19.12.07: BAO-MAO-Aktuell

BAO-MAO-Aktuell; Nr. 47/07, vom 19. Dezember 2007
Nachrichten für Ambulante Operateure und Anästhesisten

Gesetzliche Krankenversicherung

Leistungsausgaben der Kassen steigen weiter
Keine Beitragssenkungen in Sicht: Die Kassen machen weiter steigende Ausgaben geltend.
In der ARD machte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) den Bürgern keine Hoffnungen auf sinkende Beiträge.
Zwar seien die Schulden der Kassen von 8,5 Milliarden Euro fast abgebaut. Doch der medizinische Fortschritt sei kostspielig, sagte Schmidt.
Am Montag hatte der Schätzerkreis der Spitzenverbände der Kassen und des Bundesversicherungsamtes den Beitragssatz, der zur Deckung aller Pflichtleistungen der Kassen notwendig ist, für 2008 auf 13,97 Prozent festgesetzt. Das sind 0,33 Prozentpunkte mehr als in diesem Jahr.
Momentan liegt der durchschnittliche Beitragssatz aller Kassen bei 14,8 Prozent vom beitragspflichtigen Einkommen. Angesichts des von der Gesundheitsministerin vorgegebenen Spardiktats bis zum Start des Gesundheitsfonds im Jahr 2009 könnte der durchschnittliche Beitrag im Laufe des kommenden Jahres damit auf knapp über 15 Prozent steigen. Darin enthalten ist der Zusatzbeitrag von 0,9 Prozentpunkten, der allein von den Arbeitnehmern getragen wird.
Quelle: Ärzte Zeitung 14.12.2007

Aufruf: Bundesweite Praxisschließungen vom 24. bis 28. März 2008
In der letzten Märzwoche bleiben die Arztpraxen in Deutschland solidarisch geschlossen! Auch MVZs und Ambulanzen sind zur Teilnahme aufgerufen. Ein Notdienst soll lokal bzw. regional organisiert werden.
Diese arztfreie Woche ist die gemeinsame Reaktion aller ambulant tätigen Ärzte Deutschlands auf die gravierenden Fehlentwicklungen in der Gesundheitspolitik: Die ambulante Versorgung der Bevölkerung ist durch Unterfinanzierung gekennzeichnet. Die drohende Verdrängung der freien Arztpraxen durch die Gesundheitsindustrie stellt eine massive Gefährdung unserer Existenz und der wohnortnahen ärztlichen Versorgung dar.
Quelle: Freie Ärzteschaft e.V. http://www.freie-aerzteschaft.de/content/articles/1021/1022/index.html?catid=1022&artid=63418&topid=1021&nosum=1#86143

Was die AOK von Ärzten fordert
Die AOK Baden-Württemberg macht ihren künftigen Partnern in der Ausschreibung unter anderem folgende Vorgaben:
- Nutzung einer online-fähigen EDV (mindestens Windows 2000) und Anbindung über ISDN oder DSL zur Steuerung von Abrechnungs-, Verordnungs- und Informationsprozessen.
- Elektronische Abrechnung der Leistungen einschließlich Leistungsnachweis gegenüber der AOK.
- Führen einer elektronischen Patientenakte.
- Aktive Umsetzung von DMP.
- Unterstützung von Verträgen der AOK Baden-Württemberg zur besonderen ambulanten Versorgung und der Integrierten Versorgung.
- Wirtschaftliche Verordnungsweise durch Berücksichtigung von Preisvergleichslisten.
- Sprechstundenangebot werktäglich (außer Samstag) und mindestens eine Abendsprechstunde pro Woche.
- Enge Zusammenarbeit mit der AOK zur Nutzung derer Präventionsangebote und Beratungsleistungen.
Quelle: Ärzte Zeitung 14.12.2007

