Ärzte wollen selbstständig bleiben
Rund 80 Prozent der Niedergelassenen wollen selbstständig bleiben. Nur rund ein Fünftel kann sich vorstellen, etwa in einem MVZ zu arbeiten. Das ergab die Studie "Ärzte im Zukunftsmarkt Gesundheit 2007" der Gesellschaft für Gesundheitsmarktanalyse. Im Rahmen der Studie wurden rund 30.000 repräsentativ ausgewählte Ärzte, Zahnärzte und Psychologische Psychotherapeuten befragt. Ärzte, die über eine Festanstellung nachdenken, haben überwiegend wirtschaftliche Gründe: Sie wollen weniger finanzielle Risiken tragen (15,8 Prozent). Nur 7,1 Prozent sehen in der Festanstellung die Chance, sich intensiver um Patienten zu kümmern.
Quelle: Arzt & Wirtschaft 12/2007,10
Qualität spielt für Ärzte in Berlin eine große Rolle
Die niedergelassenen Vertragsärzte in der Hauptstadt stellen für immer mehr Leistungen ihre Qualität auf den Prüfstand. Das zeigt der neue Qualitätsbericht der KV Berlin.
Hervorragende Ergebnisse bescheinigt der Bericht den niedergelassenen Ärzten in Berlin vor allem bei Koloskopien im bundesweiten Vergleich. Insgesamt prüft die KV Berlin etwa zwei Drittel der Kassenleistungen, die prinzipiell überprüft werden können. Etwa 250 Ärzte und 31 KV-Mitarbeiter wirken daran mit. Sie nahmen im Jahr 2006 mehr als 4.500 Kontrollen vor. Dabei wurden sechs Ärzten Abrechnungsgenehmigungen für qualitätsgesicherte Leistungen entzogen.
Quelle: Ärzte Zeitung 19.12.2007
Keine Lust mehr auf Protest
Die niedergelassenen Ärzte in Deutschland sind der Proteste müde. Außerdem glauben nur noch wenige, dass sich der Aufwand lohnt. Das ist eines der Ergebnisse der Ärztebefragung 2007 der Brendan-Schmittmann-Stiftung im Auftrag des NAV-Virchowbundes. Die Stiftung befragte im Jahr 2007 mehr als 6.400 Allgemeinmediziner, Praktiker, Internisten, Pädiater und andere im ganzen Bundesgebiet.
Mehr als ein Drittel (36 Prozent) der Ärzte stimmen vollkommen damit überein, dass "die Protestaktionen der Vertragsärzteschaft im Jahre 2006 die Wirkungslosigkeit solcher Aktionen, Politik zu beeinflussen, belegen". Für 43 Prozent stimmt diese Einschätzung zum Teil und nur knapp ein Fünftel der Befragten (19,57 Prozent) schätzt die Situation überhaupt nicht so ein. Nur drei Prozent der Ärzte glauben, dass "die Protestaktionen der Vertragsärzte im Jahr 2006 ein voller Erfolg waren", 46 Prozent stimmen dieser Einschätzung zum Teil zu, und die Hälfte (50 Prozent) ist überhaupt nicht dieser Meinung.
lnnerärztlicher Streit ist nach Auffassung vieler die Hauptursache dafür, dass die Ärzte ihre politischen Ziele nur ungenügend erreichen: Für mehr als 70 Prozent der Befragten ist "ihre fehlende Geschlossenheit das größte Handicap der Ärzteschaft". Lediglich elf bis 14 Prozent der Befragten stimmen mit dieser negativen Einschätzung überhaupt nicht überein.
Wer soll die Ärzteschaft nach außen vertreten? Grundsätzlich befürworten die Ärzte die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen: Rund die Hälfte der Befragten hält sie für unverzichtbar, ein weiteres Drittel ist eingeschränkt dieser Meinung. Nur für rund 16 Prozent ist sie verzichtbar.
Die KVen sehen die Ärzte etwas kritischer. Ungefähr ein Viertel der befragten Vertragsärzte halten sie für verzichtbar. Demgegenüber steht jedoch ein anderes Viertel der Ärzte, die sie für unverzichtbar halten. Für die übrige Hälfte der Befragten sind sie teilweise unverzichtbar. Die KVen haben dabei in den östlichen Bundesländern einen stärkeren Rückhalt als im Westen.
