Tarifstreit: Es ist vollbracht
Nach einem über acht Wochen andauernden Arbeitskampf und – in der Endphase – einem viertägigen Verhandlungsmarathon haben sich der Marburger Bund (MB) und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber (VKA) auf einen Tarifabschluss geeinigt.
Die Kernpunkte der Tarifeinigung:
• Einkommenserhöhungen zwischen 10 und 13 %. Die Gehaltsspanne reicht von 3.420 Euro im Monat für einen Arzt in der niedrigsten Einkommensstufe bis zu 6.500 Euro für einen leitenden Oberarzt.
• Kürzere Arbeitszeiten am Stück: Tagesdienst und Bereitschaftsdienst dürfen nun „in höchster Belastungsstufe“ 18 Stunden nicht überschreiten.
• Feste Arbeitszeit von 40 Wochenstunden.
• An Wochenenden und mit Betriebs- oder Dienstvereinbarungen kann die Arbeitszeit auf bis zu 24 Stunden verlängert werden.
• Elektronische und damit objektive Erfassung der Gesamtarbeitszeit.
• Höhere Bezahlung des Bereitschaftsdienstes für Assistenz- und Fachärzte („Kölner Stadtanzeiger“ [18.8.]).
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst, 21. August 2006, Nr. 68/2006, 10
Ambulante OPs: Niedergelassene und Krankenhäuser ab 2007 gleich gestellt
Ambulante Operateure in eigener Praxis werden ab dem 1. Januar 2007 mit festen Punktwerten extrabudgetär vergütet. „Niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser werden bei ambulanten Operationen endlich gleich gestellt“, fasste der Vorstandsvorsitzende der (KBV), Dr. Andreas Köhler, das Ergebnis einer Sitzung des Erweiterten Bundesschiedsamts in Berlin zusammen.
Die Vergütung für Leistungen des ambulanten Operierens nach Paragraph 115b des Fünften Sozialgesetzbuchs sieht derzeit noch unterschiedlich aus: Sie erfolgt für Krankenhäuser extrabudgetär, für niedergelassene Ärzte aus der budgetierten Gesamtvergütung.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Landesverbände der Krankenkassen müssen die festen Punktwerte noch aushandeln. Ab 2007 gilt die extrabudgetäre Vergütung. „Die Selbstverwaltung hat damit einen gemeinsamen Beitrag zur Stärkung des ambulanten Operierens geleistet, also einer vom Gesetzgeber gewünschten Alternative zu teuren stationären Eingriffen“, erklärte der KBV-Chef.
Quelle: http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=25367 , 21. August 2006 und http://www.kbv.de/presse/8727.html
Siehe auch BAO-MAO-Aktuell Extra vom 22.08.2006
Integrierte Versorgung nach §§ 140a ff. SGB V - Gewerbliche Infizierung einer freiberuflichen Tätigkeit
In den Fällen der integrierten Versorgung nach §§ 140a ff. SGB V werden zwischen dem Arzt und der Krankenkasse Verträge abgeschlossen, nach denen die Krankenkasse dem Arzt für die Behandlung der Patienten Fallpauschalen zahlt, die sowohl die medizinische Betreuung als auch die Abgabe von Arzneien und Hilfsmitteln abdeckt.
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist dieser Sachverhalt steuerrechtlich wie folgt zu beurteilen:
Die zwischen Krankenkasse und Arzt vereinbarte Fallpauschale umfasst Vergütungen sowohl für freiberufliche (§ 18 EStG) als auch gewerbliche (§ 15 EStG) Tätigkeiten.
Soweit diese Fallpauschalen mit Gemeinschaftspraxen vereinbart werden, kommt es bei der integrierten Versorgung unter der Voraussetzung, dass die vom BFH aufgestellte Geringfügigkeitsgrenze (1,25 %) überschritten ist, nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG zu einer gewerblichen Infizierung der gesamten Tätigkeit der Gemeinschaftspraxen.
