21.12.06: BAO-MAO-Aktuell Extra

BAO-MAO-Aktuell – Extra vom 21. Dezember 2006
Nachrichten für Ambulante Operateure und Anästhesisten



Alles Gute zum Neuen Jahr (?)

Zu Beginn eines Jahres überwiegen gute Wünsche, zumeist eher rhetorischer Art, da nach der Ruhe der Feiertage alle mehr oder weniger optimistisch gestimmt ins Neue Jahr gehen. Doch machen wir uns nichts vor: Von Optimismus kann vielleicht der Einzelne in Bezug auf sein familiäres Umfeld getragen werden, die Aussichten für die ärztliche Berufsausübung lassen leider nur wenig Gutes erwarten.

In diesen Tagen entscheidet sich das Schicksal der Gesundheitsreform, die wie nie zuvor tief greifende Strukturveränderungen zur Folge haben wird. Diesmal geht es nicht nur (wie sonst immer) um geschickt verklausulierte Einschränkungen für Ärzte und Krankenhäuser, sondern um einen Eingriff in die Fundamente unseres Sozialstaates. Es geht um die Frage, ob der einzelne Bürger selbst in sozial ausgewogener Eigenverantwortung seine Gesundheitsversorgung steuern und bestimmen soll oder ob eine allumfassende staatliche Regulierung jegliche Freiheit erdrückt. Zugegeben, das erscheint überspitzt, die Weichenstellung soll aber genau in diese zweite Richtung erfolgen, ohne dass zuvor eine breite Diskussion in der Gesellschaft dieses konsentiert hätte. Da erstaunt es schon, dass es bislang fast nur Ärzte und andere Beteiligte im Gesundheitssystem sind, die dagegen zu Felde ziehen. Wo bleibt der Aufschrei der Journalisten außerhalb der Fachpresse, die doch sonst jeglicher Staatsmacht skeptisch gegenüberstehen?

Aber auch innerhalb der Ärzteschaft wird meist nur gegen die Teile der Reform protestiert, die unmittelbare Wirkung - sei es in struktureller Hinsicht oder eher ganz banal auf finanziellem Sektor - für uns selbst entfalten. Eine solche Haltung macht uns leicht angreifbar, denn es werden sehr leicht die alten Neidklischees bedient - von Ärzten, denen der Zweitporsche verwehrt wird. Besinnen wir uns auf unseren Berufseid, der uns dem Wohl der Patienten verpflichtet. Dazu gehört es, dafür zu sorgen, dass jedem Menschen eine zumindest ausreichende medizinische Versorgung zuteil werden kann. Dazu gehört aber auch, sich einzusetzen für würdige Umfeldbedingungen, denn demotivierte Ärzte sind schlechte Ärzte.

Die junge Generation hat die Zeichen der Zeit längst erkannt und wendet sich mit Grausen ab vom Berufsziel des Heilens und Heilers. Nie zuvor gab es eine derart hohe Zahl von Studienabsolventen, die es vorziehen, nicht im deutschen Gesundheitsbetrieb in die Patientenversorgung zu gehen. Es ist absehbar, dass in spätestens 10 Jahren ausscheidende Kollegen in ihren Praxen keine Nachfolger finden werden, dass Kliniken wegen Nichtbesetzbarkeit von Chefarztpositionen in qualitative Schwierigkeiten kommen werden schließen müssen. Der Gesetzgeber macht keine Anstalten, gegenzusteuern. Warum? Weil es offenbar das wahre Ziel dieser Reform ist, die Zahl der so genannten Anbieter auszudünnen, eine typisch verharmlosende Formulierung für die geplante Abschaffung einer großen Zahl von Kliniken und Arztpraxen.

