17.09.08: BAO-MAO-Aktuell

BAO-MAO-Aktuell; Nr. 39/08, vom 17. September 2008
Nachrichten für Ambulante Operateure und Anästhesisten

Gesetzliche Krankenversicherung

Politiker fordern neues Honorarsystem für Ärzte
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) sieht nach der Einigung im Streit um bessere Vergütungen für Ärzte den Weg frei für ein neues Honorarsystem. "Ich wollte diese Einigung, weil wir ein neues Honorarsystem brauchen", sagte Schmidt der Passauer Neuen Presse. Das bisherige System habe immer wieder zu Verwerfungen in den Praxen geführt. "Versicherte wurden mit Hinblick auf ein angeblich aufgebrauchtes Budget abgewiesen, Privatpatienten bei Terminen bevorzugt", sagte Schmidt. Das wolle sie beenden. Jetzt entstehe ein ganz neues, planbares Honorarsystem. "Ein Arzt weiß, was er für seine Leistung bekommt und das Krankheitsrisiko geht auf die Kasse über", sagte Schmidt.
Auch der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach forderte ein neues Honorarsystem. "Wir haben noch eine Reform vor uns, die das Ganze transparenter und gerechter macht und Leistung belohnt", sagte Lauterbach dem Bremer Kurier am Sonntag. Man müsse in Zukunft zu einem System der ganz normalen Preiserstattung kommen. Die Preise würden dann direkt von den Kassen den einzelnen Ärzten vergütet. Die Preisverordnung müsste jährlich aktualisiert werden und für die gesetzlichen wie die privaten Versicherungen gleichermaßen gelten. Damit würde man Qualität belohnen, nicht Kreativität bei der Abrechnung, sagte Lauterbach.
Quelle: ddp/aerzteblatt.de vom 1. September 2008

Arzthonorar: KBV trotzt den Kassen 2,7 Milliarden Euro zusätzlich ab
Die Vertragsärzte und Psychotherapeuten in Deutschland erhalten im kommenden Jahr rund 2,7 Milliarden Euro mehr Honorar: Gewinner der Reform sind dabei die Ärzte im Osten. Sie erhalten bis zu 20 Prozent mehr Geld, so KBV-Chef Dr. Andreas Köhler heute in Berlin. Mager fällt hingegen das Ergebnis für die Ärzte im Süden aus.
- Nach über siebenstündigen Verhandlungen hatten sich KBV und der Schlichter im Erweiterten Bewertungsausschuss, Professor Jürgen Wasem, gestern Abend gegen den Willen der Kassen auf ein Honorarplus von rund 10 Prozent geeinigt.
- Der jetzt ausgehandelte bundesweite Orientierungspunktwert liegt bei 3,5085 Cent.
- Nach 20 Jahren des Einfrierens ärztlicher Honorare sei nun eine der wichtigsten Hürden hin zu einer leistungsgerechten Vergütung in Euro und Cent genommen, sagte Köhler. Für drei weitere Jahre bleiben die Budgets von Haus- und Fachärzten getrennt.
- Die Kassenseite zeigte sich vom Ergebnis enttäuscht: "Diese massive Honorarerhöhung werden leider alle Versicherten deutlich in ihren Portemonnaies spüren...", kommentierte Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorsitzender des Vorstands des GKV-Spitzenverbandes und Verhandlungsführer der Krankenkassen in einer ersten Reaktion.
Quelle: Ärzte Zeitung online, 29.08.2008

Ärztebund fordert Finanzierung steigender Personalkosten
Die Krankenkassen sollen die steigenden Personalkosten der Praxen gegenfinanzieren. Das hat der NAV-Virchow-Bund, Landesgruppe Nordrhein, gefordert. "In einem vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegten Gesetzesentwurf zur Reform der Krankenhausfinanzierung ist vorgesehen, dass die gesetzlichen Krankenkassen die steigenden Personalkosten im Krankenhaus übernehmen sollen. Bisher ist nicht bekannt geworden, dass eine gleichartige Regelung für den ambulanten Bereich zur Entlastung der niedergelassenen Ärzte geplant ist", kritisierte der NAV.
Quelle: hil/aerzteblatt.de Mittwoch, 27. August 2008

