18.09.08: BAO-MAO-Aktuell

BAO-MAO-Aktuell; Nr. 40/08, vom 18. September 2008
Nachrichten für Ambulante Operateure und Anästhesisten

Gesetzliche Krankenversicherung

Im Namen der Terrorabwehr - das BKA soll Ärzte bespitzeln dürfen
Neues Gesetz für das Bundeskriminalamt schreibt Zwei-Klassen-Status für Freiberufler fest
Abermals versucht der Gesetzgeber, das Berufsgeheimnis unter anderem von Ärzten, auszuhöhlen. Dagegen wandte sich gestern der Bundesverband der Freien Berufe bei einer Anhörung des Bundestags-Innenausschusses.
Der konkrete Anlass ist der Gesetzentwurf zur Abwehr des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt. Diesen Entwurf wertet der Präsident des Bundesverbandes der Freien Berufe, Dr. Ulrich Oesingmann, als einen "weiteren Meilenstein auf dem Weg in den Kontrollstaat, weil er der Tradition des Telekommunikationsüberwachungsgesetzes folgt".
Mit diesem Gesetz wurde ein Zwei-Klassen-Status unter den Berufsgeheimnisträgern geschaffen: Danach sind Kontakte und Gespräche mit Abgeordneten, Seelsorgern und Strafverteidigern vor staatlichen Ermittlungsmaßnahmen absolut geschützt. Andere Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Anwälte, die kein Mandat als Strafverteidiger haben, Steuerberater und Journalisten genießen dagegen nur einen relativen Schutz und werden nach Auflassung des Bundesverbandes der Freien Berufe unter den Generalverdacht der Konspiration mit Terroristen gestellt.
Nach Auffassung des von den Freiberuflern eingebundenen Rechtsexperten Professor Hans-Jörg Geiger sind jedoch Abhörverbote, Verschwiegenheitspflichten und Zeugnisverweigerungsrechte existenzielle Elemente der freiberuflichen Tätigkeit, da sie ein Vertrauensverhältnis erst ermöglichen. Diese Grundsätze würden nun mit dem neuen BKA-Gesetz wieder in Frage gestellt.
Der Bundesverband der Freien Berufe fordert deshalb einen einheitlichen und vollständigen Schutz der Vertraulichkeit für alle Freiberufler. Die Fraktionen der Regierungskoalition hätten sich jedoch dem Dialog mit den Freien Berufen entzogen. Ein Lichtblick bleibe der Gesetzentwurf der FDP-Bundestagsfraktion, die sich für die Streichung der Stufenregelung bei der Vertraulichkeit ausgesprochen hat.
Eine weitere Hoffnung bleibe das Bundesverfassungsgericht, das den Zugriff auf gespeicherte Telekommunikationsdaten vorerst stark eingeschränkt hat. Eine Entscheidung in der Hauptsache steht dazu allerdings noch aus.
Quelle: Ärzte Zeitung, 16.09.2008

Freie Ärzte sehen sich als Aufklärer
Bei der Demonstration von Ärzten und Patienten am 19. September in Berlin will sich die "Freie Ärzteschaft" (FÄ) für eine Kehrtwende in der Gesundheitspolitik stark machen.
"Wir müssen die Bevölkerung darüber informieren, dass es sonst die gewohnte Versorgung durch niedergelassene Ärzte in einigen Jahren nicht mehr geben wird", sagte FÄ-Präsident Martin Grauduszus in Düsseldorf.
- Aufgerufen zur Demonstration hat neben dem Ärzteverband die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP).
Quelle: Ärzte Zeitung, 09.09.2008

Aufhebung der Altersgrenze: Änderung rückwirkend zum 1. Oktober geplant
Dass Vertragsärztinnen und -ärzte nicht nur im Rahmen von Ausnahmeregelungen über das 68. Lebensjahr hinaus praktizieren dürfen, plant die Bundesregierung seit längerem. Nun ist vorgesehen, dass die bisherige Begrenzung in § 95 SGB V aufgehoben werden soll.
Vertragsärzte im entsprechenden Alter könnten dann umgehend weiter praktizieren, sofern ihr Vertragsarztsitz noch nicht nachbesetzt wurde. Die Änderung der Vorschrift soll im Rahmen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgen, das im Herbst verabschiedet werden soll.
In der Begründung des Änderungsantrags von Union und SPD heißt es: "Die bisherigen Erfahrungen mit Leistungserbringern, die über das 68. Lebensjahr hinaus Patientinnen und Patienten behandeln, rechtfertigen es, die Altersgrenze ganz aufzuheben." So könnten auch Versorgungsprobleme vermieden werden.
Quelle: Rie/aerzteblatt.de, Montag, 15. September 2008

