Kassenärzte diskutieren über neue Wettbewerbsordnung
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat ein Diskussionspapier zur strategischen Neuausrichtung der ärztlichen Körperschaften im Wettbewerb vorgelegt. Es sieht vor, die medizinischen Versorgungsebenen – Hausarzt, Facharzt, Krankenhaus – neu zu definieren und für jede Ebene Wettbewerbsregeln einzuführen.
Das Konzept der KBV geht dabei von drei Grundprinzipien aus: 1) Je mehr die Versorgung der Versicherten Wohnortnähe und Flächendeckung erfordert, desto stärker müssen kollektivvertragliche Strukturen vorhanden sein. Das heißt, dass die Versorgung, ähnlich wie bisher, über Verträge zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen organisiert ist. 2) Je spezialisierter und krankenhausnäher die Versorgung der Versicherten ist, desto mehr Wettbewerb wird notwendig. Krankenkassen können dann zwischen verschiedenen Vertragspartnern wählen. 3) Die freie Arztwahl innerhalb einer Versorgungsebene bleibt erhalten, der Zugang zur nächsten Versorgungsebene wird gesteuert.
Das KV-System müsse sich offensiv dem Wettbewerb stellen, sagte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Andreas Köhler, gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt. "Wir wollen mit diesem Papier auf zwei Fragen eine klare Antwort geben. Das ist zum einen die Frage, wie wir trotz drohendem Arztmangel flächendeckend eine wohnortnahe Versorgung sicherstellen können. Und zum anderen die Frage, wo Wettbewerb stattfinden soll." Das Deutsche Ärzteblatt wird in Heft 14 ausführlich über das Strategiepapier berichten.
Quelle: Andreas Köhler. HK/aerzteblatt. 26.03.2008
Medizinische Konzepte sind Ärzte-Sache
Bei Vertragsverhandlungen mit Krankenkassen sollten die niedergelassenen Ärzte vor allem darauf achten, dass sie die Definitionsmacht über die Patientenversorgung und die Versorgungsstrukturen behalten.
Das rät der auf Medizinrecht spezialisierte Rechtsanwalt Professor Thomas Schlegel. "Es ist außerordentlich wichtig, dass Ärzte die medizinischen Konzepte entwickeln, die für die Versorgung erforderlich sind", sagte Schlegel bei der Fachtagung "Markttrends durch das GKV-WSG" der Pharmaunternehmen Berlin-Chemie und Janssen-Cilag in Neuss.
- Die aktuelle Zersplitterung der Versorgungslandschaft sei nicht förderlich, um eine vernünftige Verhandlungsmacht der Ärzte zu generieren, räumte Schlegel ein.
- "Wir brauchen Zeit, um uns an gewisse Verträge herantasten zu können", sagte Dr. Manfred Klemm, Geschäftsführender Vorstandsvorsitzender des Regionalen Gesundheitsnetzes Leverkusen eG. Die Ärzteschaft brauche die Gelegenheit, sich neu zu formieren. Nur mit den Kassenärztlichen Vereinigungen allein gehe es nicht mehr. "Die KV hat ihre Chance gehabt", sagte Klemm.
Der Zusammenschluss von Ärzten in Genossenschaften oder anderen Verbünden sei wichtig, um Verhandlungsmacht zu bekommen, aber auch um Ideen austauschen und Konzepte entwickeln zu können, sagte Klemm.
- "Wir brauchen leistungsfähige Gruppen, die uns vernetzt ein Angebot machen, das wir als Krankenkasse für unsere Versicherten brauchen", sagte Günter van Aalst, Leiter der Landesvertretung Nordrhein-Westfalen der Techniker Krankenkasse (TK).
- Außer dem Kollektivvertragssystem bräuchten die Kassen auch differenzierte Möglichkeiten der Vertragsgestaltung. Vorwürfe aus dem Publikum, Ärzte müssten TK-Versicherte im Medizinischen Versorgungszentrum "Atrio-Med" der Kasse vor allem unter Kostenaspekten behandeln, wies van Aalst zurück.
- Der Chef der KV Westfalen-Lippe Dr. Ulrich Thamer plädierte für einen gestuften Wettbewerb in der Versorgung. Auf der primärärztlichen Ebene - Hausärzte, Kinderärzte, Augenärzte und Gynäkologen - sollte die flächendeckende Versorgung über Kollektivverträge gesichert werden.
