15.12.2009: BAO-Newsletter

BAO-Newsletter; Nr. 33/09, vom 15. Dezember 2009
Nachrichten für Ambulante Operateure und Anästhesisten

Inhalt:
1. Mitteilungen des Präsidiums
2. Mitteilungen des Justitiars des BAO
3. Kommentierte Nachrichten
4. Nachrichten
5. Beiträge anderer Verbände
6. Termine

1. Mitteilungen des Präsidiums

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Bundestagswahl ging so aus, wie die überwiegende Mehrheit der Ärzte sie sich gewünscht hat. Was jetzt konkret geschieht und was dies für uns Anästhesisten und Operateure bedeutet, ist aber noch nicht abzusehen. Der Bundesverband und die Landesverbände setzen sich noch intensiver dafür ein, faire, d. h. mit den Krankenhäusern vergleichbare Vergütungen zu erhalten. Alle unsere Mitglieder möchten wir weiterhin ermuntern, ihr operatives Spektrum auszubauen, um wirklich stationsersetzende Eingriffe "anbieten" zu können. Bilden Sie sich in Fragen des Vertragswesens weiter und in Fragen der Betriebswirtschaft! So werden Sie kompetente Ansprechpartner für die Kostenträger. Die großen Themen im nächsten Jahr werden die Kooperation mit den anderen Berufsverbänden und der Einsatz für die Konkretisierung des §122 SGB V (Praxiskliniken) sein. Bereiten sie sich darauf vor! Die Neujahrsvorsätze sind dafür ein guter Anlass.
In diesem Sinne wünscht Ihnen das Präsidium des BAO schöne Weihnachtstage und einen Guten Rutsch!
Jörg Hennefründ (Schriftführer)

Mitteilungen des Justitiars des BAO

Mitteilungen des Justitiars des BAO

Zur Erinnerung:
Der Justitiar des BAO bietet für unsere Mitglieder eine kostenlose Erstberatung an.
s. http://www.operieren.de/content/e3247/e6265/e24059/

