13.11.2008: BAO-MAO-Aktuell

BAO-MAO-Aktuell; Nr. 49/08, vom 13. November 2008
Nachrichten für Ambulante Operateure und Anästhesisten

Gesetzliche Krankenversicherung

Hessen: Niedergelassene Operateure gründen Genossenschaft
Eine "Genossenschaft der niedergelassenen Operateure Hessen eG" haben
Chirurgen des Bundeslandes gegründet. Ziel ist, Direktverträge mit den
Kostenträgern effektiver auszuhandeln.
- Die Genossenschaft solle die wirtschaftlichen Interessen der Praxen
stärken und es ihren Mitgliedern erleichtern, sich wieder auf die Behandlung
von Patienten zu konzentrieren. Dazu soll sie Vertragsverhandlungen mit
Krankenkassen beispielsweise auf dem Gebiet der integrierten Versorgung
übernehmen. Außerdem soll sie Einkaufs-, Geräte oder Laborgemeinschaften
bilden und ihren Mitgliedern juristische und betriebswirtschaftliche
Beratung bieten.
Der Beitritt steht grundsätzlich allen vertragsärztlich tätigen ambulanten
Operateuren offen, die nicht an einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ)
unter Trägerschaft einer Klinik oder einer Kapitalgesellschaft beteiligt
sind.
"Unser Ziel ist die Stärkung der Freiberuflichkeit ambulanter Operateure,
die angesichts aggressiv expandierender Krankenhauskonzerne und
Managementgesellschaften längst mit dem Rücken zur Wand stehen", erläuterte
Schüürmann die Aufnahmekriterien. Bis Ende des Jahres ist der Beitritt
kostenfrei, danach will die Genossenschaft ein Eintrittsgeld von 1.000 Euro
erheben.
Quelle: hil/aerzteblatt.de Mittwoch, 5. November 2008

Integrierte Versorgung: Vor der Durstphase
Die Zahl der Integrationsverträge (IV-Verträge) ist zum Stichtag 30.
September 2008 auf 5.898 Verträge gestiegen.
Die Gemeinsame Registrierungsstelle zur Unterstützung der Umsetzung des §
140d SGB V hat die neuesten Zahlen zum Vertragsstand am 30. September 2008
veröffentlicht. Danach ist die Zahl der Integrationsverträge im
Berichtsquartal etwas schwächer gestiegen als im Vorquartal.
- "Ich glaube, dass die integrierte Versorgung in eine Durstphase kommen
wird, weil sich die Krankenkassen mit dem neuen System des Gesundheitsfonds
erst einmal anfreunden müssen", erwartet der Gesundheitsökonom Prof. Dr.
Karl Lauterbach. Die Krankenkassen werden nach seiner Einschätzung alle
Leistungen kippen, zu denen sie nicht verpflichtet sind, damit sie von ihren
Versicherten keinen Zusatzbeitrag erheben müssen.
Das ist der aktuelle Stand der Versorgung auf der Grundlage von
Integrationsverträgen:
Kombinationen:

- Nur niedergelassene Ärzte 29,9 %
- Rehabilitation/Krankenhäuser 10,9 %
- Niedergelassene Ärzte/Krankenhäuser 19,0 %
- Nur Krankenhäuser16,4 %
- Rehabilitation/niedergelassene Ärzte/Krankenhaus 3,0 %
- Rehabilitation/niedergelassene Ärzte 3,0 %
- Sonstige 17,8 %

Direkte Vertragspartner auf Leistungserbringerseite Anzahl der Verträge
- Niedergelassene Ärzte 1.763
- Niedergelassener Arzt/Krankenhaus 1.119
- Sonstige 967
- Krankenhaus 943
- Rehabilitation/Krankenhaus 642
- Rehabilitation/Niedergelassener Arzt 179
- Rehabilitation/Niedergelassener Arzt/Krankenhaus 177
- Gesamt 5.895


Quelle: Gemeinsame Registrierungsstelle zur Unterstützung der Umsetzung des
§ 140d SGB V - Stand 30. September 2008.
Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst 6.11.2008 Nr. 88/2008,
11-13