Quelle: Ilse Schlingensiepen. Ärzte Zeitung, 26.03.2008
Netzärzte übernehmen Gesamtverantwortung
Mit einem speziellen Kopfpauschalenmodell (Capitation) wollen über 20 Ärzte, die im Netz Magdeburg/Schönebeck zusammengeschlossen sind, die Patientenbehandlung vor Ort ganz neu ordnen. Vertragspartner ist die IKK gesund plus.
"Ab 2010 könnte es ernst werden", sagt Dr. Burkhard John, Chef der KV Sachsen-Anhalt und als Hausarzt selbst Mitglied im Netz.
Abhängig von Alter, Geschlecht und Morbidität wurde mit der Kasse eine Jahrespauschale pro Versicherten vereinbart. Darin enthalten sind zunächst die Kosten für Klinikaufenthalte und Arzneien. John: "Damit übernehmen die Netzärzte schrittweise praktisch die Gesamtverantwortung für die medizinische Versorgung ihrer Patienten, sie steuern und überwachen alle Abläufe, sprechen bei Krankenhauseinweisungen und bei Verordnungen ein entscheidendes Wort mit und verschreiben sogar Medikamente für den fachärztlichen Bereich."
Voraussetzung, damit das Modell funktionieren kann, sind zeitnahe Datenlieferungen der IKK plus über das Verordnungsverhalten der Netzärzte, aber auch über Klinikeinweisungen sowie über Arzneimittel, die von anderen Fachärzten verschrieben worden sind.
Darüber hinaus verspricht das Modell den Ärzten finanzielle Vorteile in Form einer Gewinnbeteiligung. Werden Gelder durch effizientere Behandlungen eingespart, fließt ein Teil an das Netz zurück.
Quelle: Ärzte Zeitung, 18.03.2008
Länder gegen Schmidts Krankenhauspläne
Mehrere Länder haben die Pläne von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) abgelehnt, dass sie sich stärker an der Krankenhausfinanzierung beteiligen sollen. "Da wird Bayern nicht mitmachen. Dies wäre eine Umverteilung zulasten der bayerischen Steuerzahler", sagte die bayerische Sozialministerin Christa Stewens (CSU) der "Passauer Neuen Presse" vom Mittwoch.
- Baden Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger bezeichnete Schmidts Pläne als Schnellschuss. Den Ländern würden nicht nur sämtliche Kompetenzen genommen, sondern auch als "Melkkühe" missbraucht, sagte er dem "Handelsblatt". Auch die niedersächsische Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann kündigte Widerstand an. Die Qualität der Krankenhäuser könne nur dann gewährleistet werden, wenn Länder und Kommunen direkt über die Mittelvergabe entscheiden könnten, so die Ministerin.
- Der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann kritisierte, auf der einen Seite solle sein Land jetzt doppelt soviel Gelder für die Krankenhausinvestitionen zur Verfügung stellen wie vorher, auf der anderen Seite könne er aber nicht mehr über deren Verwendung bestimmen.
- Die SPD-regierten Länder hielten sich mit der Kritik zurück.
Quelle: ddp/EB/aerzteblatt.de Mittwoch, 19. März 2008
Bundesärztekammer warnt vor Geschäft mit elektronischen Patientenakten
Vor einem Geschäft mit elektronischen Patientenakten gewarnt hat die Bundesärztekammer (BÄK). Konkret geht es um den Hausarztvertrag, den zurzeit die AOK Baden-Württemberg, der Hausärzteverband und der MEDI Verbund aushandeln. Darin sei vorgesehen, dass Ärzte zukünftig Patientendaten in "persönliche Gesundheitsakten" der Patienten einspeisen. Dies bedeutet eine externe Speicherung von Patientendaten auf zentralen Servern der Industrie im Auftrag der Krankenkassen.
- Besorgt äußerte sich der Telematikexperte der BÄK auch über eine drohende Kommerzialisierung von elektronischen Patientenakten, wie sie sich jetzt in den USA abzeichne. So habe der Internet-Konzern Google erste Praxistests seiner Online-Patientenakte "Google Health" angekündigt.
