Ärzteverbände geben Warnschuss zur E-Card-Einführung ab
Forderungskatalog zur neuen Gesundheitskarte
Die elektronische Gesundheitskarte gerät immer mehr in die Kritik. In einer gemeinsamen Erklärung haben jetzt alle großen Ärzteverbände, KBV und Bundesärztekammer einen Forderungskatalog zur Einführung der E-Card aufgestellt.
In der Erklärung heißt es unter anderem, dass sichergestellt werden müsse, dass nur Ärzte und andere medizinische Leistungsträger Zugriff auf sensible Patientendaten haben. Gefordert wird auch eine "umfassende, gleichwohl für technische Laien verständliche Gesamtbeschreibung der Sicherheitskonzepte". Hinter der Erklärung stehen in seltener Einigkeit der Berufsverband Deutscher Internisten, die Bundesärztekammer, der Deutsche Hausärzteverband, die Gemeinschaft der Fachärztlichen Berufsverbände, der Hartmannbund, die KBV und der NAV-Virchow-Bund.
In der Erklärung heißt es weiter, die Kosten der Karte müssten "umfassend vergütet werden", weil für Ärztinnen und Ärzte kein finanzieller Gegenwert entstehe. Außerdem dürften die Abläufe im Gesundheitswesen nicht gestört werden.
In der Erklärung heißt es aber auch ausdrücklich, dass die Ärzte an einem "sachorientierten Dialog" interessiert sind und durchaus den Sinn des Einsatzes von Telematik im Gesundheitswesen sehen. Es wird nicht zu einem Boykott der Pilotprojekte aufgerufen. Wenn jedoch die Interessen der Ärzte nicht gewahrt seien, sei das Projekt E-Card "für die deutsche Ärzteschaft nicht weiter verfolgenswert".
Die gemeinsame Erklärung der Verbände zur E-Card im Internet: http://www.bundesaerztekammer.de
Quelle: Ärzte-Zeitung 9.05.2007
Ulla Schmidts Offenbarungseid: DDR als Blaupause für unser Gesundheitssystem
"Viele Impulse für eine bessere medizinische Versorgung kommen aus dem Osten, weil es in der DDR bereits erfolgreich praktiziert worden ist." – Dieser Satz stammt nicht von 80jährigen SED-Altkadern, sondern von einer 57jährigen Ministerin in einer Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD:
Entgegen ihren Beteuerungen, ideologiefrei zu sein, seien unter ihrer Federführung die Weichen eindeutig in Richtung Gesundheits-Sozialismus gestellt worden: Durch die beabsichtigte und begonnene Gleichschaltung von Gesetzlicher und Privater Krankenversicherung komme die Einheitsversicherung, die irgendwann eine Einheitsmedizin zur Folge haben werde. Diese führe zu Rationierung, Wartezeiten und Mangelversorgung.
"Die Äußerungen von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt müssten eigentlich der letzte Weckruf für die Koalition, speziell für die Union sein: Die Ministerin bekennt sich erstmals offen zu den Strukturen eines sozialistisch gelenkten Gesundheitswesens.
Es wird höchste Zeit, ihr Einhalt zu gebieten: Hier geht es nicht um Ampelmännchen, sondern um Hammer und Sichel in der Patientenversorgung", so Dr. Bittmann.
Quelle: der niedergelassene arzt 4/2007, 30
Die Einheitsversicherung kommt
Bei Abschluss von Verträgen auf Bundesebene steht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) künftig der "Spitzenverband Bund der Krankenkassen" als Monopolist gegenüber. Die bisherigen Spitzenverbände der Krankenkassen, bisher selbständige Verbände für Ortskrankenkassen, Ersatzkassen und die Betriebs- und Innungskrankenkassen, werden abgeschafft.
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen hat unter anderem folgende Aufgaben:
- Abschluss des Bundesmantelvertrags Ärzte,
- Vereinbarung der Rahmenvorgaben für regionale Arzneimittelvereinbarungen,
- Vereinbarung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs,
- Besetzung des Einheitlichen Bewertungsausschuss mit unmittelbarem Einfluss auf das angegliederte Institut,
- Besetzung des Bundesschiedsamts,
- Besetzung des Gemeinsamen Bundesausschusses mit unmittelbarem Einfluss auf das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen,
- Träger des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen.
