Stichtag 1. Juli - darauf müssen Sie ab heute achten
Der 1. Juli ist für viele Neuregelungen Stichtag. Hier die wichtigsten Regelungen in Kürze:
* Arztnummer: Alle Leistungen müssen ab sofort mit der neuen lebenslangen Arzt- und der Betriebsstättennummer versehen werden. Damit soll es in Zukunft möglich sein, alle Leistungen einem Arzt und einer Praxis oder einem anderen Ort der Tätigkeit (etwa Zweigpraxis oder ausgelagerte Praxisräume) zuzuordnen. Die Nummern sind nicht nur bei der Abrechnung anzugeben, sondern auch auf Formularen (etwa auf Arzneiverordnungen). Die Praxis-EDV sollte nach dem Quartalsupdate und dem Einpflegen der eigenen Nummern in der Lage sein, sie automatisch überall dort zu plazieren, wo es nötig ist - also auch auf den Formularen.
* E-DMP: Die Dokumentation von Behandlungen in Disease-Management-Programmen soll ab sofort nur noch elektronisch via Praxis-Software dokumentiert werden. Die Dokumentation auf Papierbögen wird nicht mehr honoriert. Einzige Ausnahme: das DMP Mamma-Ca.
* Akupunktur: Den Qualifikationsnachweis für Akupunktur mussten Ärzte, die eine Genehmigung unter Auflagen erhalten hatten, bis spätestens 30. Juni eingereicht haben. Nur dann können sie auch in Zukunft Akupunktur bei Knie- und Rückenschmerzen auf Kassenkosten erbringen.
* Morbiditätszuschlag für hausärztliche diabetologische Schwerpunktpraxen: Der Zuschlag darf wie im ersten halben Jahr auch bei Überweisungen von anderen Hausärzten weiter abgerechnet werden. Andere Schwerpunktpraxen erhalten diese Privilegierung nicht.
* Qualitätszuschläge: Außer dem Qualitätszuschlag für Psychosomatik wird es keine weiteren Zuschläge zum 1. Juli geben. Das war eigentlich geplant, etwa für Ultraschall-Leistungen. Angeblich wird auch daran gearbeitet, den Zuschlag für Psychosomatik abzuschaffen und wieder Einzelabrechnung zuzulassen.
* Werbung in Praxis-Software: Bis zum 1. Juli muss eine Praxis-EDV neu zertifiziert sein, wenn Ärzte damit weiterhin Medikamente verordnen wollen. Ob die KVen von Anfang an genau hinsehen werden, ob ein Programm zertifiziert ist, ist noch nicht ganz klar.
* Hautkrebsscreening: Ab 35 Jahre hat jeder Kassenpatient ab sofort alle zwei Jahre Anspruch auf ein Hautkrebsscreening. Es kann von Haus- und Hautärzten nach einer speziellen Fortbildung erbracht werden und wird mit den Ziffern 01745 (605 Punkte) oder 01746 (480 Punkte) abgerechnet. Die Punktwerte müssen in den meisten KVen noch verhandelt werden. Die Ziffern müssen in den Praxisprogrammen für dieses Quartal überwiegend mit der Hand eingepflegt werden, weil die Einigung zu spät für die Updates kam.
* U7a: Die U7a ist eine neue Kassenleistung für die Kindervorsorge zwischen dem 33. und 36 Monat. Sie ist gedacht für Kinder- und Hausärzte, die vor Ort die Versorgung von Kindern übernehmen. Über Ziffer und Punkte wird noch verhandelt.
* Impfziffern: Ab sofort gelten neue Dokumentationsziffern beim Impfen. Die meisten KVen haben zur Vereinfachung diese mehr als 80 Nummern auch als Abrechnungsziffern übernommen. Sie wurden aber nicht von allen KVen rechtzeitig an die Softwarehäuser gemeldet. Teilweise müssen sie daher per Hand eingepflegt werden. Achten Sie auf die Mitteilungen Ihrer KV!
In Kürze: Weitere Neuerungen
* AOK-Hausarztvertrag in Baden-Württemberg: Ab heute können sich Ärzte in den Vertrag von AOK, Medi und Hausärzteverband einschreiben. Für Patienten beginnt die Einschreibefrist am 1. Oktober.
* GKV-Spitzenverband: Sämtliche Aufgaben der Spitzenverbände der GKV übernimmt zum 1. Juli der einheitliche GKV-Spitzenverband als Vertreter der 217 Krankenkassen. Er verhandelt zum Beispiel mit den Ärzte- und Klinikorganisationen über die Leistungen für die Versicherten.
