17.12.2008: BAO-MAO-Aktuell

BAO-MAO-Aktuell; Nr. 54/08, vom 17. Dezember 2008
Nachrichten für Ambulante Operateure und Anästhesisten

Gesetzliche Krankenversicherung

Strukturverträge gekündigt: Ambulantes Operieren in Berlin vor dem Aus

In der Hauptstadt drohen ab 2009 Einschränkungen beim ambulanten Operieren,
denn freiberuflich tätige Operateure und Narkoseärzte können angesichts von
Honorarkürzungen keine hochspezialisierten stationsersetzenden Leistungen
und Eingriffe im bisher bekannten Umfang erbringen. Der Landesverband
Ambulantes Operieren (LAO) Berlin ruft alle Operateure daher zum gemeinsamen
Protest auf.
Berlin, 10. Dezember 2008. Mit Beginn des neuen Jahres müssen sich
gesetzlich Versicherte auch in der Hauptstadt auf Einschränkungen beim
ambulanten Operieren gefasst machen. Denn die Berliner Krankenkassen haben
laufende Strukturverträge gekündigt, nach denen operativ tätige Fachärzte
bislang einen Punktwert von 4,35 bis 4,5 Cent für ihre hochspezialisierten
stationsersetzenden Leistungen erhielten. Diese ohnehin bescheidene
Vergütung soll ab 2009 einem bundesweit einheitlichen Punktwert von 4,04
Cent weichen. Der Vorsitzende des Landesverbandes Ambulantes Operieren (LAO)
Berlin Dr. Ansgar Pett warnte: "Damit ist das Ende der Fahnenstange
erreicht! Ohne die Förderung durch Strukturverträge steht das ambulante
Operieren in Berlin vor dem Aus."
Verantwortlich für das Scheitern der Vertragsverhandlungen sind nach
Auffassung des LAO Berlin weder das Bundes- oder Landesschiedsamt, noch die
Verhandlungsführer der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin, sondern
ausschließlich die Krankenkassen.
Quelle: Auszüge. Pressemitteilung des Landesverbandes Ambulantes Operieren
(LAO) Berlin vom 10. Dezember 2008
http://www.laoberlin.de

Bayern: Streit zwischen Kassen und ambulanten Operateuren verschärft
sich

Um die Vergütung für das ambulante Operieren streiten der Landesverband
Ambulantes Operieren Bayern (LAOB) und die bayerischen Krankenkassen. Die
Ärzte werfen den Kassen vor, die Vergütung für ambulante Operationen um 20
Prozent auf einen Punktwert von 3,5 Cent abzusenken. Aber bereits ein
Punktwert von 4,0 Cent könne kaum die Kosten für ambulante Operationen und
Narkosen decken.
"Die Verantwortung für das Scheitern der Vertragsverhandlungen zur Vergütung
ambulanter Operationen liegt weder beim Bundes- oder Landesschiedsamt, noch
bei den Verhandlungsführern der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB),
sondern ausschließlich bei den Krankenkassen", schreibt der LAOB-Vorsitzende
Axel Neumann in einem offenen Brief am Dienstag.
Er betont, auch die Krankenhäuser würden die entstehende Versorgungslücke
nicht schließen: "Zum einen können sie zu den angebotenen Honoraren erst
recht nicht kostendeckend arbeiten, zum anderen haben sich die
Klinikchirurgen mit uns solidarisch erklärt und wollen keine ambulanten
Operationen übernehmen", so Neumann. Der LAOB fordere die bayerischen
Krankenkassen daher auf, an den Verhandlungstisch zurückzukehren und mit der
KV angemessene Honorare zu vereinbaren.
Quelle: hil/aerzteblatt.de Dienstag, 9. Dezember 2008

