20.08.08: BAO-MAO-Aktuell

BAO-MAO-Aktuell; Nr. 37/08, vom 20. August 2008
Nachrichten für Ambulante Operateure und Anästhesisten

Gesetzliche Krankenversicherung

Staatssekretär warnt Ärzte vor Streiks für höhere Honorare
Gesundheits-Staatssekretär Klaus Theo Schröder hat die Kassenärzte vor
Streikaktionen zur Durchsetzung höherer Honorare gewarnt. Die Mediziner
seien verpflichtet, "alles dafür zu tun, dass die Versorgung sichergestellt
ist."
- Im Streit der Ärzte und Krankenkassen um höhere Honorare rief der
Staatssekretär beide Seiten zum Kompromiss auf. Er kritisierte, dass die
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) für die für Ende August angesetzten
nächsten Gesprächstermine Vorbedingungen stellte. Dies sei nicht hilfreich.
- Die Verhandlungen über eine neue Honorarregelung für die Kassenärzte waren
in der vergangenen Woche von der KBV abgebrochen worden. Verhandelt wurde
über ein Angebot des Schlichters, dessen Volumen die Kassen auf 2 Milliarden
Euro, die Ärzte aber auf nur 1,4 Milliarden Euro bezifferten. Zu diesem
Zahlenstreit wollte sich Schröder nicht äußern. Die KBV fordert mindestens
2,5 Milliarden Euro.
Quelle: Ärzte Zeitung online, 13.08.2008

Kassenvertreter warnt Ärzte vor Streik um Honorar-Erhöhung
Im Honorarstreit von Ärzten und Krankenkassen hat der Verhandlungsführer der
Kassen, Johann-Magnus von Stackelberg, die Streikankündigung der Ärzte
kritisiert. Ein Ausstand "von Freiberuflern, die im Durchschnitt mehr als
120.000 Euro im Jahr verdienen", sei ein "Unding" sagte der stellvertretende
Vorsitzende des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
den "Ruhr Nachrichten". Er forderte die Kassenärztliche Bundesvereinigung
(KBV) auf, an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Quelle: kma Newsletter -
Ausgabe 0121 vom 14.08.08

AOK-Chef Ahrens ruft die KBV zu neuen Honorar-Gesprächen auf
Der Chef des AOK-Bundesverbandes fordert die Kassenärztliche
Bundesvereinigung auf, im Streit um die Honorare für 2009 wieder an den
Verhandlungstisch zurückzukehren.
Es wäre ein denkbar schlechtes Zeichen der Selbstverwaltung, wenn beide
Seiten der Politik die Entscheidung über die künftigen Honorare der
niedergelassenen Ärzte überlassen würden, sagte Dr. Hans-Jürgen Ahrens am
Rande eines Bionorica Symposiums auf Mallorca. Die Selbstverwaltung sei in
der Pflicht, zu einer Einigung zu kommen.
Im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung" kritisierte der AOK-Vorstand die von
Politikern der Koalition vorab gemachten Zusagen in Höhe von 2,5 Milliarden
Euro gegenüber der Ärzteschaft.
Außer der grundsätzlichen Kritik am Gesundheitsfonds bemängelte der
Kassenchef vor allem den eng gesetzten Zeitplan. So sei es kaum möglich,
erst nach dem 15. November - bis dahin will die Koalition den Krankenkassen
"alle relevanten Daten zur Verfügung stellen" - eine solide Haushaltplanung
für das Jahr 2009 vorzulegen. Ahrens: "Wir werden vermutlich nur einen
vorläufigen Plan entwickeln können."
Verständnis äußerte der AOK-Vorstand für seine Kollegen auch in puncto
Vertragskündigungen. Mit Blick auf die finanziellen Risiken für das nächste
Jahr sollten generell alle Verträge darauf hin überprüft werden, inwiefern
dadurch eine Budgetbereinigung erfolgen kann. Die Kündigung einzelner
Verträge werde aber nicht dazu führen, dass dadurch die Versorgung gefährdet
wird.
Quelle: Ärzte Zeitung online, 18.08.2008