Dieser neue Spitzenverband nimmt seine Arbeit am 1. Juli 2008 mit Dienstsitz in Berlin auf. Der Errichtungsbeauftragte Klaus Kirschner bereitet seit Anfang April die neue Mammutbehörde mit voraussichtlich mehr als 1.000 Mitarbeitern vor. Der Spitzenverband untersteht der unmittelbaren Aufsicht des Bundesgesundheitsministeriums und wird von den Berliner Ministerialbeamten an einer kurzen Leine geführt.
Die Organisationsstruktur im Gesundheitswesen verändert sich mit der Etablierung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen in Richtung staatlicher Gesundheitsdienst. Für alle überregionalen Aufgaben gibt es künftig einen zentralen Verband, der für den Abschluss aller Verträge und Richtlinien auf Bundesebene zuständig ist. Der Spitzenverband übt einen unmittelbaren Einfluss auf die Arbeit des Bewertungsausschusses, des Gemeinsamen Bundessauschusses und des Medizinischen Dienstes aus.
Auch auf regionaler Ebene wird die Einheitsversicherung etabliert. Die Krankenkassen sind verpflichtet, die Vereinbarungen zur "morbiditätsbedingten Gesamtvergütung" "einheitlich und gemeinsam" abzuschließen. Es wird keine getrennten Vergütungsverhandlungen zwischen den bisherigen Primärkassen und den Ersatzkassen mehr geben. Ein Wettbewerb zwischen den Krankenkassen findet in Zukunft nur noch statt bei der hausarztzentrierten Versorgung (§ 73 SGB V) und den Verträgen zur "besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung" (§ 73 c SGV). In diesen Bereichen sind die einzelnen Krankenkassen zum Abschluss von Verträgen berechtigt.
Quelle: Anna-Maria Adrian. Arzt & Wirtschaft 04/2007, 84-85
Die Denunziation des Monats – Patienten sollen Wartezeit melden
Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) fordert die Kassenpatienten ausdrücklich auf, lange Wartezeiten in der Arztpraxis nicht hinzunehmen und sie umgehend ihren Krankenkassen zu melden. Es sei "empörend", so die Ministerin, wenn gesetzlich versicherte Patienten oft sehr lange auf einen Behandlungstermin beim Facharzt warten müssten, während Privatpatienten sofort an die Reihe kämen.
Quelle: Arzt & Wirtschaft 04/2007, 11
Vertragswettbewerb: Verhaltenskodex für die KV-Funktionäre
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) möchte mit einem Verhaltenskodex ausschließen, dass Spitzenfunktionäre der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) zugleich Führungspositionen in ärztlichen Verbänden ausüben.
Es ist keineswegs ausgeschlossen, dass – in dem politischen gewollten Vertragswettbewerb - die GKV-Kassen parallele Verhandlungen mit den KVen und mit ärztlichen Berufsverbänden führen. Innerhalb der ärztlichen Organisationen wird lebhaft darüber diskutiert, ob es auf Dauer tragfähig ist, dass Führungspersönlichkeiten einerseits in den Entscheidungsgremien der KVen mitwirken und anderseits für ihren Berufsverband am Verhandlungstisch mit den GKV-Kassen sitzen.
Ein Vorstandsmitglied soll nicht in einem Unternehmen mitwirken, das im Wettbewerb zur KV steht (Wettbewerbsverbot).
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst 3. Mai 2007 Nr. 34/2007, 5- 6
Wettbewerb: Eurocom fordert Streichung des § 69 SGB V
Auch für die Beziehungen zwischen den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und den Leistungserbringern müssen nach Ansicht der Eurocom die Kartellbehörden zuständig sein.
Die Formulierung des § 69 SGB V geht der Eurocom nicht weit genug. Zwar sei hier in letzter Minute vor Verabschiedung des GKV-Wettbewerbstärkungsgesetzes (GKV-WSG) ein Verweis auf die §§ 19 bis 21 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen aufgenommen worden. Dies bedeute aber nicht, dass die Kartellbehörden zuständig seien.
