03.03.08: BAO-MAO-Aktuell

BAO-MAO-Aktuell; Nr. 11/08, vom 3. März 2008
Nachrichten für Ambulante Operateure und Anästhesisten

Gesetzliche Krankenversicherung

Prof. Beske: Ärzte werden eine Form von KV akzeptieren müssen
Die KVen stehen unter Druck: Beim AOK-Hausarztvertrag in Baden-Württemberg soll die KV außen vor bleiben. In Bayern wollen Hausärzte sogar komplett der KV den Rücken kehren. Die "Ärzte Zeitung" hat eine Debatte über Bedeutung, Perspektiven - aber auch Versäumnisse - der KVen gestartet. Den Anfang hat der Hausarzt Ekkehard Ruebsam-Simon gemacht. Er sieht in KVen historisch überholte Konstrukte. Ihm antwortete Dr. Ulrich Thamer, KV-Chef in Westfalen-Lippe und sieht in KVen Garanten, um Ärzte vor Dumping zu bewahren. Für unersetzbar hält Dr. Elke Köhler, Vizepräsidentin der Ärztekammer Brandenburg, die KVen - trotz ihrer Mängel. Sind Ärzte in einer Welt ohne KVen "wirklich freier?", fragt Köhler. In der Debatte der "Ärzte Zeitung" werden weitere Gastautoren zu Wort kommen.
Bei der Debatte über die mögliche Neuausrichtung der Kassenärztlichen Vereinigungen als Körperschaften oder sogar über ihre Abschaffung geht es um viel: Es geht um die grundsätzliche Ausrichtung des deutschen Gesundheitswesens und damit um die Frage, an welchen Prinzipien sich die künftige Gestaltung des Gesundheitswesens orientieren wird.
Fest steht: Die Mehrheit der Bürger und der Politiker wird zu keiner Zeit einer rein marktwirtschaftlichen Ausrichtung unseres Gesundheitssystems zustimmen. Versorgungssicherheit ist und bleibt das dominierende politische Handlungsmotiv. Nimmt man dies als Basis weiterer Überlegungen, so bieten sich in Deutschland vom Grundsatz her nur zwei Möglichkeiten der Gestaltung des Gesundheitswesens an: Erstens eine Einheitsversicherung mit staatlicher Reglementierung oder zweitens die Wiederbelebung eines staatsfernen, sich selbst verwaltenden, dezentral und regional angelegten Gesundheitssystems mit pluraler Ausgestaltung durch GKV und PKV.
Die zweite Möglichkeit würde auch eine Wiederbelebung der KV bedeuten. Allerdings wäre dann ein Konzept erforderlich, das ein gewisses Maß an Vertragsfreiheit von Ärzten mit einer gewandelten Funktion der KV verbindet, in dem die Erfüllung staatlicher Aufgaben mit Dienstleistungen für den niedergelassenen Arzt und einer Vertretung der Interessen niedergelassener Ärzte auch gegenüber der Politik verbunden ist.
Doch die gegenwärtige Situation ist für niedergelassene Ärzte eine andere. Angetrieben durch die jüngsten Gesundheitsreformen wird das Kollektivvertragssystem hin zu einem vollständigen oder partiellen Einzelvertragssystem umgebaut. Bei der Suche nach den Ursachen für diesen Prozess stößt man auf zwei sich überlagernde Begründungen: die Finanzsituation im Gesundheitswesen und ideologisch bestimmte Politik. Ein Blick zurück kann zum Verständnis dessen beitragen, was wir zurzeit im Gesundheitswesen beobachten.
Erst als deutlich wurde, dass die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nicht mehr in der Lage war, die großzügig von der Politik versprochenen Leistungen zu finanzieren, begann der Gesetzgeber zu handeln, zunächst jedoch nur mit Kostendämpfungsgesetzen. Erst im Gesundheitsstrukturgesetz von 1992 wurden mit der begrenzten Öffnung von Krankenhäusern für ambulantes Operieren und für die vor- und nachstationäre Behandlung erste strukturelle Veränderungen geschaffen.
Nach dem Regierungswechsel zu Rot-Grün 1998 wurden Strukturreformen dann zum dominierenden Handlungsmotiv des Gesetzgebers. Folgen waren unter anderem das GKV-Modernisierungsgesetz, das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz und das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz. Kostendämpfung wurde nunmehr ergänzt, ja überlagert von strukturellen Systemveränderungen. Dieser Prozess hat sich in der großen Koalition fortgesetzt.