Die an der Gemeinschaftspraxis beteiligten Ärzte haben die Einkünfte somit insgesamt als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu versteuern. Zudem unterliegt der Gewinn der Gemeinschaftspraxis der GewSt.
Quelle: G. Billstein, BMO-Steuerberatung Köln
Aufruf und Organisatorisches zur Ärztedemonstration am 22. September
Für den 22. September hat die Steuerungsgruppe Ärzteproteste eine weitere große Demonstration in Berlin geplant. Anbei übersenden wir Ihnen den entsprechenden Aufruf an Ihre Mitglieder sowie wichtige organisatorische Informationen zur Veranstaltung.
Bitte mobilisieren Sie Ihre Mitglieder, damit der 22. September wieder ein eindrucksvolles Signal unserer Entschlossenheit wird.
Michael Rauscher, Steuerungsgruppe Ärzteproteste
mailto:tagderaerzte@hartmannbund.de
Vierter Protesttag der niedergelassenen Ärzteschaft
Am 22. September 2006 mit zentraler Protestkundgebung in Berlin
am Gendarmenmarkt, Beginn 13 Uhr
100.000 Arztpraxen in Deutschland sind durch die gesetzlichen Rahmenbedingungen in ihrer Existenz bedroht. Nicht nur, dass das Honorar aus der Behandlung der Kassenpatienten absolut unzulänglich ist und inzwischen schon dreißig Prozent der Leistungen ohne Bezahlung bleiben. Durch integrierte Versorgungsverträge werden die Honorare für die niedergelassene Ärzte überdies noch einmal erheblich schrumpfen. Außerdem soll die private Gebührenordnung an die Kassenhonorare angeglichen werden.
Dieser Politik geben Ärzte, Mitarbeiter und Patienten die Rote Karte!
Treten Sie ein für
- Transparenz und Qualität durch Kostenerstattung
- wohnortnahe Versorgung durch freiberuflich tätige Ärzte
- Schutz des vertrauensvollen Arzt-Patientenverhältnisses
Kommen Sie am 22. September nach Berlin!
Stimmen Sie Praxisschließungen und Info-Veranstaltungen für Patienten in der Woche vor und nach dem 22. September mit den Kollegen in Ihrer Umgebung ab!
http://www.protesttag.de
GKV-Finanzierung: Zentrale Probleme bleiben ungelöst
Der Vorsitzende des Sachverständigenrates für die Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen, Prof. E. Wille, hat sich in einem Interview mit dem „General-Anzeiger“ (14.8.) kritisch zu den Reformplänen der Regierungskoalition geäußert. Das jetzt „durchscheinende Modell“ ändert nach Meinung von Wille nichts an der Lohnabhängigkeit der Beiträge, die Finanzierungsbasis werde nicht erweitert, etwa um Zinsen, Mieten und Pachten. „Im Hinblick auf die Nachhaltigkeit der Finanzierung, die negativen Auswirkungen auf die Beschäftigung und die Verteilungsgerechtigkeit ergeben sich keine Vorteile.“
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst, 17. August 2006, Nr. 67/2006, 12
Kostenerstattung: Forderungen der Zahnärzteschaft und der ärztlichen Verbände
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) fordern in einer gemeinsamen Presseerklärung die Ablösung des geltenden Sachleistungssystems durch ein Kostenerstattungsverfahren. Verschiedene ärztliche Verbände kritisieren die Haltung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst, 17. August 2006, Nr. 67/2006, 16-17
Ärzteeinkommen: Die Lage ist besser als die Stimmung
Die wirtschaftliche Lage der Kassenärzte ist besser, als die Standesvertretung diese darstelle. Zu dieser Einschätzung kommt das Wirtschaftsmagazin „Capital“.