- "Die Ärzteschaft steht vor der Entscheidung, ob sie den Aufbau einer durch rechtliche Rahmenbedingungen wie auch zertifizierte Sicherheitstechnologie geschützten Telematikinfrastruktur konstruktiv im Sinne der Patienten begleiten will oder ob sie die Implementierung von Telematik im Gesundheitswesen weitgehend Industrieunternehmen überlassen will, deren Geschäftsmodelle offenbar auch den Handel mit Patientendaten mit einbeziehen", sagte der Telematik-Experte.
Quelle: hil/aerzteblatt.de Dienstag, 18. März 2008
Die E-Card entzweit Ärzte in Nordrhein
Bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) soll der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNo) nach dem Willen der Vertreterversammlung keine Alleingänge wagen. Das entschied die KVNo-Vertreterversammlung.
- Entscheidungen wie die Teilnahme am so genannten 100.000er-Test der Karte sollen nur in Abstimmung mit der Vertreterversammlung und auf Grundlage einer Evaluation in der Testregion Bochum erfolgen. Den Delegierten war bei der Abstimmung über zwei entsprechende Anträge bewusst, dass ihre Forderungen rechtlich für den Vorstand nicht bindend sind. Sie wollten ihn auf diesem Weg aber in die Pflicht nehmen, keine Entscheidungen ohne Rücksprache zu fällen.
Quelle: Ärzte Zeitung, 25.03.2008
Private Krankenversicherer klagen gegen Gesundheitsreform
Die beiden privaten Krankenversicherungen Victoria und DKV haben Klage am Bundesverfassungsgericht gegen die Gesundheitsreform eingereicht. Die Klage richte sich gegen die Pflicht der privaten Kassen, ab Januar 2009 einen verbandseinheitlichen Basistarif mit Annahmezwang anzubieten, teilte der DKV-Vorstandsvorsitzende Günter Dibbern am Donnerstag mit.
Die Versicherungen wehren sich dagegen, dass dieser Basistarif mit den Tarifen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar und auf deren Höchstbeitrag begrenzt sein müsse. Verfassungswidrig sei zudem, dass Versicherte bei beim Wechsel eines Anbieters ihre Altersrückstellungen nun laut Gesetz mitnehmen können.
- Die klagenden Versicherungen werden von dem Berliner Verfassungsrechtler Helge Sodan vertreten. Die Einführung eines Basistarifs der sich in den Leistungen an der gesetzlichen Krankenversicherung orientieren muss, sei "eine entscheidende Abkehr von den bisherigen Versicherungsprinzipien der privaten Krankenversicherung", sagte Sodan der Zeitung "Thüringer Allgemeine".
- Die Leistungen im Basistarif würden aber nicht durch die Versicherten in diesem Tarif finanziert. "Zahlen müssen das die Altkunden der Versicherungen über höhere Beiträge", sagt der Verfassungsrechtler.
- Die Versicherer sehen darin einen Verstoß gegen ihre Grundrechte der Berufsfreiheit und Eigentumsgarantie. Der PKV-Verband hat dem Bericht zufolge mehr als 30 Einzelklagen von Versicherungen angekündigt, die 95 Prozent der Privatversicherten vertreten.
Quelle: ddp/aerzteblatt.de Donnerstag, 20. März 2008
PKV-Kunden können eventuell Geld einfordern
Ärzte, die privat krankenversichert sind, können möglicherweise Geld von ihrer Versicherungsgesellschaft zurückfordern. Das legen jetzt zwei Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) nahe.
- Die Entscheidung betrifft sowohl neu abgeschlossene wie auch bestehende Verträge. Hintergrund ist eine in manchen Versicherungsverträgen verwendete Klausel, wonach der Versicherer nur die Kosten von "preislich angemessenen" Heilbehandlungen übernimmt.
- Eine solche Formulierung ist nach den Urteilen des Bundesgerichtshofs unzulässig, sofern sie ohne ausdrückliche Zustimmung der Versicherten in den Vertrag aufgenommen wurde. Wenn die private Krankenversicherung die Kostenübernahme von ärztlichen Behandlungen oder Medikamenten mit Hinweis auf diese Vertragsklausel abgelehnt hat, können Kunden demnach einfordern, dass sie die vollen Kosten trägt.
Urteile des Bundesgerichtshofs, Az.: IV ZR 130/06 und IV ZR 144/06
Quelle: Ärzte Zeitung, 19.03.2008
Aufklärung muss nicht alle Details beschreiben
Ein Arzt muss einem Patienten Operationsrisiken nicht in allen medizinischen Einzelheiten darstellen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem am Dienstag bekannt gewordenen Beschluss.