Die Zielvorstellung der SPD bestand dabei in einer Einheitsversicherung, in der Zunahme staatlicher Vorgaben und Kontrollen sowie im Abbau der Selbstverwaltung. Weitere Elemente sind die Einebnung der Unterschiede von GKV und PKV, aber auch die Schwächung der Kassenärztlichen Vereinigungen. Der bremsende Einfluss der Union in der großen Koalition führte dazu, dass dies nur in abgeschwächter Form verwirklicht werden konnte. Als Instrumente wurden vor allem Wettbewerb und Wahltarife eingeführt, aber auch der Einzelvertragswettbewerb an KVen vorbei.
Diese Reformen sind der Nährboden für eine wachsende Opposition vieler Ärzte gegen diese Politik gewesen. Wachsende Bürokratie, ständiger Wechsel der Rahmenbedingungen durch Politik, Gesetzgeber und Kassenärztliche Vereinigungen, aber auch das Missverhältnis zwischen Leistungsumfang der Ärzte und ihrer Honorierung sind nur Stichworte für eine als verfehlt angesehene Politik.
Bedarfsgerechter Katalog von Leistungen wurde nie erstellt
Politiker haben nie den Versuch gemacht, gegenzusteuern. So blieb die zentrale Aufgabe liegen, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den drei bestimmenden Komponenten einer guten Gesundheitsversorgung herzustellen, nämlich einem bedarfsgerechten Leistungskatalog, einer bedarfsgerechten Finanzierung dieses Katalogs und einer leistungsgerechten Honorierung. Stattdessen wurde der Leistungskatalog der GKV ausgeweitet - ohne Gegenfinanzierung.
Auch haben Politiker die wachsenden Legitimationsprobleme der Kassenärztlichen Vereinigungen, die doch noch von Vielen als Garanten einer flächendeckenden und wohnortnahen Versorgung angesehen werden, billigend in Kauf genommen. Die Schwächung der KVen und die Zerrissenheit der Ärzteschaft sind politisch gewollt. Zum potenziellen innerärztlichen Spaltpilz wird diese Zerrissenheit der Ärzteschaft aber erst vor dem Hintergrund der andauernden Unterfinanzierung der ambulanten Versorgung.
Es ist unwahrscheinlich, dass in Zukunft im GKV-System signifikant mehr Geld für die Versorgung zur Verfügung stehen wird. Krankenkassen wollen ihre Ausgaben senken, Ärzte wollen mehr Geld. Die Erschließung großer "Rationalisierungsreserven" etwa bei Ausgaben für Arzneimittel oder bei anderen veranlassten Leistungen ist illusionär. Damit sind Konflikte programmiert: Krankenkassen können sich in Zeiten wachsenden Vertragswettbewerbs aus mehreren Angeboten von Ärzten oder Arztgruppen das preisgünstigste heraussuchen und dies werden sie auch tun, trotz Beteuerungen, es ginge um Qualität und nicht um den Preis.
Im Kollektivvertragssystem steigt der Verteilungsdruck
Gleichzeitig nehmen aber auch Verwerfungen im Kollektivvertragssystem zu, weil die finanziellen Vorteile durch neue Verträge für eine Gruppe stets zu Lasten aller anderen Gruppen gehen müssen. Hinzu kommt, dass die künftige Vertragsgestaltung zwischen Ärzten und Krankenkassen aller Voraussicht nach unter neuen Kautelen stehen wird. Denn Ärzten steht in Zukunft als Vertragspartner überwiegend der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gegenüber. Bedeutung und Einfluss dieses Spitzenverbandes werden bei sich verschärfenden finanziellen Engpässen wachsen. Schon jetzt werden rund 70 Prozent des Gesamtvolumens für Leistungen vom Spitzenverband Bund verhandelt.
Die künftige Bedeutung der KVen ergibt sich aus dem Entwicklungspfad, dem das deutsche Gesundheitswesen in den kommenden Jahren folgt: Die Alternative zu den Irrwegen eines staatszentrierten oder eines hauptsächlich wettbewerbsorientierten Gesundheitssystems liegt in der Weiterentwicklung eines sich selbst verwaltenden pluralen Gesundheitswesens mit regionaler Orientierung - vor allem in der Vertragspolitik. Wenn Ärzte eine staatsnahe Medizin ebenso wie eine hauptsächlich von ökonomischen Kriterien dominierte Gesundheitsversorgung ablehnen, dann werden sie auch künftig - im eigenen Interesse - irgendeine Form von KV akzeptieren müssen.
Quelle: Fritz Beske, Ärzte Zeitung, 28.02.2008

