08.07.08: BAO-MAO-Aktuell

BAO-MAO-Aktuell; Nr. 30/08, vom 8. Juli 2008
Nachrichten für Ambulante Operateure und Anästhesisten

Gesetzliche Krankenversicherung

Debatte über Rationierung erforderlich
Statt wahltaktische Manöver und parteipolitische Grabenkämpfen zu forcieren, sollten die Akteure im Gesundheitswesen besser heute als morgen die Karten auf den Tisch legen und zugeben, was hinter vorgehaltener Hand schon lange Hand getan wird: Mit endlichen Mitteln sind nicht unendliche Leitungsvolumina und immer größere von Politik, Leistungserbringern und Kassen genährte Erwartungshaltungen zu bezahlen.
An einer ehrlichen Rationierungsdebatte wird also kein Weg vorbei führen. Es gilt deshalb, die Zeit für den gesellschaftlichen Diskurs um die zukünftige Ausrichtung des Gesundheitswesens zu nutzen, anstatt mit durchsichtigen "Reformballons" in immer kürzerem Abstand Aktionismus zu verbreiten.
Quelle: Hovermann, Eike (SPD): in: Viele Unwägbarkeiten. Gpk Gesellschaftspolitische Kommentare Nr.5/08 — Mai 2008 — Seite 8

Rationierung - Experten fordern offene Debatte
Wenn im deutschen Gesundheitswesen Rationierungsentscheidungen anstehen, sollte darüber offen diskutiert und entschieden werden, so der Tenor einer Expertenrunde beim Barmer-Forum 2008 in Deggendorf. Ob und in welcher Form derzeit schon Rationierung stattfindet, wie vom Präsidenten der Bundesärztekammer Professor Jörg-Dietrich Hoppe postuliert, blieb in der Diskussionsrunde jedoch offen.
Quelle: Ärzte Zeitung, 07.07.2008

Spitzenverband-Gründung erneut abgesagt - BVA beteiligt sich an "Potsdamer Runde"
Die für den 5. Juli geplante Gründung des Spitzenverbands der Deutschen Fachärzteschaft (SDF) wurde von den Errichtungsbeauftragten kurzfristig abgesagt. Der Grund: Es gab kaum mehr einen Berufsverband, der teilnehmen wollte.
"Ich bedauere das sehr", kommentierte Prof. Bernd Bertram, der als 1. BVA-Vorsitzender die schon im Herbst 2007 diskutierte Idee des neuen Spitzenverbands mitgetragen hatte, nun aber die faktische Macht der Realitäten anerkennt: zu viele und zu tiefe Gräben, mangelnde Gesprächsbereitschaft, zu viele divergierende Interessen, fehlende breit akzeptierte Personen für die Spitze - und: Die "alte Dame" GFB ist nicht so einfach aufzulösen. Immerhin bedarf es hierzu einer 4/5-Mehrheit, und mancher Mitgliedsverband denkt offenbar "Bevor ich keine echte Alternative habe, halte ich mich an die GFB." Außerdem: Die GFB ist Ansprechpartner der deutschen Fachärzteschaft auf Europa-Ebene - diese Plattform soll auch nicht ohne adäquaten Ersatz aufgegeben werden.
Quelle: Ophthalmologische Nachrichten 04.07.2008

Neue Kooperation freier Ärzteverbände in Ostdeutschland
Enger zusammenarbeiten wollen die Landesverbände Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Berlin-Brandenburg des NAV-Virchow-Bundes und die Ärztegenossenschaft Thüringen. Nach einer Umwandlung dieser Ärztegenossenschaft zur Ärztegenossenschaft Mitte soll diese auch Vertragsärzten aus den Ländern Sachsen-Anhalt, Sachsen, Berlin und Brandenburg offenstehen.
Quelle: hil/aerzteblatt.de Freitag, 4. Juli 2008