Zudem stehe für Auseinandersetzungen nach wie vor nur der Weg zu den Sozialgerichten offen. "Die Sozialgerichte haben in der Regel keinerlei Erfahrung in Wettbewerbsfragen. Außerdem sind sie aufgrund der vielen Klagen gegen die Hartz-Reformen heillos überlastet" so Eurocom-Geschäftsführer Dr. Ernst Pohlen.
Die Eurocom ist der Auffassung, dass die GKV-Kassen in ihrer Beschaffungstätigkeit wie Unternehmen anzusehen seien. Zum Schutz kleinerer und mittelständischer Betriebe – vor allem angesichts der mit dem GKV-WSG eingeführten KO-Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich – sollte der § 69 SGB V daher entweder gestrichen oder zumindest insoweit geändert werden, dass die Zuweisung an die Sozialgerichte aufgehoben wird und die Kartellbehörden zuständig würden.
Gestützt wird die Position der Eurocom von dem vom Wettbewerbsrechtler Prof. Wernhard Möschel (Tübingen) erstellten Rechtsgutachten. Möschel, auch Mitglied im wissenschaftlichen Beirat des Bundeswirtschaftsministeriums, kommt zu dem Schluss, dass "die einfachste und ordnungspolitisch sauberste Lösung" die Streichung des § 69 SGB V sei.
Der Vorsitzende der Eurocom, Hans B. Bauerfeind, hat bei der Übersendung des Gutachtens an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Staatssekretär Schröder aufgefordert, die Position der Eurocom bei dem geplanten Nachfolgerechtsetzungsverfahren zu berücksichtigen und den Weg für einen effektiven Wettbewerbsschutz im Gesundheitswesen frei zu machen.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst 3. Mai 2007 Nr. 34/2007, 6-7
Kassenwettbewerb: Wettbewerbsklagen vor den Zivilgerichten
Für Streitigkeiten zwischen gesetzlichen Krankenkassen (GKV) über die Zulässigkeit von Maßnahmen der Mitgliederwerbung sind die Sozialgerichte zuständig. Für Wettbewerbsklagen einer privaten Krankenkasse (PKV) oder einer Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs hat der Bundesgerichtshof jetzt den Rechtsweg zu den Zivilgerichten eröffnet.
Die zentrale Aussage des Bundesgerichtshofes in seinem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 9. November 2006: "Wird ein wettbewerbsrechtlicher Anspruch einer privaten Krankenkasse oder einer … klagebefugten Einrichtung gegen eine gesetzliche Krankenkasse nicht auf einen Verstoß gegen Vorschriften des SGB V, sondern ausschließlich auf wettbewerbsrechtliche Normen gestützt, deren Beachtung auch dem privaten Wettbewerber obliegt, handelt es sich nicht um eine Angelegenheit der gesetzlichen Krankenversicherung im Sinne von § 51 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 1 SGG, sondern um eine Streitigkeit, für die der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten nach § 13 GVG eröffnet ist." (Az.: I ZB 28/06)
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst 3. Mai 2007 Nr. 34/2007, 10
Gesundheitskarte: Teurer als geplant
Die Vorstandsvorsitzende der Ersatzkassenverbände, Dr. Doris Pfeiffer, hat erstmals konkrete Zahlen zu den voraussichtlichen Kosten der Gesundheitskarte in der Öffentlichkeit genannt.
Pfeiffer nannte einen Zeitraum von 9 Jahren, bis die Gesundheitskarte die Investitions- und Betriebskosten wieder "hereingespielt" hat. Sie ging dabei davon aus, dass die Investitionskosten bei 1,6 Mrd. Euro liegen werden und weitere Betriebskosten während der ersten neun Jahre von 14 Mrd. Euro – das wären im Durchschnitt weitere 1,5 Mrd. Euro pro Jahr – aufgebracht werden müssten.