* GBA: Der Gemeinsame Bundesausschuss - das zentrale Beschlussorgan von Kassen, Ärzten und Kliniken - hat nur noch ein Beschlussgremium unter der Leitung von drei hauptamtlichen Unparteiischen. Der GBA berät zudem ab jetzt öffentlich. Dr. Rainer Hess bleibt Vorsitzender.
Quelle: Ärzte Zeitung, 01.07.2008
IV-Vertrag soll Zahl ambulanter Operationen erhöhen
Über einen Vertrag zur integrierten Versorgung wollen die Betriebskrankenkassen (BKK) in NRW bei ihren Versicherten eine stärkere Inanspruchnahme von krankenhausersetzenden ambulanten Operationen erreichen.
Teilnehmen können niedergelassene Ärzte, Praxiskliniken und Krankenhäuser - vorausgesetzt, sie erfüllen bestimmte Standards und Qualitätskriterien. "Wir möchten unseren Versicherten durch optimal aufeinander abgestimmte medizinische Leistungen eine qualitativ hochwertige Versorgung bieten", sagt der Vorstandsvorsitzende des BKK Landesverbands Jörg Hoffmann.
Die Patienten werden über die niedergelassenen Ärzte in den Versorgungsvertrag eingeschrieben. Steht eine Operation an, entscheidet der Arzt, ob er sie selbst vornehmen kann oder ob er den Patienten in eine der beteiligten (Praxis)-Kliniken überweist.
Zurzeit beteiligen sich 68 Niedergelassene aus Nordrhein und 17 aus Westfalen-Lippe. Die Management-Gesellschaft Micado Health Care GmbH, die für die Abwicklung des Vertrags und die Abrechnung zuständig ist, wolle jetzt verstärkt Ärzte in Westfalen-Lippe für die Beteiligung gewinnen, kündigt Hoffmann an.
Die am stärksten vertretenen Fachgruppen sind Chirurgen, Hals-Nasen-Ohren-Ärzte und Urologen.
- Der Vertrag läuft bereits seit März 2007, ist aber modifiziert worden. "Ursprünglich waren alle ambulanten Eingriffe erfasst, jetzt sind nur noch die wirklich stationsersetzenden Operationen einbezogen", erläutert Hoffmann. Unter den alten Bedingungen verzeichneten die Kassen zwischen 1.200 und 1.300 ambulanten Operationen.
Der Vertrag umfasst außer der reinen OP-Leistung auch die prä- und postoperative Versorgung bis zum 21. Tag nach dem Eingriff. Die Versicherten erhalten bei den beteiligten Ärzten innerhalb von zwei Wochen einen OP-Termin. Die Vergütung erfolgt außerhalb des Budgets.
Quelle: Ärzte Zeitung, 30.06.2008
Fachärzte bei den KBV-Vertretern mit neuer Fraktion
In der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat sich eine neue Facharztfraktion gegründet. Sie will die Interessen der Fachärzte in der aktuellen Debatte um die Neuordnung der ärztlichen Vergütung stärker vertreten und so "eine politische Bewertung fachärztlicher Leistungen" verhindern.
Vor allem wendet sich die Facharztfraktion gegen Initiativen aus der KBV zur Wiedereinführung der Hausarzt-Facharzt-Trennung in der Honorarverteilung, deren Abschaffung zum Jahresende mit der letzten Gesundheitsreform beschlossen wurde.
"Die politisch gewollte Förderung der Hausärzte darf nicht auf Kosten der Fachärzte gehen", sagte der Berliner KV-Vize Dr. Uwe Kraffel aus dem sechsköpfigen Arbeitsgremium der neuen Fraktion der "Ärzte Zeitung".
Quelle: Ärzte Zeitung, 25.06.2008
Ärzteverbände gründen neue Gemeinschaft
Mit einer Vertrags- und Abrechnungsgemeinschaft wollen Medi, NAV-Virchow-Bund und der Bundesverband der Ärztegenossenschaften Deutschlands gemeinsam in das Geschäft mit Einzelverträgen nach Paragraf 73b und c SGB V einsteigen.
Die fachübergreifenden Verbände gründeten am Wochenende in Berlin den Bundesverband MEDI-Genossenschaften (BVMG). Medi-Chef Dr. Werner Baumgärtner sprach von einem Signal an Kassen und Politik, dass Ärzte ihre Zukunft mitgestalten wollten. Dazu gehöre, neue Versorgungsstrukturen zu entwickeln.
