06.10.08: BAO-MAO-Aktuell

BAO-MAO-Aktuell; Nr. 43/08, vom 6. Oktober 2008
Nachrichten für Ambulante Operateure und Anästhesisten

Gesetzliche Krankenversicherung

Krankenkassenbeitrag steigt auf 15,5 Prozent
Der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird im kommenden Jahr auf 15,5 Prozent steigen. Darauf einigten sich die Spitzen von Union und SPD am Sonntag beim Koalitionsausschuss, wie Unionsfraktionschef Volker Kauder, SPD-Fraktionschef Peter Struck und CSU-Chef Erwin Huber im Anschluss im Berliner Kanzleramt mitteilten. Im Gegenzug solle der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung von derzeit 3,3 Prozent auf 2,8 Prozent sinken. Kauder und Struck betonten, dass damit bei den Lohnzusatzkosten Stabilität erreicht werde.
- Die Koalition einigte sich außerdem auf eine Kindergelderhöhung ab dem kommenden Jahr. Für die ersten beiden Kinder soll es künftig zehn Euro mehr geben. Für das dritte Kind und weitere Kinder sollen Familien 16 Euro mehr bekommen. Derzeit beträgt das Kindergeld monatlich 154 Euro für das erste, zweite und dritte Kind. Für das vierte und jedes weitere Kind erhalten Familien monatlich 179 Euro. Ferner ist eine Erhöhung der Kinderfreibeträge vorgesehen. Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe sollen zudem zum Schulstart ihrer Kinder 100 Euro erhalten.
- Nach Angaben des scheidenden CSU-Chefs Erwin Huber beschloss die Koalition darüber hinaus deutliche Steuerentlastungen. So werde die Abzugsfähigkeit von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen ab Januar 2010 verbessert. Dies ergebe eine jährliche Steuerentlastung von acht bis neun Milliarden Euro.
- Ab 2009 seien bereits Steuererleichterungen für haushaltsnahe Dienstleistungen vorgesehen. Die für Januar 2009 geplante Wohngelderhöhung wird den Angaben nach um drei Monate vorgezogen. Das durchschnittliche Wohngeld soll von monatlich 92 Euro auf 142 Euro steigen. Insgesamt bezifferten Huber und Kauder das jährliche Entlastungsvolumen ab 2010 auf etwa zwölf Milliarden Euro.
Quelle: ddp/afp/aerzteblatt.de Montag, 6. Oktober 2008

So sehen es Patientenvertreter:
"Monopoly Gesundheitswesen" im Herbst 2008
Die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland wurden in den letzten Monaten mit raffinierten Methoden der Politik und der Selbstverwaltung auf den Gesundheitsfonds vorbereitet. Erschreckend ist dabei, dass sich die Selbstverwaltung (Lobbyisten) aus rein materiellen Überlegungen dazu benutzen lässt, dass die Politik einen Nachweis für die Erhöhung des Beitragssatzes in Verbindung mit der Einführung des Gesundheitsfonds im Jahr 2009 bekommt.
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung soll um 0,6 bis max. 3 % ansteigen.
Durch das Verhalten der Lobbyisten und der Selbstverwaltung wird deutlich, dass die Interessen der Versicherten und Patienten, die gleichzeitig die Beitragszahler sind, nur eine geringe Berücksichtigung finden. Vielmehr wird der Politik und der gesetzlichen Krankenkasse eine Steilvorlage für die Beitragserhöhung in Zusammenhang mit dem Gesundheitsfonds geliefert.
Die weitere Entmündigung der Versicherten und Patienten sowie der Selbstverwaltung wird mit Unterstützung der letztgenannten fundamentiert. Die Bürgerinnen und Bürger werden durch die Politik getäuscht und erneut zur Kasse gebeten.
Diejenige, die dies verhindern und zu einer Versachlichung beitragen könnte und müsste nämlich die Selbstverwaltung -, lässt sich aus rein materiellen Gründen in diese Politik der Mangelverwaltung im Krankheits-Betreuungs-System Deutschlands einbinden. Und dies alles auf dem Rücken der Beitragszahler: der Versicherten und Patienten.
Quelle: Pressemitteilung Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten e. V. DGVP vom 24.09.2008
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Notfallmedizin: Die Leitlinien müssen eingehalten werden
Zahlreiche Fachgesellschaften und Organisationen legen Eckpunkte zur notfallmedizinischen Versorgung der Bevölkerung vor
Der Bürger hat einen gesetzlich garantierten Anspruch auf eine flächendeckende, hilfsfristorientierte, qualifizierte notärztliche Hilfe, die dem jeweiligen Stand des medizinischen Wissens und der Technik entspricht und rund um die Uhr an jedem denkbaren Ort sicherzustellen ist. Die notärztliche Versorgung im Rettungsdienst ist somit obligater Bestandteil des medizinischen Gesamtversorgungskonzepts.
Die Krankenhausrahmenplanung ist Ländersache.
Quelle: Vera Zylka-Menhorn. Deutsches Ärzteblatt Jg. 105. Heft 38, 19. September 2008, S. A 1956-58