- Vor einer Operation reicht schon, wenn ein Arzt im Aufklärungsgespräch "im Großen und Ganzen" die Gefahrenlage allgemein verdeutliche, so das OLG Koblenz. Willige der Patient dann in die Operation ein, sei die Zustimmung rechtlich wirksam.
- Das Gericht wies mit seinem Beschluss die Schadenersatzklage einer Patientin gegen einen Gynäkologen ab. Nach einer Operation war es zu Komplikationen gekommen. Die Frau begründete ihre Klage unter anderem mit dem Hinweis, sie sei nicht ausreichend aufgeklärt worden. Daher sei ihre Einwilligung in die Operation rechtlich unerheblich.
- Das OLG sah dies anders. Die Richter räumten zwar ein, dass Einverständniserklärungen eines Patienten per Formular, wie sie häufig verwendet würden, für eine wirksame Einwilligung nicht ausreichten. Sofern aber feststehe, dass der Arzt eine individuelle Aufklärung vorgenommen habe, sei die Zustimmung zur Operation wirksam, auch wenn keine detaillierte Aufklärung erfolgt sei.
Urteil des OLG Koblenz, Az.: 5 U 1288/07
Quelle: Ärzte Zeitung, 18.03.2008
Kassenvorstände müssen Bezüge offen legen
Die Pflicht der Vorstandsmitglieder gesetzlicher Krankenkassen zur Offenlegung ihrer Bezüge ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts verstößt die seit 2004 geltende Vorschrift, nach der die jährliche Vergütung im Bundesanzeiger sowie in der Mitgliederzeitschrift der Kasse veröffentlicht wird, weder gegen den Datenschutz noch gegen die Berufsfreiheit. Beschwerden zweier Kassenvorstände wies das Gericht ab. Die Bestimmung greife zwar "nicht unerheblich" in die Rechte der Betroffenen ein. Allerdings sei nur der berufliche Bereich, nicht die engere Privatsphäre betroffen, außerdem habe die Öffentlichkeit keinen umfassenden Einblick in die Vermögensverhältnisse.
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, Az: 1 BvR 3255/07
Quelle: Ärzte Zeitung, 25.03.2008
Urteil: Staat darf seine Beamten an Behandlungskosten beteiligen
Der Staat darf Beamten eine Eigenbeteiligung an Krankheitskosten auferlegen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag und wies damit die Klagen von nordrhein-westfälischen Beamten zurück.
- Der Dienstherr sei zwar im Rahmen der gesetzlichen Fürsorgepflicht verpflichtet, dem Beamten und seiner Familie auch im Krankheitsfall den Lebensunterhalt sicherzustellen. Allerdings könne der Beamte nicht darauf vertrauen, dass sein Dienstherr alle Leistungen einer Behandlung abdecke, begründeten die Richter.
- Die nordrhein-westfälische Beihilfeordnung, gegen die die Beamten in dem jetzt entschiedenen Fall vorgegangen waren, sieht eine Eigenbeteiligung an den Beihilfen von jährlich zwischen 150 und 750 Euro vor. Die Vorinstanzen hatten den Beamten Recht gegeben. (AZ: BVerwG 2 C 49.07; 2 C 63.07; Urteile vom 20. März 2008)
Quelle: ddp/aerzteblatt.de Donnerstag, 20. März 2008
Karlsruhe bremst Behörden bei der Datenspeicherung
Das Bundesverfassungsgericht hat die Massen- Speicherung von Telefon- und Internetdaten vorerst gebilligt, aber deren Nutzung zur Strafverfolgung deutlich eingeschränkt. Auch Ärzte hatten teilweise heftig gegen die Anfang Januar in Kraft getretene Regelung der Vorratsdatenspeicherung protestiert.
- Nach einer am Mittwoch veröffentlichten einstweiligen Anordnung dürfen die Daten bis auf Weiteres nur für die Verfolgung besonders schwerer Straftaten genutzt werden. Damit gaben die Richter dem Eilantrag acht betroffener Bürger teilweise statt. Karlsruhe geht von einer "erheblichen Gefährdung" des Persönlichkeitsschutzes aus.
