25.06.08: BAO-MAO-Aktuell

BAO-MAO-Aktuell; Nr. 28/08, vom 25. Juni 2008
Nachrichten für Ambulante Operateure und Anästhesisten

Gesetzliche Krankenversicherung

Nordrheins Ärzte gegen Fünf-Stufen-Plan
Nordrheinische Fachärzte machen gegen die Spitze der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) mobil. Sie fordern, dass sich der Vorstand der KV Nordrhein (KVNo) gegen das fünfstufige Versorgungsmodell der KBV stark macht. Der Hauptausschuss der KVNo hat beschlossen, das Thema bei der Vertreterversammlung am 3. September zu debattieren.
Nordrheins Ärzte werfen KBV-Chef Köhler vor, mit seiner Politik den Kassen in die Hand zu spielen.
- Die Pläne der KBV, die spezialisierte fachärztliche Versorgung künftig "krankenhausnah" zu strukturieren, stellten die wirtschaftliche Basis vieler der betroffenen Niedergelassenen in Frage.
- Als Folge des Fünf-Stufen-Modells müssten viele Fachärzte sich entweder für die wohnortnahe oder die spezialisierte krankenhausnahe fachärztliche Versorgung entscheiden. Das sei weder wirtschaftlich noch aus Sicht der Patientenversorgung sinnvoll.
Quelle: Ärzte Zeitung, 18.06.2008

Berliner Kassenärzte: Aufruf zum Protest
Das Bündnis Berliner Kassenärzte hat die rund 6.500 niedergelassenen Ärzte der Hauptstadt aufgefordert, vom 23. bis 30. Juni ihre Praxen zu schließen und stattdessen Fortbildungsveranstaltungen zu besuchen. Mit den Praxisschließungen wollen die haus- und fachärztlichen Berufsverbände und die Ärzteinitiative Medi Berlin den Druck auf die Politik erhöhen, mehr Geld für die ambulante medizinische Versorgung bereitzustellen.
Sie fordern die Aufhebung der Budgetierung ärztlicher Leistungen sowie eine gesetzliche Verpflichtung der Krankenkassen zur Honorarerhöhung.
- Die Ärzte könnten ansonsten nur noch eine "Zuteilungsmedizin" erbringen, weil sie auf den Behandlungskosten sitzen blieben.
Bereits jetzt könne das hohe Versorgungsniveau Berlins nur aufrecht erhalten werden, weil die niedergelassenen Ärzte mehr als ein Drittel ihrer Leistungen ohne Vergütungen erbrächten, berichtete Albrecht Scheffler, Sprecher der Gemeinschaft fachärztlicher Berufsverbände. 2007 hätten für die ambulante Versorgung der Berliner Kassenpatienten etwa 300 Millionen Euro gefehlt.
Quelle: ER/aerzteblatt.de, 17.06.2008

Freie Ärzteschaft: Großdemonstration am 19. September 2008 in Berlin
Ärzte, Mitarbeiter und Patienten demonstrieren gegen die fatale Ausrichtung der Gesundheitspolitik und für den Erhalt der wohnortnahen Versorgung durch Haus- und Facharzt
Quelle: http://www.freie-aerzteschaft.de

Rainer Hess bleibt Chef des GBA
Die Struktur ist neu, der Vorsitzende der Alte: Auch im neu organisierten Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) wird Dr. Rainer Hess als unparteiischer Vorsitzender die Geschicke des Gremiums leiten. Darauf einigte sich der GBA jetzt einvernehmlich. Unterstützung erhält Hess dabei künftig von Dr. Harald Deisler und Dr. Josef Siebig. Anders als bisher werden Hess und seine Stellvertreter ihre Funktionen hauptamtlich ausüben.
Quelle: Ärzte Zeitung, 20.06.2008

