"Ärzte sind die Verlierer der Reformen in der Gesundheitspolitik"
Zum Auftakt des Deutschen Ärztetags in Ulm hat Professor Jörg-Dietrich Hoppe eine kritische Bilanz der Reformpolitik der vergangenen 20 Jahre im Gesundheitswesen gezogen. Seine Diagnose: der Umbau ist im Gange, doch ein Bauplan fehlt.
- Grundsätzliche Fehlentwicklungen im Gesundheitswesen sind das Ergebnis einer Dauerreformpolitik, der jedoch der Kompass fehlt. Dabei erinnerte Hoppe an die Wurzeln des von der Selbstverwaltung geprägten Gesundheitswesens in Deutschland: "Nach dem Grundgesetz ist der Staat dafür zuständig, die Versorgung der Bürger zu gewährleisten", sagte Hoppe in seiner Rede zur Eröffnung des Deutschen Ärztetages. Dabei habe die Selbstverwaltung eine gestaltende Aufgabe gehabt - heute dagegen habe sie immer mehr den Charakter einer "staatlichen Auftragsverwaltung" angenommen.
- Kennzeichnend für die Gesundheitsversorgung in den vergangenen 20 Jahren sei eine "chronisch wachsende Unterfinanzierung", die sich in einer zunehmenden "heimlichen Rationierung" äußere - ablesbar etwa im fortlaufenden Abbau von Pflegepersonal in Krankenhäusern, einer "nicht mehr zu verantwortenden Ausbeutung der Angehörigen der Gesundheitsberufe und einem wachsenden Misstrauen zwischen Ärzten und Patienten, die Angst hätten, ihnen würden aus ökonomischen Gründen Leistungen vorenthalten.
* "Ulmer Papier" - Bausteine für eine Kurskorrektur
Im "Ulmer Papier" fordern die Ärzte eine umfassende Kurskorrektur in der Gesundheitspolitik. Zentrale Forderungen des auf dem 111. Deutschen Ärztetag zur Diskussion gestellten Entwurfs:
* Die Ärzte stellen fest, bereits heute gebe es Leistungsbeschränkungen, Rationierung, Wartelisten und Unterversorgung.
* Die Entscheidung über Einschnitte beim einzelnen Patienten solle den Ärzten abgenommen werden. Ein Gesundheitsrat aus Fachleuten solle die Prioritäten setzen. Auf dieser Grundlage solle die Politik entscheiden, was für Kassenpatienten noch bezahlt wird.
* Für eine breitere Finanzbasis der gesetzlichen Krankenversicherung schlagen die Ärzte vor, versicherungsfremde Leistungen etwa für Kinder oder beitragsfrei mitversicherte Ehegatten weitgehend nicht mehr aus den Beitragseinnahmen der Krankenkassen zu bezahlen. Dafür soll der Steuerzahler einspringen. Um diejenigen zu entlasten, die Beiträge allein aus dem Arbeitseinkommen zahlen, sollen künftig sämtliche Einkünfte herangezogen werden. Für die Krankenversicherung der Rentner fordern die Ärzte eine neue Abgabe, einen Gesundheitssoli. Die private Krankenversicherung soll erhalten bleiben.
* Die Ärzte wollen die Gesundheitsvorsorge deutlich verbessern.
Ein Fach Gesundheitskunde soll in Kindergärten und an Schulen eingeführt werden.
* Um den teilweise bestehenden Ärztemangel - vor allem in ländlichen Regionen - zu mildern, soll unter anderem die Einführung medizinischer Fachangestellter erprobt werden.
Quelle: Florian Staeck. Ärzte Zeitung 20.05.2008
"Honorar-Zuschlag in Milliarden-Höhe muss ins Gesetz"
KBV: Ohne garantierte Finanzspritze geht nichts mehr
Die niedergelassenen Kollegen verlangen eine gesetzliche Garantie dafür, dass im nächsten Jahr das Vergütungsvolumen um mehrere Milliarden Euro aufgestockt wird. Mit mündlichen Zusagen werde man sich nicht mehr zufriedengeben.