Freie Ärzte für direkte Verträge mit Patienten
Weder die Kassenärztlichen Vereinigungen noch die Ärzteverbände sollten nach
Vorstellungen des Verbandes Freie Ärzteschaft in Zukunft Verträge mit den
Kassen abschließen. Weit besser sei es, wenn die Ärzte selbst ein
Vertragsverhältnis direkt mit den Patienten eingingen.
Davon jedenfalls zeigte sich Martin Grauduszus, Vorsitzender des Verbandes
Freie Ärzteschaft vor kurzem im hessischen Bad Orb überzeugt.
Die Wertschätzung aller ärztlichen Körperschaften sei bei den Kassen äußerst
dürftig, meint Grauduszus. Deshalb sollte sich auch der Hausärzteverband von
der Illusion verabschieden, deutlich bessere Verträge für die Allgemeinärzte
aushandeln zu können.
Weit besser sei es, wenn die Patienten selbst zu direkten Vertragspartnern
der Ärzte würden und Leistungen gegen Rechnungen erbringen könnten, die dann
auch für mehr Transparenz im Gesundheitsmarkt sorgen würden.
Quelle: Ärzte Zeitung, 06.11.2008

Mehr als 300.000 Unterschriften gegen Gesundheitsfonds
Bei einer Unterschriftenaktion haben sich mehr als 300.000 Menschen in
Baden-Württemberg und Bayern gegen den bereits beschlossenen
Gesundheitsfonds ausgesprochen. Das Ergebnis zeige die Angst der Bürger vor
einer gravierenden Verschlechterung der guten medizinischen Versorgung,
teilte die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg am Freitag in
Stuttgart mit
Quelle: kma Newsletter - Ausgabe 0127 vom 05.11.2008

Beitragssatz der GKV 2050 bei 25 Prozent – Ein neues Prognosemodell des WIP
Erstens ist es das erste Prognosemodell überhaupt nach dem
Wettbewerbsstärkungsgesetz (WSG).
- Die Beitragssatzprognose ist keineswegs günstiger als dies vor dem WSG der
Fall war. Gemessen am Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung ist
das WSG bereits aus heutiger Sicht kein Erfolg.
- Das WIP prognostiziert bis zum Jahre 2050 einen Beitragssatzanstieg auf
rund 25 Beitragspunkte.
- Eine wichtige Hauptdeterminante der Beitragssatzentwicklung bleibt der
demografische Wandel. Dieser macht sich in der gesetzlichen
Krankenversicherung sowohl bei den Ausgaben - durch zunehmende
Gesundheitsleistungen im Alter - als auch bei den Einnahmen - durch im
Schnitt geringere Beitragszahlungen von Rentnern als von den übrigen
Mitgliedern - bemerkbar. Der sich hieraus ergebende reine Demografieeffekt
macht bis 2050 rund 4 bis 5 Beitragssatzpunkte aus.
- Mit dieser zukünftigen Belastung wird der demografische Wandel stärker als
je zuvor den Umfang des heutigen Leistungskataloges der gesetzlichen
Krankenversicherung in Frage stellen.
- Konkret für die nächsten Jahre lässt die Prognose derzeit folgende
Entwicklung erwarten: Der Startbeitrag für den Gesundheitsfonds ist nicht
nur außerordentlich knapp gesetzt. Für die Zeit bis 2014, in der weitere
Erhöhungen des Steuerzuschusses vorgesehen sind, erwartet das WIP einen
Beitragssatzanstieg bereits auf 16,2 Prozent.
Die Studie "Prognose des Beitragssatzes in der gesetzlichen
Krankenversicherung" kann im Internet unter http://www.wip-pkv.de
heruntergeladen oder als Druckversion über das WIP
bezogen werden.
Quelle: PKV Publik 8/2008, 90-91