Aktuelle Rechtsprechung
1. Eine offizielle Information der Kassenärztlichen Vereinigung über das Fortbestehen der Verordnungsfähigkeit eines Arzneimittels begründet den Vertrauensschutz des verordnenden Arztes.
SG Marburg 11. Kammer, Urt. v. 14.10.2009 - S 11 KA 243/08
2. Vertragsärzte sind zur Anfechtung der einem Krankenhaus gemäß § 116b Abs. 2 SGB 5 erteilten Bestimmung zur ambulanten Krankenbehandlung befugt, wenn sie darlegen, dass sie in demselben räumlichen Bereich die gleichen Leistungen erbringen.
Sozialgericht Dresden, Beschl. v. 29.09.2009 - S 11 KA 114/09 ER
3. Für die Genehmigung einer Zweigpraxis gem. § 24 Abs. 3 Ärzte-ZV ist es nicht (mehr) notwendig, dass eine Bedarfslücke in der Versorgung (eine lokale quantitative oder qualitative Unterversorgung) besteht, vielmehr reicht eine Verbesserung der Versorgung für die betroffenen Versicherten aus. Eine solche Verbesserung der Versorgung kann u. a. in der besseren Erreichbarkeit für die Versicherten am Ort der geplanten Zweigpraxis bestehen.
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urt. v. 23.9.2009 - L 5 KA 2245/08
4. Die Vergütungsregelung in § 7 Abs. 1 des durch Schiedsspruch des erweiterten Bundesschiedsamtes festgesetzten AOP-Vertrages 2006 verstößt gegen §§ 115 b Abs. 1 Nr. 2, 85 Abs. 1-3 a und 71 SGB V und ist deshalb rechtswidrig; darüber hinaus dürfte sie gegen das verfassungsrechtliche Verbot der Mischverwaltung verstoßen.
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 15.7.2009, L 7 B 74/08 AS ER
5. Ein Krankenhausträger kann Vergütung auch im Fallpauschalensystem nur für die erforderliche Krankenhausbehandlung Versicherter beanspruchen.
Bezahlt eine Krankenkasse eine Krankenhausbehandlung ihres Versicherten bei vertraglich vereinbarter umgehender Zahlungspflicht nach Rechnungseingang unter dem Vorbehalt medizinischer Überprüfung, verbleibt die Beweislast für die Erforderlichkeit der Krankenhausbehandlung beim Krankenhausträger.
Der Umstand der stationären KH-Behandlung des Versicherten zwecks Koronarangiographie und erforderlichenfalls Ballondilatation bei Ein-Gefäßerkrankung des arteriosklerotischen Herzens für einen Zeitraum von drei Tagen (einschließlich Entlassungstag) bietet hinreichenden Anlass, um in eine Überprüfung der KH-Behandlungsbedürftigkeit für mehr als einen abrechnungsfähigen Tag einzutreten. Es kann davon ausgegangen werden, dass eine Koronarangiographie bei elektiver Untersuchungsindikation unter Ausnutzung der bestehenden prästationären diagnostischen Möglichkeiten grundsätzlich bereits am Aufnahmetag hätte erfolgen können, zumal die Leistung auch in ambulanter Form vorgesehen ist (vgl Nr 5120 der Anlage 1 des Vertrags nach § 115b Abs 1 SGB V über ambulantes Operieren und stationsersetzende Eingriffe im KH - AOP-Vertrag 2004, Anlage zur Bekanntmachung DÄ 2003, A 2398).
Bundessozialgericht, Urt. v. 30.6.2009 - B 1 KR 24/08 R
6. Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz gewährleistet auch die Effektivität des Rechtsschutzes; strittige Rechtsverhältnisse sind in angemessener Zeit zu klären. Ab wann die Dauer eines Verfahrens überlang und damit unangemessen ist, muss im Einzelfall geklärt werden.
Hier: Über den Abschluss des im April 2000 eingeleiteten erstinstanzlichen Verfahrens der Beschwerdeführerin besteht infolge der Untätigkeit des Sozialgerichts nach inzwischen über neun Jahren noch keine Klarheit. Dies ist nicht hinnehmbar.
Bundesverfassungsgericht, Urt. v. 24.9.2009 - 1 BvR 1304/09
7. Es ist mit dem Grundrecht der freien Berufsausübung nicht vereinbar, einem niedergelassenen (Zahn)Arzt die Verwendung eines Logos zu untersagen, mit dem schlagwortartig auf die Einhaltung geprüfter Qualitätsstandards eines Franchise-Unternehmens hingewiesen und zugleich eine Internetadresse angegeben wird, die nähere Informationen über die Standards und ihre Kontrolle enthält.
Bundesverwaltungsgericht, Urt. v. 24.9.2009 - 3 C 4/09
8. Ist ein Honorarvertrag im Hinblick auf die Zuweisung von Regelleistungsvolumina für unterdurchschnittlich abrechnende Praxen lückenhaft, muss die entstandene Lücke durch die vom BSG entwickelten Grundsätze über Wachstumsmöglichkeiten für unterdurchschnittlich abrechnende Praxen ausgefüllt werden. Solange ein Honorarvertrag keine spezifischen Regelungen für das Wachstum unterdurchschnittlich abrechnender Praxen enthält, sind diesen Praxen nach den allgemeinen Grundsätzen Regelleistungsvolumina in Höhe des Durchschnitts der Fachgruppe zuzubilligen.
SG Marburg, Beschl. v. 6.8.2009 - S 11 KA 430/09 ER
9. Einem Facharzt für Chirurgie kann die Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der kurativen Koloskopie widerrufen werden, wenn er die in der Qualitätssicherungsvereinbarung zur Koloskopie festgelegten Mindestanforderungen bzgl. der jährlich durchzuführenden Koloskopien wiederholt nicht erfüllt. Zeiträume, in denen die Anforderungen nicht erfüllt wurden und die vor Inkrafttreten der neuen Qualitätssicherungsvereinbarung liegen, sind weiterhin zu berücksichtigen. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Widerrufs der Koloskopie-Genehmigung ist nicht zu beanstanden, wenn der Arzt seit über 4 ½ Jahren nicht den Nachweis für die Mindestzahl an Koloskopien erbracht hat.
SG Marburg, Beschl. v. 21.82009 - S 12 KA 528/09 ER
10. Das Vertragsarztrecht bestimmt nicht, dass ein MVZ nur an höchstens zwei weiteren Orten - neben dem Vertragsarztsitz - seine Tätigkeit ausüben darf. Die Regelung des § 17 Abs. 2 S. 1 MBO-Ä ("Ärztinnen und Ärzten ist es gestattet, über den Praxissitz hinaus an zwei weiteren Orten ärztlich tätig zu sein") gilt nicht unmittelbar für das MVZ. Sie gilt auch nicht entsprechend im Vertragsarztrecht. Diese Regelung gilt nur für den einzelnen Arzt, unabhängig davon, ob er in eigener Praxis tätig oder abhängig beschäftigt ist und unabhängig davon, in welchem rechtlichen Rahmen er ggf. gemeinsam mit anderen Ärzten seine Tätigkeit ausübt.
Sächsisches Landessozialgericht, Urt. v. 24.06.2009 - L 1 KA 8/09