Das bekräftigten heute Dr. Andreas Köhler und Dr. Carl-Heinz Müller in der Vertreterversammlung der KBV. Beide KBV-Vorstandschefs erneuerten im Vorfeld des Ärztetages ihre Forderung nach einem Honorarzuschlag in Höhe von 4,5 Milliarden Euro. Köhler: "Ohne diese Finanzspritze ist die Versorgung der Patienten nicht mehr zu gewährleisten."
Die Bundesgesundheitsministerin hatte unterdessen gestern etwa 2,5 Milliarden Euro in Aussicht gestellt.
Quelle: Ärzte Zeitung, 19.05.2008
KBV: Honorarplus muss gesetzlich geregelt werden
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung fordert die Bundesregierung auf, die für das nächste Jahr zugesagte Aufstockung des Honorarvolumens gesetzlich zu verankern.
- Am Mittwoch hatte die Allianz Deutscher Ärzteverbände die fehlende gesetzliche Grundlage für das Honorarplus moniert.
Quelle: Ärzte Zeitung, 15.05.2008
Schmidt widerspricht Hoppe: "Es gibt keine heimliche Rationierung"
Vor dem heute beginnenden Deutschen Ärztetag hat Gesundheitsministerin Ulla Schmidt Vorwürfe zurückgewiesen, in Deutschland würden medizinische Leistungen rationiert.
Es gebe keine "heimliche Rationierung", sagte die Ministerin. Schmidt widersprach damit Äußerungen von Bundesärztekammerpräsident Professor Jörg-Dietrich Hoppe. Auch dessen Forderung nach einem Gesundheitsrat lehnte sie ab.
Die Entscheidung, welche Leistungen medizinisch notwendig und damit von der GKV zu finanzieren seien, dürfe über einen solchen Rat nicht vom Staat getroffen werden. Dies sei allein Aufgabe der Ärzte.
Quelle: Ärzte Zeitung, 19.05.2008
"Wer rationiert, muss auch dazu stehen"
Kein Verständnis dafür hat Professor Jörg-D. Hoppe, dass Politiker seit Jahren einer Diskussion um das Thema Rationierung ausweichen. Er fordert ein offenes und ehrliches Wort darüber, wie und von wem der künftige finanzielle Mehrbedarf geschultert werden soll. Zudem bricht Hoppe eine Lanze für die Vertragsärzte und erinnert Ulla Schmidt an ihr Versprechen, das Honorarvolumen deutlich zu erhöhen.
Quelle: Ärzte-Zeitung 13. Mai 2008
Hoppe: Umfassende Gesundheitsversorgung nicht mehr für alle möglich
Nicht mehr alle Patienten können eine umfassende Gesundheitsversorgung bekommen. Darauf weist die Ärzteschaft im Vorfeld des 111. Deutschen Ärztetages hin. "Es ist inzwischen so, dass wegen der strikten Ausgabenbegrenzung nicht mehr alles für alle bezahlbar ist. Das heißt, eine Form von Rationierung medizinischer Leistung ist unumgänglich", sagte der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, der Tageszeitung "Die Welt" vom Montag. An bestimmten Behandlungen sollten Patienten sich künftig beteiligen.
Quelle: ddp/aerzteblatt.de Montag, 19. Mai 2008
Voll ins Schwarze getroffen
Mit seinem Vorstoß, die "verdeckte Rationierung" von Gesundheitsleistungen in der gesetzlichen Krankenversorgung endlich aus den Arztpraxen in den Bundestag zu verlagern, hat der Bundesärztekammerpräsident Jörg-Dietrich Hoppe, kurz vor Beginn des 111. Deutschen Ärztetags voll ins Schwarze getroffen: Gestern stimmte auch die Allianz Deutscher Ärzteverbände in die Forderung nach einer gesellschaftlichen Debatte über den künftigen Leistungskatalog ein - sie hofft, dass daraus, beginnend auf dem Ärztetag, gar ein Thema im Bundestagswahlkampf 2009 wird.