Laumann fordert gleiches Geld für gleiche Leistung
Der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) will sich für eine bundesweit einheitliche Honorierung der niedergelassenen Ärzte einsetzen.
Bei der Einführung des Gesundheitsfonds müsse dafür Sorge getragen werden, dass angesichts des bundeseinheitlichen Krankenkassenbeitrags die großen Unterschiede in der Arztvergütung zwischen den einzelnen Bundesländern abgebaut werden.
Quelle: Ärzte Zeitung, 28.08.2008

Schmidt gegen Bedarfsplanung
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hat sich für ein Ende der bisherigen Bedarfsplanung ausgesprochen.
In einer Veranstaltung im hessischen Rodgau schlug sie als Alternative ein regionales Zulassungsverfahren unter Einbeziehung der Kommunen vor.
Quelle: Ärzte Zeitung, 04.09.2008

Neues Konzept zur Hausarzt-Facharzt-Zusammenarbeit
Ein neues Konzept für die Zusammenarbeit von Haus- und Fachärzten hat der NAV-Virchow-Bund vorgelegt. In einem Positionspapier schlägt der Verband am 3. September vor, künftig vor allem regionale Lösungen zu stärken und Versorgungskonzepte gesetzlich zu fördern, die ein komplettes Angebot aus haus- und fachärztlichen Leistungen gewährleisten. Aus Sicht des NAV-Virchow-Bundes müssen niedergelassene Fachärzte besser in neue Versorgungskonzepte eingebunden werden. Reine Hausarztverträge ohne ergänzende Facharzteinbindung gefährden nach Auffassung des NAV auf Dauer die Versorgung.
- Hierzu sei eine Änderung des Paragraphen 73a des fünften Sozialgesetzbuches nötig, die es auch freien Verbänden oder Ärztenetzen ermögliche, auf regionaler Ebene Haus- und Facharztverträge mit Krankenkassen zu schließen. Dadurch werde nicht nur den regionalen Erfordernissen Rechnung getragen, sondern die organisationsstarken Verbände könnten zielorientierter die Interessen ihrer jeweiligen Mitglieder vertreten.
Quelle: hil/aerzteblatt.de Mittwoch, 3. September 2008

Arzt: Für Gemeinschaftspraxen tickt jetzt eine Zeitbombe
Für Ärzte in Berufsausübungsgemeinschaften tickt bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen eine Zeitbombe: Durch die neuen Arztnummern können die Kassen die Rezepte getrennt auswerten und den einzelnen Ärzten zuordnen. Der bisher übliche praxisinterne Ausgleich zwischen den Partnern entfällt, warnt Dr. Rolf Ziskoven, Hausarzt aus Sankt Augustin.
Ziskoven ist überzeugt: "Mit den Arztnummern wird der Grundstein für Prüforgien im Pharmabereich gelegt."
- Zwar dürften Ärzte in Berufsausübungsgemeinschaften für die Partner die Rezepte unterschreiben, die Zuordnung bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung erfolge aber nach der Arztnummer, kritisiert der Hausarzt.
- Er empfiehlt allen betroffenen Kollegen, die Aufteilung von Patienten und Verordnungen neu zu ordnen.
Quelle: Ärzte Zeitung online, 01.09.2008

Bremer Ärztekammer lehnt eGK in ihrer jetzigen Form ab
Die Delegierten-Versammlung der Bremer Ärztekammer hat die elektronische Gesundheitskarte "in ihrer bisher erprobten Form" abgelehnt.
Damit folgten die Delegierten dem Positionspapier der Bundesärztekammer. Zugleich forderten die Ärzte-Vertreter die konzeptionelle Weiterentwicklung der Karte, unter anderem die Vermeidung einer zentralen Speichersystematik, die Beibehaltung des Papierrezeptes, Sicherheitsgutachten durch unabhängige Experten oder die vollständige Kostenerstattung an Ärzte und Krankenhäuser.
Quelle: Ärzte Zeitung, 02.09.2008

Freie Ärzteschaft: Aufruf zur Teilnahme an der Demonstration
19.09.2008 - Demo in Berlin
Praxisschließungen am gleichen Tag
Um 12 Uhr vom Roten Rathaus zum Brandenburger Tor
Näheres: http://www.freie-aerzteschaft.de/