Die zum Teil negative Einschätzung der Ärzte bedeutet aber nicht, dass sie die KVen gern auflösen würden: Nur eine Minderheit von etwa 15 Prozent votiert für die Abschaffung. Etwas mehr als 40 Prozent sind entweder überhaupt nicht oder nur teilweise der Meinung, dass die KVen aufgelöst werden können.
Trotz aller Kritik wollen die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten eindeutig nicht auf die KVen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) als politische Interessenvertretung verzichten.
Quelle: Arzt & Wirtschaft 12/2007, 46
Ortskrankenkassen wollen mehr Leistung von Ärzten und Krankenhäusern
Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) wollen von Ärzten und Krankenhäusern mehr Leistung verlangen. "Wir werden Verträge nur abschließen, wenn wir zusätzliche verbindliche Qualitätsgarantien bekommen", sagte der Chef des AOK-Bundesverbandes, Hans-Jürgen Ahrens, der "Frankfurter Rundschau" vom Freitag.
Auch gegenüber der Privaten Krankenversicherung (PKV) gibt sich der AOK-Chef kämpferisch.
Ahrens drohte, die AOK habe für ihre rund 25 Millionen Kunden "zwei Möglichkeiten, Zusatztarife anzubieten: entweder mit der PKV oder in Eigenregie. Dabei wird es für uns sehr darauf ankommen, wie wir mit der privaten Versicherungswirtschaft klar kommen". Anders als es CDU/CSU und die PKV behaupteten, gebe "das Gesetz es her", dass sich die Kassen auch im Zusatzversicherungsgeschäft engagierten. "Für die AOK bleibt dies eine Option, die wir jederzeit ziehen können."
Quelle: ddp/aerzteblatt.de Freitag, 21. Dezember 2007
AOK Bayern kündigt Gesamtvertrag mit KV
Zum 31. März 2008 möchte die AOK Bayern den Gesamtvertrag mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Bayerns inklusive aller Anlagen beenden. Über die entsprechende Kündigung hat die KV am Freitag in München informiert. Zu diesem Zeitpunkt laufen damit auch die sogenannten Strukturverträge aus, die den niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten bisher feste Punktwerte außerhalb der pauschalierten Gesamtvergütung garantieren.
Als Begründung verweist die AOK Bayern laut KV insbesondere auf die Mehraufwendungen hin, die der neue Einheitliche Bewertungsmaßstab EBM 2008 mit sich bringe. "In Bayern werden jetzt die vom Gesetzgeber gewollten Nivellierungen im deutschen Gesundheitswesen besonders drastisch sichtbar", sagte Axel Munte, Vorstandsvorsitzender der KVB. Die Honorarreform und der Gesundheitsfonds entzögen der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung in Bayern bis zu einer halben Milliarde Euro jährlich.
Quelle: hil/aerzteblatt.de Freitag, 4. Januar 2008
West-AOK haben Schulden noch nicht abgebaut
Trotz deutlicher Überschüsse im laufenden Geschäft schieben die westdeutschen Ortskrankenkassen noch einen großen Schuldenberg vor sich her. Dies geht aus einer Übersicht des BKK-Bundesverbandes hervor, die dem "Handelsblatt" vom Mittwoch vorliegt.
Danach haben die West-AOK bis zum Ende des dritten Quartals 2007 zwar 327 Millionen Euro mehr eingenommen als ausgegeben. Der Schuldenbergbetrage aber noch immer 638 Millionen Euro. Kritisch sieht es nach Angaben eines Kassenexperten auch noch bei einigen Betriebskrankenkassen aus.
Im Zuge der Gesundheitsreform müssen alle gesetzlichen Krankenkassen bis zum Start des Gesundheitsfonds Anfang 2009 ihre Schulden abgebaut haben.
Quelle: ddp/aerzteblatt.de Mittwoch, 2. Januar 2008
Betriebskassen gründen neues Service-Zentrum
137 Betriebskrankenkassen und acht BKK-Landesverbände haben ein gemeinsames Dienstleistungsunternehmen gegründet. Mehr Service und eine bessere Versorgung - das sind die Ziele von "Spectrum K".