Quelle: Bülent Erdogan. Ärzte Zeitung, 15.05.2008
Fachärzte kritisieren Fünf-Stufen-Versorgungskonzept der KBV
Die Allianz Deutscher Ärzteverbände lehnt das von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung KBV erarbeitete Fünf-Stufen-Konzept ab. Die geplante Einführung eines Überweisungsvorbehalts für fachärztliche Konsultationen widerspreche allen bisher gemeinsam getragenen Bemühungen, ein von der Politik favorisiertes Primärarztmodell zu verhindern.
Der Allianz gehören der Berufsverband Deutscher Internisten an, der Hartmannbund, Medi-Deutschland, der NAV-Virchowbund, der Bundesverband der Ärztegenossenschaften und die Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände.
Kritisch sieht die Allianz auch die Einführung verschiedener Versorgungsebenen im fachärztlichen Sektor. Erstens werde so die bisher schon bestehende Grenzlinie zwischen Haus- und Fachärzten zementiert, zweitens eine neue Linie zwischen so genannten Basisfachärzten und spezialisierten Ärzten gezogen. Auch die Trennung zwischen ambulant und stationär werde fortgeschrieben, anstatt Modelle zu entwickeln, die eine kontinuierliche Betreuung der Patienten über alle Versorgungsbereiche hinweg fördern.
"Der kranke Mensch erwartet, dass seine Behandlung ohne Brüche erfolgt, vom Hausarzt über den Facharzt ins Krankenhaus und wieder zurück, je nach Erfordernis", sagte der Vorsitzende der GFB, Jörg Rüggeberg.
Quelle: hil/aerzteblatt.de Freitag, 16. Mai 2008
"Versklavung und Erpressung eines angeblich freien Berufsstandes"
Die gesetzlichen Regelungen zum kollektiven Verzicht auf die Zulassung als Vertragsarzt stehen nicht im Einklang mit einer demokratischen Grundordnung.
Diese Ansicht hat der Vorsitzende des Bayerischen Hausärzteverbandes (BHÄV), Dr. Wolfgang Hoppenthaller, in einem Schreiben an Bayerns Ministerpräsidenten Günther Beckstein vertreten.
Nach den Bestimmungen in Paragraf 95 b SGB V würden Vertragsärzte verpflichtet, ihre Leistungen zu den von den Kassen diktierten Konditionen anzubieten, erklärte Hoppenthaller. "Dieser Paragraf bedeutet nichts anderes, als eine Versklavung und Erpressung eines angeblich freien Berufsstandes", heißt es in dem Schreiben, in dem Hoppenthaller die Bayerische Staatsregierung auffordert, im Bundestag eine Streichung der Bestimmung aus dem SGB V zu initiieren.
Quelle: Ärzte Zeitung, 16.05.2008
Bayerische Hausärzte: Vorerst kein kollektiver Systemausstieg
Der Versuch des Bayerischen Hausärzteverbandes, seine Mitglieder zum kollektiven Systemausstieg zu bewegen, ist offenbar zumindest vorläufig gescheitert. "Wir stehen vor dem Dilemma, dass der Ausstieg aus dem Kollektivvertragssystem voraussichtlich zumindest kurzfristig nicht erfolgen wird", schreibt der Landesverbandsvorsitzende Wolfgang Hoppenthaller in einem Brief an die Mitglieder.
Quelle: hil/aerzteblatt.de Freitag, 16. Mai 2008
Mangelnder Datenschutz bei E-Card?
Einführung und Anwendung der künftigen elektronischen Gesundheitskarte müssen kritisch durch Bürger und Datenschutzbeauftragte begleitet werden. Das hat Professor Spiros Simitis, früherer hessischer Datenschutzbeauftragter und langjähriges Mitglied im Nationalen Ethikrat, gefordert.
- Die elektronische Gesundheitskarte, so Simitis, sei konzipiert "für einen offenen Kreis von potenziellen Interessenten". Damit gerät aber das zentrale Merkmal des Datenschutzes in Gefahr, das seit den 1980er Jahren in entsprechenden Gesetzen seinen Niederschlag gefunden hat: nämlich die strenge Zweckbindung bei der Sammlung von Daten.