Kommentierte Nachrichten

Deutscher Krankenhaustag – Die Kliniken drängen in die ambulante Versorgung (Ärzteblatt 18.11.2009)
Der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft DKG, Rudolf Kösters, forderte auf dem 32. Deutschen Krankenhaustag in Düsseldorf eine weitere Öffnung der Kliniken und eine weitere Verzahnung stationärer und ambulanter Versorgung. Insgesamt gehe es um eine Versorgung aus einem Guss. Dieses hätte Vorteile für die Patienten.
Der Staatssekretär Bahr wies auf der gleichen Veranstaltung darauf hin, dass die niedergelassenen Fachärzte anders als die Krankenhäuser keine Investitionsmittel von den Ländern erhielten und es insofern keinen fairen Wettbewerb gäbe. Zudem seien die Vertragsärzte durch die Bedarfsplanung gebunden, nicht jedoch die Kliniken. Deshalb so Bahr "müssen wir für gleichlange Spieße sorgen". J.B.
Kommentar: Die Krankenhäuser behaupten immer wieder, sie erhielten schon lange keine Investitionszuschüsse mehr für ambulante Patientenversorgung. Dieser Anteil würde bei den Investitionsplanungen in den Verhandlungen gleich herausgerechnet. Nun wird man aber kaum einem Krankenhaus zumuten können, ambulante Behandlungen nicht mehr in den schon vorhandenen Räumen durchzuführen. Die Diskussion dürfte damit kaum zu entscheiden sein.
Das eigentliche Problem ist aber, dass die Krankenhäuser überhaupt Leistungen erbringen dürfen, die aus dem ambulanten Topf finanziert werden. Umgekehrt ist der stationäre Topf über die Zulassung der Krankenhäuser für die Vertragsärzte abgeschottet. Das ist für Operateure von allerhöchster Bedeutung. Hier muss deshalb auf den § 122 SGB V hingewiesen werden (Praxiskliniken). Hier stellt sich eine potentielle Eintrittspforte für die Vertragsärzte in den bislang stationären Sektor dar. Es ist deshalb kein Wunder, dass die Deutsche Krankenhausgesellschaft alles unternimmt, die Wirkung dieses Paragraphen schon im Ansatz zu blockieren. Behalten Sie dieses Thema im Blick und unterstützen sie die Verbände in dieser Frage, wo Sie nur können!

Nachrichten

Gesetzliche Krankenversicherung

Ambulante/stationäre Versorgung – Probleme an der Schnittstelle (Schütze-Brief vom 9.11.2009)
Der Vorsitzende des Sachverständigenrates für das Gesundheitswesen, Professor Dr. Eberhard Wille, begrüßt ausdrücklich den Wettbewerb um mehr Wirtschaftlichkeit im Bereich der Krankenhäuser und niedergelassenen Ärzte. Auch wenn private Klinikkonzerne jetzt massiv in den Markt der ambulanten Versorgung drängten, könnten die Niedergelassenen über das neue Vertragsarztrecht und neue Kooperationsformen "große und sehr schlagkräftige Einheiten" bilden.
Der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft DKG, Georg Baum, sprach sich auf der Tagung "KBV kontrovers" für eine Versorgung aus einer Hand durch das Krankenhaus aus. Er forderte einheitliche Vergütungsregelungen und rechtliche Rahmenbedingungen für die Tätigkeit der Krankenhäuser und niedergelassenen Ärzte. J.B.