Kassen sehen keinen Ärztemangel
Die Krankenkassen im Norden sehen keinen Handlungsbedarf in der Finanzierung der ambulanten Versorgung. Ein von ihnen in Auftrag gegebenes Gutachten zur vertragsärztlichen Versorgungssituation stößt bei der KV allerdings auf Unverständnis.
- "Die Klagen von interessierten Stellen sind unbegründet", sagte AOK-Chef Dr. Dieter Paffrath bei der Vorstellung des Gutachtens. Auch VdAK und BKK sind sicher, dass die vertragsärztliche Versorgung in den kommenden Jahren nicht gefährdet sein wird.
- Sie stützen sich auf ein Gutachten der Gesellschaft für betriebswirtschaftliche Beratung (Gebera), wonach in Schleswig-Holstein kurzfristig kein ärztlicher Versorgungsmangel zu befürchten ist. Eine abweichende Situation zum Bundesdurchschnitt liegt nach Meinung der Gesellschaft im Norden nicht vor.
- Die Krankenkassen nutzten die Präsentation der Ergebnisse, um Forderungen nach mehr Honorar der Ärzte zurückzuweisen.
Quelle: Ärzte Zeitung, 04.07.2008

Spitzenverband Bund der Krankenkassen lehnt höhere Ärztehonorare ab
Aus Sicht der Fachärzte hatte Doris Pfeiffer keinen guten Einstieg in ihr neues Amt als Vorsitzende des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband). Der Deutsche Facharztverband (DFV) kritisiert ihre Ablehnung einer Honorarerhöhung für niedergelassene Ärzte. Sie äußerte, durchschnittlich 120.000 Euro zu versteuerndes Einkommen im Jahr seien genug, eine Erhöhung nicht notwendig.
- Der DFV kritisiert ebenfalls Frau Pfeiffers Unterstellung, es gäbe zu viele Ärzte.
- Nach Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums für Gesundheit (BMG) beträgt der Durchschnittsumsatz einer niedergelassenen Praxis ca. 200.000 Euro pro Jahr. Der Überschuss, nach Abzug der Praxiskosten, so das BMG, betrage ca. 80.000 Euro vor Steuern im Jahr. Von diesen 80.000 Euro sind noch ca. 30.000 Euro Steuern abzuziehen.
Ebenfalls abzuziehen sind die Ausgaben für die Altersversorgung, Krankenversicherung etc.
- Lt. Angaben des BMG verdiene ein Drittel der niedergelassenen Ärzte weniger als 2.000 Euro netto monatlich, ein weiteres Drittel weniger als 3.500 Euro. Von diesen Beträgen ist die Altersversorgung in Höhe von 700 bis 900 Euro monatlich abzuziehen.
Quelle: Deutscher Facharztverband, Pressemitteilung, http://www.deutscher-facharztverband.de

Niedergelassene Ärzte: Rückgrat der Versorgung
Angesicht der Tatsache, dass 97 % der erkrankten Menschen einen niedergelassenen Arzt aufsuchen, ist es nach Ansicht des Vorsitzenden des Deutschen Berufsverbandes der Hals-Nasen-Ohrenärzte, Dr. Michael P. Jaumann, angebracht, diese als das "Rückgrat der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung" zu bezeichnen.
Durch die verstärkte Niederlassung hoch qualifizierter Fachärzte sei es in Deutschland mehr denn je möglich, auch anspruchsvolle Leistungen und Operationen mit Facharztstandard ambulant und auch belegärztlich durchzuführen.
Diese Tendenz werde durch den Fortschritt der Medizin weiter begünstigt und gefördert. Die niedergelassenen Fachärzte sind nach Ansicht Jaumanns, der Innovationsmotor der ambulanten Versorgung.
Der niedergelassene Facharzt biete, anders als die Krankenhäuser, wo bei der Aufnahme der am wenigsten erfahrene Krankenhausarzt Dienst habe, bei allen Behandlungen den gesetzlich vorgeschriebenen Facharztstandard. Zudem sei im Unterschied zum Krankenhaus die freie Arztwahl gegeben.
Aus Sicht von Jaumann sollte deshalb die Regel ambulant vor stationär beachtet werden. Dazu gehöre aber auch, gleiches Geld für gleiche Leistung und damit die Beendigung des verzerrten Wettbewerbs zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst 7. Juli 2008 Nr. 14/2008 / Seite 9

