24.11.2008: BAO-MAO-Aktuell

BAO-MAO-Aktuell – Extra vom 24. November 2008
Nachrichten für Ambulante Operateure und Anästhesisten

Gesetzliche Krankenversicherung

Pressemitteilung des Landesverbandes für Ambulantes Operieren in Bayern (LAOB) e. V. vom 21.11.08
Für ambulante Operateure in Bayern gibt es ab 2009 kein Honorar mehr

Um durchschnittlich 20 Prozent werden die Honorare für ambulante Operationen
in Bayern ab 2009 absinken. Derart niedrige Erlöse decken nicht einmal die
Sach- und Betriebskosten einer ambulanten Operationseinrichtung - von einem
leistungsgerechten Arzthonorar ganz zu schweigen. Mit der zwangsläufigen
Verlagerung von Operationen in den stationären Bereich drohen den
Krankenkassen horrende Mehrkosten.
München, 21. November 2008. Mit Empörung hat der Landesverband für
Ambulantes Operieren in Bayern (LAOB) auf den Beschluss des Bayerischen
Schiedsamts vom 6. November 2008 reagiert, mit dem der Punktwert für
ambulante Operationen für 2009 auf 3,5 Cent festgelegt wurde. Der
LAOB-Vorsitzende Dr. Axel Neumann erklärte: "Bereits bei einem Punktwert von
4,0 Cent gibt es keinen Arztlohn, damit lassen sich nur mit Mühe und Not die
Sach- und Betriebskosten decken. Mit jedem neuen Beschluss entfernen sich
die Verhandlungspartner weiter von der betriebswirtschaftlichen Kalkulation
des EBM von 2005, der noch ein Punktwert von 5,11 Cent zugrundeliegt."
Einschränkungen beim ambulanten Operieren gefährden die freie Arztwahl
Die Absenkung der Honorare um 20 Prozent wird nach Einschätzung des LAOB
allerdings keineswegs zur Kostensenkung bei den Krankenkassen beitragen.
Vielmehr wird sie dazu führen, dass die Zahl ambulanter Operationen in
Bayern im kommenden Jahr dramatisch zurückgeht. "Damit ist absehbar, dass
viele Patienten künftig nicht mehr vom Facharzt ihrer Wahl operiert werden
können, sondern gezwungen sind ins Krankenhaus zu gehen", warnte Neumann.
Endlich den Grundsatz "gleiches Geld für gleiche Leistung" umsetzen
Dieses Szenario lässt sich nur vermeiden, wenn die Verhandlungspartner der
ärztlichen Selbstverwaltung und der Krankenkassen bei der Vergütung
ambulanter Operationen endlich nach dem Grundsatz "gleiches Geld für gleiche
Leistung" handeln. Der LAOB-Vorsitzende kritisierte: "Gebetsmühlenartig
predigen die Verantwortlichen seit Jahren die Förderung des ambulanten
Operierens – dennoch vergüten die Kassen den operativen Eingriff im
niedergelassenen Bereich im Schnitt nur halb so hoch wie den gleichen
Eingriff unter stationären Bedingungen." Der Verband verweist in diesem
Zusammenhang auf eine aktuelle Untersuchung von Dr. Frank Vescia vom
Berufsverband Deutscher Anästhesisten in Bayern, in der die Vergütung nach
dem EBM 2009 bei 17 der 30 häufigsten ambulanten Operationen mit der
Vergütung im DRG-System verglichen wurde.
Punktwerte beim ambulanten Operieren auf 5,11 bis 12,07 Cent anheben
Die Ergebnisse der Untersuchung sind erschreckend: So erhält der ambulant
operierende und selbstständig wirtschaftende Gynäkologe für eine Abrasio
künftig nur noch 203,08 Euro inklusive aller Sach- und Infrastrukturkosten,
während das steuerfinanzierte Krankenhaus für den gleichen Eingriff 738,40
Euro erzielt. Noch größer ist die Differenz bei einer chirurgischen Leistung
wie der Operation des Karpaltunnelsyndroms: Der niedergelassene Chirurg
erhält 321,50 Euro, während das DRG-Entgelt sich auf 2.046,20 Euro beläuft.
Das im Verhältnis niedrigste Honorar erzielt ab 2009 der niedergelassene
HNO-Arzt mit 207,73 Euro bei einer Adenotomie – hierfür werden im
Krankenhaus 1.432,60 Euro fällig. "Damit ambulante Operateure im EBM 2009
auch nur annähernd die gleiche Kostendeckung wie Kliniken im DRG-System
erreichen, müssten die Punktwerte je nach Art des Eingriffs zwischen 5,11
und 12,07 Cent liegen" schloss Neumann.
Über den LAOB
Der Landesverband Ambulantes Operieren Bayern e.V. (LAOB) vertritt als
regionale Untergruppierung des Bundesverbandes Ambulantes Operieren e.V.
(BAO) die Tätigkeit und Interessen der ambulanten Operateure (Chirurgen,
Orthopäden, Augenärzte, Gynäkologen, HNO-Ärzte und Dermatologen) und der
ambulant tätigen Anästhesiologen. Der LAOB setzt sich auf Landesebene für
die Förderung und Verbreitung der Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet
des ambulanten Operierens ein. Politisches Ziel ist die Verbesserung der
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für das ambulante Operieren.
Mehr Informationen und die vollständige Untersuchung von Dr. Frank Vescia
finden Sie im Internet unter http://www.laob.de
Quelle: Landesverband Ambulantes Operieren Bayern e.V. (LAOB), 1.
Vorsitzender Dr. Axel Neumann
Pressekontakt: Antje Soleimanian, antje@soleimanian.de