Kliniken droht massiver Fachkräftemangel (Ärzteblatt 19.11.2009)
Zur Zeit bestehen mehr als 4.000 offene Stellen im öffentlichen Dienst, sagte Udo Janssen, Vorstand des Deutschen Krankenhausinstitutes (DKI) auf dem 32. Deutschen Krankenhaustag in Düsseldorf. Bis 2017 würden voraussichtlich weitere 20.000 Klinikärzte aus Altersgründen aus dem Berufsleben ausscheiden. Dieses würde zu einer weiteren Verschärfung der Arbeitsbelastung des Klinikpersonals führen, deshalb müssten die Kliniken die Arbeit neu verteilen. J.B.

Fachärzte: Ambulante fachärztliche Behandlung im Krankenhaus nicht gewährleistet? (Pressemitteilung vom 20.11.2009)
Die Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände (GFB) hält es für einen Trugschluss zu glauben, dass die Krankenhäuser eine bessere ambulante fachärztliche Versorgung gewähren könnten als die niedergelassenen Ärzte. Schon jetzt herrsche an den Krankenhäusern ein Fachärztemangel, so dass sogar die stationäre Versorgung gefährdet sei, so GFB-Präsident Dr. Herbert Menzel. Außerdem würde durch eine Verlagerung der ambulanten Facharztversorgung an das Krankenhaus die wohnortnahe ambulante Versorgung gefährdet.
Als Ursachen dafür, dass ausgebildete Ärzte ins Ausland oder in die Industrie gingen, nannte Menzel die Einschränkung der ärztlichen Handlungsfreiheit, die Arbeitszeiten und die Budgetierung. J.B.

Rösler will grundlegenden Umbau der Gesundheitsversorgung (Ärzteblatt vom 12.11.2009)
"Es wird in jeder Gesellschaft einen Ausgleich geben müssen zwischen Arm und Reich, aber eben nicht im Gesundheitssystem", äußerte sich der neue Gesundheitsminister Rösler. Ein Ausgleich zwischen Arm und Reich sei im Steuersystem besser aufgehoben. Deswegen sollte es zu einer weitestgehenden Entkopplung der Krankenversicherungskosten von den Lohnzusatzkosten kommen. J.B.

Rösler: Moratorium für Zusatzfunktionen auf Gesundheitskarte (Ärzte Zeitung vom 20.11.2009)
Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) will zunächst nur eine erweiterte und datenschutzrechtlich sichere Krankenversicherungskarte haben. Eine elektronische Gesundheitskarte (eCard), auf der zusätzliche Funktionen wie etwa das elektronische Rezept eingebaut sind, wird es erst geben, wenn praxistaugliche, höchsten datenschutzrechtlichen Anforderungen entsprechende Lösungen gefunden werden. J.B.

Wir sind nicht zum Spaß hier (Die Zeit 26.11.2009)
In einem Interview schildert der neue Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler seine Ziele:
- "Meine Aufgabe ist es, für über 80 Millionen Versicherte zu sorgen – und nicht, auf einzelne Gruppen zu achten.
- Wir wollen ein System, dass klare Regeln schafft, aber sich nicht ständig anmaßt, alles lenken zu wollen.
- Wir wollen den mündigen, eigenverantwortlichen und aufgeklärten Versicherten.
- Der bestehende Leistungskatalog wird nicht beschränkt.
- Im Steuersystem werden alle Bürger und alle Einkünfte zwischen Arm und Reich herangezogen. Die Krankenversicherung ist da für die Solidarität zwischen Kranken und Gesunden. Den Ausgleich zwischen Arm und Reich muss es geben – aber er ist besser aufgehoben im Steuersystem.
- Man muss auf Sachargumente vertrauen." J.B.

KV Niedersachsen will elektronische Gesundheitskarte nicht einführen (Ärzteblatt 23.11.2009)
Die Vertreterversammlung der KVN hat einstimmig beschlossen, die elektronische Gesundheitskarte (eGK) vorerst nicht einzuführen. Diese Entscheidung beruht offensichtlich auch auf der Entscheidung des Bundesgesundheitsministers Philipp Rösler, zwar eine erweiterte Krankenversicherungskarte einzuführen, aber weitergehende Funktionen auf der Karte hinsichtlich des Nutzwertes und der Sicherheitsstandards zu überprüfen. J.B.