4,3 Millionen Beschäftigte im Gesundheitswesen
Die Zahl der Beschäftigten im deutschen Gesundheitswesen steigt weiter. Zum 31. Dezember 2006 waren rund 4,3 Millionen Menschen und damit etwa jeder neunte Beschäftigte im Gesundheitswesen tätig, teilte das Statistische Bundesamt am Donnerstag in Wiesbaden mit. Seit 2005 stieg die Zahl dieser Arbeitsplätze damit um 34.000. Das entspricht einem Beschäftigungswachstum von 0,8 Prozent.
Zugenommen haben vor allem die Arbeitsplätze bei Ärzten, Gesundheits- und Krankenpflegern um 22.000 und in den sozialen Berufen wie den Altenpflegern um 11.000. In anderen Berufen des Gesundheitswesens wie bei Reinigungskräften blieben die Beschäftigungszahlen konstant. Nur im Gesundheitshandwerk, beispielsweise bei Augenoptikern, gab es 2006 rund 1.000 Beschäftigte weniger als im Vorjahr.
Jeweils 1,8 Millionen Personen arbeiteten im ambulanten Bereich sowie bei stationären und teilstationären Einrichtungen. Zum ambulanten Bereich zählen unter anderem Praxen, Apotheken, Einzelhandel und ambulante Pflege. Zu den stationären und teilstationären Einrichtungen gehören Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie stationäre und teilstationäre Pflege.
Quelle: kna/aerzteblatt.de Donnerstag, 13. Dezember 2007

Nichtversicherte: Erleichterte Aufnahme in die PKV noch bis Ende des Jahres
Menschen ohne Krankenversicherungsschutz, die der privaten Krankenversicherung (PKV) zuzuordnen sind, können noch bis zum 31. Dezember 2007 von einer Kulanzregelung der PKV-Unternehmen Gebrauch machen.
Die PKV-Unternehmen haben sich bereit erklärt, Nichtversicherten, die ihre Aufnahme in den modifizierten Standardtarif noch in diesem Jahr beantragen, nach der PKV-üblichen Wartezeit von 3 beziehungsweise 8 Monaten auch laufende Behandlungen zu erstatten. In der privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) verzichtet die Branche auf Risikozuschläge und begrenzt den Beitrag des Versicherten auf den Höchstbeitrag in der sozialen Pflegeversicherung.
Ab dem 1. Januar 2008 gelten für die PKV und PPV die gesetzlichen Bestimmungen: In der Krankenversicherung können dann Behandlungen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits laufen, nicht mehr erstattet werden. In der Pflegepflichtversicherung müssen dann risikogerechte Beiträge erhoben werden.
Menschen, die objektiv erst nach dem 31. Dezember 2007 dazu in der Lage sein werden, sich im modifizierten Standardtarif zu versichern, sollen nicht unter die Befristung fallen.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst 17.12.2007 Nr. 98/2007, 10-11

Privatversicherer

Nichtversicherte: Erleichterte Aufnahme in die PKV noch bis Ende des Jahres
Menschen ohne Krankenversicherungsschutz, die der privaten Krankenversicherung (PKV) zuzuordnen sind, können noch bis zum 31. Dezember 2007 von einer Kulanzregelung der PKV-Unternehmen Gebrauch machen.
Die PKV-Unternehmen haben sich bereit erklärt, Nichtversicherten, die ihre Aufnahme in den modifizierten Standardtarif noch in diesem Jahr beantragen, nach der PKV-üblichen Wartezeit von 3 beziehungsweise 8 Monaten auch laufende Behandlungen zu erstatten. In der privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) verzichtet die Branche auf Risikozuschläge und begrenzt den Beitrag des Versicherten auf den Höchstbeitrag in der sozialen Pflegeversicherung.
Ab dem 1. Januar 2008 gelten für die PKV und PPV die gesetzlichen Bestimmungen: In der Krankenversicherung können dann Behandlungen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits laufen, nicht mehr erstattet werden. In der Pflegepflichtversicherung müssen dann risikogerechte Beiträge erhoben werden.
Menschen, die objektiv erst nach dem 31. Dezember 2007 dazu in der Lage sein werden, sich im modifizierten Standardtarif zu versichern, sollen nicht unter die Befristung fallen.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst 17.12.2007 Nr. 98/2007, 10-11

