BAO-Newsletter Dezember 2015

BAO-Newsletter; Dezember 2015
Nachrichten für Ambulante Operateure und Anästhesisten

Inhalt:
Mitteilungen des Präsidiums
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Mitteilungen des Präsidiums

Die Wogen um die neue GOÄ schlagen immer höher. Unsere Gebührenordnung (für die PatientInnen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung) ist über dreißig Jahre alt. Die letzte Erhöhung des Punktwertes liegt zwanzig Jahre zurück. Bei einem Ausgleich der offiziellen Inflation müssten über 33 % Prozent Honorarsteigerung "nachgeholt" werden. Entsprechend hoch sind die Erwartungen an unsere Verhandlungsführer. Außerdem soll die Gebührenordnung neue Behandlungsverfahren integrieren, deren in den letzten dreißig Jahren zahlreiche etabliert wurden.

Nun erfährt man als interessierter Kollegen allerdings über den Stand der Verhandlungen immer nur Bruchstücke: Der Honorarzuwachs soll angesichts klammer Kassen der Kommunen (Beihilfe) und zum wirtschaftlichen Denken verpflichteter Versicherungsgesellschaften bescheiden ausfallen. Der Steigerungssatz werde nur bis zum Zweifachen gehen und außerdem soll ein Gremium etabliert werden, das nach drei Jahren eine Zwischenbilanz zieht, zur Frage einer eventuellen übermäßigen Inanspruchnahme (Abrechnung). Da erscheint natürlich sofort die Assoziation mit der GKV und der Verlagerung des Morbiditätsrisikos auf die Ärzteschaft. So hofft schon so mancher Kollege, dass die neue GOÄ gar nicht kommen möge.

Aber abgesehen davon, dass man mit zwanzig Jahren ohne Inflationsausgleich und ohne Modernisierung der Leistungsbeschreibungen nicht ewig weitermachen kann, vergessen wir leicht, dass die GOÄ eine Verordnung (von Bundesrat und Bundestag) ist und uns auch einfach per Beschluss übergestülpt werden kann. Wie realistisch dies ist beweist das Ministerium gerade mit der Ersatzvornahme zur Trennung der Beschlusswege von Fach- und Hausärzten in der KBV.

Und es gibt auch andere Einschätzungen. Beispielhaft sei der Leitartikel in der Ärztezeitung vom Freitag, 4. Dezember 2015 (Seite 2) genannt. Hier schreibt der Redakteur, Herr Helmut Laschet, über die Risiken des kommenden Sonderärztetages. Dazu zählt er die zu enge Mandatierung der ärztlichen Verhandlungsführer, was eine Verhandlung unmöglich machen würde. Bei den Multiplikatoren geht er davon aus, dass der bis zu zweifache Satz auf einen entsprechend erhöhten Grundwert aufsetzt. Die neue gemeinsame Kommission soll vorwiegend der Bewertung neuer Leistungen dienen und eine Verordnung von Gesamtbudgets ("EBM-isierung!) solle es nicht geben.

Möge Herr Laschet Recht behalten! Aber Forderungen wie eine Normierung und Zentralisierung der Privatrechnungen wecken Befürchtungen. Letztlich sind nur individuelle, nicht zentral erfasste und ggf. auch direkt und bar abgewickelte Vertragsverhältnisse ein echter Schutz der Gesellschaft vor dem Orwellschen Staat. Der angebliche Schutz der Bevölkerung vor Schädigungen, mit dem der ach so uneigennützige, gütige und schützende Staat allerorten Kontrollrechte für sich reklamiert - diesen "Schutz" setzt der Staat überall in der Gesellschaft um, sei es in der Geldumverteilung von Subventionismus und Sozialstaat, sei es in der Datensammlung. Generell gibt es gegen diese abstrakt erscheinenden Bedrohungen in der Gesellschaft nirgends ernsten Widerstand.

Für die GOÄ scheint nach unseren bisherigen Informationen ein solcher Weg aber wohl unwahrscheinlich. Bei einer Ersatzvornahme könnte die lauterbachsche Idee einer Konvergenz von GOÄ und EBM schon eher kommen.

In einem sind sich alle einig: Mehr Transparenz wäre vertrauensbildend. Und da liegt wohl das aktuelle Hauptproblem und die Quelle des Misstrauens der Ärzte. Natürlich kann man Verhandlungen nicht führen, wenn man jeden Schritt mit "der Basis" abstimmen muss, und natürlich heißt verhandeln auch, Kompromisse einzugehen. Und wir dürfen unsere Vertreter nicht schon dafür steinigen, wenn eine Besserstellung nicht absolut gleichmäßig bei allen ankäme. Ohne Vertrauen in die Verhandlungsführer haben wir ein riesiges Problem. Aber Vertrauen kann man nur durch Transparenz oder wiederholte, gute Erfahrungen herstellen. Für Letzteres ist es zu spät. Für Ersteres erweist die Verordnung des Ministeriums zur Verschwiegenheit allen einen Bärendienst.

