Bundessozialgericht kippt Barmer-Hausarztvertrag
Die Barmer Ersatzkasse kann ihren Hausärztevertrag mit bundesweit 2,3 Millionen eingeschriebenen Versicherten nicht in bisheriger Form fortsetzen. Der Vertrag erfülle nicht die Voraussetzungen der so genannten integrierten Versorgung, urteilte am Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az: B 6 KA 27/07 R). Abgesehen von der Finanzierung sei der Vertrag dadurch aber nicht unwirksam oder rechtswidrig.
Nach eigener Schätzung muss die Barmer nun aus der Anschubfinanzierung einbehaltene 40 bis 60 Millionen Euro an die Kassenärztlichen Vereinigungen nachzahlen. Dennoch werde der Vertrag fortgeführt, bekräftigten die Krankenkasse und auch die Bundesvereinigung Deutscher Apothekenverbände.
Quelle: afp/ddp/aerzteblatt.de Mittwoch, 6. Februar 2008
Unterstützung für Bayerns Hausärzte
Ist das GKV-System marode? Gibt es überhaupt Alternativen?
Zustimmung erhielten die Hausärzte von FDP und Grünen. Bei CSU und SPD reichen die Reaktionen von Skepsis bis Kritik. Max Straubinger (CSU) warnte Ärzte davor, dass die rechtlichen Auswirkungen überhaupt nicht absehbar seien, sagte er der "Süddeutschen Zeitung". Indessen laufen auch in Baden-Württemberg die Vorbereitungen auf den Tag X. Medi hat ein Modell erarbeitet, um Ärzten nach dem Ausstieg finanzielle Sicherheit zu geben.
Quelle: Ärzte Zeitung 4.02.2008
Baden-Württemberg: Auch hier Rückgabe der Kassenzulassungen im Gespräch
Nach den bayerischen Hausärzten planen einem Zeitungsbericht zufolge auch die Kollegen in Baden-Württemberg die Rückgabe ihrer Kassenzulassungen. Der Vorsitzende der Ärzteorganisation Medi, Werner Baumgärtner, sagte der "Stuttgarter Zeitung" vom Freitag, dass bis Mitte März 16 Veranstaltungen zum Ausstieg aus dem System der Krankenkassen geplant seien. Bis Mitte April rechnet Baumgärtner den Angaben zufolge dann damit, dass 75 Prozent der Mediziner ihre Bereitschaft zu einem Ausstieg notariell hinterlegt haben.
Quelle: afp/aerzteblatt.de Freitag, 1. Februar 2008
Ärzte und Ersatzkassen starten Probelauf
Anfang März, spätestens aber im April soll das Ersatzkassenprojekt in Nordhessen starten. Unklar ist allerdings noch die Rolle, die die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Hessen bei der Abrechnung von medizinischen Leistungen spielen wird.
Für die KV bedeutet das Pilotprojekt nach Paragraf 73 c SGB V eine Konkurrenz. Wenn die Versicherten mitziehen und sich genügend Partnerärzte in Kassel und im Schwalm-Eder-Kreis finden, geht der Sicherstellungsauftrag auf die Ersatzkassen über - und die KV verliert ihr Monopol.
Quelle: Ärzte Zeitung 7.02.2008
Betriebskassen im Norden wollen Privattarif anbieten
BKK-Patienten im Norden sollen sich bald über einen Wahltarif als Privatpatient behandeln können. Die schleppende Genehmigung der Satzungen bremst den "BKK Arzt privat" noch aus.
Nach Auskunft des BKK-Landesverbandes Nord hat die Aufsicht erst für drei kleine der insgesamt 14 Betriebskrankenkassen im Norden die Satzungen mit dem Wahltarif genehmigt. Der Landesverband erwartet aber Genehmigungen für weitere Mitgliedskassen, so dass in Schleswig-Holstein der Wahltarif demnächst umgesetzt werden kann.
