Ärzte wollen raus aus dem System
"Gemeinsam unsere Praxen retten - Systemausstieg jetzt!": Mit dieser Botschaft haben etwa 8.000 niedergelassene Ärzte aus Baden-Württemberg am Mittwochnachmittag bei einer Veranstaltung des Ärzteverbundes Medi in Stuttgart ein eindrucksvolles Zeichen des Protests gesetzt.
Die Kernprobleme der Kollegen seien aktueller denn je:
* Arztpraxen müssen weiter unbezahlte Bürokratie für die Kassen leisten;
* Ärzte erbringen 30 Prozent ihrer Arbeit unbezahlt, in den neuen Bundesländern sind es zurzeit sogar 50 Prozent;
* Mit der Behandlung kranker Menschen lassen sich heute höchstens noch die Praxiskosten decken. Geld verdienen die Praxen dagegen mit Lifestyle-Medizin, Wellness und kosmetischer Chirurgie;
* Heute fließen bundesweit nur noch rund 15 Prozent der Kassenausgaben in die ambulante Versorgung. Vor 15 Jahren waren es noch rund 24 Prozent.
* Ärzte und Praxisteams sind nicht dazu da, um den Patienten die Folgen der Budgetierung also Wartelisten und Rationierung bei veranlassten Leistungen, zu vermitteln.
Quelle: Ärzte Zeitung online, 16.04.2008
Wettbewerb ja, Wildwuchs nein
Der Wettbewerb ist im Gesundheitswesen angekommen, und das ist auch gut so, meint die KBV. Es gibt ihn als Vertragssystemwettbewerb (Stichworte sind Integrationsverträge, Disease-Management-Programme und hausarztzentrierte Verträge), aber auch als Wettbewerb der Organisationsstrukturen, der sich vor allem dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz verdankt. Hierzu gehören Medizinische Versorgungszentren (MVZ) und Praxisgemeinschaften, aber auch die Wahl zwischen Anstellung und Freiberuflichkeit sowie die verstärkte Zusammenarbeit mit Angehörigen anderer Gesundheitsberufe.
Das KBV-Modell unterteilt die medizinische Versorgung in insgesamt fünf Ebenen:
1. die Primärversorgung
2. die wohnortnahe fachärztliche Versorgung
3. die spezialisierte fachärztliche krankenhausnahe Versorgung sowie für den stationären Bereich
4. die Grund- und Regelversorgung und
5. die spezialisierte Versorgung.
Auf der Primärversorgungsebene soll der Kollektivvertrag zwischen KVen und Kassen erhalten bleiben. Teilnehmer der Primärversorgung auf Ärzteseite sind Hausärzte, Kinder-, Frauen- und Augenärzte.
Einen Facharzt der wohnortnahen Versorgung können die Versicherten (abgesehen von den oben genannten Ausnahmen) nur mit Überweisung aufsuchen.
- Die Krankenkassen können sich auf dieser Ebene für eine Vertragsform entscheiden. Das kann der Kollektivvertrag mit der KV sein, aber auch Verträge nach § 73c Fünftes Sozialgesetzbuch (besondere ambulante ärztliche Versorgung) oder Integrationsverträge mit der KV oder anderen Partnern. Ein Nebeneinander mehrerer Vertragsformen soll jedoch nicht zulässig sein.
- Auf der dritten ambulanten Ebene, der der spezialisierten fachärztlichen krankenhausnahen Versorgung, soll der Sicherstellungsauftrag auf die Krankenkassen übergehen. Der Kollektivvertrag gilt hier nicht mehr.
- Die spezialisierten Fachärzte können sowohl ambulant als auch am Krankenhaus tätig sein, müssen sich aber für eine Versorgungsebene entscheiden.