Rechtliches

Außergerichtliche Streitbeilegung
Streitigkeiten um die ärztliche Haftung lassen sich mithilfe der deutschen Ärztekammern auch außergerichtlich regeln. Das zeigte Prof. Dr. Christian Katzenmeier vom Institut für Medizinrecht der Kölner Universität auf dem 8. Deutschen Medizinrechtstag in Hamburg. Nach Zahlen aus Nordrhein führte der Einsatz von Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen bei etwa 87 Prozent der Fälle zu einer freiwilligen Einigung der Beteiligten. Dort kam es lediglich in 13 Prozent der verhandelten Fälle zu einer Klage.
Obwohl sich die Zahl der Schlichtungs- bzw. Gutachteranträge in den letzten 25 Jahren fast verfünffacht hat, erledigen die Ärztekammern pro Jahr etwa so viele Anträge wie eingereicht werden — mit zunehmendem Erfolg.
Quelle: Frauenarzt 48 (2007) Nr.11, 1030

Geschäftsschädigende Patientenmeinung im Web
Ärzte können auf der Löschung ehrverletzender Einträge in Internet-Foren bestehen.
Patientenbeiträge in Online-Meinungsforen, die einen Arzt wegen schmähender Inhalte in seiner Ehre verletzen, müssen nicht hingenommen werden. Darauf macht das Beratungsnetz Medizinrechtsanwälte e.V. aufmerksam und verweist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs(Az: VI ZR 101/06). Ärzte haben einen Anspruch darauf, dass der Forumbetreiber die betreffenden Aussagen löscht.
Quelle: Frauenarzt 48 (2007) Nr.11, 1030

Praxismanagement

Erbschaftsteuerreform benachteiligt Freiberufler
Durch die Erbschaftsteuerreform werden Freiberufler wie Ärzte in vielen Fällen erhebliche Nachteile hinnehmen müssen. Zwar sieht der Gesetzentwurf, den das Kabinett jetzt auf den Weg gebracht hat, höhere Freibeträge für Familienangehörige vor. Doch unter anderem bei Praxisabgaben drohen Verschlechterungen.
"Die Reform wird für die Erben von Freiberuflern nicht zu einer Minderung der Steuerlast, sondern zu einer Mehrbelastung führen", glaubt Arno Metzler vom Bundesverband Freier Berufe (BFB). Zwar sollen nach dem Gesetzentwurf bei der Unternehmensnachfolge 85 Prozent des Betriebsvermögens von der Erbschaftsteuer befreit sein. Doch diese Steuererleichterung wird unter anderem nur gewährt, wenn die Erben die Arbeitsplätze über zehn Jahre langfristig sichern und den Betrieb mehr als 15 Jahre fortführen. Das Gesetz soll im Frühjahr 2008 in Kraft treten.
Wer mit einer Praxis auch Immobilien erbt, kommt möglicherweise ebenfalls nicht umhin, die volle Erbschaftsteuer zu zahlen. Zwar steigt durch die Reform der Freibetrag für Ehepartner von bisher 307.000 Euro auf 500.000 Euro und für Kinder von 205.000 auf 400.000 Euro. Jedoch fließen Immobilien nun mit dem aktuellen Marktwert in die zu versteuernde Erbmasse ein. Bisher wurden sie im Erbfall mit deutlichen Abschlägen auf den Verkehrswert bewertet.
Ärzte, die ihr Vermögen steuerfrei ihren Nachkommen überlassen wollen, sollten erwägen, schon heute Immobilien an ihre künftigen Erben zu verschenken, empfiehlt der Bundesverband der Steuerberater. Alle zehn Jahre könne so Immobilienvermögen im Gesamtwert von 400.000 Euro auf ein Kind steuerfrei übertragen werden.
Über das Nießbrauchrecht sollten die Eltern dabei sicherstellen, dass sie bis zu ihrem Tod in vollem Umfang über die Mieteinnahmen verfügen können. Mehrfamilienhäuser, deren Gesamtwert die Freibeträge überschreiten, können in einzelne Eigentumswohnungen aufgeteilt und diese nach und nach verschenkt werden.
Quelle: Ärzte Zeitung 13.12.2007