Eckpunkte - Notfallmedizinische Versorgung der Bevölkerung in Klinik und Präklinik
Für die Notfallversorgung der Bevölkerung sind gestaffelte Hilfeleistungssysteme erforderlich. Nicht lebensbedrohliche Erkrankungen und Verletzungen werden durch Vertragsärzte und Notfallpraxen versorgt. Lebensbedrohliche Notfälle sind Aufgabe des Notarztes und klinischer Versorgungsstrukturen. Diese Versorgungsstrukturen müssen aufeinander abgestimmt werden.
1. Ausgehend von den anerkannten Leitlinien der wissenschaftlichen Fachgesellschaften muss die definitive klinische Therapie bei wesentlichen notfallmedizinischen Krankheitsbildern nach höchstens 90 Minuten beginnen, z.B.
- ST-Hebungsinfarkt 90 Min. bis zur Perkutanen Koronaren Intervention
- Schlaganfall 90 Min. bis zur Entscheidung über die Lyse (120 min bis Lyse)
- Schädel-Hirn-Trauma 90 Min. bis zum OP-Beginn (60 min bis CT) (bewusstlos)
- Schwerverletzte 90 Min. bis zum OP-Beginn (60 Min bis Klinikaufnahme)
2. Um diese Vorgaben erreichen zu können, muss die stationäre Diagnostik und Therapie spätestens 60 Minuten nach Notrufeingang beginnen.
3. Dieses Intervall beinhaltet die Zeiten:
- Eingang der Notrufmeldung .. Eintreffen am Einsatzort
- Beginn der Erstdiagnostik und –therapie .. Herstellung der Transportfähigkeit
- Transportbeginn zur nächstgelegenen, geeigneten Klinik .. Eintreffen Zielklinik
4. Um das Ziel zu erreichen, kann beispielsweise die Fahrzeit des Rettungsdienstes zum Einsatzort inklusive der Leitstellendispositionszeit bei max. 15 Minuten liegen (entsprechend den Regelungen der meisten Bundesländer). Wenn für die Versorgung am Einsatzort auch nur 15 Minuten benötigt werden, bleiben für den Transport zur Zielklinik max. 30 Minuten.
5. Da es sich hierbei um Rahmenbedingungen der Daseinsvorsorge handelt, sind das entsprechende Sicherheitsniveau wie gegebenenfalls ergänzende Finanzierungsverpflichtungen durch Landesgesetze zu regeln. Dabei haben sich Anreizsysteme als hilfreich erwiesen.
6. Standorte der an der Notfallversorgung teilnehmenden Krankenhäuser und Standorte der Rettungsmittel sind an diesen Rahmenbedingungen auszurichten: Die Standorte der Rettungsmittel werden durch die Eintreffzeiten der Rettungsdienstgesetze bestimmt, aber auch geeignete Zielkliniken müssen mit einer Transportzeit von 30 Minuten erreichbar sein. Es ist Ziel führend, abgestufte und disziplinübergreifende Versorgungskonzepte durch Netzwerke (z.B. TraumaNetzwerk DGU) zu organisieren. Dafür sind entsprechende Transportstrukturen vorzusehen.
7. Voraussetzungen für die Teilnahme an der klinischen Notfallversorgung sind in der Regel das Vorhandensein der Fachabteilungen Chirurgie/Unfallchirurgie, Innere Medizin und Anästhesiologie, Intensivstation, CT, Notfall-Labor und Blutdepot (24-Std-Bereitschaft, 7 Tage/Woche). Für die Schnittstelle Rettungsdienst/Klinik haben sich zentrale Notaufnahmen bewährt.
8. Die präklinische und klinische Notfallbehandlung gemäß den anerkannten Leitlinien der wissenschaftlichen Fachgesellschaften ist über sektorenübergreifende interne und externe Qualitätsmanagementprogramme verbindlich abzusichern.
Quelle: Zahlreiche Fachverbände 2007 http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/Eckpunkte_Med_Notfallversorgung.pdf