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung 2008 http://www.kbv.de/publikationen/11818.html
KBV-Modell der Versorgungsebenen: Statt Sektoren zu überwinden werden neue aufgebaut
Zum Modell der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, über die künftige Aufteilung der medizinischen Versorgung in verschiedene Ebenen erklärt der Bundesvorsitzende des NAV-Virchow-Bundes, Dr. Klaus Bittmann: "Mit der Vorlage des Versorgungsebenen-Modells hat die KBV ihren Kampf um den Erhalt des Monopols der gesamten ambulanten ärztlichen Versorgung aufgegeben. Aber anstatt integrierte Versorgungsprozesse, Managed-Care-Modelle zu entwickeln, Haus- und Fachärzte in der ambulanten Versorgung und im Sinne einer optimalen Patienten-Versorgung zu vernetzen, bildet die KBV mit einem Primärarztmodell neue Sektoren und spaltet die Fachärzteschaft auf."
Für die Bildung von Ärztenetzen sei das Modell der Versorgungsebenen pures Gift. Denn anstatt eine sektorenübergreifende Durchlässigkeit zu schaffen und unterschiedliche Fachbereiche zu verbinden, baue die KBV mit ihrem Modell neue Sektoren auf.
"Paradox wird das KBV-Modell bei der Betrachtung des Gebots der Gleichbehandlung von Fachgruppen: Wenn die KBV zulässt, dass ein Teil der Fachärzte Versorgung und Vergütung außerhalb des Kollektivvertrages suchen muss, ist dies eine einseitige Benachteiligung der Fachärzte und dient nicht der fachübergreifenden Versorgung. Hausärzte hingegen, die das KV-System scharenweise verlassen wollen, werden mit einer 'Hausarzt-KV light' geködert", betont der Bundesvorsitzende.
Quelle: http://www.nav-virchowbund.de/15. April 2008
Vernetzung ist Zukunftsoption für Niedergelassene
Die Zukunftschancen für niedergelassene Ärzte liegen in der vernetzten Kooperation mit Kollegen aus Klinik und Praxis. Praktikable Software-Lösungen für die neuen Kooperationsstrukturen sind jedoch noch dünn gesät.
Zu diesen Ergebnissen kamen Experten bei einer Veranstaltung auf der Gesundheits-IT-Messe conhIT in Berlin. Ärztenetze sollten sich verbindliche Strukturen geben, um als Vertragspartner für Krankenkassen interessant zu werden. Das empfahl der Leiter der Beratungsgesellschaft der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNo) Frank Bausch. "Ich rate zu unternehmensähnlichen Zusammenschlüssen, damit Netze vertragsfähige Organisationen werden", so Bausch. Genossenschaftsgründungen liegen seinen Beobachtungen zufolge mehr im Trend als GmbH-Gründungen. Zur Kettenbildung für Ärzte kleinerer Fachrichtungen in einer Versorgungsregion eignen sich Bausch zufolge auch die neuen überörtlichen Gemeinschaftspraxen.
Auf dem Feld der Integrationsversorgung beobachtet der Betriebswirt jedoch eine wachsende Zurückhaltung der Kassen. Dafür ausschlaggebend ist aus seiner Sicht, dass der Barmer-Hausarztvertrag von den Gerichten als IV-Vertrag nicht anerkannt wurde und dass die Anschubfinanzierung bald ausläuft. "Für interessanter halte ich populationsbezogene Verträge", so Bausch. Als Beispiel nannte er unter anderem das Prospermodell der Knappschaft. Für die abgestimmte Zusammenarbeit mit Krankenhäusern empfiehlt Bausch vor allem direkte Kooperations- oder Konsiliarverträge.
Quelle: Ärzte Zeitung, 11.04.2008
Zwei Kassenarzt-Sitze, ein Notfalldienst? Das ist vorbei
Wer einen zweiten Kassenarzt-Sitz kauft, muss grundsätzlich auch doppelt so viele Notfalldienste übernehmen. Das sieht die neue Notfalldienstordnung vor, die die Vertreterversammlung der saarländischen Ärztekammer in Saarbrücken beschlossen hat.
- Klargestellt wird mit der neuen Notfalldienstordnung auch, dass in Gemeinschaftspraxen grundsätzlich jeder Arzt zur Teilnahme an den Notfalldiensten verpflichtet ist. Das gilt auch für Job-Sharing-Zulassungen. Auch Ärzte, die in Medizinischen Versorgungszentren angestellt sind, sind "entsprechend dem Umfang ihres Beschäftigungsverhältnisses" zur Teilnahme verpflichtet.