Teilstationäre Versorgung - Brücke zwischen ambulanter und vollstationärer Patientenbehandlung
Im einfachsten Ansatz sind teilstationäre Leistungen Behandlungen, die einem Patienten zugute kommen, der als DRG-Patient im Krankenhaus aufgenommen wird, dessen Zustand und Behandlung es aber zulässt, dass er ohne Nutzung des Krankenhausbettes behandelt werden kann.
- Eine funktionale Bestimmung teilstationärer Leistungen muss folgende vier Komponenten enthalten:
       1. Es ist eine fachärztliche Behandlung erforderlich,
       2. eine technisch interdisziplinär nutzbare Infrastruktur ist vorhanden,
       3. für Risikofälle stehen Betten zur Verfügung und
       4. die patientenspezifische Behandlung dauert mindestens vier Stunden am Tag.
Hier spricht die Logik des DRG-Systems dafür, dass nicht der Übernachtungsort entscheidend ist für die Art der medizinischen Behandlung. Lediglich die Erkrankungsschwere und die Mobilität des Patienten können entscheiden, ob der Patient noch im Krankenhausbett verbleiben muss oder nicht. Demzufolge erscheint die fachlich richtige DRG-Gruppierung teilstationärer Leistungen — gemäß lCD und OPS — möglich zu sein.
Quelle: Günter Neubauer, Andreas Beivers, gpk Gesellschaftspolitische Kommentare Nr. 6/08 — Juni 2008 — Seite 48-50

Zahl der IV-Verträge steigt in Berlin rasant
Mehr als 200.000 Patienten in der Hauptstadt sind derzeit in Projekte der Integrierten Versorgung (IV) eingeschrieben. Das teilte die Techniker Kasse mit.
Insgesamt 188 IV-Verträge haben die gesetzlichen Krankenkassen in Berlin den Angaben zufolge derzeit abgeschlossen. Das Vergütungsvolumen für die Berliner IV-Projekte summiert sich laut TK im laufenden Jahr auf über 31 Millionen Euro. Zum Vergleich: Die Gesamtvergütung der niedergelassenen Ärzte in Berlin inklusive Einzelleistungen für 2008 beträgt 1,25 Milliarden Euro.
Die Zahl der IV-Projekte in der Hauptstadt ist rasant gestiegen. Vor drei Jahren gab es nach Angaben der TK erst 24 IV-Projekte in Berlin. Inzwischen seien sechzigmal so viele Versicherte in die Projekte eingeschrieben wie vor drei Jahren.
- Bundesweit gibt es zurzeit rund 5.100 IV-Verträge, an denen insgesamt 3,9 Millionen Versicherte teilnehmen.
Quelle: Ärzte Zeitung, 24.06.2008

Praxisnetze in NRW wollen Interessen gemeinsam vertreten
Die Landesverbände der Praxisnetze in Nordrhein und in Westfalen-Lippe haben das Zusammengehen beschlossen und wollen bis zur förmlichen Gründung eines gemeinsamen Verbandes die Aktivitäten eng koordinieren.
Integrierte Vollversorgung steht im Fokus der Zusammenarbeit.
Quelle: Ärzte Zeitung, 24.06.2008

