12.10.06: BAO-MAO-Aktuell

BAO-MAO-Aktuell; Nr. 42/06, vom 12. Oktober 2006
Nachrichten für Ambulante Operateure und Anästhesisten von Professor Brökelmann

Gesundheitsreform: Gesundheitsfonds verschoben auf 2009
Die Regierungskoalition hat sich bei ihrem „Krisengipfel“ (4./5.10.) auf Kompromisse in den noch offenen grundsätzlichen Fragen verständigt. Bundeskanzlerin Angela Merkel sprach davon, dass das Gesundheitswesen mit den Beschlüssen der großen Koalition „richtungweisend“ umgestaltet werde. Auch der SPD-Vorsitzende, Kurt Beck, sprach von einer „guten Reform“. Der CSU-Vorsitzende, Edmund Stoiber, äußerte sich eher zurückhaltend und stellte seine Zustimmung unter den Vorbehalt einer weiteren Prüfung.
Das sind die wichtigsten Ergebnisse der Koalitionsrunde:
• Der Starttermin für das „Herzstück“ der Reform, den Gesundheitsfonds, wird auf den 1. Januar 2009 verschoben. Das In-Kraft-Treten dieser nach wie vor umstrittenen Regelung gerät damit zwangsläufig in die zeitliche Nähe zu den Landtagswahlen im Jahre 2008 und zur Bundestagswahl 2009.
• In Sachen „Überforderungsklausel“ bleibt es auf Druck der SPD bei der Ein-Prozent-Regelung. Ergänzt wird diese Regelung durch die Übereinkunft, dass die Kassen eine pauschale Zuzahlung bis 8 Euro ohne Einkommensprüfung erheben dürfen. Mit dieser Maßnahme soll unnötige Bürokratie vermieden werden.
• Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) werden verpflichtet, einen dreistufigen Basistarif für alle freiwillig Versicherten anzubieten. Bei einem Wechsel von der PKV in die GKV können die Altersrückstellungen nicht mitgenommen werden.
• Die Neuordnung der ärztlichen Vergütung wurde ebenfalls auf das Jahr 2009 verschoben.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst, 05. Oktober 2006, Nr. 81/2006, 4-5

Viel Kritik an der Einigung zur Gesundheitsreform
Vertreter von SPD und CDU haben den in der Nacht zum Donnerstag erzielten Gesundheitskompromiss gelobt. Sprecher von Ärzteverbänden sowie privaten und gesetzlichen Krankenkassen äußerten sich kritisch.
"Rationierung und weiteren Arbeitsplatzabbau in den Praxen" sieht der Vorsitzende des Virchowbundes, Maximilian Zollner auf die niedergelassenen Ärzte zukommen.
Der Fonds öffne den Weg in die Rationierungsmedizin, warnte auch Rudolf Kösters, der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Er kündigte Widerstand gegen den beschlossenen Sanierungsbeitrag der Krankenhäuser an.
Der bereits 2007 auf über 15 Prozent steigende Beitragssatz werde die gesunden Versicherten in die private Krankenversicherung treiben, hieß es in einer Stellungnahme der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen.
Beim PKV-Verband klingen die ersten Einschätzungen ähnlich. Er begrüße zwar den Erhalt der PKV, sagte der Vorsitzende Reinhold Schulte, fürchte aber eine massive Verteuerung der PKV-Beiträge. Die vorgesehenen Wechselmöglichkeiten seien ein verfassungswidriger Eingriff in bestehende Verträge.
Selbst in den Reihen der Regierungskoalition herrscht nicht nur eitel Sonnenschein. CSU-Generalsekretär Markus Söder bleibt misstrauisch. Er kündigte an, vor allem Formulierungen von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt genau unter die Lupe zu nehmen.
Auch SPD-Gesundheitsexperten warnen vor den Folgen: "Für viele Versicherte wird sich die Reform verheerend auswirken", sagte Wolfgang Wodarg.
Für die Grünen hat sich das Reformwerk gleich ganz erledigt. Zum geplanten Termin der Einführung 2009 gebe es die große Koalition nicht mehr, sagte die Fraktionsvorsitzende Renate Künast. FDP-Chef Guido Westerwelle hielt seine Forderung nach einem Verzicht auf den Fonds am Donnerstag aufrecht. Einen Sieg der reichen Bundesländer sieht Gregor Gysi von der Linken.
Kritik kam auch aus der Wirtschaft: Wenn die Versicherungsbeiträge stiegen, sei das kein positives Signal für den Arbeitsmarkt, sagte BDI-Chef Jürgen Thumann. Die Versicherten würden zu stark belastet, pflichtete DGB-Vorsitzender Michael Sommer bei.
Quelle: Ärzte Zeitung 6.10.2006