Präzisiert wurde auch die Regelung für Ärzte, die zwar nur einen Kassenarzt-Sitz haben, aber in zwei verschiedenen Gebieten tätig sind - etwa mit einer zusätzlichen Privatarzt-Praxis. Sie können sich künftig nicht mehr aussuchen, in welchem Gebiet sie ihren Notfalldienst machen.
- Nach der neuen Regelung entscheidet der KV-Vorstand, wo der Notfalldienst zu machen ist.
Belegärzte müssen auch nach der neuen Ordnung grundsätzlich Notfalldienste machen. Sie haben aber die Möglichkeit, bei der KV einen Antrag auf Befreiung zu stellen.
Quelle: Ärzte Zeitung, 10.04.2008
Niedergelassene Ärzte kritisieren Verschwendung bei Krankenkassen
Die Freie Ärzteschaft drängt auf einen radikalen Bürokratieabbau im Gesundheitswesen. So könne die Zahl der Mitarbeiter bei den Krankenkassen von 160.000 auf 60.000 gesenkt werden, sagte Präsident Martin Grauduszus der "Neuen Osnabrücker Zeitung" vom Freitag. Er untermauerte damit seine Forderung nach Absicherung der wohnortnahen haus- und fachärztlichen Versorgung.
Grauduszus kritisierte, bei den Krankenkassen sowie bei den Kassenärztlichen Vereinigungen würden Milliarden Euro verschwendet, während die niedergelassenen Mediziner wirtschaftlich ausgehungert würden. So gebe es Pläne im Gesundheitsministerium, die Gebührenordnung für Ärzte zu ändern und die Honorare noch weiter zu senken.
Quelle: ddp/aerzteblatt.de Freitag, 11. April 2008
Sozialversicherung mit neun Milliarden Euro Überschuss
Die gesetzliche Sozialversicherung hat im vergangenen Jahr einen Überschuss von neun Milliarden Euro erwirtschaftet. Zum Überschuss 2007 steuerte die Bundesagentur für Arbeit dank guter Konjunktur allein 6,6 Milliarden Euro bei.
Die Rentenversicherer erzielten einen Überschuss von einer Milliarde Euro, die gesetzliche Krankenversicherung von 1,8 Milliarden Euro. Dagegen wies die gesetzliche Pflegeversicherung ein Defizit von 321 Millionen Euro auf.
Quelle: Ärzte Zeitung, 14.04.2008
Bundesfinanzhof verschärft Anforderungen an Rechnungen
Umsatzsteuerpflichtige Ärzte sollten darauf achten, dass sie nur Rechnungen bezahlen, in denen der Name und der Sitz des leistenden Unternehmens angegeben sind.
Die Angaben müssen für die Finanzverwaltung leicht nachprüfbar sein, urteilte der Bundesfinanzhof in München. Sind die Angaben falsch oder unvollständig, muss danach das Finanzamt die enthaltene Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer anerkennen.
Urteil des Bundesfinanzhofs, Az.: V R 61/05
Quelle: Ärzte Zeitung, 10.04.2008
Anspruch auf stationäre Behandlung begrenzt
Auch Privatversicherte müssen auf ambulante Reha ausweichen - selbst wenn der Aufwand für sie höher ist
Eine ambulante Behandlung ist für Patienten auch dann zumutbar, wenn sie mit größeren Umständen und höherem Aufwand verbunden ist - der private Krankenversicherer muss die Kosten für die stationäre Behandlung in einem solchen Fall nicht übernehmen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz entschieden.
Eine Frau wurde nach einem Schlaganfall zwölf Tage lang in einer Akutklinik behandelt und dann mehr als fünf Monate lang stationär in einem neurologischen Rehabilitationszentrum. Der private Krankenversicherer übernahm nur für zehn Wochen die Kosten für den Aufenthalt im Zentrum. Dagegen klagte die Frau, blieb aber sowohl vor dem Landgericht als auch vor dem OLG ohne Erfolg.
Das Unternehmen habe die Kostenübernahme wegen mangelnder medizinischer Notwendigkeit zu Recht verweigert, entschieden die OLG-Richter. Nach Aussage eines Sachverständigen hätten die stationären Therapiemaßnahmen in dem Zentrum auch ambulant erbracht werden können.
