Frist für Systemausstieg verlängert
Der Bayerische Hausärzteverband hat die Abgabefrist für die Verzichtserklärungen zum Systemausstieg über den 12. März hinaus erweitert.
Die Korbphase werde ins nächste Quartal verlängert, erklärte der stellvertretende BHÄV-Vorsitzende Dr. Wolfgang Krombholz. Der geplante Ausstieg zum 1. Juli ist damit gescheitert. Die bayerischen Hausärzte können nun frühestens zum 1. Oktober aus dem System aussteigen.
Nachdem in Ober- und Unterfranken sowie in Schwaben inzwischen mehr als 50 Prozent der Hausärzte ihre Bereitschaft zum Ausstieg erklärt haben und in allen anderen Bezirken sich jeweils etwa 40 Prozent bereiterklärt haben, ihre Zulassung zurückzugeben, werde die Korbphase verlängert, um den Kollegen mehr Zeit zu geben, erklärte Krombholz.
Ziel sei nach wie vor eine Quote von 70 Prozent ausstiegswilliger Hausärzte zu erreichen.
Quelle: Ärzte Zeitung 6.03.2008
KV-Chef verspricht feste Punktwerte
Handelt es sich um einen innovativen Vertrag für Bayerns Ärzte, oder ist die Vereinbarung eine Mogelpackung? Am vergangenen Donnerstag haben Bayerns KV-Chef Dr. Axel Munte und der Vorstandsvorsitzende der IKK-Direkt Ralf Hermes einen Gesamtvertrag vorgestellt, der den bayerischen Ärzten bei Behandlung der 100.000 Versicherten der Kasse zwischen 5,11 und sechs Cent pro Punkt verspricht. Der Vertrag gilt rückwirkend ab dem 1. Januar und läuft bis zum 31. März 2009.
- Statt wie bisher eine Kopfpauschale mit befreiender Wirkung an die KVB zu zahlen, erfolgt die Vergütung für die Versicherten der IKK-Direkt an die Ärzte nun auf Basis von Einzelleistungen.
Alle Punktwerte sind nach Angaben der KVB fest und für jede Praxis zum Quartalsanfang vorab kalkulierbar. Dabei gelten die sechs Cent für spezielle qualitätsgesicherte Leistungen und Leistungen nach geförderten Strukturverträgen, etwa Hausbesuche von Hausärzten oder ambulante Operationen von Fachärzten, sowie für die Prävention. Für alle anderen Leistungen ist ein Punktwert zwischen 5,11 und sechs Cent vorgesehen.
Quelle: Ärzte Zeitung 4.03.2008
Wettbewerb ohne klare Spielregeln
Nach der Pleite der AOK vor dem Landessozialgericht im Streit um die Rabattverträge ruft die Kasse nach gesetzlichen Klarstellungen. Mit diesem Anliegen hat sie im Prinzip Recht. Denn der Streit um die Zuständigkeit von Sozialgerichten oder Vergabekammer ist noch nicht entschieden. Was für Nicht-Juristen allenfalls kurios wirkt, lähmt die Krankenkassen im Bemühen um Einsparungen und kann kleine und mittelständische Arzneihersteller - wenn sie keinen Stich in der Ausschreibung bekommen - die Existenz kosten.
Verursacher der Misere ist der Gesetzgeber. Der hat zwar forsch den Begriff "Wettbewerbsstärkung" ins jüngste Reformgesetz geschrieben, doch ein ordnungspolitischer Rahmen für den Wettbewerb im Gesundheitsmarkt fehlt. Und: Gesetzliche Klarstellungen wird es frühestens 2009 - nach den Bundestagswahlen - geben.
Quelle: Florian Staeck. Ärzte Zeitung 3.03.2008
Steigende Kasseneinnahmen - mehr Honorarspielraum für Ärzte
Eine allmählich bessere Einnahmenentwicklung bei den Krankenkassen könnte sich schon dieses Jahr positiv auf das - noch weitgehend gedeckelte - Honorar der Ärzte auswirken. Das geht aus den gestern vom Bundesgesundheitsministerium veröffentlichen GKV-Finanzdaten für 2007 hervor.