Reformkompromiss erntet bei Ärzten und Kassen harsche Kritik
Rationierungsmedizin, Staatsmedizin, verfassungswidrige Eingriffe - mit diesen Bewertungen kritisieren Vertreter der Ärzte, Krankenhäuser, der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung den am frühen Donnerstagmorgen erzielten Kompromiss der Koalition zur Gesundheitsreform.
Nach siebenstündigen Verhandlungen unter Leitung von Bundeskanzlerin Angela Merkel sieht die Lösung der strittigen Fragen so aus: Der Gesundheitsfonds, den Ärzte- und Kassenverbände wegen des politisch festgesetzten Beitragssatzes als Staats- und Rationierungsmedizin bekämpfen, wird zum 1. Januar 2009 starten, zeitgleich mit einem auf bis zu 80 Krankheiten basierenden Risikostrukturausgleich und einem neuen Euro-EBM für die Vertragsärzte.
Die PKV muss einen dreistufigen Basistarif, auch für ehemals PKV-Versicherte, anbieten. Beim Wechsel innerhalb der PKV können Alterungsrückstellungen mitgenommen werden. Dies bewertet die PKV als verfassungswidrigen Eingriff.
Quelle: Ärzte Zeitung 6.10.2006

Kernelemente der Gesundheitsreform
Nach der Einigung der Koalition vom Donnerstag wird die Gesundheitsreform als Gesetzespaket nun kabinettsreif gemacht. Dann starten die parlamentarischen Beratungen. Was steht dann alles zur Entscheidung an?
Beitragssatz: der wird künftig einheitlich für alle Kassen politisch festgesetzt. Der Beitrag für die Arbeitgeber liegt um 0,9 Punkte unter dem der Arbeitnehmer.
Gesundheitsfonds: dorthinein fließen Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie Steuerzuschüsse.
Risikostrukturausgleich: der wird im Gesundheitsfonds erledigt. Aus dem Fonds erhalten alle Kassen gleiche Pauschalen je Versichertem, korrigiert um einen Faktor für Morbidität der Versicherten der Einzelkassen.
Kleine Prämie: die muss eine Kasse bei ihren Versicherten erheben, wenn sie mit dem Geld aus dem Fonds nicht auskommt. Die Prämie beträgt maximal ein Prozent des Einkommens; bis zu einer Prämie von acht Euro gibt es keine Einkommensprüfung.
Portabilität: In der PKV werden Alterungsrückstellungen bei Wechsel des Versicherungsunternehmens mitgegeben; Folge: Mehr Wettbewerb im Versichertenbestand.
Rückkehrrecht: Ehemals PKV-Versicherte, die nicht versichert sind, können in einen sozial gestalteten Basistarif zurückkehren; keine Gesundheitsprüfung, Kontrahierungszwang.
Neue Leistungen: Mutter-Kind-Kuren und Reha werden Pflichtleistungen; für unheilbar Kranke gibt es eine palliativmedizinische Versorgung.
Honorarreform: Der EBM wird von Punkten und floatenden Punktwerten auf feste Euro-Werte umgestellt. Der Start soll kostenneutral sein, ab 2009 übernehmen Kassen das Morbiditätsrisiko.
Quelle: Ärzte Zeitung 9.10.2006