Altersgrenze: Regierungskoalition für Aufhebung
Die Altersgrenze für Vertragszahnärzte wird voraussichtlich noch in diesem Jahr aufgehoben. Diese frohe Botschaft für so manchen Vertragszahnarzt und Vertragsarzt vermittelt der CDU-Bundestagsabgeordnete, Dr. Rolf Koschorrek, auf seiner Homepage.
Die Gesundheitspolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion würden sich für eine Änderung im SGB V einsetzen, wonach die Vertragszahnärzte "Kassenpatienten" nur bis zum Alter von 68 Jahren behandeln dürfen, teilt Koschorrek mit. Es gebe hier eine Einigung mit den Abgeordneten der SPD.
Da es keinen Sinn mache, für diese einzelne Gesetzesänderung im SGB V ein eigenes Gesetzgebungsverfahren zu starten, solle die Änderung im "Omnibusverfahren", d.h. zusammen mit einem umfangreicheren anderen Gesetz in den Bundestag eingebracht und beschlossen werden.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst 23.06.2008 Nr. 49/2008, 9-10

Quo vadis GKV - Wettbewerb oder Staatsmedizin?
Das vorliegende Gesetz (GKV-WSG d.R.) ist insgesamt keine Reform. Es ist mit all seinen Instrumenten im Rahmen und Duktus bisheriger sogenannter Jahrhundertgesetze geblieben.
- Wo wir stehen, ist bekannt. Es waren Reparaturen und Wunschvorstellungen, die sich nicht an den Versorgungsrealitäten orientieren wollten, nicht an der Beharrungskräften, nicht an den Entwicklungen auf Ebene der Europäischen Union und schon gar nicht an den sich ändernden Wachstumsbedingungen und weiter fortlaufender Verschuldung der öffentlichen Hände.
- Worüber sprechen wir in manchen Zirkeln noch heimlich, aber immer akzentuierter? Welche Weichenstellungen hätten schon längst, müssten aber spätestens jetzt eigentlich eingeleitet werden?
Ich nenne stichwortartig folgende:
• Wir müssen starten in eine ehrliche und offene Rationierungs- oder Priorisierungsdebatte, die verdeckt schon längst geführt wird.
• Wir brauchen endlich einen konstruktiven Start in die Debatte über eine Grundversorgung mit zusätzlich eigenfinanzierten Zusatzpaketen, getreu der Erkenntnis, dass mit endlichen Geldern nicht unendliche Leistungsvolumina zu befriedigen sind. In diese eigentlich simple Erkenntnis sollte der Abschied von Bürgerversicherung und Gesundheitsprämie als nachhaltige Finanzierungsinstrumente eingeflochten sein.
• Wir brauchen dazu eine ehrliche Debatte über zukünftiges nationales Wirtschaftswachstum anstelle der Beschwichtigung: Es wird schon alles wieder werden.
- Das impliziert auch eine Debatte über die Leistungsfähigkeit des Staates entsprechend Grundgesetz Artikel 20 - das sogenannte Sozialstaatsgebot, das oft genannt wird, obwohl leider kaum jemand seine genaue Bedeutung kennt. Alle namhaften Verfassungsrechtler sprechen hier nämlich von einer "Leerformel". Aufgabe der Politik ist es daher, in Kenntnis nationaler Handlungsspielräume und anstehender europäischer Entwicklungen, diese Leerformel finanzierbar mit Inhalten auszugestalten und nicht mit Wünschen und Versprechen auszustaffieren, die uns in die heutige Situation eines immer schärfer und auch irrationaler werdenden Verteilungskampfes gebracht haben.
- Vielleicht müssen wir eine Wahrheit lernen, die ein Bürger meines Wahlkreises vor kurzem so ausgedrückt hat: "Wir müssen es wohl wieder lernen, mit weniger mehr zufrieden zu sein."
Quelle: E. Hovermann. Gpk Gesellschaftspolitische Kommentare Nr. 5/08 - Mai 2008, 12-13