Diese Zahlen liegen deutlich über den im Planungsauftrag zum Start des Projektes erwarteten Kosten und gehen in die Richtung der Einschätzungen in dem Gutachten einer Unternehmensberatung. Hier wurde in der Kosten-Nutzen-Analyse für die Gematik für die ersten 10 Jahre der Projektdurchführung von Kosten in der Größenordnung zwischen 9,5 und 20,5 Mrd. Euro ausgegangen.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst 30. April 2007 Nr. 33/2007, 10
Datenschützer spricht sich nicht gegen E-Card aus
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar mahnt die Einhaltung des Datenschutzes an, wenn die neue Gesundheitskarte eingeführt wird. Er spricht sich jedoch nicht generell gegen die Karte aus.
"Die angestrebte verbesserte medizinische Versorgung der Patienten darf nicht mit einem Verlust an Datenschutz einhergehen", schreibt Schaar in seinem 21. Tätigkeitsbericht.
Schaar ist überzeugt, dass die Patienten "die Gesundheitskarte nur akzeptieren, wenn sie sicher sind, dass Datenschutz und Arztgeheimnis gewahrt bleiben."
Quelle: Ärzte Zeitung 3.05.2007
Oberster Datenschützer kritisiert Datenhunger der Krankenkassen
Im Zweifel sollen Niedergelassene die Daten an Medizinischen Dienst adressieren.
Immer wieder ärgern sich Niedergelassene über Anfragen von Krankenkassen, die medizinische Daten von Patienten erfahren wollen. Zu Recht, wie jetzt der 21. Tätigkeitsbericht des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar hervorhebt.
Der oberste deutsche Datenschützer kritisiert, dass Krankenkassen immer wieder versuchen, direkt an Behandlungsdaten ihrer Versicherten zu kommen, etwa wenn es um Arbeitsunfähigkeit oder um Reha-Leistungen geht. Dabei ließen sie sich häufig von den Versicherten pauschale Schweigepflichtentbindungen geben.
Ziel sei es immer wieder, an Entlassungsberichte und andere ärztliche Behandlungsunterlagen, Arztbriefe, Befundberichte oder auch Röntgenbilder heranzukommen. "Die Kassen dürfen lediglich um die Übermittlung der Behandlungsdaten unmittelbar an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) ersuchen", beschreibt Schaar die gesetzliche Grundlage. Der MDK dürfe den Kassen dann das Ergebnis der Begutachtung mitteilen.
Schaar bestätigt damit indirekt das Unbehagen vieler Ärzte bei Anfragen von Krankenkassen. Im Zweifel, schreibt er in seiner Antwort auf eine Anfrage der "Ärzte Zeitung", sollten Niedergelassene die erbetenen Informationen in einem verschlossenen und eindeutig an den zuständigen MDK adressierten Umschlag zur Verfügung stellen.
Quelle: Ärzte Zeitung 2.05.2007
Mehr Punkte, aber nicht mehr Geld
Studie zum EBM 2000plus: Leistungsbedarf aller Arztgruppen ist gestiegen
Der EBM 2000plus hat, anders als der EBM 1996, keine erheblichen Verwerfungen bei den ärztlichen Honoraranforderungen bewirkt. Das zeigt die Studie, die das Zentralinstitut der KBV (ZI) und das Wissenschaftliche Institut der Ortskrankenkassen (WIdO) jetzt vorgelegt haben.
Vom zweiten Quartal 2005 bis einschließlich des ersten Quartals 2006 stieg der Leistungsbedarf aller Arztgruppen um 8,5 Prozent. Allgemeinärzte rechneten 13,5 Prozent mehr Punkte ab als vor der Einführung des neuen EBM. Eine ähnliche Entwicklung gab es bei den hausärztlich tätigen Internisten mit einem Plus von 12,5 Prozent. Laut Studie geht der Anstieg auf die Punktzahländerungen durch den EBM und auf strukturelle Neuerungen, etwa die Leistungskomplexe, zurück.
Mehr Geld für die Ärzte bedeuteten die Zuwächse jedoch nicht. Nach Berechnungen verschiedener KVen müsste die Gesamtvergütung jährlich um dreistellige Millionensummen erhöht werden, um den Punktwert von 5,11 Cent zahlen zu können, auf dem die Kalkulation des EBM 2000plus basiert. So betrug der Punktwert für Hausärzte in der KV Nordrhein im zweiten Quartal 2005 nur 3,98 Cent.