Das Unternehmen soll Versorgungsverträge und Rabattverträge verhandeln, sich um das Datenmanagement kümmern und neue Tarife für die BKK-Versicherten entwickeln.
"Spectrum K" sei als Antwort auf die letzte Gesundheitsreform gegründet worden, heißt es beim BKK Bundesverband in Berlin. Die Betriebskrankenkassen wollten nicht abwarten, bis im Januar 2009 die Kassenvon Körperschaften öffentlichen Rechts in Gesellschaften bürgerlichen Rechts überführt werden.
Quelle: Ärzte Zeitung 19.12.2007
MB fordert zehn Prozent mehr Gehalt
Der Marburger Bund (MB) fordert durchschnittlich zehn Prozent mehr Gehalt für die 55.000 angestellten Ärzte an kommunalen Krankenhäusern. MB-Chef Rudolf Henke nannte die Tarifforderung "absolut maßvoll, geradezu zurückhaltend".
Er erwarte von den Arbeitgebern "Verständnis für die Forderung nach attraktiveren Arbeitsbedingungen, mit denen auch der Ärztemangel in Deutschland ein Stück weit mehr eingedämmt werden könnte", sagte der neue Vorsitzende gestern nach der Sitzung der Tarifkommission in Berlin.
Quelle: Ärzte Zeitung 19.12.2007
Gesundheitsministerium: Krankenstand fiel 2007 auf Rekordtief
Der Krankenstand in deutschen Unternehmen ist im vergangenen Jahr auf ein Rekordtief gefallen. Von Januar bis Dezember hätten jeden Tag durchschnittlich 3,21 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten wegen Krankheit am Arbeitsplatz gefehlt, berichtet die "Thüringer Allgemeine" vom Freitag unter Berufung auf das Bundesgesundheitsministerium.
2006 seien es noch 3,29 Prozent gewesen. Damit erreichte die Zahl der Krankmeldungen laut Ministerium im abgelaufenen Jahr den niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung, in Westdeutschland sogar seit Einführung der Lohnfortzahlung 1970. Im Osten lagen die Fehlzeiten mit 3,48 Prozent das dreizehnte Jahr in Folge höher als im Westen (3,11).
Quelle: afp/EB/aerzteblatt.de Freitag, 4. Januar 2008
Gesundheitsreform durch Staatszwang statt Selbstregulierung
Die von der schwarz-roten Bundesregierung lancierte "Gesundheitsreform" ist ein direkter Angriff auf die gegliederte, selbstverwaltete gesetzliche Krankenversicherung. Die Sozialdemokratisierung der Bundesrepublik erhält einen neuen irreversiblen Schub. Die Zentralisierung der Krankenkassen durch einen Spitzenverband "Bund der Krankenkassen" und die Einrichtung eines "Gesundheitsfonds", der einheitliche Beiträge der GKV festlegt und die Kassenfinanzen verteilt, zerschlägt das föderale und versicherungsdifferenzierte, also gegliederte System der Gesundheitsversorgung.
Quelle:Prof. Dr. H. Baier, Konstanz. Weitere Auszüge http://www.arzt-in-europa.de
Gesundheitsministerium: PKV-Rückkehroption ist kein Flop
Das Gesundheitsministerium hat am Dienstag einen Bericht des "Handelsblatt" zurückgewiesen, wonach eine zentrale Bestimmung der Gesundheitsreform zum Flop zu werden drohe. Ministeriumssprecher Klaus Vater sagte in Berlin, die Rückkehr für früher privat Versicherte in die private Krankenversicherung (PKV) könne nicht als Misserfolg bezeichnet werden, da die entsprechende Bestimmung erst zum Januar 2009 in Kraft trete.
Das "Handelsblatt" vom Mittwoch hatte zuvor unter Berufung auf den PKV-Verband berichtet, dass seit Juli "nur" 3.300 Nichtversicherte von ihrem mit der Reform eingeführten Recht Gebrauch gemacht hätten, zu einem preiswerten Standardtarif in die PKV zurückzukehren. Der Ministeriumssprecher erklärte, dass es den Betroffenen seit sechs Monaten freistehe, ob sie ohne Risikoprüfung in den Standardtarif zurückkehren wollen. Erst zum 1. Januar des kommenden Jahres sei die Rückkehr zur alten Versicherung endgültig Pflicht.
