11.01.08: BAO-MAO-Aktuell

BAO-MAO-Aktuell; Nr. 02/08, vom 11. Januar 2008
Nachrichten für Ambulante Operateure und Anästhesisten

Gesetzliche Krankenversicherung

Jahresbeginn: 61 gesetzliche Krankenkassen erhöhten Beitragssätze
Die Versicherten von mehr als einem Drittel der gesetzlichen Krankenkassen müssen seit Anfang des Jahres höhere Beiträge zahlen. Von bundesweit 210 Krankenkassen hätten 61 ihre Sätze erhöht, berichtete der "Focus" unter Berufung auf eine Umfrage unter den Kassen. Lediglich acht hätten ihre Beiträge gesenkt.
So verlangt die Techniker Krankenkasse mit 13,8 Prozent jetzt 0,3 Prozentpunkte mehr als noch vor einem Jahr, Securvita sowie mhplus erhöhten jeweils um 0,5 auf 13,8 Prozent. Die AOK Mecklenburg-Vorpommern verteuerte sich sogar um 0,8 Prozentpunkte auf nun 15,8 Prozent. Auch die vergleichsweise günstige IKK Direkt erhöhte laut "Focus" ihren Beitragssatz von 12,0 auf 12,4 Prozent. Die G+H BKK erhöhte binnen Jahresfrist um 1,5 Prozentpunkte auf 14,1 Prozent.
Das kostet Arbeitnehmer dieses Jahr bis zu 324 Euro mehr. Arbeitnehmer zahlen die Hälfte des Satzes zuzüglich eines Zuschlages um 0,9 Prozentpunkte. Bei einer Beitragserhöhung dürfen die meisten Kassen-Mitglieder kurzfristig den Anbieter wechseln.
Quelle: ddp/aerzteblatt.de Montag, 7. Januar 2008

Krankenkassen rechnen mit Beitragssatz von bis zu 15,5 Prozent
Millionen von gesetzlich Krankenversicherten müssen sich im kommenden Jahr auf deutlich höhere Kassenbeiträge einstellen. Vorstände mehrerer Krankenkassen und Gesundheitsexperten gehen davon aus, dass der Beitragssatz mit der Einführung des Gesundheitsfondsauf bis zu 15,5 Prozent steigen wird. Den einheitlichen Satz für 2009 will die Bundesregierung am 1. November festlegen.
"Ich halte einen bundesweit einheitlichen Beitragssatz von 15,5 Prozent für das Jahr 2009 für durchaus plausibel", sagte der Vorstandsvorsitzende der Barmer Ersatzkasse, Johannes Vöcking. Allein aus der Reform der ärztlichen Honorare werde sich eine Mehrbelastung von 0,25 Beitragspunkten ergeben.
Quelle: ddp/afp/aerzteblatt.de Dienstag, 8. Januar 2008

NAV-Virchow-Bund: "Patientendaten nicht zentral speichern"
Die Daten von Patienten im Rahmen der elektronischen Gesundheitskarte und der neuen Telematikstruktur im Gesundheitswesen nicht zentral zu speichern, hat der NAV-Virchow-Bund gefordert. Hintergrund der Forderung sind Pannen in Großbritannien. Dort sind Daten von mehr als 160.000 Patienten verloren gegangen.
"Dieser Zwischenfall zeigt einmal mehr, wie fehleranfällig zentrale Datenbanken sind. Die sensiblen Patientendaten erfordern jedoch ein verlässliches System und einen sorgsamen Umgang", sagte der Bundesvorsitzende des NAV, Klaus Bittmann. Er forderte die Betreibergesellschaft der Gesundheitskarte, die gematik mbH, auf, die Zentralspeicherung von Patientendaten zu überdenken und Alternativlösungen zu prüfen.
Bittmann plädierte dafür, Patientendaten in möglichst kleinen Einheiten zu speichern. "Eine echte Alternative wäre die vom NAV-Virchow-Bund favorisierte USB-Lösung. Die Daten werden auf der karteneigenen Datenbank gespeichert und können nur bei Vorlage der USB-Karte geöffnet und verändert werden. So bleibt der Patient Herr seiner Daten", so der NAV-Vorsitzende.
Quelle: hil/aerzteblatt.de Mittwoch, 9. Januar 2008