Quelle: Ärzte Zeitung 3.05.2007
Köhler verknüpft sein Amt mit pünktlichem Start der EBM-Reform
Bis Ende Oktober 2007 müssen Kassen und KBV im gemeinsamen Bewertungsausschuss (BA) einen neuen EBM beschließen. Doch das eigentlich dafür zuständige EBM-Institut ist nicht einsatzbereit.
Das räumte der Vorsitzende der KBV Dr. Andreas Köhler am Freitag in Berlin ein. "Es ist schwierig, Ärzte für das Institut zu finden", sagte er.
Quelle: Ärzte Zeitung 7.05.2007
Warum die EBM-Reform diesmal gelingen muss
Wenn das anachronistische Kopfpauschalen-System nicht überwunden wird, stehen KVen 2009 finanziell am Abgrund.
Seit 14 Jahren arbeiten Vertragsärzte unter einem gesetzlichen Honorarbudget. Wenn die Gesundheitsreform - aktuell mit Wahl- und Selbstbehaltstarifen der Kassen - und 2009 mit dem Start des Gesundheitsfonds und der kleinen Prämie wirksam wird, dann schmilzt die Finanzierungsgrundlage für die Vertragsärzte wie Schnee in der Aprilsonne. Deshalb ist es für Vertragsärzte existenzbedeutend, dass die EBM-Reform gelingt und mit ihr die Honorarsumme, die die Krankenkassen an die KVen bezahlen, auch der Arbeitsleistung der Ärzte entspricht.
Das bisherige Vergütungssystem ist nämlich ein historisch gewachsener Anachronismus: der einzelne Arzt weiß nicht, was er verdient, wenn er arbeitet.
Der zweite Punkt ist genauso wichtig. Die einzelnen Krankenkassen bezahlen an die KVen nämlich Kopfpauschalen pro Versichertem. Deren Höhe bemisst sich im Prinzip noch heute daran, was die Kassen vor Einführung der Budgetierung vor mehr als 20 Jahren an die KVen bezahlt haben, damals errechnet auf der Basis von Einzelleistungen.
Diese Kopfpauschalen haben aber kaum noch etwas mit der Morbidität der Patienten zu tun, die bei den einzelnen Kassen versichert sind.
Quelle: Helmut Laschet. Ärzte Zeitung 27.04.2007
Neue Regelungen für Hochschulambulanzen
Niedergelassene Ärzte beklagen immer wieder, dass Krankenhäuser kostspielige Untersuchungen in den ambulanten Bereich verlagern. In Berlin ist es nun gelungen, dieses Problem zumindest teilweise zu lösen.
Ein Vertrag zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin und den Charité Unikliniken regelt, dass die Hochschulambulanzen der Charité sämtliche Leistungen selbst erbringen müssen, die für die Behandlung von Patienten nötig sind. Sie dürfen ihre Patienten nicht mehr an Niedergelassene überweisen, damit dort Untersuchungen vorgenommen werden, die die Ambulanzen selbst erbringen könnten. Tun sie es dennoch, kann die KV Schadenersatz geltend machen.
Die Hochschulambulanzen erhalten pro Behandlungsfall eine Pauschale von den Krankenkassen, mit der alle Leistungen abgegolten sind. Diese Pauschale wird nach Angaben der Charité für maximal 285.000 Fälle mit durchschnittlich 65 Euro abgerechnet und belastet damit nicht die Gesamtvergütung der niedergelassenen Kollegen.
Der neue Vertrag erklärt auch Überweisungen von Hochschulambulanz zu Hochschulambulanz für unzulässig. Überweisungen in eine oder mehrere Polikliniken dürfen nur von Vertragsärzten ausgestellt werden, die sich von der medizinischen Notwendigkeit überzeugt haben.
Zudem dürfen die Patienten eine Hochschulambulanz nun auch direkt, ohne Überweisungsschein durch einen niedergelassenen Arzt aufsuchen, wenn sie die Praxisgebühr erneut zahlen.