- Das Entschuldungsziel könnte Ende 2008 erreicht werden. Nach einmalig hohem Überschuss nach dem GMG ist die GKV-Bilanz seit vier Jahren schwarz.
Positiv wirkte die Konjunktur: die Kassen haben 581.000 zusätzlich beitragszahlende Mitglieder.
Steigende Beschäftigung und neue Tarifabschlüsse werden nach Auffassung des Bundesgesundheitsministeriums dazu führen, dass die Grundlohnzuwächse 2008 deutlich über dem Wert von 0,7 Prozent in 2007 liegen werden. Das würde mehr Spielraum für das derzeit noch weitgehend gedeckelte Arzthonorar eröffnen.
Mit einem Überschuss von 1,8 Milliarden Euro nähert sich die GKV dem Entschuldungsziel.
Quelle: Ärzte Zeitung 5.03.2008
Stoppt die Gesundheitskarte!
Durch die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte in Deutschland werden elementare Rechte der Bürger verletzt. Zudem werde das Gesundheitssystem unnötig verteuert. Dies erklärt das Bündnis "Aktion: Stoppt die e-Card" und fordert die Bundesregierung auf, das Projekt "elektronische Gesundheitskarte" sofort zu stoppen. Zu dem Aktionsbündnis hatten sich Ende 2007 Bürgerrechtsorganisationen, Datenschützer, Patienten und Ärzteverbände zusammengeschlossen. Die Beteiligten fordern einen unabhängigen und demokratischen Diskussionsprozess in der Öffentlichkeit. Dies beinhalte ergebnis-offene Tests kostengünstigerer lT-Alternativen, die im Gegensatz zur elektronischen Gesundheitskarte auf zentrale Datenspeicherung verzichten und das Bürgerrecht auf informationelle Selbstbestimmung schützen.
Quelle: Arzt& Wirtschaft 02/2008,11
"E-Card gefährdet Sicherheit von Patientendaten"
"Meldepflicht statt Schweigepflicht", "Datenausbruch" oder "gläserne Ärzte" - auf der Hamburger Tagung "Schöne neue E-Health-Welt?" warnten die Referenten vor den Gefahren der geplanten elektronischen Gesundheitskarte.
Etwa 100 Teilnehmer waren zur Tagung der IPPNW-Akademie ins Hamburger Ärztehaus gekommen. Die Karte sei technisch unausgereift und berge unabsehbare Gefahren für die Sicherheit der Patientendaten, hieß es. Die Hauptgefahr durch die elektronische Gesundheitskarte (eGK) sahen die Referenten in der "Unterordnung des Gesundheitssystems" mit seinen freien Arztpraxen "unter den Profit von Gesundheitskonzernen" und die Kontrolle durch staatliche Stellen.
Für technisch völlig unausgereift hält Rainer Glueck vom Hamburger Chaos Computer Club das eGK-Projekt. "Keine Software ist fehlerfrei", erklärte Glueck. "Abgesehen von den gefährdeten Patientendaten müsste es ständig neue Updates in den Praxen geben. Den logistischen Aufwand will ich mir lieber nicht vorstellen."
Zudem bedeuteten gebündelte Daten auch gebündeltes Risiko, nicht nur wegen der technischen Anfälligkeit, sondern auch wegen der Begehrlichkeiten, die solche Datenmassen wecken, sagte Glueck.
Quelle: Ärzte Zeitung 3.03.2008
Wahltarife: Debeka kritisiert Rechtswidrigkeit
Krankenkassen verstoßen gegen deutsches und europäisches Wettbewerbs- und Kartellrecht, wenn sie ihren Versicherten selbst Zusatzversicherungen anbieten und diese nicht nur zu privaten Versicherungsunternehmen vermitteln. Diese Auffassung vertreten die Berliner Rechtsprofessoren Siegfried Klaue und Hans-Peter Schwintowski.