Dort ist der Rahmenvertrag wie berichtet mit der Ärztegenossenschaft vereinbart worden. Bei dem Wahltarif müssen die BKK-Versicherten nicht wie bislang in der Kostenerstattung Arztrechungen direkt bezahlen, sondern erhalten von ihrer Kasse lediglich den Eigenanteil berechnet. Dieser beträgt pauschal zehn Prozent des Rechnungsbetrages und ist auf höchstens 200 Euro im Jahr begrenzt. Wer sich für den Wahltarif entscheidet, wird mit einer speziellen Krankenversicherungskarte ausgestattet, muss keine Praxisgebühr bezahlen und soll in den Praxen wie ein Privatpatient behandelt werden.
Teilnehmende Ärzte müssen sich verpflichten, ihre Leistungen nach dem 1,3fachen GOÄ-Satz abzurechnen. Auch Ärzte, die nicht Mitglied beim Vertragspartner Ärztegenossenschaft sind, können sich beteiligen.
Quelle: Ärzte Zeitung 7.02.2008
"Qualität und Sicherheit nur im Monopol"
Nur der Monopol-Korporatismus im System der Kassenärztlichen Vereinigungen garantiert, dass Patienten in Deutschland eine qualitativ hochwertige und jederzeit sichere Versorgung bekommen. Hausarzt-Verträge, wie sie jetzt die AOK-Baden-Württemberg vorbereitet, gefährden dies.
Das ist im Kern die These von KBV-Vorstand Dr. Carl-Heinz Müller bei einer Konferenz des Marktforschungs-Unternehmens Insight Health. Anders als sein Mitvorstand in der KBV, Dr. Andreas Köhler, der den Vertragswettbewerb zumindest als gegeben akzeptiert und der versucht, unterhalb der Kollektivverträge für alle spezielle Vertragsangebote zu entwickeln, sieht Müller erhebliche Risiken für Patienten, wenn es Kassen gelingt, einen Teil der Ärzte für einen Teil der Versorgung aus dem Kollektivvertragssystem herauszulösen.
Quelle: Ärzte Zeitung 7.02.2008
Chirurgen klagen über veraltete Wundversorgung
Der Berufsverband Deutscher Chirurgen kritisiert die zurückhaltende Anwendung moderner Wundversorgungssysteme. Er beruft sich dabei auf eine Studie des Kieler Instituts für Gesundheits-System-Forschung, das über 800 niedergelassene Ärzte, darunter überwiegend Allgemeinärzte und Internisten zur Versorgung von Patienten mit chronischen Wunden befragt hatte.
Danach wurden 40 Prozent der Patienten mit traditionellen oder sonstigen Wundauflagen versorgt. 60 Prozent bekamen moderne feuchte Wundauflagen. Mit 90 Prozent zeigten die Ärzte aber eine starke Präferenz für moderne Versorgungssysteme. Diese werden allerdings zurückhaltend eingesetzt, weil Ärzte sich unter Budgetdruck sehen.
Quelle: Ärzte Zeitung 5.02.2008
EBM 2008: 01100 gilt auch für ein Telefonat am Sonntagmorgen
Frage: Kann ich die 01100 auch dann abrechnen, wenn der Patient mich unvorhergesehen telefonisch an einem Sonntagvormittag in Anspruch nimmt?
Antwort: Die Nummer 01100 gilt für die unvorhergesehene Inanspruchnahme zu den in der Leistungslegende angegebenen Zeiten. Dazu zählt auch der Sonntag. Die telefonische Inanspruchnahme ist hier nicht ausgenommen. Wenn Sie ein Patient also an einem Sonntagvormittag unvorhergesehen anruft, ist dies mit der 01100 zu berechnen. Erfolgt der Anruf sonntags vor 7 Uhr, könnten Sie die Nummer 01101 ansetzen.
Quelle: Ärzte Zeitung 6.02.2008
EBM 2008:Telefonische Beratung schlägt aufs Budget
Frage: Eine Patientin ruft mich wegen einer Erkrankung an. Ich rechne die G0P 01 435 ab. Habe ich damit bereits einen budgetrelevanten Fall ausgelöst?
