30.03.06: BAO-MAO-AKTUELL 14/06

BAO-MAO-Aktuell; Nr. 14/06, vom 30. März 2006
Nachrichten für Ambulante Operateure und Anästhesisten

               ++++ Gesetzliche Krankenversicherung ++++

+++ Eine Drohung mit Kalkül - KBV-Chef sucht Schulterschluss mit der Basis +++
Andreas Köhler droht mit Auflösung der KVen - konkret wird er dabei nicht
Aber eine Kombination aus dem ungeliebten Malus und einer großen Gesundheitsreform, die die Einkommen der Ärzte weiter beschneidet, das könnte das Fass zum Überlaufen bringen. Die KBV werde erst die Eckpunkte der anstehenden Gesundheitsreform bewerten und dann eine Ausstiegsstrategie festlegen, sagt Köhler. Einen genauen Zeitplan für die Auflösung der KVen gebe es aber noch nicht. "So was muss gut organisiert sein."
Zur Organisation einer KV-Auflösung würde auch gehören, eine andere gemeinsame Interessenvertretung für Niedergelassene zu gründen. Die gibt es beispielsweise mit Medi zwar schon. Doch Köhler denkt eher daran, dann Vertreter aller freien Verbände zu integrieren. "Wir müssten eine neue Schutzorganisation für Ärzte aufbauen", sagt er.
Quelle: Ärzte Zeitung 24.03.2006



+++ Vertragsärzte-Referendum: Die Basis soll entscheiden +++

„Welche körperschaftlich organisierte Interessenvertretung wollen die niedergelassenen Ärzte?“ Ein vertragsärztliches Referendum soll auf diese Frage eine Antwort geben, kündigte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Köhler, am 24. März 2006 an. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hält ein solches Referendum für rechtswidrig.
Hier bahnt sich eine grundsätzliche Auseinandersetzung zwischen der KBV (den Kassenärztlichen Vereinigungen [KVen]) und dem BMG bzw. den staatlichen Aufsichtsbehörden in den Ländern an.
Die Vertreterversammlung der KBV hat am 24. März 2006 ein Referendum unter den Vertragsärzten beschlossen. „Wir stehen zu unseren gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben, aber nur, solange die dafür geltenden Rahmenbedingungen verantwortungsvolles ärztliches Handeln ermöglichen“, so begründete Dr. Köhler die spektakuläre Entscheidung seiner Organisation. „Wenn der Gesetzgeber uns zwingt, gegen die Interessen unserer Mitglieder zu handeln, müssen wir uns wehren. Wenn es nicht anders geht, auch damit, dass wir das KV-System in Frage stellen
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst 27. März 2006 Nr. 26/2006 / 11


+++ Ärzte für Abschied von der KV +++

Bei einer Umfrage des Medi-Verbunds in Baden-Württemberg unter seinen Mitgliedern haben sich 93 Prozent dafür ausgesprochen, einen Ausstieg aus dem KV-System vorzubereiten.
1003 Mitglieder des Ärzteverbunds hatten sich an der Umfrage beteiligt. 932 antworteten auf die Frage "Sind Sie mit der Vorbereitung eines Ausstiegs aus dem körperschaftlichen System einverstanden?" mit "Ja", 71 mit "Nein", teilte Medi gestern mit.
Medi-Chef Dr. Werner Baumgärtner zeigte sich vom Ergebnis in seiner Eindeutigkeit "überrascht". Er kündigte an, "die entsprechenden Vorbereitungen nun auch anzugehen".
Möglich wäre ein KV-Ausstieg bei der derzeitigen Rechtslage nur durch eine kollektive Rückgabe der Kassenzulassung in einzelnen Regionen.
Quelle: Ärzte Zeitung 23.03.2006