Notfalldaten auf der Gesundheitskarte: Nutzen bleibt unklar
Nach dem Fachkonzept wird die Dokumentation der Notfalldaten nur auf Wunsch der Versicherten vorgenommen.
Unbestritten ist der informationelle Nutzen. Neben Namen und Telefonnummer des behandelnden Arztes und einer eventuell zu benachrichtigenden Person ist derzeit die Speicherung von bis zu fünfzehn notfallrelevanten Diagnose, Operationen und bis zu zwanzig notfallrelevanten Medikamenten (Handelsnamen und Wirkstoffe) geplant. Informationen über Allergien und Unverträglichkeiten kommen hinzu.
Nehmen wir das Beispiel eines hypovolämischen Schocks, der sich anhand der klinischen Symptome offenbart. Selbst wenn die schnell abgerufene eGK-Information Hinweise auf eine fatale Medikamentenkombination von Thrombozytenaggregationshemmer und NSAR geben würde, ist dies für eine Notfall-Therapie vor Ort vollkommen unerheblich. Allein die schnelle symptomatische lebensrettende Behandlung und die zur Transportfähigkeit führende Stabilisierung sind zu gewährleisten. Damit hat die auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeicherte Zusatzinformation erst bei der weiteren Behandlung für die weitere Diagnostik und Therapie, zum Beispiel nach Einlieferung in ein Krankenhaus, einen gewissen Nutzen.
Einträge über eine Patientenverfügung, von Versichertem und behandelndem Arzt möglichst zeitnah signiert, würden das Handeln im Notfall erleichtern und im Interesse der Selbstbestimmung der Patienten sein. Solch wichtige Informationen, die insbesondere die Selbstbestimmung auch nicht mehr artikulationsfähiger Notfallpatienten betreffen, fehlen auf der eGK. Obwohl die gespeicherten Informationen über Diagnosen und Medikationen somit in der akuten Notfallsituation nur bedingt hilfreich sind, dürfen die Daten in der Aufnahmesituation im Krankenhaus nach Ansicht der Landesbeauftragten für Datenschutz in Nordrhein-Westfalen nicht benutzt werden. Sie sind ausschließlich der Behandlung der akuten Notfallsituation vorbehalten. Damit verliert die als ein Herzstück der eGK geplante Speicherung der Notfalldaten stark an Relevanz.
Solange diese Forderungen nicht gewährleistet sind, bleibt die Frage über den Sinn und Unsinn einer solchen Datenspeicherung weiter bestehen. In Bezug auf die Akzeptanz bei den Patienten dient die Notfallakte damit momentan noch mehr dem Schein als dem Sein.
Quelle: Dr. med.Christiane Groß M.A., Dr. med. Ulrike Hein-Rusinek.Rheinisches Ärzteblatt 1/2008,16-17

Medi-Deutschland fordert Abschaffung der Praxisgebühr: "Wirkung verpufft"
Die Steuerungswirkung der sogenannten Praxisgebühr ist nach Auffassung des Medi-Verbundes verpufft. Die Fallzahlen in vielen Arztpraxen seien wieder so hoch wie vor dem 1. Januar 2004. Der Verbund fordert deshalb, die Gebühr abzuschaffen. "Es gibt auch zu viele Ausnahmen, wer die Praxisgebühr bezahlt und wer sie nicht bezahlt", sagte der Vorsitzende des Medi-Verbundes, Werner Baumgärtner, Anfang Januar.
Außerdem sei in den Praxen festzustellen, dass Patienten, welche die Gebühr bezahlt haben, danach besonders dazu motiviert sind, verschiedene Ärzte aufzusuchen. "Ich gehe jetzt zu verschiedenen Fachärzten, damit ich ausnütze, dass ich die Gebühr bezahlt habe", beschrieb Baumgärtner die Erfahrung zahlreicher Medi-Ärzte.
Was sich allerdings nicht geändert habe, seien der Unmut und Ärger in den Arztpraxen, wenn die Patienten die Gebühr bezahlen sollen. "Um die Praxisgebühr gibt es immer wieder Frust und schlechte Stimmung zwischen Patienten und Praxis-Team. Und das wegen einer Verwaltungs-Aufgabe, die in der Arztpraxis nach wie vor nichts zu suchen hat", so Baumgärtner.
Quelle: hil/aerzteblatt.de Montag, 7. Januar 2008