Sie haben im Auftrag der privaten Krankenversicherung Debeka untersucht, welche rechtlichen Grenzen den Kassen beim Angebot von Wahltarifen und Zusatzversicherungen gesetzt sind. Hintergrund ist, dass zum Beispiel die AOK Rheinland-Hamburg Wahltarife anbietet, die die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer oder Zuzahlungen beim Zahnersatz vorsehen. Auch andere Kassen bemühen sich derzeit um die Genehmigung solcher Tarife.
Die Krankenkassen können ihren Versicherten einerseits Wahltarife anbieten (§ 53 SGB V), andererseits den Abschluss von privaten Zusatzversicherungen vermitteln (§ 194, 1a SGB V). Das Gesetz nennt hier die Wahlarztbehandlung im Krankenhaus, den Ein- oder Zweibettzuschlag sowie Auslandsreisekrankenversicherungen.
In der Realität verwischen die Grenzen zwischen beiden Angeboten allerdings. Hans-Peter Schwintowski wies auf eine Entscheidung des Bundesversicherungsamtes vom März 2007 hin: Die Behörde hatte damals die Wahltarife der AOK Rheinland-Hamburg für zulässig erklärt.
Wenn jedoch zukünftig alle Zusatzversicherungen zugleich Wahltarife der Kassen sein können, werde das entsprechende Geschäft der privaten Krankenversicherungen zusammenbrechen, prognostizierte er: "90 Prozent aller Krankenversicherten sind gesetzlich krankenversichert. Es ergäbe für sie überhaupt keinen Sinn mehr, eine Zusatzversicherung bei einer privaten Krankenversicherung zu nehmen, wenn sie diese in gleichem Umfang bei ihrem gesetzlichen Krankenversicherer nehmen könnten."
Doch damit verstoßen die betreffenden Kassen nach seiner Auffassung gegen Europarecht. Auch Siegfried Klaue betonte, dass die Krankenkassen bislang vom europäischen und deutschen Wettbewerbs- und Kartellrecht ausgenommen worden seien, weil für unternehmerisches Handeln kein Raum war. Wenn sich das aber mehr und mehr ändere, beispielsweise weil sie privaten Krankenversicherern Konkurrenz machen, dann käme dies dem Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung gleich.
Deutliche Worte fand auch Laue: "Gesetzliche Krankenkassen sind im Gegensatz zu privaten Krankenversicherern steuerlich privilegiert, sie müssen kein Eigenkapital hinterlegen, keine Alterungsrückstellungen bilden und verfügen über das Adressmonopol von über 70 Millionen Versicherten."
Das Gutachten belege eindrucksvoll die Verstöße gegen Europa- und Kartellrecht. Laue geht davon aus, dass zahlreiche Versicherer deshalb klagen werden. Am Ende, meint man in der Branche, werde wohl der Europäische Gerichtshof entscheiden. Das kann jedoch drei bis vier Jahre dauern.
Quelle: Rie/aerzteblatt.de Dienstag 4. März 2008
Chefärzte müssen hohe Abzüge hinnehmen
Chefärzte an Universitätskliniken müssen gegebenenfalls auch mehr als die Hälfte ihrer Privatliquidationen an das Krankenhaus abführen. "Es gibt keinen verfassungsrechtlichen Grundsatz, dass den Chefärzten mindestens die Hälfte der Bruttoeinnahmen verbleiben muss", urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
"Gerade Universitätskliniken üben eine erhebliche Anziehungskraft aus, weil Patienten hier zu Recht moderne Infrastruktur, hoch qualifiziertes Personal und damit Behandlung nach neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen erwarten", so das Gericht. "Diese Anziehungskraft können sich beamtete Chefärzte ohne ein unternehmerisches Risiko zunutze machen."
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, Az.: 2 C 27.06
Quelle: Ärzte Zeitung, 04.03.2008
Umsatzsteuer bei Wellnessangebot ohne Heilzwecke
Wellness-Massagen sind keine Heilbehandlung und daher umsatzsteuerpflichtig. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem inzwischen schriftlich veröffentlichten Beschluss entschieden.
Gestützt auf europäisches Recht hatte der Europäische Gerichtshof ähnlich auch schon zu Schönheitsoperationen entschieden.