Kritik an Meldepflicht für Therapien wegen Piercings und Tattoos
Seit dem 1. Juli müssen Ärzte den Krankenkassen Behandlungen melden, wenn Patienten selbstverschuldet erkrankt sind. Dazu zählen auch Komplikationen nach medizinisch nicht indizierten Eingriffen wie Tätowierung, Piercing oder Schönheitsoperationen.
Darauf macht erneut die Deutsche Vereinigung für Datenschutz aufmerksam. Sowohl Ärzteverbände als auch Datenschützer kritisieren diese Regelung. Sie ist im Paragrafen 52 SGB V festgelegt, der deshalb inzwischen als Petz-Paragraf bezeichnet wird. Beklagt wird die Aushöhlung der ärztlichen Schweigepflicht.
- In Großbritannien gab es eine Erhebung zur Häufigkeit von Tattoos und Piercings der Health Protection Agency und der London School of Hygiene and Tropical Medicine. Ergebnis: Von den mehr als 10.000 Befragten gaben 10 Prozent an, eine Tätowierung oder ein Piercing zu haben. Jeder Vierte hatte nach dem Eingriff Komplikationen. Ein Prozent musste deshalb ins Krankenhaus.
Die Seite zur Umfrage Tätowierungs-Folgen der Uni Regensburg: http://www.tattoo-umfrage.de/
Wesentliche Ergebnisse der britischen Umfrage stehen auf der Seite der Health Proction Agency: http://www.hpa.org.uk/webw/HPAweb&HPAwebStandard/HPAweb_C/1213343081865?p=1204186170287
Quelle: Ärzte Zeitung online, 02.07.2008

Kliniken und Fachärzte um Arbeitsteilung bemüht
Kliniken und niedergelassene Ärzte in Schleswig-Holstein bemühen sich um eine sinnvolle Arbeitsteilung im Rahmen des Paragrafen 116 b SGB V. Dabei unterscheiden sich die Modelle je nach Ausgangslage vor Ort.
So hat etwa das Friedrich-Ebert-Krankenhaus in Neumünster erklärt, die ihm genehmigten ambulanten Leistungen nach Paragraf 116 b nur auf Überweisung zu erbringen - und nur solche Leistungen anzubieten, die niedergelassene Ärzte der Region nicht erbringen. Auf ein Kooperationsabkommen haben sich KV, Krankenhaus und das örtliche Praxisnetz geeinigt.
- Einen anderen Weg geht das Westküstenklinikum Heide. Die ihm genehmigten ambulanten Leistungen lässt das Krankenhaus zum Teil von niedergelassenen Ärzten erbringen, die von der Klinik dafür bezahlt werden. Vorteil: Weil die Klinikleistungen nicht budgetiert sind, gelingt für die niedergelassenen Ärzte über diesen Umweg eine Budgetöffnung.
- Schwieriger gestaltet sich die Zusammenarbeit in Kiel und Lübeck, wo mehr Kliniken und niedergelassene Spezialisten im Wettbewerb stehen. Schleswig-Holstein ist das erste Bundesland, das flächendeckend Genehmigungen für ambulante Leistungen an Kliniken erteilt hat.
Quelle: Ärzte Zeitung, 24.06.2008

Privatversicherung

GKV-Wahltarife: Marktmachtmissbrauch
Die Gesundheitsreform 2007 öffnet den Markt für Wahltarife und Zusatzversicherungen, der bisher allein den privaten Krankenversicherungen vorbehalten war, für die gesetzlichen Krankenkassen.
Das europäische Recht stellt es dem deutschen Gesetzgeber zwar frei, innerhalb des Sektors der sogenannten Daseinsvorsorge das Sozialrecht mit dem Kern einer Gesundheitsversorgung national allein zu regeln. Trotzdem muss der deutsche Gesetzgeber den vorgegebenen Rahmen des europäischen Rechts beachten.
Zusammengefasst hat der Europäische Gerichtshof hierzu mehrfach entschieden, dass der deutsche Gesetzgeber den Trägern der Sozialordnung nicht Aufgaben zuweisen darf, die von privaten Unternehmen auf freien Märkten erbracht werden können und insbesondere erbracht worden sind — es sei denn, der Markt hätte versagt. Die Öffnung der Märkte für Wahltarife und Zusatzversicherungen für die gesetzliche Krankenversicherung ist ein solcher, gegen die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes verstoßender Fall.
Versteht man die gesetzlichen Krankenversicherungen als eine wirtschaftliche Einheit, dann ist dieser Block im Sinne des europäischen und des nationalen Wettbewerbsrechtes ein marktbeherrschendes Unternehmen, dem der Verdrängungswettbewerb von Wettbewerbern untersagt ist.
Quelle: Prof. Dr. Siegfried Klaue, PKV Publik 5/2008, 60