AOK-Vertrag schlägt hohe Wellen
Der geplante Hausarztvertrag zwischen der AOK Baden-Württemberg und Ärzteverbändenhat eine grundsätzliche Debatte über die Zukunft des KV-Systems ausgelöst. Die Südwest-KV bittet mit einer Umfrage bei ihren Mitgliedern um das Mandat, um künftig freie Verträge mit Kassen aushandeln zu dürfen.
Kurz vor Weihnachten hatte die AOK entschieden, mit Medi und dem Hausärzteverband über einen Hausarztvertrag nach Paragraf 73 b SGB V zu verhandeln. Die Bewerbungen der KV sowie anderer KVen blieben ohne Erfolg. Mitte Dezember hatten Vertreter der Körperschaften im Vorfeld der AOK-Entscheidung vor unabsehbaren Konsequenzen gewarnt: Komme der AOK-Vertrag ohne KV-Beteiligung zustande, dann werde "die flächendeckende vertragsärztliche Versorgung massiv gefährdet", sagte KBV-Chef Dr. Andreas Köhler.
Doch die AOK entschied sich für Hausärzteverband und Medi, "weil deren Konzepte sehr überzeugend und gegenüber den anderen Angeboten herausragend sind", teilte Landes-AOK-Chef Dr. Rolf Hoberg mit. Erstmals wird damit in Deutschland die Hausarztversorgung einer Versichertengruppe in einem ganzen Bundesland außerhalb der KV geregelt. Beide Verbände vertreten nach eigenen Angaben etwa 5.700 Hausärzte in Baden-Württemberg.
Als Starttermin des Vertrags ist der 1. Juli 2008 geplant. Ab dann soll die Vergütung der teilnehmenden Ärzte über die Hausärztliche Vertragsgemeinschaft (HÄVG) und die Mediverbund Dienstleistungs-GmbH abgewickelt werden.
Die Reaktion weiterer Ärzteverbände auf die AOK-Entscheidung ist zwiespältig. Hartmannbund-Chef Dr. Kuno Winn nannte den Vorgang ein "riskantes Experiment im offenen Feldversuch". Der NAV-Virchowbund dagegen sieht in Baden-Württemberg "Mut zu neuen Lösungen".
Quelle: Ärzte Zeitung, 10.01.2008