Kliniken können vier weitere Erkrankungen ambulant behandeln
Krankenhäuser können künftig vier weitere große Erkrankungsbereiche ambulant zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) abrechnen. Diese vier Bereiche sind schwere chronische Herzinsuffizienz, Krebserkrankungen des Auges, HIV/AIDS und Rheuma.
Die Voraussetzungen dafür hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin geschaffen. Der Ausschuss legte Einzelheiten zu Krankheitsbild und Behandlungsverlauf fest und bestimmte die Anforderungen, die Krankenhäuser erfüllen müssen.
- Bislang hat der G-BA die Voraussetzungen für eine spezialisierte ambulante Behandlung im Krankenhaus von folgenden Erkrankungen geschaffen: Onkologische Erkrankungen, primär sklerosierende Cholangitis, Morbus Wilson, Marfan-Syndrom, Mukoviszidose, pulmonale Hypertonie, Hämophilie, Tuberkulose und multiple Sklerose.
Bei seiner Sitzung erweiterte der G-BA den Leistungskatalog der Krankenkassen außerdem um ein Neugeborenen-Hörscreening: Dies ist damit Regelleistung der GKV. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) muss den neuen Beschlüssen noch zustimmen.
Quelle: hil/aerzteblatt.de Freitag, 20. Juni 2008

Asklepios will sich beim Praxenkauf zurückhalten
Der Aufkauf von Kassenarztsitzen beschäftigt nicht länger nur Hamburgs Ärzte. Zunehmend geraten Klinikkonzerne öffentlich in die Kritik - mit Asklepios hat nun der erste von ihnen reagiert und eine freiwillige Selbstverpflichtung abgegeben.
"Wir sind nicht daran interessiert, möglichst viele KV-Sitze in einem Gebäude zu konzentrieren", sagte Peter Oberreuter, Sprecher der Asklepios-Geschäftsführung. Er präsentierte eine freiwillige Erklärung, mit der die Tochterfirma Asklepios MVZ Nord GmbH sich gegenüber der KV verpflichtet:
* die Gründung von MVZ so vorzunehmen, dass eine wohnortnahe Versorgung sichergestellt, das medizinische Angebot erhalten oder ausgebaut wird,
* sich nicht auf bestimmte Stadtteile zu fokussieren,
* die Verlegung von KV-Sitzen aus ihrem Stadtbezirk möglichst zu vermeiden,
* die Therapiefreiheit der Ärzte in den MVZ zu erhalten und
* die Arzt-Patienten-Beziehung beizubehalten und auszubauen.
Quelle: Ärzte Zeitung, 20.06.2008

Klinikketten treiben die Preise für Praxen nach oben
Wer seine Praxis abgeben möchte, hat derzeit in vielen Regionen gute Chancen auf einen hohen Preis. Das starke Interesse von Klinikträgern hat zu einem Preisanstieg von Arztsitzen geführt.
- Als Preistreiber gelten Klinikketten, die durch MVZ ihre Zuweisungen sichern wollen.
Quelle: Ärzte Zeitung 23.06.2008