Quelle: Ärzte Zeitung, 01.07.2008
Koalition will Altersgrenze abschaffen
Gesundheitsstaatssekretärin Marion Caspers-Merk hat im Bundestag angekündigt, dass die Altersgrenze für Vertragsärzte abgeschafft wird.
Dies sei zwischen den Koalitionsparteien verabredet.
Quelle: Ärzte Zeitung, 27.06.2008
Versorgung aus einer Hand - dafür gibt es ein Gütesiegel
Die Betriebskrankenkassen führen ein Gütesiegel für Ärztehäuser ein. Mit dem Zusatz "Gesundheit im Zentrum" darf als bundesweit erstes Ärztehaus ein Hamburger Gesundheitszentrum werben, dessen Gesellschafter ausschließlich niedergelassene Ärzte sind.
- Ziel sei eine Hilfestellung für die Versicherten. Anhand der Marke sollen sie erkennen können, welche Gesundheitszentren bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen. Hierzu gehört ein bestimmter Ärztemix mit mindestens fünf Fachgruppen, unter denen immer Internisten, Gynäkologen, Orthopäden und HNO-Ärzte vertreten sein müssen.
- Außerdem muss eine Versorgung aus einer Hand geboten werden.
- Die BKK-Versicherten erhalten einen Termin innerhalb der nächsten drei Werktage, die Wartezeit muss unterhalb von 30 Minuten liegen. Das Ärztehaus muss nicht als MVZ organisiert sein. Die Leitung durch niedergelassene Ärzte ist zumindest erwünscht: "Wir wollen die Vielfalt erhalten. Gesundheitszentren sollten nicht den Klinikketten vorbehalten sein", betonte Janssen.
Quelle: Ärzte Zeitung, 27.06.2008
Erst Bedarf messen, dann entscheiden!
Bevor Krankenhäuser für die ambulante Versorgung geöffnet werden, muss es zunächst eine differenzierte Bedarfsanalyse geben. Das hat die Vertreterversammlung der KV Bayerns (KVB) in einem einstimmig verabschiedeten Antrag gefordert.
- Um die Zusammenarbeit von Kliniken und niedergelassenen Ärzten zu verbessern, sollten Regionalkonferenzen organisiert werden, forderten die Delegierten. Eine klare Absage erteilte die Vertreterversammlung allen Plänen, die auf eine Spaltung der Ärzteschaft hinauslaufen und die die ambulante Versorgung komplett einigen Klinikketten überlassen würde.
In diesem Zusammenhang übte die Vertreterversammlung Kritik an der vor kurzem von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) angekündigten Kooperation mit der Rhön Klinikum AG.
Quelle: Ärzte Zeitung, 01.07.2008
DRG-System: Deutsches System jetzt auch in China
Das 2003 in Deutschland eingeführte DRG-System wird demnächst auch in China angewandt werden und damit im größten Gesundheitsmarkt der Welt gelten.
Betroffen davon sind dann die Krankenhausbehandlungen von mehr als 1,3 Mrd. Menschen an 19.000 Krankenhäusern. Um die in Deutschland definierten DRGs auf chinesische Verhältnisse anzupassen, sollen chinesische Fachleute im deutschen DRG-Institut ausgebildet und ihnen zudem von deutscher Seite konzeptionelle Unterstützung zugesichert werden.
Bereits am 7. April 2008 wurde mit der Unterzeichnung eines "Memorandum of Understanding" eine umfassende Kooperation zwischen dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) und dem chinesischen Institut zur Einführung von DRGs (CHEI) vereinbart.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst 12.06.2008 Nr. 46/2008, 16-17
Bei der Kostenerstattung ist die Rechtsprechung unerbittlich
Das Sachleistungsprinzip in der Gesetzlichen Krankenversicherung ist in wenigen Fällen durchbrochen. Patienten können nur dann eine Kostenerstattung erhalten, wenn eine Reihe von besonderen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Rechtsprechung ist unerbittlich: Fehler im Verfahren - auch solche des Arztes - werden mit der Ablehnung der Kostenerstattung bestraft.
Noch recht wenig von Versicherten genutzt wird die Wahl der Kostenerstattung statt der Sachleistung, die im Sozialgesetzbuch vorgesehen ist. Das hat sicher auch damit zu tun, dass es immer sein kann, dass die Patienten einen Teil der Kosten selbst übernehmen müssen. Für Ärzte heißt das, dass Kassenpatienten dann zu Privatpatienten werden.
Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2005 (Az.: 1 BvR 347/98) kann eine Kostenerstattung auch bei (noch) kassenunüblichen Behandlungen erfolgen, wenn eine lebensbedrohliche Erkrankung vorliegt, keine erfolgversprechende Standardtherapie existiert und die (noch) als Neuland-/Außenseitermethode einzustufende Behandlung im konkreten Einzelfall Aussicht auf Erfolg bietet.
Patienten, die über Kostenerstattung gehen wollen, müssen vor Behandlungsbeginn zunächst einen Kostenübernahmeantrag bei ihrer Kasse einreichen. Das gibt die Rechtsprechung vor. Die Kasse soll Gelegenheit haben, ihre Versicherten zu beraten. Ein Verstoß gegen die vertragsärztlichen Pflichten liegt vor, wenn der Kassenpatient vor Behandlungsbeginn beim Arzt keine schriftliche Einverständniserklärung für die privatärztliche Behandlung unterzeichnet.
Die Gerichte verlangen eine genaue Aufklärung des Versicherten darüber, dass er eine Rechnung erhält und selbst zahlen muss. Zweckmäßig ist es, die (maximale) Höhe der zu erwartenden Kosten in die Aufklärung einzubeziehen. Werden GKV-Patienten zu Privatpatienten, müssen sie eine nach GOÄ erstellte Rechnung erhalten.
Checkliste Kostenerstattung
* Ausnahmekriterien für die Kostenerstattung (Abwahl der Sachleistung; enge Voraussetzungen des Verfassungsgerichts und in anderen Fällen des BSG)
* Kassenzulassung des Arztes
* Antrag durch Patienten bei seiner Krankenkasse vor Behandlungsbeginn
* Einverständniserklärung des Patienten
* Wirtschaftliche Aufklärung
* GOÄ-Liquidation
Quelle: Frank A. Stebner. Ärzte Zeitung, 25.06.2008
Warum eine Narkose die postoperativen Schmerzen verstärken könnte
Postoperative Schmerzen wurden bisher als unvermeidliche Folge der Gewebeschädigung durch den Chirurgen betrachtet. Nach den Ergebnissen einer Studie in den Proceedings of the National Academy of Sciences (PNAS 2008; 10.1073/pnas.0711038105) könnte jedoch auch der Narkosearzt nicht ganz unschuldig am schmerzhaften Erwachen sein.
Anästhesisten ist es durchaus bewusst, dass einige Narkosemittel eine irritierende Wirkung haben. Sie infiltrieren deshalb vor der Gabe von Propofol die Injektionsstelle mit einem Lokalanästhetikum. Bekannt war auch, dass einige volatile Anästhetika wie Isofluran die Atemwege reizen. Den Grund hierfür hat jetzt Gerard Ahern von der Georgetown Universität in Washington herausgefunden.
Quelle: rme/aerzteblatt.de Dienstag, 24. Juni 2008
Neue GmbH-Light - für Praxischefs wenig attraktiv
Der Bundestag hat gestern die GmbH-Reform verabschiedet. Danach können Firmen nun auch als Unternehmergesellschaft (UG) mit nur einem Euro Stammkapital gegründet werden. Dies hat vor allem für Klinik-MVZ Relevanz.
Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) ermöglicht die neue UG als Mini-GmbH und damit als Alternative zu den Firmengründungen in der einfachen britischen Rechtsform Limited (Ltd.), von denen es schätzungsweise 40.000 in Deutschland gibt.
Als Basismodell für die Gründung einer Unternehmergesellschaft gibt der Gesetzgeber ein Musterprotokoll vor, das einfach auszufüllen und notariell zu beurkunden ist. Für eine Ein-Mann-Gesellschaft betragen dadurch die Notar-Gebühren 20 Euro. Hinzu kommen noch 100 Euro für die Eintragung ins Registergericht.
Quelle: Ärzte Zeitung, 26.06.2008
"Wirtschaftswoche": Sozialabgaben springen über 40-Prozent-Grenze
Die Sozialversicherungsbeiträge überspringen vom 1. Juli an wieder die 40-Prozent-Marke. Arbeitnehmer müssen dann gemeinsam mit ihrem Arbeitgeber 40,05 Prozent des Bruttolohns an Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abführen, berichtete die "Wirtschaftswoche". Ursache für den Anstieg seien höhere Beiträge zur Pflegeversicherung und Krankenversicherung.