Ärzte-Verbände in Niedersachsen schmieden Allianz
Ziel sind gemeinsame Verträge
Der Niedersächsische Hartmannbund, die Netzallianz Südniedersachsen und die Ärztegenossenschaft Nord West (ägnw) wollen gemeinsam mit den Kassen Vertragsverhandlungen führen und haben deshalb ein Vertragsbündnis geschlossen. Das teilte die ägnw mit.
"Zusammen vertreten wir somit flächendeckend knapp viertausend Vertragsärzte in Niedersachsen", sagte Dr. Bernd Lücke, der Vorsitzende des Hartmannbundes in Niedersachsen. Jeder für sich haben die drei Verbände bereits Verträge mit den Krankenkassen geschlossen, hieß es.
So laufen etwa die IV-Verträge für Patienten mit gastroösophagealem Reflux mit der Deutschen BKK und Verträge zum Wundmanagement mit der IKK Weser Ems in ihren Pilotregionen "hervorragend", erklärte Dr. Dietmar Strache von der Netzallianz Südniedersachsen. Diese Verträge sollen künftig allen niedersächsischen Krankenkassen gemeinsam und flächendeckend angeboten werden, so die Initiatoren. Weitere Verträge seien bereits in der Vorbereitung oder sogar unterschriftsreif, sagte der Geschäftsführer der ägnw zur "Ärzte Zeitung".
Alle drei Verbände können sich die Zusammenarbeit mit der KV Niedersachsen "gut vorstellen", hieß es. Vor knapp einem Jahr hat die KV Niedersachsen die "Dienstleistungsgesellschaft für Ärzte-Psychotherapeuten Niedersachsen mbH" gegründet. "Wir wissen noch nicht, was die Consult für sich reklamieren wird", sagte Rühle, "aber wir sind bereit zur Kooperation."
Besonderes Augenmerk werde man auf die Umsetzung der Verträge legen, so Rühle. Vorreiter ist in dieser Beziehung der Vertrag zum Wundmanagement, bei dem nach dem Erfolg der Behandlung vergütet wird. "Natürlich können wir nicht mit jedem Vertrag so verfahren", sagte Rühle, "aber wir haben jetzt eine Mitarbeiterin eingestellt, die als Vertragsmanagerin im Außendienst die Praxen besuchen und unterstützen wird". Von der Vertragskooperation versprechen sich die drei Verbände ein größeres Gewicht bei den Verhandlungen mit den Krankenkassen und mit der KV Consult.
Quelle: Ärzte Zeitung 11.01.2008

Hausärzte: Große Mehrheit in Bayern für Rückgabe der Zulassung
In einer geheimen Abstimmung haben 95 % der Delegierten des Bayerischen Hausärzteverbandes (BHV) für die Rückgabe ihrer Vertragsarztzulassung gestimmt.
Das Thema steht auch auf der Tagesordnung der Generalversammlung der bayerischen Hausärzte am 30. Januar 2008 in Nürnberg. Hintergrund für diese sehr eindeutige Entscheidung seien, so BHV-Vorsitzender Dr. Wolfgang Hoppenthaller, "die sich immer weiter verschlechternden Rahmenbedingungen für die hausärztliche Tätigkeit.
Eine überbordende Bürokratie, eine oftmals existenzbedrohende Arzneimittelhaftung und weitaus zu geringe Honorare".
Nur noch 700 der mehr als 8.000 bayerischen Hausärzte seien jünger als 40 Jahre. Der Altersgipfel liege bei 58 Jahren und die Hausarztpraxen seien unverkäuflich geworden.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst 10.01.2008 Nr.03/2008, 12-13

Privatversicherer

AOK Rheinland darf Zusatzpolice weiter verkaufen - Gericht lehnt PKV-Klage ab
Die AOK Rheinland/Hamburg hat in der Auseinandersetzung mit den privaten Krankenversicherern (PKV) über ihre neuen Zusatzversicherungen einen Etappensieg errungen. Das Sozialgericht Köln lehnte den Antrag des PKV-Verbands auf eine einstweilige Verfügung gegen die Kasse ab.
Zwar steht die grundsätzliche Entscheidung in der Frage, ob die AOK Rheinland/Hamburg selbst Policen wie Auslandsreisekrankenversicherungen oder Zahnersatztarife anbieten darf, weiter aus.
Da solche Prozesse Jahre dauern können, hat die Kasse nun aber Zeit, die Versicherungen weiter zu verkaufen und damit in das Geschäftsfeld der PKV vorzudringen.
Die AOK werde weiterhin ihren Versicherten solche Wahltarife anbieten.
Bis Ende Dezember 2007 hatte die Kasse rund 7.000 der neuen Policen verkauft. Dabei sind mit fast 5.000 Auslandsreiseversicherungender Renner. 1.600 Versicherte haben einen Zahnersatztarif bei der AOK Rheinland/Hamburg gekauft, 430 eine Police für die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus und 110 eine Absicherung für die Zuzahlung im Krankenhaus.
Die PKV hält die neuen Policen der AOK - für die auch andere Kassen bereits in Wartestellung stehen - für rechtswidrig. Zusatzversicherungen könnten nicht Bestandteil des Angebots von gesetzlichen Krankenkassen sein, sagte Verbandsdirektor Volker Leienbach. "Im Rahmen der Kostenerstattung dürfen gesetzliche Kassen keine Leistungen anbieten, die sie nicht auch als Sachleistung erbringen", sagte er. Außerdem verstoße die Kasse gegen das Kartell- und Wettbewerbsrecht und verschaffe sich einen nicht zu rechtfertigenden Vorteil gegenüber der PKV.
Quelle: Ärzte Zeitung 9.01.2008