Privatversicherung

PVS: Zahlungsverhalten lässt sich positiv beeinflussen
Die zügige Zahlungsbereitschaft der Patienten kann durch entsprechende Maßnahmen gefördert werden. Die Privatärztliche VerrechnungsStelle Rhein-Ruhr/Berlin-Brandenburg (PVS) ist davon überzeugt, in 5 Schritten das Zahlungsverhalten der Patienten positiv zu beeinflussen.
Zeitnahe Abrechnung
Es beginnt mit der zeitnahen Abrechnung nach Behandlungsende. Die PVS empfiehlt eine zügige Abrechnung, möglichst im Monatsrhythmus für abgeschlossene Behandlungsfälle, während vielfach bei Ärzten noch die sogenannte Quartalsabrechnung auch gegenüber Privatpatienten üblich ist.
Korrekte übersichtliche Rechnung, Überweisungsvordruck
Eine inhaltlich korrekte und in der Darstellung übersichtliche und gut lesbare Rechnung sowie ein beigelegter Überweisungsvordruck fördern ebenfalls die Zahlungsbereitschaft. Trotz des zunehmenden Online-Bankings und Automatisierung durch Überweisungsautomaten kann die PVS immer noch mehr als 80 % ihrer Zahlungseingänge auf Basis ihres bereitgestellten Überweisungsvordruckes erkennen.
Rückfragen von Patienten
Auch die Bearbeitung von Wünschen und Anliegen der Rechnungsempfänger trägt zur Beschleunigung des Zahlungsverhaltens bei. So versteht sich die PVS auch gegenüber den Patienten als Dienstleister. Kompetente Spezialisten stehen für Rückfragen von Kostenträgern und Beihilfestellen oder Ratenwünsche von Patienten zur Verfügung, während Gebührenexperten und Juristen sich dafür einsetzen, auf Basis der aktuellen Gesetzeslage und neuester Urteile die abgerechneten Leistungen durchzusetzen.
Anschriftenermittlung
Deutliche Zahlungsverzögerungen können eintreten, weil die Rechnung an die Erstanschrift nicht zustellbar ist. Die schnelle Ermittlung einer neuen oder korrigierten Anschrift ist also wichtige Voraussetzung, um auch größere Verzögerungen bis zur Zahlung zu vermeiden.
Konsequentes und termingerechtes Mahnverfahren
Der wichtigste Punkt ist das höfliche, aber konsequente und termingerechte Mahnverfahren. Viele Ärzte, die selbst abrechnen, haben auf diesem Gebiet gerade die größten organisatorischen oder sonstigen Hemmnisse, ein zeitgerechtes Mahnverfahren durchzuführen. Aber auch hier gelten die bereits für die Rechnungslegung aufgeführten Kriterien, wie Beilegen eines Überweisungsvordruckes für die Zahlung und schnelle und zufriedenstellende Bearbeitung von Rückfragen seitens der Patienten oder Rechnungsempfänger.
Quelle: Privatärztliche VerrechnungsStelle Rhein-Ruhr GmbH · Remscheider Str. 16 · 45481 Mülheim an der Ruhr

Rechtliches

Ambulante Behandlung im Krankenhaus: Verfassungsbeschwerden wegen unfairen Wettbewerbs
Gegen die mit Inkrafttreten des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes zum 1. April 2007 neu gefasste Bestimmung des § 116 b Abs. 2 bis 5 SGB V haben 13 Kinderkardiologen und drei Internistische Onkologen, die als Vertragsärzte niedergelassen sind, Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingelegt. Die Beschwerdeführer sind der Auffassung, dass die nunmehr mögliche Zulassung von Krankenhäusern zur ambulanten Erbringung hoch spezialisierter Leistungen und zur Behandlung seltener Erkrankungen sie in ihrer grundgesetzlich garantierten Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) und in ihrem Anspruch auf Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG) verletzt. Denn: Die Krankenhäuser unterliegen in diesem Zusammenhang weder einer Bedarfsplanung noch einer Bedürfnisprüfung. Außerdem können sie ihre ambulanten Leistungen unbegrenzt, also nicht budgetiert, direkt mit den Krankenkassen abrechnen. Den Vertragsärzten ist es weder möglich, diesem ungleichen Wettbewerb durch eigene Leistungsausweitung entgegenzuwirken, noch gegebenenfalls fachlich oder räumlich auszuweichen. Besonders, aber nicht allein betroffen, sind hiervon wegen eines Sonderbedarfs zugelassene Spezialisten, die vom Markt verdrängt werden.
Quelle: Holger Barth, Christian Kirchberg, Dtsch Arztebl 2008; 105(25): A-1368 20.06.2008

Praxismanagement

Kosten für das Qualitätsmanagement in der Praxis gesunken
Um rund 38 Prozent gesunken sind die mittleren Kosten von Qualitätsmanagement (QM) für Arztpraxen im Vergleich zum Vorjahr. Das zeigt die Studie "Qualitätsmanagement in der ärztlichen Praxis 2008" der Stiftung Gesundheit in Hamburg. Danach zahlten niedergelassene Ärzte in der Einführungsphase eines QM-Systems 2008 durchschnittlich 2.880 Euro, im Vorjahr lagen die Kosten noch bei rund 4.640 Euro.
Das teuerste System bleibt laut Studie DIN EN ISO. Hier fielen die durchschnittlichen Kosten von 5.600 Euro 2007 auf 4.260 Euro. Billiger wurde auch das System EFQM: Die Kosten sanken von 2.800 Euro auf 1.330 Euro.
Keine wesentliche Veränderung gab es hingegen bei dem System EPA. Ärzte müssen bei der Einführungsphase mit Kosten um 1.790 Euro rechnen (2007: 1.800 Euro). Teurer wurde laut Stiftung Gesundheit das System QEP(r). Hier stiegen die von den Ärzten genannten tatsächlichen Kosten von durchschnittlich 850 Euro in 2007 auf gegenwärtig 1.330 Euro.
Quelle: hil/aerzteblatt.de Donnerstag, 19. Juni 2008