Rechtliches

Gericht bewilligt Ausnahme bei 68er-Regelung
Sozialgericht Düsseldorf lässt praktischen Arzt bis zum offiziellen Wegfall der Altersgrenze weiterarbeiten
In das Hin und Her um die 68er-Regelung ist Bewegung gekommen. Das Sozialgericht Düsseldorf hat einem Arzt jetzt die Zulassung bis zur Gesetzesänderung genehmigt.
Eigentlich sollte die geplante Gesetzesänderung zum Wegfall der Altersgrenze rückwirkend zum 1. Oktober gelten. So wurde es im Änderungsantrag der Regierungsfraktionen für das GKV-Organisationsweiterentwicklungsgesetz verfasst. Das Problem dabei: Das Gesetz soll erst am 1. Januar 2009 in Kraft treten. Da es aber keine bestehende Gesetzesänderung gibt, hielten die Gerichte bislang an der Altersgrenze, fest.
SG Düsseldorf, Az.: S 2 KA 132/08 ER
Quelle: Ärzte Zeitung, 30.09.2008

Arzt nach Schönheitsoperation wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt
Patientin erhält Entschädigung nach dem Gesetz für Opfer von Gewaltverbrechen
Patienten können nach einem Behandlungsfehler unter bestimmten Bedingungen eine Entschädigung nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) erhalten. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) in einem rechtskräftigen Urteil vom 21. Mai dieses Jahres entschieden.
Ein Gynäkologe hatte bei einer 45-jährigen Patientin zwei kosmetische Eingriffe vorgenommen: eine Fettabsaugung und eine operative Korrektur einer Fettschürze verbunden mit einer weiteren Fettabsaugung. Der Mediziner wusste, dass die Frau zum Zeitpunkt der Operationen an Koronarinsuffizienz, Bluthochdruck, Lungeninsuffizienz, insulinpflichtigem Diabetes sowie einer Darmerkrankung litt. Über die damit verbundenen Risiken klärte er sie nicht auf. Bei beiden Operationen kam es zu Komplikationen mit langwierigen Folgen.
Das Landgericht Aachen verurteilte den Mann wegen vorsätzlich gefährlicher Körperverletzung bei der Frau und anderen Patienten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren.
- Die operativen Eingriffe seien als tätliche Angriffe zu werden, entschieden die Richter. "Die notwendige Aufklärung hat B. aus finanziellen Motiven unterlassen, weil er befürchtete, die Klägerin würde bei ordnungsgemäßer Aufklärung von einer Operation absehen", urteilten sie. Zudem habe er sie über seine nicht vorhandene Befähigung für die Eingriffe getäuscht. Das sei eine gravierende Missachtung ihrer Persönlichkeitsrechte.
Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen, Az. L 10 VG 6/07
Quelle: Ärzte Zeitung, 30.09.2008