Hartmannbund fordert Paradigmenwechsel im ärztlichen Honorarsystem (Ärzteblatt vom 11.11.2009)
"Wir müssen weg von der Belohnung von Quantität und hin zu einer Honorierung von Qualität und Individualität" forderte der HB-Vorsitzende Kuno Winn. Die Therapiefreiheit des Arztes, die Eigenverantwortung des Patienten und das gegenseitige Vertrauen müssten wieder die maßgeblichen Faktoren sein.
Der Hartmannbund will die Honorierung ärztlicher Leistungen zu einem Thema auf dem Deutschen Ärztetag 2010 in Dresden machen. J.B.

Fallzahlen im Krankenhaus steigen weiter (Ärzteblatt 20.11.2009)
Die Zahl der Operationen und medizinischen Prozeduren in deutschen Krankenhäusern hat erneut zugenommen, teilte das Statistische Bundesamt mit. 2008 seien 41,8 Millionen Operationen und Prozeduren an 16,9 Millionen Patienten durchgeführt worden.
Am häufigsten waren Operationen am Bewegungsorgan (3,7 Millionen) gefolgt von Operationen am Verdauungstrakt (2,2 Millionen) sowie Operationen an Haut- und Unterhaut (1,1 Millionen). J.B.

NAV-Virchow-Bund legt Positionspapier zur Zukunft des KV-Systems vor (der niedergelassenen arzt 6/2009, 12)
Auszüge: "Der NAV-Virchow-Bund fordert die Umsetzung einer frei verhandelten, betriebswirtschaftlich kalkulierten, regionalen Gebührenordnung mit dem Ziel, die Leistungsfähigkeit der ambulanten Medizin realistisch abzubilden und die wohnortnahe ambulante Versorgung zu erhalten. Parallel dazu soll ein sozial gestaltetes Kostenerstattungssystem eingeführt werden, um die Krankenversicherung als solidarisches und freiheitliches System zu bewahren und zukunftsfähig auszugestalten.
"Für die Kassenärztlichen Vereinigungen fordern die niedergelassenen Ärzte die Befreiung vom Körperschaftsstatus. Nur so seien sie in der Lage, bei der Verhandlung regionaler Gebührenordnungen wieder originäre Interessenvertretung der Ärzteschaft zu übernehmen."
Näheres siehe http://www.nav-virchowbund.de J.B.

Generationengerecht und zukunftsfähig (der niedergelassenen arzt 8/2009,11)
Der NAV-Virchow-Bund spricht sich für die Finanzierung der einheitlichen Grundversorgung über eine Versicherungsprämie pro Einwohner aus, ebenso für die Kostenerstattung. Die Honorierung soll nach einer betriebswirtschaftlich berechneten amtlichen Gebührenordnung für Ärzte erfolgen. J.B.

Nicht ärztliche OP-Assistenz – Ärzte effizienter einsetzen (Deutsches Ärzteblatt 5. Juni 2009, A 1213
Was die zweite OP-Assistenz betrifft (im Wesentlichen das "Hakenhalten") ergaben sich bei den Untersuchungen von Nies und Allemeyer "keine Hinweise darauf, dass die Patientenversorgung von der Besetzung der zweiten OP-Assistenz durch einen Arzt profitiert." Sie plädieren dafür, dass Medizinstudenten und Jungärzte bis zum Erreichen einer Erfahrungssättigung als zweite OP-Assistenz eingesetzt werden. Die zweite OP-Assistenz könnte dann durch nicht-ärztliches Personal ersetzt werden.
Die Autoren wenden sich gegen eine Delegation der ersten OP-Assistenz an nicht-ärztliches Personal; denn dadurch könnten Weiterbildungsinteressen und Prozessqualität gefährdet werden. J.B.