Antwort: Ja. Die telefonische Inanspruchnahme durch eine Patientin nach G0P 01 435 im Zusammenhang mit einer Erkrankung ist eine kurative Leistung. Damit wird die Praxisgebühr fällig und ein kurativer Fall ausgelöst, der sowohl ein Regelleistungsvolumen bezüglich der Vergütung in Gang setzt als auch eine Richtgröße im Verordnungsbereich. Die GOP kann mehrmals - auch am gleichen Tag - zu verschiedenen Zeiten zum Ansatz kommen.
Wird allerdings durch einen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt die Grundpauschale ausgelöst, ist die GOP 01 435 wieder zu streichen, denn die telefonische Beratung ist Inhalt der Grundpauschale. Da die Vergütung der telefonischen Beratung mit 60 Punkten äußerst dürftig ist und zudem in der Grundpauschale aufgeht, sollten telefonische Beratungen aus betriebswirtschaftlichen Gründen bei GKV-Patienten die Ausnahme bleiben.
Quelle: hw /ÄP Gynäkologie 1_2008,7
BSG bekräftigt die Altersgrenze für Vertragsärzte erneut
Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat erneut die gesetzliche Altersgrenze von 68 Jahren für Vertragsärzte gebilligt. Sie sei im Interesse des Gemeinwohls gerechtfertigt und auch von europäischem Recht gedeckt, urteilte am Mittwoch der Vertragsarztsenat des BSG.
Bereits 1998 hatten das BSG wie auch das Bundesverfassungsgericht die 1992 eingeführte Altersgrenze gebilligt, sich aber vorrangig auf eine Prüfung des deutschen Rechts konzentriert.
Mit seinem neuen Angriff stützte sich ein Allgemeinarzt aus Bayern nun vorrangig auf europäisches Recht. Nach einer inzwischen in Deutschland umgesetzten Richtlinie sei jede Diskriminierung wegen Alters verboten. Die unterstellte Leistungsabnahme im Alter sei "eine pauschale Unterstellung" und für Ärzte nie belegt worden. Für junge Ärzte gebe es genug Niederlassungsmöglichkeiten im ländlichen Raum.
Das BSG wies die Klage ab. Im Oktober 2007 habe der Europäische Gerichtshof (EuGH) zwar festgestellt, dass jede Altersgrenze eine Altersdiskriminierung sei. Gleichzeitig hätten die Europarichter den EU-Staaten aber einen weiten Spielraum gelassen, dies mit Gründen des Gemeinwohls zu rechtfertigen.
Deshalb bestehe kein Anlass, den Streit dem EuGH vorzulegen, so das BSG.
Urteil des Bundessozialgerichts, Az.: B 6 KA 41/06 R
Quelle: Ärzte Zeitung 7.08.2008
GKV-Leistungen taugen nicht als IGeL
GKV-Leistungen dürfen Kassenärzte nicht als IGeL anbieten. Das geht aus einem Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfalen hervor.
Im EBM-Forum der "Ärzte Zeitung" taucht die Frage immer wieder mal auf: Könnte man nicht einige der Einzelleistungen, die jetzt von den Pauschalen geschluckt wurden, den GKV-Patienten als Privatleistung anbieten?
Das LSG sagt dazu nein. Kassenärzte, die GKV-Leistungen als Privatleistungen anbieten, verletzen ihre vertragsärztlichen Pflichten. In dem entschiedenen Fall hatte ein Orthopäde eine Infusion über GOÄ abgerechnet. Der Patient war damit zwar einverstanden, aber nur, weil ihn der Arzt nicht darüber aufgeklärt hatte, dass es sich bei der Infusion eigentlich um eine Kassenleistung handelt.
Selbst im Falle einer umfassenden Beratung von Patienten - dass es sich um eine GKV-Leistung handelt, die bei anderen Ärzten auf Chipkarte und nicht gegen eigene Bezahlung zu haben ist - rät Medizinrechtler Olaf Walter davon ab, Kassenleistungen privat abzurechnen: "Da wäre ich sehr vorsichtig." Disziplinarmaßnahmen der KVen seien in solchen Fällen zu erwarten.
Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen, Az.: L 11 KA 114/04;
Quelle: Ärzte Zeitung 6.02.2008
Drei Jahre Probezeit für den Praxis-Partner
Wird ein Arzt als Partner in eine Gemeinschaftspraxis, ein Medizinisches Versorgungszentrum oder eine andere Berufsausübungsgemeinschaft, die in der Rechtsform einer Personengesellschaft betrieben wird, aufgenommen, haben die Gesellschafter nach einem aktuellen Urteil des BGH (Az.: II ZR 284/05) innerhalb einer dreijährigen Probezeit danach das Recht, sich durch einseitige Kündigung ohne Vorliegen eines Kündigungsgrundes von ihrem Partner zu trennen.
Quelle: Arzt & Wirtschaft 01/2008,12
Widerspruchsmöglichkeit gegen Bescheide und sonstige Verwaltungsakte ist entfallen
Im Bundesland Nordrhein-Westfalen wurde jüngst eine Verwaltungsreform durchgeführt, von der auch die Ärztekammer Nordrhein betroffen ist. Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 9.10.2007 mit Wirkung zum 1.11.2007 das so genannte Bürokratieabbaugesetz II beschlossen und in Kraft gesetzt.
Hierfür wird auf einen Verfahrensschritt in der Verwaltung verzichtet, nämlich das so genannte Widerspruchsverfahren, der bislang mit einem Widerspruchsbescheid abgeschlossen wurde.
Der Adressat eines Bescheides, insbesondere eines ablehnenden Bescheides, muss künftig sofort das Verwaltungsgericht bemühen, um den von der Behörde erlassenen Bescheid überprüfen zulassen.
Bescheide, die bis zum 31.12.2007 erlassen wurden, werden nach altem Recht weiter bearbeitet. All dies trifft nicht auf Prüfungsentscheidungen zu.
Informationen zum Bürokratieabbaugesetz II und die zuständigen Verwaltungsgerichte sind auf der Homepage der Ärztekammer Nordrhein (http://www.aekno.de) nachzulesen.
Quelle: Christina Hirthammer-Schmidt-Bleibtreu, Justitiarin der Ärztekammer Nordrhein. Rheinisches Ärzteblatt 2/2008, 6
Kliniken und KV werben mit Qualität der Ärzte
Großes Interesse im Internet
KV und Krankenhäuser in Hamburg werben mit der Qualität der ärztlichen Arbeit. Sie stützen sich auf den Qualitätsbericht der KV und auf den Hamburger Krankenhausspiegel.
"Die Qualität ärztlicher Arbeit wird im ambulanten Bereich sehr strikt geprüft - die Patienten können also beruhigt ambulante ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen", sagte KV-Vorstand Walter Plassmann. Er verwies auf die freiwilligen Qualitätszirkel der Ärzte und auf Qualitätssicherungsmaßnahmen, denen "fast jede neue Behandlungsmethode" unterliege. Keine andere Berufsgruppe unterliege so strengen Qualitätsprüfungen und trage dafür auch die Kosten.
Auch die 24 am Hamburger Krankenhausspiegel beteiligten Krankenhäuser sind mit ihren Ergebnissen und der Resonanz in der Öffentlichkeit zufrieden.
Christoph Kranich von der Verbraucherzentrale sieht seine Stärke in der laienverständlichen Darstellung. In den ersten zehn Monaten seit Bestehen haben sich etwa 40.000 Besucher im Internet informiert.
Informationen im Netz: http://www.hamburger-krankenhausspiegel.de
Quelle: Ärzte Zeitung 4.02.2008
Wegfall der degressiven Abschreibung, höhere steuerliche Freibeträge für Erben und vieles mehr
Anleger müssen ab Januar 2009 für Zinsen, Dividenden und Kursgewinne über dem Sparerpauschbetrag 25 Prozent Abgeltungssteuer zahlen.
Das änderte sich für Selbstständige
Kaufsumme: Die degressive Abschreibung ist weg. Also ist es nicht mehr möglich, den größten Teil der Kaufsumme schon im Jahr des Kaufs abzusetzen. Stattdessen müssen sich Selbstständige seit Jahresbeginn mit der linearen Abschreibung begnügen.
150-Euro-Grenze: Die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter sank mit Jahresbeginn von 410 auf 150 Euro. Seit Neujahr ist es nur noch möglich, Praxisanschaffungen bis 150 Euro komplett in einem Jahr abzuschreiben.