Praxismanagement

Energiesparlampen finden bei Testern keinen Gefallen
Energiesparlampen halten nicht, was sie versprechen. Statt der immer wieder kommunizierten 80 Prozent, sparen sie im Schnitt nur 50 bis 70 Prozent Energie gegenüber herkömmlichen Glühbirnen. Das zeigt eine Untersuchung von 16 warmweißen Energiesparlampen durch das Verbrauchermagazin Öko-TEST.
Gerade einmal 6,50 Euro pro Jahr spare der Verbraucher mit den Lampen. Doch laut dem Testergebnis kommt es noch schlimmer. Die schlechte Lichtqualität der Energiesparlampen berge gesundheitliche Risiken.
Denn das Lichtspektrum sei besonders naturfremd und die Lampen würden im bewusst nicht mehr wahrnehmbaren Bereich wie Blitzgewitter flackern. Außerdem würden sie Elektrosmog verursachen. Fazit der Tester: Für den Arbeitsplatz sind die Lampen nicht geeignet.
Quelle: Ärzte Zeitung, 30.09.2008

Millioneninvestition in Trainingszentrum für minimal-invasive Chirurgie
Der japanische Medizingerätehersteller Olympus hat in Hamburg ein Trainingszentrum für die minimal-invasive Chirurgie eröffnet. Jährlich sollen hier 500 Ärzte sowie OP-Personal und Vertriebsmitarbeiter in den neuesten Operationsmethoden geschult werden.
- Die Kursgebühren werden ja nach Aufwand zwischen 150 und 1.500 Euro liegen. Herzstück des rund 1.000 Quadratmeter großen Olympus Medical Training Centre (OMTC) ist eine Steuerungs- und Kommunikationszentrale zur Integration aller im Operationssaal notwendigen medizinischen und Peripheriegeräte.
Quelle: Ärzte Zeitung, 01.10.2008

Wie oft wird aus dem laparoskopischen ein offener Eingriff?
Bisher gibt es wenig Daten dazu, wie oft während einer Operation die Entscheidung für die Konversion von einer minimalinvasiven zu einer offenen fällt. Vor allem: Warum, bei wem und bei welchen Eingriffen?
Die Konversionsrate hängt eindeutig von der Prozedur, aber auch der Erfahrung des Operateurs ab, wie Lee Richstone et al., New York, USA, feststellten. Als häufigsten Grund für die Entscheidung, doch noch eine offene Operation durchzuführen, fanden sie Verletzungen der Blutgefäße.
Die Autoren zogen für ihre Auswertung eine Datenbank mit 2.128 zwischen 1993 und 2005 durchgeführten laparoskopischen Eingriffen heran. Sie umfasste 549 Patienten mit radikaler Nephrektomie, 186 mit einfacher Nephrektomie, 347 mit partieller Nephrektomie, 553 mit Organspende-Nephrektomie, 301 mit Pyeloplastie, 106 mit Nephroureterektomie und 86 mit retroperitonealer Lymphknotenresektion. Die Häufigkeit der Konversion betrug 3,3 %, d.h. bei 68 Patienten wurde die minimalinvasive zu einer offenen Operation.
- Im Laufe des überprüften Zeitfensters nahm die Konversionsrate ab und erreichte im Jahr 2005 eine Rate von unter 1 % pro Jahr.
Die häufigsten Gründe für die Notwendigkeit, doch eine offene Operation durchzuführen, waren in 38,5 % der Fälle Verletzungen der Gefäße, gefolgt von Unklarheiten über den Rand (13,5 %), Verletzungen der Eingeweide (13,5 %), Schwierigkeiten in der Durchführung (11,5 %) und Adhäsionen (9,6 %). Die Autoren postulieren, dass diese Ergebnisse im Aufklärungsgespräch mit dem Patienten berücksichtigt werden sollten.
Quelle: Medizin-online vom 24.09.2008, Quelle: Richstone L. et al. J Urol 2008; 180 (3): 855-859