Ein Kompromiss mit Unwägbarkeiten
Von der Verschiebung der Reform profitiert vor allem der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber. In Bayern wird 2008 gewählt, und die Sorge des CSU-Vorsitzenden war, dass er für handwerkliche Mängel bei der Reform und befürchtete Umverteilungswirkungen vom Wähler abgestraft wird.
Stoiber hat jetzt durchgesetzt, dass reiche Bundesländer anfänglich mit nicht mehr als 100 Millionen Euro zusätzlich belastet werden dürfen. Dies ist auch für Vertragsärzte in den wohlhabenderen Ländern eine wichtige Nachricht; zwei Jahre haben Kassen und KV in der Region Zeit, die Verträge sukzessive den neuen Finanzbedingungen anzupassen. Dennoch bleiben Stoiber und die CSU misstrauisch: Alles, was aus dem Hause Schmidt kommt, steht für die Christsozialen unter Vorbehalt.
Die Verschiebung des Startzeitpunkts für den Gesundheitsfonds auf den 1. Januar 2009 bedeutet zugleich Zeitgewinn für die Krankenkassen, vor allem jene, die noch auf hohen Altschulden sitzen. Das ehrgeizige Ziel der Koalition ist, dass bis Ende 2008 alle Krankenkassen ihre Schulden abgetragen haben. Das bedeutet, dass viele Kassen schon im kommenden Jahr ihre Beitragssätze werden erhöhen müssen. Im Schnitt rechnet das Bundesgesundheitsministerium mit einem Mehrbedarf von fünf Milliarden Euro, das sind 0,5 Beitragspunkte; bei einzelnen Kassen könnte es deutlich mehr sein.
Vor allem der SPD scheinen in naher Zukunft steigende Beitragssätze lieb zu sein. Denn zum Start des Gesundheitsfonds soll der politisch definierte Beitragssatz für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen mit den geplanten Steuerzuschüssen - sie betragen im Jahr 2009 drei Milliarden Euro - ausreichen, um alles in allem hundert Prozent der Krankenkassenausgaben abzudecken.
Gleichwohl kann es sein, dass eine Krankenkasse die kleine Gesundheitsprämie erheben muss, und zwar dann, wenn ihre individuellen Ausgaben über den Einnahmen aus dem Fonds liegen. In diesem Punkt hat sich wiederum die SPD weitgehend durchgesetzt: die Prämie ist, um die Versicherten vor Überforderung zu schützen, auf ein Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens begrenzt; sie beträgt nach gegenwärtigem Stand je Versichertem maximal 35 Euro. Ein kleines Zugeständnis mussten die Sozialdemokraten dennoch machen: mindestens soll die Prämie - wenn sie denn erhoben werden muss - bei acht Euro liegen. Damit soll Bürokratie vermieden werden.
In einem wesentlichen Reformpunkt hat sich die Union durchgesetzt: Wer die Voraussetzungen erfüllt, von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzuwechseln, der bekommt seine in der PKV angesammelten Alterungsrückstellungen nicht mit. Und: aus der ursprünglich angestrebten Versicherungspflicht für alle gibt es nun ein Versicherungsrecht für alle - entweder in der GKV oder in der PKV.
Dazu muss die PKV einen sozial ausgestalteten Basistarif anbieten. Die Höchstprämie entspricht dem höchstmöglichen Beitrag in der GKV. Wird bei dieser Prämienhöhe Bedürftigkeit ausgelöst, reduziert sich der Tarif auf die Hälfte. Kann auch dieser Betrag nicht bezahlt werden, dann beträgt die Prämie 125 Euro, den Rest übernehmen dann Arbeitsagenturen oder Sozialämter.
Quelle: Ärzte Zeitung 6.10.2006

Aktion mit klarer Sicht
Das politische Konzept der Ärztekammer ist die Freiberuflichkeit. Jetzt gilt es, den Marsch der Berliner Koalition in die Staatsmedizin zu stoppen
Warum? Voraussetzung für Leistung ist die Freiheit des Einzelnen, zum Beispiel im Beruf. Für uns Ärztinnen und Ärzte ist es die Freiheit, unsere fachlichen Entscheidungen nach bestem Können, Wissen und Gewissen zu treffen – im Dialog mit dem Kranken, ungestört durch Dritte. Das nennen wir Therapiefreiheit, ohne die es den Arztberuf als freien Beruf nicht geben kann.
Es geht jetzt um die Systemfrage: Staatsmedizin oder Freiberuflichkeit? Wir werden uns mit aller Kraft dagegen wehren, den Arztkittel gegen die Zwangsjacke des Staatsmediziners einzutauschen. Der außerordentliche Deutsche Ärztetag am 24. Oktober in Berlin wird ein Zeichen setzen, dass die Ärzteschaft für die Freiheit des Arztberufes und gegen die Verstaatlichung des Gesundheitswesens kämpft.
Wir vertrauen auf die politische Kraft der ärztlichen Ethik, die doch auch das Fundament ist der Solidarität von niedergelassenen Ärzten und Klinikärzten, Hausärzten und Fachärzten, die wir in den vergangenen Wochen und Monaten gelebt haben.
Wir sind die Ärzte. Das eint uns, das ist unsere Macht.
Quelle: Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe. Rheinisches Ärzteblatt 10/2006, 3