Am Wohnort der Frau gab es ein ambulantes neurologisches Rehabilitationszentrum, das über die erforderlichen Einrichtungen und einen eigenen Fahrdienst verfügte. Entgegen der Ansicht der Frau mussten die behandelnden Ärzte aus dem Zentrum vor Gericht nicht gehört werden. "Der Nachweis der medizinischen Notwendigkeit einer stationären Heilbehandlung kann nicht durch Zeugnis eines Behandlers geführt werden, was allgemein anerkannt ist", so das OLG.
Die Richter gestanden der Patientin zwar zu, dass die ambulante Behandlung mit höherem Aufwand verbunden war. "Allein dies macht die ambulante Behandlung jedoch nicht unzumutbar und vermag daher nicht die Notwendigkeit einer stationären Behandlung zu begründen." Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz, Az.: 10 U 216/06
Quelle: Ärzte Zeitung, 15.04.2008
Geburtstag ist Stichtag für Steuervorteil beim Praxiserlös
Bundesfinanzhof präzisiert 55-Jahre-Grenze
Kollegen, die beim Praxisverkauf den einmaligen steuerlichen Freibetrag von 45.000 Euro in Anspruch nehmen wollen, müssen zum Zeitpunkt der Veräußerung mindestens 55 Jahre alt sein. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
Wer seine Praxis veräußert, dem steht nach Paragraf 16 Absatz 4 Einkommensteuergesetz (EStG) ein Freibetrag von 45.000 Euro zu, wenn er das 55. Lebensjahr vollendet hat. Umstritten war bislang, ob das 55. Lebensjahr erst am Ende des steuerlichen Veranlagungszeitraums erreicht sein musste oder bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs.
Jetzt hat der Bundesfinanzhof festgelegt: Entscheidend ist der Termin des Verkaufs. Für Ärzte bedeutet das: Sie sollten bei der Vertragsgestaltung darauf achten, dass der Zeitpunkt der Veräußerung nach ihrem 55. Geburtstag liegt.
Urteil des Bundesfinanzhofs, Az.: X R 12/07
Quelle: Ärzte Zeitung, 11.04.2008
Ärzte wollen den Klinik-MVZ Paroli bieten
Im Osnabrücker MediPark arbeiten Haus- und Fachärzte, die ihre Selbstständigkeit bewahren wollen
- Wenn in der Umgebung Kliniken zunehmend Medizinische Versorgungszentren (MVZ) gründen, sind niedergelassene Ärzte durchaus nicht auf verlorenem Posten - wenn sie reagieren. Ein Beispiel ist der MediPark Osnabrück. Dort fühlen die Ärzte sich gut gerüstet, um der Konkurrenz aus den MVZ der Kliniken der Stadt zu bestehen. Die gute Infrastruktur des Zentrums hat Kollegen vor allem aus den benachbarten Stadtgebieten bewogen, sich im MediPark neu niederzulassen.
- Zahnärzte, Urologen, Hausärzte, Orthopäden, Augenärzte, Chirurgen, Internisten, ein Physiotherapeut, ein Orthopädie-Schuhmacher, eine Apotheke - insgesamt 20 Ärzte und andere Anbieter von Gesundheitsleistungen haben im MediPark ihre neuen Räume eröffnet. Der vergleichsweise moderate Quadratmeterpreis von 8,90 Euro dürfte ein Übriges getan haben. Keinen der Ärzte zieht es in ein MVZ.
Quelle: Christian Beneker. Ärzte Zeitung, 16.04.2008
Anästhesiekongress: Narkosen so sicher wie nie
Bei gesunden Patienten ohne Vorerkrankung ist die Wahrscheinlichkeit eines narkosebedingten Zwischenfalls sehr gering. Narkosen waren noch nie so sicher wie heute. Darauf hat die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) im Vorfeld des Deutschen Anästhesiekongresses hingewiesen. Das Treffen findet vom 26. bis 29. April im Kongresscenter Ost Nürnberg statt.
"Die Narkose hat in Deutschland ein extrem hohes Sicherheitsniveau erreicht. Die Rate von Zwischenfällen liegt bei 1 zu 250.000", hieß es aus der Fachgesellschaft.