KV Baden-Württemberg: Honorarverteilungsvertrag rechtswidrig
Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg hat in einem Urteil vom 29.
Oktober 2008 entschieden, dass der Honorarverteilungsvertrag der
Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) für das Jahr 2005
rechtswidrig ist (Aktenzeichen: L 5 KA 2054/08).
Der Vorsitzende des MEDI-Verbundes, Dr. Werner Baumgärtner, hat die
Vertragsärzte in Baden-Württemberg aufgefordert, die Honorarbescheide der
KVBW mit einem Widerspruch anzufechten.
- Die Entscheidung ist für die KVBW hochproblematisch, weil die
Gesamtvergütungen der Krankenkassen nach einer anderen Systematik
("floatende Punktwerte") voll ausgezahlt wurden und eine Nachzahlung der
Krankenkassen bei den Nachforderungen der Vertragsärzte nicht so ohne
weiteres zu erwarten ist.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst 6.11.2008 Nr.
88/2008, 13

Niedersachsens Ärzte und Therapeuten streben auf die Katheder
Niedersachsens Ärzte streben in die Fortbildung, allerdings nicht als
Lernende, sondern als Lehrer. Fast 170 Kollegen haben sich nach Auskunft der
KV Niedersachsen (KVN) in nur zwei Wochen in einen Referentenpool mit
speziellen Vortragsthemen für Kollegen oder Laien eingetragen.
- Von Hautkrebs-Screening über Kindernotfälle bis zur Testosterontherapie
reicht das Spektrum der angegebenen Themen, teilte die KV Niedersachsen mit.

- Mit dem Pool soll die Qualitätssicherung in der ambulanten Versorgung
vorangetrieben werden. "Niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten leisten
fachlich hochwertige Arbeit und geben ihr Fachwissen regelmäßig in
Fortbildungen und Schulungen weiter", so Haffke.
Quelle: Ärzte Zeitung, 07.11.2008

20.000 Anfragen pro Tag bei Arztauskunft
Die Homepage der Arztauskunft in Niedersachsen verzeichnet täglich rund
20.000 Anfragen. Im Oktober waren es 619.662 Zugriffe. Das gaben KV
Niedersachsen und die Ärztekammer des Landes bekannt.
Seit dem Start vor sieben Jahren sei die Website mit den Daten von 13.600
Ärzten, Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendärzten rund 13 Millionen Mal
besucht worden.
Quelle: http://www.arztauskunftniedersachsen.de/
Quelle: Ärzte Zeitung, 10.11.2008

Pessimismus - DKG stellt "Krankenhaus Barometer 2008" vor
"Seit Jahren haben die Krankenhäuser nicht mehr so pessimistisch und
sorgenvoll in die Zukunft geschaut", stellt der Hauptgeschäftsführer der
Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum, fest. Der Anteil der
Krankenhäuser mit verschlechtertem Jahresergebnis hat zugenommen. Die Zahl
der Kliniken mit Verlusten liegt bei knapp 30 Prozent unverändert hoch.
Obwohl in der Regel zeitlich befristet, laufen noch immer rund 200
Krankenhäuser unter tariflichen Ausnahmebedingungen. Hinzu kommen viele
Kliniken, die aus Tarifgemeinschaften ausgetreten sind. Noch schlechter sind
laut DKI-Umfrage die Erwartungen für das laufende und für das kommende Jahr.
Der sorgenvolle Blick auf 2009 ist vor allem auf die schon bei der Abfrage
bekannt gewesene Tarifkostenexplosion zurückzuführen. Nach ca. 3 Prozent im
laufenden Jahr müssen die meisten Kliniken ab Januar noch einmal um 5
Prozent höhere Löhne zahlen.
Quelle: kma Newsletter - Ausgabe 0127 vom 05.11.2008