Gesundheitsmarkt: Gesetzliche Krankenkassen sind Unternehmen
Die Diskussion, ob die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) als Unternehmen zu behandeln sind und damit auch dem Wettbewerbsrecht unterliegen, bleibt ein Dauerthema. Selbst in Kreisen der GKV schließt man nicht aus, dass es in manchen Bereichen um unternehmerisches Handeln geht.
Je mehr wettbewerbliche Elemente in sozialen Sicherungssystemen Einzug halten würden, desto eher scheitern die Versuche, die GKV als Ausnahmebereich vom allgemeinen Wettbewerbsrecht anzusehen, so Prof. Peter Oberender, Leiter des Instituts für angewandte Gesundheitsökonomie.
Als Ausnahmebereich ließe sich das Gesundheitswesen nur einordnen, wenn sich Solidarprinzip und Markt ausschließen würden. Vielfältige Modelle zeigten aber, dass dies nicht der Fall sei. Daher sei auch bei der GKV zunehmend von Wettbewerb auszugehen.
Der Wettbewerb in der GKV ist für Oberender eine Option für die Zukunft.
Mit Blick auf die aktuellen rechtlichen Auseinandersetzungen erklärt der Gesundheitsökonom: "Unternehmerisch tätig werden zu können bedeutet auch, sich die unternehmerischen Konsequenzen zurechnen zu lassen. Dies geht nur durch konsequente Anwendung des Kartell-, Wettbewerbs- und Vergaberechts für Krankenversicherungen - und, zumindest langfristig, durch eine Abkehr vom Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts".
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst 28.02.2008, Nr. 17/2008, 15