Ärzte in Berlin von massiven Honorarrückforderungen bedrängt
Die Ärzte in Berlin sind mit vielen Anträgen der Krankenkassen auf
Honorarrückforderungen konfrontiert. Eine neue Prüfwelle droht derzeit den
Gynäkologen. Das teilte KV-Vorstand Burkhard Bratzke mit.
Einige Krankenkassen in Berlin beharren auf der Regelung, dass Schwangere
Vorsorge zulasten der GKV innerhalb eines Quartals nur einmal vornehmen
lassen dürfen. Probleme gibt es, wenn eine Frau innerhalb des Quartals den
Frauenarzt wechselt oder in einer Vertretungspraxis eine zweite Vorsorge
vorgenommen wird.
Den KV-Angaben zufolge stellen vor allem die AOK und die
Betriebskrankenkassen dann Rückforderungsanträge. Rund 8.000 solcher Anträge
liegen derzeit vor. Die Barmer hat ihre Anträge laut Bratzke zurückgezogen,
nachdem die KV die Ärzte darauf hingewiesen hat, dass sie gegebenenfalls
privat abrechnen müssen. "Das ist ein Ärgernis bei Wechsel oder Urlaub des
Arztes", so Bratzke.
Die KV beobachtet nach seinen Angaben weitere Honorarrückforderungen, die
sie für unberechtigt hält. So forderten die Betriebskrankenkassen in 10.000
Fällen die Praxisgebühr. Sie stehen den Angaben zufolge auf dem Standpunkt,
dass die Gebühr von zehn Euro zweimal fällig wird, wenn ein Patient zuerst
zum Psychotherapeuten und dann zum niedergelassenen Arzt geht. Auch zur
Nichteinhaltung der Altersgrenzen gibt es Bratzkes Angaben nach viele
Anträge, die oft auf EDV-Fehler bei den Kassen zurückgehen würden.
Quelle: Ärzte Zeitung, 15.12.2008

Honorarverluste ähnlich wie 2005 werden die Realität sein
Dr. Werner Prinz, Facharzt für Frauenheilkunde in Wolfhagen und Vorstand der
Gesundheitsoffensive Hessen, ist empört.
Aus meiner Sicht ist noch alles offen. Als Belegarzt und ambulanter
Operateur sehe ich wieder Honorarverluste ähnlich wie 2005 auf uns zukommen.
Das Regelleistungsvolumen für die ambulant-kurativen Fälle berücksichtigt
für Gynäkologen keinerlei spezielle Untersuchungsmethoden.
Beispielhaft hierfür sei die Sonografie genannt, die bereits jetzt das RLV
sprengte und gerade bei den Primärkassen überhaupt nicht bezahlt wurde.
Indem der Fallwert über alle gynäkologischen Praxen berechnet wurde und
lediglich mit der Fallzahl multipliziert wird, handelt es sich keineswegs um
ein individuelles, das gesamte Leistungsspektrum einer Praxis
widerspiegelndes RLV.
Das Hamsterrad wird brutal angetreten - ohne eine Verbesserung der
medizinischen Leistung zu bringen. Es wird außerdem gefährlich,
Leistungsbeschränkungen durchzuführen, da jedes Quartal wieder als Referenz
für das kommende Jahr gelten wird.
Der EBM bedeutet also arbeiten, arbeiten, arbeiten, ohne
betriebswirtschaftlich notwendige Rationierungen anwenden zu können.
Quelle: Ärzte Zeitung, 12.12.2008

Demo gegen Honorarmisere
Mehr als 250 Ärzte und Praxismitarbeiter haben am Sonnabend in Meldorf gegen
die Auswirkungen der Honorarreform protestiert. Vertreter des Medizinischen
Qualitätsnetzes Westküste (MQW) machten deutlich, dass an der ärztlichen
Basis kein Verständnis herrscht für eine Honorarreform, die trotz
zusätzlicher Mittel viele Praxen in den Ruin treibe.
- Nach vorläufigen Zahlen drohen rund 1.000 Arztpraxen allein in
Schleswig-Holstein empfindliche Einbußen.
- Die KV im Norden erwartet, dass das Ausmaß der Verwerfungen schon bald
auch in anderen Bundesländern deutlich wird.
Quelle: Ärzte Zeitung, 15.12.2008

