20.12.06: BAO-MAO-Aktuell

BAO-MAO-Aktuell; Nr. 52/06, vom 20. Dezember 2006
Nachrichten für Ambulante Operateure und Anästhesisten von Professor Brökelmann

Gesetzliche Krankenversicherung

"Die Politik denkt nicht um – tun wir es!"
Für Klaus Bittmann, Ex-KV-Chef und Vorstandsmitglied der Ärztegenossenschaft Schleswig-Holstein, ist ein kollektiver Systemausstieg die stärkste Waffe der Vertragsärzte.
Viele Alternativen bleiben den Vertragsärzten nicht
Es bieten sich nur drei Alternativen an.
Erstens: Der Gesetzgeber ändert den Kurs, liberalisiert die gesetzliche Krankenversicherung, schafft die Voraussetzung für leistungsangemessene Honorierung, stärkt Selbstverwaltung und zieht sich auf gesetzliche Rahmenvorgaben zurück.
Zweitens: Der Weg in eine durchregulierte Staatsmedizin geht weiter und die Ärzteschaft beugt sich.
Drittens: Der Weg in die regulierte Staatsmedizin geht weiter und die Ärzteschaft lehnt dies ab.
Alternative eins ist Träumerei, Alternative zwei Resignation und verantwortungslos. Die dritte Alternative aber ist konsequent. Schließlich dürfen Vertragsärzte nicht streiken, und Praxisschließungen sind kein gleichwertiges Instrument, wenngleich gut organisiert unruhestiftend. Um dem Gesetzgeber die Stirn zu bieten, ist das Vorbereiten der kollektiven Zulassungsrückgabe tatsächlich unsere stärkste Waffe im Konflikt gegen staatlich verordnete Medizin – trotz aller Risiken.
Quelle: ÄP Gynäkologie 6/2006

Gesundheitsreform: Hovermann kündigt sein Nein an
Gibt es keine wesentlichen Änderungen am Entwurf des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG), dann will der Gesundheitsexperte der SPD-Bundestagsfraktion, Eike Hovermann, mit Nein stimmen. Dies begründet er in einer vorbereiteten Persönlichen Erklärung, die er in der Zweiten und Dritten Lesung des Gesetzes im Bundestag abgeben will.
Hovermann hatte auch in der Vergangenheit immer wieder gefordert, dass eine Diskussion über die Grenzen des Wachstums und damit die Frage nach den Grenzen der Leistungsfähigkeit unseres Sozialstaates geführt werden müsse.
Für die nachfolgenden Generationen sei damit eine Entwicklung zu erneuter Verschuldung vorgezeichnet.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst, 14.12.2006, Nr. 101/2006, 4

Im März bleiben Praxen zu
Geht es nach der Freien Ärzteschaft, bleiben die Türen der Arztpraxen im März eine ganze Woche lang zu. Der Verband ruft die niedergelassenen Ärzte auf, aus Protest gegen die Gesundheitsreform ihre Praxen vom 19. bis 23. März 2007 geschlossen zu halten.
Die "arztfreie Woche" ist Teil eines Gesamtkonzepts, das die Freie Ärzteschaft mit Medi Deutschland und den Ärztegenossenschaften abgestimmt hat.
Quelle: Ärzte Zeitung 15.12.2006

Auch im Januar Praxisschließungen aus Protest
Die Arztpraxen in der Hauptstadt bleiben aus Protest gegen die Gesundheitsreform vom 24. bis zum 26. Januar geschlossen. Das haben rund 700 niedergelassene Ärzte bei einer Vollversammlung am vergangenen Donnerstagabend in Berlin beschlossen.
Die Protesttage in der Hauptstadt werden vom Bündnis Berliner Kassenärzte organisiert. Quelle: Ärzte Zeitung 11.12.2006