Rein ökonomisch betrachtet, ist dies der effektivste Weg der Kosteneinsparung, denn wo kein Arzt oder keine Klinik mehr ist, entstehen auch keine Kosten. An diesen Orten gibt es dann aber auch keine Versorgung mehr: Wartelisten, Rationierung und Mangelversorgung sind die Folge. Noch schlimmer ist ein weiterer Effekt: die Etablierung eines in anderen Staaten längst bekannten Phänomens – der "Graue Markt". Durch mehr oder weniger verdeckte Zuzahlungen werden sich die Wohlhabenden trotz allem die Gesundheitsversorgung beschaffen, die sie wünschen, sozial Schwache bleiben auf der Strecke. Damit bekommen wir genau die Zweiklassenmedizin, deren Abwehr von der Politik als Begründung für das jetzt in der parlamentarischen Abstimmung befindliche Gesetz vorgegeben wird. Wiederum fehlt - auch in diesem doch so leicht zu durchschauenden Punkt - jedwede öffentliche Diskussion.

Hören wir also auf, an Details der Reform Änderungen zu bewirken, sondern richten wir unsere Aufmerksamkeit auf die dahinter stehenden gesellschaftspolitischen Ansätze. Ärzte sind eine große Gruppe, die sehr viele Menschen erreichen können. Es ist unsere Aufgabe, neben der Gesundheit des Einzelnen auch die Gesundheit der Gesellschaft zu bewahren. Wir stehen in einer Verantwortung, der wir uns nicht entziehen dürfen. Dazu allerdings genügt es nicht, sich gegenseitig zum Neuen Jahr nur routiniert "Alles Gute" zu wünschen.

Dr. Jörg-Andreas Rüggeberg
Präsident des BAO


+++ Gesetzliche Krankenkassen: Mehr Geld oder weniger Leistung +++


Die Prognosen sprechen eine klare Sprache: die Finanzmittel der Krankenkassen reichen nicht aus, um die Ansprüche ihrer Versicherten auf Teilhabe am medizinischen Fortschritt auf Dauer zu erfüllen. Auch die aktuelle Gesundheitsreform bringt keine nachhaltige Verbesserung und Stabilisierung der Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Kein verantwortungsvoller Mensch kann auf Dauer mehr Geld ausgeben als er verdient. Genauso ist es im Gesundheitswesen. Es kann nicht mehr leisten, als es finanzieren kann, so Prof. Fritz Beske, Leiter des seit Jahrzehnten in der Politikberatung tätigen IGSF in Kiel. "Wir müssen jetzt eine breite öffentliche Diskussion führen, um undurchsichtigen Leistungseinschränkungen der GKV zuvorzukommen. Die Verantwortung für die Finanzierbarkeit des Leistungskatalogs der GKV liegt bei der Politik, die bereit sein muss, diese Verantwortung anzunehmen. Dies bedeutet auch, dass eine Ausweitung des Leistungskatalogs mit einer Erhöhung der Einnahmen oder mit der Herausnahme von Leistungen verbunden sein muss. Dies geschieht aber nicht, wie aktuell das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz zeigt, mit einer Ausweitung des Leistungskatalogs, z. B. in der Palliativmedizin und in der geriatrischen Rehabilitation ohne Gegenfinanzierung."
Noch ist der Leistungskatalog der GKV für die Politik ein Tabuthema. Dies aber wird sich ändern müssen, denn vor dem Hintergrund einer unverändert desolaten Haushaltssituation der öffentlichen Hand ist eine Diskussion über die Prioritätensetzung bei der Verwendung sowohl öffentlicher Mittel als auch in den sozialen Sicherungssystemen und dabei insbesondere in der GKV unvermeidbar. Dabei wird es nicht nur um einzelne definierte Leistungen bzw. Leistungsbereiche gehen können, sondern vor allem auch um strukturelle Veränderungen im Leistungsgeschehen.
Grundlage aller Überlegungen ist die Überzeugung, dass es für die Gesundheitsversorgung in Deutschland kein begründetes besseres System gibt als ein staatsfernes, sich selbst verwaltendes, plurales Versicherungssystem, in dem im Grundsatz die Einnahmen die Ausgaben decken.
Deutschland hat im internationalen Vergleich ein umfassendes, ein preiswertes und ein überdurchschnittlich effizientes Gesundheitswesen. Dieses Gesundheitswesen gilt es durch eine ehrliche Situationsanalyse und durch die Entwicklung intelligenter Lösungen zu erhalten.
Die vorhersehbare finanzielle Entwicklung der GKV erfordert Handeln. Bis 2050 wird der Beitragssatz von jetzt 14,3 % demografiebedingt auf rund 18 % steigen. Der medizinische Fortschritt führt zu einem Beitragssatz von 28 % bei einer Steigerung von einem Prozent der Ausgaben der GKV pro Jahr, einer minimalen Annahme, auf 43 % bei einer Steigerung von 2 Prozent, eine zumindest mögliche Annahme.
Ein Beispiel, was medizinischer Fortschritt kosten kann, ist die Schutzimpfung zur Verhütung des Zervix-Karzinoms. Die Durchimpfung der rund 7 Millionen weiblichen Versicherten der GKV in den Altersgruppen von 9 bis 26 Jahren, für die diese Schutzimpfung empfohlen wird, würde bei derzeitigen Kosten von 465,15 Euro für die innerhalb eines Jahres erforderlichen drei Schutzimpfungen 3,25 Milliarden Euro kosten. Die Impfung muss zurzeit privat finanziert werden.
Die GKV ist schon heute unterfinanziert, allein in der vertragsärztlichen Versorgung mit rund 10 Milliarden Euro. Für 2007 kann insgesamt mit einem Defizit von rund 25 Milliarden Euro gerechnet werden. Im Krankenhauswesen liegt ein durch die desolate Finanzsituation der Bundesländer bedingter Investitionsstau von 50 Milliarden Euro vor. Es gibt Versorgungsdefizite beispielsweise in der Schmerztherapie oder bei Demenzkranken.
Deutschland steht mit dieser Problematik übrigens nicht allein da. So wird prognostiziert, dass 2020 die Mehrzahl der Gesundheitssysteme in den 27 Ländern der OECD insolvent sein wird.