Stimmen zum Regelleistungsvolumen
- Abschied in die innere Emigration
Nach der vorläufigen KV-Mitteilung muss ich mit einem Honorarverlust von
23,6 Prozent rechnen. Das will ich nicht verstehen, weil ich als einziger
Facharzt für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen einen ganzen
Landesteil versorge.
Leider bin ich zu alt, um ins Ausland zu gehen. Ich gehe in die innere
Emigration, nehme an keiner Wahl mehr teil und interessiere und engagiere
mich in keiner Weise mehr für ein Land, das so etwas zulässt. Meine
Arbeitsweise muss ich umstellen. Nur noch Selbstzahler und Privatpatienten
können mich jetzt noch retten - das wird garantiert nicht zum Vorteil der
GKV-Patienten sein.
- Versorgung bricht zusammen
Unsere Praxis verliert im Regelleistungsvolumen 25 Prozent. Ich kenne keinen
Augenarzt, der gewinnt. Die früheren Prognosen stimmen nicht, es herrscht
heilloses Durcheinander. Wenn die Zahlen aus den RLV-Mitteilungen stimmen,
bricht die augenärztliche Versorgung in Schleswig-Holstein zusammen.
Damit können wir nicht kostendeckend arbeiten. Wir haben im Gegensatz zu
anderen Fachgruppen keine Möglichkeiten, über freie Leistungen etwas
auszugleichen. Ich bin gespannt, wie die Härtefallregelung für Praxen mit
einem Honorarverlust von über 15 Prozent funktionieren soll.
- Durch die Abstaffelung bleibt es bei einer Form der Budgetierung. Das ist
neuer Wein in alten Schläuchen. Das neue Abrechnungssystem ist genauso
intransparent wie das alte. Das hat nichts mit dem zu tun, was man von einer
Gebührenordnung in Euro und Cent eigentlich hätte erwarten können.
Quelle: Ärzte Zeitung, 12.12.2008

2007 waren rund 200.000 Menschen nicht krankenversichert
Im vergangenen Jahr haben rund 200.000 Menschen in Deutschland keinen
Krankenversicherungsschutz besessen. Trotz einer Krankenversicherungspflicht
seit April 2007 waren durchschnittlich 196.000 Personen nicht
krankenversichert und besaßen auch keinen sonstigen Anspruch auf
Krankenversorgung, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Donnerstag
mitteilte. Damit waren 0,2 Prozent der Gesamtbevölkerung ohne
Krankenversicherungsschutz. Den Angaben zufolge handelte es sich dabei
größtenteils um Männer (68 Prozent).
Ohne Krankenversicherungsschutz waren 82.000 Erwerbstätige, überwiegend
Selbstständige und mithelfende Familienangehörige. Die Erwerbstätigen waren
in der Mehrheit 30 bis 49 Jahre alt. 18 Prozent waren unter 30 Jahre alt, 26
Prozent waren 50 Jahre und älter.
Quelle: ddp/aerzteblatt.de Donnerstag, 11. Dezember 2008