83.000 Euro Gewinn für Hausärzte? Das klingt mehr, als es ist!
Im Streit um die Arzthonorare im kommenden Jahr werden natürlich auch die
Arzteinkommen als Argumente ins Feld geführt. Doch wie viel verdient
eigentlich ein Kassenarzt im Schnitt?
Die Umsätze der Vertragsärzte aus der Behandlung von Kassenpatienten sind
sehr unterschiedlich. Die Spanne reicht nach Angaben des
Bundesgesundheitsministeriums pro Jahr je nach Fachgruppe von
durchschnittlich 134.000 Euro (Psychiater) bis zu knapp 415.000 Euro
(Radiologen, beide Stand 2006).
Es ist schwer, das Einkommen der selbstständig tätigen Vertragsärzte mit dem
Einkommen abhängig Beschäftigter zu vergleichen. Häufig werden Äpfel mit
Birnen verglichen. So werden bei der Debatte um die Arzteinkommen häufig die
Einkommen mit den Umsätzen gleichgesetzt. Dabei wird aber nicht bedacht,
dass von diesen Umsätzen noch alle Kosten abgehen - zum Beispiel Gehälter
von Medizinischen Fachangestellten und die Praxismiete. Die Kostenquoten
sind je nach technischer Ausstattung der Praxen ebenfalls sehr
unterschiedlich. Hohe Umsätze bedeuten also nicht unbedingt hohe Gewinne.
- Doch auch nach der Ermittlung des Gewinns als dem eigentlichen
Arzteinkommen ist es schwer, dieses mit dem Gehalt von Angestellten zu
vergleichen. Denn was bei Angestellten automatisch vom Arbeitgeber abgeführt
wird - Steuern, Krankenversicherung, Rentenversicherung - muss ein Arzt noch
aus dem Gewinn bezahlen. Nicht zuletzt trägt ein Arzt auch das
unternehmerische Risiko. Wenn zum Beispiel ein teures Gerät kaputt geht,
dann muss er die Neuanschaffung aus Rücklagen tragen.
Unter dem Strich können daher viele Ärzte allein von den Einnahmen aus der
Behandlung von Kassenpatienten häufig nur noch die Kosten decken. Die
Gewinne kommen dann aus Selbstzahlerleistungen bei Kassenpatienten und aus
der Behandlung von Privatpatienten.
- Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums kamen 2006 aus der
Behandlung von Privatpatienten im rechnerischen Durchschnitt je Arzt rund
33.000 Euro zusätzlicher Einnahmen, also Umsätze, dazu. Je nach
Praxisstandort gibt es allerdings viele Ärzte, die kaum Privatpatienten
haben.
Bundesdurchschnittlicher GKV-Umsatz und GKV-Überschuss in den einzelnen
Fachgruppen je Arzt

(GKV-Einkommen vor Steuern):

Fachgebiet
Umsatz in Euro
GKV-Überschuss in Euro
Radiologen
414.827
116.566
Fachärztlich tätige Internisten
403.777
112.636
Augenärzte
224.532
100.815
Kinder- und Jugendärzte
187.096
87.000
Urologen
201.452
86.221
Orthopäden
219.819
86.169
Frauenärzte
191.822
85.169
Allgemeinärzte
177.980
83.117
Hausärztlich tätige Internisten
186.966
82.452
HNO-Ärzte
177.569
79.373
Chirurgen
199.086
71.671
Hautärzte
165.406
65.666
Psychiater
134.100
65.575

GKV-Umsätze und GKV-Überschuss über alle Fachgruppen, Hausärzte insgesamt
und Fachärzte:

  GKV-Umsätze
GKV-Überschuss
alle Ärzte
204.643
91.178
Hausärzte
181.859
84.240
Fachärzte
226.239
95.466
alle Ärzte
204.643
91.178

(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit)
Quelle: Ärzte Zeitung online, 12.08.2008

Altersgrenze für Ärzte wird abgeschafft
Die Bundesregierung möchte die Altersgrenze von 68 Jahren für Ärzte
ersatzlos streichen. Die Regelung soll im Rahmen des sogenannten Gesetzes
zur Organisationsreform der gesetzlichen Krankenversicherung verabschiedet
werden. Sie könnte 2009 in Kraft treten. Das berichtet die Frankfurter
Allgemeine Zeitung in ihrer Dienstagausgabe.
Quelle: hil/aerzteblatt.de Dienstag, 12. August 2008