Vertreterversammlung der KV Hessen weiterhin gegen Einführung der eCard – Sicherheit und Kosten im Blick behalten!
Die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Hessen hat sich auf ihrer Sitzung am 09.02.2008 mit einer Resolution nochmals vehement gegen die Einführung der eCard ausgesprochen und stattdessen eine personalisierte Versicherungskarte mit lebenslanger Versicherungsnummer gefordert.
Der Termin für das deutschlandweite Rollout der elektronischen Gesundheitskarte (eCard) steht nach wie vor noch nicht fest. Die hessischen Ärzte und Psychotherapeuten warnen deshalb noch einmal vor den Kosten dieses Projekts, für das nach wie vor gravierende Sicherheitsbedenken bestehen. Das Vorhaben, das vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit 1,5 Milliarden Euro veranschlagt wird, wird nach Beurteilung der hessischen Vertreter weitaus mehr kosten. Schätzungen des Chaos Computer Clubs unterstützen diese Annahme. Auch ein Blick ins europäische Ausland kann helfen: So hat die Einführung der eCard in England rund 25 Milliarden Euro gekostet.
Die VV hat daher einstimmig folgende Resolution beschlossen:
"Die VV der KV Hessen fordert die KBV und das BMG auf,
- endlich das bisherige eCard- bzw. eRezept-Projekt zu stoppen, weil Daten im Internet nie hundertprozentig sicher sein können und weil bei realistischem Vergleich mit existierenden Projekten (England) die Gesamtkosten möglicherweise zwanzigmal so hoch sein werden wie die bisherigen offiziellen Kostenschätzungen.
- stattdessen die bisherige Karte mit einem Foto und einer lebenslang eindeutigen Versicherungsnummer zu versehen. Dies kann zu einem winzigen Bruchteil der bisher veranschlagten Kosten umgesetzt werden; eine gegebenenfalls individuell gewünschte Speicherung von Patientendaten kann auf einem separaten modernen Speichermedium erfolgen.
Die VV der KV Hessen würde es sehr begrüßen, wenn das BMG die von ihm selbst erstellten Anforderungen des Paragraphen 12 SGB V (wirtschaftlich, ausreichend, notwendig und zweckmäßig) selbst befolgen würde und Gesundheitspolitiker ebenso wie Ärzte eine persönliche Budgetverantwortung übernähmen."
Quelle: KVHessen Pressemeldung vom 12. Februar 2008 http://www.kvhessen.de/

Einigung auf Basisfallwert in NRW
In NRW haben sich die Landeskrankenhausgesellschaft (KGNW) und die Krankenkassen auf einen landesweiten Basisfallwert für 2008 verständigt.
Der Wert, der die Grundlage für die Abrechnung der Krankenhausleistungen ist, beträgt 2.729 Euro nach 2.688 Euro im Jahr 2007. KGNW-Geschäftsführer Richard Zimmer begrüßte, dass wie bereits im Vorjahr ohne Einschaltung der Schiedsstelle eine Vereinbarung getroffen werden konnte.
Die Kliniken könnten in Kürze die örtlichen Budget- und Entgeltverhandlungen aufnehmen. Das Landesgesundheitsministerium muss den Basisfallwert jetzt genehmigen.
Quelle: Ärzte Zeitung, 29.02.2008

Weiter Streit um Öffnung der Kliniken
Nach langem Streit hat der Bundesausschuss eine Richtlinie zur Qualitätsanforderung für Krankenhäuser beschlossen, wenn diese hoch spezialisierte Leistungen ambulant erbringen. Dabei wurden auch Mindestmengen festgelegt.
Gegen den Widerstand der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) wurde entschieden, dass Mindestmengen in Abhängigkeit von einem Promillesatz einer Krankheits-Prävalenz oder in einer absoluten Zahl festgelegt werden. Diese kann je nach Krankheit variieren. Für ganz seltene Krankheiten soll es überhaupt keine Mindestmenge geben. Verbindlich ist die Richtlinie im Verhältnis zwischen Klinik und Krankenkassen.
Quelle: Ärzte Zeitung 26.02.2008

Privatversicherung

Basistarif: KBV verhandelt mit den Privatkassen
Vertragsverhandlungen über die Vergütung der vom Basistarif umfassten Leistungen werden die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und der Verband der privaten Krankenversicherung e.V. aufnehmen.
Hintergrund: Das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) hat die privaten Krankenkassen verpflichtet, einen branchenweit einheitlichen und verbindlichen Basistarifs ab dem 1. Januar 2009 anzubieten. Die Verhandlungen beziehen sich nun darauf, die Leistungen des Basistarifs abzustimmen.
Quelle: hil/aerzteblatt.de Montag, 25. Februar 2008

Rechtliches

Ungleiche Brüste sind keine Krankheit
Der operative Ausgleich ungleich großer Brüste ist keine Kassenleistung. Ausnahmen gebe es nur aus medizinischen Gründen oder wenn die Ungleichheit grob entstellend ist, urteilte am Donnerstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Damit bekräftigte das BSG seine Rechtsprechung, wonach Abweichungen von äußerlichen Idealbildern für sich noch keine Krankheit sind, für deren Beseitigung die gesetzliche Krankenversicherung aufkommen müsste (Az: B 1 KR 19/07 R).
Quelle: afp/aerzteblatt.de Donnerstag, 28. Februar 2008