KHRG: Neue Vergütungsregelung für Belegärzte
Die Regierungskoalition bereitet im Rahmen des
Krankenhausfinanzierungsreformgesetzes (KHRG) auch eine neue
Vergütungsregelung für die belegärztliche Versorgung vor.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat eine Formulierungshilfe zur
Ergänzung des § 121 SGB V für die parlamentarischen Beratungen des KHRG
vorgelegt. Ziel ist es, gleiche Wettbewerbschancen zwischen Krankenhäusern
mit Hauptabteilungen und mit Belegabteilungen zu ermöglichen.
Die Krankenhäuser erhalten ein Wahlrecht, ob sie den Belegärzten die
bisherige Abrechnung der ärztlichen Leistungen mit der Kassenärztlichen
Vereinigung (KV) gestatten oder ob sie den Belegarzt im Rahmen eines
Honorarvertragsmodells mit der stationären Leistungserbringung betrauen.
Mit der Einführung einer Wahloption für Kliniken mit Belegbetten, die
belegärztliche Versorgung auch durch Vertragsärzte mit Honorarverträgen
sicherstellen zu können, ist eine Änderung der Vergütungssystematik
verbunden (§ 18 KHEntG). Krankenhäuser mit Belegbetten, die zur Vergütung
der belegärztlichen Leistungen Honorarverträge mit Belegärzten schließen,
rechnen die belegärztlichen Leistungen mit 90 % der Fallpauschalen für
Hauptabteilungen ab. Mit der Abrechnung der belegärztlichen Leistungen nach
dem Honorarvertragsmodell entfällt die Abrechnung der Leistungen mit der KV.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat die Überlegungen der
Bundesregierung zu einer Flexibilisierung der belegärztlichen Versorgung
begrüßt. Man befürwortet eine konsequente Überwindung der Sektorengrenzen in
Form der Überführung des Belegarztwesens in ein Kooperationsarztmodell. Hier
würde die vollständige stationäre Leistung einschließlich der ärztlichen
Behandlung durch das Krankenhaus erbracht.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst 11.12.2008 Nr.
98/2008, 12-13

20 Minuten je Datensatz
Zahlen: Die Zahlen bei den Notfalldaten sehen ganz schlecht aus. Ausgestellt
wurden in 2008 in allen sieben Testregionen zusammen zwischen 15 und 93
Datensätzen pro Monat.
- Schwachstellen: Die Tests offenbarten deutlichen Verbesserungsbedarf.
Kritisiert wurde seitens der Ärzte vor allem ein erheblicher Mehraufwand,
der auf mehrere Faktoren zurückzuführen war. Zum einen funktionierte die
PIN-Eingabe durch die Versicherten häufig nicht. Gerade ältere Menschen
haben sie oft schlicht vergessen. Auch war eine Übernahme der Daten aus der
Praxis-EDV nicht möglich. Inhaltlich hielten Ärzte die Notfalldaten für zu
wenig umfangreich, um nützlich zu sein. Auch das Prozedere mit einer
schriftlichen Einverständniserklärung wurde kritisiert. Wegen des hohen
Zeitaufwands (im Mittel etwa 20 Minuten) wurden die Notfalldaten nur selten
ausgestellt.
Quelle: Ärzte Zeitung, 15.12.2008

Rechtliches

BSG-Urteil betrifft nicht GOÄ-Abrechnung
Für die Abrechnung mit den Kassenärztlichen Vereinigungen dürfen Ärzte und
Krankenhäuser nicht auf externe Abrechnungsstellen zurückgreifen. Das hat
das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden. Von dem Urteil nicht
betroffen ist die Einschaltung von Verrechnungsstellen bei Rechnungen für
Privat-, IGeL- oder zuzahlungspflichtige Leistungen.
Das BSG stoppte damit erste Versuchsballons von Krankenhäusern, die
Abrechnung auszugliedern, gewährte aber eine Übergangsfrist bis Ende Juni
2009.
- Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur
informationellen Selbstbestimmung sei zusätzlich eine gesetzliche Grundlage
erforderlich. Bislang erlauben die Gesetze eine Abrechnung durch private
Dienstleister aber nur bei Privatbehandlungen, Wahl- und Zusatzleistungen.
Über die Rechnung könnten die Patienten hier verfolgen, welche Daten
weitergegeben würden.
Dies sei bei der direkten Abrechnung von GKV-Leistungen mit der KV nicht der
Fall.
Az.: B 6 KA 37/07 R
Quelle: Ärzte Zeitung, 12.12.2008