Das Magazin (16.8.) bezieht sich dabei auf noch unveröffentlichte Daten des Statistischen Bundesamtes, wonach der Umsatz je Kassenarzt von 1998 bis 2003 um 8,1 % und dessen Reinertrag sogar um 11,9 % gestiegen sei. Spitzenreiter sind laut „Capital“ die Radiologen, deren Praxen im Schnitt nach Abzug aller Kosten einen Reinertrag von 209.000 Euro erzielten. Auf Platz 2 folgten die Orthopäden mit 160.000 Euro.
Allgemeinärzte erwirtschafteten mit 104.000 Euro zwar einen deutlich geringeren Betrag, lägen damit aber immer noch deutlich über dem Einkommen anderer Freiberufler.
Die vom Statistischen Bundesamt genannten Reinerträge der Ärzte würden auch die Einnahmen von Privatversicherten einschließen.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst, 21. August 2006, Nr. 68/2006, 15
Gesundheitskosten: 10,6 % des Bruttoinlandsprodukts
Im Durchschnitt entfielen im Jahr 2004 auf jeden Einwohner in Deutschland Krankheitskosten von rund 2.730 Euro. Die Pro-Kopf-Kosten der Frauen von 3.110 Euro lagen deutlich über denen der Männer mit 2.320 Euro.
Detaillierte Ergebnisse zu diesen Themen enthält die Pressebroschüre „Gesundheit – Ausgaben, Krankheitskosten und Personal 2004“. Sie ist im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de (Pfad: Presse/Presseveranstaltungen) kostenlos abrufbar.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst, 21. August 2006, Nr. 68/2006, 18-19
Praxisgebühr: Kein Einfluss auf die Kosten im Gesundheitswesen
Auch nach der Einführung der Praxisgebühr sind die gesetzlich Versicherten nach einer Untersuchung des Rheinisch-Westfälisches Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) mit der gleichen Wahrscheinlichkeit zum Arzt gegangen.
Die Praxisgebühr führe offenbar lediglich zu einer zeitlichen Verlagerung der Arztbesuche, trage aber insgesamt nicht zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen bei, so das Ergebnis der Untersuchung auf der Grundlage von Daten des Sozioökonomischen Panels (SOEP). Wirkungsvoller wäre eine Gebühr, die zwar geringer sei, dafür aber bei jedem Arztbesuch bezahlt werden müsse. Wissenschaftliche Ergebnisse aus Nordamerika würden dies belegen.
Das RWI -Discussion Paper No. 43 mit dem Titel „Copayments in the German Health System - Does It Work?" ist unter http://www.rwi-essen.de/dp erhältlich.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst, 21. August 2006, Nr. 68/2006, 19-20
Die AOK und ihre Schulden werden zum Reformhindernis
Die Ortskrankenkassen werden es voraussichtlich nicht schaffen, bis Ende 2007 und vor Einführung des geplanten Gesundheitsfonds ihre Schulden abzubauen. Insgesamt waren Ende 2005 noch 81 der 254 Kassen mit etwa vier Milliarden Euro verschuldet.
Die AOKen verstoßen damit gegen das GKV-Modernisierungsgesetz von 2003.
Das könnte dazu führen, dass die Finanzreform der Kassen, die zum 1. Januar 2008 geplant ist, ins Wanken gerät.
Quelle: Ärzte Zeitung 21.08.2006
Das neue Vertragsarztrecht
Das Gesetz ist auf dem Weg. Anfang des Jahres 2007 könnten die Bestimmungen des Vertragsarztrechts-Änderungsgesetzes (VÄG) in Kraft treten. Es dürfte die ambulante Versorgungslandschaft erheblich ändern.
Das VÄG von A bis Z
Altersgrenzen
Die Altersgrenze für die Zulassung (bisher 55 Jahre) und die Altersgrenze für das Ende der vertragsärztlichen Tätigkeit (68 Jahre) kann aufgehoben oder hinausgeschoben werden, wenn in einem Fachgebiet eine Unterversorgung besteht.
Anstellung
Vertragsärzte können andere Ärzte anstellen. Diese Möglichkeit ist bislang sehr eingeschränkt. Künftig sollen Ärzte Kollegen anderer Fachrichtungen anstellen dürfen, sofern keine Zulassungsbeschränkungen vorliegen.