Stichtag 1. Juli - kommt die Software rechtzeitig?
Zum Stichtag 1. Juli müssen Vertragsärzte neu zertifizierte Software einsetzen. Bei den Herstellern wächst die Unruhe, ob der Termin einzuhalten ist.
Zurzeit stehen die Softwarehersteller bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Schlange. Bis zum 1. Juli müssen Vertragsärzte zum einen neu zertifizierte Software zur Umsetzung der Disease-Management-Programme einsetzen. Sie ist Voraussetzung dafür, dass die DMP-Dokumentationen elektronisch eingereicht werden können.
Zum anderen müssen die Arzneimitteldatenbanken und die Verordnungsmodule in den Praxisprogrammen einen neuen Stempel der KBV bekommen. Das Arzneimittelspargesetz (AVWG) sieht vor, dass Ärzte nur "manipulationsfreie Software" bei der Verordnung von Medikamenten einsetzen. Wer mit einer nicht neu zertifizierten Software arbeitet, kann von seiner Kassenärztlichen Vereinigung sanktioniert werden.
Quelle: Ärzte Zeitung, 19.06.2008

Zum Thema "Neue Vertragsstrukturen" schreibt uns das BAO-Mitglied Dr. Lampe aus Hardheim:
Leider bin ich durch Urlaub verhindert, zum BAO-Kongress nach Bremen zu kommen, das Thema der neuen Vertragsstrukturen ist sicherlich hoch interessant - auch ich hätte aus eigener Erfahrung zumindest einen Diskussionsbeitrag leisten können: Ich versuche, diesen Beitrag auf diesem Wege zu übermitteln, als Denkanstoß für alle, die ähnliches planen, damit sie nicht dieselbe Pleite wie ich erleben:
Ich hatte schon im Jahre 2005 mit einem Krankenhaus der Gegend (Wertheim) einen Vertrag zur Übernahme der ambulanten Anästhesien geschlossen - sicherlich zu einer Zeit, als solche Verträge nicht die Regel waren. Zur Realisierung habe ich einen Kollegen aus der Sicherheit des öffentlichen Dienstes in die freie Wirtschaft gelockt und (mittels Sonderbedarfszulassung, da keine freien Arztsitze) eine Gemeinschaftspraxis gegründet - die Stadtverwaltung war in unseren Augen ein absolut verlässlicher Partner.
Meine Praxis war auch bereit, sich am Nachtdienst und am stationären Arbeiten zu beteiligen.
Honorar: Stationäre und Institutsleistung EUR 130
              ambulante KV-Narkose Abgabe EUR 50
              ambulante Privat-Narkose Abgabe EUR 75
              Nachtdienst EUR 40 pro Stunde incl. aller evtl. Leistungen
Wegen des Neulandes, das beide Seiten betreten wollten, hatten wir eine Nachverhandlungsklausel in den Vertrag aufgenommen, falls sich die vereinbarten Honorare als zu hoch oder zu niedrig erweisen sollten.
Der Kollege hat sich intensiv in die Arbeit eingebracht, hat z.B. von den insgesamt 300 - max. 350 Narkosen jeden Monat gut 100 erbracht, den Rest teilten sich 5 angestellte Kollegen (auch nur Fachärzte) usw.
Die ausgehandelten Preise wurden nie in Frage gestellt, es gab, so der Anschein, keinen Nachverhandlungsbedarf.
Ende Februar 08 wurde ich vom Verwaltungsleiter vorgeladen, mir wurde zunächst vorgehalten, dass der Vertrag nicht eingehalten würde, z.B. würden wir uns nicht an der stationären Arbeit beteiligen, der daraufhin auf meine Forderung zugezogene Kollege konnte das mit 2 Sätzen entkräften - mit der Folge, dass die Argumentation gewechselt wurde: "lt. Gutachten des Gemeindeprüfungsamtes" sei die ambulante Anästhesie zu teuer, wir (=KH-Leitung) müssen deshalb den Vertrag beenden. Sollten wir einer einvernehmlichen Auflösung per sofort nicht zustimmen, bliebe der Verwaltung nur der Weg der fristgerechten Kündigung zum Jahresende. Diese war dann wenige Tage später auch auf dem Tisch!
Mein Fazit:
Verwaltung = Politiker = Betrüger - der Glaube an die Verlässlichkeit solcher Herren ist nicht gerechtfertigt.
D.h. einen möglichst lange Mindestlaufzeit des Vertrages, Kündigungsfrist mindestens 2 Jahre, Übernahme des Mitarbeiters bei Vertragsauflösung.
Vielleicht können sie meine Erfahrungen weitergeben als Warnung aller Kollegen in ähnlichen Fällen.