Eine Reform, die verfassungsrechtliche Bedenken auslöst
Der Fahrplan für die parlamentarischen Beratungen zur Gesundheitsreform steht: Am 19. Januar wird der Bundestag in zweiter und dritter Lesung das Gesetz verabschieden, ab dem 15. Januar nimmt sich der Bundestags-Gesundheitsausschuss drei Tage Zeit, um mögliche Änderungen zu beraten.
Diese Vorgehensweise ist umso beachtlicher, als der Gesetzgeber in diesem Herbst bereits dreimal mit Gesetzesprojekten Schiffbruch erlitten hatte; zweimal verweigerte Bundespräsident Horst Köhler Gesetzen seine Unterschrift, erst in der letzten Woche erkannte die Koalition, dass der Bund keine Befugnis hat, ein allgemeines Rauchverbot zu erlassen.
Dies festzustellen, ist eigentlich eine Aufgabe der beiden Verfassungsressorts, des Justiz- und Innenministeriums, die an jeder Gesetzentstehung beteiligt sind.
Verfassungsrechtliche Bedenken, die nicht hätten ausgeräumt werden können, betreffen vor allem die PKV-Reform: Der Basistarif verteuert fast unkalkulierbar die bereits bestehenden PKV-Tarife; dies könnte ein Eingriff in Rechte sein, die aus lange bestehenden Versicherungsverträgen resultieren.
Die herrschende Meinung der Verfassungsrechtler, so Professor Helge Sodan von der FU Berlin, sei, dass Alterungsrückstellungen dem PKV-Unternehmen und seiner Versichertengemeinschaft, nicht jedoch dem einzelnen Versicherten gehören. Alterungsrückstellungen im Bestand portabel zu machen, könnte ein Verstoß gegen Eigentumsgarantien sein.
Die Einführung des Wettbewerbs- und Insolvenzrechts für die Krankenkassen könnte diese zu Unternehmen machen. Damit, so fürchtet DAK-Chef Herbert Rebscher, stehe die Legitimation des Bundesausschusses auf dem Spiel.
Quelle: Ärzte Zeitung 15.12.2006

Systemausstieg - nur wenige kennen die Regeln
Für viele Ärzte ist der kollektive Zulassungsverzicht gleichbedeutend mit dem Einstieg in das Kostenerstattungssystem. "Diese Gleichung ist falsch. Sie wird zwar immer wieder kolportiert, doch das macht sie nicht richtiger", sagt Dr. Wolfgang Rulf, Urologe aus dem rheinischen Erkrath.
Rulf ist einer der Initiatoren des kollektiven Zulassungsverzichts der nordrheinischen Urologen. Über das so genannte Korbmodell sammeln die Urologen zur Zeit Absichtserklärungen von ausstiegswilligen Kollegen (die "Ärzte Zeitung" berichtete).
Viele Ärzte hätten bei einem solchen Schritt Angst vor den Folgen des vermeintlich notwendigen Umstiegs auf die Kostenerstattung. Ihre Vermutung: Die Patienten könnten zu Kollegen getrieben werden, die im System und damit beim Sachleistungsprinzip bleiben, weiß Rulf. Dabei sei die Angst völlig unbegründet.
Quelle: Ärzte Zeitung 15.12.2006