Quelle: hil/aerzteblatt.de, Montag, 14. April 2008
Was tun mit Patienten über 200 Kilo?
Patienten, unter denen sich die OP-Tische biegen, sind für Oliver Mann fast Alltag. Doch diese Patientin war selbst für den auf Fettleibigkeit spezialisierten Chirurgen am Hamburger Universitätsklinikum Eppendorf Rekord: 350 Kilogramm brachte die Frau auf die Waage.
"Vor einigen Jahren war das noch die absolute Ausnahme. Dieses Jahr hatten wir aber schon fünf, sechs Patienten über 200 Kilo." Und Hamburg ist kein Einzelfall. "Das ist ein Trend, der den Krankenhäusern zunehmend Sorge macht", sagt Daniel Wosnitzka von der Deutschen Krankenhausgesellschaft in Berlin.
Ein Blick in die Statistiken zeigt, vor welch schwer wiegenden Problemen das Gesundheitssystem steht. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts hat jeder zweite Erwachsene in Deutschland Übergewicht, davon gilt ein Fünftel als fettleibig.
Quelle: Irena Güttel. Ärzte Zeitung, 11.04.2008
Der erste Eindruck ist entscheidend
Wenn ein Patient Ihre Praxis betritt, so sind dies entscheidende Momente. In Sekunden bilden sich positive oder negative Meinungen in seinem Kopf. Deshalb ist es so wichtig, dass das Praxisteam Patienten auf die richtige Art empfängt.
Widmen Sie diesen ersten Sekunden und Minuten der Patienten in den Praxisräumen Ihre besondere Aufmerksamkeit, und überprüfen Sie, wie das in Ihrer Praxis klappt.
* Werden Patienten sofort gegrüßt?
* Wird von Patienten rasch Notiz genommen, gibt es Blickkontakt?
* Sind die Arbeitsplätze, vor allem am Empfang, "geöffnet", also mit Arzthelferinnen besetzt?
* Wie finden sich Patienten zurecht, wenn ein Arbeitsplatz nicht besetzt ist, zum Beispiel an der Anmeldung?
* Gibt es Wartezeiten?
* Wird eine Wartezeit begründet oder wenigstens entschuldigt?
* Werden Patienten zu einem anderen Gesprächspartner weitergeleitet oder nur geschickt?
* Wird auch der letzte Patient kurz vor dem Schließen noch freundlich empfangen?
Für Patienten sind die ersten Minuten ihres Aufenthalts in der Praxis entscheidend für ihr Qualitätsurteil. Gut ist es, wenn sie sich bestätigt fühlen, eine richtige Wahl getroffen zu haben. Es gilt zu bedenken, dass Patienten von der fachlichen und kommunikativen Kompetenz der Arzthelferin an der Anmeldung auch auf die Qualität der übrigen Praxis schließen. Das gilt natürlich auch für die Ansprache der Patienten am Telefon.
Quelle: Theresia Wölker. Ärzte Zeitung, 15.04.2008
Frankreich setzt auf Sparkurs bei den Kassen
Obwohl sich die finanzielle Lage der Krankenversicherung in Frankreich seit Sommer 2007 deutlich verbessert hat, will die Regierung bis Ende 2009 über fünf Milliarden Euro sparen.
Diesmal geht es nicht allein darum, die Ausgaben zu bremsen, sondern das riesige Defizit des französischen Haushaltes, das Ende 2007 fast 30 Milliarden Euro betrug, zu beseitigen. Außer der Krankenversicherung sollen auch andere Öffentliche Haushalte bis 2011 fünf Milliarden Euro pro Jahr sparen, teilte Finanzminister Eric Woerth mit. Mit diesen Maßnahmen soll Frankreich in drei Jahren wieder alle Kriterien der EU-Wirtschaftspolitik erfüllen, und sich dadurch hohe Sanktionen ersparen.
- Vor allem plant die Regierung, die gesetzliche Krankenversicherung von einigen Pflichtleistungen zu entlasten, die dann von den privaten Ergänzungsversicherungen übernommen sein sollten. Eine Erhöhung der Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge ist aber ausgeschlossen. Gleichzeitig will die Regierung ab 2009 das gesamte Gesundheitssystem modernisieren.