In der Kölner Neurologie-Klinik regelt der Fallmanager die Patienten-Aufnahme
Stationsarzt-Prinzip ist passé
Die neurologische Klinik der Universität Köln geht bei der Versorgung von Patienten neue Wege: Sie hat das Stationsarztprinzip abgeschafft. Die Rheinische Fachhochschule Köln und das Institut für Medizin-Ökonomie & Medizinische Versorgungsforschung haben das Projekt mit ihrem Innovationspreis ausgezeichnet.
- Der Case-Manager ordnet den Patienten einem Pflegebereich und einem Assistenzarzt zu, der für die Aufnahme verantwortlich ist.
- Die Zuordnung des Patienten zu einem Arzt erfolgt anhand einer Telefonliste und nicht mehr nach einer Stationsgrenze oder dem Aufnahmetag.
- Auf der Liste sind alle Ärzte verzeichnet, die am jeweiligen Tag zur Verfügung stehen. Da der Case-Manager den Ärzten auf der Telefonliste die Patienten nacheinander zuordnet, bekommen die Ärzte gleichmäßig viele Personen zugewiesen. Der Patientenbestand des Arztes spielt dabei keine Rolle. "Langsames Arbeiten wird nicht mehr belohnt", sagt Fink.
Weil die Case-Manager den Pflegebereich bestimmen - zum Beispiel entscheiden, ob ein Patient auf eine pflegeintensive Station kommt - können die Bettenkapazitäten optimal genutzt werden. Die Entscheidung für den Pflegebereich fällt der Case-Manager unabhängig von der Aufnahme-Indikation nur nach dem Gesichtspunkt des Pflegebedarfs des Patienten. Gleichzeitig wird der Patient pflegebereichsübergreifend vom Arzt behandelt. Bei einer Verlegung behält der Erkrankte denselben Mediziner - bei Stationsarztprinzip dagegen führt eine Verlegung zu einem Wechsel des Behandlers und damit häufig zu Informationsverlusten.
Quelle: Ärzte Zeitung, 01.10.2008