Schönheitschirurgen wollen mit Prüfsiegel Seriosität gewährleisten
Schönheitschirurgen planen ein "Grünes Prüfsiegel", das nur seriöse Vertreter ihres Fachs erhalten sollen. Das Siegel ist nur für Ärzte gedacht, die feste Standards einhalten und eine entsprechende Ausbildung nachweisen können.
"Andere setzen sich für den Klimaschutz ein, wir kümmern uns um den Schönheitsschutz. Das ist dringend nötig", sagt Professor Werner Mang, Präsident der Internationalen Gesellschaft für Ästhetische Medizin. Das Siegel solle beim Internationalen Kongress für Ästhetische Chirurgie und Kosmetische Zahnmedizin in Lindau am Bodensee auf den Weg gebracht werden, auf dem sich von Donnerstag bis Samstag etwa 350 Fachärzte treffen.
- In Deutschland gab es nach Mangs Angaben 2007 rund 750.000 Schönheitsoperationen. "Vor zehn Jahren waren es noch halb so viele", so Mang. Immer mehr Frauen seien dazu bereit, für eine Faltentherapie, Brustveränderung, Nasenkorrektur oder für Fettabsaugen an den Hüften viel Geld auszugeben. Bei Männern ab 50 Jahren liegen vor allem Haartransplantationen und das Entfernen von Tränensäcken oder Schlupflidern im Trend. "Es ist erstaunlich, wie schnell man heute bereit ist, sich operieren zu lassen." Vor allem bei jungen Menschen sieht Mang darin einen extremen Werteverfall. "Es wird Zeit, dass wir Ärzte diesen Schönheitswahn kanalisieren."
Ein Schritt in diese Richtung könnte das Schutzsiegel werden. Eine Standardisierung der Operationen, exakte Aufklärung der Patienten und psychologische Schulung der Ärzte sind nach Mangs Ansicht wichtige Kriterien für das Zertifikat. "Ärzte müssen sich ihrer Verantwortung bewusst sein. Dazu gehört auch, Patienten mit unseriösen Wünschen wieder nach Hause zu schicken. "Fettabsaugen bei einer magersüchtigen, jungen Frau etwa müsse tabu sein. Ohnehin sollten Chirurgen Schönheitsoperationen bei unter 18-Jährigen ablehnen, wenn sie nicht medizinisch nötig sind. Anhand des Siegels sollten Patienten auch erkennen, dass ihr Arzt keine gesundheitsschädlichen Materialien verwendet.
Laut Mang strebt die Konferenz in Lindau an, ein solches Prüfsiegel in Absprache mit der Ärztekammer innerhalb des nächsten Jahres zu erarbeiten. Wichtig für den Erfolg des Projekts sei, dass sich bundesweit möglichst viele Gesellschaften, die sich mit Schönheitschirurgie befassen, dafür einsetzen.
Weitere Infos: http://www.igaem.de; Kongress-Infos: http://www.event-igaem.de
Quelle: Ärzte Zeitung online, 19.06.2008