Grundlagen einer Neubestimmung des Leistungskatalogs
Es gehört zum Wesen eines dynamischen, sich ständig an neue Gegebenheiten anpassenden Leistungskatalogs eines Gesundheitswesens, dass laufend Forderungen für Neuaufnahmen von Leistungen in den Leistungskatalog gestellt werden. Im Prinzip muss die Aufnahme neuer Leistungen mit einer ständigen Überprüfung des Leistungskatalogs zur Herausnahme überholter Leistungen verbunden sein. Dies geschieht aber nicht und führt dazu, dass durch Neuaufnahme von Leistungen nicht zuletzt wegen des medizinischen Fortschritts, aber auch aus sozialen Gründen der Leistungskatalog additiv und nicht substitutiv verändert wird.
Bei begrenzten Mitteln mindert jede Aufnahme einer neuen Leistung die Finanzierung bisheriger Leistungen, wenn nicht gleichzeitig neue Finanzmittel zur Verfügung gestellt oder Leistungen mit gleichem Finanzvolumen aus dem Leistungskatalog herausgenommen werden. So wurde die Aufnahme der Akupunktur in den Leistungskatalog der GKV nicht mit neuen Finanzmitteln verbunden oder durch Leistungseinschränkungen an anderer Stelle kompensiert. Erst recht gilt dies für die im aktuellen Gesetzentwurf geplante Neuaufnahme der Palliativmedizin und der geriatrischen Rehabilitation.
Jede Neuausrichtung des Leistungskatalogs erfordert Zielvorgaben. Die Aufgaben der GKV sind in § 1 SGB V definiert: "Die Krankenversicherung als Solidargemeinschaft hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern." Man sollte fragen, ob es nicht besser heißen sollte:

Die Gesetzliche Krankenversicherung hat die Aufgabe, im Erkrankungsfall sicherzustellen, dass die erforderlichen medizinischen Maßnahmen nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft durchgeführt werden können. Die Leistungen im Krankheitsfall werden durch Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten und durch Vorsorgemaßnahmen ergänzt.

Die Aufgabe der GKV wird damit in Anbetracht steigender Ausgaben auf die Behandlung im Krankheitsfall konzentriert und zwar gemäß den Vorgaben des Wirtschaftlichkeitsgebots von § 12 SGB V. Danach müssen die Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein, sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Maßstab von Leistungen der GKV ist damit das Notwendige und nicht das Bestmögliche, wie es immer wieder gefordert wird. Das Notwendige ist aber auch das, was geleistet werden muss, ausgerichtet an den in Kapitel 4 definierten Gesundheitszielen. In der aktuellen Debatte um die Gesundheitsreform vermeidet die Politik alles, was dem Bürger als Einschränkung seines als unbegrenzt empfundenen Anspruchs auf Gesundheitsleistungen erscheinen könnte, obwohl es diesen Anspruch gemäß geltender Gesetzeslage in dieser Form überhaupt nicht gibt. Statt dessen werden Ärzte und Kliniken gezwungen, immer mehr Leistungen zu immer weniger Geld erbringen zu müssen.