Privatversicherer

GOZ-Novellierung: Unterschiedliche Meinungen der Verfassungsrechtler
Die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geplante Öffnungsklausel in
der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und später auch in der
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist unter den Verfassungsrechtlern
umstritten.
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hatte zunächst ein Gutachten von Prof. Dr.
Winfried Boecken vorgelegt, der die geplante Öffnungsklausel für
verfassungswidrig hält. Das zentrale Argument: Die Einführung einer
Öffnungsklausel ist nicht von § 15 des Gesetzes über die Ausübung der
Zahnheilkunde (Zahnheilkundegesetz – ZHG) gedeckt.
Der Verband der privaten Krankenversicherung hat jetzt ein Rechtsgutachten
des Verfassungsrechtlers Prof. Dr. Otto Depenheuer vorgelegt, der in seiner
Bewertung der Rechtslage zu einem anderen Ergebnis kommt: "Die geplante
Öffnungsklausel des § 2a GOZ ist in jeder Hinsicht mit dem Grundgesetz
vereinbar."
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst 10.11.2008 Nr.
89/2008, 11

Rechtliches

Die Pflichtmitgliedschaft in Ärztekammern ist rechtens
Die Pflichtmitgliedschaft von Ärztinnen und Ärzten in der Ärztekammer
verstößt weder gegen das Grundgesetz noch gegen die Europäische
Menschenrechtskonvention. Zu diesem Urteil kam das Verwaltungsgericht
Göttingen (T A 223/ o6) Anfang Juli und wies die Klage eines Mediziners
zurück, der die Ärztekammer Niedersachsen um Entlassung aus der
Zwangsmitgliedschaft gebeten hatte.
- Das Gericht entschied: Die Zwangsmitgliedschaft in einem
öffentlich-rechtlichen Verband wie der Ärztekammer berühre nicht den
Grundsatz der Vereinigungsfreiheit. Dieses Recht gelte für private oder
gewerkschaftliche Zusammenschlüsse, die auf der Basis von Freiwilligkeit
erfolgten. An dieser Freiwilligkeit fehle es jedoch bei Berufskammern.
- Zudem verletze die Zwangsmitgliedschaft auch nicht die allgemeinen
Handlungsfreiheit des Klägers. Die Gründung von beruflichen Zwangsverbänden
und die Inanspruchnahme als die Verpflichtung zur Mitgliedschaft in
derartigen Zwangskorporationen seien zulässig, wenn diese öffentlichen
Aufgaben dienten.
- Ärztekammern erfüllten somit Aufgaben, an denen die Gemeinschaft ein
"gesteigertes Interesse" habe. Diese Aufgaben könnten weder allein durch
private Initiativen wirksam wahrgenommen werden noch zählten diese zu den
privilegierten Aufgaben des Staates, die ausschließlich dessen Behörden
übernehmen müssen.
"Wenn der Staat solche Aufgaben einer eigens für diesen Zweck gebildeten
Körperschaft des öffentlichen Rechts übertrage, handle er grundsätzlich im
Rahmen des ihm hier zustehenden weiten Ermessens", heißt es in der
Urteilsbegründung.
http://www.verwaltungsgericht-goettingen.niedersachsen.de/
Quelle: BÄK intern, Oktober 2008, 6

Aufklärungsbogen: Arzt muss nicht weiter informieren
Ein Arzt muss Untersuchungsrisiken nicht ungefragt näher erläutern, wenn der
Patient einen entsprechenden Aufklärungsbogen unterschrieben hat. Das geht
aus einem jetzt bekannt gewordenen Urteil des Oberlandesgerichts (OLG)
Koblenz hervor. Nur wenn für den Mediziner offensichtlich sei, dass der
Patient den Inhalt des Papiers oder des Aufklärungsgesprächs teilweise nicht
verstanden habe, müsse er weitere Erläuterungen geben.
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage einer Patientin ab. Bei der
Klägerin war es nach einer Herzkatheteruntersuchung zu Gefäßverschlüssen am
rechten Unterarm gekommen. Sie gab an, in dem Aufklärungsbogen den Hinweis
auf dieses Risiko nicht verstanden zu haben. Der Arzt hätte sie intensiver
aufklären müssen. Ihre Zustimmung zur Untersuchung sei mithin hinfällig und
der Mediziner schadenersatzpflichtig. Das OLG schloss sich dem nicht an.
Seiner Meinung nach liegen keine Anhaltspunkte für zu wenig Aufklärung vor.
(Az.: 5 U 1630/07)
Quelle: Ärzte Zeitung, 05.11.2008