Praxismarketing online hat noch viel Potenzial
Das Internet wird als Kommunikationsmedium für Patienten immer wichtiger. Beim Online-Praxismarketing und der effektiven Außendarstellung der eigenen Praxis im Internet haben niedergelassene Ärzte jedoch noch Nachholbedarf.
Viele Praxischefs scheinen sich mit dem Internet - zumindest in ihrer Praxis - noch nicht so richtig anfreunden zu können. Zwar nutzen mehr als 80 Prozent der niedergelassenen Praktiker, Allgemeinmediziner und Internisten das Internet beruflich.
Das hat die Leseranalyse medizinischer Fachmedien, die LA-MED, ergeben.
Fakt ist aber auch: Erst knapp jede sechste hausärztliche oder internistische Praxis verfügt über eine eigene Website. Teilnehmer der jährlich wiederholten repräsentativen Umfrage waren etwas mehr als 1.000 niedergelassene Allgemeinärzte, Praktiker und Internisten.
Die Patienten haben da durchaus schon Bedarf an mehr Informationen im Internet. Nach aktuellen Erhebungen des Statistischen Bundesamtes sind derzeit mehr als 60 Prozent der in Deutschland lebenden Menschen im Netz aktiv. Mit der Brille des Praxismarketings betrachtet, heißt das, dass theoretisch mehr als jeder Zweite in Deutschland - und damit auch mehr als die Hälfte aller Patienten - über ein entsprechendes Internetangebot der Praxis erreicht werden kann. Und das bei relativ geringen Kosten - im Vergleich zu anderen Marketingmaßnahmen. Dennoch ist selbst von den Ärzten, die bereits online sind, erst etwas mehr als jeder fünfte mit einer eigenen Website im Internet präsent.
Zu den beliebtesten Online-Anwendungen gehören nach wie vor E-Mails: 85 Prozent der Ärzte nutzen sie beruflich. Eine mögliche attraktive E-Mail-Anwendung für Praxisteams können etwa Recalls sein, da sie sehr kostengünstig sind. Vorausgesetzt ist das Einverständnis der Patienten.
Quelle: Ärzte Zeitung 13.12.2007

Helios baut Einweiserportal für niedergelassene Ärzte aus
Kosten für Internetanschlüsse werden nicht übernommen
Auch der private Klinik-Konzern Helios will jetzt bundesweit ein auf der "elektronischen Fallakte" basierendes Einweiserportal einführen. Bei den Pilotinstallationen in Erfurt und Leisnig sind auch bereits über vierzig niedergelassene Ärzte online. Weitere Krankenhäuser folgen nach Angaben des Konzerns in den nächsten Wochen.
Für die Nutzung des Webportals brauchen Ärzte außer einem Internetanschluss nur einen so genannten Hardware-Token, der von Helios zur Verfügung gestellt wird. Dieser kleine Apparat generiert alle 60 Sekunden ein neues Passwort, mit dem sich der Arzt bei dem Portal anmeldet. Er kann dann auf die Klinikdaten der von ihm eingewiesenen Patienten zugreifen, sofern die Patienten im Krankenhaus das erlaubt haben.
"Eingesehen werden können Arztbriefe, Befunde, Op-Berichte, Labordaten und Röntgenbilder. Wenn neue Dokumente vorhanden sind, erhält der Arzt eine E-Mail, so dass er nicht ständig nachsehen muss, ob sich etwas geändert hat", erklärt der Helios-IT-Chef des Klinikums Erfurt, Hagen Kellner, im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung". Das Angebot werde von den Ärzten gerne wahrgenommen. "Pro Tag nutzen etwa fünf Ärzte unseren Service", so Kellner.
Quelle: Ärzte Zeitung 12.12.2007