Rettung der Krankenhäuser: Demo am 25. September in Berlin
Auf die vom Aktionsbündnis "Rettung der Krankenhäuser" geplante Demonstration am 25. September in Berlin haben die Bundesärztekammer (BÄK) und der Hartmannbund (HB) hingewiesen.
- Als "zentrale gesundheitspolitische Herausforderung" hat auch der Vorsitzende des HB, Kuno Winn, die Hilfe für die Krankenhäuser bezeichnet. "Mit der selben uneingeschränkten Energie, mit der wir weiter für notwendige Verbesserungen im ambulanten Bereich kämpfen, streiten wir dafür, dass auch die über 2.000 Krankenhäuser in öffentlicher, gemeinnütziger und privater Trägerschaft unsere Patienten weiter auf höchstem medizinischen Niveau versorgen können", sagte Winn.
Quelle: hil/aerzteblatt.de Dienstag, 2. September 2008

Selbstständige erhalten über GKV kein Krankengeld mehr
Niedergelassene Ärzte, die freiwillig Mitglied in der Gesetzlichen Krankenversicherung sind, bekommen ab 2009 kein Krankengeld mehr bezahlt.
Grund dafür ist eine bisher wenig beachtete Regelung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes. Durch sie wird zum 1. Januar 2009 Paragraf 44 SGB V geändert. Dort heißt es dann: "Keinen Anspruch auf Krankengeld haben hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige."
Das bedeutet, dass Niedergelassene als freiwillige GKV-Mitglieder ihren Anspruch auf das Krankengeld verlieren.
Quelle: Ärzte Zeitung, 26.08.2008

GKV macht im ersten Halbjahr fast eine Milliarde Euro Verlust
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat im ersten Halbjahr ein Defizit von rund 940 Millionen Euro eingefahren. Für Kassen und Bundesregierung besteht wenige Monate vor dem Start des Gesundheitsfonds dennoch kein Grund zur Panik.
So rechnet das Bundesgesundheitsministerium für das Gesamtjahr 2008 mit einem ausgeglichenen Ergebnis.
Honorar der Vertragsärzte legt um 4,2 Prozent zu
Größter Ausgabenposten sind weiter die bundesweit 2.100 Kliniken mit Aufwendungen in Höhe 26,7 Milliarden Euro (+ 3,7 Prozent), gefolgt von Arzneimitteln mit 14,4 Milliarden Euro (+ 6,4). Das Gesamthonorar der Vertragsärzte legte um 4,2 Prozent auf 11,9 Milliarden Euro zu. Darin sind die Ausgaben für Früherkennungsuntersuchungen, die um 7,5 Prozent in die Höhe schnellten, nicht enthalten. Der Anteil der Vertragsärzte an den GKV-Ausgaben liegt bei 15 Prozent.
Quelle: Ärzte Zeitung, 02.09.2008

Konkurrenzkampf - Ärzte boykottieren Rhön-Kliniken
Der intensive Ausbau von ambulanten Zentren wird für die Rhön-Kliniken inzwischen zum Bumerang. Wie die Online-Plattform FAZ.NET am 26.8. berichtet, wollen die niedergelassenen Ärzte in der Region um die von Rhön-Kliniken betriebenen Krankenhäuser Miltenberg und Erlenbach die Zusammenarbeit aufkündigen und keine Patienten in beide Krankenhäuser mehr überweisen. Der Grund für die Reaktion ist der Bau eines Versorgungszentrums in Erlenbach, das die Ärzte als eine Konkurrenzeinrichtung betrachten.
Laut FAZ.NET wehrt sich insbesondere das "Ärztenetz Untermain" gegen die "Markmacht, die uns an die Wand drückt", so deren Sprecher Andreas Morgenroth. Die Ärzte befürchten, dass der Rhön-Konzern "mit Geld über unsere Praxen herfällt und versucht, sie aufzukaufen." Auf der Jahreshauptversammlung des Konzerns in Frankfurt bezeichnete der Vorstandsvorsitzende Wolfgang Pföhler die Versorgungszentren als "Eingangstor" für die Rhön-Kliniken. "Die wirtschaftlichen Vorteile der Vollversorgung aus einer Hand sind unübersehbar", so Pföhler. Inwieweit diese Rechnung aufgeht, wird sich in der Auseinandersetzung mit den niedergelassenen Ärzten noch beweisen.
Quelle: kma Newsletter - Ausgabe 0122 vom 28.08.08