Experte: Maximal zehn Online-Durchsuchungen pro Jahr - "Nur in extremen Ausnahmen"
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Online-Durchsuchungen soll ein Gesetz bis zur Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden, kündigte gestern ein Sprecher des Bundesinnenministeriums an. Die Karlsruher Richter haben hohe Hürden für das heimliche Ausspähen von Computern errichtet und diesen Eingriff nur nach richterlicher Anordnung bei existenziellen Bedrohungen für Leib und Leben erlaubt.
Der Gesetzgeber sei gehalten, den vom Gericht erneut betonten "Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung praktisch zu gewährleisten", sagte der Bundesdatenschutz-Beauftragte Peter Schaar. Die heimlichen Zugriffe würden nur in "extremen Ausnahmesituationen" zulässig sein.
Quelle: Ärzte Zeitung, 29.02.2008

Praxismanagement

Ärzte müssen in die PR-Offensive gehen
Kassen in ganz Deutschland berichten über millionenschwere Rückforderungen an Leistungserbringer. Nun auch noch die Schätzung über ein Schadensvolumen von bis zu 100 Milliarden Euro im europäischen Gesundheitswesen. Nach oben scheint es beim Betrug im Gesundheitswesen keine Grenze zu geben. Experten rufen schon nach einer internationalen Allianz gegen die Betrüger.
Statt sich durch Schweigen oder Abstreiten in die Defensive drängen zu lassen, wäre es an der Zeit, den Aufklärungswillen der Ärzte heraus zu stellen. Denn nicht nur die Solidargemeinschaft der Versicherten wird geschädigt, sondern auch die große Mehrheit der ehrlich abrechnenden Ärzte.
Quelle: Dirk Schnack. Ärzte Zeitung, 25.02.2008

Ja - Ärzte machen Fehler, und alle können daraus lernen
Irren ist menschlich - Irrtümer von Ärzten können tödlich sein. 17 Prominente aus Medizin und Pflege offenbaren jetzt ihre Fehler und wollen Beispiel dafür geben, wie aus Fehlern gelernt werden kann.
Das ist in der gestern in Berlin vorgestellten Broschüre "Aus Fehlern lernen" des Aktionsbündnisses Patientensicherheit dokumentiert worden. Die Kasuistiken sollen Bestandteil der Ausbildung von Ärzten und Pflegekräften werden.
Quelle: Ärzte Zeitung, 28.02.2008

Nicht fragen: Wer ist schuld - sondern: Was ist schuld?
Hundert Verwechslungen bei Amputationen, 500.000 Klinikpatienten, die Infektionen erleiden, mehr Tote durch Arzneien als Verkehrsopfer. Ein Teil geht auf Irrtümer zurück. Fehler, die nicht Schuld des Einzelnen sind. Das Aktionsbündnis Patientensicherheit plädiert deshalb für einen angstfreien offenen Umgang mit Fehlern.
Quelle: Helmut Laschet. Ärzte Zeitung 29.02.2008

Nach einem Bandscheibenvorfall wird oft unnötig operiert
Zehntausenden Patienten mit Bandscheibenvorfall könnte nach Einschätzung von Fachleuten dank neuerer Therapien eine Operation erspart bleiben. Es werde oft zu voreilig operiert, sagte der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie, Prof. Joachim Grifka, am Mittwoch in Düsseldorf. "Durch alternative Methoden wie eine gezielte Schmerztherapie lässt sich eine Operation zu 80 Prozent verhindern." Mit speziellen Methoden der Injektion könnten dabei Ärzte die Empfindlichkeit des schmerzenden Nervs mindern. Pro Jahr werden laut Grifka bundesweit rund 57.000 Patienten an den Bandscheiben operiert.
Quelle: kma@news 26.02.2008 - Ausgabe: 0109