Minimaler Eingriff mit Vorteilen
Offene und minimalinvasive lumbale Mikrodiskektomien sind inzwischen gut etabliert. Doch welche Unterschiede hinsichtlich postoperativer Schmerzen, Dauer des Krankenhausaufenthaltes oder Häufigkeit von Komplikationen gibt es?
Neurochirurgen vom Rhode Island Hospital verglichen die Krankenakten von 35 Patienten, deren Bandscheibenvorfall im LWS-Bereich von einem Chirurgen mit offener Mikrodiskektomie behandelt worden war, mit denen von den 31 Patienten, die minimalinvasiv operiert worden waren. Die Patienten waren zu etwa zwei Dritteln Männer und hatten ein Durchschnittsalter von 41,2 bzw. 42,1 Jahren.
Hinsichtlich Operationsdauer - 84,1 versus 76,8 min - und Blutverlust - 51,4 versus 69,7 ml - ergaben sich keine nennenswerten Unterschiede. In keiner der beiden Gruppen traten intraoperativ oder innerhalb von 30 Tagen nach der Operation signifikante Komplikationen auf. Das Outcome war vergleichbar.
Unterschiede gab es dagegen beim Bedarf für Schmerzmedikamente und der Dauer des Krankenhausaufenthaltes. Die durchschnittlich benötigte Dosis an intravenösem Morphin betrug 15,7 mg bei offener Mikrodiskektomie versus 12,9 mg bei minimalinvasivem Vorgehen. Der Hydrocodon-Bedarf lag bei 20,9 versus 13,4 mg, der Oxycodon-Bedarf bei 11,7 mg in der Gruppe mit offener Mikrodiskektomie, während die minimalinvasiv Operierten keines benötigten. 45,2 % der Patienten, die minimalinvasiv behandelt worden waren, wurden noch am selben Tag nach Hause entlassen. Nach offener Operation waren es dagegen nur 5,75 %.
Quelle: Harrington JF, French P. Minim Invasive Neurosurg 2008; 51 (1): 30-35
Newsletter Chirurgie Chirurgie@medizin-online.de 12.6.2008

Herzklappe via Katheter: 100. Eingriff am Münchener Herzzentrum
An den Herzzentren scheint die Implantation von Herzklappen via Katheter allmählich zum Routineeingriff zu werden. Am Deutschen Herzzentrum München (DHM) feierte man jetzt, knapp ein Jahr nach der Einführung, die 100. kathetergestützte Klappenimplantation.
Quelle: Dr. med. Jochen Aumiller. Cardiovasc 12.06.2008
Newsletter Chirurgie Chirurgie@medizin-online.de 12.6.2008

Europa

Gerechtes Gesundheitswesen: Deutschland im guten Mittelfeld
Wer weniger Geld und eine schlechtere Ausbildung hat, ist öfter krank und stirbt früher. Der Public-Health-Experte Johan Mackenbach verglich das Ausmaß dieser Ungerechtigkeit in 22 europäischen Ländern.
- In einer im New England Journal of Medicine veröffentlichten Studie verglichen Mackenbach und sein Team den Einfluss des sozioökonomischen Status auf die Gesundheit in Europa - darunter skandinavische, osteuropäische und Mittelmeerländer.
- Insgesamt standen Daten von über 54 Millionen Menschen zwischen 30 und 74 Jahren zur Verfügung.
Die Abhängigkeit der Mortalität vom sozioökonomischen Status besteht europaweit und variiert stark zwischen den verschiedenen Ländern. Die größten Ungleichheiten bestehen in den osteuropäischen Ländern (zum Beispiel in Ungarn und Tschechien) und Ländern des Baltikums (zum Beispiel in Litauen). Italien und Spanien schneiden im europäischen Vergleich am besten ab. Einer der Gründe für die Ungleichheit zwischen den "Schichten" sind die Unterschiede in Trink- und Rauchgewohnheiten sowie der Zugang zur Gesundheitsversorgung. Die Auswertung der europaweiten Morbiditätsdaten, die auch Deutschland mit einschloss, zeigte: Je geringer das Ausbildungsniveau, umso schlechter steht es um die Gesundheit. Der Zusammenhang ist besonders deutlich in England und Portugal. In Deutschland ist dieses Ungleichgewicht am schwächsten ausgeprägt.
Quelle: Mackenbach J et al. Socioeconomic inequalities in health in 22 european countries. N Engl J Med 2008; 358: 2468-81
Berkman L, Epstein AM. Beyond health care - socioeconomic status and health. N Engl J Med 2008; 358: 2509-10
Newsletter Gynaekologie 19.6.2008