Die Krankenversicherung der Zukunft. Annäherung der Strukturen von GKV und PKV? (gpk gesellschaftspolitische Kommentare Nr. 5/09, 35-42)
Der Bundestagsabgeordnete Eike Hovermann (SPD) zieht eine kritische Bilanz der bisherigen Gesundheitspolitik. Er bezeichnet es als einen Anachronismus, dass unsere Regierung den Gesundheitsmarkt in Deutschland national regeln will und sich gegen den Einfluss Europas abschottet.
Er führt auf, dass viele Ideologen seit Jahrzehnten direkt von der AOK kommen und auf Länder- wie Bundesebene wirken. Er fordert auf, den Start in eine offene Priorisierungs- und Aktionsdebatte zu wagen, statt in einer unehrlichen verdeckten Rationierungsdebatte stecken zu bleiben.
"Die alles entscheidende Debatte über die Grenzen des Wachstums und damit die Frage nach den Grenzen der Leistungsfähigkeit unseres Sozialstaates bleiben weiterhin außen vor. Dieses führe nur zu einer Verschuldung nachfolgender Generationen."
Die GKV-Kassen werden seiner Meinung nach zunehmend fusionieren und zu Unternehmen werden und damit ihre Privilegien in der EU verlieren. Nicht nur die GKV-Kassen, sondern auch die Bundesländer und der Bund werden zunehmend ihren Einfluss auf die Gestaltung der nationalen Versorgungsstrukturen an die EU verlieren. J.B.

Ärztliche Dokumentationspflichten – Das Ende der Fahnenstange (Deutsches Ärzteblatt Heft 48 vom 27. November 2009)
Die beiden Autoren Schirmer und Hübner von der Rechtsabteilung der KBV geben einen guten Überblick über die Dokumentationspflichten. Unter anderem betonen Sie, dass die Dokumentationspflicht sich nur auf diejenigen Umstände bezieht, die für die Diagnose und Therapie medizinisch erforderlich sind (OLG München, Az.: 1 U 3836/05). Näheres http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=suche&p=fahnenstange&id=66915.

Privatversicherer

GOÄ-Reform mit Abstrichen für die Ärzte? (Ärzte Zeitung 27.11.2009)
die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der Bundesärztekammer BÄK Frau Dr. Regina Klakow-Franck, machte deutlich, dass eine Novelle der GOZ Vorrang hat vor einer GOÄ-Novelle. Ob die GOÄ-Novelle noch in dieser Legislaturperiode In Kraft treten kann, sei ungewiss.
Die BÄK würde als Verhandlungsbasis 1,32 Euro pro Arztminute fordern, das wären 79,2 Euro pro Stunden. J.B.

Rechtliches

Gemeinschaft" mit Angestellten ist irreführend (Ärzte Zeitung 24.11.2009)
Mit dem Begriff "Ärztegemeinschaft" darf nur geworben werden, wenn alle Ärzte auch Gesellschafter der Gemeinschaftspraxis sind. Angestellte Ärzte gehören nicht zu einer Ärztegemeinschaft. Dieses urteilte das Landgericht Essen (Az.: 44 O 69/08). Die Erwähnung der Angestellten als Mitgesellschafterin stelle eine Täuschung über die geschäftlichen Verhältnisse dar und sei wettbewerbswidrig. J.B.

Bummel beim Zeugnis kann teuer werden (Ärzte Zeitung 24.11.2009)
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein hat entschieden, dass ein Zeugnis spätestens "bei Beendigung" des Arbeitsverhältnisses zu erteilen ist, "unverzüglich" spätestens dann, wenn der Arbeitnehmer erklärt hat, ob er ein einfaches oder ein qualifiziertes Zeugnis wünscht (Az.: 1 SA 370/08). Danach kann "eine Bearbeitungszeit von zwei bis drei Wochen noch angemessen sein". J.B.

Praxismanagement

Vernetzung in Eigenregie verspricht Ärzten viel Potential (Ärzte Zeitung 24.11.2009)
Der Vorsitzende des NAV-Virchowbundes, Dr. Klaus Bittmann, rief die niedergelassenen Ärzte auf, aktiv zu werden und die Patientenversorgung in professionell gemanagten Netzen auszubauen. Andernfalls würde dieses Management von Netzen durch Kapitalgesellschaften erfolgen. "Ärzte müssen sich zusammentun, um sich im Wettbewerb zu behaupten" so Dr. Klaus Bittmann.
In einer Studie der Universität Potsdam in Zusammenarbeit mit dem NAV-Virchowbund konnte belegt werden, dass die am häufigsten angegebenen Kooperationsformen DMP-Programme, IV-Verträge und das Ambulante Operieren waren. Der durchschnittliche Zeitaufwand der Ärzte betrug eine bis zwei Stunden im Monat, dieses deute auf wenig Professionalität hin. "Unternehmertum sei in den meisten Netzen ein Fremdwort", sagte Studienleiter Stephan Pitum-Weber. J.B.