+++ "Unvereinbar mit KBV-Aufgaben" +++
Die geplante Befragung der niedergelassenen Ärzte zur künftigen Rolle der KV hat im Gesundheitsministerium (BMG) nervöse Reaktionen ausgelöst. In einem Brief an KBV-Chef Dr. Andreas Köhler erinnert Franz Knieps, Abteilungsleiter im BMG, Köhler an seinen gesetzlichen Auftrag. Der Brief wurde auf der Großdemonstration in Berlin am Freitag in Auszügen zitiert:
"Die KBV verlässt mit ihren Ankündigungen den ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereich. Sie nimmt unzulässig mit den skizzierten Plänen und Ankündigungen ein politisches Mandat wahr, das sie nicht hat.
Ich fordere Sie daher nachdrücklich auf, von Überlegungen Abstand zu nehmen, die der Wahrnehmung des Sicherstellungsauftrages den Boden entziehen. Mit der Wahrnehmung dieses Auftrages verträgt es sich nicht, ‚parallele Schutzorganisationen‘ aufzubauen, einem kollektiven Verzicht der Ärzteschaft auf die Zulassung das Wort zu reden und eine Urabstimmung unter allen niedergelassenen Ärzten zum Systemausstieg durchzuführen, der die Erfüllung des Sicherstellungsauftrages evident unmöglich machen würde.
Insbesondere die Urabstimmung wäre eindeutig mit einer verantwortungsvollen Wahrnehmung der Aufgaben der KBV unvereinbar und daher rechtswidrig. Ich rate daher dringlich davon ab, in der (...) Vertreterversammlung die fragliche Urabstimmung zu thematisieren."
Quelle: Ärzte Zeitung 27.03.2006


+++ Welche Interessenvertretung wollen die Ärzte? +++
KVen planen Abstimmung unter Niedergelassenen / Regierung kritisiert KBV: "Sie hat kein politisches Mandat"
Im Gesundheitsministerium wird zurzeit überprüft, ob eine Befragung der Kassenärzte zum Ende des Kollektivvertrages überhaupt rechtlich zulässig ist. "Die KBV hat kein politische Mandat", sagte Vater.
Am Freitag hatte die KBV-Vertreterversammlung beschlossen, unter allen niedergelassenen Ärzten abstimmen zu lassen, welche körperschaftlich organisierte Interessenvertretung sie wünschen.
Die Niedergelassenen sollen allerdings nicht mit dem Ziel befragt werden, das KV-System abzuschaffen, sondern es zu stärken. KVen seien kein Selbstzweck, sagt Köhler. "Was wir brauchen, ist ein klarer Auftrag unserer Mitglieder. Andernfalls muss sich Ärzteschaft für eine alternative Interessenvertretung einsetzen."
Quelle: Ärzte Zeitung 28.03.2006


+++ Rückgabe der Zulassung - kein leichter Weg +++

Eine kollektive Rückgabe der Kassenzulassung ist sehr schwierig umzusetzen, meint Hessens KV-Vize Dr. Gerd W. Zimmermann: "Die Rückgabe des Sicherstellungsauftrags als ‚Kampfmaßnahme‘ macht Sinn" - doch der KV-Funktionär fragt: Ist dies "ein gangbarer Weg oder realitätsferne Träumerei?"
Die Antwort gibt Zimmermann selbst: "Effektiv" sei dieser Schritt nur, wenn alle mitmachten. Dass es aber dazu kommt, sei "nach den bisherigen Erfahrungen (sehr) fraglich", so der KV-Vize. Gründe für Zimmermanns Skepsis liegen im Procedere, das mit einer kollektiven Zulassungsrückgabe verbunden wäre:
Kann die KV selbst den Sicherstellungsauftrag zurückgeben?
Nein, sagt Klaus-Henning Sterzik, Justitiar der KV Schleswig-Holstein.
Quelle: Ärzte Zeitung 28.03.2006


+++ KV Berlin will keinen Maulkorb akzeptieren +++

Die KV Berlin will sich bei Politikern weiterhin für die Interessen ihrer Mitglieder einsetzen - auch gegen den Willen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) und der Berliner Senatsgesundheitsverwaltung.
Quelle: Ärzte Zeitung 27.03.2006