Ausrutscher können Praxischefs teuer zu stehen kommen
"Glatteis ohne Frost" nennen Haftpflichtversicherer das Herbstlaub auf Bürgersteigen. Rutscht da einmal ein Patient vor der Praxis aus, kann das für den Praxischef teuer werden. Selbst lange nach Praxisschluss. Denn die Rutschgefahr besteht 24 Stunden, die Haftung infolgedessen auch. Für die Gefahrenabwehr ist nicht nur der Hausbesitzer in der Pflicht.
Auch im Herbst besteht für Praxischefs die Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Gehsteige vor dem Praxisgebäude für Fußgänger gefahrlos zu begehen sind. Im Regelfall liegt diese Pflicht bei den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke. Die wiederum übertragen das Sauberhalten der Gehwege aber auf ihre Mieter. Das Gefährliche für Ärzte, die ihre Praxisräume gemietet haben: Rein rechtlich bleibt zwar der Vermieter verantwortlich. Macht ein "laubgeschädigter" Passant aber Schadenersatz geltend, kann der Vermieter auf den "beauftragten" Mieter zurückgreifen.
Auch Fußgänger haben Pflichten
Doch nicht in jedem Fall können ausgerutschte Passanten Schadenersatz fordern. Die folgenden Fälle zeigen, wo Richter Pflichten von Hauseigentümern und Mietern sehen. Und wo Privatpersonen Ansprüche haben.
Fall 1: Auch wenn Hausbesitzer oder Mieter den Gehweg nicht freigeräumt haben, haben Fußgänger selbst aufzupassen. Das hat kürzlich das Landgericht Coburg entschieden. Ein Hausbesitzer, der einige Tage zuvor den Bürgersteig vor seinem Anwesen vom Laub befreit hatte, wurde "freigesprochen". Er müsse nicht jeden Tag "nachkehren". (Az.: 14 O 742/07).
Fall 2: Zwar sind Kommunen berechtigt, per Ortssatzung die Straßen vor den Grundstücken bewohnter Häuser ganz oder zum Teil (bis zur Straßenmitte) im Herbst wie im Winter von den Eigentümern beziehungsweise Vermietern in verkehrssicherem Zustand halten zu lassen. Die davon betroffenen Bürger dürfen dadurch aber nicht übermäßig belastet werden. So musste eine niedersächsische Gemeinde ihre Anordnung in einem Bereich zurücknehmen, in dem sich auf 25 Metern 40 alte Rosskastanien befinden. Für die Beseitigung des Laubs dieser Bäume sei ein ganzer "Maschinenpark" nötig, den Privatleute nicht anschaffen müssten (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Az.: 12 KN 399/05).
Der Eigentümer lässt sich den Schaden ersetzen
Fall 3: Hat eine Wohnungseigentümergemeinschaft nicht eindeutig geregelt, dass auch die Mieter der Wohnungen die Räumpflicht auf dem Bürgersteig zu erfüllen haben, sind sie als Gesamtschuldner schadenersatzpflichtig, rutscht jemand auf dem Gehweg vor dem Haus auf dem Herbstlaub aus und verletzt sich. Intern kann der Schaden jedoch von dem Eigentümer oder Mieter ersetzt verlangt werden, der verantwortlich war (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Az.: 3 U 93/01).
Ständig Laubfegen müssen Mieter und Eigentümer nicht
Fall 4: Hausbesitzer müssen es hinnehmen, dass auf dem Nachbargrundstück stehende Bäume Schatten werfen und im Herbst Laub abwerfen. Sie können nicht verlangen, dass die "störenden" Gehölze gekappt werden (hier eine 10 Meter hohe Weide), wenn der Baumbestand "ortsüblich" ist (Landgericht Nürnberg-Fürth, Az.: 13 S 10117/99).
Fall 5: Ist nach dem "Straßenreinigungsverzeichnis" einer Kommune eine Straße einmal wöchentlich zu reinigen, kann eine Fußgängerin, die auf nassem Laub ausrutscht und sich einen Oberschenkelhalsbruch zuzieht, keinen Schadenersatz geltend machen. Laut Kammergericht Berlin sei es im Herbst unmöglich, abweichend vom Reinigungsplan die Straßen zu säubern, weil innerhalb von Minuten "erneut feuchtes Laub in großem Umfang" auf den Gehweg fallen könnte (Az.: 9 U 134/04).
Fall 6: Hat ein Mieter für die Säuberung des Bürgersteigs im Herbst während des Urlaubs eine geeignete Vertretung besorgt, so muss er seinen Urlaub nicht unterbrechen, um zu prüfen, ob die "Ersatzperson" ihre Arbeit korrekt erledigt (Oberlandesgericht Köln, Az.: 26 U 44/94).
Fall 7: Eine Kommune kann nicht wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht verantwortlich gemacht werden, wenn eine Spaziergängerin im Herbst auf einem unbefestigten Weg auf Laub ausrutscht, da die Gemeinde nicht verpflichtet ist, solche Wege regelmäßig zu reinigen (Landgericht Itzehoe, Az.: 3 O 153/99).
Wie sichern sich Ärzte gegen Haftungsansprüche ab?
Die Privathaftpflichtversicherung hilft Besitzern von selbst genutzten Eigenheimen, Eigentums- und Ferienwohnungen. Besitzer von Mehrfamilienhäusern oder von vermieteten Einfamilienhäusern können sich über ihre Haus- und Grundeigentümer-Haftpflichtversicherung absichern. Diese sollte im Schadensfall eintreten.
- Und der Mieter? Für ihn kann es wichtig sein, über eine Privat-Haftpflichtversicherung zu verfügen. Die könnte eintreten, wenn er vom Vermieter (oder auch dessen Versicherung) schadenersatzpflichtig gemacht wird, weil er seiner - aus dem Mietvertrag resultierenden - Pflicht nicht nachgekommen ist, den Bürgersteig "begehbar" zu halten. Denn wie bereits erwähnt, der Vermieter hat hier die Möglichkeit, einen ihm entstehenden Schaden vom Mieter ersetzt zu verlangen.
Zum Umfang solcher Bemühungen kommt es allerdings - wie so oft - auf den Einzelfall an. Türmt sich das Laub auf dem Gehweg, so muss eben häufiger gekehrt werden. Andererseits ist es den Hausbesitzern beziehungsweise Mietern nicht zuzumuten, den ganzen Tag "Besen bei Fuß" zu stehen, wie die Coburger Richter ebenfalls entschieden haben.
Quelle: Wolfgang Büser. Ärzte Zeitung, 02.10.2008