"Report": Schaar sieht Datenschutzskandal bei Krankenkasse
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat die Weitergabe
vertraulicher Patientendaten der Krankenkasse DAK an eine Privatfirma als
illegal kritisiert. Nach einem Bericht des ARD-Magazins "Report Mainz" hat
die DAK im Rahmen eines Gesundheitsberatungsprogramms für chronisch Kranke
200.000 Datensätze mit vertraulichen Gesundheitsinformationen an die
Privatfirma Healthways übertragen. Laut Schaar gibt es für eine solche
Datenweitergabe keine Rechtsgrundlage. Die Firma Healthways kontaktiert im
Auftrag der DAK chronisch kranke Patienten.
Die Beratung von 40.000 Patienten aus Bayern und Baden-Württemberg erfolgt
dem Bericht zufolge von einem Call-Center in der Nähe von Berlin aus.
Pfleger und Krankenschwestern, aber keine Ärzte beraten demnach nach
US-Vorbild per Telefon. Ziel sei es, eine bessere Lebensführung der
Krankenkassenmitglieder zu erreichen, um langfristig Klinikeinweisungen zu
vermeiden und damit Kosten zu sparen.
Die DAK weist laut "Report" den Vorwurf der unautorisierten Weitergabe der
Daten zurück. Die Kassenmitglieder hätten ihre Teilnahme schriftlich
bestätigt und damit der Nutzung ihrer Daten zur Programmumsetzung
zugestimmt.
Der Geschäftsführer von Healthways International GmbH, Michael Klein, sagte
dagegen dem Magazin, er habe die Daten von der DAK ohne
Einverständniserklärung der Patienten bekommen: "Die DAK identifiziert
potenzielle Kandidaten und stellt diese Kandidaten zur Verfügung. Wir
bekommen von Ihnen die Stammdaten, das sind die Adresse, der Name. Wir
bekommen von Ihnen Krankenhausdaten, Arzneimitteldaten und die Diagnose."
Schaar, bezweifelte zudem grundsätzlich, dass die Kassen berechtigt sind,
derartige umfassende Programme ohne Einschaltung des jeweiligen behandelnden
Arztes zu starten und die Betreffenden in solche Programme aufzunehmen.
Quelle: afp/aerzteblatt.de Montag, 18. August 2008

Versichertenbefragung zur Gesundheitskarte: Kritische Befürworter in der Mehrzahl
Die große Mehrheit der gesetzlich Versicherten befürwortet die Einführung
der elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Zu diesem Ergebnis kommt eine im
Auftrag der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen
durchgeführte bundesweite Umfrage, für die das Meinungsforschungsinstitut
Forsa im Frühjahr 2008 mehr als 2.000 gesetzlich Versicherte ab 16 Jahren zu
ihrem Informationsstand und zur Einschätzung des Telematikprojekts befragt
hatte.
- Immerhin 73 Prozent der Befragten äußerten Bedenken, dass die Daten auf
der eGK von Unberechtigten eingesehen und missbraucht werden könnten, mehr
als ein Drittel haben sogar "sehr große Bedenken". Dennoch würden fast 70
Prozent der Versicherten vertrauliche Daten speichern lassen, wenn der
Datenschutz garantiert sei.
- Generell besteht noch ein erheblicher Informationsbedarf, denn jeder
zweite gesetzlich Krankenversicherte, der schon von der eGK gehört hat,
fühlt sich laut Studie eher schlecht und jeder Zehnte sogar sehr schlecht
informiert. Die schlecht Informierten wünschen sich vor allem zusätzliche
Informationen zur Speicherung von Notfalldaten, zu Sicherheitsstandards und
zum Datenschutz sowie zur elektronischen Patientenakte und zur
Arzneimitteldokumentation.
Zusammenfassung der Studie im Internet: http://www.aerzteblatt.de/plus3308
Quelle: Krüger-Brand, Heike E., Dtsch Arztebl 2008; 105(33): A-1723