Rechtliches

Bundesgerichtshof: Zulässigkeit der Vertretung bei Chefarztbehandlung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil vom 20. Dezember 2007 die Voraussetzungen präzisiert, unter denen ein Krankenhausarzt, der einem Patienten gegenüber aus einer Wahlleistungsverpflichtung verpflichtet ist, die Ausführung seiner Leistungen auf einen Stellvertreter übertragen darf und gleichwohl seinen Honoraranspruch behält (Az.: III ZR 144/07).
Der BGH hat in seiner Entscheidung betont, dass der Wahlarzt entsprechend dem in § 613 BGB bestimmten Grundsatz die seine Disziplin prägende Kernleistung grundsätzlich persönlich und eigenhändig erbringen muss. Insbesondere müsse der als Wahlarzt verpflichtete Chirurg die geschuldete Operation grundsätzlich selbst durchführen.
Eine wirksame Vertretervereinbarung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, also etwa in dem Vordruck mit der Wahlleistungsvereinbarung kann – so der BGH – nur für die Fälle einer unvorhersehbaren Verhinderung des Wahlarztes getroffen werden. Überdies dürfe als Vertreter nur der ständige ärztliche Vertreter im Sinne der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bestimmt sein.
Nach dem aktuellen Urteil des BGH darf der Wahlarzt aber auch im Wege einer Individualabredemit dem Patienten die Ausführung der Leistung auf seinen Vertreter übertragen und zugleich vereinbaren, dass er gleichwohl seinen Honoraranspruch behält. Zum Abschluss einer solchen Vereinbarung hat der BGH besondere Aufklärungspflichtengegenüber dem Patienten vorgesehen.
Der Patient müsse so früh wie möglich über eine vorhersehbare Verhinderung des Wahlarztes unterrichtet werden und ihm müsse auch das Angebot unterbreitet werden, dass an dessen Stelle ein bestimmter Vertreter zu den vereinbarten Bedingungen die wahlärztliche Leistung erbringe. "Weiter ist der Patient über die alternative Option zu unterrichten, auf die Inanspruchnahme wahlärztlicher Leistungen zu verzichten und sich ohne Zuzahlung von dem jeweils diensthabenden Arzt behandeln zu lassen", heißt es in der Pressemittelung des BGH. Sofern die jeweilige Maßnahme bis zum Ende der Verhinderung des Wahlarztes verschiebbar sei, so müsse auch dies dem Patienten zur Wahl gestellt werden.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst, 7.01.2008, Nr.02/2008, 13

Praxismanagement

QM - nun startet die Umsetzung
Seit Jahresbeginn müssen niedergelassene Ärzte beginnen, ein Qualitätsmanagement-System in ihrer Praxis zu installieren. Für die Umsetzung haben sie nun zwei Jahre lang Zeit. Das sieht die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses vor, in der der Fahrplan für die Einführung des Qualitätsmanagements (QM) festgehalten ist.
Die QM-Einführung gliedert sich in die Phasen I (Planung), II (Umsetzung) und III (Überprüfung). "Ärzte, die sich neu niederlassen, steigen in Phase I ein. Sie müssen nicht alles am Anfang fertig haben", heißt es bei der KBV.
Quelle: Ärzte Zeitung, 10.01.2008