Zweiklassenmedizin
Da die GKV schon jetzt defizitär ist, sind Einschnitte in den Leistungskatalog unumgänglich. Die Situation wird sich kontinuierlich verschärfen. Dies bedeutet, dass sich die Politik auf eine ständige Auseinandersetzung über Art und Umfang des Leistungskatalogs der GKV einstellen muss. Die Alternative wären Rationierung und Wartelistenmedizin mit der zwangsläufig daraus resultierenden Zweiklassenversorgung über einen so genannten "grauen Markt". Obwohl die aktuelle Gesetzgebung gerade dieses Phänomen fördert, wird das Argument "Zweiklassenmedizin" seinerseits benutzt, um notwendige Begrenzungen der solidarisch abgesicherten Leistungen abzulehnen. Dies geht aber an dem Grundproblem einer Gesundheitsversorgung vorbei. In jedem Land der Welt können sich Wohlhabende mehr leisten, auch in der Gesundheitsversorgung. Es ist jedoch irrele­vant, ob sich einige mehr leisten können als andere. Relevant ist allein, dass jedem Bürger im Krankheitsfall eine bedarfsgerechte Versorgung zur Verfügung steht.
Dies ist an drei Voraussetzungen gebunden:
* Bedarfsgerechter Leistungskatalog
* Bedarfsgerechte Finanzierung des Leistungskatalogs
* Leistungsgerechte Honorierung der Leistungserbringer
Die Diskussion über die Leistungen des Gesundheitswesens wird in Deutschland, bezogen auf den internationalen Vergleich, auf einem vergleichsweise hohen Leistungsniveau geführt. Es hat den Anschein, dass es schwieriger ist, in einem Land mit einem hohen Leistungsniveau eine Reduzierung von Leistun­gen zu diskutieren als in Ländern mit einem vergleichsweise niedrigen Leis­tungsniveau. Was notwendig ist, wird offenbar entscheidend davon bestimmt, was man hat.

Rationierung und Prioritätensetzung
Rationierung bedeutet Leistungsausschluss. Keine Rationierung bedeutet, dass jeder Leistungserbringer uneingeschränkt jede von ihm für erforderlich gehal­tene Leistung erbringen oder veranlassen und der Patient jede von ihm für not­wendig gehaltene Leistung nachfragen kann. Dies ist nicht finanzierbar. Eine solche Situation gibt es in keinem Land der Welt. Erforderlich ist daher eine Prioritätensetzung, um jedem Bürger eine bedarfsgerechte Versorgung zu er­möglichen.

Eigenverantwortung und Solidarität
Eigenverantwortung ist ein elementarer Bestandteil der GKV. Eigenverantwortung muss gestärkt werden, wo immer dies möglich ist. Jetzt wird aber die Eigenverantwortung der Bürger reduziert auf "Strafandrohung" bei gesundheitlichem Fehlverhalten. Ein verantwortungsbewusster Umgang in der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen wird den Versicherten offenbar nicht zugetraut und entsprechend auch nicht anerkannt. Jede Diskussion über eine sozial abgesicherte Beteiligung an medizinischen Aufwendungen ist im Keim erstickt. Solidarität bedeutet aber nicht, alles von anderen Abgesichert zu bekommen, sondern im Gegenteil selbst auch für Andere in eine Leistungspflicht einzutreten.

Herausnahme und Umgestaltung von Leistungen
Es gibt Leistungen, die sinnvoll und förderungswürdig sein können, aber nicht der oben genannten neu zu definierenden Zielvorgabe der GKV entsprechen: "Die Gesetzliche Krankenversicherung hat die Aufgabe, im Erkrankungsfall sicherzustellen, dass die erforderlichen medizinischen Maßnahmen nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft durchgeführt werden können."