Rechtliches

Unfall auf dem Weg zur Arbeit: Trotz unklarer Ursache muss Versicherung zahlen
Unfälle auf dem Weg zwischen Wohnort und Arbeit stehen auch dann unter dem
Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn die Ursache unklar ist.
Das entschied das Hessische Landessozialgericht in einem jetzt
veröffentlichten Urteil und gab damit einem Kläger Recht, der 1998 von einer
S-Bahn erfasst und schwer verletzt worden war. Dass der damals 50-Jährige
geringe Mengen Alkohol getrunken hatte, spiele keine Rolle. Der
Versicherungsschutz entfalle nur, wenn der Alkoholgenuss alleinige
Unfallursache ist. Das sei hier nicht der Fall, entschied das Gericht. Die
Revision wurde nicht zugelassen
Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts, Az.: L 3 U 254/05
Quelle: Ärzte Zeitung online, 13.08.2008

Mitarbeit in der Praxis - Ehefrau hat Anspruch auf Gehalt
Ehefrauen, die zum Beispiel in der Arztpraxis ihres Mannes mitarbeiten,
haben grundsätzlich Anspruch auf Bezahlung. Sollte der Ehemann nach einer
Scheidung behaupten, seine Frau habe auf Gehalt verzichtet, muss er dies
eindeutig nachweisen.
Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am
Donnerstag bekanntgewordenen Urteil entschieden. Gelinge dem Ehemann der
Nachweis nicht, so müsse er das Gehalt nachzahlen.
Das Gericht gab der Zahlungsklage einer Frau gegen ihren geschiedenen
Ehemann statt. Die Klägerin hatte als Bürokraft für ihren damaligen Gatten
gearbeitet. Als sie Lohnnachzahlungen forderte, machte er geltend, sie habe
weitgehend unentgeltlich arbeiten wollen. Den vereinbarten Lohn habe er ihr
bar gezahlt. Die Frau bestritt beides.
Das LAG hielt dem beklagten Ex-Mann vor, seine Behauptungen nicht bewiesen
zu haben. Insbesondere habe er nicht dargelegt, wieso seine Ex-Frau
teilweise unentgeltlich arbeiten sollte. Hinsichtlich der angeblich
gezahlten Lohnanteile fehle jeder Nachweis. Die Tatsache, dass er mehrere
Barbeträge abgehoben habe, sage über die Verwendung des Geldes nichts aus.
Urteil des Landesarbeitsgerichts Mainz, 6 Sa 206/08
Quelle: Ärzte Zeitung online, 14.08.2008

Geld zurück nach Trennung - das gilt auch bei Unverheirateten
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den finanziellen Ausgleich beim Scheitern
nichtehelicher Lebensgemeinschaften erleichtert.
Unverheiratete Partner können künftig leichter Ausgleich für große
Aufwendungen fordern, die sie während der Dauer der Beziehung erbracht
haben. Das folgt aus einem am Montag veröffentlichten Urteil. Steckt ein
Partner viel Geld und Arbeit in den Bau eines Hauses, das dem anderen
gehöre, aber gemeinsam bewohnt werden soll, dann kann er dafür grundsätzlich
Rückforderungen geltend machen, wenn die Partnerschaft zerbricht. Damit
lockerte der BGH seine Rechtsprechung, die Ausgleichsansprüche bisher nur
sehr eingeschränkt zuließ.
Urteil des Bundesgerichtshofs, Az.: XII ZR 179/05
Quelle: Ärzte Zeitung online, 18.08.2008

Praxismanagement

Knochenbrüche bei Kindern mit Ultraschall diagnostizieren +++
Auf die Möglichkeit, Knochenbrüche bei Kindern mit Hilfe der Sonografie zu
diagnostizieren, hat die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der
Medizin (DEGUM) hingewiesen. Vor allem bei kleinen Patienten ergänze oder
ersetze die Sonografie die Röntgenuntersuchung besonders gut.
- Statt große Bereiche des Skeletts zu röntgen, habe es sich deshalb
bewährt, zunächst sonografisch die häufigsten Knochenbruchstellen
abzusuchen.
- Wenn der Bruch entdeckt sei, könne falls nötig gezielt ein kleineres
Röntgenbild aufgenommen werden. Bei unkomplizierten Brüchen, bei denen keine
Operation notwendig ist, sei dies sogar häufig verzichtbar.
Die DEGUM bezieht sich mit ihrer Empfehlung auf eine Studie am Campus Kiel
der Universität Schleswig-Holstein. Dort untersuchten Ärzte 653 verletzte
Kinder durch Röntgen und mittels Ultraschall. Von 308 entdeckten
Knochenbrüchen wurden 266 in beiden Untersuchungen nachgewiesen, 20 wurden
ausschließlich im Ultraschall, 21 nur auf dem Röntgenbild entdeckt.
In einem Fall, einem Bruch im Gesicht, musste eine Computertomografie
angefertigt werden. Der Beitrag ist erschienen in der Zeitschrift
"Ultraschall in der Medizin" (2008; 29: 267-74).
Quelle: hil/aerzteblatt.de Donnerstag, 14. August 2008