- Für Simitis ist die Gesundheitspolitik das "kardinale Beispiel" dafür, ob es gelingt, eine Kultur des Umgangs mit Daten zu etablieren, die den Anforderungen einer demokratischen Gesellschaft gerecht wird: "Denn zu einer demokratischen Gesellschaft gehört auch die Bereitschaft zum Informationsverzicht."
Quelle: Ärzte Zeitung, 19.05.2008
Unterschriften gegen elektronische Gesundheitskarte
Ärzte und Bürgerrechtler haben dem Bundesgesundheitsministerium am Freitag 8.500 Protestunterschriften gegen die elektronische Gesundheitskarte übergeben. Nach Ansicht der Ärzteorganisation IPPNW verletze die geplante Chipkarte das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, sagte IPPNW-Vorstand Matthias Jochheim vor der Übergabe in Berlin. Auch sei die ärztliche Schweigepflicht "in gravierender Weise bedroht". Das Ministerium wies die Bedenken als nicht stichhaltig zurück.
Die IPPNW sieht indes in der für alle Bürger verpflichtenden Gesundheitskarte einen "weiteren Baustein im Übergang vom Sozialstaat zum Kontrollstaat". Die zentrale Speicherung sämtlicher Gesundheitsdaten ermögliche die Überwachung sowohl der Behandlungsmethoden der Ärzte als auch der Lebensführung der Patienten.
Quelle: Ärzte Zeitung 16. Mai 2008
Ärzte protestieren mit Unterschriften gegen eGK
Die Ärzteorganisation IPPNW und die Bürgerrechtsorganisation Komitee für Grundrechte und Demokratie haben am Freitag im Bundesministerium für Gesundheit Listen mit 8500 Unterschriften übergeben. Die Unterzeichner protestieren gegen die elektronische Gesundheitskarte (eGK).
Die Einführung der Chipkarte verletze das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Patienten, so die Gegner der eGK. Sie warnten davor, dass das Arzt-Patienten-Verhältnis durch den Aufbau einer zentralen Gesundheitstelematik-Infrastruktur beschädigt werde.
Quelle: Ärzte Zeitung, 16.05.2008
Privatvergütung doppelt so hoch wie GKV-Honorar
Ärzte bekommen für die Behandlung von Privatpatienten durchschnittlich mehr als doppelt so viel wie für gesetzlich Versicherte. Zu diesem Ergebnis kommen die Gesundheitsökonomen Professor Jürgen Wasem, Professor Stefan Greß und Anke Walendzik in einer von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Studie.
Umgerechnet auf die Gesamtheit aller Versicherten summiert sich die Vergütungsdifferenz auf 3,6 Milliarden Euro pro Jahr. Für die gleiche Leistung zahlt eine Privatversicherung einem niedergelassenen Arzt demnach das 2,28-Fache des Honorars, das er von einer gesetzlichen Krankenkasse erhält.
Quelle: Ärzte Zeitung, 15.05.2008
Breite Unterstützung für Verfassungsbeschwerde
Die Verfassungsbeschwerden von Ärzten und Zahnärzten gegen die Gesundheitsreform stoßen bei vielen Privat- und Vertragsärzten auf eine positive Resonanz.
- Jeweils drei Ärzte und drei Zahnärzte hatten beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen die jüngste Gesundheitsreform eingelegt. Vertreten werden sie vom Verfassungsrechtler Professor Helge Sodan. Der Privatärztliche Bundesverband, der Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen, der Freie Verband Deutscher Zahnärzte und die Vereinigung Unabhängiger Vertragszahnärzte unterstützen die Klagen.
