Überführung von Leistungen aus Kapitel 31.2 in die MGV gemäß GKV-BStabG

3. August 2026
Sehr geehrter Herr Dr. Müller-Rath, sehr geehrte Kollegen,
vielen Dank für Ihr Schreiben und die darin enthaltenen Ausführungen zu der historischen Entwicklung und den erwarteten Auswirkungen künftiger Honorierungs- und Budgetierungsregelungen im Bereich des ambulanten Operierens durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Die von Ihnen vorgetragenen Aspekte habe ich besonders aufmerksam zur Kenntnis genommen. Ich teile Ihre Einschätzung, dass sich das ambulante Operieren in den vergangenen Jahren zu einem hochspezialisierten und für die Versorgung der Patientinnen und Patienten bedeutsamen Leistungsbereich entwickelt hat. Die Verlagerung geeigneter operativer Eingriffe aus dem stationären in den ambulanten Bereich war und ist gesundheitspolitisch gewollt und hierdurch konnten Versorgungsstrukturen aufgebaut werden, die heute einen wichtigen Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung darstellen. Mir ist bewusst, dass die wirtschaftliche Tragfähigkeit solcher Strukturen nicht nur die dort tätigen Leistungserbringer betrifft, sondern auch Auswirkungen auf die regionale Versorgungslandschaft und die Verfügbarkeit ambulanter Operationsangebote für die Patientinnen und Patienten haben kann.
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz gehört für die niedergelassenen Vertragsärzte und Psychotherapeuten zu den einschneidendsten Eingriffen in die ambulante Vergütung seit Jahren. Besonders gravierend ist die Abschaffung verschiedener extrabudgetärer Vergütungen bzw. die Rückführung von Leistungen in die Gesamtvergütung. Das Gesetz wird in vielen Versorgungs- bereichen und bei allen Fachgruppen mit großer Sorge betrachtet und nach aktuellen Hochrechnungen erhebliche Honorareinbußen zur Folge haben.
Hier kommt dem Vorstand der KVB nun die sehr wichtige Rolle zu, die Interessen aller Mitglieder, der im Freistaat niedergelassenen Ärzte und Psycho-therapeuten, bei der Umsetzung dieses Gesetzes und in künftigen Honorar-verhandlungen angemessen zu würdigen und zu vertreten.
Die Verteilung der Gesamtvergütung und Ausgestaltung im Honorarverteilungsmaßstab (HVM) erfolgt durch den Vorstand in Abstimmung mit den ärztlichen Berufsverbänden. Ich bin mir sicher, dass die von Ihnen vorgetragenen Argumente und Interessen der ambulant operierenden Fachgruppen im Rahmen der anstehen-den HVM-Anpassungen eingehend erörtert und berücksichtigt werden.
Ich danke Ihnen ausdrücklich für die ausführliche Darlegung Ihrer Sichtweise und Ihre Mühe auch mir gegenüber als Vorsitzende der Vertreterversammlung der KVB.
Freundliche und kollegiale Grüße
Dr. med. Petra Reis-Berkowicz
Vorsitzende der Vertreterversammlung
Verteiler:
AGA, Prof. Dr. Sepp Braun
BAO e.V., Dr. Axel Neumann
BNC e.V., Jan Henninger
BDA e.V., Dr. Frank Vescia
DFG e.V., Prof. Dr. Steffen Schröter
Ansprechpartner: Rebekka Macke
Telefon: 089 57093-2501
Telefax: 089 57093-2504
E-Mail: geschaeftsstelle-vv@kvb.de
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