Beschluss des Bundesfinanzhofs, Az.: V B 7/06
Quelle: Ärzte Zeitung 4.03.2008
Chirurgenkongress: Behandlungsfehler Top-Thema
Ein Forum für eine selbstkritische Diskussion von Behandlungsfehlern bot der 10. Bundeskongress der niedergelassenen Chirurgen, der vom 29. Februar bis 2. März 2008 in Nürnberg stattfand. Im Rahmen der Sitzung "Therapieziel verfehlt - eine Ursachenanalyse" stellten sich Referenten mit ihren Fallberichten den Kommentaren ihrer Kollegen.
Der Präsident des Berufsverbandes Niedergelassener Chirurgen (BNC) Dieter Haack erklärte hierzu: "In der Medizin ist jeder Fehler ein Fehler zu viel. Es ist daher wichtig, dass Ärzte offen über ihre Behandlungsfehler sprechen und gemeinsame Strategien zur Fehlervermeidung entwickeln." Die kritische Fehlerdiskussion soll künftig ein fester Programmbestandteil des jährlichen Bundeskongresses werden.
Quelle: hil/aerzteblatt.de Dienstag, 4. März 2008
"Ich komme einfach nicht aus den roten Zahlen!"
Frage: Trotz guter Praxisausstattung, optimaler räumlicher Situation und hervorragenden Personals kommt meine Praxis unter Budgetbedingungen einfach nicht aus den roten Zahlen. Mein Vermögen ist fast aufgebraucht. Lange halte ich das nicht mehr durch. Was kann ich tun?
Antwort (Dr. Roderich Nehls): An den Bedingungen der GKV-Medizin wird sich trotz aller und ständiger Reformbasteleien nichts ändern. Sie bleibt als Zuteilungsmedizin eine feste Burg des Sozialismus. Sie können als freiberuflicher Unternehmer nur marktgerecht reagieren, also entweder neue Leistungsbereiche außerhalb der GKV-Medizin erschließen, zum Beispiel IGeL, oder radikal Kosten senken. Auch wenn Ihre Praxis schon länger existiert oder auch vegetiert, lohnt es sich, von Zeit zu Zeit die Kostenstrukturen zu beleuchten. Listen Sie alle Posten, also Miete, Personal, Ausstattung, Material, Werbung, Finanzdienste, Versicherungen und so weiter minutiös auf und suchen Sie Einsparpotentiale. Spielen Sie die verschiedenen Kooperationsmodelle durch und suchen Sie Kontakte zu Ihresgleichen. Tun Sie so, als wenn Sie ihre Praxis völlig neu gründen müssten, prüfen Sie alle Optionen.
Quelle: Arzt & Wirtschaft 02/2008, 33
Zwangspensionierung
Frage: Ich muss in zwei Jahren aufs Altenteil, obwohl ich noch fit bin und meine Praxis gut läuft. Wie soll man einer älter werdenden Gesellschaft klar machen, dass sie auch im Alter aktiv bleiben muss, wenn ihre langerfahrenen Gesundheitsspezialisten einfach ausgemustert werden? Lohnt es zu klagen oder auf andere Art Widerstand zu leisten?
Antwort (Dr. Roderich Nehls): Dieser Schwachsinn des Gesundheitsstrukturgesetzes von 1993 ist schon von allen möglichen Instanzen, einschließlich des Bundesverfassungsgerichtes, bestätigt worden. Dennoch gibt es noch einige tapfere Widerständler. Eine Klage vor dem Bundessozialgericht ist noch anhängig, mal sehen, was da rauskommt. In zwei Jahren kann noch viel passieren. Übrigens hat das auch etwas Positives: Viele Verbände rufen doch zur Niederlegung der KV-Kassenzulassung auf. Sie ersparen sich das und können ungenierte Privat- und Selbstzahlermedizin betreiben.
Gehaltserhöhung
Frage: Weil meine Mitarbeiterinnen im vergangenen Jahr überaus einsatzbereit waren, möchte ich ihre Bezüge erhöhen. Leider wird jede Gehaltserhöhung durch höhere Abgaben neutralisiert. Haben Sie eine Idee, wie man diesem Dilemma entgeht?