Ambulante Behandlung - Hängepartie vor Gericht
Die KV Niedersachsen wehrt sich gegen ambulante Versorgung durch die
Krankenhäuser des Landes. Dem niedersächsischen Gesundheitsministerium
liegen derzeit 370 Anträge der Klinika auf ambulante Versorgung nach
Paragraf 116b SGB V vor. Bisher wurden sieben Anträge positiv beschieden.
Alle sieben beklagt die KV vor dem Sozialgericht Hannover.
Die KV habe über ihre Bezirksstellen die Versorgungslage vor Ort erhoben und
sich "ein Bild darüber gemacht, ob die Öffnung der Krankenhäuser für die
ambulante Behandlung der beantragten Diagnosen hier sinnvoll wäre", sagte
Detlef Haffke, Sprecher der KV Niedersachsen der "Ärzte Zeitung." In den
vorliegenden Fällen hat die KV geklagt. Man wolle sich aber nicht
grundsätzlich gegen derartige Genehmigungen aussprechen, so Haffke. Die
sieben Anträge beziehen sich dem Vernehmen nach auf die Behandlung von
Patienten mit Tuberkulose und multipler Sklerose.
- Das Land wartet nun darauf, dass das Sozialgericht klärt, ob die KV nur
gehört werden oder auch an den Entscheidungen des Landes beteiligt werden
muss, also auch darüber, ob die KV überhaupt das Recht hat, zu klagen.
Quelle: Ärzte Zeitung, 03.12.2008

Praxismanagement

Unternehmerische Verbünde bieten Ärzten neue Chancen auf dem Markt
Niedergelassene Ärzte haben im Verbund durch die Gründung von
Managementgesellschaften einen besseren Stand bei Verhandlungen mit
Krankenkassen oder Kliniken. Darüber lassen sich außerdem neue Geldquellen
erschließen.
Der Honorartopf der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) wird immer kleiner.
Nach Schätzungen von Experten werden ab 2010 jährlich rund 10 Milliarden
Euro aus dem KV-System abfließen, weil die Krankenkassen verstärkt auf
Selektivverträge setzen.
- Informelle Netzwerke, wie sie heute schon viele Ärzte betreiben, reichten
dabei nicht aus. "Die Kassen verlangen unternehmerische Sicherheit und
Nachhaltigkeit von ihren Vertragspartnern", erklärte Janßen. Sie wollen die
Gewähr haben, dass der Vertrag Bestand hat und sie nicht ständig neu
verhandeln müssen. Losen Netzwerken fehle oft der unternehmerische Motor.
"Viele Strukturen funktionieren erst dann gut, wenn ein zentrales Management
vorhanden ist", sagte Janßen.
Ärzte-Netzwerke sollten daher darüber nachdenken, ihre Zusammenarbeit in
eine feste unternehmerische Form zu gießen und zum Beispiel eine gemeinsame
Managementgesellschaft zu gründen.
- Vorgaben, wie so eine Gesellschaft auszusehen hat, gibt es kaum. Es kann
eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), eine Genossenschaft oder
auch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sein. Außer Haus- und
Fachärzten kann eine Managementgesellschaft alle möglichen
Leistungserbringer umfassen, zum Beispiel Krankenhäuser, Sanitätshäuser oder
Pflegedienste. "Theoretisch können auch Patienten andocken", sagte Janßen.
Die maßgeblich von Haus- und Fachärzten gegründete baden-württembergische
Managementgesellschaft "Gesundes Kinzigtal GmbH" verfügt zum Beispiel auch
über Patienten-Beiräte. "Managementgesellschaften könnten sogar kriselnde
Krankenkassen aufkaufen", sagte Janßen.
In erster Linie seien die Gesellschaften aber interessante Partner für
Kassen, die Direktverträge über die Versorgung bestimmter Gebiete mit ihnen
abschließen wollen. "Viel wird hier in Zukunft wie in der freien Wirtschaft
über Ausschreibungen laufen", sagte Janßen.
Ein Verbund kann einen Kaufmann einstellen
Weiterer Vorteil einer Managementgesellschaft: Die Finanzkraft ist stärker,
wenn es zum Beispiel um die Errichtung gemeinsamer Gesundheitsimmobilien
geht. Ärzte können ihr Personal bei der Gesellschaft anstellen.
- "Wer im Inland tätig ist, sollte auch über eine inländische Rechtsform
verfügen", sagte Hartmann. Zudem habe der deutsche Gesetzgeber mit der
"Mini-GmbH" nun auch eine Unternehmensform geschaffen, die schon mit einem
Euro Startkapital gegründet werden kann.
Quelle: Friederike Krieger. Ärzte Zeitung, 04.12.2008