Die KBV will die eigentliche Meinung ihrer Basis nicht hören
Am 29.9.2006 wurde es bekannt: Die im März angekündigte Umfrage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, die nach den Worten ihres Vorsitzenden Andreas Köhler “das KV-System in Frage stellen“ soll, hat begonnen. Nach ersten Berichten von Befragten haben an der entscheidenden Stelle die Ärzte die Wahl,
- das derzeitige KV-System mit Verbesserungen beizubehalten,
- nur noch individuelle Verträge mit den Krankenkassen auszuhandeln,
- oder die flächendeckende, wohnortnahe facharztärztliche Versorgung zugunsten von Krankenhausambulanzen zu opfern.
Das meistdiskutierte und von der ärztlichen Basis und den freien Verbänden vielfach geforderte Alternativmodell der Kostenerstattung, in dem der Arzt mit dem Patienten direkt abrechnet, findet danach keine Erwähnung.
„Es ist bedauerlich, dass sich die KBV offensichtlich endgültig davon verabschiedet hat, andere Interessen als ihre eigenen zu vertreten“, sagt dazu Angelika Haus, Landesvorsitzende des Hartmannbundes in Nordrhein.
„Zur eigentlichen Alternative, für die wir Ärzte auch wirklich kämpfen würden, möchte der KBV-Vorsitzende Köhler wohl lieber keine Meinung von seinen Arbeitgebern hören“, so Haus weiter. „Er sieht im Kostenerstattungssystem keine Rechtfertigung mehr für seine Existenz. Das ist besonders schade angesichts der Entfaltungsmöglichkeiten, die sich für die KBV in einem freieren System ergäben. Nur noch den Ärzten und nicht mehr dem Gesundheitsministerium zu dienen, muss doch eigentlich eine attraktive Herausforderung sein.“
Der Hartmannbund-Landesverband Nordrhein fordert die KBV auf, ihre Umfrage zu stoppen und nach Erweiterung des Fragenkatalogs um die Kostenerstattung neu zu starten.
geschaeftsstelle@genogyn-rheinland.de

"Marburger Bund könnte ein Vorbild sein"
Für eine bessere Interessenvertretung sollten die Verbände der niedergelassenen Ärzte in Deutschland ihre Kräfte bündeln. Dies regt Mecklenburg-Vorpommerns KV-Vize Dr. Dietrich Thierfelder an.
Diese Bündelung könnte nach seiner Ansicht durch einen Zusammenschluss der großen ärztlichen Verbände wie Medi, Ärztegenossenschaften, Hartmannbund und NAV erreicht werden. Einer Organisation nach MB-Vorbild traut Thierfelder zu, dass sie für einen starken Zulauf von bislang nicht organisierten niedergelassenen Kollegen sorgen könnte.
Einen hohen Organisationsgrad benötigen die Vertragsärzte nach seiner Ansicht außerhalb der KVen, um etwa Herausforderungen wie den Erhalt der Versorgung durch niedergelassene Fachärzte begegnen zu können.
Viele Berufsverbände vertreten nach seiner Meinung noch immer zu stark Partikularinteressen.
Quelle: Ärzte Zeitung 10.10.2006

Dürfen Ärzte streiken?
Die Rechtslage war schnell geklärt: Angestellte Klinikärzte dürfen streiken, Vertragsärzte nicht.
Der Vertragsarzt ist eine Art Lizenznehmer in einem staatlich regulierten, öffentlich-rechtlichen System. Er beantragt seine Kassenzulassung und nimmt die damit verbundenen Pflichten auf sich. Er ordnet sich den Regeln des Sozialrechts unter. Er hat keinen Vertrag mit einem Arbeitgeber, den er bestreiken könnte. Seine Rechte und Pflichten handelt die Kassenärztliche Vereinigung (KV) im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben mit den Krankenkassen aus. Klare Rechtslage, klare Antworten des Juristen.
Quelle: Horst Schumacher. Rheinisches Ärzteblatt 10/2006, 8

Wie gefährdet ist die Freiberuflichkeit der Ärzte?
Die Ärztekammer Schleswig-Holstein will das Selbstverständnis ihrer Mitglieder als Angehörige eines freien Berufes stärken. Handlungsbedarf sieht Kammerpräsident Dr. Franz-Joseph Bartmann besonders bei den Klinikärzten.
Nach Beobachtung des Präsidenten nimmt unter Ärzten das Bewusstsein, dass ihrem Beruf von Politikern und aus der Gesellschaft Eigenständigkeit und Selbstverwaltungsfunktionen zugewiesen wurden, immer mehr ab. Dies gelte auch für die mit der Eigenständigkeit verbundenen Rechte etwa einer eigenen Altersversorgung oder für die Pflichten wie die besondere soziale und ethisch-moralische Verantwortung mit Blick auf die Gesellschaft.
Bartmann führt das schwindende Selbstverständnis für den freien Beruf auf externe Einflüsse, besonders aber auf die ökonomischen Zwänge im Gesundheitswesen, zurück.
Die gleiche Entwicklung beobachtet der Kammerpräsident auch außerhalb der Ärzteschaft.
Quelle: Ärzte Zeitung 11.10.2006