Quelle: afp/aerzteblatt.de vom 2.1.2008
Aufklärungspflicht: Nicht haftungsbegründend
Die Aufklärungspflicht vor einer Operation erstreckt sich auch auf das Risiko, dass die Erkrankung trotz der Operation irgendwann erneut auftritt. Die Verletzung dieser Aufklärungspflicht ist jedoch dann nicht haftungsbegründend, wenn der Patient nicht hinreichend plausibel darlegt, dass er bei ordnungsgemäßer Aufklärung auf die Operation verzichtet hätte. (OLG München. Az.: I U 5775/05)
Quelle: Arzt & Wirtschaft 12/2007, 33
Haftung: Diagnosefehler
Bei einem groben Diagnosefehler muss nicht der Patient beweisen, dass der entstandene Schaden durch den Fehler verursacht wurde. Die Beweislast kehrt sich zu seinen Gunsten um. Der Arzt muss beweisen, dass der Gesundheitsschaden ohne den Diagnosefehler eingetreten wäre. Ein Diagnosefehler wird jedoch nicht allein deshalb zu einem groben Fehler, weil der Arzt es unterlassen hat, den von ihm erhobenen Befund durch das Einholen einer zweiten Meinung zu überprüfen. (BGH. Az.: VI ZR 59/06)
Haftung: Beweislastumkehr
Grundsätzlich haftet das Krankenhaus für Schäden, die durch eine falsche Lagerung des Patienten auf dem Operationstisch entstehen können. In diesem Fall ist das Krankenhaus nur dann nicht zum Schadenersatz verpflichtet, wenn es beweist, dass der Schaden auch bei richtiger Lagerung entstanden wäre. Die Beweislast kehrt sich jedoch zu Gunsten des Krankenhauses um, wenn ein Lagerungsschaden auf einer im Voraus nicht erkennbaren, seltenen körperlichen Anomalie des Patienten beruhen kann. In diesem Fall muss der Patient beweisen, dass der Schaden auch ohne die Anomalie entstanden wäre. (OLG Thüringen. Az.: 4 U 1030/04)
Quelle: Arzt & Wirtschaft 12/2007, 33
Bei Not-Operation Gesäß verletzt
Eine Verätzung mit Desinfektionsmittel beieiner Operation ist als Behandlungsfehler des ärztlichen Personals einzustufen und kann ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro rechtfertigen. Das hat das Landgericht (LG) Freiburg entschieden.
Wie der Anwalt-Suchservice berichtet, war ein zehnjähriger Junge nach einem Sportunfall mit einem Oberschenkelbruch in ein Krankenhaus eingeliefert worden. Noch in derselben Nacht operierten ihn die Ärzte über drei Stunden lang. Danach lag das Kind zwei Tage auf der lntensivstation.
Zuhause entdeckte die Mutter des Kleinen dann an gleicher Stelle eine mittlerweile weit verzweigte — 12 Zentimeter lange — tiefe Wunde. Sie entpuppte sich als Verbrennung zweiten bis dritten Grades mit massiver bakterieller Superinfektion. In den folgenden vier Monaten musste der Junge eine regelmäßige Wundbehandlung mit täglichen Verbandswechseln erdulden. Er litt dabei unter starken Dauerschmerzen.
Ursache allen Übels war Desinfektionsmittel, das sich vor dem operativen Eingriff im Bereich des Gesäßes angesammelt hatte und später bei Anwendung eines Elektrokauter-Gerätes zur Blutstillung zu den Verätzungen führte.
Das LG sprach dem Jungen 5.000 Euro Schmerzensgeld zu (Urteil vorn 9. 10. 2006 — AZ: 6 0 489/04). Den Ärzten sei ein einfacher Behandlungsfehler unterlaufen, so das Urteil. Die Gefahr der Entstehung derartiger Verätzungswunden sei in Fachkreisen allgemein bekannt. Deshalb hätte der die OP vorbereitende Arzt zusammen mit dem Pflegepersonal darauf achten müssen, Ansammlungen von Desinfektionsflüssigkeiten spätestens während der sterilen Abdeckung zu beseitigen.