Kasse muss Hilfsmittel zum Ausgleich einer Behinderung gewähren
Zum Ausgleich einer Behinderung muss die gesetzliche Krankenkasse entsprechende Hilfsmittel gewähren. Das geht aus einem veröffentlichten Urteil des Hessischen Landessozialgerichts hervor. Die Richter gaben mit ihrer Entscheidung einer zwölf Jahre alten Klägerin Recht, die aufgrund einer spastischen Lähmung nicht eigenständig gehen kann. Um Stehversuche und erste Schritte zu ermöglichen, wurden dem Mädchen sogenannte dynamische Soft-Orthesen verordnet. Die elastische Spezialbandage liegt wie eine zweite Haut an. Dadurch soll die Körperwahrnehmung verbessert werden. Die Krankenkasse hatte die therapeutische Wirksamkeit bezweifelt und die Übernahme der Kosten in Höhe von rund 1.100 Euro abgelehnt. Sie bot stattdessen starre Orthesen aus Carbonfasermaterial an.
Die Richter wiesen aber darauf hin, dass ein therapeutischer Nutzen - über den bloßen Ausgleich der Behinderung hinaus - nicht nachgewiesen werden muss. Die Erfahrung der Ärzte reiche aus. Die Soft-Orthesen ermöglichten dem Mädchen mehr Bewegungsfreiheit und seien leichter anzuziehen. Nicht entscheidend sei, dass sie nicht im Hilfsmittelverzeichnis stünden. (AZ L 8 KR 69/07). Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Die Zwölfjährige leidet aufgrund einer frühkindlichen Hirnschädigung an einer Bewegungsstörung, bei der Zusammenarbeit, Kontrolle und Steuerung verschiedener Muskeln gestört sind (Internet: http://www.rechtsprechung.hessen.de).
Quelle: kma Newsletter - Ausgabe 0122 vom 28.08.08

Privatversicherer

Medizinischer Fortschritt darf nicht behindert werden
Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat entschieden, dass eine neue Behandlungsmethode auch dann von der PKV erstattet werden muss, wenn diese in der wissenschaftlichen Literatur noch nicht hinreichend dokumentiert ist.
- Geklagt hatte ein Patient mit Prostatakrebs, dem die private Krankenversicherung die Kosten von knapp 9.000 Euro für eine Behandlung nach der HIFU-Methode nicht bezahlen wollte. Bei dieser Therapieform wird das Tumorgewebe mit hochfrequentem fokussiertem Ultraschall durch Hitze zerstört.
- Das Landgericht wies die Klage in erster Instanz ab: Der Patient könne nur bei herkömmlicher operativer Behandlung die Erstattung der Kosten verlangen. Die HIFU-Methode sei aber wegen fehlender Langzeitstudien nur als alternatives und experimentelles Verfahren anzusehen. Das OLG hob diese Erstentscheidung auf, da sie jeglichen medizinischen Fortschritt unterbinden würde.
Das OLG betonte, dass eine private Krankenversicherung verpflichtet sei, jede medizinisch notwendige Heilbehandlung zu bezahlen. Eine solche wiederum sei schon dann zu bejahen, wenn die Behandlung unter medizinischen Gesichtspunkten vertretbar ist.
- Es komme für die Erstattungsfähigkeit einer Therapie nicht darauf an, ob es bereits eine allgemein anerkannte Behandlungsmethode zur Behandlung der Erkrankung gibt. Vielmehr ist für die Annahme der medizinischen Vertretbarkeit einer angewandten neuen Methode nur zu prüfen, "ob diese zur Heilung, Linderung und Verhinderung der Ausbreitung der in Rede stehenden Erkrankung geeignet ist".
- Der Annahme der medizinischen Notwendigkeit einer Therapie stehe aber nicht entgegen, dass eine Behandlungsmethode noch nicht in der wissenschaftlichen Literatur nach wissenschaftlichem Standard dokumentiert und bewertet worden sei.
- Der Begriff "medizinische Notwendigkeit" wird von den Gerichten weit gefasst. Entscheidend ist, ob es nach den objektiven medizinischen Befunden und Erkenntnissen vertretbar war, die Behandlung als notwendig anzusehen. Dies kann der Fall sein, wenn der Erfolg nicht sicher vorhersehbar ist.
Quelle: Emil Brodski Ärzte Zeitung, 02.09.2008

