04.06.08: BAO-MAO-Aktuell

BAO-MAO-Aktuell; Nr. 25/08, vom 4. Juni 2008
Nachrichten für Ambulante Operateure und Anästhesisten

Gesetzliche Krankenversicherung

Verbände fordern Beteiligung am Ulmer Papier
Bei der Weiterentwicklung des sogenannten Ulmer Papiers freie Verbände und Berufsverbände stärker zu beteiligen, hat der Vorsitzende des Hartmannbundes (HB), Kuno Winn, die Bundesärztekammer aufgefordert. Das Papier enthält gesundheitspolitische Leitsätze der Ärzteschaft und wurde auf dem Ärztetag in Ulm verabschiedet.
- Winn forderte, in künftigen Papieren sollten "klare Linien und unmissverständliche Richtungsentscheidungen" Vorrang vor dem Versuch haben, Konsens um jeden Preis zu erzielen. "Wenn wir gegenüber der Politik Ecken und Kanten zeigen wollen, dann müssen wir gegebenenfalls auch innerhalb der Ärzteschaft bereit sein, nach offener und kontroverser Diskussion 70-Prozent-Papiere zu verabschieden, anstatt um den Preis der Konturenlosigkeit schwammig, statt eindeutig zu argumentieren", sagte der HB-Vorsitzende. Wichtig sei, ein klares Signal dafür zu geben, dass ein Systemwechsel in der Gesundheitspolitik notwendig sei.
Quelle: hil/aerzteblatt.de Mittwoch, 28. Mai 2008

Ärzteeinkommen: Kontroverse über die Berechnungsmethode
Die Konditionen zur Honorarreform bei den Ärzten dürften im Herbst im Zusammenhang mit der Festsetzung des ab 1. Januar 2009 geltenden bundeseinheitlichen Beitragssatzes zu einer politischen Diskussion führen. Die Analyse "Was Ärzte wirklich verdienen", die "Stern online" auf der Basis von Zahlen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) erstellt hat, ist auf deutlichen Widerspruch gestoßen, weil es zu sehr unterschiedlichen Interpretationen der Zahlen gekommen ist.
So weist der Vorsitzende des Deutschen Berufsverbandes der Hals-Nasen-Ohrenärzte (HNO), Dr. Michael Jaumann, darauf hin, dass ein vom BMG genannter durchschnittlicher Überschuss nach Abzug der Praxiskosten von rund 80.000 Euro im Jahr keineswegs dem Arzt voll zur Verfügung stehe, dass davon vielmehr noch Steuern und Aufwendungen für die Alterssicherung abzuziehen seien.
Das BMG gebe an, ein Drittel der niedergelassenen Ärzte würde weniger als 2.000 Euro netto monatlich verdienen, ein weiteres Drittel weniger als 3.500 Euro. Von diesen Beträgen sei die Altersversorgung in Höhe von 700 bis 900 Euro monatlich noch abzuziehen. Aufgrund dieser Zahlen sei klar erkennbar, dass für die Freiberufler mit eigener Praxis wenig Spielraum bleibe, Geld anzusparen, um die immer wieder nötigen Neuinvestitionen zu tätigen.
Die Überschüsse der niedergelassenen Kassenärzte vor Steuern (und nach Abzug der Praxiskosten) stellen sich nach BMG-Angaben in den alten Bundesländern so dar:

Fachgruppe
Überschuss 1997
Überschuss 2005
Veränderung
  in Euro
in Euro
in Euro
Allgemeinmediziner
67.482
80.159
+ 18,79
Hausärztliche Internisten
70.769
79.863
+ 12,85
Kinder- und Jugendmedizin
83.015
91.251
+ 9,92
Augenheilkunde
76.414
105.447
+ 37,99
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
85.055
81.626
- 4,03
Hautärzte
66.861
64.958
-2,85
Orthopädie
82.320
89.411
+ 8,61
Psychiatrie
71.006
59.239
- 16,57
Radiologie
87.231
120.250
+ 37,85
Urologie
71.595
83.533
+ 16,67

Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst 29.05.2008 Nr. 42/2008, 4-6