Praxismanagement

Umsatzsteuerpflicht bei ärztlichen Leistungen
Zunehmend werden ärztliche Leistungen als umsatzsteuerpflichtig angesehen.
Auslöser für diese Entwicklung war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes
vom 14.09.2000.
- Unter Beachtung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sind
Leistungen nur dann nach Art. 13 Teil A Absatz 1 Buchstabe c der 6.
EG-Richtlinie steuerfrei, wenn sie der medizinischen Betreuung von Personen
durch das Diagnostizieren und Behandeln von Krankheiten oder anderen
Gesundheitsstörungen dienen (EuGH-Urteil vom 14.9.2000 - Rs C-384/98 - UR
2000 S. 342).
Beispiele für umsatzsteuerpflichtige Leistungen:
- Vortragstätigkeit, auch wenn der Vortrag vor Ärzten im Rahmen einer
Fortbildung gehalten wird - unstrittig.
- Lehrtätigkeit - unstrittig.
- die schriftstellerische Tätigkeit, auch soweit es sich dabei um Berichte
in einer ärztlichen Fachzeitschrift handelt - unstrittig.
- Lieferung von Hilfsmitteln - Kontaktlinsen, Schuheinlagen,
Reinigungsmittel, usw. - unstrittig.
- entgeltliche Nutzungsüberlassung von medizinischen Geräten (z.B. an
Kollegen)
- die Erstellung von Alkohol-Gutachten, Zeugnissen oder Gutachten über das
Sehvermögen, über Berufstauglichkeit oder in Versicherungsangelegenheiten.
- Untersuchungsleistungen wie z. B. Röntgenaufnahmen zur Erstellung eines
umsatzsteuerpflichtigen Gutachtens - Schönheitsoperationen, soweit nicht
medizinisch veranlasst.
- ästhetisch-plastische Leistungen, soweit ein therapeutisches Ziel nicht im
Vordergrund steht. Indiz: die Ablehnung der Kostenübernahme durch die
Krankenversicherung.
- kosmetische Leistungen von Podologinnen/Podologen in der Fußpflege
Untersuchungen über die pharmakologische Wirkung eines Medikaments.
- dermatologische Untersuchungen von kosmetischen Stoffen.
- ärztliche Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz.
- Überlassung von Geräten gegen Kostenbeteiligung oder Gewinnbeteiligung.
- Überlassung der Praxis an andere Ärzte für Behandlungen.
- Vornahme von Piercing.
- Sport- und reisemedizinische Untersuchung (z.B. Reise-Impfberatung).
- Gutachten über den Kausalzusammenhang zwischen einem rechtserheblichen
Tatbestand und einer Gesundheitsstörung, Gutachten über die Tatsache oder
die Ursache des Todes (außer, wenn sie als letzte Maßnahme im Rahmen einer
Heilbehandlung anzusehen ist),
- Gutachten über die Minderung der Erwerbsfähigkeit in
Sozialversicherungsangelegenheiten, in Angelegenheiten der
Kriegsopferversorgung und in Schadensersatzprozessen, Gutachten über die
Freiheit des Trinkwassers von Krankheitserregern, Blutgruppenuntersuchungen
im Rahmen der Vaterschaftsfeststellung, Lieferung von Labormaterial durch
Laborarztpraxen.
- Lieferung von Kosmetika, Diätnahrungsmitteln, Ernährungsergänzungsstoffen,
Pflegeprodukten, Hilfsmitteln u.a.
- Lieferung von Material oder Geräten an andere Praxen.
- anthropologisch-erbbiologische Gutachten, psychologische
Tauglichkeitstests, die sich ausschließlich auf die Berufsfindung
erstrecken, Gutachten über die chemische Zusammensetzung des Wassers.
Wichtig ist die sogenannte Kleinunternehmerregelung:
- Der Arzt braucht die Umsatzsteuer nicht abzuführen, wenn er
Kleinunternehmer ist.
- Um die Kleinunternehmerbesteuerung in Anspruch nehmen zu können, darf der
Gesamtumsatz des Unternehmers im vorangegangenen Jahr nicht mehr als 17.500
EUR und im laufenden Kalenderjahr nicht mehr als 50.000 EUR betragen.
Quelle:
http://www.muehlen.de/mandanteninfo/informationen/umsatzsteuerbeiarztlichenl
eistungen.htm