Antwort (Dr. Roderich Nehls): Seit 2008 gibt es die Möglichkeit, den Arzthelferinnen eine Betriebsrente zu zahlen. Sie könnten 20 Euro monatlich sozialabgabenfrei und zusätzlich zum Gehalt in eine "Gesundheitsrente" einzahlen. Dieser Betrag wird noch höher, wenn vermögenswirksame Leistungen damit verknüpft werden.
Quelle: Arzt & Wirtschaft 02/2008
Das alte Modell ist asozial
Mathias Döpfner kritisiert die deutsche Konsenswirtschaft. Der Vorstandschef des Axel Springer Verlags hält den angelsächsischen Kapitalismus für den besseren Weg.
Auszüge:
Das Mindestlohn-Risiko kannten wir, aber diesen Monopol-Schutzlohn haben wir für unmöglich gehalten. Damals betrug der höchste von Gewerkschaften und der SPD geforderte Mindestlohn 7,50 Euro. Das wäre für Pin kein Problem gewesen. Doch dann schufen Post und Politik quasi über Nacht einen viel höheren Mindestlohn zur Monopolabsicherung.
Dazu kam noch, dass die Post weiter von der Mehrwertsteuer befreit wurde. Unter dem Strich hatte die Post also einen Kostenvorteil von 19 Prozent, und wir hatten eine Lohnkostensteigerung von insgesamt um die 30 Prozent. Da bricht das Geschäftsmodell zusammen.
- Wir haben alle Risiken identifiziert und bewertet und es gemeinsam mit einigen Rechtsexperten für unmöglich gehalten, dass in so wettbewerbsverzerrender Weise das Lohnniveau des Branchenführers und vormaligen Monopolisten zum Maßstab für die Verordnung von Zwangslöhnen nach planwirtschaftlichem Muster werden könnte. Dass die Post-Liberalisierung nicht kommt, hätten wir verkraftet. Einen Mindestlohn von 7,50 Euro hätten wir verkraftet. Dass die Post ihr Mehrwertsteuerprivileg behält, hätten wir verkraftet. Aber alles zusammen natürlich nicht. Das haben wir nicht für möglich gehalten in einem Rechtsstaat.
Quelle: Die Zeit 28. Februar 2008
Aufnahme einer Kollegin kostet fast 1.000 Euro an Verwaltungsgebühren
In der vom Gesetzgeber erlassenen Ärztezulassungsverordnung (ÄrzteZV) lauern hohe Gebühren, von denen Ärzte oft nichts ahnen. So kommen etwa für die Anstellung eines Kollegen 920 Euro Gebühren zusammen.
- Die Gebühren sind in Abschnitt XII, Paragraf 46 der Zulassungsverordnung festgelegt. Danach müssen die KVen 100 Euro für die Eintragung in das Arztregister erheben. Die Geschäftsstellen der Zulassungsausschüsse kassieren 100 Euro bei Antrag auf Zulassung und 120 Euro, wenn ein Arzt dort für sonstige Anträge eine Beschlussfassung anstrebt.
Jeweils 400 Euro werden für verschiedene Verwaltungsakte beim Zulassungsausschuss fällig, etwa nach einer unanfechtbar gewordenen Zulassung. Die Geschäftsstelle des Berufungsausschusses wiederum erhält 200 Euro bei Einlegen eines Widerspruchs.
Quelle: Ärzte Zeitung, 04.03.2008
Krankenhäuser: Landesbasisfallwerte für 2008
Die Verhandlungen zwischen den Verbänden der Krankenhäuser und der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) zur Vereinbarung von landesweit geltenden Basisfallwerten gehen in diesem Jahr zügig voran.