Praxiserfolg mit richtiger Personalplanung
Teilzeitstellen sind oft Kostentreiber / Mit flexiblem Gehaltssystem lassen sich wirtschaftliche Schwierigkeiten abfedern
Die Ausgaben für die Gehälter der Medizinischen Fachangestellten stellen in den meisten Praxen den größten Kostenblock dar. Hohe Personalkosten können eine Praxis vor allem in Zeiten rückläufiger GKV-Honorare schnell in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen. Doch wann sind Personalkosten zu hoch? Zwei Kennzahlen helfen, die Situation in der eigenen Praxis einzuschätzen: die Personalkostenquote und die Zahl der Personalstunden je Fall.
Wie in vielen Fällen, wenn es um die Beurteilung der wirtschaftlichen Situation geht, liefert auch bei den Personalkosten die betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA), die der Praxisinhaber in regelmäßigen Abständen von seinem Steuerberater oder betriebswirtschaftlichen Berater erhält, die ersten wichtigen Anhaltspunkte. Aus der BWA lässt sich entnehmen, wie hoch die Personalkostenquote ist. Diese Quote zeigt, wie hoch der Anteil am Umsatz ist, der für Gehälter (einschließlich der Lohnnebenkosten) aufgewendet werden muss.
Bei kleinen bis mittelgroßen Praxen liegt die Personalkostenquote meist zwischen 25 und 30 Prozent. Regelmäßige Vergleiche der eigenen Personalkostenquote mit dem Fachgruppendurchschnitt kosten kaum Zeit, liefern aber unter Umständen wichtige erste Hinweise auf Fehlentwicklungen.
Personalstunden dienen als Messwert der Team-Effizienz
Wer darüber hinaus wissen möchte, wie effizient sein Praxisteam im Vergleich zum Fachgruppendurchschnitt arbeitet und ob er unter Umständen mehr Personal beschäftigt als nötig, sollte als zweite Kennzahl die pro Fall aufgewendeten Personalstunden heranziehen. Auch diese Kennzahl ist schnell zu ermitteln. Die Zahl der pro Quartal im GKV-Bereich verfügbaren Arbeitsstunden des Praxisteams (ohne Reinigungskräfte) wird durch die Zahl der GKV-Fälle geteilt. Je nach Fachrichtung sind dies in typischen Praxen zwischen 0,8 und 2,0 Personalstunden.
Liegen die Personalstunden pro Fall in einer Praxis deutlich höher als beim Fachgruppendurchschnitt, ist dies ein deutlicher Hinweis auf eventuelle organisatorische Mängel im Praxisablauf. Und solche Mängel kosten Zeit und Geld. Es lohnt sich daher, die Praxisabläufe regelmäßig zu überprüfen, um Zeitverluste beispielsweise durch unklare Zuständigkeiten, unzureichenden Informationsfluss oder auch unnötig lange Wege zu vermeiden.
Quelle: Günther Frielingsdorf. Ärzte Zeitung 11.01.2008

Europa

Großbritannien: Unerwartete Einwanderungswelle erschwert Gesundheitsversorgung
Britische Hausarztpraxen und Krankenhäuser des staatlichen Gesundheitsdienstes (National Health Service, NHS) haben Probleme, polnischeund andere Patienten aus den neuen EU-Ländern medizinisch zu versorgen. Der Grund für die Krise ist nach Angaben des Londoner Gesundheitsministeriums die Zahl der seit 2004 nach Großbritannien gewanderten EU-Patienten. Das Londoner Gesundheitsministerium hatte diese ursprünglich auf "150.000 Patienten" geschätzt. Tatsächlich kamen allerdings bis heute mehr als 700.000 Patienten, um in Großbritannien zu leben und zu arbeiten.
Die unerwartete Einwanderungswelle hat zur Folge, dass die NHS-Primärarztpraxen und Krankenhäuser nicht genug Geld zugewiesen bekommen, um die neuen Patienten zu behandeln. EU-Patienten haben im Königreich das Recht, kostenlos auf Staatskosten therapiert zu werden.
Zwei von drei der seit 2004 nach Großbritannien eingewanderten Patienten aus der EU kommen aus Polen.
Quelle: KT/aerzteblatt.de Mittwoch, 2. Januar 2008