Alle Ärzte einer Berufsausübungsgemeinschaft sind haftbar (A&W Newsletter vom 13.11.2009)
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass alle in einer Berufsausübungsgemeinschaft tätigen Ärzte gemeinsam haften. Im vorliegenden Fall war die Berufsausübungsgemeinschaft als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ausgestaltet.
A&W empfiehlt deshalb, eine Berufsausübungsgemeinschaft nicht als GbR, sondern als Partnerschaftsgesellschaft auszugestalten. Nach dem Partnerschaftsgesetz haftet jeder Partner allein verantwortlich für Schäden, die er verursacht hat. J.B.

Arzt erhält trotz Behandlungsfehlers Honorar (Ärzte Zeitung 26.11.2009)
Grundsätzlich hat der Arzt Anspruch auf sein Honorar, denn zwischen Patient und Arzt wird ein so genannter Dienstvertrag geschlossen, so urteilte das Oberlandesgericht Konstanz (Az.: 5 U 319/09). Nur wenn die Leistung des Arztes völlig unbrauchbar ist, er also eine "völlige Nichtleistung" erbracht hat, wäre die Situation anders. Diese Unbrauchbarkeit müsse jedoch von der klagenden Person bewiesen werden. J.B.

Europa

Neuer EU-Gesundheitskommissar auch für Arzneimittelpolitik zuständig (Ärzte Zeitung 26.11.2009)
Der neue EU-Gesundheitskommissar, der maltesische Politiker John Dalli, erhält auch das Ressort Arzneimittelpolitik, dass bislang bei der Generaldirektion Industrie lag. Damit erfüllt sich eine Forderung von Europaabgeordneten, der Bundesärztekammer und der Krankenkassen. J.B.

Berlin und nicht Brüssel gibt den Takt vor (Ärzte Zeitung 30.11.2009)
Die Europäische Union hat vom 1. Dezember 2009 an eine neue Vertragsgrundlage, den so genanten Lissabon-Vertrag. Er sieht u. a. vor, dass zu den Aufgaben des Staatenverbundes auch die Gesundheitspolitik gehört. Damit hat die EU die Aufgabe, die Gesundheit von 450 Millionen EU-Bürgern zu schützen und zu fördern.
Jedoch darf die EU künftig auch nur das regeln, was auf nationaler Ebene nicht ausreichend geregelt erden kann. Zu solchen Gebieten gehören u. a. grenzüberschreitende Gefahren, die z.B. bei Grippeepidemien auftreten können. Der Lissabon-Vertrag erlaubt deshalb ausdrücklich (Artikel 6) ein europaweites Beobachtungs- und Meldesystem einzurichten. Außerdem ist die EU völkerrechtlich dazu verpflichtet ein hohes Gesundheitsschutzniveau sicher zustellen (Artikel 9), und Leitlinien und Indikatoren festzulegen, um die Angleichung der Gesundheitssysteme zu fördern.
Mit dem Lissabon-Vertrag gibt es aber auch ein verbessertes Kontrollrecht durch die Nationalen Parlamente, die innerhalb von acht Wochen Vorschläge aus Brüssel ablehnen können. J.B.

Beiträge aus den Landesverbänden

LAO Berlin
Erfolg für ambulante Operateure und Anästhesisten in Berlin –
Berliner Schiedsamt setzt den Beschluss des erweiterten Bewertungsausschusses vom 11. März 2009

