Berlin, 15. Oktober 2026 – Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) kritisiert den heutigen Bundestagsbeschluss zur Notfallreform scharf. Besonders schwer wiegen die kurz vor Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens angehängten Eingriffe in die Hybrid-DRG und die ärztliche Terminvergabe. Sie schwächen die ambulante Versor- gung, setzen neue Fehlanreize und verschärfen die einseitige Belastung der niedergelasse- nen Fachärztinnen und Fachärzte.
„Seit Dezember 2018 wird über die Grundzüge dieser Notfallreform diskutiert. Doch weitrei- chende Eingriffe in die ambulante Versorgung werden ihr kurz vor Schluss im Schweinsgalopp angehängt. Eine ernsthafte Debatte über die Folgen wird damit praktisch ausgehebelt. Dieses Vorgehen und die inhaltliche Kehrtwende beschädigen das Vertrauen der Ärzteschaft in die Politik nachhaltig“, erklärt Dr. med. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa.
Mit der Änderung der Hybrid-DRG gibt die Koalition das Versprechen einer gleichen Vergütung für gleiche Leistungen unabhängig vom Behandlungsort auf: Ohne Übernachtung wird 2027 nach vertragsärztlicher Gebührenordnung bezahlt; mit stationärer Übernachtung bleibt die Fallpauschale erhalten. Ab 2028 sollen die Hybrid-DRG durch stationäre Kurzzeitfallpauscha- len ersetzt werden.
„Wer nach einem Eingriff sicher nach Hause gehen könnte, wird finanziell wieder zum Über- nachtungsgast im Krankenhaus gemacht. Das belastet Patientinnen und Patienten, auch Kin- der, bindet Pflegepersonal und macht die Versorgung teurer. Diese vermeintliche Sparpolitik wird das Gesamtsystem bereits 2027 zusätzlich belasten. Wir erwarten, dass sich das schon in den Rechnungsergebnissen des ersten Quartals zeigt. Spätestens dann muss die Frage beant- wortet werden, wer für diese absehbare Fehlentscheidung politisch verantwortlich ist“, so Heinrich.
Zugleich verschärft der Bundestag die Terminmeldepflicht: Kassenärztliche Vereinigungen le- gen künftig im Einvernehmen mit den Krankenkassen fest, wie viele Termine Praxen melden müssen. Die Beschränkung auf „freie“ Termine entfällt.
„Über die Vergabe unserer Termine muss der medizinische Bedarf entscheiden. Verordnete Terminkontingente schaffen keine einzige zusätzliche Arztstunde. Sie können aber Termine verdrängen, die für chronisch Kranke, Nachsorge und laufende Behandlungen gebraucht wer- den. Erst streicht die Politik die zusätzliche Finanzierung kurzfristiger Termine, dann will sie die Terminkalender unserer Praxen fremdsteuern. Das ist widersinnig“, kritisiert Heinrich.
Auch die eigentliche Notfallreform bleibt aus Sicht des SpiFa trotz der Finanznot der Kranken- kassen bemerkenswert inkonsequent: Zusätzliche Vorhaltepflichten und Parallelangebote be- lasten die niedergelassene Versorgung, während eine konsequente Steuerung nach medizini- schem Bedarf ausbleibt. Die mit dem Beitragssatzstabilisierungsgesetz eingeleiteten Ein- schnitte treffen niedergelassene Fachärztinnen und Fachärzte inzwischen überproportional; andere Bereiche werden nachträglich entlastet.
„Im Hinterzimmer haben sich offenbar diejenigen durchgesetzt, deren Lobbyisten am lau- testen heulen. Die bekannten Wirtschaftlichkeitsreserven durch weniger unnötige Kranken- hausbehandlungen und den Abbau von Doppelstrukturen werden weiter geschont. Dafür sol- len Facharztpraxen mit weniger Mitteln mehr leisten. Wer so handelt, gefährdet genau die wohnortnahe Versorgung, auf die sich Millionen Menschen verlassen“, erklärt Heinrich.
Über den Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa)
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) ist die Stimme der in Deutschland tätigen Fachärztinnen und Fachärzte. Als Dachverband der fachärztlichen Berufsverbände übt er die gemeinsame Interessenvertretung für die Anliegen der Fachärztinnen und Fachärzte gegenüber Politik, Selbstverwaltung und anderen freien Verbänden auf Bundes- und Landesebene aus.
Dabei repräsentiert der SpiFa mit seinen 36 ordentlichen und assoziierten Mitgliedsverbänden über 160.000 Fachärztinnen und Fachärzte in der Grundversorgung sowie der spezialisierten und hochspezialisierten Versor- gung, die in einer Praxis, einem Medizinischen Versorgungszentrum, einem Krankenhaus oder in der Hochschul- medizin tätig sind.
Seit Februar 2022 ist der SpiFa entsprechend im Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deut- schen Bundestag und der Bundesregierung eingetragen.
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