- Nach der Entscheidung dürfen die gesammelten Daten zunächst nur bei Straftaten abgerufen werden, bei denen auch das Abhören von Telefonen zulässig ist. Dazu gehören Mord, Raub, aber auch Geldwäsche, Korruption, Steuerhinterziehung und Betrugsdelikte. Die Straftat muss jedoch im konkreten Fall schwerwiegend sein, außerdem muss der Verdacht begründet sein.
- Die Richter erlauben aber, dass die Telekommunikationsunternehmen sämtliche Daten etwa über Zeit und Teilnehmer von Telefonaten über sechs Monate hinweg speichern. Sie dürfen vor einer endgültigen Karlsruher Entscheidung allerdings nicht an Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden, wenn dies zur Aufklärung weniger gravierender Delikte beantragt wird.
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, Az.: 1 BvR 256/08
Quelle: Ärzte Zeitung, 19.03.2008
Jeder dritten Klinik droht die Insolvenz
Nach einer kurzen Erholungsphase im Jahr 2006 spitzt sich die finanzielle Situation der Kliniken seit 2007 wieder zu. Jede dritte Klinik ist von Insolvenz bedroht. Das zeigt der jüngste Krankenhaus Rating Report des RWI Essen, des Institute for Healthcare Business und der Admed GmbH.
- Um Verbesserungen zu erreichen, müssen nach Einschätzung der Wissenschaftler zehn Prozent der Kliniken vom Markt verschwinden, die Politiker müssten den Sanierungsbeitrag abschaffen und die Klinikvergütung um 2,4 Prozent steigen. Gleichzeitig sollten die Häuser die Investitionsfördermittel effizienter einsetzen.
Quelle: Ärzte Zeitung, 18.03.2008
Zunehmende Privatisierung von Krankenhäusern in Deutschland
In Deutschland werden mehr Krankenhäuser an private Investoren verkauft als in anderen vergleichbaren Industrieländern. Der Marktanteil renditeorientierter Klinikkonzerne liege hierzulande inzwischen bei 14,1 Prozent, berichtet der "Tagesspiegel" vom Samstag unter Berufung auf eine Erhebung der Gewerkschaft Verdi. Damit habe Deutschland selbst die USA mit einem Marktanteil von 14,0 Prozent überholt.
- Höher sei die Rate nur noch in Frankreich, wo allerdings in den vergangenen zehn Jahren keine einzige Klinik mehr privatisiert worden sei. Außerdem gehörten die Häuser meist kleinen lokal verwurzelten Trägern, sagte Verdi-Experte Niko Stumpfögger. Kliniken mit über 70 Betten seien in Frankreich fast ausnahmslos in öffentlicher Trägerschaft.
Der deutsche Klinikmarkt werde von vier Konzernen beherrscht, sagte Stumpfögger. Dies seien die Rhön-Klinikum AG mit 31.800 Beschäftigten, die Fresenius-Helios Gruppe mit 30.000, die Asklepios Kliniken mit 28.200 und die Sana Kliniken AG mit 14.500 Beschäftigten. Eine Folge der zunehmenden Privatisierung könne die Abhängigkeit von diesen Konzernen werden, warnte der Experte.
Quelle: afp/aerzteblatt.de Dienstag, 25. März 2008
Kommunen im Saarland stoßen Kliniken ab
Gemeinden und Kreise ziehen sich auch im Saarland immer mehr aus dem Krankenhaussektor zurück. Nach dem Verkauf der Gemeinnützigen Klinikgesellschaft des Landkreises Neunkirchen (KLN) an einen der größten christlichen Träger bleiben an der Saar nur noch drei Häuser im Mehrheitsbesitz der Kommunen.
- Die Marienhaus GmbH bezahlt für die Übernahme des Krankenhauses Ottweiler und der Kinderklinik Kohlhof drei Millionen Euro und gibt zwei mit 1,6 Millionen Euro bewertete Immobilien an den Kreis ab. Außerdem erhalten die rund 700 Arbeitnehmer bis Ende 2011 eine Beschäftigungsgarantie. Ihre Zusatzversorgung wird fortgeführt und vom Land mit bis zu maximal 14,7 Millionen Euro abgesichert, wobei allerdings noch ein Beschwerdeverfahren bei der EU-Kommission anhängig ist. Zudem verpflichtete sich der neue Träger zu Investitionen.