Redetext Dr. Axel Neumann auf der Vertreterversammlung der KV Bayern am 22.11.2008 nach dem Referat von Dr. Köhler, KBV:

Sehr geehrter Herr Kollege Köhler,
vielen Dank für Ihr wortgewandtes Referat – Sie haben die fachärztliche
Massenversorgung in politisch schwierigen Zeiten am Leben erhalten – dafür
gebührt Ihnen Dank!
Es wäre aber ehrlich und fair gewesen hier auch zu präsentieren, was die KBV
nicht erreicht hat!
Sie und damit wir haben uns mit dieser Gebührenreform endgültig von der
mühsam erarbeiteten betriebswirtschaftlichen Kalkulation des EBM
verabschiedet.
Auch wenn wir alle wissen, dass Sie für Schiedsamtseinscheidungen nicht
persönlich verantwortlich sind, unterstelle ich Ihnen, dass Sie bewusst
Bauernopfer gebracht haben.
Und diese Bauernopfer sind alle diejenigen Fachärzte, die hochspezialisierte
Leistungen, stationsersetzende Leistungen erbringen und jetzt vom Tellerrand
gestoßen worden sind.
Es sind all diejenigen Kollegen, die tatsächlich in direkter Konkurrenz zu
Krankenhäusern arbeiten und ihren Kampf gegen den § 116 nun verlieren
werden.
Dazu gehören vor allem die ambulanten Operateure, die Belegärzte und erst
recht die Anästhesisten, die ich hier auch vertrete.
Ich bin sicher, dass Ihnen die Zahlen auf dieser Folie an der Wand hier
längst bekannt sind – die KBV weiß seit Ewigkeiten, dass bis zu einem
Punktwert von 4.0 Cent kein, aber auch gar kein Arztlohn fließt.
Und ich darf Sie bitten, mir noch einmal genau zu erklären, wie es in den
Verhandlungen mit den Kassen zu diesem Ergebnis kommen konnte.
Die Konsequenz ist uns allen und sicherlich auch Ihnen bewusst: Die
ambulanten Operationen und stationsersetzenden Leistungen, die von
Vertragsärzten mangels Finanzierung nun nicht mehr erbracht werden können,
werden in Krankenhaus-Ambulanzen landen. Und diese Krankenhausambulanzen
sind entweder von Steuergeldern oder von Konzernen finanziert.
Schon unter den alten Vergütungen haben wir in Bayern einen deutlichen
Rückgang der Zahl der ambulanten Operationen festgestellt -
Herr Köhler – dieses Verhandlungsergebnis ist ein Desaster für uns – und in
der Annahme, dass Sie nicht besser verhandeln konnten, dürfen wir zumindest
von Ihnen und der KBV erwarten, dass Sie dieses Desaster für besonders
spezialisierte Fachärzte auch so benennen und so kommunizieren.
Wir dürfen von den KV'n erwarten, dass diese Missstände durch die
Verweigerungshaltung der Krankenkassen auch öffentlich angeprangert werden.
Und wir dürfen von den KV'n erwarten, dass sie umgehend neue Verhandlungen
mit den Krankenkassen aufnehmen, um unseren Ruin zu verhindern.