Europa

Studie: Pharmapreise in Deutschland 30 Prozent über OECD-Durchschnitt
Neben Deutschland liegen die Preise auch in den USA und Canada rund 30 Prozent über dem Durchschnitt, in Island und der Schweiz sogar rund 50 Prozent. Frankreich und Spanien liegen dagegen unter dem Durchschnitt. Die Studie bezieht sich dabei auf Preise von 2005.
Quelle: hil/aerzteblatt.de Dienstag, 30. September 2008

Mutterschutz soll von 14 auf 18 Wochen verlängert werden
Der Mutterschutz soll künftig europaweit mindestens 18 Wochen dauern statt bisher nur 14 Wochen. Das sieht ein Gesetzesvorschlag vor, den die EU-Kommission am Freitag in Brüssel vorstellte. Damit werde es für Frauen einfacher, Beruf und Privatleben zu vereinbaren, sagte EU-Sozialkommissar Vladimir Spidla.
Die Bundesregierung kündigte Widerstand gegen die Pläne an. Sie fürchtet zu hohe Zusatzkosten für die Arbeitgeber. Die Gewerkschaften unterstützen das Vorhaben. Auch beim Vaterschaftsurlaub will die EU-Kommission aktiv werden.
In der EU gilt seit 1992 ein Mutterschutz von mindestens 14 Wochen. Die geplante Verlängerung um vier Wochen würde die Bundesregierung zu einer Gesetzesänderung zwingen, denn in Deutschland ist die EU-Mindestfrist verankert. In anderen Mitgliedstaaten ist ein längerer Mutterschutz üblich. In Großbritannien und Irland sind es 26 Wochen, in Tschechien 28. In Frankreich haben Frauen bei Zwillingsgeburten sogar Anspruch auf 34 Wochen Pause.
Quelle: afp/aerzteblatt.de Samstag, 4. Oktober 2008