Versicherte wollen Qualität und keine Spar-Kasse
Wie reagieren Versicherte auf den Einheitsbeitrag für den Gesundheitsfonds und auf Zusatzbeiträge, die einzelne Kasse erheben? Eine Umfrage des BKK-Bundesverbandes zeigt: GKV-Versicherte bleiben einer teuren Kasse dann eher treu, wenn sie Qualität und Service bietet.
Unter vielen Funktionären im Gesundheitswesen, nicht zuletzt bei Ärzten, herrscht die Furcht, nach Inkrafttreten des Gesundheitsfonds beginne ein erbarmungsloser Wettbewerb um die billigste Versorgung. Die Gefahr: Leistungs- und Qualitätsabbau.
Eine solche Politik der Krankenkassen geht aber an den Bedürfnissen der GKV-Versicherten offenkundig vorbei, wie eine Repräsentativ-Umfrage des BKK-Bundesverbandes zeigt. Zum Beispiel: Erzielt eine Krankenkasse Überschüsse, dann wünschen 64 Prozent der Versicherten eine Ausweitung des Leistungsangebots; nur 34 Prozent bevorzugen eine Prämien-Rückzahlung.
- Das heißt: Für Kassen lohnt es sich, in Qualität und Service zu investieren.
Quelle: Ärzte Zeitung, 28.05.2008

Belegärztliche Versorgung: Akute Gefährdung
Die Zukunft der belegärztlichen Versorgung in den deutschen Kliniken ist nach Ansicht des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken (BDPK) nach wie vor in akuter Gefahr.
Eine maßgebliche Verbesserung der Vergütungssituation habe sich für Belegärzte bis heute nicht ergeben, so der Hauptgeschäftsführer des BDPK, Thomas Bublitz. Auch wenn zum 1. April 2007 im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) für die Vergütung der belegärztlichen Leistungen ein eigenes Kapitel eingeführt worden sei.
- Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hätten sich in einer gemeinsamen Bundesempfehlung auf die Vergütung belegärztlicher Leistungen außerhalb der budgetierten Gesamtvergütung verständigt und einen Mehrbedarf für die Finanzierung dieser Leistungen in Höhe von 74 Mio. Euro bundesweit anerkannt. Diese Vereinbarung sei aber noch nicht flächendeckend umgesetzt.
- Der BDPK sieht eine Wettbewerbsverzerrung durch das Inkrafttreten des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (VÄndG). Seit Inkrafttreten dieses Gesetzes dürfen Vertragsärzte neben ihrer Niederlassung auch in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen tätig werden. Belegärzte machen zunehmend von dieser Möglichkeit Gebrauch und arbeiten mit Krankenhäusern auf Honorarbasis - ohne Belegarztstatus - zusammen.
Aufgrund der Abrechnungsmöglichkeit von Hauptabteilungs-DRGs ist es diesen Krankenhäusern möglich, mit den Honorarärzten im Innenverhältnis ein festes Honorar aus der DRG-Vergütung zu vereinbaren, das höher ist als die entsprechende Vergütung nach dem EBM.
Der BDPK setzt sich dafür ein, die belegärztliche Versorgung in das DRG-System zu überführen.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst 29.05.2008 Nr. 42/2008, 10

Gesundheitskarte: Ärztebund fordert Tests mit USB-Technik
Tests der neuen Telematik-Infrastruktur mit der sogenannten USB-Technologie, zum Beispiel USB-Sticks, hat der NAV-Virchowbund gefordert. "In mindestens einer Testregion der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) muss die gematik jetzt umgehend die USB-Technologie einführen", forderte der Bundesvorsitzende des NAV-Virchow-Bundes, Klaus Bittmann, am Montag. Bittmann verwies auf Beschlüsse des 111. Deutschen Ärztetages in Ulm. Dieser hatte unter anderem gefordert, auch alternative Techniken zu testen, namentlich die USB-Technologie.
Laut NAV existieren mittlerweile Technologien für USB-Karten, die alle Vorgaben erfüllen, welche der Gesetzgeber im Zusammenhang mit der Gesundheitskarte stellt. Die patientenbezogenen Daten würden dabei alle auf der USB-Karte gespeichert. Dies sei viel schneller einzuführen als eine Speicherung der Daten auf zentralen Servern. USB-Karte oder -Stick befänden sich als Speichermedium in der Hand des Patienten. Dadurch liege anders als bei den aktuell getesteten elektronischen Gesundheitskarten die Datenhoheit - juristisch und physisch - beim Patienten.
Quelle: hil/aerzteblatt.de Montag, 2. Juni 2008