Quelle: Ärzte Zeitung, 14.04.2008
Dänemark: Aktionsplan gegen hohen Krankenstand
Die dänische Regierung will mit einem Aktionsplan gegen den drastischen Anstieg von Krankmeldungen bei Arbeitnehmern ankämpfen. Bis 2015 solle die Zahl der Krankmeldungen um 20 Prozent gesenkt werden, kündigte das Arbeitsministerium am Montag an.
- In Dänemark erscheinen jeden Tag mindestens 150.000 Arbeitnehmer aus Krankheitsgründen nicht zur Arbeit – das sind rund fünf Prozent der arbeitsfähigen Bevölkerung.
- In Deutschland lag der Krankenstand im vergangenen Jahr dem Bundesgesundheitsministerium zufolge bei 3,21 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.
Quelle: afp/aerzteblatt.de, Montag, 14. April 2008
Gesunde Kranke blockieren Betten in Kliniken
Immer mehr Betten in den staatlichen britischen Krankenhäusern werden von gesunden Patienten blockiert, die keine Familienangehörigen mehr haben, die sich um sie kümmern können. Nach neuen Schätzungen werden im Königreich mindestens 2.250 Klinikbetten dauerhaft von eigentlich gesunden Patienten blockiert.
Quelle: Ärzte Zeitung, 11.04.2008
Experten: Immer mehr Menschen werden onlinesüchtig
Immer mehr Menschen erkranken an Onlinesucht. Schon heute gebe es zwei Millionen Internetabhängige in Deutschland, betonten Experten bei einer Anhörung des Bundestags-Kulturausschusses zu einem Antrag der Grünen-Fraktion. Die Sachverständigen forderten unter anderem bessere Therapieangebote.
Quelle: kna/aerzteblatt.de Freitag, 11. April 2008
Hirnzellen aus dem Uterus
Die Nachrichten aus der Stammzellforschung werden immer spektakulärer. Der neueste Coup: Wissenschaftler verwandeln Stammzellen aus dem Uterus in Nervenzellen.
Ein Forscherteam der Yale School of Medicine injizierte uterine Stammzellen in das Gehirn von Mäusen mit Parkinson. Ihre Ergebnisse präsentierten die Stammzellforscher als Abstract auf dem Jahrestreffen der Society for Gynecologic Investigation (SGI) vom 26. bis 29. März 2008 in San Diego, Kalifornien.
- Die Stammzellen in dieser Studie stammten von menschlichen Endometriumzellen. Mithilfe einer speziellen Kultur entwickelten sich daraus Nervenzellen mit axonähnlichen Ausläufern und Zellkörpern in Pyramidenform, wie sie für Neurone typisch sind. Nachdem die Forscher die Stammzellen in das Gehirn der Mäuse injiziert hatten, stieg das Dopaminlevel der Tiere an.
Quelle: (fah) Taylor SH et al. Abstract beim Annual Scientific Meeting of the Society for Gynecologic Investigation (SGI), 26. - 29. März 2008, San Diego, USA. Gynäkologie + geburtshilfe-Newsletter, 10.04.2008
Wie das Gehirn Entscheidungen trifft
Bereits einige Sekunden, bevor Menschen eine Entscheidung bewusst treffen, lassen sich Anzeichen der Absicht aus dem Gehirn auslesen. Das zeigt eine aktuelle Studie von Wissenschaftlern des Max-Planck-Instituts für Kognitions- und Neurowissenschaften in Leipzig, der Charité-Universitätsmedizin Berlin sowie des Bernstein Zentrums für Computational Neuroscience Berlin. Die Arbeitsgruppe veröffentlichte ihre Ergebnisse online in der Zeitschrift Nature Neuroscience (doi:10.1038/nn.2112).
Ein Team von Wissenschaftlern um John-Dylan Haynes hat mithilfe der Magnetresonanztomografie Veränderungen im Gehirn untersucht, die einer bewussten Entscheidung vorausgehen: Die Testpersonen konnten sich frei entscheiden, ob sie mit der rechten oder der linken Hand einen Knopf betätigen. Anhand einer vor ihren Augen abgespielten Buchstabenfolge sollten sie anschließend angeben, zu welchem Zeitpunkt gefühlsmäßig ihre Entscheidung gefallen war.
