Während früher fast jeder operative Eingriff automatisch mit einem Krankenhausaufenthalt verbunden war, lassen sich heute viele Eingriffe ambulant, d.h. in einer speziell dafür eingerichteten Praxis vornehmen.
Ermöglicht wird das ambulante Operieren in der Allgemeinchirurgie in vielen Fällen durch die Entwicklung neuer Techniken, die deutlich gewebeschonender sind. Dazu gehört z.B. der gesamte Bereich der Schlüsselloch-Chirurgie (minimal-invasive Chirurgie), aber auch neue Verfahren z.B. bei der operativen Behandlung von Hämorrhoiden oder Leistenbrüchen.
Das ambulant-operative Leistungsspektrum der Chirurgen ist weit gefächert und umfasst z.B. auch die Hand- und Fußchirurgie, operative Gelenkspiegelungen, die Operation von Nervenengpass-Syndromen und natürlich die operative Behandlung von Verletzungen.
Ob ein Eingriff auch ambulant vorgenommen werden kann, ist immer eine Einzelfallentscheidung, die von zahlreichen Faktoren abhängt. Neben Grundkrankheit, Operationstechnik und möglichen Komplikationen spielt dabei auch das Urteil des operierenden Arztes, des zuweisenden Hausarztes und des Narkosearztes eine Rolle.
Vor dem Eingriff muss auch sichergestellt werden, dass der Patient die erste Zeit nach dem Eingriff zu Hause die notwendige Unterstützung durch Angehörige, Freunde oder geeignetes Pflegepersonal erfährt.