Dazu zählen vor allem:
* Versicherungsfremde Leistungen, die der GKV aus sozial- oder familienpolitischen Gründen übertragen worden sind und die nicht der Krankenbehandlung dienen:
    - Medizinische Vorsorgeleistungen
    - Medizinische Vorsorge für Mütter und Väter, medizinische Rehabilitation
       für Mütter und Väter
    - Empfängnisverhütung, Schwangerschaftsabbruch und Sterilisation außer
       bei medizinischer Indikation
    - Häusliche Krankenpflege, darin: hauswirtschaftliche Versorgung
    - Haushaltshilfe
    - Krankengeld bei Erkrankung des Kindes
    - Unterstützung der Versicherten bei Behandlungsfehlern
    - Mutterschaftsgeld.
* Patientenberatung und Patienteninformation
* Primärprävention als gesamtgesellschaftliche Aufgabe in der Finanzierungspflicht der öffentlichen Hand
* Selbsthilfeförderung
Diese Leistungen sind sämtlich nicht unmittelbar krankheitsbezogen, auch wenn sie ohne Zweifel unter sozialen Gesichtspunkten förderungswürdig sind. Das ist aber eine staatliche Aufgabe und über das Gesamtkollektiv, also über Steuermittel zu finanzieren.
Wesentlich komplexer und damit auch einer sicher kontroversen Diskussion ausgesetzt sind notwendige Veränderungen in den Bereichen, bei denen die Grenzziehung zwischen dem medizinisch Notwendigem und darüber hinaus gehendem Finanzierungsbedarf zur Abdeckung anderer Ziele nur unvollkommen geleistet wird. In dem Band 107 der Schriftenreihe des Instituts für Gesundheits-System-Forschung (IGSF) mit dem Titel "Neubestimmung des Leistungskataloges der Gesetzlichen Krankenversicherung" führt Prof. Fritz Beske verschiedene Bereiche auf, denen er ein potentielles Einsparvolumen von mehreren Milliarden Euro zumisst. Dazu gehören beispielhaft die Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln, die künstliche Befruchtung, Psychotherapie und stationäre Rehabilitation, ebenso aber auch Neuregelungen für Arzneimittelzuzahlung, Härtefallregelungen und Karenztagen im Krankheitsfall. Es würde den Rahmen dieser Zusammenfassung sprengen, die Details im Einzelnen zu nennen, es sei verwiesen auf die Publikation von Beske.

Strukturelle Neugestaltung
Neben den vorgeschlagenen direkten Veränderungen des Leistungskatalogs sind aber vor allem strukturelle Gestaltungsaspekte zu diskutieren. Wie oben bereits ausgeführt, wird der im SGB V im Prinzip klar definierte Grundsatz "ausreichend, notwendig, sinnvoll und wirtschaftlich" kaum wahrgenommen, im Gegenteil: die Leistungserbringer werden in der Regel beschimpft und mit Zulassungsentzug bedroht, wenn sie dieses gegenüber den Anspruchserwartungen der Patienten durchsetzen sollen. Ohne eine ehrliche Diskussion über eine "Standard- und Wunschversorgung" wird die immer weiter klaffende Schere zwischen Leistungswunsch und Finanzierbarkeit nicht zu schließen sein.
Es wird vorgeschlagen, eine Standardversorgung beispielsweise über den Gemeinsamen Bundesausschuss zu definieren und zu publizieren, die nach Vorgabe im SGB V ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist und den medizinischen Fortschritt einschließt, verbunden mit einer über die Standardversorgung hinausgehende Wunschversorgung. Letztere fiele dann in die Eigenverantwortung der Patienten, die anfallende Differenzbeträge zur GKV-Erstattung entweder fallweise selbst zu tragen hätten oder dafür prospektiv Zusatzversicherungen abschließen könnten. Dies würde für Arzt und Patient Transparenz, Wahlmöglichkeit und Sicherheit erhöhen. Im Kern handelt es sich um die Forderung nach Freiheit in der Entscheidung eines jeden Einzelnen, in einem so geregelten System den ansonsten unausweichlichen Einschränkungen in der Optimal-Versorgung durch Eigenvorsorge zu begegnen.
Ein grundsätzlicher Übergang vom Sachleistungsprinzip auf die Kostenerstattung ist wegen des Mangels an politischen Mehrheiten nicht zu erwarten. Immerhin erleichtert der Entwurf des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes die jetzige restriktive Wahl von Kostenerstattung. Gleichwohl besteht noch ein zentraler Änderungsbedarf im Bundesmantelvertrag, der eine additive private Abrechnung neben einer GKV-Basisleistung verbietet. Noch gilt das Prinzip: entweder komplett privat oder komplett GKV. Zuzahlungen für verbesserte, über das Notwendige hinausgehende Behandlungsangebote sind nicht möglich. Dabei geht es keineswegs nur um so genannte individuelle Gesundheitsleistungen, die auch heute schon zu Recht völlig außerhalb der Erstattungspflicht der GKV angesiedelt sind. Gemeint sind additive Leistungen wie etwa die Verwendung von tragefreundlichen wasserfesten Castverbänden anstelle herkömmlicher Gipsimmobilisation, der Zusatzaufwand kosmetischer Wundverschlüsse oder auch ein kurzzeitstationärer Aufenthalt anstelle gemäß §115b obligater ambulanter Leistungserbringung.

