Bei dem Begriff „Plastische Chirurgie“ denken viele Menschen nur an sogenannte „Schönheitsoperationen“ wie Facelifting, Bauchdeckenstraffung, Brustvergrößerungen oder Fettabsaugung.
Tatsächlich beschäftigt sich die plastische Chirurgie aber von ihrem Ursprung her vor allem mit der Wiederherstellung (Rekonstruktion) der Körperstrukturen nach schweren Unfällen, Verbrennungen Verstümmelungen oder angeborenen Missbildungen. Schon in der Antike wird zum Beispiel über die Rekonstruktion von Nasen berichtet, die durch kriegerische Auseinandersetzungen oder die damals sehr drakonischen Strafen abhanden gekommen sind.
Großen Aufschwung hatte die Plastische Chirurgie in den beiden letzten Weltkriegen mit ihren unzähligen Verletzten und Verstümmelten. Leider gehören auch heute noch Kriegs- und Minenopfer zu den Patienten, die plastische Chirurgen vor ihre größten Herausforderungen stellen. Aber auch nach Unfällen, Verbrennungen oder verstümmelnden Krebsoperation ist häufig der plastische Chirurg gefragt. Ausgehend von diesen Erfahrungen hat sich auch die Handchirurgie als einer der Teilbereiche der Plastischen Chirurgie etabliert.
Die in der Wiederherstellungschirurgie gesammelten Erfahrungen werden heute natürlich auch bei plastisch-ästhetischen Operationen genutzt, die ein weiteres Teilgebiet der plastischen Chirurgie darstellen. Voraussetzung ist dabei immer die genaue Kenntnis von Form und Funktion der betreffenden Strukturen.
Leider wird mit dem nicht geschützten Begriff „Schönheitschirurgie“ oft Schindluder getrieben. Gewerbliche Einrichtungen, die sich z.B. „Institut für kosmetisch/plastische/Schönheitschirurgie“ nennen, brauchen weder eine Zulassung noch werden sie durch staatliche Behörden kontrolliert. Niedergelassene Ärzte dagegen, die plastische Operationen anbieten, obliegen der Berufsaufsicht durch die Ärztekammer und haften für die von Ihnen durchgeführten Eingriffe. Aufgrund ihrer Ausbildung sind Sie in der Lage, Möglichkeiten und Grenzen realistisch einzuschätzen und mögliche Risiken zu erkennen.
Gewarnt werden muss auch vor den immer mehr zunehmenden „Billigangeboten“ aus dem Ausland. Hier werden plastische Operationen zwar oft für wesentlich weniger Geld angeboten als in Deutschland, bei misslungenen Eingriffen hat der Patient in der Regel aber keine Möglichkeit, den betreffenden Operateur haftbar zu machen oder einen Korrektureingriff einzufordern. Auch die ordnungsgemäße Nachsorge ist meist nicht gewährleistet, sodass die Ersparnis hier möglicherweise auf Kosten der Gesundheit geht.
Einige von plastischen Chirurgen angebotenen Eingriffe können auch problemlos ambulant vorgenommen werden. Dazu gehören z.B. viele Operationen im Bereich der Handchirurgie aber auch einige plastisch –ästhetische Eingriffe wie Fettabsaugung oder Lidplastik.