Aufwendungen für Dienstkleidung bleibt von der Umsatzsteuer befreit
Ärzte, die für ihre Medizinischen Fachangestellten Dienstkleidung
bereitstellen, müssen darauf keine Umsatzsteuer bezahlen - auch dann nicht,
wenn sie ansonsten der Umsatzsteuerpflicht unterliegen. Das hat der
Bundesfinanzhof (BFH) in München jetzt nochmals ausdrücklich klargestellt.
Urteile des Bundesfinanzhofs, Az: V R 12/07 und XI R 50/07
Quelle: Ärzte Zeitung online, 18.08.2008

Europa

Stationäre Pflege: Qualitätseinschätzung in Deutschland besonders negativ
35 % der Ostdeutschen und sogar 42 % der Westdeutschen beurteilen die
Qualität der stationären Pflege als "ziemlich schlecht" oder "sehr
schlecht".
Die Ergebnisse einer Studie des Zentrums für Sozialindikatorenforschung von
GESIS-ZUMA zeigen, dass Qualität und Preis der Pflegeleistungen in der
deutschen Bevölkerung deutlich kritischer bewertet werden als in den übrigen
europäischen Ländern. Schlechter als in Westdeutschland wird die Qualität
der stationären Pflege von der Bevölkerung nur in den osteuropäischen
Ländern und in Italien bewertet.
In Deutschland werden die ambulanten Pflegedienste häufig als nicht
erschwinglich angesehen, es wird aber im internationalen Vergleich weitaus
seltener an deren Qualität gezweifelt. Vor diesem Hintergrund erwarten die
Forscher eine wachsende Nachfrage nach ambulanten Pflegediensten.
Die Studie steht unter
(http://www.gesis.org/Publikationen/Zeitschriften/ISI/pdf-files/isi) im
Internet.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst 18.08.2008 Nr.
65/2008, 13

Allgemeines

Deutsche wollen höhere Preise durch Mindestlohn nicht tragen
Ein gesetzlicher Mindestlohn von 7,50 Euro würde die Preise für Konsumgüter
und Dienstleistungen um bis zu 40 Prozent steigern. Die Mehrheit der
Deutschen ist nicht bereit, diese Preiserhöhungen hinzunehmen, auch wenn die
Einführung eines Mindestlohns grundsätzlich befürwortet wird. Zu diesem
Ergebnis kommt eine Studie, die das ifo Institut für Wirtschaftsforschung
und TNS Emnid im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM)
angefertigt haben.
* Das ifo Institut berechnete, dass der Preis für einen Fernseher in
Deutschland um bis zu 15 Prozent steigen würde, wenn er hierzulande unter
Einhaltung eines Mindestlohns von 7,50 Euro produziert würde. 55 Prozent der
Befragten gaben gegenüber TNS Emnid an, dass sie dann auf den Kauf eines
Fernsehers aus einheimischer Produktion verzichten wollen.
* Laut ifo würde eine in Deutschland mit Mindestlohn hergestellte
Waschmaschine um bis zu 20 Prozent teurer sein. Auch hier gaben 55 Prozent
der Deutschen in der TNS Emnid Umfrage an, dann auf billigere Waschmaschinen
aus dem Ausland auszuweichen.
* Sollten die Preise für einen Urlaub in Deutschland durch einen
flächendeckenden Mindestlohn um bis zu 15 Prozent steigen, wie ifo etwa für
einen Urlaub an der Ostsee ermittelte, dann würden 65 Prozent der von TNS
Emnid Befragten ihren Urlaub in Deutschland einschränken oder gleich ins
Ausland fahren.
* 69 Prozent der Befragten sind nach Einführung eines Mindestlohns nicht
bereit, die um bis zu 40 Prozent höheren Kosten eines Friseurbesuchs zu
zahlen. Sie würden seltener zum Friseur gehen oder Schwarzarbeit
akzeptieren.
* Bei Kosmetikartikeln wären 57 Prozent der Deutschen nicht bereit,
Mindestlohn-bedingte Mehrkosten von bis zu 25 Prozent zu zahlen.
"Ein Mindestlohn von 7,50 Euro erhöht die Schwarzarbeit bei
Dienstleistungen, schwächt deutsche Hersteller und begünstigt ausländische
Produkte", erklärte ifo-Projektleiter Gernot Nerb. "Insgesamt würde dies dem
Wirtschaftsstandort Deutschland eindeutig Schaden zufügen."
Näheres: http://www.insm.de
Quelle: Newsletter der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft, 13.8.2008