+++ Die zwei Welten von Ärzten und Politikern +++
Ärzte und Politiker im Dialog - das ist selten genug. Deshalb ist es zu begrüßen, wenn sich wie in Bad Doberan Niedergelassene mit dem Bundestagsabgeordneten ihrer Region treffen, um ihm im kleinen Kreis ihre Sorgen und Nöte aus erster Hand zu schildern. Und dass sich ein SPD-Abgeordneter ohne gesundheitspolitischen Background in diesen Wochen den Ärzten stellt, ist sicherlich nicht selbstverständlich.
Der Verlauf des Gesprächs war jedoch ernüchternd: Ärzte und Politiker redeten - wie so oft - aneinander vorbei. Auf der einen Seite die Freiberufler, die sich in erster Linie ihren Patienten verpflichtet fühlen, die ihre Medizin so unabhängig wie möglich ausüben wollen, die sich durch immer neue Einschränkungen und Auflagen bevormundet sehen und die auch noch Existenzängste plagen.
Auf der anderen Seite der SPD-Politiker, der überzeugt ist von Kontrolle und Kostendämpfung, für dessen Karriere Wahlergebnisse wichtiger sind als zufriedene Ärzte und der schon aus Gründen der Parteiräson nicht gegen ein Gesetz stimmen wird. Bei diesen Gegensätzen bleibt gegenseitiges Misstrauen nicht aus.
Quelle: Dirk Schnack. Ärzte Zeitung 24.03.2006


+++ "Nach den Protesten muss ein Ziel zu sehen sein" +++

Der rheinland-pfälzische Kammerchef plädiert für ein vernünftiges Maß an Protest und Verhandlungen
"Viele Ärzte sind immer noch voller Idealismus für ihren Beruf, aber der ist endlich, wie zur Zeit mehr als deutlich zu sehen ist", fasst der Präsident der rheinland-pfälzischen Landesärztekammer Professor Frieder Hessenauer die derzeitige Stimmung unter den Ärzten zusammen. "In den deutschen Praxen und Kliniken ist Realismus eingekehrt", so Hessenauer beim Redaktionsgespräch mit der "Ärzte Zeitung".
Doch bei allem Verständnis für die vielen Protestaktionen mahnt der Kammerchef auch, dass die Demonstrationen zielführend sein müssen. "Es muss ein Ziel zu sehen sein, sonst wird der Frust zu groß und Ärzte machen womöglich nur noch ihren Job, aber üben ihren Beruf nicht mehr im eigentlichen Sinne aus", warnt der 52 Jahre alte gelernte Chirurg. "Die Kunst ist, das richtige Maß an Protest einzusetzen, aber dann auch wieder zu verhandeln."
Quelle: Ärzte Zeitung 29.03.2006


+++ Feste Honorare in Euro, höhere Patienten-Selbstbeteiligung +++
Eine Vertrags-Gebührenordnung mit festen Euro-Beträgen könnte für die niedergelassenen Ärzte einen Ausweg aus der aktuellen Unterfinanzierung ihrer Leistungen darstellen, glaubt der Vorstand der KV Westfalen-Lippe (KVWL).
Der Kernpunkt des Konzepts: Die Ärzte erhalten für die Leistungen feste Honorare in Euro. Die dafür notwendigen Mittel werden zum größten Teil wie bisher von den Krankenkassen zur Verfügung gestellt, einen Teil muss aber künftig der Patient eigenverantwortlich übernehmen.
Quelle: Ärzte Zeitung 23.03.2006
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+++ Euro statt Punkte - Einigung der Koalitionsspitze? +++
In der großen Koalition gibt es offenbar eine Einigung darüber, dass niedergelassene Ärzte für ihre Leistungen eine feste Vergütung erhalten sollen und damit das Punktesystem abgeschafft werden soll. Das sagte Unions-Fraktions-Vize Wolfgang Zöller der "Saarbrücker Zeitung" am Wochenende. "Auch werden wir die Arbeitsbedingungen in Arztpraxen verbessern", kündigte Zöller in Reaktion auf die Ärzteproteste an. Bereits Mitte der Woche wollen die Spitzen von Union und SPD eine Richtungsentscheidung für die nächste Reform im Gesundheitswesen treffen. An den Gesprächen wird die Bundesgesundheitsministerin zunächst nicht teilnehmen.
Quelle: Ärzte Zeitung 27.03.2006