Hoppe fordert Erprobungsphase für den Gesundheitsfonds
Vor den Folgen des Gesundheitsfonds hat der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK) Jörg-Dietrich Hoppe gewarnt. "Der Fonds ist ein weiterer Schritt auf dem Weg in die Staatsmedizin. Die Regierung legt nach wirtschaftlicher Opportunität und haushaltspolitischer Machbarkeit fest, wie viel Geld für die Versorgung der Patienten ausgegeben werden darf. Damit hängt die Versorgung der Patienten künftig vom Spardiktat der Finanzpolitiker ab.
- Hoppe kritisierte, der Fonds sei "definitiv keine Lösung für eine nachhaltige Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung und erst recht kein Förderprogramm für eine moderne Medizin."
Quelle: hil/aerzteblatt.de Freitag, 12. September 2008

Erfinder des Gesundheitsfonds rechnet 2009 mit Kassen-Pleiten
Der Erfinder des Gesundheitsfonds, der Dortmunder Wirtschaftswissenschaftler Professor Wolfram Richter, rechnet für 2009 mit den ersten Pleiten von gesetzlichen Krankenkassen. Dies seien dann Kassen, die sich nicht auf den schärferen Wettbewerb durch den Gesundheitsfonds eingestellt hätten. Dieser werde einen enormen Druck ausüben. Zudem werde es eine Reihe von Fusionen zwischen Krankenkassen geben, sagte Richter der "Berliner Zeitung".
Durch solche Zusammenschlüsse und Insolvenzen werde die Zahl der heute rund 215 gesetzlichen Krankenkassen "drastisch zurückgehen", prophezeit der Experte.
Quelle: Ärzte Zeitung online, 15.09.2008

Hamburger Ärzte und Patienten gegen Gesundheitskarte
Gegen die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte protestieren Hamburger Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Patientenvertreter. Sie sehen sich durch die jüngsten Datenskandale in ihrer Kritik an der elektronischen Gesundheitskarte und der zentralen Speicherung aller Patientendaten bestätigt.
- Vor dem "gläsernen Patienten" warnte Silke Lüder, Sprecherin des Bündnisses "Stoppt die e-Card". "Die Bürger in unserem Land wollen nicht, dass ihre Krankheitsdaten außerhalb der Arztpraxis ihres Vertrauens gespeichert werden", sagt sie.
Quelle: hil/aerzteblatt.de Donnerstag, 11. September 2008

Jeder Vierte ist mitversichert
Von den etwa 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherten sind im Durchschnitt 27,5 Prozent familienversichert, sie zahlen also keine eigenen Beiträge.
Quelle: Ärzte Zeitung, 05.09.2008