Alles inszeniert? KBV weist Vorwürfe zurück
"Falsche Ärzte demonstrieren" - das hatte "Bild" in der Samstagsausgabe getitelt. Die KBV habe "Miet-Demonstranten" gegen die Reform protestieren lassen. Die KBV weist diese Vorwürfe entschieden zurück. "Der Bericht ist von hinten bis vorne falsch", sagt KBV-Chef Dr. Andreas Köhler.
Über 12.000 Ärzte aus ganz Deutschland hatten in den vergangenen drei Wochen ihre Kittel für die "Geiz macht krank"-Kampagne gespendet (die "Ärzte Zeitung" berichtete). Am vergangenen Mittwoch war dann ein Teil dieser Arztkittel - wie von der KBV auch angekündigt - zum Abschluss der Kampagne von 170 Helfern vor dem Berliner Reichstag mit Nägeln an lange Holzbretter genagelt worden. Die Helfer waren von der KBV von einem externen Dienstleister engagiert worden. "Für 30 Euro pro Tag", schreibt "Bild".
"Dies haben wir auch immer so kommuniziert", sagt Andreas Köhler. "Wir haben nie zu einer Demonstration vor dem Reichstag aufgerufen und nie davon gesprochen, eine solche gegen die Gesundheitsreform durchzuführen."
Mit der Kittelaktion sollte symbolisch gezeigt werden, dass heute bereits mehr als 12.000 Ärzte im Ausland leben und arbeiten, weil sie dort bessere Arbeitsbedingungen finden als in Deutschland. Köhler: "Die Redaktion der 'Bild' hätte sich nur die Mühe machen müssen, die Pressemitteilungen und Internetinformationen zu lesen". Die KBV behält sich presserechtliche Schritte vor.
Quelle: Ärzte Zeitung 18.12.2006

Auch das Bundeskartellamt kritisiert den Reformentwurf
Viele Ärzte monieren, dass das geplante Wettbewerbs-Stärkungsgesetz seinen Namen nicht verdient. Damit stehen die Mediziner nicht allein: Auch das Bundeskartellamt hält die Bezeichnung für verfehlt.
Die Kartellwächter fordern sowohl einen stärkeren Wettbewerb zwischen den Krankenkassen als auch mehr Spielraum im Verhältnis zu den Leistungserbringern.
Quelle: Ärzte Zeitung 18.12.2006

Gesundheitsexperten lehnen Leistungseinschränkungen ab
Die Trägheit der Selbstverwaltung ist der Hauptgrund für die Probleme im Gesundheitswesen. Das ist das Ergebnis der Studie iSoft-Report, für die insgesamt 100 Experten aus dem Gesundheitswesen befragt wurden.
Nach Ansicht aller Experten sind die Krankenkassen, KVen und Verbände für die derzeitige Lage verantwortlich. Noch 98 Prozent stimmen zu oder stimmen teilweise zu, dass es zuviel Bürokratie im Gesundheitswesen gibt.
Quelle: Ärzte Zeitung 18.12.2006

Strafverfahren wird eingestellt
Das Strafverfahren gegen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt und den Abgeordneten Karl Lauterbach wegen übler Nachrede wurde eingestellt, teilte die Berliner Staatsanwaltschaft mit.
Die Freie Ärzteschaft hatte gegen die beiden SPD-Politiker wegen ihrer Äußerungen über die Ärzteproteste Strafanzeige gestellt. Schmidt hatte gesagt, Ärzte würden Patienten in Geiselhaft nehmen (wir berichteten).
Die Staatsanwaltschaft sieht dies jedoch nicht als strafbar an. Die Äußerungen der Ministerin und des Bundestagsabgeordneten seien vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt.
Quelle: Ärzte Zeitung 18.12.2006

Merkel will Reformgesetz zum 1. April
Bundeskanzlerin Merkel hält ungeachtet der Kritik der unionsregierten Länder am Zeitplan für die Gesundheitsreform fest. Sie soll am 1. April in Kraft treten.
Die Bedenken von Bayern, Baden-Württemberg und Hessen über eine Belastung bei Einführung des Gesundheitsfonds in Milliardenhöhe findet die Kanzlerin nach Angaben von Vize-Regierungssprecher Steg "nicht so recht verständlich".
Die noch strittigen Punkte sollen allerdings in den nächsten Wochen geklärt werden. Ab dem 15. Januar berät der Gesundheitsausschuss des Bundestages die Reform, das Parlament entscheidet am 19. Januar.
Quelle: Ärzte Zeitung 19.12.2006