+++ Belegarztwesen: DKG fordert grundsätzliche Reform +++

Eine erhebliche ungleiche Vergütung bei ambulanten Notfallpatienten im Krankenhaus im Vergleich zu den Vertragsärzten sieht die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG). Die Krankenhäuser würden nur rund 40 % der Vergütung der Vertragsärzte erhalten.
Die Notfallambulanzen der Kliniken würden besonders in der sprechstundenfreien Zeit der niedergelassenen Ärzte – in der Regel abends und nachts sowie am Wochenende – in Anspruch genommen. Dabei sei die Sicherstellung eines organisierten ambulanten Notfalldienstes zunächst eine originäre Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Die Krankenhäuser würden somit faktisch im Rahmen des Sicherstellungsauftrags der Vertragsärzte tätig. Dazu würde eigens Personal in Form eines Schichtdienstes vorgehalten. Für diese Leistungen hätten die Krankenhäuser Anspruch auf eine sachgerechte Vergütung. Dies sei seit der Einführung des seit 1. April 2005 geltenden Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM 2000plus) nicht mehr gewährleistet.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst 23. März 2006 Nr. 25/2006 /16-17


+++ AOK größter Nettoempfänger im Risikostrukturausgleich +++
Die AOK ist der größte Nettoempfänger im Finanzausgleich der gesetzlichen Krankenkassen. Über den Risikostrukturausgleich habe die AOK im vergangenen Jahr 12,7 Milliarden Euro bekommen, teilte der Betriebskrankenkassen-Bundesverband am Dienstag in Berlin mit. Die Angestellten-Ersatzkassen hätten 4,1 Milliarden Euro und die Betriebskrankenkassen (BKK) 8,9 Milliarden Euro in den Risikostrukturausgleich eingezahlt.
Dienstag, 28. März 2006
Quelle: http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=23630


+++ Brief des ANC Sachsen an die KV Sachsen, die AOK Sachsen, an das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesundheit vom 29.03.2006 +++

(...) mit Erstaunen entnahmen wir der letzten Ausgabe der KVS-Mitteilungen, dass das ambulante Operieren in Sachsen rückwirkend zum 01.01.2006 mit einem Punktwert von 2,5 Cent vergütet wird. Es müsste Ihnen doch klar sein, dass eine solche unkommentierte Nachricht erhebliche Unruhe und Wut unter den ambulanten Operateuren und Anästhesisten auslöst.
Die Absenkung des Punktwertes um 1,08 Cent stellt alle Verhandlungsergebnisse des vergangenen Jahres infrage. Alle Verlautbarungen der KVS und der AOK Sachsen bezüglich der FÖRDERUNG des ambulanten Operierens klingen wie eine Verhöhnung!
Sollte es zu einer Absenkung des bisherigen Punktwertes kommen, werden ab Montag 03.04.2006 die Patienten der AOK Sachsen bei elektiven Operationen nur nach unterschriebener Kostenübernahmeerklärung durch ihre Krankenkasse operiert.
E-Mail: anaesthesie-blasewitz@t-online.de

                    ++++ Privatversicherer ++++

+++ Gesenkte GOÄ-Sätze sind verfassungswidrig +++
Gutachten: Bund hat keine Kompetenz, Behandlungspflicht für Beihilfeberechtigte zu niedrigem Tarif einzuführen
Die Privatärztlichen VerrechnungsStellen (PVS) wehren sich gegen den Plan der Bundesregierung, für Beihilfeberechtigte eine Behandlungspflicht zu abgesenkten Gebührensätzen einzuführen. Das ist verfassungswidrig, so der Staatsrechtler Professor Helge Sodan in einem Gutachten, das er für den PVS-Verband erstellt hat.
Die Bundesregierung hatte im November angekündigt, Ärzte zu verpflichten, Beamte und Pensionäre zu staatlich festgelegten, abgesenkten Honoraren zu behandeln. Das würde nach PVS-Angaben fast vier Millionen Beamte und mitversicherte Angehörige betreffen.
Sodan hält dieses Vorhaben für verfassungswidrig, denn das ärztliche Berufsrecht sei Ländersache. Der Bund habe daher keine Kompetenz, eine solche Behandlungspflicht einzuführen.
Doch selbst wenn man diese Kompetenz unterstellte, müsste ein solcher Eingriff in die Berufsfreiheit den Anforderungen des Verfassungsrechts genügen. Das sei aber nicht der Fall.
Der Grund: Die Behandlungspflicht entziehe dem wirtschaftlichen Betrieb vieler Praxen die Basis und wirke daher wie eine Regelung zur Berufszulassung, meint Sodan. Diese sei aber nur legitim, wenn sie dem Schutz eines "überragend wichtigen Gemeinschaftsgutes" diene. Die Konsolidierung der Haushalte gehöre nicht zu diesen Gütern.
Zudem hätten die Beihilfeträger andere Möglichkeiten, um die Haushalte zu konsolidieren. Dazu zähle eine verringerte Kostenerstattung. Die Behandlungspflicht zu abgesenkten Tarifen sei also weder erforderlich noch angemessen.
Quelle: Ärzte Zeitung 28.03.2006