Zwei-Klassen-Medizin - PKV hält Vorwurf für haltlos
Niedergelassene Ärzte, die ihren Privatpatienten einen besonderen Service anbieten, müssen sich immer wieder die Kritik gefallen lassen, sie leisteten der Zwei-Klassen-Medizin Vorschub.
Mit einem neuen Positionspapier will der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) Ärzten und anderen Interessierten eine Argumentationshilfe an die Hand geben, um solchen Vorwürfen begegnen zu können.
- (...) Grundannahme, dass von einer Zwei-Klassen-Medizin nur dann die Rede sein kann, wenn ein höherwertiges Leistungsangebot neben der allen zugänglichen Grundversorgung nur zu Lasten eben dieser Grundversorgung bereitgestellt werden kann. Das ist ihrer Einschätzung nach in Deutschland nicht der Fall.
Das Positionspapier "Zwei-Klassen-Medizin - Behauptungen und Wahrheit. Ein Beitrag zur Versachlichung der Diskussion" findet sich www.pkv.de/publikationen/positionspapiere
Quelle: Ärzte Zeitung, 03.09.2008

Rechtliches

Haftungsfall: Schuldeingeständnis oder nicht?
Vorsicht im Strafverfahren, doch keine Informationsblockade gegen den Patienten
Ärzte sollten im Falle eines Strafverfahrens wegen Komplikationen bei der Behandlung nie ein Schuldeingeständnis abgeben. Außerdem sollten sie die Klage ihrer Versicherung und einem möglichen Arbeitgeber melden, denn den Strafverfahren folgen oft zivilrechtliche Ansprüche.
Zu der Frage, ob Ärzte ein Schuldeingeständnis abgeben sollen oder nicht hat es in den vergangenen Jahren immer wieder Missverständnisse und Diskussionen gegeben. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass bei Komplikationen bei der Behandlung, die möglicherweise auf einen Fehler zurückzuführen sind, dem betroffenen Patienten durchaus ein Signal gegeben werden darf, dass etwas nicht richtig gelaufen ist. Ein solches Vorgehen hilft unter Umständen sogar, einen Prozess zu vermeiden. Aber ein Schuldeingeständnis sollte dabei nicht abgegeben werden.
Diesen Tipp gibt auch die Deutsche Ärzteversicherung, die zu dem Thema Haftpflicht-Schadensfall einen neuen, für Ärzte kostenlosen Ratgeber herausgebracht hat. Neben Tipps zum Verhalten, wenn ein Patient Schadensersatz fordert, bietet die Broschüre Informationen zur Schadensprophylaxe und Regeln zur Schadensminimierung. Anlass für die Veröffentlichung der Broschüre war die Untersuchung "Dossier Ärzte" der Deutschen Ärzteversicherung. Aus dieser geht hervor, dass fast 50 Prozent der Mediziner juristische Schritte von Patienten befürchten.
Abruf: service@aerzteversicherung.de, Tel.: 02 21 / 14 82 27 00
Quelle: Ärzte Zeitung, 28.08.2008

Aus Mangel an Begründung
Mit seinem Versuch, das Potenzmittel Viagra auf Rezept von der Krankenkasse bezahlt zu bekommen, ist ein Diabetiker beim Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die Karlsruher Richter lehnten seine Beschwerde mit Aktenzeichen 1 BvR 1778/05 als unzulässig ab: Seine Anwältin habe die verfassungsrechtlichen Bedenken nicht ausreichend begründet. In dem jetzt veröffentlichten Beschluss machte eine Kammer des Ersten Senats deutlich, dass der Leistungskatalog der Krankenkassen auch nach wirtschaftlichen Erwägungen bestimmt werden darf. "Die Gesetzlichen Krankenkassen sind nicht von der Verfassung wegen gehalten, alles zu leisten, was an Mitteln zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit verfügbar ist", begründeten die Richter ihren ablehnenden Beschluss.
Quelle: Arzt & Wirtschaft 08/2008, 10

Kostenübernahme - Nicht für Brustvergrößerung
Eine Brustasymmetrie ist selbst dann keine Krankheit im Sinne der Gesetzlichen Krankenversicherung, wenn für ihren Ausgleich ein 350 Kubikzentimeter großes Implantat erforderlich ist, denn nicht jede körperliche Unregelmäßigkeit ist eine Krankheit. Deshalb sind die Kosten für körperliche Korrekturen nur im Ausnahmefall von den Kassen zu übernehmen.
- Krankheitswert hat eine körperliche Unregelmäßigkeit erst dann, wenn der Betroffene in seinen Körperfunktionen beeinträchtigt wird oder die Abweichung so entstellend ist, dass sie die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft gefährdet. Eine Asymmetrie der Brüste lässt sich jedoch durch Einlagen im BH hinreichend verdecken.
(BSG, Az.: B 1 KR 19/07 R)
Quelle: Arzt & Wirtschaft 08/2008, 50