"Der Weg in die Staatsmedizin ist vorgezeichnet"
Die Gesundheitsreform löst nicht ein einziges drängendes Problem in der GKV, meint die Frauenärztin und SPD-Politikerin Dr. Erika Ober.
Der Weg in die Staatsmedizin mit einem vom Ministerium festgelegten Beitragssatz und der Verstaatlichung des Gemeinsamen Bundesausschusses mit hauptamtlichen Entscheidern ist vorgezeichnet. Damit programmiert das WSG zugleich die Politisierung von Fachfragen im Gesundheitswesen sowie die Zerschlagung der Systeme der Selbstverwaltung.
Quelle: Erika Ober. Ärzte Zeitung 19.12.2006

Ärzte müssen ihre Freiberuflichkeit verteidigenDas Gesundheitsreformgesetz 2006 führt zu Staatsmedizin, ist nicht nachhaltig und widerspricht den europäischen Grundfreiheiten. Näheres
http://www.arzt-in-europa.de/pages/2006JB_GRG-Kritik.html

Europa erzwingt Auflösung der Selbstverwaltungsorgane des Gesundheitswesens
SPD und CDU ziehen ein staatliches Gesundheitssystem vor. Näheres
http://www.arzt-in-europa.de/pages/2006JB_Aufloesung.html

Privatversicherer

Die Klarstellung des Monats: Bevorzugung von Privatpatienten vertragswidrig
Gesundheitsministerin Ulla Schmidt warnt aktuell die Niedergelassenen, Privatversicherte bei der Terminvergabe regulären Kassenpatienten vorzuziehen: "Einen Privatpatienten aus Gründen der ergiebigeren Abrechnung gegenüber einem Kassenpatienten zu bevorzugen, ist eindeutig vertragswidrig!" Solches Handeln verstoße "eindeutig gegen die vertragsärztlichen Pflichten". Der Verstoß sei auch nicht geringer, wenn Ärzte ihre Versicherten nur in "nicht akuten Fällen" auf einen Termin warten ließen. Denn die Mediziner könnten nicht wissen, ob der Fall wirklich nicht akut sei.
Quelle: Arzt & Wirtschaft 12/2006, 13

Rechtliches

Ärzte müssen gleichwertige Op auch anbieten
Haben Ärzte zwei gleichwertige Op-Verfahren zur Auswahl, müssen sie die Patienten über beide Methoden und die jeweiligen Risiken aufklären und ihnen auch beide anbieten. Tun sie das nicht, droht eine Schadenersatzklage.
So verurteilte des Oberlandesgericht (OLG) Koblenz einen Gynäkologen zur Zahlung von 9.900 Euro Schadenersatz an eine Patientin, der er eine Zyste am rechten Eierstock entfernt hatte. Bei der Op wurden Dünndarm und Harnleiter verletzt. Dadurch waren weitere Behandlungen nötig. Der Arzt hatte sich geweigert, die Kosten dafür zu ersetzen.
Der Arzt wandte bei der Op eine Laparoskopie an. Über die medizinisch gleichwertige Laparotomie klärte er die Frau nicht auf und bot sie ihr nicht an. Damit habe er sie, so das OLG, nicht ausreichend aufgeklärt. Für die Op habe keine wirksame Einwilligung vorgelegen. Der Arzt habe der Frau Informationen vorenthalten, durch die sie sich auch für das andere Verfahren hätte entscheiden können.
Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz, Az.: 5 U 456/06
Quelle: Ärzte Zeitung 15.12.2006