Adipöse Kinder mit höherem Narkose-Risiko
Das Übergewicht von Kindern und Jugendlichen bereitet Narkoseärzte zunehmend Schwierigkeiten. Nach einer prospektiven Kohortenstudie in Anesthesiology (2008; 108: 375.380) sind etliche perioperative Risiken erhöht.
Jedes dritte Kind, das sich an der Universität von Michigan in Ann Arbor einer elektiven Operation unterzieht, ist übergewichtig (17,3 Prozent) oder sogar fettleibig (14,5 Prozent). Für Anästhesisten wie Alan Tait ist dies kein erfreulicher Anblick, denn die Rate von Asthmaerkrankungen ist bei übergewichtigen mit 28 Prozent fast doppelt so hoch wie bei normalgewichtigen Kindern (16 Prozent).
Auch Schnarchen oder das Schlafapnoe-Syndrom sind bei übergewichtigen Kindern häufiger. Dies mag erklären, warum diese Kinder unter der Narkose häufiger eine schwere Atemwegsobstruktion (19 vs. 11 Prozent) erleiden und öfter Zwischenfälle bei der Maskenbeatmung auftreten (9 vs. 2 Prozent). Deutlich höher ist auch die Inzidenz von Abfällen der Sauerstoffsättigung (17 versus 9 Prozent).
Die Anästhesisten meisterten die Probleme jedoch, sodass, wie Tait versichert, kein Kind nur wegen des Übergewichts durch die Operation ernsthaft zu Schaden kam. Die Rate der Patienten, die nach der Operation auf Intensivstation behandelt werden mussten, war nur tendenziell (3,4 vs. 2,9 Prozent) erhöht.
Quelle: rme/aerzteblatt.de Montag, 25. Februar 2008

Ärztebund informiert über Praxis-Homepages
Eine Checkliste für eine rechtssichere Praxis-Homepage hat der NAV-Virchowbund herausgegeben. Er reagierte damit auf eine Untersuchung der Stiftung Gesundheit, nach der jede zweite Praxis-Homepage starke rechtliche Mängel aufweist. Laut der Stiftung genüge bei 45,1 Prozent der Praxisseiten das Impressum nicht dem Telemediengesetz. Lediglich 18,8 Prozent der Seiten seien rechtlich völlig einwandfrei.
Interessierte können die Checkliste für zwei Euro beim NAV-Virchowbund bestellen (Mitglieder kostenfrei). Die E-Mail-Adresse: info@nav-virchowbund.de.
Quelle: hil/aerzteblatt.de Donnerstag, 28. Februar 2008

Die IGeL-Managerin als Erfolgsgarant für die Praxis
IGeL sind medizinisch sinnvolle ärztliche Angebote für gesundheits- und komfortbewusste Kassenpatienten. Es geht um Leistungen, die Krankenkassen nicht in ihrem Katalog vorgesehen haben und die daher nicht auf Chipkarte abzurechnen sind.
Arzthelferinnen sollten sich den Blick für eine vorurteilsfreie Betrachtung der medizinisch sinnvollen Zusatzangebote für Selbstzahler in der Praxis nicht verstellen. Denn Individuelle Gesundheitsleistungen sind für die meisten Praxen längst auch zur Zukunftssicherung notwendig. Analog dazu kann man das Lebensmittelangebot an Tankstellen sehen: Wer kennt noch eine Tankstelle, die nur vom Benzinverkauf lebt?
Der Erwerb von Spezialkenntnissen - beispielsweise als IGeL-Managerin - bringt letztlich nicht nur der Praxismitarbeiterin wertvolles Knowhow und persönlichen Nutzen, sondern hat auch handfeste Vorteile für die Patienten und nicht zuletzt den Praxischef.
Zunächst profitiert die Praxis von gut ausgebildeten IGeL-Managerinnen:
* In der Praxis kann ein breites Spektrum an Selbstzahlerleistungen angeboten werden. Die IGeL-Managerinnen können in gezielte Marketingmaßnahmen zur Akzeptanz- und Nachfrageförderung der Angebote bei Patienten eingesetzt werden. Dabei geht es nicht um den Verkauf, sondern um eine gezielte Sensibilisierung der Patienten für IGeL.
* Die Arztpraxis wird von Patienten als Kompetenz - und Servicecenter in allen Gesundheitsfragen gesehen und kann so ihr Image weg von der reinen Krankenversorgung hin zur Präventionsstelle aufwerten.
Auch für die Arzthelferinnen lohnt sich ein Einsatz als IGeL-Managerin:
* Nicht zuletzt kann die Steigerung des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses zur Sicherung der Arbeitsplätze beitragen.
* IGeL-Prämien können die Motivation im Praxisalltag erheblich steigern, da durch die variable Vergütung ein besonderer Einsatz belohnt wird.
Quelle: Theresia Wölker. Ärzte Zeitung 19.02.2008