Rechtliches

Wer den Chefarzt bezahlt, muss auch von ihm behandelt werden
Patienten, die für eine Behandlung durch den Chefarzt bezahlen, haben auch Anspruch darauf, berichtet die "Apotheken Umschau" unter Berufung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (Aktenzeichen III ZR 144/7). Kann der Arzt eine Operation etwa wegen eines Urlaubs nicht selbst vornehmen, muss der Patient darüber so früh wie möglich informiert werden und die Möglichkeit erhalten, den Eingriff - wie ein gesetzlich Versicherter - ohne Zuzahlung vom diensthabenden Arzt vornehmen zu lassen.
Quelle: kma Newsletter - Ausgabe 0118 vom 02.07.2008

Geschäftsinhaltsversicherung: Wer sich sieben Wochen Zeit lässt, hat‘s nicht nötig
Meldet sich ein Arzt, in dessen Praxis eingebrochen worden war, zwar sofort bei der Polizei, reicht er die Stehlgutliste aber erst sieben Wochen später sowohl der Polizei als auch seiner Geschäftsinhaltsversicherung ein, so hat er nicht "unverzüglich" gehandelt und muss hinnehmen, dass die Versicherung den Schaden nicht ersetzt. Das Oberlandesgericht Köln bestätigte die mit einer Obliegenheitsverletzung begründete Ablehnung. Polizei und Versicherung müssten so schnell wie möglich konkrete Informationen über die gestohlenen Gegenstände erhalten, um eine "gezielte Sachfahndung" zu ermöglichen.
Tipp. AZ: 9 U 82/07
Quelle: der niedergelassene arzt 6/2008, 6

Medikamente sind "Arbeitsgeräte" wie ein Arztkoffer und Spritzen
Werden einer Ärztin aus ihrer Wohnung Medikamente gestohlen, die sie dort für ihre Patienten aufbewahrt hatte, so hat ihre Hausratversicherung diesen Schaden im Rahmen der Versicherungssumme wie "Arbeitsgerät" zu ersetzen. Das Oberlandesgericht Koblenz bewertete die Arzneien nicht anders als den Arztkoffer sowie Spritzen und Kanülen, die zweifelsfrei von der Hausratversicherung erfasst seien. Daher wäre es sinnwidrig, den Diebstahl von Medikamenten anders zu sehen, die — wie hier — durch Injektion oder Infusion zu verabreichen gewesen seien.
Tipp. AZ: 10 U 270/06
Quelle: der niedergelassene arzt 6/2008, 6

Praxismanagement

Die Wundversorgung ist und bleibt Einzelleistung
Die Wundversorgung sowie kleinere chirurgische Eingriffe gehören zum Praxisalltag der Allgemeinmedizin. Sie sind betriebswirtschaftlich - auch abrechnungstechnisch - nicht uninteressant. Es lohnt sich dabei durchaus, einen Blick in die komplette Leistungslegende zu werfen. Bei der Wundversorgung berücksichtigen die wenigsten Ärzte die grundlegenden Veränderungen, die sich seit der Einführung des neuen EBM vor drei Jahren in den Leistungslegenden ergeben haben. Mit der Einführung des EBM 2000plus, wurde die einfache Wundversorgung wieder berechnungsfähig. Die Leistungslegende zur Nr. 02300 lautet nämlich: "Kleiner operativer Eingriff I und/oder primäre Wundversorgung".
Primäre Wundversorgung bedeutet in der einfachsten Form die Wundabdeckung einer kleinen Wunde gegebenenfalls mit Wundreinigung und Desinfektion. Also Pflaster auf die Schürfwunde, das reicht. Dafür können Sie die Nr. 2300 abrechnen.
Während der obligate Leistungsinhalt der Nr. 02300 "Primäre Wundversorgung" lautet, steht im obligaten Leistungsinhalt der Nr. 02301: "Primäre Wundversorgung bei Säuglingen, Kleinkindern und Kindern".
- Als Kinder gelten danach Patienten bis zum vollendeten 12. Lebensjahr.
Kurz zusammengefasst rechnen Sie bei Patienten bis zum vollendeten 12. Lebensjahr für die primäre Wundversorgung die Nr. 02301, mit Naht die Nr. 02302 ab. Bei älteren Patienten (12 Jahre oder älter) rechnen Sie die Nr. 02300 für die primäre Wundversorgung ab und die Nr. 02301, falls ein Wundverschluss notwendig war.
- Eine erfreuliche Änderung im EBM 2008 ist, dass unter bestimmten Bedingungen die Ziffern 02300 bis 02302 nun mehrfach abzurechnen sind. So heißt es in den Bestimmungen zum Abschnitt 2.3 Kleinchirurgische Eingriffe unter Punkt 4: "Die Gebührenordnungspositionen 02300 bis 02302 sind bei Patienten mit den Diagnosen Nävuszellnävussyndrom (ICD-10-GM: D22.-) und/oder mehreren offenen Wunden (ICD-10-GM: T01.-) mehrfach in einer Sitzung - höchstens fünfmal am Behandlungstag - berechnungsfähig."
Quelle: Dr. Peter Schlüter. Ärzte Zeitung, 03.07.2008