Irische Universität bietet Effizienzkurse für Krankenhausmanager an
Irische Krankenhäuser des staatlichen Gesundheitsdienstes erhoffen sich für 2008 Budget-Einsparungen in Millionenhöhe sowie "effizientere Arbeitsabläufe". Grund für den Optimismus bei irischen Krankenhausmanagern: Im Februar 2008 bietet die Universität Limerick einen neuen Studienkurs "Krankenhaus Effizienz" an. Die Idee: Krankenhausmanager sollen mittels Fernstudium lernen, wie man auf den Stationen Geld spart, ohne dabei die Patientenversorgung zu vernachlässigen. Irische Klinikärzte sind skeptisch.
Wie ein Sprecher der Universität Limerick kürzlich sagte, basiere der neue Kurs auf dem international anerkannten "Lean Industry Training Program". Dieses Programm habe sich in den vergangenen Jahren in zahlreichen Krankenhäusern weltweit als äußerst wirksam erwiesen, um zum einen Budgetmittel zu sparen und gleichzeitig ineffiziente interne Verwaltungsabläufe zu verbessern. Krankenhäuser in Spanien, den USA und in anderen Ländern benutzen laut Universitätssprecher bereits seit längerem den Studienkurs.
Quelle: KT/aerzteblatt.de Dienstag, 8. Januar 2008

Allgemeines

Studie: Neuroleptika wirkungslos gegen Aggressionen
Eine kleine randomisierte kontrollierte Studie im Lancet (2008; 371: 57-63) stellt den "großzügigen" Einsatz von Neuroleptika bei aggressiven Verhaltensstörungen infrage. In der Studie erzielte Placebo eine bessere Wirkung als zwei häufig eingesetzte Wirkstoffe.
Die gute Wirkung des Placebos führt Tyler, Vorsitzender der British Association for Behavioural and Cognitive Psychotherapies, der psychotherapeutische Ansätze befürwortet, auf die vermehrte Aufmerksamkeit zurück, die den Patienten im Rahmen der Studie zuteil wurde - etwa wegen der Bewertung im MOAS.
Quelle: rme/aerzteblatt.de Freitag, 4. Januar 2008

Man kann einer Demenz nicht davonrennen - aber Spaziergänge können helfen
Leichte körperliche Betätigung hilft, einer vaskulären Demenzerkrankung vorzubeugen. Zu diesem Ergebnis kommen Wissenschaftler am Sanitario Orsola Malpighi, einem Krankenhaus der Universität Bologna (Neurology 2007, doi:10.1212/01.wnl.0000296276.50595.86).
"Unsere Entdeckungen zeigen, dass körperliche Betätigungen wie Spaziergänge und moderate Aktivitäten das Risiko einer vaskulären Demenz senken", resümierte Giovanni Ravaglia, Autor der Studie. "Es ist hierbei wichtig zu betonen, dass leicht ausführbare Aktivitäten den gleichen Benefit enthielten wie anspruchsvollere Betätigungen."
Quelle: hil/aerzteblatt.de Freitag, 21. Dezember 2007

Studie: Gesunder Lebensstil verlängert Leben um 14 Jahre
Nicht rauchen, viel Bewegung, moderater Alkoholkonsum und fünf Portionen Ost oder Gemüse am Tag waren in einer prospektiven Kohortenstudie in PLoS Medicine (2008; 5: e12) mit einem signifikanten Rückgang der Mortalität assoziiert. Die Untersuchung von Kay-Tee Khaw und Mitarbeitern der Universität Cambridge ist Teil der European Prospective Investigation into Cancer and Nutrition, besser bekannt unter dem Akronym EPIC, an der in zehn europäischen Ländern mehr als eine halbe Million Menschen nach ihren Ernährungs- und Lebensgewohnheiten befragt wurde.
Quelle: rme/aerzteblatt.de Dienstag, 8. Januar 2008