Vorsicht: dicke Luft durch Laserdrucker!
Laserdrucker können die Luft im Praxisbüro oder in der Anmeldung stark mit Feinstaub belasten. Immer wieder einmal geben einige Experten Entwarnung, doch die gesundheitlichen Auswirkungen des Feinstaubs sind bislang noch nicht wirklich geklärt.
Wer es nicht vermeiden kann, einen Laserdrucker im Büro oder in der Anmeldung aufzustellen, tut gut daran, die Belastung durch den Einsatz schadstoffarmer Geräte zu reduzieren. Besonders schadstoffarme Drucker sind schon jetzt mit dem Umweltzeichen Blauer Engel ausgezeichnet.
Auf der Internetseite http://www.blauer-engel.de/ findet sich unter dem Menüpunkt "Produkte und Zeichenanwender" eine Liste der Drucker mit dem Umweltkennzeichen.
Quelle: Ärzte Zeitung 22.02.2008

Europa

Legaler Tod - Luxemburg legalisiert die aktive Sterbehilfe
Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde in der Abgeordnetenkammer mehrheitlich verabschiedet. Demnach darf ein Arzt im Großherzogtum künftig einem unheilbar Kranken, der seinen Wunsch zum Sterben ausdrücklich geäußert hat, helfen. Dies soll sowohl durch einen aktiven Beitrag des Arztes (Tötung auf Verlangen) als auch in einer Assistenz (ärztlich assistierter Suizid) möglich sein. Auch 16- bis 18-Jährige können mit der Zustimmung ihrer Eltern bei einer unheilbaren Krankheit ihrem Leben ein Ende setzen. Die Deutsche Hospiz Stiftung kritisierte die Entscheidung Luxemburgs am Mittwoch scharf.
Quelle: kma@news 26.02.2008 - Ausgabe: 0109

Allgemeines

"Zur Freiheit gehört Ungleichheit"
von Bundespräsident Horst Köhler
siehe http://www.arzt-in-europa.de

1.500 Nachkommen in Amerika
Im Bonner Wochenblatt vom 29.1.1824 wurde berichtet, dass der 1801 in Schötesbury in Massachusetts lebende Ephraim Pratt im Jahre 1687 geboren sei. Er war Enkel eines Pratt, der 1620 einer der ersten Kolonisten in Neu-England gewesen sein soll. Über Ephraim Pratt heißt es, er habe im Alter von 26 Jahren geheiratet und 6 Söhne und 2 Töchter gehabt. Dazu heißt es weiter, vier Söhne lebten 1803 noch, "wovon der älteste 90 und der zweite 80 Jahre alt war. Man rechnete seine in Nordamerika zerstreut lebenden Nachkommen auf 1.500. Er ward einige Jahre früher von 4 Enkeln besucht worden. Von diesen sind einige verheiratet und haben schon Kinder, also von der 6. Zeugung.
Pratt lebte immer mäßig von Milch und Brot und aß seit 40 Jahren kein Fleisch. Er trank Wasser, Dünnbier und Zider. Seit 60 Jahren schmeckte er weder Wein noch Brandwein. Er war nie krank und brauchte nie Arznei, noch Aderlassen. In seinem 114. Jahr besuchte er noch seine Nachbarn. Sein Gedächtnis war ungeschwächt. Da er im 93. Jahre Witwer ward, so machte er nunmehr jungen Witwen und Mädchen seine Aufwartung. Im 105. Jahre gewann er auch wirklich ein 22-jähriges Mädchen und wurde damit verlobt und aufgeboten. Am Hochzeitstage verließ ihn aber die wankelmütige Schöne. Doch hatten seine Zärtlichkeiten deswegen noch nicht aufgehört."
Quelle: Herbert Weffer. Die Laterne Bonner Familienkunde 1/2008, 12