Aufbau eines Qualitätsmanagements - das geht auch online
Arztpraxen können die gesetzlich geforderten QM-Anforderungen auch online erfüllen. Der Arbeitsaufwand liegt bei rund 20 Stunden, sagt ein Anbieter.
Informationen im Internet: http://www.asqa.de
Quelle: Ärzte Zeitung, 03.07.2008

Fortbildungskurse: Kartellamt prüft Verstoß gegen Wettbewerbsrecht
Das Bundeskartellamt prüft, der Bundesärztekammer und den Ärztekammern mit einer Unterlassungsverfügung zu verbieten, bestimmte Fortbildungskurse zu zertifizieren.
Davon betroffen sind solche Kurse, die Arzneimittelhersteller finanzieren und bei denen, wie das Kartellamt vermutet, "typischerweise die eigenen Entwicklungen als besonders vorteilhaft und alternativlos" dargestellt werden.
Das Kartellamt sieht im Fortbildungsmarkt für Ärzte zwei Arten von Wettbewerbsverzerrungen. Zum einen tritt die für Ärzte kostenfreie Fortbildung durch Arzneimittelhersteller in Konkurrenz zu unabhängigen Fortbildungsanbietern, die vom Markt verdrängt würden. Zum zweiten müssen die Ärztekammern alle Fortbildungen zertifizieren, wenn diese den Ärzten als Erfüllung ihrer gesetzlichen Berufspflicht anerkannt werden soll.
Bei der Zertifizierung hätten die Kammern ein Monopol, so die Wettbewerbshüter. Dies werde missbräuchlich ausgenutzt. Deshalb werden die Bundesärztekammer und die Kammern aufgefordert, Fortbildungen, die mit empfehlenden Produktaussagen verbunden sind, nicht mehr zu zertifizieren oder bereits erteilte Zertifizierungen zurückzunehmen.
Quelle: Ärzte Zeitung online, 03.07.2008