+++ BGH: Bei Selbstzahler-Leistungen sind Ärzte an die GOÄ gebunden +++
Ärzte sind bei Privatabrechnungen grundsätzlich an die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gebunden. Das gilt nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs auch für Selbstzahlerleistungen.
Wie bereits kurz berichtet, stellte das Gericht klar: Die GOÄ ist auch dann anzuwenden, wenn Leistungen nicht medizinisch indiziert sind und deshalb vom Patienten komplett aus eigener Tasche bezahlt werden. Es gab damit einer Frau aus Bayern Recht, die mit ihrer Klage den Preis für eine Brustverkleinerung angegriffen hatte.
Die Operation hatte sie allein aus optischen Gründen vornehmen lassen. Der Chirurg, der eine private Schönheitsklinik betreibt, stellte ihr dafür umgerechnet knapp 9500 Euro in Rechnung. Mit ihrer Klage forderte die Frau einen vom Gericht nicht näher bezifferten "erheblichen Teil" dieser Summe zurück.
Urteil des Bundesgerichtshofs, Az.: III ZR 223/05
Quelle: Ärzte Zeitung 27.03.2006


+++ Einnahmen aus dem Liquidationsrecht für wahlärztliche Leistungen +++
Entscheidung
Der Bundesfinanzhof entschied, dass die Einnahmen des Chefarztes aus dem eingeräumten Liquidationsrecht für die gesondert berechenbaren wahlärztlichen Leistungen zum Arbeitslohn gehören, von dem der Arbeitgeber Lohnsteuer einzubehalten und abzuführen hat. Grundsätzlich kann ein Chefarzt wahlärztliche Leistungen selbstständig oder unselbstständig erbringen. Die Beurteilung, ob das eine oder andere im Einzelfall zutrifft, beurteilt sich nach dem Gesamtbild der Verhältnisse; insbesondere danach, ob wahlärztliche Leistungen innerhalb oder außerhalb des Dienstverhältnisses erbracht werden. Im vorliegenden Fall zählen diese Tätigkeiten zu den Dienstaufgaben, die dem Krankenhaus dienstvertraglich geschuldet werden. Dem Mediziner war es nicht gestattet, die Leistungserbringung gegenüber Patienten, die mit denn Krankenhaus wahlärztliche Leistungen vereinbart haben, abzulehnen. Ferner unterliegt der Chefarzt dem Weisungsrecht des Krankenhausträgers und fehlt es bei den Tätigkeiten des Chefarztes sowohl an Unternehmerinitiative als auch am Unternehmerrisiko, so dass in den streitgegenständlichen Arbeitsbereichen die Arbeitnehmer-Aspekte dominieren.
BFH vom 5.10.2005 (VI R 152/01)
Quelle: kma 03/06, 8. Auszüge aus dem Urteil: http://www.mao-bao.de/archiv