- Die Verfassungsbeschwerden richten sich gegen mehrere Punkte: die Behandlungspflicht der Niedergelassenen bei Versicherten des künftigen Basistarifs der privaten Krankenversicherer (PKV), verbunden mit der Festlegung eines Gebührenhöchstsatzes; die negativen Folgen der Mitgabe von Alterungsrückstellungen auf die Bestandskunden in der privaten Krankenversicherung und die Ungleichbehandlung von gesetzlich und privat versicherten Kindern durch die Steuerfinanzierung der beitragsfreien Mitversicherung bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Quelle: Ärzte Zeitung, 14.05.2008
Pathologie braucht Verbündete
In diesen gesundheitspolitisch schwierigen Zeiten sucht die Pathologie Verbündete und wird auch selbst gesucht. Gemeinsam mit den Berufsverbänden der Fachgebiete Radiologie, Nuklear- und Laboratoriumsmedizin hat sie sich zur Arbeitsgemeinschaft Ärztlicher Methodenfächer (AGMF) zusammengeschlossen.
Kontakt: BDP bv@pathologie.de
Quelle: PVP Pressemitteilung 13. Mai 2008
Pressemitteilung des dfv: Neiddebatten führen nicht weiter
Wieder einmal wird der Versuch unternommen, nachzuweisen, Fachärzte verdienen genug und hätten keinen Grund zu klagen. Diesmal ist es eine Studie des Bundesgesundheitsministeriums. Die BMG-Studie soll, so der "stern-online" vom 16.05.2008, auf Zahlenmaterial der Kassenärztlichen Vereinigung basieren.
- In jeder Berufsgruppe wird unterschiedlich verdient – so auch bei den Fachärzten. Zum Beispiel bei den von "stern-online" zitierten Augenärzte: konservativ tätige Augenärzte, also die, die nicht operieren, bekommen z.B. in Bayern pro Quartal 22 Euro für einen Patienten. Operierende Augenärzte dagegen rund 70 Euro im Quartal. "Diese Honorarspreizung gibt es in jeder Facharztgruppe", erläutert DFV-Bundesvorsitzender Scharmann. Und: Operierende Augenärzte müssen auch die entsprechende Infrastruktur für OPs, die hohen hygienischen Standards entsprechen, vorhalten. Auch sind sie gehalten, spezielle, z.T. sehr teure OP-Fortbildungen besuchen – das kostet zusätzlich.
- "Die Öffentlichkeit muss akzeptieren, dass Praxen niedergelassener Fachärzte betriebswirtschaftliche Einheiten sind, die wie jedes andere mittelständische Unternehmen eines bestimmten Umsatzes bedürfen", unterstreicht Scharmann. Umsatz ist nicht gleich Gewinn – viele Praxen können tatsächlich nicht mehr von den Kassen-Patientenumsätzen allein leben. "Das ambulante ärztliche System ist mit rund 9 Mrd. Euro unterfinanziert – das ist die Folge von Budgets, Kostendämpfungsmaßnahmen und Rationierung."
Quellen: Facharzthonorare: Studie des Bundesgesundheitsministeriums
Bericht stern-online: "Was Kassenärzte wirklich verdienen"
(http://www.stern.de/wirtschaft/arbeit-karriere/620638.html?nv=redir)
Verantwortlich: Dr. med. Thomas Scharmann – Bundesvorsitzender DFV
Maximal 100.000 Versicherte im Basistarif?
Rückkehrer in die PKV
Ende März zählten die privaten Krankenversicherer (PKV) knapp 4.000 Personen als Kunden, die zuvor nicht versichert waren.
In der PKV sind die ehemaligen Nichtversicherten im modifizierten Standardtarif versichert, zum 1. Januar 2009 werden sie in den Basistarif überführt.
Weber erwartet, dass der Basistarif nicht mehr als 50.000 bis 100.000 Personen umfassen wird. Das neue Zwangsangebot der PKV sei unattraktiv, weil die Leistungen auf Kassenniveau begrenzt sind, und zudem teuer.
Quelle: Ärzte Zeitung, 15.05.2008
Systemausstieg: Wiederzulassungssperre bestätigt
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat am 9. April 2008 die Berufungen zweier Kieferorthopäden zurückgewiesen, die 2004 im Rahmen des damaligen kollektiven Zulassungsverzichts der Kieferorthopäden ihre Zulassung zurückgegeben hatten und jetzt mit ihren Klagen die Wiederzulassung erstreiten wollten.