Zumutbarkeit von Leistungseinschränkungen anhand von Wohlstandsparametern
Die finanzielle Situation ist von Person zu Person und von Haushalt zu Haushalt verschieden. Leistungseinschränkungen in der GKV sind für viele eine zusätzliche Belastung. Dennoch ist die Gesamtsituation in Deutschland besser als im vergleichbaren Ausland, wird aber als schlechter empfunden. Das Sparvolumen nimmt zu. Es gibt mehr Handys als Einwohner. Für Tabakwaren, Alkoholika und Auslandsreisen wurden 2005 insgesamt 88 Milliarden Euro ausgegeben. 2004 wurden Lebensversicherungen in Höhe von 64 Milliarden Euro ausgezahlt. In den nächsten 10 Jahren ist mit Erbschaften in Höhe von 2,3 Billionen Euro zu rechnen. Deutschland hat im internationalen Vergleich mit 1.601 Jahresarbeitsstunden (Arbeiter des verarbeitenden Gewerbes) die kürzeste Jahresarbeitszeit und mit rund 30 Tagen Jahresurlaub die längste Urlaubszeit. Dennoch gibt es unter der deutschen Bevölkerung zunehmend Menschen, die unter die Armutsgrenze fallen.
Es ist unstrittig, dass alle Vorschläge zu einer eigenverantwortlichen Beteiligung der Bürger an den Gesundheitskosten immer an der zentralen Aufgabe einer sozialen Ausgewogenheit orientiert sein müssen. Soziale Verantwortung bedeutet aber nicht, durch Zahlung eines Beitrages an die Solidargemeinschaft sozusagen mit befreiender Wirkung das Prinzip der Subsidiarität und der originären Verantwortung in der eigenen Handlungsweise aufzugeben, wie es im Gesundheitssystem exemplarisch geschieht. Wenn es nicht gelingt, die Bürger zu motivieren, im Umgang mit Gesundheitsleistungen verantwortungsvoll zu handeln, wird jede Reform des Systems über kurz oder lang wiederum in der Sackgasse enden.

Ich danke Herrn Prof. Fritz Beske für die großzügige Überlassung eines Manuskriptes, welches in Teilen Grundlage dieses Artikels ist.

Dr. Jörg-Andreas Rüggeberg
Präsident des BAO

Literaturnachweis:
Beske, Fritz: Neubestimmung des Leistungskatalogs der Gesetzlichen Krankenversicherung, IGSF Schriftenreihe Band 107, Kiel 2006 (ISBN 3-88312-334-9)

                                                        * * *


Mit freundlichen Grüßen
Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V. – BAO
Präsident Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg
Vereinsregister VR 6346
Managementgesellschaft Ambulantes Operieren – MAO
Sterntorbrücke 1, D-53111 Bonn
Tel.: 0228-692423, Fax: 0228-631715
E-Mail: baobonn@t-online.de oder maobonn@t-online.de
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