                     ++++ Praxismanagement ++++

+++ Ärzte nutzen verstärkt das Netz +++
Arztbriefe, DMP-Daten und KV-Abrechnungen laufen zunehmend online
Die Zahl der Ärzte, die aus ihrer Praxis-EDV heraus Online-Anwendungen nutzen, wächst zurzeit sehr schnell. Immer mehr Kollegen schicken Befunde und Arztbriefe über das Netz.
Ein regelrechter Online-Boom ist in vielen Bereichen zu beobachten: In der KV Nordrhein hat sich zum Beispiel die Zahl der Online-Transaktionen, die über den Server der KV laufen, binnen eines Monats fast verdoppelt.
Die hohen Steigerungssätze sind zum Teil dadurch begründet, dass Online-Aktivitäten von den Kassenärztlichen Vereinigungen gefördert werden. Zum Teil lassen Kommunikationspartner Ärzten aber auch gar keine Wahl mehr: Der Datenaustausch etwa von Durchgangsärzten mit den Berufsgenossenschaften soll zum Beispiel ab 2007 ausschließlich online laufen.
Auch DMP-Daten sollen vom kommenden Jahr an in einigen Bundesländern nur noch online akzeptiert werden. Für viele niedergelassene Ärzte bleibt damit zum Einstieg in die OnlineKommunikation gar keine Alternative.
Quelle: Ärzte Zeitung 29.03.2006


+++ Auch in der Samstag-Sprechstunde ist die Nummer 01100 möglich +++
Die neuen Unzeitziffern samt aller Abrechnungsmöglichkeiten bieten nach wie vor Zündstoff für Diskussionen. Was viele Kollegen dabei übersehen: An Samstagen müssen sie in der Sprechstunde nicht zwangsläufig die Unzeitziffer 01102 ansetzen. Auch die Nummer 01100 mit 500 Punkten ist möglich - vorausgesetzt, der Patient kommt unvorhergesehen.
Quelle: Dr. Dr. Peter Schlüter. Ärzte Zeitung 23.03.2006


+++ AOK Rheinland plädiert für Schließung von Unikliniken +++
Vorstand Jacobs: "Drei Standorte im Rheinland reichen"
Nach Einschätzung des Vorstandsvorsitzenden der AOK Rheinland Wilfried Jacobs gibt es zu viele Universitätskliniken im Rheinland. Statt der momentan fünf Standorte in Aachen, Bonn, Düsseldorf, Essen und Köln würden zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung drei ausreichen, sagt Jacobs.
Quelle: Ärzte Zeitung 29.03.2006


+++ Faxwerbung müssen Sie nicht hinnehmen +++
Wenn Sie auf Ihrem Fax in der Praxis oder zu Hause unaufgefordert Werbung empfangen, müssen Sie das nicht akzeptieren. Diese Rechtsauffassung hat jetzt auch das Oberlandesgericht Oldenburg wieder in einem aktuellen Urteil bestätigt.
Ein Arzt hatte sich bei der Wettbewerbszentrale über die ohne Absprache per Fax eingetroffene Aufforderung eines Unternehmens beschwert, das ihn für die Beteiligung an einer Befragung gewinnen wollte. Die Wettbewerbszentrale sah darin eine unzumutbar belästigende, unlautere Werbung. (Az.: 1 U 49/05)
Quelle: Ärzte Zeitung 29.03.2006

                    ++++ Europa ++++

+++ DRG: Schweiz übernimmt deutsches System +++
Die Schweiz hat beschlossen, das deutsche Fallpauschalen-System (DRGs) als Grundlage für die Entwicklung eines eigenen Entgeltsystems zur Vergütung von Krankenhausleistungen zu übernehmen.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst 27. März 2006 Nr. 26/2006


+++ "Wir importieren Ärzte, um Kosten zu sparen" +++
Die reiche Schweiz profitiert in erheblichem Umfang von den Ausbildungsleistungen deutscher Universitäten. In der Schweiz arbeiten nämlich rund 2000 deutsche Ärzte.
An schweizerischen Universitätskliniken sind bis zu einem Drittel der Ärzte Ausländer, am Regionalkrankenhaus St. Gallen sogar fast die Hälfte. Sechs von elf leitenden und acht von 13 Assistenzärzten kommen aus Deutschland.
Da die deutsche Facharztausbildung anerkannt wird und seit 2004 zwischen den alten EU-Ländern und der Schweiz weitgehend Freizügigkeit herrscht, ist der Arbeitsmarkt für Ärzte im reichen Alpenland offen. Die Ärzte loben das bessere Arbeitsklima und die erfolgreiche Teamarbeit.
Quelle: Ärzte Zeitung 28.03.2006