Die Entscheidung des Bundessozialgerichtes vom 27. Juni 2007 dürfte in der aktuellen Diskussion über den kollektiven Verzicht auf die Kassenzulassung ("Korbmodell") die Vertragsärzte nicht unbeeindruckt lassen.
Die Kasseler Richter haben alle rechtlichen Register gezogen, eine Gefährdung des Gesundheitssystems durch "Kollektivaussteiger" zu verhindern (Az.: B 6 KA 37/06 R u.a.). Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat jetzt mit der Bestätigung der Wiederzulassungssperre für Teilnehmer am Kollektivverzicht für die Dauer von 6 Jahren eine weitere, ausgesprochen hohe rechtliche Hürde bestätigt.
- Das Gericht bezeichnet die entsprechenden gesetzlichen Regelungen als verfassungsgemäß, weil die damit verbundene Beeinträchtigungen der Berufsfreiheit der Kieferorthopäden durch das überragende Gemeinschaftsgut gerechtfertigt seien, die Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten sicherzustellen (Az.: L 3 KA 139/06 und L 3 KA 149/06)
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst 15.05.2008 Nr. 38/2008, 13
Praxen dürfen online gehen
Mit ihrer neuen Datenschutzrichtlinie geben Kassenärztliche Bundesvereinigung und Bundesärztekammer den Ärzten erstmals konkrete Empfehlungen an die Hand, wie sie mit ihrem Praxiscomputer sicher online gehen können.
Bisher gab es immer den Ratschlag, dass Ärzte mit einem Rechner, auf dem Patientendaten abgespeichert sind, nicht ins Internet gehen sollten. Das gilt nun nicht mehr.
Die "Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis" enthalten zum ersten Mal auch konkrete Empfehlungen von Seiten der Spitzenverbände zum Einsatz von Drahtlosnetzwerken (WLAN) und Voice over IP-Telefonen (VoIP).
Beim Praxis-WLAN wird von der in vielen Privathaushalten eingesetzten WEP-Verschlüsselung definitiv abgeraten. Stattdessen sollten Niedergelassene die wesentlich sichereren WPA- oder WPA2-Schlüssel einsetzen. Ist ein Praxis-WLAN nicht unverzichtbar nötig, sollte wegen Sicherheitsbedenken ganz darauf verzichtet werden, raten KBV und Bundesärztekammer.
Telefonieren über Internet ist dagegen dann möglich, wenn Praxisinhaber die VoIP-Technik von einem Provider verwenden, der die entsprechenden Netzabschnitte verschlüsselt. Auf keinen Fall sollten Ärzte aber kommerzielle Werkzeuge wie etwa Skype einsetzen.
Quelle: Ärzte Zeitung, 19.05.2008
Das Internet ist für Praxisrechner mit Patientendaten nicht mehr tabu
Neue Empfehlungen zur Datenverarbeitung in der Praxis von BÄK und KBV
Ärzte dürfen mit ihren Praxisrechnern auch dann ins Internet, wenn auf ihnen Patientendaten verarbeitet oder gespeichert werden. Das sehen neue Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung vor, die am Freitag veröffentlicht worden sind.
- Durch die Empfehlungen und die zugehörige Technische Anlage sei nun aber auch klar geregelt, welche Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten sind, so Stachwitz - zum Beispiel die Nutzung von Providern, die einen Schutz durch Firewalls garantieren.
Die Empfehlungen sind auf den Internet-Seiten von KBV und BÄK abrufbar: http://www.baek.de, http://www.kbv.de
Quelle: Ärzte Zeitung, 09.05.2008
Ärztekammer Nordrhein bietet kostenfreien Zugang zur Cochrane Library
Einen Zugang zur Cochrane Library bietet die Ärztekammer Nordrhein ihren Mitgliedern ab dem 15. Mai. Der kostenfreie Service ist über die Internetseite der Ärztekammer Nordrhein für alle nordrheinischen Ärzte zu erreichen.