Privatversicherung

Privatverrechner fordern rasche GOÄ-Novelle
Der Verband der Privatärztlichen VerrechnungsStellen (PVS) fordert eine rasche Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte. Dazu hat der Verband bei seiner Jahrestagung am vergangenen Wochenende eine Resolution verabschiedet. Die neue GOÄ müsse den Stand des medizinischen Wissens aktuell abbilden.
- "Sie steht mit ihrer Einzelleistungsvergütungsstruktur im Gegensatz zu dem weitgehend pauschalisierten gesetzlichen Abrechnungsregelwerk für die unabdingbare Transparenz", erklärt der Verband. "Nur wenn Patienten wissen, welche Kosten sie für welche medizinischen Leistungen erwarten, können sie verantwortungsvolle Entscheidungen treffen." Außerdem sprechen sich die VerrechnungsStellen für die Einführung von Kostenerstattung und Selbstbehalten in der gesetzlichen Krankenversicherung aus.
Quelle: Ärzte Zeitung, 03.06.2008

Rechtliches

Wichtige Botschaft an Ärztinnen
Das ist eine gute Nachricht vom Bundessozialgericht (BSG) in Kassel: Trotz Pflichtmitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk können Kindererziehungszeiten den Anspruch auf eine gesetzliche Rente begründen. Das höchstrichterliche Urteil beinhaltet zwei Botschaften.
Die erste geht nach Berlin. Denn das BSG unterstützt die langjährige Forderung der berufsständischen Versorgungseinrichtungen nach staatlichen Zuschüssen für Kindererziehungszeiten. Auch nach Überzeugung der Richter wäre dies die beste Lösung, um dem verfassungsrechtlich gebotenen Schutz der Familie gerecht zu werden.
Bislang freilich ist die Politik dem nicht gefolgt. Daher geht die zweite Botschaft an die erziehenden Eltern. Sie sollten ihre Ansprüche sofort bei der Deutschen Rentenversicherung geltend machen. Fünf Beitragsjahre sind erforderlich, um später eine gesetzliche Rente zu bekommen. Je Kind werden drei Jahre angerechnet, für vor 1992 geborene Kinder allerdings nur ein Jahr.
Heute reichen daher schon zwei Kinder aus, um einen eigenständigen Rentenanspruch zu erwerben. Angehende Ärztinnen, die noch nicht wissen, wie viele Kinder sie haben werden, sollten überlegen, ob sie beim Eintritt in die Ärzteversorgung nicht auf die übliche Erstattung bisheriger gesetzlicher Rentenbeiträge zumindest vorerst verzichten. Denn mit einem Kind können schon zwei frühere Beitragsjahre später die gesetzliche Rente sichern.
Quelle: Martin Wortmann. Ärzte Zeitung, 28.05.2008

Arztberuf bleibt gewerbesteuerfrei
Die grundsätzliche Gewerbesteuerfreiheit von Ärzten ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem gestern veröffentlichten Beschluss entschieden.
Es sei mit dem Gleichheitssatz vereinbar, dass die Einkünfte der freien Berufe und sonstigen Selbstständigen nicht der Gewerbesteuer unterliegen. Der Gesetzgeber dürfe an dieser 70 Jahre alten Rechtstradition so lange festhalten, bis keine steuerlich signifikanten Unterschiede mehr zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden bestehen.
- Wichtig außerdem für Einzel- und Gemeinschaftspraxen: Das Bundesverfassungsgericht billigte die so genannte "Abfärberegelung". Sie hat zur Folge, dass bei Gemeinschaftspraxen - im Gegensatz zu Einzelpraxen - durch eine gewerbliche Tätigkeit alle Einkünfte der Praxis gewerbesteuerpflichtig werden können.
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, Az.: 1 BvL 2/04
Quelle: Ärzte Zeitung, 29.05.2008