Allgemeines

Trotz aller Krisen: Wir werden immer glücklicher – weltweit
Trotz aller Krisen werden die Menschen einer Studie zufolge rund um den Globus glücklicher. Das berichtet ein US-deutsches Forscherteam über Umfragen aus 25 Jahren in 52 Ländern. In 45 dieser Länder fühlen sich die Menschen demnach heute glücklicher als Anfang der 1980er Jahre.
Der "World Value Survey" weckt damit zum Teil Zweifel an dem Glaubenssatz, dass Geld nicht glücklich macht (New Scientist, 2671, 2008, 12). Allerdings wirkt sich zunehmender Wohlstand nur in Ländern mit einem Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt von weniger als etwa 12.000 US-Dollar (8.200 Euro) positiv aufs Glücksgefühl aus. In reicheren Ländern wie Deutschland (rund 30.000 Euro pro Kopf) nimmt das persönliche Glücksempfinden nicht generell mit wachsendem Wohlstand weiter zu.
Glücklicher mache dabei vermutlich die größere persönliche Freiheit, die häufig mit einer erstarkenden Volkswirtschaft einhergehe, meinen die Autoren der Originalstudie (Perspectives on Psychological Science 3, 2008, 264). Das könne auch erklären, warum Menschen in vielen osteuropäischen Staaten sich 2007 ebenfalls glücklicher fühlten als rund 25 Jahre zuvor, obwohl manche ihrer Länder wirtschaftlich heute sogar schlechter dastünden als zu Zeiten des Kommunismus: Die fortschreitende Demokratisierung habe den Bürgern beglückende persönliche Freiheiten beschert.
Die Forscher um Dr. Ronald Inglehart von der Universität von Michigan (USA) hatten seit 1981 im Abstand von mehreren Jahren in 52 Ländern weltweit jeweils rund 1.400 Menschen nach ihrem persönlichen Glücksgefühl und nach ihrer Lebenszufriedenheit gefragt. In 45 der 52 Länder sind die Menschen demnach in den vergangenen 25 Jahren unter dem Strich glücklicher geworden. Unter den Top Ten mit einer Glückszunahme von jeweils mehr als zehn Prozent der Bevölkerung finden sich dabei nicht nur reiche Länder wie Schweden, Dänemark und Japan, sondern auch Argentinien, Nigeria und Südafrika.
Spitzenreiter bei der subjektiven Glückszunahme ist Mexiko, wo sich heute fast ein Viertel mehr Bürger "sehr glücklich" fühlen als vor 25 Jahren. Ursache seien vermutlich tiefgreifende gesellschaftspolitische Umwälzungen, sagte der Co-Autor der Studie, Dr. Roberto Foa von der Harvard-Universität dem "New Scientist". "Es gab eine weit verbreitete Demokratisierung, so dass die Menschen viel mehr Möglichkeiten haben zu arbeiten, zu reisen und ihre Meinung zu sagen." An der Analyse der Umfragedaten war auch Professor Christian Welzel von der Jacobs-Universität Bremen beteiligt.
Abstract der Originalstudie "Development, Freedom, and Rising Happiness: A Global Perspective (1981-2007)"
Quelle: Ärzte Zeitung online, 27.08.2008

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Prof. Dr. Jost Brökelmann, Redakteur BAO-MAO-Aktuell
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Präsident Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg
Vereinsregister VR 6346
Managementgesellschaft Ambulantes Operieren – MAO
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Tel.: 0228-692423, Fax: 0228-631715
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Chirurgen Magazin + BAO Depesche

Heft 111 | Ausgabe 1 – Februar 2024
Sektorenverbindende Versorgung: Können Hybrid-DRG wirklich die verschleppte Ambulantisierung retten?
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2021 OP-Netzwerk | Ein Service des BAO e. V. Auf OP-Netzwerk finden interessierte Ärztinnen und Ärzte umfangreiche Informationen, hilfreiche Tipps und wichtige Anlaufstellen rund um das Thema "Ambulantes Operieren". !
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Der Berufsverband der Phlebologen und Lymphologen e.V.
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Helmsauer Gruppe

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Partner PKG

Die Deutsche Praxisklinikgesellschaft (PKG) e.V. ist ein Zusammenschluss von Operationszentren, Tages- und Praxiskliniken und medizinischen Versorgungszentren, in denen ambulante und praxisklinische Operationen durchgeführt werden.
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Partner AND

Das AND e.V. als Zusammenschluss regionaler Anästhesie-Netze und –Genossenschaften vertritt auf Bundesebene Interessen der freiberuflich tätigen und niedergelassenen Anästhesisten.
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Partner DGH

Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie
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BVASK

Der Berufsverband für Arthroskopie e. V.
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