+++ Auslandsbehandlung: Kein Anspruch auf Reisekostenerstattung +++
Die nationalen Krankenversicherungen seien nicht verpflichtet, bei einer Auslandsbehandlung die Reisekosten zu ersetzen. Das ist das Votum des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Zusammenhang mit der Klage eines spanischen Versicherten.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst 27. März 2006 Nr. 26/2006 / 19

                     ++++ Allgemeines ++++

+++ Zwei Drittel aller Deutschen sind bereits zu dick +++
"Inzwischen ist normal, kein normales Gewicht zu haben"
Der mittlere Body Mass Index (BMI) liegt in Deutschland inzwischen bei 27 kg/m2. Zwei Drittel der Bevölkerung haben den BMI-Grenzwert von 25 bereits überschritten, so der Präsident der Deutschen Adipositas-Gesellschaft, Professor Alfred Wirth aus Bad Rothenfelde.
Wer abnehmen will, sollte immer auch eine Bewegungstherapie in Erwägung ziehen, meinte Wirth. Eine Umstellung der Ernährung und mehr Bewegung liefere die besten Ergebnisse.
Würden die übergewichtigen Deutschen nur um zehn Kilogramm abnehmen, gäbe es nur halb so viele Diabetiker, ein Drittel weniger Menschen mit Fettstoffwechselstörungen und ein Viertel weniger Menschen mit Bluthochdruck, sagte Wirth.
Quelle: Ärzte Zeitung 28.03.2006

                     ++++ Termine / Kongresse ++++

+++ BAO-Kongress Berlin +++
Gemeinsam Stärke zeigen in Berlin - BAO
Samstag, den 27.05.2006, Kaisersaal am Potsdamer Platz
http://www.operieren.de/content/e3247/e7791/index_ger.html


+++ XVI. Symposium 2006 für Ambulante Gynäkologische Chirurgie +++
Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologische und Geburtshilfliche Endoskopie und des Velener Arbeitskreises Ambulantes Operieren (VAAO)
19. bis 21. Mai 2006 ELYSEE Hotel Hamburg, Rothenbaumchaussee 10, 20148 Hamburg
http://www.vaao.de/ger_symposium.html

Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Jost Brökelmann, Redakteur BAO-MAO-Aktuell
Bundesverband für Ambulantes Operieren - BAO
Managementgesellschaft Ambulantes Operieren – MAO
Sterntorbrücke 1, D-53111 Bonn
Tel.: 0228-692423, Fax: 0228-631715
E-Mail: baobonn@t-online.de oder maobonn@t-online.de
Internet: http://www.operieren.de oder http://www.mao-bao.de

Chirurgen Magazin + BAO Depesche

Heft 111 | Ausgabe 1 – Februar 2024
Sektorenverbindende Versorgung: Können Hybrid-DRG wirklich die verschleppte Ambulantisierung retten?
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OP-Netzwerk

2021 OP-Netzwerk | Ein Service des BAO e. V. Auf OP-Netzwerk finden interessierte Ärztinnen und Ärzte umfangreiche Informationen, hilfreiche Tipps und wichtige Anlaufstellen rund um das Thema "Ambulantes Operieren". !
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Berufsverband der Phlebologen e.V.

Der Berufsverband der Phlebologen und Lymphologen e.V.
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Helmsauer Gruppe

Persönlicher Kontakt, Vertrauen und Stabilität stehen bei uns an erster Stelle, wenn es um die Betreuung unserer Kunden geht...
+ Kompetenz aus jahrzehntelanger Erfahrung + Spezialisierung auf Ihre Bedürfnisse + Mehrwerte über exklusive Rahmenverträge
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Partner PKG

Die Deutsche Praxisklinikgesellschaft (PKG) e.V. ist ein Zusammenschluss von Operationszentren, Tages- und Praxiskliniken und medizinischen Versorgungszentren, in denen ambulante und praxisklinische Operationen durchgeführt werden.
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Partner AND

Das AND e.V. als Zusammenschluss regionaler Anästhesie-Netze und –Genossenschaften vertritt auf Bundesebene Interessen der freiberuflich tätigen und niedergelassenen Anästhesisten.
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Partner DGH

Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie
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BVASK

Der Berufsverband für Arthroskopie e. V.
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