Fehlende Angaben im Impressum sind keine Bagatelle
Ärzte sollten bei der Gestaltung ihres Internet-Auftritts besonders darauf achten, dass das Impressum alle notwendigen Angaben korrekt enthält. Denn nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm gehen Verstöße nicht mehr als "Kavaliersdelikt" durch, sondern rechtfertigen hohe Abmahngebühren.
- Für die Richter in Hamm stellte sich die Situation anders dar. Denn: Seit Dezember 2007 sind bei Verstößen gegen die vom Telemediengesetz vorgeschriebene Impressumpflicht die EU-Richtlinien gegen unlautere Geschäftspraktiken anzuwenden, so das Urteil. Verstöße seien wettbewerbswidrig und abmahnfähig (Az.: I-4 U 192/07). Wer sie vermeiden will, muss die Impressumpflichten in vollem Umfang einhalten.
Für Ärzte ist diese Situation prekär. Denn nach einer bundesweiten Studie der Stiftung Gesundheit mit 162 Websites von Praxen aller Fachrichtungen wiesen 45 Prozent Mängel beim Impressum auf, zum Teil fehlte das Impressum völlig.
- Folgende Informationen müssen Ärzte auf ihren Websites nach dem Telemediengesetz im Impressum demnach "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" halten:
* vollständiger Name und komplette, ladungsfähige Anschrift des Arztes,
* E-Mail-Adresse, Fax- und Telefonnummer,
* Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (soweit erteilt),
* Ärztekammer, der der Arzt angehört,
* gesetzliche Berufsbezeichnung und der Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen wurde,
* berufsrechtliche Regelungen (Heilmittelwerbegesetz, Landesberufsordnung) und ein Hinweis darauf, wie diese zugänglich sind.
Experten wie Weber empfehlen, dass Ärzte in Bezug auf die letztgenannten Punkte einen Link auf die Website ihrer Ärztekammer legen.
Urteil des Oberlandesgerichts Hamm, Az.: I-4 U 192/07
Quelle: Jürgen Lutz. Ärzte Zeitung, 08.07.2008

Knielange oder oberschenkellange Kompressionsstrümpfe?
Medizinische Kompressionsstrümpfe spielen eine wichtige Rolle bei der Thromboseprophylaxe. Es ist jedoch unklar, ob knie- lange (KL) oder oberschenkellange (OL) Strümpfe effektiver sind. Ziel dieser Arbeit ist eine systematische Übersicht über die randomisierten, kontrollierten Studien, welche die Strumpflänge und deren Wirksamkeit bezüglich Thromboseprophylaxe bewerten.
Wir fanden relevante Studien, die zwischen Januar 1976 und Juni 2005 veröffentlicht worden waren, mithilfe der Datenbanken MEDLINE, EMBASE, CI NAHL und COCHRANE LIBRARY. Wir verwendeten die Suchbegriffe "Strumpf/Strümpfe" und "Strumpfwaren" in Kombination mit "Thromboseprophylaxe", "knielange Kompressionsstrümpfe", "oberschenkellange Kompressionsstrümpfe" und "post-operative Komplikationen". Studien an Krankenhauspatienten und an Passagieren von Langstreckenflügen wählten wir nach spezifischen Kriterien (Evidenzlevel 1) aus und analysierten sie, um summierte Daten zu erhalten.
- KL-Kompressionsstrümpfe können zur Thromboseprophylaxe bei Krankenhauspatienten und Flugreisenden genauso wirksam sein wie OL-Strümpfe. Sie haben allerdings Vorteile bezüglich Compliance und Kosten.
Die verfügbaren Belege reichen noch nicht aus, um KL-Strümpfe statt OL-Strümpfe zur regulären Thromboseprophylaxe zu empfehlen. Eine größere multizentrische, randomisierte, kontrollierte Studie sollte durchgeführt werden, um diesbezüglich eine Level-1-Evidenz zu schaffen.
Quelle: Erstveröffentlichung: Vasomed, 2007, Heft 2, S. 88 bis 89.
der niedergelassene arzt 6/2008, 33-34

Europa

EU-Richtlinie zu den Patientenrechten: Vorabgenehmigungen sollen die Ausnahme bleiben
Länder, die künftig darauf bestehen, dass sich Patienten einen Krankenhausaufenthalt im EU-Ausland vorab von ihrer Krankenkasse genehmigen lassen, müssen damit rechnen, dass die Europäische Kommission sie vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt.
Dies machte EU-Gesundheitskommissarin Androulla Vassiliou heute bei der Vorstellung des Kommissionsvorschlags für eine Richtlinie über die Ausübung von Patientenrechten bei der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung deutlich.
Nach den Plänen der Kommission sollen die Patienten künftig ambulante als auch stationäre Behandlungen grundsätzlich auch im EU-Ausland spontan in Anspruch nehmen dürfen. Die Kosten sollen sie sich später bei ihrer Krankenkasse zurückholen dürfen.
Quelle: ps/aerzeblatt.de Mittwoch, 2. Juli 2008