Gericht stellt Praxiskäufer steuerlich besser
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz gibt Ärzten Hoffnung, die seit Jahren mit Finanzämter darüber streiten, wie ein Goodwill-Anteil beim Praxiserwerb steuerlich zu bewerten ist.
In Fortentwicklung der bisherigen Rechtsprechung anderer Finanzgerichte hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in einem aktuellen Urteil einem Arzt zugesprochen, dass die Vertragsarztzulassung kein eigenes Wirtschaftsgut ist. Somit könne der immaterielle Wertanteil am Kaufpreis in voller Höhe steuerlich abgeschrieben werden.
Die Richter knüpften ihre Entscheidung lediglich an die Voraussetzung, dass der Praxiserwerber die Praxis samt überlassenem Patientenstamm fortführen wolle und nicht nur Interesse am Erwerb der Vertragsarztzulassung habe.
So könnten Betreiber von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) nach Auffassung des Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers Thomas Karch aus Krefeld, steuerlich auch weiterhin in die Röhre schauen.
Lege das MVZ im Verkaufsvertrag mit dem abgebenden Praxischef fest, dass es lediglich am Erwerb der Vertragsarztzulassung, keinesfalls aber an der Fortführung des Praxisbetriebs am angestammten Ort oder gar der Übernahme des Patientenstamms interessiert sei, so lasse der Gesamtpreis gar keinen Goodwill-Anteil erkennen. Folgerichtig könne ein solcher vom Käufer steuerlich auch nicht geltend gemacht werden, wie Karch in einem Gastbeitrag für die "Ärzte Zeitung" schreibt.
Quelle: Ärzte Zeitung, 28.05.2008

Arzt klärt falsch auf - Patient muss trotzdem zahlen
Ein Aufklärungsfehler hat nicht zwangsläufig zur Folge, dass der Arzt seinen Honoraranspruch gegenüber dem Patienten verliert.
- In dem konkreten Fall wollte eine Frau die Arztrechnung nicht bezahlen. Als Begründung führte sie unter anderem an, dass der Arzt mit ihr zwar ausführlich über die Gründe gesprochen habe, die für eine Operation sprechen. Behandlungsalternativen mit Medikamenten seien ihr aber verschwiegen worden.
Das Oberlandesgericht urteilte, dass der Honoraranspruch des Arztes bei einem Aufklärungsfehler nur dann entfällt, wenn "die ärztliche Dienstleistung unbrauchbar war". So lange - wie im vorliegenden Fall - der angestrebte Heilerfolg eintrete, fehle es an einem materiellen Schaden des Patienten. Zwar werde sein Vermögen "wegen des Aufklärungsmangels zu Unrecht mit dem Honoraranspruch belastet". Dafür komme ihm aber der Wert der erfolgreichen Behandlung zugute, so die Richter.
Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg, Az.: 5 U 1795/05
Quelle: Ärzte Zeitung, 29.05.2008

Praxismanagement

Kliniken bedrängen Niedergelassene
Unter welchen Voraussetzungen dürfen Krankenhäuser spezielle Diagnose- und Therapieverfahren auch ambulant erbringen? In welchem Ausmaß werden niedergelassene Spezialisten dabei benachteiligt, weil an sie höhere Anforderungen als an das Krankenhaus gestellt werden? Darüber und über die Mindestmengenregelung für Krankenhausleistungen ist ein Streit entbrannt, den wohl erst das Bundessozialgericht in etlichen Jahren entscheiden wird.
- Ursache der Auseinandersetzung zwischen KBV und Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG) im Gemeinsamen Bundesausschuss ist die neue Fassung des Paragrafen 116 b. Danach sind die Länder als Krankenhausplanungsbehörden befugt, auf Antrag einer Klinik diese zu ermächtigen, bestimmte spezielle Leistungen auch ambulant zu erbringen. Die Qualitätsanforderungen bestimmt der Bundesausschuss.
Nach Auffassung der KBV ist die Richtlinie jedoch zu weich - sie benachteilige niedergelassene Fachärzte. So gebe es für die Überweisung von Patienten mit Multipler Sklerose und mit Tuberkulose keinen Facharztvorbehalt. Außerdem reiche eine pure Verdachtsdiagnose aus. Das hält die KBV für unzulässig und hat deshalb Klage eingereicht mit dem Ziel, dass eine Überweisung zur ambulanten Behandlung im Krankenhaus nur durch einen Facharzt nach einer gesicherten Diagnose erfolgen darf.
Die juristische Auseinandersetzung hilft den von neuer Konkurrenz betroffenen niedergelassenen Fachärzten nicht. Die Klage der KBV hat keine aufschiebende Wirkung. Das Reglement des Bundesausschusses gilt, die Kliniken können ungehindert in die ambulante Medizin eindringen. Sogar Krankenkassen sehen das mit Sorge, weil sie regionale Behandlungsmonopole von Krankenhäusern befürchten, wie Andreas Meusch von der Techniker Krankenkasse der "Ärzte Zeitung" sagte.
Quelle: Ärzte Zeitung, 29.05.2008