Krankenhaus: Qualitätsreport der Fachhochschule Köln
Auch gebildete und interneterfahrene Patienten seien kaum in der Lage, anhand der online publizierten Qualitätsberichte die verschiedenen Kliniken und ihre Leistungen zu vergleichen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Rheinischen Fachhochschule Köln (RFH) aus dem Fachbereich Medizin-Ökonomie.
Dabei hätten sich nahezu alle Krankenhäuser an die formalen Vorlagen gehalten. Es handle sich um die erste vollständige Analyse aller rund 2.000 Krankenhaus-Qualitätsberichte für das Jahr 2004.
Bei den kleineren, aber auch den größeren Krankenhäusern mit differenziertem Leistungsspektrum bis 1.000 Betten, stünden diagnostisch-therapeutische Maßnahmen der Speiseröhren-, Magen- oder Zwölffinger- und Dickdarmspiegelung auf den ersten Rängen der häufigsten Eingriffe. Insgesamt seien in allen QM-berichtpflichtigen Krankhäusern im Jahr 2004 rund 1,9 Mio. derartiger Spiegelungen durchgeführt worden.
Für die 3 im Jahr 2004 geltenden DMPs (Diabetes, Brustkrebs und Herzerkrankungen) sei insgesamt eine relativ geringe Teilnahmebereitschaft zu beobachten gewesen.
Aus Sicht der Verfasser der Studie müssten in Anbetracht der Zunahme der Herz- und Kreislauferkrankungen gerade diese Programme im Ranking einen höheren Platz einnehmen und größere Anerkennung finden.
Die Studie kommt zu einem interessanten Ergebnis: Je größer das Krankenhaus, desto weniger Patienten würden die einzelnen Ärzte behandeln. Würden pro Arzt 215 Patienten in einem kleinen Krankenhaus bis 250 Betten behandelt, so seien es nur 120 Patienten pro Arzt in Kliniken mit mehr als 1.000 Betten. Ob die Unterschiede in der Schwere der Erkrankungen oder personalbedingt seien, konnten die Autoren anhand der abgebildeten Daten nicht feststellen.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst 13.12.2007 Nr. 97/2007, 11 -12

Vorgezogene Rente wird attraktiver
Von den Ärzten, die im vergangenen Jahr neu eine Rente von der Nordrheinischen Ärzteversorgung (NÄV) erhalten haben, beziehen 51,6 Prozent eine vorgezogene Altersrente. Das hat NÄV-Geschäftsführer Professor Dirk Lepelmeier berichtet.
Diese Quote sei nicht ungewöhnlich, sagte Lepelmeier der "Ärzte Zeitung". Seit es die Möglichkeit des vorzeitigen Rentenbezugs gibt, nähmen viele Mediziner diese Möglichkeit wahr.
Die durchschnittliche Altersrente betrug 2.695 Euro.
Der Bestand an Kapitalanlagen erhöhte sich von 7,4 auf 7,8 Milliarden Euro. Mit ihnen erwirtschaftete die NÄV eine Kapitalrendite von 4,3 Prozent (2005: 4,06 Prozent).
Quelle: Ärzte Zeitung 14.12.2007

Die neuen Tarifgehälter auf einen Blick
Nicht nur die Gehälter der Arzthelferinnen sollen steigen, auch die veränderten Gehaltsstufen bringen den Arzthelferinnen nach dem jüngst abgeschlossenen Tarifvertrag mehr Geld. 2,5 Prozent mehr sind es im Westen. Im Osten entfällt der Abschlag. Um über 17 Prozent mehr müssen somit Ärzte im Osten für ihre Arzthelferinnen ausgeben, wenn für sie der Tarifvertrag gilt. 1.356 Euro beträgt das Einstiegsgehalt ab 1. Januar 2008 für Vollzeitbeschäftigte. Noch erhalten sie im Westen 1.322,14 Euro.
Neu ist die Untergliederung der Tätigkeitsgruppen. Die Mitarbeiterinnen der vier verschiedenen Gruppen unterscheiden sich in der Anzahl ihrer Fortbildungsstunden. Angestellte der Gruppe I weisen keinerlei Fortbildung auf. Gruppe II muss 40 Fortbildungsstunden vorweisen, Gruppe III 120 Stunden und Gruppe IV 280 Stunden. Allerdings bringen auch entsprechende Tätigkeiten in der Praxis die Arzthelferinnen auf höhere Tätigkeitsgruppen; zum Beispiel, wenn sie die Ernährungsberatung für Diabetiker machen oder in DMP-Programmen mitarbeiten. Außerdem werden die Gruppen II bis IV jetzt ab dem ersten, beziehungsweise vierten Berufsjahr höher bezahlt.

Erstmals einheitlicher Gehaltstarif für Arzthelferinnen in Ost und West
Die angegebenen Tarifgehälter gelten ab dem 1. Januar 2008.