Krankenhausbarometer 2008 - 2.8 Ambulante Operationen nach §115b SGB V
Wie die Ergebnisse des letztjährigen Krankenhaus Barometers gezeigt haben,
hatte die Ausweitung und Umstellung des Katalogs ambulanter Operationen im
Jahr 2004 eine deutliche Fallzahlsteigerung bei den ambulanten Operationen
gemäß § 115b SGB V zur Folge. Im Jahr 2004 lagen die Steigerungen zum
Vorjahr bei 60 %, im Jahr 2005 bei 16 % und im Jahr 2006 bei rund 9 %. Im
diesjährigen Krankenhaus Barometer wurde ebenfalls eine Steigerung von rund
9 % ermittelt.
Wie in den Vorjahren wurden auch für das Jahr 2007 bei Krankenhäusern aller
Größenklassen wachsende Fallzahlen bei ambulanten Operationen festgestellt.
Anders als im Jahr 2006 verzeichneten jedoch im letzten Jahr insbesondere
die größeren Krankenhäuser mit über 600 Betten Zuwächse bei den ambulanten
Operationen nach § 115b SGB V (12 %). Bei den übrigen Häusern ab 50 Betten
belief sich die Steigerung auf rund 9 %.
Fasst man die Anzahl der ambulanten Operationen gemäß § 115b SGB V und die
Anzahl der stationären Fälle als Gesamtleistung eines Krankenhauses auf, lag
der Anteil der ambulanten Operationen im Jahr 2006 im Mittel über alle
Krankenhäuser bei 8,7 % und hat sich im Jahr 2007 nur geringfügig auf 9,3 %
erhöht.
Quelle: http://www.dkgev.de/media/file/5111.Bericht_KH_Barometer_2008.pdf

KBV: Daten zur Qualität der ärztlichen Dokumentation vorgelegt
In dem Qualitätsbericht 2007, der in Kürze erscheinen soll, hat die
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) nach eigenen Angaben erstmals
Qualitätsdaten von niedergelassenen Ärzten aus dem ganzen Bundesgebiet
zusammengefasst und ausgewertet.
Die zugrunde liegenden Daten stammen von den Kassenärztlichen Vereinigungen
(KVen). Diese unterzogen 2007 insgesamt 5.700 an der vertragsärztlichen
Versorgung teilnehmende Ärzte einer Stichprobenprüfung ihrer
Dokumentationen. Damit seien 17,1 Prozent aller Ärzte mit einer
Röntgengenehmigung und 14,1 Prozent der Ärzte mit einer Genehmigung zur
Kernspintomografie geprüft worden.
Nach den vorab vorgestellten Daten ist die Qualität der Dokumentation in der
Computertomografie besonders hoch. Bei bundesweit durchgeführten Prüfungen
zur Röntgendiagnostik und Computertomografie habe es in 94,8 Prozent der
Fälle keinen oder nur einen geringen Grund zu Beanstandung gegeben. Bei der
Kernspintomografie seien es 93,1 Prozent gewesen.
Nicht überall waren die Ergebnisse gleich gut. Bei den geprüften Ärzten mit
einer Ultraschallgenehmigung betrug der Anteil der Nicht- oder nur geringen
Beanstandungen 66,2 Prozent. Bei der Arthroskopie erzielte knapp die Hälfte
(48,7 Prozent) ein gutes Ergebnis.
Quelle: TG/aerzteblatt.de Mittwoch, 5. November 2008