Vivantes will in den ambulanten Sektor einsteigen
Ein Standortentwicklungskonzept bis 2015 soll dem größten kommunalen Klinikkonzern Deutschlands Vivantes in Berlin auch in Zukunft schwarze Zahlen sichern.
Das Konzept hat der Aufsichtsrat jetzt als Arbeitsgrundlage für den Vivantes-Vorstand beschlossen. Die neun Standorte werden neu strukturiert. Die großen Kliniken Neukölln, Friedrichshain und Humboldt sollen ausgebaut werden. Kleinere Standorte bleiben als "Kiezversorger" bestehen. Das Klinikum Prenzlauer Berg wird zum ambulanten Behandlungszentrum umgewandelt.
Für die Kliniken Wenckebach und Auguste-Viktoria und den Charité Campus Benjamin Franklin soll bis Jahresende ein gemeinsames Entwicklungskonzept von Vivantes und Charité vorliegen. Vivantes hat vor, künftig auch ambulante Leistungen anzubieten. Geplant ist, dass jeder Klinik ein MVZ oder Facharztzentrum angegliedert wird.
Quelle: Ärzte Zeitung, 30.05.2008

Operationsabfälle werden zum begehrten Forschungsobjekt
Immer mehr Wissenschaftler und Labore verwenden bei ihrer Arbeit menschliches Gewebe, das bei Operationen anfällt und üblicherweise verworfen wird. Darauf hat das Klinikum der Universität München hingewiesen. Diese Gewebeproben erleichterten den Übergang von der Grundlagenforschung zur klinischen Anwendung und beschleunigten die Entwicklung von Medikamenten.
- Besonders wenn parallel zum Gewebe Informationen über den Spender vorlägen, ließen sich damit Forschungslücken zwischen der Basisentwicklung im Labor, der Forschung am tierischen Modell und der Anwendung am Patienten schließen.
- Ob eine einheitliche gesetzliche Regelung für die Nutzung solchen Gewebes für Forschungszwecke möglich und sinnvoll ist, sei umstritten. Unstrittig sei jedoch, dass der Patient aufgeklärt und informiert werden müsse und der Gewebespende zustimmen müsse. Außerdem sei der Datenschutz streng zu beachten.
Quelle: hil/aerzteblatt.de Freitag, 30. Mai 2008

Neuwagen werden bis 2012 deutlich teurer
Für Praxischefs kann die Anschaffung eines neuen Wagens in den kommenden Jahren deutlich teurer werden. Denn EU-Industriekommissar Günter Verheugen rechnet laut einem Magazin-Bericht damit, dass Autos aufgrund der geplanten Auflagen in vier Jahren mindestens 2.000 Euro teurer werden, sich diese Mehrkosten allerdings durch einen niedrigeren Benzin-Verbrauch auszahlen würden.
"Wir müssen davon ausgehen, dass nach 2012 die Preise für Neuwagen im Schnitt um mindestens 2.000 Euro steigen werden", sagte Verheugen im Gespräch mit dem Fachmagazin "auto motor und sport".
Zu den geplanten Auflagen zählten die Pflicht, Autos serienmäßig mit ESP (Elektronisches Stabilitätsprogramm), rollwiderstandsoptimierten Reifen und elektronischer Reifendruckkontrolle auszustatten, sowie die schärferen Kohlendioxid-Grenzen.
Quelle: Ärzte Zeitung, 03.06.2008