Berufsausübungs-gemeinschaft
"Leistungserbringer" dürfen "örtliche und überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften" gründen – auch über die Grenzen der eigenen KV hinweg. Die gemeinsame Erbringung von Leistungen kann dabei auf einzelne Leistungen beschränkt werden (Ausnahme: überweisungsgebundene medizinisch-technische Leistungen).
Krankenhaus
Vertragsärzte können gleichzeitig auch im Krankenhaus arbeiten.
Integrierte Versorgung
Die einprozentige Anschubfinanzierung für die Integrationsversorgung wird bis Ende 2007 verlängert.
Medizinische Versorgungszentren
Ärzte, die in einem Krankenhaus angestellt sind, dürfen künftig gleichzeitig in einem MVZ arbeiten.
Mitgliedschaft
Im ambulanten medizinischen Bereich angestellte Ärzte werden Mitglied der KV.
Teilzulassung
Die Zulassung kann auf die Hälfte der hauptberuflichen Tätigkeit beschränkt werden.
Versorgungsbedarf
Der Landesausschuss kann künftig feststellen, dass innerhalb eines gesperrten Planungsbereichs ein zusätzlicher lokaler Versorgungsbedarf besteht. Vertragsärzte könnten so Sicherstellungszuschläge erhalten.
Zulassungsbereich
Vertragsärzte dürfen künftig auch außerhalb ihres eigenen KV-Bezirks tätig sein. Sie können in einer Zweitpraxis in einem anderen KV-Bezirk auch andere Ärzte anstellen.
Quelle: KVNO aktuell 8/2006, 20-21
Zur künftigen Entwicklung der stationären Versorgung
Plädoyer für eine ehrliche Rationierungsdebatte
Demografischer Wandel und anhaltend hohe Arbeitslosigkeit lassen die Einnahmebasis der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) weiter zusammenschrumpfen. Dieses drängende Finanzierungsproblem des deutschen Gesundheitssystems und seine Auswirkungen können beispielhaft anhand der stationären Versorgung erläutert werden. Dort wie anderswo muss künftig offen über eine Priorisierung von Leistungen und eine GKV-Grundversorgung gesprochen werden.
Beide Versorgerebenen, Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) und GKV, werden sich alsbald aufgrund von Entwicklungen im europäischen Gemeinschaftsrecht (...) mit einem möglichen Ende des Status "Körperschaft des öffentlichen Rechtes" auseinandersetzen müssen.
Wir werden à la longue nicht umhin kommen, über eine Grundversorgung im Rahmen der derzeitigen GKV-Einnahmen nachzudenken, die durch zusätzliche Versicherungspakete ergänzt wird.
Quelle: Eike Hovermann. PKV Publik 6/2006, 68-69
Näheres http://www.arzt-in-europa.de/pages/2006EH_Plaedoyer.html
EBM 2000plus-Tipp: Aspekte zur Abrechnung von Telefonaten
Telefonate in Folgequartalen lösen Behandlungsscheine aus
Näheres http://www.mao-bao.de/artikel/2006NA_EBM_Telefonate.htm
Privatversicherung für alle – Ein Zukunftsmodell für das Gesundheitswesen
1. Alle Bürger sind verpflichtet, eine Mindestversicherung abzuschließen, deren Leistungen etwa dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen entspricht, gegebenenfalls verringert um einige Positionen wie beispielsweise zahnmedizinische Leistungen und Krankengeldzahlungen. Darüber hinausgehende Leistungen können freiwillig gegen eine entsprechende Prämie versichert werden.
2. Jeder Versicherte zahlt eine Prämie für die von ihm in Anspruch genommene Versicherungsleistung. Die Prämie hängt nicht vom Lohn, sondern von den persönlichen Merkmalen zum Zeitpunkt des Abschlusses der Versicherung ab. Sie ändert sich nicht, wenn sich im Laufe des Lebens das persönliche Krankheitsrisiko verändert.