Quelle: Ärzte Zeitung, 26.03.2008
Richtlinienverschärfung führt zu Mehrkosten in Praxen
Für Blutentnahmen und andere Tätigkeiten im Kontakt mit Körperflüssigkeiten von Patienten dürfen nur noch so genannte "sichere Instrumente" benutzt werden. Ausnahmen sind nur dann zulässig, wenn der Infektionsstatus des Patienten bekannt ist und keine durch Blut übertragbare Krankheit vorliegt. Das schreibt die vor kurzem verschärfte Fassung der Arbeitsrichtlinie "Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 250" vor.
Die Richtlinie macht es für Ärzte zur Pflicht, dass zum Schutz des Personals vor Verletzungen mit stechenden und schneidenden Instrumenten etwa bei Blutentnahmen und Punktionen bei Patienten mit Hepatitis B, C oder HIV verletzungssichere Instrumente verwendet werden müssen. Das sind zum Beispiel Infusionsbestecke mit zurückschnellenden Nadeln oder Spritzen mit Schutzkappen für die Nadeln.
Bisher durfte ein Arzt auf verletzungssichere Instrumente verzichten, wenn er Arbeitsabläufe vorschrieb, die das Risiko einer Verletzung minimieren und die "auch in Notfallsituationen nicht umgangen werden". Diese Klausel wurde gestrichen.
"Jeder Arzt kann die Verbesserung des Arbeitsschutzes in seiner Praxis nur begrüßen. Sichere Instrumente bedeuten sicheres Arbeiten im täglichen Umgang mit den Patienten", sagte Erik Bodendieck, Vizepräsident der Sächsischen Landesärztekammer und niedergelassener Allgemeinmediziner. Auch die Vorsitzende des Verbands der Medizinischen Fachangestellten, Sabine Rothe, ist mit der Novelle der Arbeitsschutzrichtlinie zufrieden. Sie sei eine "Verbesserung für ein gesamtes Team".
Gleichzeitig fordern Beteiligte, dass die Kassen die Mehrkosten für die sicheren Instrumente übernehmen. Denn diese Ausgaben bezahlen nach derzeitigem Stand die niedergelassenen Ärzte selbst.
Quelle: Katlen Trautmann. Ärzte Zeitung, 25.03.2008
Westfalen-Lippe: Mehr als 40 Prozent der Arztpraxen barrierefrei
3.287 von 10.940 Praxen in Westfalen-Lippe sind behindertengerecht eingerichtet und ohne wesentliche Barrieren zugänglich. Das hat eine Umfrage der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Westfalen-Lippe ergeben. 861 weitere Praxen sind bedingt barrierefrei (maximal eine Stufe, normal breite Türen) und weitere 320 zumindest gehbehindertengerecht (maximal drei Stufen).
- Die KV will jetzt die Recherche nach barrierefreien Praxen erleichtern. Sie kündigte an, dazu die elektronische Arztsuche im Internet um die Angaben zur Barrierefreiheit zu ergänzen.
Quelle: hil/aerzteblatt.de Montag, 17. März 2008
Teil-Privatisierung in Großbritannien gestoppt?
Die Teil-Privatisierung des staatlichen britischen Gesundheitsdienstes (National Health Service, NHS) unter Premierminister Gordon Brown ist offenbar ins Stocken geraten.
Der Premier war mit dem Versprechen angetreten, Patienten "more choice" (mehr Auswahl) zu geben, wenn es darum geht, sich haus- oder fachärztlich zu versorgen. Bislang müssen Patienten auf der Insel in der Regel erst zu einem Primärarzt, der sie weiter an einen Facharzt oder in ein Krankenhaus überweist. Das ist zeitaufwendig, umständlich und bei den meisten Patienten unbeliebt.
"More choice" - mit dieser Parole hatte Brown dann vor kurzem NHS-Reformen und die Teilprivatisierung des staatlichen Gesundheitsdienstes angekündigt. Zum einen versprach er die Einrichtung von zahlreichen Polikliniken und mindestens 27 private, fachärztliche Behandlungszentren. Die Idee: diese Zentren, in denen zehn oder noch mehr Fachärzte und Vertreter anderer Gesundheitsberufe unter einem Dach praktizieren, sollen von privaten Unternehmen geführt werden.
- Ärztliche Berufsverbände beobachten die Entwicklung mit Interesse. Die Mehrzahl der Ärzte ist gegen eine Privatisierung.