Bis zur Stunde wurden bereits in sieben Bundesländern die für das Jahr 2008 geltenden Landesbasisfallwerte unter Dach und Fach gebracht. Bisher konnten alle Vereinbarungen ohne Einschaltung der Schiedsstelle abgeschlossen werden. Der aktuelle Stand:
Land
Land |
Landesbasisfallwert in Euro |
---|---|
Brandenburg |
2.767,76 |
Hessen |
2.811,12 |
Niedersachsen |
2.763,26 |
Nordrhein-Westfalen |
2.729,00 |
Rheinland-Pfalz |
2.956,53 |
Sachsen |
2.740,63 |
Sachsen-Anhalt |
2.755,00 |
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst 3.03.2008 Nr. 18/2008, 11
Honorarverhandlungen à la française: In Frankreich müssen sich Verbände der Niedergelassenen und Kassen auf eine Vergütung einigen
Für französische Ärzte ist der Streit der deutschen Kollegen über einen möglichen Systemausstieg nur schwer zu begreifen. Jenseits des Rheins gibt es keine Kassenärztlichen Vereinigungen. Seit mehr als 60 Jahren sind ausschließlich Ärzteverbände für alle Honorarverhandlungen mit den Kassen zuständig. Nicht selten müssen diese Verbände aber - genau wie die deutschen KVen - mit harter Kritik der Ärzte rechnen.
- In Frankreich wurde die gesetzliche Krankenversicherung erst 1946 eingeführt. Damals verhandelte der 1928 gegründete "Bund der französischen Ärzteverbände" (Confédération des Syndicats Médicaux Français, CSMF) im Namen aller Ärzte Tarifverträge mit den Kassen auf lokaler Ebene, was bedeutete, dass die Honorare je nach Departement unterschiedlich ausfielen. Seit 1971 gelten einheitliche Tarife, die im Rahmen der so genannten "Convention" zwischen den Kassen und den Verbänden unter Aufsicht der Regierung verhandelt werden.
Die Rolle der CSMF als Vertreter der gesamten Ärzteschaft wurde ab den 80er Jahren immer umstrittener. Neue Verbände wurden gegründet, um eine Alternative zur Politik der CSMF anzubieten. Vor allem Hausärzte fühlten sich bei der einheitlichen Convention benachteiligt. Sie forderten mit Hilfe ihres eigenen Verbandes, der "MG France" einen separaten Vertrag. Dieses Ziel wurde Anfang der 90er Jahre realisiert.
- Heute bleibt die CSMF mit rund 15.000 Mitgliedern - ein sechstel aller Niedergelassenen im Land - zwar bei weitem der größte Ärzteverband Frankreichs, doch gibt es auch andere, kleinere Verbände, die an den Verhandlungen für die "Convention", - diese finden alle fünf Jahre statt - teilnehmen. Nach der Gesundheitsreform 1994 wurden regionale Ärztevereinigungen oder "Unions" gegründet, die im Gegensatz zu deutschen KVen ausschließlich mit reinen Gesundheitsthemen - etwa Präventionsförderung - beschäftigt sind.
Die Delegierten dieser Vereinigungen werden alle sechs Jahren gewählt. Den "Unionswahlen" kommt eine zusätzliche wichtige Bedeutung zu: Erreicht ein Verband Frankreichweit bei den Unionswahlen mehr als fünf Prozent der Stimmen, darf er auch mit den Kassen die Convention verhandeln. Die Delegierten der Union arbeiten bis auf eine kleine Entschädigung kostenlos. Karriere machen ist in der Union unmöglich.
Mit großem Interesse sieht CSMF-Präsident Dr. Michel Chassang den Streit um die Zukunft der KVen in Deutschland: "Die deutschen Kollegen können sehen, dass unser System ohne Kassenärztliche Vereinigungen seine Vorteile hat", sagt er.
- Seit Jahrzehnten betont die CSMF, dass die Verbände am besten ausgerüstet seien, um die Berufs- und Tarifverträge mit den Kassen sowie mit der Regierung zu verhandeln. Das Kernargument: Sie seien unabhängiger und kämpferischer als standes- oder öffentlich-rechtliche Ärztevertretungen. Genau aus diesem Grund lehnt die CSMF die neuesten Bemühungen der französischen Regierung ab, den "Unions" eine begrenzte Rolle bei den Honorarverhandlungen zuzugestehen. Das Thema Honorar muss Sache der Verbände bleiben, sagt die CSMF.