Das änderte sich für Erben
Ehegatten: Laut Gesetzentwurf sollen Ehepartner künftig 500.000 Euro steuerfrei erben oder als Geschenk erhalten können. Bisher 300.000 Euro. Neu: Auch eingetragene Lebenspartner erben steuerfrei bis zu 500.000 Euro.
Enkel: Für sie vervierfacht sich der Freibetrag auf 200.000 Euro.
Immobilien: Bisher wurde Immobilienbesitz im Fall von Erbschaft oder Schenkung mit einem Einheitswert von 60 Prozent des tatsächlichen Verkehrswerts angesetzt. Künftig sollen es 90 Prozent sein. Wer eine Immobilie erbt, zahlt künftig somit deutlich mehr ans Finanzamt.
Das änderte sich für Helfer und Spender
Ehrenamt: Rückwirkend zum 1. Januar 2007 sparen solche Menschen Steuern, die sich nebenberuflich engagieren.
Erhalten sie eine Aufwandsentschädigung, ist diese nun bis zur Höhe von 500 Euro im Jahr steuer- und sozialabgabenfrei.
Spenden: Bis zu 200 Euro können nun auch durch einfachen Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung nachgewiesen werden. Eine Spendenquittung ist nicht mehr notwendig.
Der Höchstbetrag für den Spendenabzug wird auf 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte angehoben. Bisher waren nur fünf oder zehn Prozent absetzbar.
Belege: Rechnungen für Handwerkertätigkeiten und Kinderbetreuungskosten müssen seit 1. Januar 2008 nicht mehr mit der Steuererklärung, sondern nur auf Anforderung durch das Finanzamt eingereicht werden.
Quelle: Arzt & Wirtschaft 01/2008,49-50
Urlaubsplanung - das müssen Praxischefs beachten
Jahr für Jahr müssen sich Ärzte mit ihren Mitarbeiterinnen darüber verständigen, wer wann Urlaub machen kann. Hier sind die wichtigsten Fragen - und Antworten.
* Muss in jedem Betrieb ein so genannter "Urlaubsplan" aufgestellt werden?
Nein, aber das ist - je nach Größe der Praxis - empfehlenswert.
* Wenn die Mitarbeiterinnen ihre Wünsche eingetragen haben: Wer legt dann endgültig fest, wer zu welcher Zeit Urlaub machen kann?
Der Arbeitgeber legt das fest - unter Berücksichtigung der Wünsche der Arbeitnehmerinnen. Davon darf er nur abweichen, wenn dringende betriebliche Gründe entgegenstehen oder Terminwünsche anderer Kollegen "vorgehen".
* Was ist, wenn mehrere Arbeitnehmer zur selben Zeit in Urlaub gehen wollen, aber nicht entbehrlich sind?
Familienmütter haben Vorrang vor Alleinstehenden, wenn die Eltern auf die Ferienmonate angewiesen sind. Sonst können Arbeitnehmer, die länger im Betrieb sind, vor Jüngeren den Vorzug bekommen, es sei denn, wichtige Gründe führen zu einem anderen Ergebnis.
* Was passiert, wenn eine Arbeitnehmerin einer "Zuteilung" von Urlaub nicht zustimmt?
Zuerst sollte im Gespräch mit Kollegen ein Konsens gesucht werden. Sonst entscheidet der Arbeitgeber.
* Darf der Arbeitgeber Betriebsferien anordnen?
Ja, wenn dies aus betrieblichen Gründen angezeigt ist oder dies einvernehmlich so geschieht.
* Darf der Arbeitgeber einen festgelegten Termin verschieben?
Ja, wenn dies aus dringenden betrieblichen Gründen erforderlich ist. Ein Beispiel wäre die Krankheit mehrerer Mitarbeiter ohne die Möglichkeit, dafür Ersatz zu bekommen. In diesen Fällen hat der Arbeitgeber den Mehraufwand zu tragen, der einem Mitarbeiter wegen der Verschiebung entsteht, etwa Stornogebühren.