Regelleistungsvolumen - die Vorstufe des Euro-Honorars
Die Euro-Gebührenordnung mit ihren festen Vergütungen gilt nur für extrabudgetäre Leistungen und für das Regelleistungsvolumen eines Arztes. Das wird jedem Vertragsarzt im Dezember bekannt gegeben.
- Wie das Regelleistungsvolumen (RLV) von der jeweiligen KV berechnet werden muss, hat der Erweiterte Bewertungsausschuss jetzt beschlossen. Grundsätzlich wird das RLV je Arzt berechnet. Dabei wird sowohl berücksichtigt, welche Leistungen er in seiner Praxis erbringt und welche Leistungen er möglicherweise außerhalb seiner Praxis in Teilberufsausübungsgemeinschaften erbringt.
Außerdem erfolgt die Zuweisung von RLV praxisbezogen: Für die Praxis werden die Regelleistungsvolumina aller Ärzte, die in einer Praxis zusammenarbeiten, addiert. Dabei werden auch Leistungen berücksichtigt, die in Teilberufsausübungsgemeinschaften erbracht werden.
- RLV gelten auch für ermächtigte Krankenhausärzte und ermächtigte Krankenhäuser oder Einrichtungen entsprechend ihres Versorgungsauftrages, es sei denn, die Ermächtigung ist nur auf wenige Einzelleistungen begrenzt.
Nicht in das Regelleistungsvolumen fallen Vorsorge und Früherkennungsuntersuchungen sowie die Substitutionsbehandlung sowie Besondere Inanspruchnahme (GOP 01100 bis 01102), Leistungen im Notdienst, dringende Besuche, Versorgung chronisch Schmerzkranker durch nicht ausschließlich schmerztherapeutisch tätige Ärzte, Akupunktur, Labor des Kapitels 32 und radiologische Diagnostik (wenn es sich nicht um Radiologen handelt).
- Für das RLV relevant sind kurativ-ambulante Behandlungsfälle, ausgenommen Notdienst sowie Überweisungsfälle nur für Probenuntersuchungen oder zur Befundung dokumentierter Untersuchungsergebnisse.
Ausgangspunkt für die Ermittlung des RLV ist die morbiditätsbedingte vorhersehbare Gesamtvergütung. Davon abgezogen werden Rückstellungen, die aus Sicherstellungsgründen oder zur Stützung von Praxen mit einem Honorarverlust von mehr als 15 Prozent gebildet werden müssen oder für neu sich niederlassende Ärzte gebildet werden.
Das Regelleistungsvolumen eines jeden Arztes einer Fachgruppe bestimmt sich aus dem arztgruppenspezifischen Fallwert und der Fallzahl des Arztes im Vorjahresquartal. Bis zu einer Grenze von 150 Prozent der durchschnittlichen Fallzahl der Arztgruppe in der KV erhält der Arzt feste Preise gemäß der Euro-Gebührenordnung.
- Liegt ein Arzt zwischen 150 und 170 Prozent seiner Kollegen, dann werden diese zusätzlichen Fälle um 25 Prozent abgestaffelt. Liegt die Fallzahl zwischen 170 und 200 Prozent des Durchschnitts, dann beträgt die Abstaffelung 50 Prozent, darüber hinaus 75 Prozent.
Bei der Bemessung der Regelleistungsvolumina wird die Altersstruktur der Patienten eines Arztes berücksichtigt, und zwar in drei Altersklassen: Patienten bis zum vollendeten fünften Lebensjahr, Patienten zwischen fünf und 59 Jahren und Patienten, die 60 Jahre und älter sind.
- Ein Arzt kann den Antrag stellen, dass sein RLV individuell erhöht wird. Als Gründe gelten urlaubs- oder krankheitsbedingte Vertretung eines Kollegen der eigenen Berufsausübungsgemeinschaft oder in der näheren Umgebung der Praxis. Als Gründe gelten auch die Aufgabe einer Zulassung oder genehmigten Tätigkeiten eines Arztes in der eigenen Berufsausübungsgemeinschaft oder in der näheren Umgebung der Praxis oder wenn im Vorjahresquartal die Fallzahl eines Arztes außergewöhnlich und/oder unverschuldet sehr niedrig war, zum Beispiel durch Krankheit. Außerdem werden Praxisbesonderheiten zugelassen. Verringert sich das Honorar eines Arztes um mehr als 15 Prozent, dann können die KVen im Einvernehmen mit den Krankenkassen an den betroffenen Arzt Ausgleichszahlungen leisten.
- Als nicht vorhersehbar gelten Krankheiten als Folge von Epidemien oder Naturkatastrophen sowie ein starker Anstieg bei mehreren besonders schweren Krankheiten. In diesem zweiten Punkt hat sich die KBV gegen die Kassen durchgesetzt, die nur katastrophenartige Ereignisse als unvorhersehbar einstufen wollten.
- Zu den Indikationen, die zu Honorarnachzahlungen führen können, zählen: Sepsis/Schock, Infektionen des Zentralnervensystems, Tuberkulose, Infektionen durch opportunistische Erreger, andere Infektionskrankheiten, Pneumokokkenpneumonie, Empyem, Lungenabszess, virale und nicht näher bezeichnete Pneumonien, Pleuritis und andere Lungenerkrankungen. Kassenbezogen muss das relative Gewicht dieser Krankheiten um mehr als 25 Prozent steigen, um dem Kriterium eines nicht vorhersehbaren Morbiditätsanstiegs zu genügen. Weitere Voraussetzung ist, dass der Behandlungsbedarf der Versicherten einer Krankenkasse insgesamt durch diese unvorhersehbare Morbiditätsentwicklung überschritten wird.
- Als Ausnahmen werden Epidemien nach Feststellung des zuständigen Gesundheitsamtes und Naturkatastrophen sowie Großschäden definiert, bei denen mindestens zwei Prozent der Bevölkerung verletzt und bei denen Katastrophenalarm ausgelöst wird. Die Vergütungen für nicht vorhersehbaren Behandlungsbedarf sind Einmalzahlungen, die zeitnah nach der Euro-Gebührenordnung fest vergütet werden.
Quelle: Helmut Laschet Ärzte Zeitung, 12.09.2008