Ziel des Experiments war es, herauszufinden, wo im Gehirn solche selbstbestimmten Entscheidungen entstehen, und vor allem, ob dies geschieht, bevor es uns bewusst wird. Bereits sieben Sekunden vor der bewussten Entscheidung konnten die Wissenschaftler aus der Aktivität des frontopolaren Kortex an der Stirnseite des Gehirns vorhersagen, welche Hand der Proband betätigen wird.
Zwar ließ sich die Entscheidung der Probanden nicht mit Sicherheit voraussagen, die Häufigkeit richtiger Prognosen lag aber deutlich über dem Zufall. Dies deutet darauf hin, dass sich die Entscheidung schon zu einem gewissen Grad unbewusst anbahnt, aber noch nicht endgültig gefallen war.
Schon vor über 20 Jahren ist es dem amerikanischen Neurophysiologen Benjamin Libet gelungen, ein Gehirnsignal, das sogenannte "Bereitschaftspotenzial" zu messen, das einer bewussten Entscheidung um einige hundert Millisekunden vorausgeht. Libets Experimente lösten eine heftige Debatte um die Willensfreiheit aus. Wenn Entscheidungsprozesse unbewusst abliefen, sei der freie Wille eine Illusion, so argumentierten einige Wissenschaftler. Andere hingegen bezweifelten die Aussagekraft der Daten, vor allem wegen der kurzen Zeitspanne zwischen Bereitschaftspotenzial und bewusster Entscheidung.
- Die lange Zeitspanne, welche die neue Untersuchung umfasst, ist beispiellos. "Normalerweise untersucht man die Hirnaktivität einer Person, während sie eine Entscheidung trifft und nicht schon Sekunden vorher", sagte Haynes. Dass selbst gewählte Entscheidungen vom Gehirn schon so früh angebahnt würden, habe bisher niemand für möglich gehalten.
Quelle: hil/aerzteblatt.de, Montag, 14. April 2008
Studium kostet ohne Gebühren bis zu 55.000 Euro
Ein Studium in Deutschland kostet nach Berechnungen des Deutschen Studentenwerks durchschnittlich bis zu 55.000 Euro. Dieser Betrag gilt für zwölf Semester ohne Studiengebühren. "Zehn Semester schlagen mit rund 46.000 Euro zu Buche, ein sechssemestriges Bachelor-Studium immer noch mit 28.000", teilte die Organisation in Berlin mit.
Berechnungsgrundlage sind die 770 Euro an monatlichen Einnahmen, über die Studierende gemäß der aktuellen Sozialerhebung von 2006 durchschnittlich verfügen. Hochgerechnet auf Semester oder Jahre ergibt sich daraus ein Orientierungswert für die Durchschnittskosten. Von den Eltern werden die Studierenden im Schnitt mit 448 Euro pro Monat unterstützt.
Quelle: Ärzte Zeitung, 15.04.2008
BAO-Kongress am 16. und 17.05.2008 in Bremen
Thema: "Erfolgreich in den neuen Vertragsstrukturen"
Das vollständige Kongressprogramm können Sie auf unserer Homepage herunterladen unter:
http://www.operieren.de/content/e3472/e14699/e14719/e17230/FlyerBAO(2).pdf
Anmeldungen sind erbeten unter: http://www.operieren.de/content/e3221/e6257/index_ger.html
Für diese Veranstaltung erteilt die Ärztekammer Bremen 5 Fortbildungspunkte.
Prof. Dr. Jost Brökelmann, Redakteur BAO-MAO-Aktuell
Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V. – BAO
Präsident Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg
Vereinsregister VR 6346
Managementgesellschaft Ambulantes Operieren – MAO
Sterntorbrücke 1, D-53111 Bonn
Tel.: 0228-692423, Fax: 0228-631715
E-Mail: baobonn@t-online.de oder maobonn@t-online.de
Internet: http://www.operieren.de oder http://www.mao-bao.de