Altersgrenze ist erlaubt
Das Enden der Zulassung als Vertragsarzt mit Ablauf des Kalendervierteljahres, in dem er das 68. Lebensjahr vollendet (5 95 Abs.7 SGB V), ist mit dem Grundgesetz und mit europäischem Recht vereinbar. Daran hat sich weder dadurch etwas geändert, dass der Gesetzgeber die Altersgrenze für unterversorgte Gebiete mit Wirkung vom 1. Januar 2007 aufgehoben hat, noch dadurch, dass durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGGI vom 14. August 2006 die Diskriminierung unter anderem auch wegen Alters untersagt worden ist. Denn das europäische und das deutsche Recht sehen Ausnahmen für den Fall vor, dass Altersgrenzen arbeitsmarkt- oder beschäftigungspolitischen Zielen dienen. Bei der Altersgrenze für Vertragsärzte spielt speziell der Gesichtspunkt eine Rolle, dass jüngere, an einer Zulassung interessierte Arzte ausreichende Chancen auf eine Zulassung haben sollen und jüngere Ärzte auch neuere medizinische Erkenntnisse in das System der vertragsärztlichen Versorgung einbringen können. - (RSG, Az.: B 6 [CA 41/06 R)
Quelle: Arzt & Wirtschaft 08/2008, 50

Aufklärung Nicht in allen Einzelheiten
Die Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht über die Risiken eines Eingriffs hat sich für die Ärzte zum Schreckgespenst im medizinischen Haftungsrecht entwickelt. Um überzogenen Anforderungen entgegen zu treten, hat das Oberlandesgericht Koblenz jetzt entschieden, dass der Arzt die Operationsrisiken dem Patienten nicht in allen Einzelheiten darstellen muss. Es genügt, dass er ihm die Gefahrenlage im Kern zutreffend schildert und hinreichend verdeutlicht. Der Arzt darf das Aufklärungsgespräch nicht dadurch ersetzen, indem er den Patienten ein Aufklärungsformular unterschreiben lässt.
(OLG Koblenz, Az.: 5 U 1288/07)
Quelle: Arzt & Wirtschaft 08/2008, 50

Dokumentation - Nicht alle Details
In den Krankenunterlagen sind in jedem Fall nur die Behandlungsdetails zu dokumentieren, die erforderlich sind, um die Ärzte und das Pflegepersonal über den Verlauf der Krankheit und die bisherige Behandlung im Hinblick auf künftige medizinische Entscheidungen ausreichend zu informieren. Der Operationsbericht braucht deshalb neben der stichwortartigen Beschreibung des Eingriffs keine medizinischen Selbstverständlichkeiten zu enthalten, wie bei einer Prostatektomie die spannungsfreie Verknotung der Anastomosennähte.
(OLG Oldenburg. Az.: 5 U 92/06)
Quelle: Arzt & Wirtschaft 08/2008, 50

Praxismanagement

Qualitätsmanagement fürs Praxismarketing
Wer in seiner Praxis ein Qualitätsmanagement-System einführt, für den können sich die Zusatzkosten für ein Zertifikat durchaus lohnen. Das hat die Versichertenbefragung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ergeben.
- Niedergelassene Ärzte sind zwar nicht verpflichtet, ihre Praxis auch zertifizieren lassen. Aber Gütesiegel für Qualitätsstandards haben für Patienten durchaus auch Einfluss bei der Suche nach einem neuen Arzt. Der KBV-Befragung zufolge ist mehr als 40 Prozent der Patienten ein Gütesiegel wichtig; bei der Suche nach Fachärzten sind es sogar 47 Prozent, die auf Gütesiegel schauen. Qualitätszertifikate - wie auch Fortbildungszertifikate - lassen sich als durchaus auch als Teil des Praxismarketings sehen.
Quelle: Ärzte Zeitung, 27.08.2008