Privatversicherer

Grundversorgung: PKV sieht die GKV auf dem Weg in diese Richtung
Bei der privaten Krankenversicherung (PKV) sieht man die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) auf dem Weg in eine Grundversorgung. Grund dafür seien die Beitragsprognoserechnungen für die absehbare Zukunft, die einen gewaltigen Beitragsschub voraussagen würden.
Nur mit weiteren Eingriffen in das Leistungsgeschehen könne eine ständige Erhöhung der GKV-Beiträge vermieden werden. Dies gilt nach Ansicht von Experten vor allem unter den Bedingungen des Gesundheitsfonds und der Festsetzung des GKV-Beitrages durch die Politik. Die noch vor der letzten Jahrhundertwende vorherrschende Vision im Gesundheitswesen, es gäbe alles für alle auf höchstem Niveau, werde mehr und mehr zur politischen Illusion.
Deshalb komme die Politik nicht umhin, das Niveau der Versorgungsstandards politisch zu definieren. Mit den Kompetenzen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und dem Start von Kosten-Nutzen-Analysen im Gesundheitswesen sei dieser Weg längst eingeschlagen worden, auch wenn dies in der Öffentlichkeit noch nicht bemerkt worden sei.
- Angesichts einer solchen Entwicklung fordert man bei der PKV, in Zukunft Versicherten die Möglichkeit zu geben, sich ohne gesetzliche Zugangsbarrieren frei nach ihrer Präferenz alternativ für ein höherwertiges Leistungsangebot in der PKV entscheiden zu können. Anderenfalls hätten die privat Versicherten das Privileg einer besseren Versorgung.
- Nur wenn jeder die Möglichkeit erhalte, durch den Einsatz eigener finanzieller Mittel medizinische Mehrleistungen zu erhalten, sei die Akzeptanz für den Gedanken einer Grundversorgung überhaupt zu erreichen. Die Zukunft einer erfolgreichen Gesundheitspolitik liege deshalb auch weniger in einer einheitlichen Grundversorgung für alle, sondern darin, dass die Versicherten sich möglichst ohne gesetzliche Zugangsbarrieren frei nach ihrer Präferenz alternativ für ein höherwertiges Leistungsangebot in der PKV entscheiden können.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst 15.09.2008 Nr. 73/2008, 9

Rechtliches

Strafzins, weil das Finanzamt trödelt
Steuererklärung jahrelang einfach nicht bearbeitet
Auch wenn das Finanzamt jahrelang bei der Bearbeitung der Steuererklärung trödelt - Zinsen auf die Nachforderung muss man zahlen.
Das Finanzgericht (FG) Köln hatte mit dem Kläger und Steuerpflichtigen kein Erbarmen. Obwohl die Steuererklärungen für seinen Betrieb vom zuständigen Finanzamt über Jahre hinweg einfach nicht bearbeitet wurden, sollte er nicht nur die Steuernachzahlung begleichen. Auch die Zinsen auf die Nachzahlung seien berechtigt, so das Gericht. Dabei hatte sich das Finanzamt in einem Fall 37 Monate und für das Folgejahr erneut 21 Monate Zeit gelassen.
Zwar ist ein Zeitraum von über drei Jahren selbst nach Ansicht des FG Köln "auffällig lang". Aber für die Festlegung der Nachzahlungszinsen soll das unerheblich sein. Denn die Verzinsung sei grundsätzlich unabhängig von einem Verschulden des Finanzamtes oder des Steuerpflichtigen, urteilten die Richter. Vielmehr seien die Zinsen eine "laufzeit-unabhängige Gegenleistung für eine mögliche Kapitalnutzung".
Schließlich hatte der Steuerpflichtige zwischenzeitlich die Möglichkeit, das geschuldete Geld anderweitig anzulegen. Damit hätte er also Vorteile erlangt. Als Rechtsgrundlage nannte das Gericht den Paragraphen 233a der Abgabenordnung. Und der gelte nicht nur, wenn dem Finanzamt bei der Steuererklärung Fehler unterlaufen, sondern auch, wenn es die Bearbeitung schuldhaft verzögert. Zudem hätte der Steuerschuldner die Zinszahlung ja einfach umgehen können, mit einer freiwilligen Vorauszahlung auf die zu erwartende Nachzahlung.
Az.: 14 K 4180/03
Quelle: Ärzte Zeitung, 04.09.2008