3. Die Prämie soll real etwa gleich bleiben, insbesondere soll ein starker Anstieg der Prämien im Alter vermieden werden. Deshalb wird der Prämienverlauf geglättet, indem in der ersten Phase der Versicherungszeit Altersrückstellungen gebildet und in späteren Lebensjahren wieder aufgelöst werden. Wird die Prämie für Kinder abgesenkt, muss sie in der Erwerbsphase entsprechend erhöht werden.
4. Die Altersrückstellungen sind für jeden Versicherten individuell auszuweisen und bei einem Wechsel der Krankenversicherung auf die neue Versicherung zu übertragen.
5. Jeder Versicherte trägt einen prozentualen Selbstbehalt an allen Krankheitskosten. Der Selbstbehalt ist nach oben zu begrenzen.
6. Ein Versicherter, der die Prämie und den Selbstbehalt nicht tragen kann, erhält einen Zuschuss aus öffentlichen Mitteln. Dadurch wird der notwendige Gesundheitsschutz für alle Bürger garantiert.
7. Die Unterscheidung zwischen privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen entfällt. Alle Versicherungen arbeiten unter gleichen rechtlichen Bedingungen. Auch für die Versicherten in den bisherigen gesetzlichen Krankenversicherungen sind Altersrückstellungen aufzubauen.
8. Das Sachleistungsprinzip wird durch das Kostenerstattungsprinzip ersetzt, d. h. jeder Versicherte bekommt die Rechnungen in die Hand.
9. Der Risikostrukturausgleich kann nach der Umstellungsphase ersatzlos entfallen.
10. Die Krankenkassen können mit Ärzten und Krankenhäusern Verträge über eine Zusammenarbeit und über Leistungsvergütungen schließen. Sie können das Erbringen ihrer Leistungen für die Versicherten auf die Vertragspartner beschränken. Versicherte, die trotzdem den Arzt und das Krankenhaus frei wählen wollen, müssen einen Tarifzuschlag oder im Einzelfall eine begrenzte Erstattung der Kosten hinnehmen.
11. Die freie Berufsausübung der Ärzte wird ermöglicht, die Zulassung von Kassenärzten entfällt.
12. Die duale Finanzierung der Krankenhäuser wird aufgegeben.
Quelle: Johann Eekhoff, Guido Raddatz, Anne Zimmermann. Stiftung Marktwirtschaft OWIWO Nr. 92, August 2005, 5-9
Was kostet die Bewirtschaftung eines Quadratmeters im Krankenhaus?
Die Bundesfachtagung der Fachvereinigung Krankenhaustechnik (FKT e.V.), die vom 12. bis 14. September in Baden-Baden/Rastatt stattfindet, könnte letztendlich mehr für die Krankenhaus-Manager, denn die Techniker interessant werden. Wenn ein Verwaltungsleiter einen Teil von Gebäude oder Service an einen externen Dienstleister abgeben will, kennt er meist die eigenen Kosten nur ungenau. Sekundäre Kosten, also der gesamte außermedizinische Bereich, sind nur schwer zu kalkulieren. Was kostet beispielsweise die Bewirtschaft von einem Quadratmeter OP-Saal? Da kommen ganz unterschiedliche Posten, von Technik, Reinigung und Entsorgung, Wäsche, Sterilgut-Lieferung und Aufbereitung bis Energie und Medien in Anschlag. Jeder einzelne setzt sich aus Personal- und Materialkosten zusammen.
Wie viele Krankenhaus-Manager wissen, wie sie exakte wirtschaftliche Daten ermitteln können? Allein für dieses Thema lohnt es sich, an der Bundesfachtagung der FKT teilzunehmen.