Privatversicherer

Versicherung für alle - eine neue Welt für die PKV
Mit dem Recht auf Versicherung für alle ändert sich das Geschäftsmodell der PKV grundlegend. Sie muss einerseits alle ehemals bei ihr Versicherten, die jetzt keine Krankenversicherung haben, in einen Basistarif aufnehmen.
Noch bedeutender könnte aber sein, dass alle derzeit PKV-Versicherten ebenfalls unter Mitnahme ihrer Altersrückstellungen in den sozial gestaffelten Basistarif wechseln können.
Besonders für ältere Versicherte, die hohe Prämien zahlen, könnte das attraktiv sein. Dazu liegt nun ein vierter Arbeitsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vor.
Quelle: Ärzte Zeitung 11.10.2006

Stichhaltig begründen
Wenn man höhere Multiplikatoren berechnen will als die Schwellenwerte der GOÄ, gilt es einige "Spielregeln" zu beachten.
Der GOÄ-Text (§ 5) schreibt ausdrücklich vor, dass die Begründung auf die "einzelne Leistung" abgestellt sein muss. So passt die Begründung "erhöhter Zeitaufwand bei Mehrfacherkrankung" zwar zu einer Beratung oder Erörterung, nicht aber zu einer Sonographie. Zu der wäre z. B. "höhere Schwierigkeit bei Luftüberlagerung" passend.
Der häufigste Fall unzulässiger Begründungen sind sog. "Leerformeln". Dies meint Begründungen, die lediglich eines der im § 5 genannten Kriterien anführen (hoher Zeitaufwand, erhöhte Schwierigkeit), ohne dass der Grund dafür erkennbar ist. Erhöhten Zeitaufwand könnte man durch eine Zeitangabe verdeutlichen (z.B. nur Nr. 1 GOÄ "Dauer etwa 10 Minuten"). Besser und üblich ist, die Ursache für den höheren Zeitaufwand anzuführen (im Beispiel hoher Zeitaufwand bei Mehrfacherkrankung").
Achten Sie besonders darauf, dass die Begründung zur Leistung passt und in der Rechnung erkennbar ist, welche Begründung zu welcher Leistung gehört.
Schließlich gibt es einen einfachen Tipp, wie sich die Akzeptanz der Berechnung höherer Multiplikatoren steigern lässt: Berechnen Sie auf derselben Rechnung, auf der Sie Leistungen z. B. mit dem 3,5fachen Multiplikator berechnen, auch einige einfache Leistungen unterhalb der Schwellenwerte der GOÄ (z. B. mit dem 1,5- bzw. 2,0fachen).
Der differenzierte Umgang mit dem Multiplikator erschwert Einsprüche aber erheblich.
Quelle: Wirtschaftsmagazin für den Frauenarzt 9/2006, 12

Rechtliches

Anklage gegen Muslim nach Beschneidung
Ein 77jähriger Muslim, der bei mehreren Jungen ein Beschneidungsritual vorgenommen hat, muss sich am 17. Oktober vor dem Düsseldorfer Landgericht verantworten.
Wie ein Sprecher des Gerichts gestern mitteilte, habe die Staatsanwaltschaft Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung gegen den Mann erhoben. Der 77jährige soll in seiner Wohnung sieben Jungen die Vorhaut entfernt haben. Laut Staatsanwaltschaft fehlte ihm dazu aber die behördliche Erlaubnis.
Quelle: Ärzte Zeitung 10.10.2006