Praxismanagement

Wissen Sie eigentlich,…
was Ihre Patienten wollen? Neun von zehn wünschen sich individualisierte Leistungen. Und sind auch bereit, dafür tiefer in die Tasche zu greifen. Dies belegt eine aktuelle Studie der Unternehmensberatung Roland Berger. Fazit: Die Bürger haben den Rollenwechsel von passiven Leistungsempfängern hin zu aktiv handelnden Kunden verinnerlicht.
- Ganze 93 Prozent würden vom Standardangebot der Kassen abweichen und sich für einen anderen Tarif entscheiden — wenn sie nur dürften.
Quelle: Hans-Joachim Hofmann, ARZT & WIRTSCHAFT 08/2008, 1

Hinweise für Ärzte zum Schutz von Patientendaten
Die aktuellen Empfehlungen der Bundesärztekammer (BÄK) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zu ärztlicher Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis enthalten auch Hinweise zum Einsatz von Virenschutzprogrammen.
Weil über Datenträger oder Netze wie Internet, Intranet sowie über das interne Netz einer Arztpraxis Computerviren verbreitet werden können, sind auf den in der Arztpraxis verwendeten Rechnern aktuelle Virenschutzprogramme "unverzichtbar", heißt es der "Technischen Anlage" zu den Empfehlungen von BÄK und KBV, die Anfang des Jahres veröffentlicht wurden. Der Einsatz von Virenschutzprogrammen ist auch für Rechner ohne Internetanschluss oder Netzanbindung verpflichtend.
Quelle: ArztOnline, 03.09.2008

Umfrage: Terminvergabe entscheidet über Wartezeit
Ob Patienten vor einem Arztbesuch einen Termin mit der jeweiligen Arztpraxis vereinbart haben, ist entscheidend dafür, wie viel Zeit die Versicherten im Wartezimmer verbringen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Umfrage von TNS-Healthcare im Auftrag des BKK-Bundesverbandes.
- Patienten, die gänzlich ohne Terminvereinbarung einen Arzt aufsuchen, sind dagegen selten.
- Der Befragung zufolge haben lediglich sechs Prozent schlechte Erfahrungen mit Wartezeiten gesammelt. Diese Gruppe wartete circa zwei Stunden in der Praxis, meist, weil die Praxis voll war und sie ohne Termin in die Praxis gekommen war. 92 Prozent sind gesetzlich krankenversichert. Diese Patienten kommen meist aus den neuen Bundesländern.
Quelle: MM/aerzteblatt.de Mittwoch, 10. September 2008

Gekonnte Patientenbindung mit SMS und E-Mail
Der Einsatz eines Recall-Systems in der Arztpraxis gehört heute eigentlich zum Patientenservice einer modernen Arztpraxis. Zielgruppen sind Patienten, die beispielsweise an präventive Leistungen, aber auch an Laborkontrollen oder wichtige, langfristige Kontrolltermine erinnert werden.
Damit Recall in der Praxis funktioniert, ist es sinnvoll, dass eine Praxismitarbeiterin dafür verantwortlich ist. Auch wenn nicht für jedes Erinnerungsschreiben an einen Patienten dessen ausdrückliche Zustimmung erforderlich ist - das hängt auch vom Inhalt ab -, sollte das schriftliche Einverständnis dafür generell eingeholt werden. Die Zustimmung ist dann in der Praxis-EDV zu hinterlegen. Über die Recallfunktion hinaus kann diese Serviceleistung natürlich erweitert werden: Beispiele sind Patienten-Newsletter auf dem Online-Weg oder Nachrichten an den Patienten per SMS. All diese Maßnahmen sind auch für eine Bindung der Patienten an die Praxis sinnvoll.
Quelle: Theresia Wölker Ärzte Zeitung, 09.09.2008