Quelle: Versicherungsmedizin 59 (2007) Heft 4, 197
Praxismanagement
Für Praxisgründer kann sich die Bilanzierung lohnen
Bilanzierung statt Einnahme-Überschuss-Rechnung - für welche Ärzte lohnt sich die Umstellung bei der Gewinnermittlung? In großen Praxen bringt die Bilanzierung mehr Transparenz in das betriebswirtschaftliche Gerüst. Praxisgründerkönnen in den Anfangsjahren auf jeden Fall von einer Bilanzierung profitieren.
Grundsätzlich sieht das Steuerrecht zwei Methoden zur Ermittlung des steuerlichen Gewinns vor. Die eine ist die so genannte Einnahme-Überschuss-Rechnung, die andere die Bilanzierung. Beide Gewinnermittlungsarten führen grundsätzlich zum selben Ergebnis, haben aber in der Zuordnung von Gewinnen zu einzelnen Jahren unterschiedliche Auswirkungen.
Ein Vorteil der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist, dass durch gezielte Rechnungsstellung und Begleichung von Rechnungen die Höhe des Gewinns zum Ende des Kalenderjahrs beeinflusst werden kann.
Quelle: Dietmar Sedlaczek. Ärzte Zeitung 19.12.2007
Standards helfen, Fehler bei Op zu vermeiden
Gerade Praxisteams, die ambulante operative Eingriffe vornehmen, sollten Handlungsempfehlungen erarbeiten, um einen optimalen Sicherheitsstandard für Patienten zu gewährleisten. Medizinischen Fachangestellten kommt dabei eine Schlüsselrolle zu.
Eine Arbeitsgruppe des Aktionsbündnisses Patientensicherheit hat Handlungsempfehlungen entwickelt, um Eingriffsverwechslungen in der Chirurgie zu verhindern. Die Tipps sind auch bei operativen Eingriffen in Arztpraxen hilfreich, um Handlungsabläufe zu sichern. Dabei geht es um eine Sensibilisierung aller Beteiligten bei risikorelevanten Eingriffen.
Patienten sollten zum Beispiel vor der Op eindeutig identifiziert werden. Dazu gehört, dass sie vom Praxisteam mehrmals nach ihrem Namen gefragt werden. Zudem sollten sie darum gebeten werden, auf den Körperteil zu deuten, der operiert werden soll. Auch bereits beim Röntgen ist es sinnvoll, auf diese Weise vorzugehen, damit Verwechslungen ausgeschlossen werden. In seinen Empfehlungen setzt das Aktionsbündnis Patientensicherheit auf vier Stufen zu Vermeidung von Eingriffsverwechslungen:
* Aufklärung und Identifikationdes Patienten möglichst durch den Operateur, bei endoskopischen Eingriffen oder im Röntgen geschieht das durch die verantwortliche Arzthelferin oder MTA
* Markierung des Eingriffsorts durch den operierenden Arzt
* Identifikation des richtigen Patienten für den richtigen Raum durch den Arzt oder das Assistenzpersonal
* Ein so genanntes Team-Time-out, also die Kontrolle aller Patientendaten, durch das Behandlungsteam unmittelbar vor dem Eingriff.
Im Sinne des im Qualitätsmanagementvorgegebenen kontinuierlichen Verbesserungsprozesses können Praxisteams von den Empfehlungen des Aktionsbündnisses lernen.
Mehr Informationen im Internet: http://www.aktionsbuendnis-patientensicherheit.de
Quelle: Theresia Wölker. Ärzte Zeitung 18.12.2007
Studie: Massage lindert postoperative Schmerzen
Eine tägliche Massage kann nach größeren Operationen die Schmerzen lindern. Dies ergab eine in den Archives of Surgery (2007; 142: 1158-1167) publizierte randomisierte kontrollierte Studie.