Belege für den Nutzen eines Glases Wein zum Essen
Wissenschaftler der Hebräischen Universität von Jerusalem haben einen weiteren positiven Effekt von Polyphenolen entdeckt. Sie fanden heraus, dass der Konsum dieser aromatischen Verbindungen einer bestimmten Fettsäure Einhalt gebietet. Das Magazin der Federation of American Societies for Experimental Biology publizierte die Studie der Wissenschaftler (The FASEB Journal 2008; 22:41-46). Polyphenole sind aromatische Verbindungen, die sich beispielsweise in Rotwein, Trauben roter Reben, Granatapfelsaft oder Tee befinden. Sie gelten als entzündungshemmend und antikanzerogen.
Im Verlauf der Studie entnahm die Arbeitsgruppe den Probanden mehrfach Blut- und Urinproben. Diese untersuchten die Wissenschaftler auf Malondialdehyd (MDA). Dieses Nebenprodukt der Fettverdauung ist mit erhöhtem Risiko für Herzerkrankungen und diversen chronischen Zuständen verbunden.
Die Analyse der Proben ergab, dass Probanden nach Verzehr der Kontrollmahlzeit (Putenschnitzel mit Wasser) fünffach erhöhte Werte für MDA aufwiesen. Der Genuss polyphenolhaltiger Mahlzeiten eliminierte MDA beinahe aus den Proben. "Erstmals konnte gezeigt werden, dass diese Verbindungen in der Lage sind, das Auftreten toxischer Nahrungsderivate im menschlichen Blutplasma signifikant zu verhindern", hieß es aus der Arbeitsgruppe.
Quelle: hil/aerzteblatt.de Freitag, 4. Januar 2008

Prof. Dr. Jost Brökelmann, Redakteur BAO-MAO-Aktuell
Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V. – BAO
Präsident Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg
Vereinsregister VR 6346
Managementgesellschaft Ambulantes Operieren – MAO
Sterntorbrücke 1, D-53111 Bonn
Tel.: 0228-692423, Fax: 0228-631715
E-Mail: baobonn@t-online.de oder maobonn@t-online.de
Internet: http://www.operieren.de oder http://www.mao-bao.de

Chirurgen Magazin + BAO Depesche

Heft 111 | Ausgabe 1 – Februar 2024
Sektorenverbindende Versorgung: Können Hybrid-DRG wirklich die verschleppte Ambulantisierung retten?
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OP-Netzwerk

2021 OP-Netzwerk | Ein Service des BAO e. V. Auf OP-Netzwerk finden interessierte Ärztinnen und Ärzte umfangreiche Informationen, hilfreiche Tipps und wichtige Anlaufstellen rund um das Thema "Ambulantes Operieren". !
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Berufsverband der Phlebologen e.V.

Der Berufsverband der Phlebologen und Lymphologen e.V.
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Helmsauer Gruppe

Persönlicher Kontakt, Vertrauen und Stabilität stehen bei uns an erster Stelle, wenn es um die Betreuung unserer Kunden geht...
+ Kompetenz aus jahrzehntelanger Erfahrung + Spezialisierung auf Ihre Bedürfnisse + Mehrwerte über exklusive Rahmenverträge
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Partner PKG

Die Deutsche Praxisklinikgesellschaft (PKG) e.V. ist ein Zusammenschluss von Operationszentren, Tages- und Praxiskliniken und medizinischen Versorgungszentren, in denen ambulante und praxisklinische Operationen durchgeführt werden.
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Partner AND

Das AND e.V. als Zusammenschluss regionaler Anästhesie-Netze und –Genossenschaften vertritt auf Bundesebene Interessen der freiberuflich tätigen und niedergelassenen Anästhesisten.
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Partner DGH

Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie
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BVASK

Der Berufsverband für Arthroskopie e. V.
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