Gonarthrose: Arthroskopische Operation in Studie ohne Vorteile
Zwei Studien im New England Journal of Medicine (NEJM) weisen auf eine mögliche Übertherapie bei der Gonarthrose hin. In der einen Studie war eine arthroskopische Operation mit Lavage und Débridement des Kniegelenks einer konservativen Therapie nicht überlegen. Die andere Studie zeigt, dass nicht jeder Befund eines Meniskusschadens in der Kernspintomografie behandlungsbedürftig ist.
Schon vor einigen Jahren war eine randomisierte Studie in den USA zu dem Ergebnis gekommen, dass eine arthroskopische Revision bei Patienten mit Gonarthrose die Beschwerden nicht besser lindert als eine Scheinoperation (NEJM 2002; 347: 81-88). Die Ergebnisse überzeugten damals die Centers for Medicare and Medicaid Services, die seit 2003 diese Eingriffe nicht mehr bezahlen.
Die meisten Orthopäden reagierten mit Unverständnis, da sie die "Reinigung" des Kniegelenks anatomisch und pathogenetisch für plausibel halten. Die jetzt publizierte Studie kanadischer Forscher bestätigt allerdings die Vorbehalte gegen die häufigen Eingriffe (NEJM 2008: 359: 1097-1107).
Quelle: rme/aerzteblatt.de Donnerstag, 11. September 2008

Europa

EuGH bestätigt Arznei-Versorgung der Krankenhäuser
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Regeln für die Arzneimittelversorgung der deutschen Krankenhäuser bestätigt. Sie seien aus Gründen des Gesundheitsschutzes gerechtfertigt, urteilte der EuGH am Donnerstag [11.09.] in Luxemburg. Er wies damit eine Klage der EU-Kommission gegen Deutschland ab.
- Nach dem Apothekengesetz können Krankenhäuser auf eine eigene Apotheke verzichten und stattdessen eine externe Apotheke mit der Versorgung beauftragen. Diese muss sich aber verpflichten, auch die Notfallbelieferung sicherzustellen, das Krankenhauspersonal zu beraten und die Vorräte regelmäßig zu überprüfen. Die EU-Kommission meinte, diese Vorgaben behinderten den Marktzutritt von Apotheken aus anderen Ländern.
Auch der EuGH sah das so. Die damit verbundenen Wettbewerbsbeschränkungen seien aber "geeignet und erforderlich" um eine hochwertige und sichere Arzneimittelversorgung der Krankenhäuser zu erreichen.
Urteil des Europäischen Gerichtshofs, Az: C 141/07
Quelle: Ärzte Zeitung online, 11.09.2008

Briten befürworten Steuern für das Gesundheitssystem
Jeder zweite Brite erwartet, dass der staatliche britische Gesundheitsdienst (National Health Service, NHS) innerhalb der kommenden zehn Jahre damit beginnen wird, von Patienten für ihre Behandlungskosten Geld zu verlangen. Bislang ist der NHS für Patienten kostenlos.
Wie aus einer aktuellen Umfrage des britischen Ärztebundes (British Medical Association, BMA) hervorgeht, erwarten etwa 60 Prozent der Patienten die Einführung von Behandlungsgebühren binnen zehn Jahren. Die BMA hat dazu landesweit etwa 1.000 Patienten befragt.
Eine Kernaussage der Umfrage: 93 Prozent der befragten Patienten sind dafür, am bisherigen Finanzierungsprinzip des Gesundheitsdienstes festzuhalten. Derzeit wird der NHS zu mehr als 90 Prozent aus Steuermitteln finanziert. Nach Angaben des Ärztebundes sei die "große Mehrheit" der Patienten außerdem gegen die Beteiligung privater Leistungsanbieter.
Das läuft den Bestrebungen des Londoner Gesundheitsministeriums zuwider, private Klinikbetreiber und andere Privatunternehmen stärker in den NHS einzubinden. Sieben von zehn Patienten misstrauen privaten Leistungsanbietern, so die BMA. Und: jeder vierte Patient ist der Ansicht, die Versorgungsqualität des NHS habe sich in den vergangenen zehn Jahren nicht verbessert.
Quelle: Ärzte Zeitung online, 08.09.2008