Verkatert in die Vorlesung, mit Pillen zur Prüfung
An deutschen Universitäten tobt die Revolution. Keine von unten, sondern eher eine von oben. Mit der Umstellung auf Bachelor- und Masterstudiengänge haben sich die Hochschulen vom 200 Jahre alten System verabschiedet, das einst von Preußens Bildungsreformer Wilhelm von Humboldt geprägt wurde.
Statt ihr Studium selbst zu bestimmen, klagen viele der zwei Millionen Studenten immer öfter über eine zunehmende Verschulung der Uni, voll gestopfte Stundenpläne, Klausurenmarathon, Studiengebühren und Überforderung. Der Druck steigt und führt zu alarmierenden Ergebnissen: Fast jeder dritte Student trinkt einer Studie zufolge zu viel Alkohol und angehende Akademiker schlucken mehr Psychopharmaka als andere Altersgenossen.
Quelle: Ärzte Zeitung 19.02.2008

Prof. Dr. Jost Brökelmann, Redakteur BAO-MAO-Aktuell
Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V. – BAO
Präsident Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg
Vereinsregister VR 6346
Managementgesellschaft Ambulantes Operieren – MAO
Sterntorbrücke 1, D-53111 Bonn
Tel.: 0228-692423, Fax: 0228-631715
E-Mail: baobonn@t-online.de oder maobonn@t-online.de
Internet: http://www.operieren.de oder http://www.mao-bao.de

Chirurgen Magazin + BAO Depesche

Heft 111 | Ausgabe 1 – Februar 2024
Sektorenverbindende Versorgung: Können Hybrid-DRG wirklich die verschleppte Ambulantisierung retten?
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OP-Netzwerk

2021 OP-Netzwerk | Ein Service des BAO e. V. Auf OP-Netzwerk finden interessierte Ärztinnen und Ärzte umfangreiche Informationen, hilfreiche Tipps und wichtige Anlaufstellen rund um das Thema "Ambulantes Operieren". !
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Berufsverband der Phlebologen e.V.

Der Berufsverband der Phlebologen und Lymphologen e.V.
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Helmsauer Gruppe

Persönlicher Kontakt, Vertrauen und Stabilität stehen bei uns an erster Stelle, wenn es um die Betreuung unserer Kunden geht...
+ Kompetenz aus jahrzehntelanger Erfahrung + Spezialisierung auf Ihre Bedürfnisse + Mehrwerte über exklusive Rahmenverträge
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Partner PKG

Die Deutsche Praxisklinikgesellschaft (PKG) e.V. ist ein Zusammenschluss von Operationszentren, Tages- und Praxiskliniken und medizinischen Versorgungszentren, in denen ambulante und praxisklinische Operationen durchgeführt werden.
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Partner AND

Das AND e.V. als Zusammenschluss regionaler Anästhesie-Netze und –Genossenschaften vertritt auf Bundesebene Interessen der freiberuflich tätigen und niedergelassenen Anästhesisten.
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Partner DGH

Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie
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BVASK

Der Berufsverband für Arthroskopie e. V.
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