* Was geschieht, wenn eine Arzthelferin während des Urlaubs krank wird: Kann sie die dadurch ausgefallenen Tage "anhängen"?
Nein, sie muss sich neu mit dem Arbeitgeber abstimmen. Das kann während des Urlaubs geschehen. Eigenmächtige Urlaubsverlängerung ist ein Grund zur "Abmahnung".
* Können Überstunden gesammelt werden, um so den Urlaubsanspruch zu verlängern?
Ja - aber nur, wenn der Praxischef damit einverstanden ist.
* Kann ausgefallener Urlaub noch im folgenden Jahr genommen werden?
Ja, allerdings muss das im Regelfall bis zum 31. März geschehen.
* Gilt für Teilzeitkräfte dasselbe wie für Vollzeitkräfte?
Ja. Das Bundesurlaubsgesetz spricht nur von "Arbeitnehmern", unabhängig von der wöchentlich zu leistenden Zahl an Arbeitsstunden.
* Besteht auch schon während einer Probezeit Anspruch auf Urlaub?
Nur im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber. Allerdings sieht das Gesetz für den ersten Urlaubsanspruch eine Wartezeit von sechs Monaten vor - worauf sich der Arbeitgeber im Regelfall beziehen wird.
Quelle: Ärzte Zeitung 6.02.2008
EU-Kommission will liberaleren Apothekenmarkt
Das deutsche Fremd- und Mehrbesitzverbot von Apotheken ist nach Auffassung der Europäischen Kommission nicht mit der europäischen Niederlassungsfreiheit vereinbar.
Die Behörde hat daher Ende vergangener Woche beschlossen, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten. Dies bestätigte eine Sprecherin des für Binnenmarktfragen zuständigen EU-Kommissars Charlie McCreevy. Die Kommission will durchsetzen, dass in Deutschland künftig auch Nicht-Pharmazeuten, einschließlich Kapitalgesellschaften, eine Apotheke besitzen dürfen.
Ein Dorn im Auge ist Brüssel außerdem, dass der Inhaber einer Apotheke nach der deutschen Apothekenverordnung höchstens drei Filialen betreiben darf. Sollte sich die Europäische Kommission mit ihrer Forderung nach mehr Wettbewerb im deutschen Apothekenmarkt durchsetzen, wären hierzulande auch Apothekenketten denkbar.
Quelle: Ärzte Zeitung 5.02.2008
Was verdienen Ärzte in Polen wirklich?
Zu geringe Gehälter und zu viel Arbeit: Deswegen sind polnischen Ärzte seit langem auf den Barrikaden. Jetzt hat das polnische Gesundheitsministerium eine Gehaltsliste als Bestandsaufnahme ausgearbeitet, damit im Dauerstreit mehr Transparenz entsteht.
Etwa 100 Kliniken sind gefragt worden. Die Angaben schwanken sehr stark und ein durchschnittliches Gehalt, das für alle gilt, lässt sich kaum schätzen. Denn grundsätzlich gibt es keine tariflichen Vereinbarungen, wie die Ärzte bezahlt werden.
So reicht die Brutto-Gehaltsspanne von rund 2.120 Zloty (590 Euro) bis zu 8.300 Zloty (2.300 Euro) - abhängig von der Klinik und der Spezialisierung als Facharzt.
Manche Ärzte können zum Bruttogrundgehalt durch Zusatzschichten noch dazuverdienen. Insgesamt gesehen wird deutlich, dass die Erhebung des Gesundheitsministeriums nur eine begrenzte Aussagekraft hat.
Die Lebenshaltungskosten betragen in Polen in vielen Lebensbereichen etwa ein Viertel der Preise in Deutschland.
Quelle: Ärzte Zeitung 6.02.2008
Europaweites Portal liefert Infos über Laboruntersuchungen
In sechs europäischen Sprachen sollen sich Verbraucher und Ärzte online über Labortests, Laborwerte und sinnvolle Vorsorgemaßnahmen informieren. "Labtestsonline", so der Name des Portals, ist ein Beitrag der nationalen europäischen wissenschaftlichen Fachgesellschaften für Labormedizin und der Diagnostika-Industrie zur Verbraucheraufklärung. Außerdem wollen die Gesellschaften und der Industrieverband die Vorsorge-Bereitschaft der Bevölkerung stärken.