Quelle: afp/aerzteblatt.de Montag, 30. Juni 2008
Patienten warten durchschnittlich 20 Tage auf einen Termin
Rund 80 Prozent der Versicherten in Deutschland sind in den vergangenen zwölf Monaten beim Arzt gewesen. Unterschiede zwischen privat (PKV-) und gesetzlich (GKV-) Versicherten gibt es dabei, sie sind aber nicht durchgängig so groß wie zum Teil angenommen. Das ergab eine repräsentative Bevölkerungsumfrage des Meinungsforschungsinstitutes TNS Healthcare im Auftrag des Bundesverbandes der Betriebskrankenkassen BKK.
- Im Durchschnitt warteten alle Befragten, die einen Termin für ihren vergangenen Arztbesuch vereinbart hatten, 20 Tage darauf. Dieser Wert variiert allerdings deutlich zwischen Haus- und Fachärzten: Im Schnitt warteten die Patienten beim Hausarzt 10 Tage auf einen Termin, bei den Fachärzten 24 Tage.
Im Fall akuter Beschwerden mussten GKV-Patienten im Durchschnitt acht Tage warten, wobei ein Drittel noch am selben Tag in die Praxis kommen konnte. Privatpatienten warteten demgegenüber nur drei Tage. Unterschiede gab es auch bei planbaren Terminen: GKV-Versicherte warteten hierauf im Schnitt 26 Tage, PKV-Patienten 12.
Wenn Patienten zur Behandlung kommen, gibt es allerdings kaum Unterschiede. Im Wartezimmer mussten sich GKV-Versicherte im Durchschnitt 29 Minuten gedulden, privat Versicherte 22 Minuten. Beim Hausarzt lag die Wartezeit statistisch betrachtet bei genau einer halben Stunde, bei einem Facharzt im Schnitt bei 27 Minuten.
Quelle. hil/Rie, Deutsches Ärzteblatt 27. Juni 2008
Mediziner kritisiert "Grünes Prüfsiegel" für Schönheitschirurgen
Schönheitschirurgen streiten sich darum, wie die Qualität ihres Faches gesichert werden kann. Die Einführung eines vorgeschlagenen "Grünen Prüfsiegels" würde lediglich weitere Verwirrung stiften und selbst ernannten Schönheitschirurgen den Weg ebnen.
Es sei außerdem überflüssig, da es bereits eine staatlich geprüfte Qualität im Zuge der Facharztweiterbildung gebe, sagte der Präsident der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC), Professor Günter Germann, am Freitag in Berlin.
Quelle: Ärzte Zeitung online 20.06.2008
EU-Kommissar kritisiert Schmidt scharf
Industriekommissar Günter Verheugen: Europas Gesundheitspolitiker fürchten sich vor dem mündigen Patienten
Ungeachtet von Kritik aus den Mitgliedsstaaten und dem Europaparlament hält der Industriekommissar der Europäischen Union, Günter Verheugen, daran fest, Pharma-Unternehmen zu ermöglichen, Patienten direkt über ihre Produkte zu informieren.
- "... Niemand habe das Recht, den Bürgern gerade in so einem zentralen Lebensbereich wie der Gesundheit Informationen vorzuenthalten."
- Die Gesundheitspolitiker der Mitgliedsstaaten wollten keine Patienten, die nach dem besten Produkt fragten.
Verheugen sagte, er werde im Herbst einen Gesetzesvorschlag zur Produktinformation vorlegen. Er habe sich entschlossen, diese Auseinandersetzung zu führen. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt warf er indirekt vor, Pharma-Unternehmen des Betrugs an den Patienten zu bezichtigen, indem sie "ethische Gründe" für ihre Ablehnung zur Produktinformation anführe.
"Die Gesundheitsministerin eines großen europäischen Landes hat mit großer Geste erklärt: 'Mein Land wird es selbstverständlich aus ethischen Gründen niemals erlauben, dass Informationen direkt vom Hersteller zum Patienten gelangen.' Mit anderen Worten, sie unterstellt Ihnen, dass Sie mit Ihren Informationen die Leute betrügen wollen", so Verheugen an die Adresse der BPI-Unternehmer. In Wahrheit stecke dahinter die Angst, der informierte Patient könnte sich nicht damit zufriedengeben, was sich die Gesundheitsbürokratie für ihn ausgedacht habe.