Zinsfalle droht, wenn das Praxiskonto überquillt
Niedergelassene Ärzte sollten auf ihrem Geschäftskonto künftig nur noch so
viel Geld lassen, wie sie tatsächlich an Liquidität benötigen. Denn sonst
zahlen Sie unnötig viele Steuern auf die Zinsen. Hintergrund ist, dass für
Betriebskonten ab dem Jahreswechsel andere Regeln gelten als für
Privatkonten.
Ab dem 1. Januar 2009 werden Zinserträge auf dem Privatkonto oberhalb des
Freibetrages von 801 Euro mit der Abgeltungssteuer von 25 Prozent besteuert.
Dazu kommen der Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer, sodass sie
mindestens 26,38 Prozent auf Erträge über 801 Euro zahlen. Schlechter sieht
es bei Geschäftskonten aus. Zum einen greifen in diesem Fall keine
Freibeträge. Zum anderen fallen für Zinsen auf diesem Konto je nach
Steuersatz bis zu 44,3 Prozent an Steuern an (42 Prozent plus Soli).
Quelle: Jürgen Lutz. Ärzte Zeitung, 10.12.2008

Neuen Praxis-PKW erst 2009 kaufen!
Ärzte, die für ihre Praxis ein neues Auto kaufen möchten, sollten mit der
Anschaffung noch bis 2009 warten. Zwar locken derzeit besonders günstige
Angebote der Hersteller sowie die Steuererleichterung, doch im nächsten Jahr
könnten Ärzte zusätzlich von der degressiven Abschreibung profitieren.
Die Befreiung von der Kfz-Steuer für ein Jahr nehmen Ärzte dabei gleich noch
mit, sofern der Neuwagen vor dem 30. Juni 2009 zugelassen wird. PKW mit der
Abgasnorm Euro-5 oder Euro-6 werden sogar zwei Jahre von der Kfz-Steuer
befreit.
Quelle: Ärzte Zeitung, 10.12.2008

Praxis-Drucker werden im nächsten Jahr teurer
Drucker werden teurer: Die Hersteller werden künftig Urheberrechts-Abgaben
an die Verwertungsgesellschaften zahlen müssen.
Betroffen sind auch Multifunktionsgeräte, die zum Beispiel Drucker und
Scanner kombinieren. Für die Abgaben wurde eine Spanne zwischen 15 und 87,50
Euro pro Gerät ausgehandelt, wie der Branchenverband BITKOM mitteilt.
Quelle: Ärzte Zeitung, 12.12.2008

Im Büro braucht niemand Angst vor Krebs durch Tonerstäube zu haben
Für Beschäftigte im Büro gibt es keinen Anlass zur Sorge, dass sie Krebs
durch Tonerstaub bekommen könnten.
- Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat jetzt
eine Abschätzung des Krebsrisikos durch Tonerstäube vorgenommen und auf
ihrer Homepage veröffentlicht.
- Danach ist das Risiko für Beschäftigte, aufgrund von Tonerstäuben am
Arbeitsplatz an Krebs zu erkranken, sehr gering. Erst bei einer Belastung
von 60 Mikrogramm pro Kubikmeter wird das kürzlich vom Ausschuss für
Gefahrstoffe (AGS) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
beschlossene Akzeptanzrisiko für krebserzeugende Stoffe am Arbeitsplatz
überschritten.
Untersuchungen des Bundesinstituts für Risikobewertung zeigen, dass die
Raumluft an Büroarbeitsplätzen weniger als 30 Mikrogramm lungengängigen
Tonerstaub pro Kubikmeter enthält.
- Damit liegen die derzeit bekannten Belastungen im akzeptablen Bereich.
Zusätzliche Schutzmaßnahmen müssen daher in Büros nicht ergriffen werden.
Quelle: Ärzte Zeitung online, 11.12.2008