Schweiz verlängert Beschränkungen für ausländische Ärzte
Ausländischen Ärzten bleibt auch weiterhin die Eröffnung einer eigenen Praxis in der Schweiz verschlossen. Das Schweizer Parlament verlängerte die seit 2002 bestehenden Beschränkungen bis Ende 2009. Dies sei zwar unschön, zurzeit aber das einzige Steuerungsinstrument, hieß es.
- Dennoch sind europaweit in der Schweiz im Verhältnis zur Bevölkerung die meisten ausländischen Ärzte tätig. Bereits jetzt stammen zwei von fünf Assistenzärzten aus dem Ausland, darunter viele Deutsche. Neben den Ärzten sind noch Berufe wie Hebammen, Chiropraktiker, Apotheker, Physiotherapeuten sowie Logopäden betroffen. In der Schweiz gibt es etwa 30.000 Ärzte, von denen weniger als die Hälfte in Krankenhäusern arbeiten. Die Zahl der dort tätigen ausländischen Ärzte wird auf 6.000 geschätzt.
Quelle: kma Newsletter - Ausgabe 0117, 19.06.08

Archiv: Alle früheren Ausgaben des BAO-MAO-Aktuell können Sie unter
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Prof. Dr. Jost Brökelmann, Redakteur BAO-MAO-Aktuell
Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V. – BAO
Präsident Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg
Vereinsregister VR 6346
Managementgesellschaft Ambulantes Operieren – MAO
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Tel.: 0228-692423, Fax: 0228-631715
E-Mail: baobonn@t-online.de oder maobonn@t-online.de
Internet: http://www.operieren.de oder http://www.mao-bao.de

Chirurgen Magazin + BAO Depesche

Heft 112 | Ausgabe 2 – Mai 2024
Phlebologie: Alles im Fluss? Aktuelle Standards und neue Konzepte zur Therapie von Venenerkrankungen
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OP-Netzwerk

2021 OP-Netzwerk | Ein Service des BAO e. V. Auf OP-Netzwerk finden interessierte Ärztinnen und Ärzte umfangreiche Informationen, hilfreiche Tipps und wichtige Anlaufstellen rund um das Thema "Ambulantes Operieren". !
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Berufsverband der Phlebologen e.V.

Der Berufsverband der Phlebologen und Lymphologen e.V.
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Helmsauer Gruppe

Persönlicher Kontakt, Vertrauen und Stabilität stehen bei uns an erster Stelle, wenn es um die Betreuung unserer Kunden geht...
+ Kompetenz aus jahrzehntelanger Erfahrung + Spezialisierung auf Ihre Bedürfnisse + Mehrwerte über exklusive Rahmenverträge
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Partner PKG

Die Deutsche Praxisklinikgesellschaft (PKG) e.V. ist ein Zusammenschluss von Operationszentren, Tages- und Praxiskliniken und medizinischen Versorgungszentren, in denen ambulante und praxisklinische Operationen durchgeführt werden.
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Partner AND

Das AND e.V. als Zusammenschluss regionaler Anästhesie-Netze und –Genossenschaften vertritt auf Bundesebene Interessen der freiberuflich tätigen und niedergelassenen Anästhesisten.
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Partner DGH

Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie
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BVASK

Der Berufsverband für Arthroskopie e. V.
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