Es zeigt aber auch, was das Ministerium von den Ärzten hält: als Gruppe ohne Einigungsfähigkeit. Von Transparenz erwartet die Politik offenbar (wieder) eine Kakophonie, die nicht weiter führt. Es ist wie in allen letzten Jahren: wenn wir Ärzte uns nicht intern zu einem Kompromiss finden, sondern jeder für sich oder sein Fach denkt, dann wird eben über uns hinweg entschieden.

Emotional ist es verständlich, wenn wir uns wünschen, die neue GOÄ käme am besten gar nicht. Dahinter steckt der gleiche Mechanismus wie in der Börsenpsychologie: Verluste (gleicher Höhe) wiegen emotional schwerer als Gewinne. Oder allgemeiner: wir neigen immer dazu, die Risiken zu sehen und weniger die Chancen. Und dann wenden wir zu wenig Energie darauf, für die Chancen zu kämpfen. Vernünftig ist das nicht.

Im Februar 2016 soll der Referentenentwurf stehen. Vorher also noch ein Sonderärztetag. Das Jahr beginnt für die Ärzte also turbulent.

Ihnen persönlich wünscht das Präsidium bis dahin einen ruhigen und beschaulichen Jahresausklang!

Jörg Hennefründ

Freie Ärzteschaft
Pressemitteilung vom 25.11.2015

Neue GOÄ: Minister Gröhe verpasst Bundesärztekammer einen Maulkorb

In der Diskussion um eine neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) geht es inzwischen hoch her. Beim Informationstreffen, zu dem die Bundesärztekammer (BÄK) auf Druck der ärztlichen Berufsverbände am 24. November 2015 nach Berlin geladen hatte, musste sich BÄK-Verhandlungsführer Dr. Theodor Windhorst vielen kritischen Fragen stellen – und konnte die wichtigsten nicht beantworten. „Nach jahrelangen Verhandlungen hinter verschlossenen Türen wird die Ärzteschaft damit konfrontiert, dass sich die Struktur der GOÄ-Novelle stark an der Budgetierung in der gesetzlichen Krankenversicherung orientiert. Über Details von Honorarentwicklungen können wir uns indes keine Meinung bilden“, sagte Dr. Silke Lüder, Vizevorsitzende der Freien Ärzteschaft (FÄ). Der Grund: Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe verbiete der BÄK, Ärzteschaft und Berufsverbände konkret über die geplanten Änderungen zu informieren.
„Klar wird, dass die neue GOÄ einen völligen Paradigmenwechsel beinhalten wird“, so Lüder weiter. Die bisher gültige GOÄ ist als Gebührenordnung eines freien Berufes nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. „Die neue GOÄ hingegen“, erläutert die FÄ-Vizevorsitzende, „atmet den Geist des Sozialgesetzbuches, orientiert an ökonomischen Interessen der privaten Versicherungskonzerne. Sie können weiter einseitig Versicherungsbeiträge erhöhen, bekommen aber durch die Struktur der neuen GOÄ zudem die Möglichkeit, tief in die Rechnungsstellung einzugreifen. Solch eine Regelung wünscht sich jeder profitorientierte Versicherungskonzern.“
Zur neu geplanten „Gemeinsamen Kommission“ (GeKo) soll auch die Beihilfe gehören. Deren staatliche Vertreter der Bundesländer haben in den Verhandlungen schon deutlich gemacht, dass sie angesichts chronisch klammer Kassen und der Kosten für die Flüchtlingskrise die Kosten im GOÄ-Bereich drücken wollen. „Das letzte Wort in dieser Kommission hat das Bundesgesundheitsministerium – ebenfalls ohne Interesse an einer wirtschaftlichen Stabilisierung der freien Arztpraxen, die das Rückgrat der ambulanten Medizin in Deutschland bilden“, betont Lüder. Der geplanten Änderung der Bundesärzteordnung §11 zufolge solle für eine Übergangszeit von drei Jahren pro privat Versichertem eine Art „Basisfallwert“ gebildet werden, der sich dann um einen Faktor x – bis dato unbekannt und noch politisch zu verhandeln – verändern dürfe. Werde dieser nicht eingehalten, könne die GeKo die Ausgaben deckeln. Die Folge: Medizin nach Kassenlage auch bei Privatpatienten
Erneut wies die Bundesärztekammer am Dienstag in einer Veröffentlichung auf das von der Politik geforderte Schweigegelübde zu den Inhalten der neuen GOÄ hin. Auf dieser intransparenten Grundlage lehnten die Vertreter vieler Berufsverbände die drohende EBMisierung einer neuen Gebührenordnung für Ärzte ab und forderten dazu einen außerordentlichen Ärztetag.
Auch die Freie Ärzteschaft bekräftigt diese Forderung. FÄ-Chef Wieland Dietrich mahnt an, dass die Bundesärztekammer gegen Beschlüsse des Deutschen Ärztetages (DÄT) verstößt. So habe die Ärzteschaft mehrfach Transparenz der GOÄ-Verhandlungen gefordert, die BÄK diese aber nicht geliefert. Hingegen strenge die BÄK eine gravierende Änderung der Berufsärzteordnung an, zu der sie wiederum kein Mandat bekommen habe. Konkret werde gegen den Beschluss I-50 vom DÄT 2014 in Düsseldorf verstoßen, der unmissverständlich drei wesentliche Dinge zur GOÄ als Gebührenordnung des freien Berufes Arzt fordert: einen Inflationsausgleich, den Erhalt des individuellen Steigerungsfaktors und die strikte Ablehnung der Angleichung der GOÄ an die EBM-Systematik mit Verlagerung des Morbiditätsrisikos auf die Ärzte.
„Es bestehen inzwischen auch erhebliche Zweifel daran“, so Dietrich, „dass die Ärzteschaft in dieser Verhandlungskonstellation durch die BÄK überhaupt adäquat vertreten ist.“ Immerhin hätten 13 Vorstandsmitglieder der BÄK und der Ländesärztekammern einen Posten im Ärztebeirat der Allianz Private Krankenversicherung AG (APKV) inne. „Das stellt die Unabhängigkeit der GOÄ-Verhandler auf Ärzteseite bereits öffentlich infrage“, erläutert der FÄ-Chef. Denn die GOÄ-Verhandlungsführerin der Privaten Krankenversicherungen, also der Gegenseite, Dr. Birgit König, sei zugleich Vorsitzende der APKV. „Unsere Ärztevertreter“, betont Dietrich, „befinden sich damit in einem Interessenkonflikt. Wir fordern, dass sie ihre Posten bei der APKV räumen. Hier steht die Reputation der Ärzteschaft insgesamt auf dem Spiel.“
Über die Freie Ärzteschaft e. V.
Die Freie Ärzteschaft e. V. (FÄ) ist ein Verband, der den Arztberuf als freien Beruf vertritt. Er wurde 2004 gegründet und zählt heute mehr als 2.000 Mitglieder: vorwiegend niedergelassene Haus- und Fachärzte sowie verschiedene Ärztenetze. Vorsitzender des Bundesverbandes ist Wieland Dietrich, Dermatologe in Essen. Ziel der FÄ ist eine unabhängige Medizin, bei der Patient und Arzt im Mittelpunkt stehen und die ärztliche Schweigepflicht gewahrt bleibt.