Quelle: Ärzte Zeitung, 25.06.2008
EU will Kassenpatienten die medizinische Versorgung im Ausland erleichtern
Für Sozialversicherte soll es künftig problemlos möglich sein, sich im EU-Ausland behandeln zu lassen. Dies sieht ein Richtlinienentwurf vor, den die Europäische Kommission am Mittwoch vorlegen will. Das Regelwerk soll den Patienten garantieren, dass sie die Kosten für eine medizinische Versorgung im Ausland von ihrer Kasse zurückerstattet bekommen. Die Höhe der Kosten soll sich nach den im Heimatland geltenden Erstattungssätzen richten. Die Differenz zu etwaigen höheren Auslandskosten müssten die Patienten aus eigener Tasche bezahlen.
Nach den Plänen der EU-Kommission sollen die Versicherten ambulante Behandlungen im EU-Ausland ohne vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse beanspruchen können.
- Die Kommission will außerdem durchsetzen, dass Kassenpatienten künftig ihre Rezepte grenzüberschreitend einlösen können.
Quelle: ps/aerzteblatt.de Montag, 30. Juni 2008
Weltweit eine Viertelmilliarde Op pro Jahr
Jedes Jahr haben rund sieben Millionen Patienten weltweit Komplikationen durch eine Operation. Die Hälfte dieser Fälle wäre vermeidbar.
Zu dem Schluss kommt eine US-Studie für die WHO, die erstmals die Gesamtzahl aller operativen Eingriffe weltweit ermittelt hat. Demnach gibt es rund um den Globus pro Jahr 234,2 Millionen Operationen. Im weltweiten Mittel wird demnach jedes Jahr einer von 28 Menschen operiert.
Während es in den Industrieländern bei 0,4 bis 0,8 Prozent der Eingriffe zum Tod komme, liege die Sterberate in Entwicklungsländern bei 5 bis 10 Prozent. Die Auswertung macht auch eine Versorgungslücke deutlich: Das reichste Drittel der Weltbevölkerung erhält fast drei Viertel aller Eingriffe, das ärmste Drittel nur 3,5 Prozent, wie die Forscher in "The Lancet" online berichten.
Ausgewertet wurden für die Studie Operationsdaten aus 56 der 192 WHO-Mitgliedsländer aus dem Jahr 2004 und hochgerechnet. Dabei wurden alle mit Schnitten verbundenen Eingriffe berücksichtigt, die im OP erfolgten und für die mindestens eine Lokalanästhesie notwendig war.
Quelle: Ärzte Zeitung, 24.06.2008
Geburtenzahl ist 2007 gestiegen
Erstmals seit zehn Jahren ist im vergangenen Jahr die Zahl der Geburten in Deutschland wieder gestiegen.
Nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes wurden 685.000 Kinder lebend geboren, 1,8 Prozent mehr als 2006.
Quelle: Ärzte Zeitung, 26.06.2008
Stiftung Wartentest kritisiert Beratung in Apotheken
Ein vernichtendes Urteil über die Beratungsqualität in Apotheken hat die Stiftung Wartentest gefällt. "Falscher Rat zu Medikamenten, verpfuschte oder abgelehnte Rezepturen, Fehler beim Blutdruckmessen, Lichtschutzfaktor falsch erklärt: Das kann passieren, wenn man seinen Apotheker fragt", heißt es von der Stiftung am Donnerstag.
Die Organisation hat 20 Apotheken in Berlin getestet, die wegen ihrer Standorte in Einkaufszentren und Bahnhöfen eine hohe Besucherzahl haben und sich mit ihrem Sortiment auf verschiedene Bedürfnisse der Kunden einstellen.
Quelle: hil/aerzteblatt.de Donnerstag, 26. Juni 2008
Studien: Keine Hinweise auf Gesundheitsrisiko durch Handy-Strahlung
Das Telefonieren mit dem Handy birgt laut Studien des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) kein erhöhtes Krebsrisiko oder andere erkennbare Gesundheitsgefahren. Die geltenden Grenzwerte reichten aus, um die Bevölkerung ausreichend vor den Risiken der Mobilfunkstrahlung zu schützen, erklärte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) am Dienstag in Berlin zum Abschluss des sechsjährigen Deutschen Mobilfunkforschungsprogramms. Allerdings sollten mögliche Langzeitfolgen sowie die Risiken für Kinder gezielt weiter erforscht werden. Hier bestehe noch "Klärungsbedarf".
Quelle: afp/aerzteblatt.de, 17.06.2008
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Prof. Dr. Jost Brökelmann, Redakteur BAO-MAO-Aktuell
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