Kontrolle der Bankauszüge ist ein Muss
Ärzte und andere Bankkunden tun gut daran, ihre Kontoauszüge peinlich genau zu überprüfen. Denn: Banken kontrollieren bei Überweisungen häufig die Unterschrift nicht. Das hat ein Bericht des MDR-Magazins Umschau ergeben. Sogar der Name Pittiplatsch oder Wellenlinien seien bei einem Test akzeptiert worden, teilte der Sender vor der Ausstrahlung des Magazins mit. 95 von 100 Überweisungen mit Beträgen zwischen 5 und 50 Euro seien ausgeführt worden, obwohl auf ihnen kein Verfügungsberechtigter unterschrieben hatte. In einer Stellungnahme räume der Spitzenverband der deutschen Bankwirtschaft "Zentraler Kreditausschuss" ein, dass teils erst ab bestimmten Betragsgrenzen gründlich geprüft werde, während unter dieser Grenze Stichproben genommen würden.
- "Wenn die Unterschrift auf einem Überweisungsträger nicht die des Kunden ist, dann hat er auch keine wirksame Weisung erteilt", sagte Andrea Hoffmann von der Verbraucherzentrale Sachsen dem MDR. In diesem Fall müsse die Bank den Betrag zurückbuchen. Um sich vor einem Missbrauch zu schützen, rät Hoffmann zu einer regelmäßigen und sorgfältigen Kontrolle der Kontoauszüge.
Quelle: Ärzte Zeitung online, 27.08.2008

Europa

Schönheits-Op zum Last-Minute-Tarif
Immer schmaler werdende Budgets zwingen auch die Italiener zur Zurückhaltung beim Konsum. Doch auf eines verzichten sie nur ungern: auf die immer beliebter werdende Schönheitsoperation.
Ob Brustvergrößerung, Fettabsaugung oder Nasenkorrektur: Wer das Geld nicht hat, um den Eingriff in einem der großen Zentren vornehmen zu lassen, verwirklicht seinen Traum in einem osteuropäischen Land, wo die Preise bis zu 60 Prozent niedriger liegen als in der Heimat.
Um diese Kunden nicht auf Dauer zu verlieren, haben Marketingstrategen sich jetzt etwas einfallen lassen: den Termin in letzter Minute, etwa wenn ein fest eingeplanter Kunde seinen Termin storniert. Die prompte Verfügbarkeit zahlt sich für den Ersatzpatienten aus. Er bekommt dann sozusagen die Linienflugleistung zum Charterflugpreis, schreibt der "Corriere della Serra".
Quelle: Ärzte Zeitung, 27.08.2008

Allgemeines

Deutschland auf Schrumpfkurs
Im Jahr 2060 wird Deutschland aufgrund der demografischen Entwicklung nicht mehr das bevölkerungsreichste Land in der Europäischen Union sein. Das geht aus einer "Bevölkerungsprojektion" von Eurostat, dem Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften, hervor.
Demnach läge im Jahr 2060 Großbritannien mit 77 Millionen Einwohnern auf Platz 1. Frankreich hätte 72 Millionen, Deutschland 71 Millionen Einwohner - zur Zeit leben hierzulande etwa 82 Millionen Menschen.
Quelle: Ärzte Zeitung, 27.08.2008

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Prof. Dr. Jost Brökelmann, Redakteur BAO-MAO-Aktuell
Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V. – BAO
Präsident Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg
Vereinsregister VR 6346
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Chirurgen Magazin + BAO Depesche

Heft 111 | Ausgabe 1 – Februar 2024
Sektorenverbindende Versorgung: Können Hybrid-DRG wirklich die verschleppte Ambulantisierung retten?
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2021 OP-Netzwerk | Ein Service des BAO e. V. Auf OP-Netzwerk finden interessierte Ärztinnen und Ärzte umfangreiche Informationen, hilfreiche Tipps und wichtige Anlaufstellen rund um das Thema "Ambulantes Operieren". !
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Der Berufsverband der Phlebologen und Lymphologen e.V.
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Helmsauer Gruppe

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Partner PKG

Die Deutsche Praxisklinikgesellschaft (PKG) e.V. ist ein Zusammenschluss von Operationszentren, Tages- und Praxiskliniken und medizinischen Versorgungszentren, in denen ambulante und praxisklinische Operationen durchgeführt werden.
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Partner AND

Das AND e.V. als Zusammenschluss regionaler Anästhesie-Netze und –Genossenschaften vertritt auf Bundesebene Interessen der freiberuflich tätigen und niedergelassenen Anästhesisten.
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Partner DGH

Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie
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BVASK

Der Berufsverband für Arthroskopie e. V.
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