V. i. S. d. P: Wieland Dietrich, Freie Ärzteschaft e.V., Vorsitzender, Gervinusstraße 10, 45144 Essen, Tel.: 0201 68586090, E-Mail: mail@freie-aerzteschaft.de, Internet: http://freie-aerzteschaft.de/

Termine

European Congress of Ambulatory Surgery
European Congress of Ambulatory Surgery"
in Paris am 28. und 29. Januar 2016
http://www.afca-iaas2016.org/

Bundeskongress Chirurgie 2016
BNC BDC BAO – GEMEINSAM STARK
26.02. – 28.02.2016, NCC Ost; Nürnberg
Vorprogramm siehe http://www.bundeskongress-chirurgie.de/

Dr. Jörg Hennefründ, Redakteur BAO-Newsletter
Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V. – BAO
Präsident Dr. med. Axel Neumann
Vereinsregister: Amtsgericht Bonn VR 6346
Sterntorbrücke 1, D-53111 Bonn
Tel.: 0228-692423, Fax: 0228-631715
E-Mail: baobonn@t-online.de
Internet: http://www.operieren.de

Helmsauer & Kollegen...
Der Spezialist für das Gesundheitswesen
Persönlicher Kontakt, Vertrauen und Stabilität stehen bei uns an erster Stelle, wenn es um die Beratung im Bereich der Versicherung, Betriebswirtschaft sowie der Abrechnung geht.
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Die Helmsauer Gruppe führt auch Praxisbewertungen durch. Auf diesem Gebiet hat sie mehr als drei Jahrzehnte Erfahrung.
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Chirurgen Magazin + BAO Depesche

Heft 111 | Ausgabe 1 – Februar 2024
Sektorenverbindende Versorgung: Können Hybrid-DRG wirklich die verschleppte Ambulantisierung retten?
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OP-Netzwerk

2021 OP-Netzwerk | Ein Service des BAO e. V. Auf OP-Netzwerk finden interessierte Ärztinnen und Ärzte umfangreiche Informationen, hilfreiche Tipps und wichtige Anlaufstellen rund um das Thema "Ambulantes Operieren". !
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Berufsverband der Phlebologen e.V.

Der Berufsverband der Phlebologen und Lymphologen e.V.
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Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie
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BVASK

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