Langzeitstudie beweist: Laufen hält das Altern auf
Eine Langzeitstudie über zwei Jahrzehnte hat nun bewiesen, was Ärzte schon
immer predigen: Regelmäßiges Laufen kann das Altern hinauszögern.
Wissenschaftler der medizinischen Fakultät an der Stanford University im
US-Bundesstaat Kalifornien untersuchten seit 1984 gut 500 Menschen, die
seinerzeit über 50 Jahre alt waren und mehrmals in der Woche joggten, wie es
in der am Montag veröffentlichten Studie hieß (Archives of Internal Medicine
2008;168(15):1638-1646).
Gegenüber einer Vergleichsgruppe von Nicht-Läufern habe sich mit der Zeit
herausgestellt, dass die regelmäßigen Läufer körperlich weniger
eingeschränkt seien und aktiver blieben. Vor allem aber sei bei ihnen die
Gefahr nur halb so groß, dass sie vorzeitig sterben.
Quelle: afp/aerzteblatt.de Dienstag, 12. August 2008

Der falsche Mann - die Pille ist Schuld!
Die Pille ist einer Studie zufolge schlecht für die Partnerwahl und kann
sogar das Ende einer Beziehung einläuten. Denn durch das hormonelle
Verhütungsmittel wählen Frauen andere Männer aus als mit ihrem natürlichen
Instinkt ohne Pille.
Wie britische Wissenschaftler in einer Studie der Universität Liverpool
heraus berichten, fühlt sich eine Frau anhand des Geruchs normalerweise von
Männern angezogen, die genetisch verschieden von ihr sind. Und das ist gut
für die Nachkommen. Doch durch die Pille suche sich eine Frau eher genetisch
ähnliche Partner aus, berichteten die Wissenschaftler.
Diese "Störung" der instinktiven Partnerwahl könne zu einem höheren Risiko
von Fehlgeburten, Empfängnisproblemen und längeren Abständen zwischen
Schwangerschaften führen. Wenn beide Elternteile einem Kind ähnliche Gene
vererben, führe dies zudem zu einem schlechteren Immunsystem des Kindes.
- Nach Roberts Angaben könnten Beziehungen auch auseinanderbrechen, wenn die
Frau die Pille absetzt, weil sie dann ihren Partner nicht mehr attraktiv
findet.
Quelle: Ärzte Zeitung online, 12.08.2008

Lust auf Sex bleibt auch im Alter
Altwerden bedeutet bekanntlich nicht den Abschied vom Sex. Nach einer Studie
der Universität von Chicago haben mehr als drei Viertel aller
US-amerikanischen Männer von 75 bis 85 noch Interesse an sexuellen
Beziehungen, bei den Frauen ist es etwa die Hälfte.
"Sexuelle Probleme bei älteren Menschen sind nicht eine unausweichliche
Folge des Alters, sondern die Antwort auf unterschiedlichste
Stressfaktoren", berichtet der Soziologe Dr. Edward Laumann, einer der
Studienautoren. Bei Frauen werde die Lust an intimen Beziehungen stark durch
gesundheitliche Bedingungen beeinflusst.
Zur Publikation: news.uchicago.edu/images/pdf/080813.Dysfunction.Final.pdf
Quelle: Ärzte Zeitung online, 15.08.2008