Die Massage ist eine der ältesten medizinischen Therapien. Schon Hippokrates empfahl sie und zumindest an US-Kliniken gehörten Rückenmassagen in nicht allzu weit zurückliegender Vergangenheit zu den Angeboten einer postoperativen Betreuung. Dass dies für die meisten Patienten angenehm ist, steht wohl außer Frage. Auch eine physiologische Wirkung der Massage, etwa eine Vasodilatation in der Haut, eine Erhöhung der Hauttemperatur und die Entspannung von Geist und Körper dürften unstrittig sein. Darüber hinaus soll die Massage die Laktatwerte im Muskel senken, die Heilung im Bindegewebe stimulieren und die lymphatische und venöse Zirkulation fördern.
Daraus lässt sich eine schmerzlindernde Wirkung ableiten, die Gegenstand einer klinischen Studie an der Veteranenklinik in Ann Arbor war.
Ergebnis: Die Massage, nicht aber die Unterhaltung mit dem Masseur, reduzierte kurzfristig signifikant die Schmerzintensität (p = 0,001), die mit den Schmerzen verbundenen Unannehmlichkeiten (p < 0,001) sowie Angstgefühle (p = 0,007). Langfristig gab es aber keine Unterschiede zwischen den Gruppen. Vor allem gelang es nicht, den Klinikaufenthalt zu verkürzen oder Einsparungen bei den Medikamenten zu erzielen. Die Massage kann jetzt zwar dank der Studie als evidenzbasierte Therapie bezeichnet werden. Da sie aber personal- und damit kostenintensiv ist, dürfte sie kaum wieder zum Bestandteil der Regelversorgung auf chirurgischen Stationen werden.
Quelle: rme/aerzteblatt.de Dienstag, 18. Dezember 2007
Mehrwertsteuerpflicht für das Einsetzen einer Spirale?
Ärztliche Leistungen, die der Erkennung, Linderung oder Heilung von Krankheiten dienen, unterliegen nicht der Umsatzbesteuerung. Diesem aus finanzpolitischer Perspektive offenbar äußerst ärgerlichen Umstand soll es offensichtlich an den Kragen gehen. Der Fiskus geht auf die Suche nach den ersten von ihm als angreifbar erachteten Schwachstellen und möchte einen Teil der kontrazeptiven Tätigkeit (das lUD) als "nichtärztlichen"(?) privaten Luxus definieren.
Wieso ist die Spirale "Lifestyle" und die Sterilisation und der Schwangerschaftsabbruch nicht?
Der EBM ist spätestens seit 1989, als das Honorarbudget eingeführt wurde, nichts anderes als ein mehr schlecht als recht funktionierendes Honorarverteilungsinstrument mit sinkender Finanzbasis. Er bildet den tatsächlichen Wert der ärztlichen Leistung nicht ab. Jede neue EBM-Reform war und ist der vergebliche Versuch, mittels immer filigranerer Ausschlussbestimmungen, eingebauter Abrechnungsfallen und ständiger Abwertung eine Illusion von Gerechtigkeit herzustellen und die Ärzte mental bei der Stange zu halten, um die Sicherstellung der Versorgung nicht zu gefährden. Dies wird so bleiben.
Mit anderen Worten: Der EBM definiert nicht die medizinische Welt. Er dient allenfalls noch dazu, in den nächsten Jahren den niedergelassenen Ärzten ein Basisentgelt zu verschaffen, das noch nicht einmal die unabweisbaren Kosten abdeckt. Alles Weitere ist den individuellen freiberuflichen Qualitäten überlassen.
Quelle: Gerda Enderer-Steinfort. Frauenarzt 48 (2007) Nr.12, 1151-1152
Quality Assurance and Benchmarking in Ambulatory Surgery
J. Brökelmann, R. Mayr siehe http://www.ambulatorysurgery.org./
Europarecht: Stärkung der Privatklinik
Eine gesetzliche Bestimmung, durch die die Kosten einer Krankenhausbehandlung im Ausland von der Gesetzlichen Krankenversicherung dann nicht übernommen werden, wenn sie in einer Privatklinik durchgeführt wird, ist mit dem Recht der Europäischen Gemeinschaft unvereinbar. Sie verstößt gegen Artikel 49 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV). Und zwar auch dann, wenn Kinder im Alter bis zu 14 Jahren ausdrücklich ausgenommen werden, also auch im Ausland in einer Privatklinik behandelt werden dürfen. (EuGH, Az.: C 444/05)
Quelle: Arzt& Wirtschaft 12/2007, 3f3
Ungarisches Parlament billigt umstrittenes Gesundheitsgesetz
Das ungarische Parlament hat am Montagabend ein umstrittenes Gesetz zur Teilprivatisierung der Krankenversicherung verabschiedet. 204 Abgeordnete stimmten dafür und 168 dagegen, es gab eine Enthaltung.