Europa

EU-Weißbuch: Skepsis im Gesundheitsausschuss des Bundestages
Das EU-Weißbuch "Gemeinsam für die Gesundheit: Ein strategischer Ansatz der EU für 2008 - 2013" ist bei der Mehrheit des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages auf große Skepsis gestoßen.
In einem Entschließungsantrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE (28.05.2008) kommt die Sorge zum Ausdruck, es könne bei der Umsetzung des Weißbuchs der EU-Kommission zu einer "Aushöhlung nationalstaatlicher Kompetenzen im Gesundheitswesen" kommen.
Der EU-Kommission wird die "erkennbare Absicht" zugesprochen, "in einem als 'prozessgesteuerte Systemkongruenz' bezeichneten Prozess einen schleichenden Weg zur Harmonisierung der Gesundheitssysteme in der Europäischen Union zu beschreiten". Die geplante "strukturierte Zusammenarbeit" lehnt der Gesundheitsausschuss ab, soweit damit die Schaffung neuer europäischer Strukturen einhergehen würde.
Der Versuch der EU-Kommission, "in verschiedenen gesundheitspolitisch relevanten Diskursprozessen quantifizierte Ziele festzulegen und die Mitgliedstaaten dadurch politisch zu binden" wird besonders kritisch gesehen. Dies beobachte man mit wachsender Skepsis auch im Bereich der Offenen Methode der Koordinierung im Rahmen des Sozialschutzes.
Für Deutschland seien europäisch festgelegte quantifizierte Ziele in der Gesundheitspolitik nicht akzeptabel und zudem unvereinbar mit der originären Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Gesundheitspolitik.
Es ist davon auszugehen, dass der Deutsche Bundestag dem Entschließungsantrag zustimmen und damit die Position Deutschlands gegenüber der EU-Kommission deutlich machen wird.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst 29.05.2008 Nr. 42/2008, 3
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Aufbereitung – mal erlaubt, mal streng verboten - Medizinprodukte im EU-Fokus
Die Wiederaufbereitung von Medizinprodukten wird in Europa vollkommen uneinheitlich gehandhabt. Das hat eine Umfrage der Europäischen Kommission in den 27 Mitgliedstaaten der EU ergeben. Geäußert haben sich Politiker, Hersteller von Medizinprodukten, Wiederaufbereiter sowie Ärzte, Kliniken und andere interessierte Kreise.
Deutlich wurde dabei zum Beispiel, dass nur in knapp der Hälfte aller Länder (46,5 Prozent) eine rechtliche Grundlage für die Wiederaufbereitung von Medizinprodukten existiert. Dies bedeutet jedoch nicht, dass überall dort, wo es entsprechende Gesetze gibt, grundsätzlich auch medizinische Einmalprodukte wiederaufbereitet werden dürfen. In Frankreich beispielsweise ist dies verboten.
Aufbereitet wird meist in ärztlichen Einrichtungen
Die Befragung ergab außerdem, dass rund 90 Prozent aller für den mehrfachen Gebrauch bestimmten Produkte in den ärztlichen Einrichtungen wiederaufbereitet werden. Für die übrigen zehn Prozent zeichnen externe Anbieter verantwortlich. Für die Wiederaufbereitung von Einmalprodukten lieferte die Umfrage keine entsprechenden Daten.
41 Prozent der Befragten sind jedoch der Ansicht, dass die meisten der für den einmaligen Gebrauch bestimmte Medizinprodukte (84 Prozent), wie Ballonkatheter, flexible Endoskope oder Instrumente zur minimalinvasiven Chirurgie, nicht ohne gesundheitliche Risiken für die Patienten wiederaufbereitet werden können.
Quelle: Ärzte Zeitung, 02.06.2008

Allgemeines

Deutscher Frauenarzt in Nahost verhaftet
Im arabischen Emirat Scharjah ist ein 61 Jahre alter Frauenarzt arabischer Abstammung aus Deutschland verhaftet worden, weil er zahlreiche Frauen per Operation wieder zu "Jungfrauen" gemacht hatte. Er soll außerdem unverheirateten schwangeren Patientinnen die "Pille danach" verabreicht haben.
Wenn dies misslang, führte er Abtreibungen durch, die in den meisten arabischen Ländern für unverheiratete Frauen verboten sind. Die Wiederherstellung des Jungfernhäutchens durch eine Op wird in den Ländern der Region vielerorts praktiziert, weil von Frauen erwartet wird, dass sie als Jungfrauen in die Ehe gehen. Die Op ist aber illegal. Stellt ein arabischer Bräutigam in der Hochzeitsnacht fest, dass die Braut nicht mehr Jungfrau ist, so wird dies oft als "Schande für die Familie" empfunden.
Quelle: Ärzte Zeitung, 30.05.2008