Ärzte begrüßen EU-Vorschlag zu Patientenrechten
Den Entwurf für eine "Richtlinie über die Ausübung von Patientenrechten bei grenzüberschreitender Gesundheitsversorgung" haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt.
Quelle: hil/aerzteblatt.de Donnerstag, 3. Juli 2008

Private Krankenhäuser schalten EU-Kommission ein
Die EU-Kommission in Brüssel erwägt nach Informationen der "Passauer Neuen Presse" offenbar ein Beihilfeverletzungsverfahren gegen Deutschland. Mehrere private Krankenhausbetreiber hätten sich mit einer Beschwerde an die Kommission gewandt, schreibt das Blatt in seiner Donnerstagausgabe. Sie sähen eine europarechtlich unzulässige Beihilfe darin, dass Defizite kommunaler Krankenhäuser durch die Kommune als Träger ausgeglichen werden.
Quelle: ddp/aerzteblatt.de Donnerstag, 3. Juli 2008

Großbritannien: Privatwirtschaft soll staatliche Klinken unterstützen
Dem staatlichen britischen Gesundheitsdienst National Health Service (NHS) steht eine neue Privatisierungswelle bevor. Staatliche britische Krankenhäuser könnten schon bald von Privatunternehmen im Franchise-Verfahren übernommen werden. Das Londoner Gesundheitsministerium legte kürzlich entsprechende Pläne vor. Die Pläne werden von der britischen Ärzteschaft abgelehnt.
- Krankenhäusern, die Patienten nicht schnell genug behandeln oder in denen zu viele Operationen nicht zum gewünschten Erfolg führen, droht ebenfalls die "Privatisierung durch die Hintertür", wie es der britische Ärztebund (British Medical Association, BMA) nennt.
Quelle: KT/aerzteblatt.de. Donnerstag, 19. Juni 2008

Archiv: Alle früheren Ausgaben des BAO-MAO-Aktuell können Sie unter
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Prof. Dr. Jost Brökelmann, Redakteur BAO-MAO-Aktuell
Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V. – BAO
Präsident Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg
Vereinsregister VR 6346
Managementgesellschaft Ambulantes Operieren – MAO
Sterntorbrücke 1, D-53111 Bonn
Tel.: 0228-692423, Fax: 0228-631715
E-Mail: baobonn@t-online.de oder maobonn@t-online.de
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Chirurgen Magazin + BAO Depesche

Heft 111 | Ausgabe 1 – Februar 2024
Sektorenverbindende Versorgung: Können Hybrid-DRG wirklich die verschleppte Ambulantisierung retten?
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OP-Netzwerk

2021 OP-Netzwerk | Ein Service des BAO e. V. Auf OP-Netzwerk finden interessierte Ärztinnen und Ärzte umfangreiche Informationen, hilfreiche Tipps und wichtige Anlaufstellen rund um das Thema "Ambulantes Operieren". !
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Berufsverband der Phlebologen e.V.

Der Berufsverband der Phlebologen und Lymphologen e.V.
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Helmsauer Gruppe

Persönlicher Kontakt, Vertrauen und Stabilität stehen bei uns an erster Stelle, wenn es um die Betreuung unserer Kunden geht...
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Partner PKG

Die Deutsche Praxisklinikgesellschaft (PKG) e.V. ist ein Zusammenschluss von Operationszentren, Tages- und Praxiskliniken und medizinischen Versorgungszentren, in denen ambulante und praxisklinische Operationen durchgeführt werden.
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Partner AND

Das AND e.V. als Zusammenschluss regionaler Anästhesie-Netze und –Genossenschaften vertritt auf Bundesebene Interessen der freiberuflich tätigen und niedergelassenen Anästhesisten.
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Partner DGH

Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie
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BVASK

Der Berufsverband für Arthroskopie e. V.
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