Das von der Mitte-links-Regierung unter Ministerpräsident Ferenc Gyurcsany eingebrachte Gesetz sieht vor, dass neben der staatlichen Krankenkasse 22 private Kassen zugelassen werden, an denen der Staat allerdings eine Mehrheit hält. Die Maßnahme ist Teil des im vergangenen Jahr beschlossenen Sparpakets der Regierung. Der kleine marktliberale Koalitionspartner Bund Freier Demokraten (SZDSZ) hatte Gyurcsany mit dem Bruch des Bündnisses gedroht, sollten dessen Sozialisten (MSZP) dem Gesetz nicht zustimmen.
Quelle: afp/aerzteblatt.de Dienstag, 18. Dezember 2007
Frauen bekommen erstes Kind mit 26
In Deutschland werden Frauen werden immer später Mutter - im Schnitt sind sie 26, wenn sie ihr erstes Kind auf die Welt bringen. 1960 lag das Durchschnittsalter noch bei 23.
Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung, die das Statistische Bundesamt gestern in Berlin vorgestellt hat. Die repräsentative Befragung von 12.500 Frauen war nach Angaben der Statistiker notwendig, weil die Statistik solche Daten bislang nur für ehelich geborene Kinder erfasst hat. Im Osten aber haben drei von fünf Kindern ledige Eltern.
Quelle: Ärzte Zeitung 19.12.2007
Ist Gesundheit wirklich das höchste Gut?
Gesundheit ist in Deutschland zur Ersatzreligion geworden, sagt Dr. Manfred Lütz. Immer mehr Gläubige ließen sich in den Bann ziehen von Heilsbotschaften, die selbst ernannte Priester, Apostel und Gesundheitspäpste - oft wohlwollend unterstützt von Massenmedien - öffentlich verkünden.
Lütz, Chefarzt des Kölner Alexianer-Krankenhauses, Theologe und Erfolgsautor, wehrt sich in seinem neuen Buch "Das Leben kann so leicht sein - Lustvoll genießen statt zwanghaft gesund" gegen die weit verbreitete Auffassung, dass Gesundheit das höchste Gut sei. Quelle: Ärzte Zeitung 19.12.2007
Schirmhüte schützen Raucher vor Regen
Das totale Rauchverbot in Großbritannien treibt mitunter seltsame Blüten. Dass Raucher nach draußen geschickt werden, um ihrem Laster zu frönen, gehört längst zum Alltag. In einem Küstenhotel erhalten Raucher, die vor die Tür geschickt werden, nun aber seit Kurzem seltsame Schirmhüte, die sie vor Wind und Wetter schützen sollen.
Chaz Charlton, Besitzerin des Clifton Hotels in Portland, wollte eigentlich einen Raucherraum vor ihre Herberge bauen lassen. Doch mit Hinweis auf die heftigen Seewinde, die den Anbau fortwehen könnten, wurde ihr dieses Anliegen behördlicherseits verwehrt, wie die britische Zeitung "The Sun" berichtet.
Not macht bekanntlich erfinderisch, weshalb Chaz Charlton auf die Idee mit der schrulligen Kopfbedeckung kam, die inzwischen landesweit bekannt geworden sind. "Unsere Hüte sind sehr begehrt", erzählt die Hotelbesitzerin. "Schließlich leiden wir oft unter sintflutartigen Regenfällen." (Smi)
Quelle: Ärzte Zeitung 6.12.2007
Prof. Dr. Jost Brökelmann, Redakteur BAO-MAO-Aktuell
Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V. – BAO
Präsident Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg
Vereinsregister VR 6346
Managementgesellschaft Ambulantes Operieren – MAO
Sterntorbrücke 1, D-53111 Bonn
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