Vergleich EBM 2008 und EBM 2009

EBM
Bezeichnung
EBM 2008
EBM 2009
Differenz alt/neu
Prozent
31301
Abrasio
253,50 €
203,08 €
-50,42 €
-19,89 %
31302
Konisation
396,00 €
313,62 €
-50,42 €
-19,89 %
31133
D3-Metall-ex
627,25 €
497,63 €
-129,62 €
-20,66 %
31132
D2-Metall-ex
463,25 €
367,97 €
-95,28 €
-20,57 %
31231
Adenotomie
259,25 €
207,73 €
-51,52 €
-19,87 %
31242
CTS
405,75 €
321,50 €
-84,25 €
-20,76 %
31203
Parvaexhairese
604,50 €
475,65 €
-128,85 €
-21,32 %
31204
Magna
733,75 €
580,10 €
-153,65 €
-20,94 %
31122
Sehnenscheide C2
413,50 €
327,77 €
-85,73 €
-20,73 %
31102
Phimose
400,75 €
317,46 €
-83,29 €
-20,78 %
31122
Ganglion C2
413,50 €
327,77 €
-85,73 €
-20,73 %
31133
Hallux valgus
627,25 €
497,63 €
-129,62 €
-20,66 %
31135
Bandscheibe D5
1.080,25 €
860,13 €
-220,12 €
-20,38 %
31154
Hernie
721,00 €
569,80 €
-151,20 €
-20,97 %
31173
Hämorrhoiden
600,00 €
472,01 €
-127,99 €
-21,33 %
31233
Nasenseptum OP N3
575,25 €
455,61 €
-119,64 €
-20,80 %
31232
Nasenmuschel N2
419,75 €
332,82 €
-86,93 €
-20,71 %

Erklärung Tabelle 1: Durch die Bewertung mittels des BOP = 3,5001 € werden
die ambulante Operationen in 2009 (OP, Narkose und Aufwachraum) um ca. 20 %
geringer vergütet als im Jahr 2008 nach Abrechnung innerhalb der
Strukturverträge (PW = 0,05 €). Nicht enthalten in dieser Summe sind die
Vergütung der Grundpauschale und der postoperativen Nachsorge durch Hausarzt
oder Facharzt.

Archiv: Alle früheren Ausgaben des BAO-MAO-Aktuell können Sie unter
http://www.mao-bao.de/archiv.html - mit Suchfunktion - einsehen.

Prof. Dr. Jost Brökelmann, Redakteur BAO-MAO-Aktuell
Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V. – BAO
Präsident Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg
Vereinsregister VR 6346
Managementgesellschaft Ambulantes Operieren – MAO
Sterntorbrücke 1, D-53111 Bonn
Tel.: 0228-692423, Fax: 0228-631715
E-Mail: baobonn@t-online.de oder maobonn@t-online.de
Internet: http://www.operieren.de oder http://www.mao-bao.de

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