Quelle: Ärzte Zeitung, 27.03.2008
100 Jahre alt werden - kein Rezept in Sicht
Wo liegt das Geheimnis eines langen Lebens? Warum gibt es Regionen auf der Erde, wo die Menschen deutlich älter werden als anderswo? Antworten auf diese Fragen finden sich womöglich auf der japanischen Insel Okinawa, in Ovodda auf Sardinien und Loma Linda in den USA.
Von den eine Million Einwohnern Okinawas sind 900 Menschen 100 Jahre und älter. Auf der Insel altern die Menschen deutlich langsamer als anderswo, haben Wissenschaftler herausgefunden. "Kalendarisch sind sie vielleicht 70, aber ihre Körper sind die von 50-Jährigen", sagt Bradley Willcox, der mehrere Bücher über das Phänomen verfasst hat.
- Bei seinen Recherchen ist er einem Bericht des britischen Senders BBC zufolge auf eine mögliche Erklärung gestoßen: Dehydroepiandrosteron (DHEA), das am häufigsten vorkommende Steroidhormon beim Menschen, das sowohl eine Vorstufe des Testosterons als auch des Östrogens ist. Normalerweise nimmt DHEA im Alter rapide ab. Nicht so bei den Einwohnern von Okinawa. Vielleicht, so vermutet Willcox, liege das daran, dass sie weltweit am häufigsten Produkte aus Tofu und Soja verzehren.
- Zudem stehe eine große Auswahl an Gemüse und Obst auf ihrem Speiseplan. Eine weitere Besonderheit ihrer Ernährung beschreiben sie selbst als Hara Hachi Bu, "essen bis zu 80 Prozent des Möglichen". An typischen Tagen konsumieren die Inselbewohner etwa 1200 Kalorien, 20 Prozent weniger als die meisten Menschen in Europa. "Vielleicht ist es der Trick, den Körper hungern zu lassen, der die Langlebigkeit der Menschen von Okinawa erklärt", so Willcox.
- In Ovodda, einem 1.700-Einwohner-Ort auf Sardinien, zählen die Menschen keine Kalorien, essen fast täglich Fleisch und kennen Tofu oder Soja nur vom Hörensagen. Trotzdem leben hier fünf über 100-Jährige.
Die mediterrane Kost ist dafür nur eine unzureichende Erklärung, hat Professor Luca Deiana herausgefunden. Er testete jeden einzelnen Hundertjährigen auf Sardinien. In Ovodda lebten die Menschen über viele Generationen total isoliert vom Rest der Welt und bewahrten auf diese Weise ihren Genpool.
- Die Langlebigkeit der Einwohner von Loma Linda im US-Bundesstaat Kalifornien ist jedoch keineswegs genetisch bedingt. Sie scheint etwas mit dem Glauben der Menschen zu tun zu haben. Die meisten Bewohner Loma Lindas gehören der evangelischen Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten (STA) an. Erstaunlich ist, dass die Adventisten im Durchschnitt fünf bis zehn Jahre älter werden als die anderen Einwohner der Stadt. Zwar rauchen und trinken sie nicht und ernähren sich vegetarisch.
- "Das wirft die Frage auf, ob ein spirituelles Dasein einen Einfluss auf die Langlebigkeit hat", sagt Dr. Gary Fraser, der die Gemeinschaft seit Jahren auf das Phänomen der Langlebigkeit hin untersucht. Das Vorkommen von Stresshormonen ist bei Kirchgängern deutlich niedriger als bei anderen.
Quelle: Ärzte Zeitung, 18.03.2008
BAO-Kongress am 16. und 17.05.2008 in Bremen
Thema: "Erfolgreich in den neuen Vertragsstrukturen"
Das vollständige Kongressprogramm können Sie auf unserer Homepage herunterladen unter:
http://www.operieren.de/content/e3472/e14699/e14719/e17230/BAO-Kongress-ProgrammII.pdf
Anmeldungen sind erbeten unter: http://www.operieren.de/content/e3221/e6257/index_ger.html
Prof. Dr. Jost Brökelmann, Redakteur BAO-MAO-Aktuell
Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V. – BAO
Präsident Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg
Vereinsregister VR 6346
Managementgesellschaft Ambulantes Operieren – MAO
Sterntorbrücke 1, D-53111 Bonn
Tel.: 0228-692423, Fax: 0228-631715
E-Mail: baobonn@t-online.de oder maobonn@t-online.de
Internet: http://www.operieren.de oder http://www.mao-bao.de