Ärzte müssen vor Schönheits-Op Risiken nennen
Vor einer Schönheits-Op müssen Ärzte alle Nachteile und Risiken des Eingriffs nennen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm bekräftigt und einen Arzt zur Zahlung von 10.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt.
Der Mediziner hatte eine Patientin vor einer Brustvergrößerung nicht hinreichend aufgeklärt. Nach der Op waren die Brüste entstellt. Die Frau hat seither stechende Schmerzen.
Der Arzt habe die Frau lediglich einen Belehrungsbogen unterschreiben lassen und verharmlosend erklärt, es sei nur vorübergehend mit Schmerzen zu rechnen. Tatsächlich hätte er auf das Risiko lebenslanger Schmerzen hinweisen müssen, befanden die Richter.
Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm, Az.: 3 U 263/05
Quelle: Ärzte-Zeitung 20.12.2006

Durchsuchungen bei Mitarbeitern von ratiopharm
Die Staatsanwaltschaft Ulm hat gestern knapp 400 Wohnungen früherer und aktiver Außendienstmitarbeiter des Ulmer Pharmaunternehmens ratiopharm durchsucht.
Die Mitarbeiter stehen im Verdacht, Ärzte durch Geld- und Sachleistungen zur Verschreibung von ratiopharm-Produkten angehalten zu haben. Dies wäre möglicherweise Anstiftung oder Beihilfe zur Untreue.
Die Ermittler hatten Anfang November bereits die Firmenzentrale in Ulm durchsucht.
Quelle: Ärzte Zeitung 19.12.2006

Praxismanagement

EBM-Ratgeber: Behandlung am OP-Tag nach einer ambulanten Operation
Frage: Was kann der Operateur beziehungsweise der weiterbehandelnde Arzt berechnen, wenn er nach einer ambulanten OP noch am OP-Tag zum Patienten gerufen oder vom Patienten angerufen wird?
Antwort: Die Berechnung des postoperativen Behandlungskomplexes aus dem Abschnitt 31.4 ist in diesem Fall nicht möglich. Laut Präambel zum Kapitel 31 Nr. 1, vierter Spiegelstrich, gilt als Zeitraum einer postoperativen Behandlung der erste bis 21. Tag nach der OP. Präambel 31.2.1 Nr. 8 zählt weiterhin diejenigen Leistungen abschließend auf, die vom Operateur im Zeitraum von drei Tagen beginnend mit dem OP-Tag neben der OP berechnet werden können. Daher kann der Operateur hier nur den Konsultationskomplex für das Telefonat und gegebenenfalls einen Besuch nach den Nrn. 01410 bis 01413 sowie ggf. weitere nach der Präambel 31.2.1 Nr. 8 zulässige Leistungen berechnen. Für den weiterbehandelnden Arzt entfällt die Einschränkung aus der Präambel 31.2.1 Nr. 8.
Frage: Wann kann nach ambulanter OP eine postoperative Behandlung aus Abschnitt 31.4 berechnet werden?
Antwort: Grundsätzlich soll diese Leistung die postoperative Behandlung des Patienten über einen Zeitraum von 21 Tagen abdecken. Mindestvoraussetzung ist, dass der Arzt den Patienten in der Zeit vom ersten bis 21. Tag nach der Op entweder einmal behandelt, sofern er eine Überweisung vom Operateur erhalten hat, oder zweimal behandelt, sofern er als Operateur selber die Behandlung durchführt.
Der erste Kontakt nach einer OP ist für den Operateur bereits in der OP-Leistung enthalten. Dies soll vermeiden, dass der Operateur den Patienten für die gesamte Nachbehandlung an sich binden muss, auch wenn er ihn nur einmalig zu einer Befundbesprechung sehen muss, die eigentliche Nachbehandlung aber durch einen anderen Arzt auf Überweisung erfolgt. Eine Leistung des Abschnitts 31.4 kann nach der Präambel 31.4.1 Nrn. 3 bis 5 entweder durch den Operateur oder einen auf Überweisung weiterbehandelnden Arzt nur einmal im Zeitraum von 21 Tagen beginnend mit dem OP-Tag berechnet werden. Dies gilt auch wenn in diesem Zeitraum noch ein zusätzlicher Eingriff aus dem Abschnitt 31.2 erbracht wird oder sich mehrere Ärzte an dieser Leistung beteiligen.
Ausnahme: Nach § 7 Abs. 2 des AOP-Vertrags können Krankenhäuser nach ambulanten OPen gemäß § 115 b SGB V die Leistungen des Abschnitts 31.4 unter Vornahme eines Abschlags in Höhe von 27,5 % von der Punktzahl nur vom ersten bis zum 14. postoperativen Tag berechnen.
Quelle: Deutsches Ärzteblatt, Jg. 103, Heft 47, 24.11.2006, A 3212