Ein Wundermittel, um alle Probleme der Ärzte zu lösen, ist die Verhandlungskompetenz der Verbände dennoch keinesfalls. Schon mehrmals seit 1986 hat die CSMF die Mehrheit bei den Wahlen verloren. Dann haben andere Verbände, insbesondere MG France, eine neue Konvention mit den Kassen unterschrieben. So wurde zum Beispiel das Primärarztmodell Ende der 90er Jahren zwangsweise eingeführt. Einige Jahre danach wurde es wieder gekippt, weil sich die Mehrheiten bei den Unions-Wahlen geändert hatten.
- In der Honorarfrage ist es den Verbänden nach jahrelangen Diskussionen erst ab 2002 gelungen, eine kräftige Erhöhung der hausärztlichen Honorare zu erreichen, jedoch nicht im Rahmen von Gesprächen, sondern nach einem sehr langen und harten Streik.
- Im Extremfall darf auch die Regierung einen kollektiven Vertrag zwangsweise einführen - falls Kassen und Ärzte sich nicht verständigen können. Das ist aber noch nie passiert.
Quelle: Denis D. De Bousingen. Ärzte Zeitung 4.03.2008
Hirnforschung: Zungenspiele - Schon das Feuern eines einzigen Neurons kann das Verhalten beeinflussen
Das Gehirn eines Säugetiers enthält Millionen Neurone - da liegt die Annahme nahe, dass komplexe Vorgänge wie bewusste Wahrnehmung und Verhalten nur durch die koordinierte Aktivität einer großen Anzahl von Zellen beeinflusst werden können. Dies trifft jedoch nicht immer zu, entdeckten jetzt die Neurowissenschaftler Arthur Houweling und Michael Brecht, die an der Humboldt-Universität sowie am Bernstein Zentrum für Computational Neuroscience, beide in Berlin, forschen. In ihren Experimenten führte bereits die Stimulierung einer einzigen Nervenzelle bei Ratten zu einer messbaren Verhaltensänderung.
Quelle: Nature doi: l0.1038/noture06447. Gehirn & Geist 3_2008,13
Wo Aggressivität im Gehirn von Teenagern entsteht
Ein beschleunigtes Wachstum der Corpura amygdaloideum, der für die Verarbeitung von Emotionen zuständigen "Mandelkerne" im Temporalhirn, ist für das aggressive Verhalten von Jugendlichen zu Beginn der Pubertät verantwortlich. Das wollen australische und amerikanische Forscher in den Proceedings of the National Academy of Sciences (2008; doi: 10.1073/pnas.0709815105) herausgefunden haben. Erst wenn im jungen Erwachsenenalter inhibitorische Verbindungen zum Präfrontalhirn geschaltet werden, dürfen Eltern und Erzieher auf einen leichteren Umgang mit den Jugendlichen hoffen.
- Beim Erwachsenen stehen die Amygdalae unter der Kontrolle präfrontaler Hirnzentren, die Sitz des verantwortlichen Handelns sind. Diese Verbindungen werden in der Pubertät relativ spät angelegt, wie die Forschergruppe "Teenage Brain" am US-National Institute of Mental Health (NIMH) schon vor Jahren festgestellt hat. Die Wissenschaftler haben eine Gruppe von Kindern während der Pubertät begleitet und regelmäßig kernspintomografische Aufnahmen gemacht.
Jugendliche mit raschem Wachstum der Amygdalae wären demnach eher gefährdet, dem erzieherischen Einfluss von Eltern und Lehrern zu entgleiten, was bei Jungen in der Kernspintomografie deutlicher zu erkennen war als bei Mädchen. Die daraus folgenden Verhaltensstörungen halten so lange an, bis auch die präfrontalen Hirnzentren ausgereift sind.
Quelle: rme/aerzteblatt.de Donnerstag, 28. Februar 2008
Prof. Dr. Jost Brökelmann, Redakteur BAO-MAO-Aktuell
Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V. – BAO
Präsident Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg
Vereinsregister VR 6346
Managementgesellschaft Ambulantes Operieren – MAO
Sterntorbrücke 1, D-53111 Bonn
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