Berufsjahr
Tätigkeitsgruppe I
Tätigkeitsgruppe II
Tätigkeitsgruppe III
Tätigkeitsgruppe IV
1. – 3.
1.356,00
1.423,00
   
4. – 6.
1.480,00
1.554,00
1.628,001.776,00
1.776,00
7. – 10.
1.605,00
1.685,00
1.765,00
1.925,00
11. – 16.
1.698,00
1.783,00
1.868,00
2.037,00
17. – 22.
1.807,00
1.898,00
1.988,00
2.169,00
23. – 29.
1.917,00
2.012,00
2.108,00
2.300,00
ab 30.
2.029,00
2.130,00
2.231,00
2.434,00

Quelle: Verband medizinischer Fachberufe e. V. Tabelle: Ärzte Zeitung
Quelle: Ärzte Zeitung 14.12.2007

Betriebsrente für Arzthelferinnen ist eine echte Neuerung
Durch den neuen Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte kommen die Praxismitarbeiterinnen erstmals in den Genuss einer reinen arbeitgeberfinanzierten Betriebsrente.
Bei dieser Altersvorsorge-Neuregelung haben Medizinische Fachangestellten zwei verschiedene Wahlmöglichkeiten, sagte Margret Urban, Vizepräsidentin des Verbands Medizinischer Fachberufe, im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung":
* Variante 1: Arzthelferinnen können sich den neu vereinbarten Zuschuss zusätzlich zu den VL überweisen lassen. Die VL betragen 30 Euro für Vollzeitbeschäftigte sowie 15 Euro für Auszubildende und Teilzeitkräfte.
* Variante 2: Arzthelferinnen können sich den Zuschuss anstelle der VL überweisen lassen - und zusammen mit den umgewandelten VL in die Gesundheitsrente stecken. In diesem Fall überweist der Arzt für eine Vollzeitbeschäftigte 30 Euro plus 20 Euro direkt vom Bruttogehalt in die Gesundheitsrente. Da er für diesen Betrag keine Sozialabgaben zahlen muss, spart er sechs Euro. Auch dieses Geld erhält die Angestellte. Arzthelferinnen können also mit 56 Euro betrieblicher Altersvorsorge rechnen.
Arzthelferinnen müssen sich innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten des Tarifvertrags entscheiden, welche Möglichkeit sie wählen. Andernfalls greift die zweite Alternative. Wenn sie sich dafür entscheiden, können sie einen weiteren Bonus kassieren - und zwar über eine zusätzliche Entgeltumwandlung in frei wählbarer Höhe. Dieses Geld fließt ebenso direkt in die Gesundheitsrente. Zudem wird ein Arbeitgeberzuschuss von 20 Prozent der umgewandelten Summe fällig. Für eine Vollzeitkraft, die monatlich 100 Euro Gehalt umwandelt, bedeutet das: 56 Euro betriebliche Altersvorsorge plus 120 Euro Entgeltumwandlung.
Quelle: Christian Beneker und Alexandra Lehnen. Ärzte Zeitung 18.12.2007

Europa

Das neue Berufsbild des Spitalfacharztes in der Schweiz
Mehr Kontinuität und Qualität in der Patientenbetreuung
In der Schweiz gibt es seit 2003 eine sehr interessante Alternative auch für deutsche Fachärzte: die Tätigkeit als Spitalfacharzt. Dabei ist dieser neue Arzttyp weder mit einem Assistenz- noch mit einem Oberarzt gleichzusetzen. Er wird als selbständig arbeitender Arzt auf Stationsebene oder im Konsiliardienst eingesetzt. Seine hohe Qualifikation gewährleistet eine Kontinuität in der Patientenbetreuung. Ferner ist er ein konstanter Ansprechpartner für die zuweisenden Haus- und Fachärzte, die Pflegekräfte sowie den Chefarzt. Ein angemessenes Einkommen - dieses orientiert sich am Verdienst eines Hausarztes – und eine reglementierte Arbeitszeit von 42 Wochenstunden (für Assistenzärzte liegt sie bei 50 Wochenstunden) machen die Tätigkeit als Spitalfacharzt attraktiv.
In der Regel sind keine Nachtdienste und nur vereinzelt Wochenenddienste zu absolvieren, sodass bei der geregelten Arbeitszeit genügend Zeit für die Familie bleibt.
Quelle: Dr. med.Kathrin Hützen. Klinik für Chirurgie, Kantonsspital St. Gallen.
Deutsches Ärzteblatt, Jg. 104, Heft 50, 14. Dezember 2007, A 3503 – A 3504