Post-Op-Ziffer - es gibt nur eine!
Hausärzte können ab dem 1. Januar 2007 nur noch einen post-operativen Komplex erbringen und abrechnen - und zwar die neue EBM-Ziffer 31600 mit 405 Punkten.
Der Bewertungsausschuss hat für den Komplex die Legende "Postoperative Behandlung durch den Hausarzt nach der Erbringung eines Eingriffs des Abschnitts 31.2 bei Überweisung durch den Operateur" geschaffen. Obligat sind Befundkontrolle(n) sowie Befundbesprechung(en) gefordert. Fakultativ sind vorgesehen: Verbandwechsel, Anlage und/oder Wechsel und/oder Ändern eines immobilisierenden Verbandes, Drainagewechsel, Drainageentfernung sowie Einleitung und/oder Kontrolle medikamentöser Therapie.
Mehr Infos zur Kassen- und Privatliquidation gibt es in der neuen Ausgabe des Magazins "Die Abrechnung", die am Mittwoch der "Ärzte Zeitung" beiliegen wird. Titelthema: Wie Ärzte mehr aus der EBM-Abrechnung machen.
Quelle: Ärzte Zeitung 18.12.2006

Datenschutz in der Praxis wird aufgewertet
QM-Richtlinie greift ab 2009
Beim Thema Datenschutz stehen für manche Praxen mit der 2009 in Kraft tretenden QM-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses tiefgreifende Änderungen an. So brauchen Kollegen, die auf elektronischem Wege Patientendaten weiterleiten, etwa an KVen oder Krankenkassen, einen Datenschutzbeauftragten.
Kollegen können sich selbst oder einen ihrer Mitarbeiter zum Datenschutzbeauftragten ernennen. "Die verantwortliche Person sollte die erforderliche Fachkunde besitzen. Das bedeutet, dass sie sich im Bereich Datenschutz weiterbilden muss, etwa über Seminare oder eigene Studien", erklärt Denise Ulitzer von der KV Rheinland-Pfalz. Es könnten aber auch externe Datenschutzbeauftragte bestellt werden. Die Kosten trägt dann allerdings der Praxisinhaber.
Datenschutzbeauftragte können Kollegen etwa unter
http://www.it-audit.de/html/ian_sch_ds_dsb.html finden.
Quelle: Ärzte Zeitung 19.12.2006

Die Patiententoilette – Visitenkarte der Praxis
Selbst in modernen Arztpraxen wird das Thema Toilette oft stiefmütterlich behandelt. Dabei hinterlässt das "stille Örtchen" bei jedem Patienten einen entscheidenden Eindruck – über die Hygiene der ganzen Praxis.
Um Sauberkeit zu gewährleisten, ist neben der Grundreinigung eine regelmäßige Kontrolle notwendig. Diese umfasst folgende Punkte:
- Boden und Becken reinigen
- Handtücher (Papier, Stoffrolle) auffüllen
- Seifenspender reinigen und nachfüllen
- Toilettenpapier auffüllen
- Spiegel putzen
- Papierkörbe leeren.
Bewährt hat sich auch eine Kontrolltafel in der Toilette, auf der die Putzhilfe mit Datum, Uhrzeit und Unterschrift die Reinigung notiert.
Einige Punkte, auf die Sie achten sollten:
- Schon mit der Auswahl des Toilettenpapiers kann man Patientenfreundlichkeit unter Beweis stellen. Wer kratzige Billigsorten anbietet, beweist damit nicht gerade Wertschätzung für seine Klientel respektive deren empfindliche Zonen. Auf der Toilette kann und sollte Komfort geboten werden. Nicht am falschen Ende sparen, heißt hier die Devise.
- Warmes Wasser fürs Händewaschen sollte eine Selbstverständlichkeit sein.
- Heftig diskutiert werden die Möglichkeiten, Hände zu trocknen: Papier, Stoff, Luftgebläse. Alles hat Vor- und Nachteile. Papier ist hygienisch, produziert aber Abfallberge. Stoff ist sehr viel angenehmer für den Benutzer, nur ist die Wartung des Geräts intensiv.
Quelle: ÄP Gynäkologie, 6/2006, 60