- Die Cochrane Collaboration ist ein internationales Netzwerk von Wissenschaftlern, die sich zum Ziel gesetzt haben, die Fülle international relevanter Studien und Forschungsergebnisse in systematischen Übersichtsarbeiten zusammenzufassen. Die Cochrane Library gilt als eine der wichtigsten Quellen bei der Literatursuche in der evidenzbasierten Medizin.
Quelle: hil/aerzteblatt.de Donnerstag, 15. Mai 2008
Hausbesuche sind ein Zuschussgeschäft
Hausbesuche gehören für die Krankenkassen zu den wirtschaftlichsten Leistungen. Billiger ist medizinische Versorgung nicht zu haben. Die Alternativen, das zeigt der Vergleich mit anderen europäischen und internationalen Gesundheitssystemen, sind wesentlich kostenintensiver, zum Beispiel die Behandlung in Klinikambulanzen. Doch für die Ärzte sind Hausbesuche ein Zuschussgeschäft.
- Natürlich sind die gesetzlich Versicherten in der Vergangenheit verwöhnt worden. Ein Anruf genügt, und der Doktor kommt. Das ist bequem und ohne größere Umstände. Doch haben sich die Zeiten auch hier geändert. Versicherte der gesetzlichen Kassen haben ein Anrecht auf einen Hausbesuch, wenn er medizinisch indiziert ist. So lautet auch der Leistungsinhalt des Besuchs: "Besuch eines Kranken, wegen der Erkrankung ausgeführt". Wegen der Erkrankung und nicht wegen der Umstände.
Quelle: Dr. Peter Schlüter. Ärzte Zeitung 15.05.2008
In Polen steht eine Gesundheitsreform an - Umwandlung der staatlichen Kliniken in Aktiengesellschaften geplant
Polen hat vor, sein Gesundheitssystem zu reformieren. Möglicherweise werden auch staatliche Kliniken und Gesundheitseinrichtungen an private Investoren verkauft - und vielleicht auch an deutsche Interessenten.
- Der Hintergrund: Das polnische Gesundheitssystem wird von Schulden von über drei Milliarden Euro belastet und garantiert keine ausreichende Versorgung. Die Warteschlangen vor den staatlichen Ärztezimmern sind lang, und wer ein akutes Problem hat, muss sich aus eigener Tasche in einer privaten Einrichtung behandeln lassen, die für viele Polen aber zu teuer sind.
Quelle: Ärzte Zeitung, 20.05.2008
Forscher sehen Gehirnen beim Denken zu
Ein ultraschneller Magneto-Enzephalograph (MEG) ist jetzt in der Universität Jena in Betrieb genommen worden. Das Gerät "Elekta Neuromag MEG" wird derzeit hauptsächlich in der Forschung genutzt, vor allem in Studien zur Schmerzempfindung, Schwerhörigkeit oder Regenerationsprozessen nach Hirnverletzung.
- Was passiert eigentlich, wenn das Auge ein Bild aufnimmt? Wie genau übersetzt das Gehirn die Sinneseindrücke in die Information rechts steht ein Haus? Und welche Hirnregionen müssen zusammen aktiv werden, damit unser Gehirn die Information erhält, dass der linke kleine Zeh weh tut?
Diese Fragen zum Informationstransfer im Gehirn gehören zu den derzeit spannendsten in den Neurowissenschaften und der Medizinforschung. Antworten versuchen die Wissenschaftler dadurch zu finden, dass sie dem Gehirn faktisch bei der Arbeit zusehen. Möglich wird dies durch funktionelle Magnetresonanztomographie (fMRT), oder mit Hilfe der selteneren MEG. Diese messen und verarbeiten die von elektrischen Strömen im Gehirn erzeugten Magnetfelder berührungslos.
Weitere Infos: http://www.uniklinikum-jena.de/Dem_Gehirn_beim_Denken_zusehen.html
Quelle: Ärzte Zeitung online, 30.04.2008
Prof. Dr. Jost Brökelmann, Redakteur BAO-MAO-Aktuell
Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V. – BAO
Präsident Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg
Vereinsregister VR 6346
Managementgesellschaft Ambulantes Operieren – MAO
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