Britische Regierung finanziert Privatpraxen
In Großbritannien wird offenbar die langsame Teil-Privatisierung der staatlichen Primärmedizin vorbereitet. Wie ein Sprecher des Londoner Gesundheitsministeriums kürzlich erklärte, sollen von 2008 an "bis zu 250 neue Hausarztpraxen" in Großbritannien eröffnet werden - und zwar von privaten Leistungsanbietern und nicht wie bisher von staatlichen Ärzten.
Bislang werden nahezu alle Primärarztpraxen im Königreich vom staatlichen Gesundheitsdienst (National Health Service, NHS) betrieben. Aus hausärztlicher Sicht interessant: die neuen privaten Praxen versorgen zwar NHS-Patienten, sie können aber durchaus auch von bislang staatlich praktizierenden Ärzten, die sich unternehmerisch betätigen wollen, geführt werden.
Quelle: KT/aerzteblatt.de Donnerstag, 13. Dezember 2007

Slowakei : "Wir arbeiten hart und erhalten wenig Lohn"
Unterbezahlung, einen Aderlass an Fachkräften und die schlechte Finanzierung des nationalen Gesundheitswesens: Das beklagen die Ärztinnen und Ärzte in der Slowakei, wie der Präsident der Interessenvertretung der Mediziner Slovenska lekárska komora (SLK), Professor Milan Dragula, im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung" klar machte.
"Wir arbeiten hart und erhalten dafür zu wenig Lohn", so der Mediziner Milan Dragula.
Wie viel ein Arzt in einer staatlichen medizinischen Einrichtung verdient, sagt er nicht. Das durchschnittliche Lohnniveau in der Slowakei liegt aktuell bei etwa 670 Euro und ist damit das niedrigste von allen ostmitteleuropäischen Ländern.
"Darüber hinaus haben wir ähnlich wie in Polen das Problem, dass immer mehr Mediziner in die westlichen Länder übersiedeln, weil sie dort mehr Lohn erhalten", fügt Dragula hinzu. Derzeit fehlten in den staatlichen Krankenhäusern knapp 2.300 Ärzte, so seine Schätzungen.
Quelle: Sebastian Becker.Ärzte Zeitung 12.12.2007

Allgemeines

Bessere Gesundheit durch flexiblere Arbeitszeiten
Beschäftigte, die ihre Arbeitszeit flexibel gestalten können, haben einer Studie im Journal of Occupational & Environmental Medicine (2007; 49: 1302-1309) zufolge einen gesünderen Lebensstil und sind morgens besser ausgeschlafen.
Nach einem weit verbreiteten Vorurteil untergräbt die Gleitzeit die Disziplin der Arbeitnehmer.
Eine Untersuchung von Joseph Grzywacz von der Wake Forest Universität in Winston-Salem/North Carolina kommt jedoch zu einem ganz anderen Ergebnis.
Der Arbeitsmediziner befragte 3.193 US-Arbeitnehmer eines internationalen Pharmakonzerns - in den USA gehören diese zu den familienfreundlichsten Unternehmen - im Abstand von zwei Jahren nach ihren Lebensumständen. Zum Einsatz kam der Health-Risk-Appraisals-Fragebogen, ein verbreitetes Instrument zur Messung der Lebensqualität. Die Antworten wurden dann mit Angaben zur Flexibilität am Arbeitsplatz in Beziehung gesetzt.
Der Vergleich der beiden Befragungen im Abstand von einem Jahr zeigte, dass die Entscheidung für flexible Arbeitszeiten das Gesundheitsverhalten der einzelnen Arbeitnehmer insgesamt verbesserte.
Quelle: rme/arezteblatt.de Freitag, 14. Dezember 2007

Süßer Tod an Weihnachten
Britische Hundebesitzer sind davor gewarnt worden, über die Weihnachtstage zu viel Schokolade an ihre vierbeinigen Freunde zu verfüttern. Grund: Den Hunden droht der Tod durch Schokovergiftung. Nach Angaben der Zeitung "Daily Mail" steht das Königreich vor einem neuen Rekord beim weihnachtlichen Hundesterben. Viele Tierbesitzer würden nicht ahnen, dass das in Schokolade und anderen Kakao-Produkten enthaltene Theobromin für Hunde und andere Tiere gefährlich ist. Es habe bei ihnen schwere Auswirkungen auf das zentrale Nervensystem und den Herzmuskel, die zum Tod führen können. In diesem Jahr seien bei Veterinären bislang 850 Notrufe wegen Schokoladenvergiftung eingegangen.
Quelle: Ärzte Zeitung 12.12.2007