Europa

Polens Präsident lässt die Gesundheitsreform platzen
Die Gesundheitsreform in Polen droht zu scheitern: Der nationalkonservative
polnische Präsident Lech Kaczynski hat Teile eines Gesetzespakets per Veto
abgelehnt, das den Umbau des maroden Gesundheitssystems regeln soll.
Das Parlament kann zwar noch das Veto überstimmen, doch fehlt der Regierung
dazu die erforderliche Mehrheit.
- In Polen müssen die Mediziner oft auf mehreren Stellen gleichzeitig
arbeiten, um überhaupt über die Runden zu kommen.
Für einen ausgebildeten Mediziner liegt der Monatsverdienst zwischen 100 und
400 Euro. Quelle: Ärzte Zeitung, 12.12.2008

Allgemeines

Hirnentwicklung: Zeichen sozioökonomischer Benachteiligung im EEG
Soziale Armut verlangsamt das Denken von Kindern. Nach einer Studie im
Journal of Cognitive Neuroscience (Online) ist die
Verarbeitungsgeschwindigkeit im präfrontalen Cortex bei Kindern aus
sozioökonomisch prekären Schichten so eingeschränkt wie bei
Schlaganfall-Patienten.
Die Gruppe um Robert Knight von der Universität von Kalifornien in Berkeley
hatte bei einer Gruppe von 26 Kindern im Alter von 9 bis 10 Jahren ein
Elektroenzephalogramm (EEG) abgeleitet, während auf einem Monitor wechselnde
Motive gezeigt wurden. Die Hälfte der Kinder kam aus sozial benachteiligten
Familien. Bei ihnen waren die Reaktionen im präfrontalen EEG, die anzeigen,
dass das Kind ein neues Motiv wahrgenommen hat, deutlich langsamer als bei
Kindern, deren Eltern der Mittelschicht angehörten. Die EEG-Ableitungen
erinnern die Forscher an Untersuchungsbefunde, die sie von Patienten mit
kortikalen Läsionen nach einem Schlaganfall kennen.
Die Ergebnisse seien erschreckend, schreiben die Forscher. Sie sehen einen
unmittelbaren Handlungsbedarf. Eltern aus der Unterschicht vernachlässigen
häufig die Betreuung ihrer Kindern, vermutet Co-Autor Thomas Boyce: Kinder
aus Bildungsfamilien hören bis zum Alter von 4 Jahren 30 Millionen Wörter
mehr als Kinder aus einem schwierigen sozialen Umfeld. Als zweiter Faktor
käme möglicherweise ein vermehrter Stress hinzu, dem Kinder aus der
Unterschicht erziehungsbedingt ausgesetzt seien.
Quelle: rme/aerzteblatt.de, 10. Dezember 2008

WHO: Krebs wird 2010 weltweit zur Haupttodesursache werden
Krebs wird laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Jahr 2010
voraussichtlich die weltweit häufigste Todesursache sein. Er werde damit
Herz-Kreislauf-Erkrankungen als Haupttodesursache ablösen, teilte das
WHO-Institut für Krebsforschung (CIRC) am Dienstag (Ortszeit) in Washington
mit. In diesem Jahr würden schätzungsweise zwölf Millionen neue
Krebserkrankungen festgestellt, und sieben Millionen Menschen würden an
Tumorbildung sterben. Im Jahr 2030 werde es voraussichtlich jährlich 20 bis
26 Millionen neue Krebsfälle geben und 13 bis 17 Millionen Tote.
Besonders betroffen werde die Bevölkerung in ärmeren Ländern wegen eines
relativ hohen Tabakkonsums und fettreicher Ernährung sein, hieß es in dem
Bericht. Krebs werde weltweit zu einer "echten Herausforderung für die
Gesundheitssysteme", vor allem in Afrika, erkläre CIRC-Leiter Peter Boyle.
Bei einem Treffen in Atlanta im US-Bundesstaat Georgia riefen führende
Krebshilfeorganisationen die Regierungen weltweit auf, den Kampf gegen
Tabakkonsum zu verstärken und intensiv in die Krebsforschung zu investieren.