Quelle: klinik@news. Der Newsletter für die Gesundheitswirtschaft Ausgabe-Nr.: 71, Datum: 17.08.2006
Krankenhäuser: Landesbasisfallwerte 2006
Von drei Ausnahmen abgesehen sind die Vereinbarungen der Landesbasisfallwerte für die Budgetverhandlungen im Jahr 2006 unter Dach und Fach. Hier der aktuelle Stand:
Quelle: AOK-Bundesverband – Stand: 1. August 2006
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst, 21. August 2006, Nr. 68/2006, 22
Land |
Basisfallwert 2005 |
Basisfallwert 2006 |
---|---|---|
Berlin |
2.999,81 |
2.955,00 |
Saarland |
2.923,02 |
|
Hamburg |
2.920,41 |
|
Rheinland-Pfalz |
2.888,10 |
2.956,23 |
Bremen |
2.866,00 |
2.849,57 |
Baden-Württemberg |
2.774,57 |
2.814,85 |
Hessen |
2.737,99 |
2.786,58 |
Niedersachsen |
2.735,79 |
2.756,03 |
Bayern |
2.710,50 |
2.737,07 |
Nordrhein-Westfalen |
2.679,80 |
2.687,23 |
Sachsen |
2.654,68 |
2.711,18 |
Thüringen |
2.624,98 |
2.722,50 |
Sachsen-Anhalt |
2.620,30 |
|
Schleswig-Holstein |
2.619,63 |
2.653,10 |
Brandenburg |
2.612,31 |
2.642,56 |
Mecklenburg-Vorp. |
2.585,00 |
Medizinische Fachangestellte: Modernes Berufsbild mit erweiterten Kenntnissen
Die Arbeit mit der Praxis-EDV gewinnt an Bedeutung.
Näheres http://www.mao-bao.de/artikel/2006WT_MedizinischeFachangestellte.htm
Urlaubsplan - da gibt’s klare Regeln
Praxischefs haben bei manchen Entscheidungen ausreichend Spielraum
Näheres http://www.mao-bao.de/artikel/2006AZ_Urlaubsplan.htm
CD-ROM-TIP - Fachwortschatz Medizin
Englischsprachige Literatur ist in der Medizin nicht mehr wegzudenken. Doch wenn die deutsche Übersetzung eines englischen Begriffs nicht in den Sinn kommen will, kann viel Zeit mit Bücherwälzen vergehen. Damit ist jetzt Schluss: Die neue CD-ROM "Fachwortschatz Medizin Englisch" ermöglicht einen schnellen und direkten Zugriff auf das Gesuchte und kann zudem als Sprachtrainer genutzt werden.
Friedbichler, Ingrid und Michael: Fachwortschatz Medizin Englisch, Thieme-Verlag, 1. Auflage 2006. CD-ROM, 49,95 Euro, ISBN: 3-13-140 681-X
Quelle: Ärzte Zeitung 22.08.2006
Praxisauto - formlose Aufzeichnungen genügen
Die gesetzlichen Änderungen bei der steuerlichen Behandlung von Praxis-Fahrzeugen sorgen bei Ärzten seit Monaten für Verunsicherung. Wer nachweisen will, dass er sein Auto überwiegend für die Praxis nutzt, muss dem Finanzamt das auch belegen. Bis jetzt schien dafür nur das Fahrtenbuch in Frage zu kommen. Ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums stellt nun aber klar, dass auch formlose Nachweise genügen und dass eine Dokumentation über einen Zeitraum von drei Monaten ausreichend ist.
Quelle: Ärzte Zeitung 22.08.2006
7th International Congress on Ambulatory Surgery
April 15th – 18th, 2007 Amsterdam
Abstract deadline December 1st, 2006
http://www.iaascongress2007.org
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Jost Brökelmann, Redakteur BAO-MAO-Aktuell
Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V. – BAO
Präsident Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg
Vereinsregister VR 6346
Managementgesellschaft Ambulantes Operieren – MAO
Sterntorbrücke 1, D-53111 Bonn
Tel.: 0228-692423, Fax: 0228-631715
E-Mail: baobonn@t-online.de oder maobonn@t-online.de
Internet: http://www.operieren.de oder http://www.mao-bao.de