Rhön Klinikum AG: Ausbau der ambulant-stationären Versorgung
Der private Klinikbetreiber Rhön Klinikum AG will künftig gezielt durch den
Ausbau der ambulant-stationären Versorgung wachsen. Das sagte der
Vorstandsvorsitzende des Unternehmens, Wolfgang Pföhler, gegenüber dem
"Handelsblatt" (4. November 2008).
Die Rhön Klinikum AG plant die Entwicklung eines wohnortnahen
ambulant-stationären Versorgungsangebotes in Ergänzung zum angestammten
Geschäftsfeld der stationären Akutversorgung. Bisher betreibt das
Unternehmen 47 Kliniken und 20 Medizinische Versorgungszentren. Der
Aufsichtsrat hat die integrierte Wachstumsstrategie in seiner Sitzung am 30.
Oktober 2008 bestätigt und den Vorstand mit Wirkung vom 1. Januar 2009
darauf ausgerichtet.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst 6.11.2008 Nr.
88/2008, 14-15

Chirurgen entfernen Niere über Vagina
Berliner Chirurgen haben nach eigenen Angaben bundesweit erstmals einer
Patientin eine Niere über die Vagina entfernt. Ziel sei es gewesen, der
44-jährigen Frau einen Bauchschnitt, Wundschmerzen und sichtbare äußere
Narben zu ersparen, teilte das Helios-Klinikum Berlin-Buch mit. Weltweit
seien allein aus den USA ähnliche OP-Verfahren bekannt. Bisher wurden in
Deutschland bereits Gallenblasen über die Vagina entfernt. Einige Mediziner
sehen diese neue Verfahren allerdings auch kritisch und geben ein höheres
Infektionsrisiko zu Bedenken.
Quelle: kma Newsletter - Ausgabe 0127 vom 05.11.2008

Europa

Bundesrat kritisiert Richtlinienentwurf zu Rechten bei Auslandsbehandlungen
Die Bundesländer kritisieren die von der Europäischen Kommission
vorgeschlagene umfassende Regelung von Behandlungen im EU-Ausland. Mit der
geplanten Richtlinie über die Ausübung der Patientenrechte in der
grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung könne die EU in unzulässiger
Weise Einfluss auf die nationalen Gesundheitssysteme nehmen, heißt es in
einer Stellungnahme des Bundesrates an die Europäische Kommission.
- Die Bundesländer monieren beispielsweise die angestrebten europäischen
Leitlinien zur Qualität und Sicherheit der Versorgung. Sie stellten einen
unzulässigen Schritt in Richtung einer Einwirkung der Gemeinschaft auf die
nationalen Gesundheitssysteme dar, da hiermit mittelbar Finanzierungsfragen
verknüpft seien, so der Bundesrat. Die Leitlinien könnten ferner
"langfristig zu einer Nivellierung der Gesundheitssysteme auf einem
niedrigen Niveau beitragen".
Auch fürchten die Bundesländer, dass Patienten künftig vermehrt für
Auslandsbehandlungen in Vorleistung treten müssen. Die "teilweise zu
beobachtende Praxis, die Sachleistungsgewährung aus der Verordnung (EWG) Nr.
1408/71 zulasten der Patientinnen und Patienten zu umgehen, [könnte] durch
den vorliegenden Richtlinienvorschlag verstärkt werden" so der Bundesrat.
Die Länder sprechen sich weiterhin für einen Genehmigungsvorbehalt für
stationäre Auslandsleistungen und eine einzelstaatliche Definition von
Krankenhausleistungen aus. Durch die im Vorschlag der Kommission
vorgenommene Definition würden teilstationäre und ambulante
Krankenhausleistungen ebenso wenig erfasst wie die Behandlung von psychisch
kranken Patienten in Tageskliniken.
Die Einrichtung europäischer Referenznetzwerke und die geforderte
Zusammenarbeit im Bereich der Gesundheitstelematik könnten nach Ansicht des
Bundesrats zudem zu unzulässigen Wettbewerbsverzerrungen führen.
Quelle: ps/aerzteblatt.de Montag, 10. November 2008

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Prof. Dr. Jost Brökelmann, Redakteur BAO-MAO-Aktuell
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Vereinsregister VR 6346
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Partner DGH

Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie
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BVASK

Der Berufsverband für Arthroskopie e. V.
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