Jetlag: Mahlzeiten stellen Innere Uhr neu ein
Der menschliche Körper verfügt über eine zweite Innere Uhr. Neben der ersten, die durch den Tag-Nacht-Wechsel synchronisiert wird, reagiert die zweite laut einer Studie in Science (2008; 320: 1074-1077) auf die Nahrungsaufnahme, was möglicherweise neue Perspektiven zur Vermeidung von Jetlagbeschwerden eröffnen könnte.
Die "Master-Clock", der primäre Zeitgeber der Inneren Uhr, ist bei Säugetieren im Nucleus suprachiasmaticus, also direkt über der Kreuzung der beiden Sehnerven lokalisiert. Das ist anatomisch sinnvoll, denn die Innere Uhr wird von den von den Augen wahrgenommenen Hell-Dunkel-Signalen eingestellt. Dies funktioniert nach den von der Natur nicht vorgesehenen Interkontinentalreisen nur sehr unzuverlässig.
Manche Menschen brauchen eine ganze Woche, um sich an die Zeitverschiebung zu gewöhnen. Helfen könnte hier eine Manipulation der zweiten Inneren Uhr, über die zumindest kleinere Nager verfügen. Sie sind viel stärker als etwa die Menschen für ihr Überleben auf eine ständige Nahrungszufuhr angewiesen.
Wenn diese aus irgendeinem Grund ausfällt, bleiben die Tiere erst einmal wach. Reguliert wird diese Verlängerung des Wachheitszustands von einem Zentrum im Nucleus hypothalamicus dorsomedialis. Auch dies ist anatomisch sinnvoll, denn in diesen Kernbereichen werden auch Signale zur Nahrungsaufnahme erzeugt.
Diese zweite Innere Uhr wird seit Jahren vermutet, unbekannt war nur, wo sie sich befindet. Dem Hirnforscher Clifford Saper von der Harvard Universität in Boston gelang die Lokalisierung nun durch eine Reihe gentherapeutischer Experimente an Mäusen, denen das Gen Bmal1 fehlt.
Quelle: rme/aerzteblatt.de Montag, 26. Mai 2008

Affen steuern Armprothese mit ihren Gedanken
Allein mit der Kraft der Gedanken können Affen eine hoch entwickelte Armprothese bewegen und sich selbst füttern.
Möglich werde dies durch den Einbau von Elektroden in den für Bewegung zuständigen Hirnbereich, berichten US-Wissenschaftler im britischen Journal "Nature". Gelähmten oder Menschen mit amputierten Gliedmaßen könnten solche Prothesen helfen, ein unabhängigeres Leben zu führen.
Erst im vergangenen November hatten Forscher aus Wien eine Armprothese präsentiert, die sich vom Patienten mit den Gedanken steuern lässt wie ein natürlicher Arm.
Quelle: Ärzte Zeitung, 28.05.2008

Prof. Dr. Jost Brökelmann, Redakteur BAO-MAO-Aktuell
Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V. – BAO
Präsident Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg
Vereinsregister VR 6346
Managementgesellschaft Ambulantes Operieren – MAO
Sterntorbrücke 1, D-53111 Bonn
Tel.: 0228-692423, Fax: 0228-631715
E-Mail: baobonn@t-online.de oder maobonn@t-online.de
Internet: http://www.operieren.de oder http://www.mao-bao.de

Chirurgen Magazin + BAO Depesche

Heft 111 | Ausgabe 1 – Februar 2024
Sektorenverbindende Versorgung: Können Hybrid-DRG wirklich die verschleppte Ambulantisierung retten?
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OP-Netzwerk

2021 OP-Netzwerk | Ein Service des BAO e. V. Auf OP-Netzwerk finden interessierte Ärztinnen und Ärzte umfangreiche Informationen, hilfreiche Tipps und wichtige Anlaufstellen rund um das Thema "Ambulantes Operieren". !
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Berufsverband der Phlebologen e.V.

Der Berufsverband der Phlebologen und Lymphologen e.V.
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Helmsauer Gruppe

Persönlicher Kontakt, Vertrauen und Stabilität stehen bei uns an erster Stelle, wenn es um die Betreuung unserer Kunden geht...
+ Kompetenz aus jahrzehntelanger Erfahrung + Spezialisierung auf Ihre Bedürfnisse + Mehrwerte über exklusive Rahmenverträge
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Partner PKG

Die Deutsche Praxisklinikgesellschaft (PKG) e.V. ist ein Zusammenschluss von Operationszentren, Tages- und Praxiskliniken und medizinischen Versorgungszentren, in denen ambulante und praxisklinische Operationen durchgeführt werden.
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Partner AND

Das AND e.V. als Zusammenschluss regionaler Anästhesie-Netze und –Genossenschaften vertritt auf Bundesebene Interessen der freiberuflich tätigen und niedergelassenen Anästhesisten.
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Partner DGH

Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie
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BVASK

Der Berufsverband für Arthroskopie e. V.
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