Krankenhaus im Wandel – Zeit- und Kostendruck beeinflussen die Kultur des Heilens
Auch auf der Mikroebene der Krankenhäuser zeichnet sich ein Machtgewinn der Geschäftsführungen bzw. des Managements gegenüber den Ärzten ab. Dessen Kehrseite besteht in einem teilweise tatsächlichen und teilweise empfundenen oder antizipierten Statusverlust der Krankenhausärzte sowie einer geringeren Zufriedenheit mit der eigenen Arbeit. Die Ärztestreiks, die in diesem Umfang neu sind, dürften hier eine ihrer Hauptursachen haben.
Die Einführung neuer finanzielle Lenkungsinstrumente an den Krankenhäusern bewirkt nicht allein spezifische Ausgestaltungen wie Homogenität der Patientengruppen, Klassifikationskriterien oder Kostenkalkulation, sondern vielmehr einen grundlegenden Wandel der Krankenhauskultur.
Es ist leicht nachvollziehbar, dass ohne zusätzliche personelle Ressourcen die patientenbezogenen Arbeitszeitanteile entsprechend abnehmen.
Quelle: Hagen Kühn und Sebastian Klinke. WZB-Mitteilungen, Heft 113, Sept. 2006, 6-9

Europa

Sauberkeit - Viele Mängel in britischen Kliniken
Britische Staatskrankenhäuser sind zu schmutzig. Wie aus einem aktuellen Report hervorgeht, wird in vielen Kliniken nach wie vor nicht genug auf die Einhaltung der Hygienebestimmungen geachtet. Das führt dazu, dass die Zahl der nosokomialen Infektionen im Gesundheitsdienst (National Health Service, NHS) steige.
Lediglich jeder zweite Krankenhausarzt wasche sich routinemäßig zwischen Patientenkonsultationen die Hände, hat die "Patients Association" (PA) kürzlich kritisch festgestellt. Die Organisation untersuchte die hygienischen Verhältnisse in großen NHS-Kliniken. Hintergrund: seit Jahren steigt im staatlichen Gesundheitsdienst die Zahl der nosokomialen Infektionen.
Quelle: Ärzte Zeitung 15.12.2006

Allgemeines

Der Weltrekord des Monats: 16-mal pro Jahr zum Arzt!
Die Deutschen sind absolute Weltspitze beim Gang zum Arzt! Im statistischen Durchschnitt geht jeder Bundesbürger mehr als 16-mal pro Jahr zum Arzt.
Quelle: Arzt & Wirtschaft 12/2006

Gehalt darf nach Dienstjahren gestaffelt werden
Der Arbeitslohn darf nach Dienstjahren gestaffelt unterschiedlich hoch sein. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden.
Eine Britin hatte geltend gemacht, dass sie im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen, die die gleiche Tätigkeit verrichteten, aber mehr Dienstjahre aufwiesen, wesentlich weniger Gehalt bekomme. Dies widerspreche dem Gleichbehandlungsgrundsatz.
Der EuGH folgte der Argumentation nicht. Arbeitgeber dürften bei der Honorierung Erfahrungen berücksichtigen. Nach Ansicht von Rechtsexperten dürfen daher Arbeitgeber trotz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes unterschiedliche Gehälter für gleichwertige Tätigkeiten bezahlen.
Urteil des Europäischen Gerichtshofs, Rs. C-17/05
Quelle: Ärzte Zeitung 19.12.2006