Labtestsonline.de bietet Informationen zu mittlerweile über 100 labordiagnostischen Tests, 25 Erkrankungen sowie ein Glossar von mehr als 500 medizinischen Fachbegriffen. Die beschriebenen Labortests umfassen einfache Parameter wie Blutbild oder Blutzucker, aber auch die Infektionsdiagnostik, beispielsweise von HIV und Hepatitis, bis hin zu Untersuchungen von Risikogenen für Thrombosen.
Quelle: hil/aerzteblatt.de Freitag, 1. Februar 2008
Alkohol erhöht Risiko für Lungenkomplikationen bei Operationen
Regelmäßiger Alkoholgenuss erhöht bei Operationen das Risiko erheblicher Lungen-Komplikationen. Das berichtet eine Arbeitsgruppe um Claudia Spies, Leiterin der Klinik für Anästhesiologie und operative Intensivmedizin der Charité-Universitätsmedizin Berlin in der Zeitschrift "Alcoholism: Clinical and Experimental Research" (2008; 32: 331-338).
Quelle: hil/aerzteblatt.de Dienstag, 5. Februar 2008
Das billige Hotel
Eingebildeter Kranker wohnt in 93 Kliniken
Ein eingebildeter Kranker hat sich in Österreich in mindestens 93 Kliniken einquartiert und einen Schaden von geschätzten 100.000 Euro verursacht. Gegen den 59 Jahre alten Frührentner werde nun wegen Betruges ermittelt, berichtete die österreichische Nachrichtenagentur APA am Dienstag. Nach Polizeiangaben hatte der Mann seit 2005 Ärzten regelmäßig Verletzungen vorgetäuscht, um ins Krankenhaus aufgenommen zu werden. "Mit dieser Methode, immer gestützt auf schwer nachweisbare Symptome, wollte er Übernachtung und Essen in den Krankenhäusern erschleichen", sagte der Ermittlungsleiter. Am Sonntag wurde dann ein Oberarzt bei der Untersuchung einer angeblichen Schädelverletzung misstrauisch und erstattete Anzeige. Bei seiner ersten Vernehmung gestand der Mann sechs simulierte Verletzungen, durch Gerichtsakten wurde dann das Ausmaß seines Betruges bekannt.
Quelle: kma@news - Ausgabe 0106 vom 16.01.2008
Ehevertrag ist die beste Lösung
Neues Unterhalts- und Scheidungsrecht mischt die Karten für alle Partner neu
Das seit Anfang des Jahres geltende neue Unterhaltsrecht kann Ärzte im Falle einer Scheidung auch finanziell empfindlich treffen.
Zwar betonten die neuen Regeln stärker als zuvor die Eigenverantwortung des Ex-Partners in Bezug auf die Jobsuche oder eventuelle Unterhaltsansprüche. Wie Dr. Ulrike Haibach, Familienrechtsexpertin und Fachanwältin aus Gießen, warnt, könnten sich Ärzte dennoch mit ungeahnten Forderungen im Trennungsfall konfrontiert sehen, wenn sie nicht von vornherein die Modalitäten einer Trennung schriftlich und verbindlich fixierten.
Ein Mittel zur Klärung der Ansprüche im Falle einer Scheidung sei das Verfassen eines Ehevertrags, in dem die gegenseitigen Ansprüche wie die persönliche, berufliche und finanzielle Situation beider Partner umfassend geregelt werden.
Weitere Neuerung bei dem geänderten Scheidungsrecht ist der unabdingbare Vorrang der Forderungen der Kinder bei den Unterhaltsansprüchen. Bis diese befriedigt seien, gingen die Ex-Partner eventuell leer aus, so Haibach.
Quelle: Dagmar Kayser-Passmann. Ärzte Zeitung 16.01.2008
Prof. Dr. Jost Brökelmann, Redakteur BAO-MAO-Aktuell
Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V. – BAO
Präsident Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg
Vereinsregister VR 6346
Managementgesellschaft Ambulantes Operieren – MAO
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