Quelle: afp/aerzteblatt.de Mittwoch, 10. Dezember 2008

Ende der Hoffnung: Vitamine schützen nicht vor Krebs
Die Ergebnisse aus zwei randomisierten Studien mit mehr als 50.000
Teilnehmern erschüttern erneut den in der US-Kultur tief verwurzelten
Glauben an die segensreichen Wirkungen antioxidativer Vitamine. Nach den
Publikationen im amerikanischen Ärzteblatt haben weder Vitamine C oder E
noch Selen eine krebspräventive Wirkung. Für Selen wurde sogar ein
tendenzieller Anstieg der Diabetesrate gefunden.
Die Hoffnung, dass Vitamine vor Krebs schützen, gründete sich auf zwei
Studien, die in den 1990er-Jahren beendet wurden. Beide hatten eigentlich
ergeben, dass die eingesetzten Vitamine das Krebsrisiko erhöhen, wurden dann
aber in Subgruppenanalysen ins Gegenteil umgedeutet.
- Jetzt sind die Ergebnisse im Einzelnen im Amerikanischen Ärzteblatt
nachzulesen (JAMA 2009; 301: doi: 10.1001/jama.2008.862).
- Es erscheint nahezu ausgeschlossen, dass beide Studien eine protektive
Wirkung übersehen haben.
Quelle: rme/aerzteblatt.de Mittwoch, 10. Dezember 2008

An alle BAO-Mitglieder:
Wir wünschen Ihnen einen guten Jahresausklang und der Sache des Ambulanten
Operierens Erfolg im Neuen Jahr. Die nächste Ausgabe von BAO-MAO-Aktuell
wird voraussichtlich am 8. Januar 2009 erscheinen.

Prof. Dr. Jost Brökelmann, Redakteur BAO-MAO-Aktuell
Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V. – BAO
Präsident Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg
Vereinsregister VR 6346
Managementgesellschaft Ambulantes Operieren – MAO
Sterntorbrücke 1, D-53111 Bonn
Tel.: 0228-692423, Fax: 0228-631715
E-Mail: baobonn@t-online.de oder maobonn@t-online.de
Internet: http://www.operieren.de oder http://www.mao-bao.de

Chirurgen Magazin + BAO Depesche

Heft 111 | Ausgabe 1 – Februar 2024
Sektorenverbindende Versorgung: Können Hybrid-DRG wirklich die verschleppte Ambulantisierung retten?
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OP-Netzwerk

2021 OP-Netzwerk | Ein Service des BAO e. V. Auf OP-Netzwerk finden interessierte Ärztinnen und Ärzte umfangreiche Informationen, hilfreiche Tipps und wichtige Anlaufstellen rund um das Thema "Ambulantes Operieren". !
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Berufsverband der Phlebologen e.V.

Der Berufsverband der Phlebologen und Lymphologen e.V.
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Helmsauer Gruppe

Persönlicher Kontakt, Vertrauen und Stabilität stehen bei uns an erster Stelle, wenn es um die Betreuung unserer Kunden geht...
+ Kompetenz aus jahrzehntelanger Erfahrung + Spezialisierung auf Ihre Bedürfnisse + Mehrwerte über exklusive Rahmenverträge
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Partner PKG

Die Deutsche Praxisklinikgesellschaft (PKG) e.V. ist ein Zusammenschluss von Operationszentren, Tages- und Praxiskliniken und medizinischen Versorgungszentren, in denen ambulante und praxisklinische Operationen durchgeführt werden.
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Partner AND

Das AND e.V. als Zusammenschluss regionaler Anästhesie-Netze und –Genossenschaften vertritt auf Bundesebene Interessen der freiberuflich tätigen und niedergelassenen Anästhesisten.
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Partner DGH

Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie
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BVASK

Der Berufsverband für Arthroskopie e. V.
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