Praxismanagement

Arzthelferin - das Lehrlingsgehalt ist unterm Schnitt
Schon in der Ausbildung gehören Arzthelferinnen nicht zu den Besserverdienern. Mit einem Durchschnittsverdienst von 552 Euro (West) oder 448 Euro (Ost) liegen sie im Vergleich mit anderen Branchen am unteren Ende der Tabelle.
Das mittlere Einkommen eines Auszubildenden in Deutschland beträgt derzeit 623 Euro im Westen und 529 Euro im Osten. Nach Zahlen des Bundesinstituts für Berufsbildung verdienen während der Lehrzeit sogar Verkäuferinnen mehr als Arzthelferinnen in der Ausbildung.
Seit 2002 ist das Einkommen der Lehrlinge in den Arztpraxen nicht mehr angehoben worden.
Informationen des Bundesinstituts für Berufsbildung finden Sie unter: http://www.bibb.de/de/23766.htm
Quelle: Ärzte Zeitung 11.10.2006

Zivilkleidung vom Arbeitgeber kann steuerfrei sein
Erscheinungsbild und Hygiene sind gute Gründe, den Helferinnen in der Praxis einheitliche Kleidung zur Verfügung zu stellen. Das muss aber nicht unbedingt typische Arbeitskleidung sein, wie der Bundesfinanzhof kürzlich in einem Steuerurteil entschied.
Sachleistungen des Arbeitgebers werden von den Finanzämtern in einen "geldwerten Vorteil" umgerechnet und den Arbeitnehmern in dieser Höhe dann als zu versteuerndes Einkommen angerechnet. Dienen die Sachleistungen aber einem betrieblichen Zweck, sind sie steuerfrei. Dazu kann nach dem Urteil auch "bürgerliche Kleidung" gehören.
Urteil des Bundesfinanzhofs, Az.: VI R 21/05
Quelle: Ärzte Zeitung 10.10.2006

80 Prozent aller Mails sind Spam
Vier von fünf E-Mails an Empfänger in Deutschland sind unerwünscht. Die Zahl dieser Spam-Mails steige weiterhin, teilte der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) in Berlin mit.
Der Großteil der störenden Zusendungen komme aus den USA und China. Häufig werde darin für Medikamente oder Finanzprodukte geworben. Spam-Mails sollten niemals beantwortet werden. Antworten bestätigen die Gültigkeit von E-Mail-Adressen - die Folge sind noch mehr unerwünschte Mails.
Quelle: Ärzte Zeitung 9.10.2006

Europa

Schwarzer Tee beschleunigt Stressabbau
Der Konsum von schwarzem Tee hilft bei der Stressbewältigung. Das geht aus einer Studie von Wissenschaftlern des University College London (UCL) hervor, die das Fachblatt Journal of Psycopharmacology online veröffentlicht hat (DOI 10.1007/s00213-006-0573-2).
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=25916

Zahnbohrung
Bereits in der Steinzeit besaßen die Menschen erstaunliches Wissen und Geschick, um Krankheiten und Verletzungen zu behandeln. Die Untersuchung eines Gräberfelds von Mahrgarh in Belutschistan (Pakistan) ergab nun, dass die Menschen dort bereits vor gut 9.000 Jahren bei Zahnbeschwerden Bohrer aus Feuerstein verwendeten. Entsprechende Löcher fand ein internationales Forschungsteam in Ober- und Unterkiefern von Männern und Frauen in elf der über 300 Gräber. Ein kultischer Zusammenhang der Bohrungen ist unwahrscheinlich, denn die entsprechenden Zähne zeigen Abnutzungsspuren und wurden demnach auch nach der Behandlung zum Kauen benutzt.
Dennoch ist ein medizinischer Zweck für diesen Eingriff noch nicht eindeutig erwiesen, da auch bei unbehandelten Zähnen Karies festgestellt wurde und es möglich ist, dass auch gesunde Zähne angebohrt wurden. Nach rund 1.500 Jahren wurde die Behandlungsmethode anscheinend aufgegeben, da entsprechende Funde aus den späteren Gräbern fehlen.
Quelle: Antike Welt 5/06, 4

Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Jost Brökelmann, Redakteur BAO-MAO-Aktuell
Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V. – BAO
Präsident Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg
Vereinsregister VR 6346
Managementgesellschaft Ambulantes Operieren – MAO
Sterntorbrücke 1, D-53111 Bonn
Tel.: 0228-692423, Fax: 0228-631715
E-Mail: baobonn@t-online.de oder maobonn@t-online.de
Internet: http://www.operieren.de oder http://www.mao-bao.de

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Partner PKG

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Partner AND

Das AND e.V. als Zusammenschluss regionaler Anästhesie-Netze und –Genossenschaften vertritt auf Bundesebene Interessen der freiberuflich tätigen und niedergelassenen Anästhesisten.
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Partner DGH

Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie
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BVASK

Der Berufsverband für Arthroskopie e. V.
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