Leistungsfähigkeit des Gehirns möglicherweise viel größer als gedacht

Nur sehr wenige Neuronen im Gehirn sind notwendig, um einfache Informationen
effektiv zu verarbeiten. Das legt eine Untersuchung von Maik Stüttgen und
Cornelius Schwarz vom Tübinger Hertie-Institut für Klinische Hirnforschung
nahe. Dies hat große Auswirkungen darauf, wie die Signalverarbeitung im
Gehirn abläuft, eventuell ist seine Leistungsfähigkeit noch viel größer als
gedacht. Die Wissenschaftler publizierten ihre Ergebnisse online in der
Zeitschrift Nature Neuroscience (doi 10.1038/nn.2162).
- Nach einer gängigen Theorie zählt im Gehirn die Aktivität eines einzelnen
Neurons wenig. Stattdessen nimmt man an, dass Informationen in großen
Nervenzellverbünden aus Tausenden von Neuronen gespeichert sind, wobei jedes
einzelne Neuron nur einen Bruchteil der Information liefert.
- Nach dieser Theorie ist das Gehirn verschwenderisch angelegt: Es begnügt
sich lieber mit mehreren Milliarden unzuverlässigen Bauteilen, um seine
Aufgaben zu verrichten, als sich auf wenige, dafür aber zuverlässige
Bauteile zu verlassen. Die Ergebnisse der Tübinger Arbeitsgruppe
widersprechen diesem Verständnis.
- Die Forscher fragten sich, wie viele Nervenzellen notwendig sind, um eine
relativ einfache Aufgabe zu bewerkstelligen, nämlich den Zeitpunkt eines
kurzen und schwachen Sinnesreizes anzuzeigen. Hierzu dressierten die zwei
Wissenschaftler Ratten auf genau diese Aufgabe. Die Ratten sollten den
Forschern den Zeitpunkt anzeigen, an dem eines ihrer Schnurrhaare bewegt
wurde.
- Als die Forscher die Aktivität einzelner Nervenzellen in der Großhirnrinde
der Tiere beobachteten, ergab sich Überraschendes: Nicht nur, dass sich
lediglich ein Bruchteil der verfügbaren Zellen überhaupt die Mühe machte,
die leichten Berührungen zu signalisieren. Selbst die relativ wenigen
Zellen, die dies taten, zeigten nur eine minimale Reaktion, und dies auch
nur für den Bruchteil einer Sekunde.
- Die Frage war nun, wie viele Neuronen theoretisch nötig sind, um die
schwachen Signale, die zu nicht genau bekannten Zeitpunkten präsentiert
wurden, ebenso gut wie die Ratte zu detektieren. Stüttgen und Schwarz
nutzten die mathematische Maschinerie der sogenannten receiver operating
characteristic (ROC), einer Methode, die schon im 2. Weltkrieg zur
Auswertung von Radarbildern genutzt wurde, und setzten Computersimulationen
ein, um dies zu berechnen.
- Das Ergebnis dieser Analyse zeigt, dass hierfür im Prinzip nur ein sehr
kleiner Nervenzellverbund von fünf gleichzeitig aktiven Neuronen benötigt
wird. Diese sehr kleine Zahl steht in deutlichem Kontrast zur gängigen
Annahme, dass nur extrem große Nervenzellverbünde Signale verlässlich
verarbeiten können.
- "Diese Resultate haben weitreichende Konsequenzen für unser Verständnis
von Signalkodierung und Informationsverarbeitung im Gehirn. Das Ergebnis
zeigt, dass nur wenige Neuronen nötig sind, um Informationen extrem präzise
und zuverlässig verarbeiten können. In Verbindung mit der gigantischen Zahl
von möglicherweise hundert Milliarden Nervenzellen des menschlichen Gehirns
bedeutet dies, dass die Informationskapazität dieses biologischen Apparats
noch größere Ausmaße besitzt als bislang erahnt", hieß es aus der
Arbeitsgruppe.
Quelle: hil/aerzteblatt.de Montag, 4. August 2008

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Prof. Dr. Jost Brökelmann, Redakteur BAO-MAO-Aktuell
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Vereinsregister VR 6346
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Partner DGH

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BVASK

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