Allgemeines

Sport trainiert das Gedächtnis
Was Alzheimer-Medikamente bisher nicht vermögen, wurde in einer randomisierten Studie im Amerikanischen Ärzteblatt (JAMA 2008; 300: 1027-1037) durch einen täglichen Spaziergang oder ähnliche sportliche Betätigungen erreicht: Zwanzig Minuten Bewegung am Tag besserte die Gedächtnisleistungen von Menschen mit leichter kognitiver Beeinträchtigung (MCI).
Sport bessert nach Ansicht der Forscher die kardiovaskuläre Fitness und damit die Hirndurchblutung, wovon nicht nur Menschen im Übergangsstadium MCI profitieren könnten.
Quelle: rme/aerzteblatt.de Mittwoch, 3. September 2008

Neandertaler aßen Fleisch in rauhen Mengen - aber keinen Fisch
Der weltberühmte Neandertaler, dessen Skelett 1856 nahe der rheinischen Stadt Mettmann entdeckt worden ist, ernährte sich fast ausschließlich von Fleisch. Das hat jetzt eine Isotopen-Untersuchung an dem im Rheinischen Landesmuseum Bonn aufbewahrten Urmenschen-Fossil ergeben.
Quelle: Ärzte Zeitung online, 26.08.2008

Lebenserwartung: 36.276 Hundertjährige in Japan
Nirgendwo leben die Menschen länger als in Japan. Nach den neuesten Statistiken des Ministeriums für Gesundheit und Wohlfahrt beträgt die durchschnittliche Lebenserwartung bei Männern 79,19 Jahren und bei Frauen 85,99 Jahre.
- Das sind in beiden Geschlechtern fast drei Jahre mehr als in Deutschland, und da Japan ein Drittel mehr Einwohner hat (120 vs. 82 Mio.) sind Hundertjährigen in Japan keine Seltenheit.
- Dieses Alter erreichten im letzten Jahr 19.324 Japaner.
Quelle: rme/aerzteblatt.de Freitag, 12. September 2008

Weltbank: Immer weniger Arme
Die Zahl der in Armut lebenden Menschen ist nach den Erhebungen der Weltbank in den vergangenen 25 Jahren stark zurückgegangen. Jedoch fallen die Erfolge in der Armutsbekämpfung regional sehr unterschiedlich aus: Während in anderen Regionen spürbare Verbesserungen zu verzeichnen sind, stellt sich die Lage im südlichen Afrika dramatisch dar, wie aus einer am Dienstag veröffentlichten Weltbank-Studie hervorgeht.
- Wichtige Faktoren im Kampf gegen Armut sind laut Lin das Wirtschaftswachstum, der Zugang zu geregelter Arbeit, Bildung und Gesundheit. Das südliche Afrika ist die einzige große Weltregion, in der es im Kampf gegen die Armut so gut wie keine Fortschritte gab. - Besonders stark ging die Zahl der Armen dagegen in Südostasien zurück.
- Aufgrund neuer statistischer Methoden wurde die Armutsgrenze, die der neuen Studie zugrunde liegt, von bislang einem Dollar pro Tag auf 1,25 Dollar korrigiert.
Quelle: afp/aerzteblatt.de, 27.08.2008

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Prof. Dr. Jost Brökelmann, Redakteur BAO-MAO-Aktuell
Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V. – BAO
Präsident Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg
Vereinsregister VR 6346
Managementgesellschaft Ambulantes Operieren – MAO
Sterntorbrücke 1, D-53111 Bonn
Tel.: 0228-692423, Fax: 0228-631715
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Bundeskongress Chirurgie 2025

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Chirurgen Magazin + BAO Depesche

Heft 112 | Ausgabe 2 – Mai 2024
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Berufsverband der Phlebologen e.V.

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Partner AND

Das AND e.V. als Zusammenschluss regionaler Anästhesie-Netze und –Genossenschaften vertritt auf Bundesebene Interessen der freiberuflich tätigen und niedergelassenen Anästhesisten.
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Partner DGH

Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie
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BVASK

Der Berufsverband für Arthroskopie e. V.
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