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Kurz vor Weihnachten kommen erfreuliche Nachrichten für die Berliner ambulanten Operateure und Anästhesisten:
Das Schiedsamt hat in seiner Sitzung am 11.12.2009 entschieden, den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 11.3.2009 für Berlin umzusetzen. Dies heißt verkürzt, dass wir uns mit unserer Forderung durchgesetzt haben, zumindest die Vergütung für unsere Operationen und Anästhesien zu bekommen, die bis zum 31.12.2008 innerhalb der Strukturverträge gezahlt wurden.
Dieser Beschluss ist nicht vom Himmel gefallen, sondern Resultat unserer Anfang dieses Jahres durchgeführten Protestaktionen und nicht zuletzt auch des beharrlichen Insistierens von Seiten des LAO Berlin an den entscheidenden Stellen.
Die KV Berlin und die Krankenkassen werden sich im Januar 2010 zusammensetzen, um die Nachvergütung zu berechnen. Wir werden weiter berichten.
Mit dieser guten Nachricht möchte ich mich bei allen, die uns bei unseren Aktionen unterstützt haben bedanken, und wünsche Ihnen und Ihrer Familie erholsame Feiertage und ein gutes Neues Jahr.
Es grüßt aus Berlin – Kreuzberg
Dr. Ansgar Pett, 1.Vorsitzender LAO Berlin

AO Nordrhein
Der Vorsitzende des LAO Nordrhein, Dr. med. Georg Rutt, berichtet von einer nennenswerten Entwicklung zum Thema Vergütung der Abdeckmaterialien durch die KV. Das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (L 11 KA 44/06) bezieht sich zwar zunächst nur auf Knochenchirurgie. Es zeichnet sich jedoch ab, dass dies auf alle anderen Op-Abdeckmaterialien zu übertragen ist. Hier gilt es, die Veröffentlichung in KVNo Aktuell und die Entwicklung insgesamt abzuwarten!
Das Urteil sowie ein diesbezügliches Schreiben der KVNo kann in der BAO-Geschäftsstelle angefordert werden.

Nächste Jahrestagung des BAO

Die nächste Jahrestagung des BAO findet zusammen mit der Jahrestagung des Berufsverbandes der niedergelassenen Chirurgen BNC in Nürnberg statt. Sie sehen, die Zusammenarbeit mit Berufsverbänden der narkotisierenden und operierenden Kollegen nimmt Form an.
Bitte schon vormerken:

BAO-JAHRESTAGUNG
FREITAG, 5. MÄRZ BIS SONNTAG, 7. MÄRZ
2010 IN NÜRNBERG

Dr. Jörg Hennefründ, Prof. Dr. Jost Brökelmann, Redakteure BAO-Newsletter
Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V. – BAO
Präsident Dr. med. Axel Neumann
Vereinsregister: Amtsgericht Bonn VR 6346
Sterntorbrücke 1, D-53111 Bonn
Tel.: 0228-692423, Fax: 0228-631715
E-Mail: baobonn@t-online.de
Internet: http://www.operieren.de

Chirurgen Magazin + BAO Depesche

Heft 111 | Ausgabe 1 – Februar 2024
Sektorenverbindende Versorgung: Können Hybrid-DRG wirklich die verschleppte Ambulantisierung retten?
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OP-Netzwerk

2021 OP-Netzwerk | Ein Service des BAO e. V. Auf OP-Netzwerk finden interessierte Ärztinnen und Ärzte umfangreiche Informationen, hilfreiche Tipps und wichtige Anlaufstellen rund um das Thema "Ambulantes Operieren". !
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Berufsverband der Phlebologen e.V.

Der Berufsverband der Phlebologen und Lymphologen e.V.
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Helmsauer Gruppe

Persönlicher Kontakt, Vertrauen und Stabilität stehen bei uns an erster Stelle, wenn es um die Betreuung unserer Kunden geht...
+ Kompetenz aus jahrzehntelanger Erfahrung + Spezialisierung auf Ihre Bedürfnisse + Mehrwerte über exklusive Rahmenverträge
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Partner PKG

Die Deutsche Praxisklinikgesellschaft (PKG) e.V. ist ein Zusammenschluss von Operationszentren, Tages- und Praxiskliniken und medizinischen Versorgungszentren, in denen ambulante und praxisklinische Operationen durchgeführt werden.
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Partner AND

Das AND e.V. als Zusammenschluss regionaler Anästhesie-Netze und –Genossenschaften vertritt auf Bundesebene Interessen der freiberuflich tätigen und niedergelassenen Anästhesisten.
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Partner DGH

Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie
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BVASK

Der Berufsverband für Arthroskopie e. V.
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