Der menschliche Geruchssinn wird unterschätzt
Menschen können Duftspuren in der freien Natur verfolgen und diese Fähigkeit mit Erfolg trainieren. Der menschliche Geruchssinn sei damit deutlich besser als gemeinhin angenommen, berichtet eine Gruppe um Jess Porter von der Universität Berkeley in Kalifornien nun im Journal "Nature Neuroscience".
Mit überraschendem Erfolg hätten die Versuchspersonen in Feldversuchen einer Spur von Schokoladenessenz nachgespürt. Die Probanden sollten eine zehn Meter lange Duftspur über eine Rasenfläche verfolgen.
Porter und ihre Kollegen zeigten außerdem, dass der Mensch diese Fähigkeit durch Übung noch deutlich verbessern kann: Nach drei Trainingstagen innerhalb von zwei Wochen verdoppelte sich die Geschwindigkeit, mit der die Versuchspersonen der Spur folgten.
Quelle: Ärzte Zeitung 19.12.2006

Termine

7th International Congress on Ambulatory Surgery
April 15th – 18th, 2007 Amsterdam
http://www.iaascongress2007.org

BAO-Kongress 2007
19. – 20.05.2007 in Berlin

Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Jost Brökelmann, Redakteur BAO-MAO-Aktuell
Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V. – BAO
Präsident Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg
Vereinsregister VR 6346
Managementgesellschaft Ambulantes Operieren – MAO
Sterntorbrücke 1, D-53111 Bonn
Tel.: 0228-692423, Fax: 0228-631715
E-Mail: baobonn@t-online.de oder maobonn@t-online.de
Internet: http://www.operieren.de oder http://www.mao-bao.de

Bundeskongress Chirurgie 2025

Einladung zum Bundeskongress Chirurgie 2025 am 21. und 22. Februar im NürnbergConvention Center. Anmeldung, Programm, Seminare/Kurse
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Chirurgen Magazin + BAO Depesche

Heft 112 | Ausgabe 2 – Mai 2024
Phlebologie: Alles im Fluss? Aktuelle Standards und neue Konzepte zur Therapie von Venenerkrankungen
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OP-Netzwerk

2021 OP-Netzwerk | Ein Service des BAO e. V. Auf OP-Netzwerk finden interessierte Ärztinnen und Ärzte umfangreiche Informationen, hilfreiche Tipps und wichtige Anlaufstellen rund um das Thema "Ambulantes Operieren". !
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Berufsverband der Phlebologen e.V.

Der Berufsverband der Phlebologen und Lymphologen e.V.
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Helmsauer Gruppe

Persönlicher Kontakt, Vertrauen und Stabilität stehen bei uns an erster Stelle, wenn es um die Betreuung unserer Kunden geht...
+ Kompetenz aus jahrzehntelanger Erfahrung + Spezialisierung auf Ihre Bedürfnisse + Mehrwerte über exklusive Rahmenverträge
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Partner PKG

Die Deutsche Praxisklinikgesellschaft (PKG) e.V. ist ein Zusammenschluss von Operationszentren, Tages- und Praxiskliniken und medizinischen Versorgungszentren, in denen ambulante und praxisklinische Operationen durchgeführt werden.
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Partner AND

Das AND e.V. als Zusammenschluss regionaler Anästhesie-Netze und –Genossenschaften vertritt auf Bundesebene Interessen der freiberuflich tätigen und niedergelassenen Anästhesisten.
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Partner DGH

Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie
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BVASK

Der Berufsverband für Arthroskopie e. V.
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