20 Prozent der Deutschen sind tiefreligiös
Die Religion hat im Leben der Deutschen einer Studie zufolge eine größere Bedeutung als vielfach angenommen. Religion ist demnach für 70 Prozent der deutschen Bevölkerung über 18 Jahren bedeutsam.
Für viele Deutsche gehört der Glaube zum täglichen Leben dazu.
Fast jeder fünfte Deutsche ist sogar tiefreligiös: Er besucht regelmäßig Gottesdienste, betet häufig und beschäftigt sich intensiv mit religiösen Fragen. Zu diesem Ergebnis kommt eine internationale Studie der Bertelsmann Stiftung, die die "Welt am Sonntag" vorab vorstellte.
Besonders viele tiefreligiöse Menschen gibt es demnach unter den Katholiken. Mit 27 Prozent sind es dort fast doppelt so viele wie in der evangelischen Kirche. Jeweils rund 30 Prozent der Deutschen sind römisch-katholisch oder evangelische Christen. Drittstärkste Religion in Deutschland ist der Islam. Ihm gehören etwa vier Prozent der Bevölkerung an. Der Anteil der jüdischen Bevölkerung liegt bei 0,2 Prozent.
Bereits rund 29 Prozent der Deutschen gehören allerdings keiner Religionsgemeinschaft an. Im internationalen Vergleich ist dies viel: Weltweit liegt der durchschnittliche Anteil der Nichtreligiösen an der Bevölkerung eines Landes bei 16,5 Prozent.
Den höchsten Anteil Religiöser ermittelten die Forscher in Indien und Nigeria (99 Prozent). Als das religiöseste Land der Welt kann dabei Nigeria gelten: Hier sind 92 Prozent der Bevölkerung sogar tiefreligiös, in Indien sind es demnach 48 Prozent.
Am schwächsten verbreitet ist der Glauben der Studie zufolge in Russland. Nur jeder zweite Russe ist religiös, nur sieben Prozent sind sehr religiös.
Deutlich wird auch eine Kluft zwischen den USA und den meisten europäischen Ländern. In den Vereinigten Staaten, in denen religiöse Gruppen auch starken Einfluss auf die Politik zu nehmen versuchen, sind 89 Prozent der Bevölkerung religiös, 62 Prozent nach den Kriterien der Studie sogar besonders religiös. In keinem westlichen Land liegen diese Werte höher.
Quelle: http://www.web.de vom 16.12.2007

Prof. Dr. Jost Brökelmann, Redakteur BAO-MAO-Aktuell
Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V. – BAO
Präsident Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg
Vereinsregister VR 6346
Managementgesellschaft Ambulantes Operieren – MAO
Sterntorbrücke 1, D-53111 Bonn
Tel.: 0228-692423, Fax: 0228-631715
E-Mail: baobonn@t-online.de oder maobonn@t-online.de
Internet: http://www.operieren.de oder http://www.mao-bao.de

Chirurgen Magazin + BAO Depesche

Heft 111 | Ausgabe 1 – Februar 2024
Sektorenverbindende Versorgung: Können Hybrid-DRG wirklich die verschleppte Ambulantisierung retten?
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2021 OP-Netzwerk | Ein Service des BAO e. V. Auf OP-Netzwerk finden interessierte Ärztinnen und Ärzte umfangreiche Informationen, hilfreiche Tipps und wichtige Anlaufstellen rund um das Thema "Ambulantes Operieren". !
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Helmsauer Gruppe

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Partner PKG

Die Deutsche Praxisklinikgesellschaft (PKG) e.V. ist ein Zusammenschluss von Operationszentren, Tages- und Praxiskliniken und medizinischen Versorgungszentren, in denen ambulante und praxisklinische Operationen durchgeführt werden.
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Partner AND

Das AND e.V. als Zusammenschluss regionaler Anästhesie-Netze und –Genossenschaften vertritt auf Bundesebene Interessen der freiberuflich tätigen und niedergelassenen Anästhesisten.
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Partner DGH

Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie
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BVASK

Der Berufsverband für Arthroskopie e. V.
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