Quelle: Ärzte Zeitung 3.05.2007
KBV will Arbeit der Ärzte besser messbar machen
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) will bis zum Mai des kommenden Jahres einen Katalog von Indikatoren vorlegen, mit denen sich die Qualität ärztlicher Leistungen messen lässt. Das kündigte der KBV-Vorsitzende Dr. Andreas Köhler in Berlin an.
Quelle: Ärzte Zeitung 3.05.2007
AOK nimmt mit Zusatzpolicen die PKV-Branche aufs Korn
Der Systemwettbewerb zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung hat eine neue Stufe erreicht. Die AOK Rheinland/Hamburg bietet künftig selbst Zusatzversicherungen und drängt damit offensiv in den Markt der privaten Krankenversicherer (PKV) ein.
Die Krankenkasse gibt ihren Versicherten die Möglichkeit, direkt bei ihr Versicherungsschutz für Auslandsreisen, die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer bei einer Krankenhausbehandlung oder die Mehrkosten bei Zahnersatz zu kaufen.
Diese neue Art von Wettbewerb ist nicht fair, kritisiert dagegen der Direktor des PKV-Verbands Dr. Volker Leienbach. "Hier tritt ein Sozialversicherungsträger mit völlig anderen Voraussetzungen in Konkurrenz zu Privatunternehmen." Die Kassen profitierten vom Beitragseinzug über den Arbeitgeber, müssten keine Steuern zahlen und hätten einen ganz anderen Zugang zu den Kunden, so Leienbach. Außerdem hätten solche Versicherungsangebote mit den Prinzipien der Solidarversicherung nichts mehr zu tun.
"Die Initiative ist meines Erachtens ein Verstoß gegen EU-Wettbewerbsrecht", sagte auch Roland Weber, Vorstand des PKV-Marktführers Debeka.
Quelle: Ilse Schlingensiepen. Ärzte Zeitung 30.04.2007
Schadensersatz: Arzt darf den Termin nicht versäumen
Bisher war unbestritten, dass ein Arzt einen Patienten auf Schadensersatz verklagen kann, wenn dieser einen vereinbarten Termin ohne eine vorherige Mitteilung nicht wahrnimmt.
Jetzt hat das Landgericht Oldenburg (Az.: 8 S 515/06) auch in einem umgekehrten Fall entschieden, denn ein Augenarzt hatte einen vereinbarten Operationstermin nicht eingehalten. Die Patientin verklagte ihn deshalb auf Schadenersatz und bekam Recht. Das Gericht war der Ansicht, dass die Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten in einem solchen Fall gleichermaßen gelten.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst 3. Mai 2007 Nr. 34/2007, 11-12
Qualitätsmanagement – Kosten kalkulieren
Die Pflicht, bis einschließlich 2009 ein QM-System in der Praxis einzuführen, steht für Ärzte fest. Doch wie viel Zeit und Geld kostet QM in der Arztpraxis? Dies hat die repräsentative Studie "Qualitätsmanagement in der ärztlichen Praxis 2007" ermittelt.
Die externen Kosten für die Einführung des QM hängen demnach stark von dem verwendeten System ab, wobei DIN-ISO mit 5.600 Euro vergleichsweise aufwändig ist, EPA (1.800 Euro) und QEP (850 Euro) recht günstig sind. Im laufenden Betrieb betragen die Kosten zum Beispiel bei ISO im Mittel monatlich rund 160 Euro.
Der Arbeitsaufwand beansprucht über durchschnittlich 37 Wochen den Praxisinhaber im Mittel 5,7 Stunden pro Woche und die Mitarbeiter 7,8 Stunden pro Woche. Im laufenden Betrieb verringert sich die Zeit des Arztes bei ISO auf 1,7 Stunden pro Woche; bei den Mitarbeitern auf knapp drei Stunden.
Quelle: der niedergelassene arzt 4/2007, 10
Frankreichs Ärzte freuen sich über Sarkozy-Sieg
Frankreichs Ärzte setzen mit großer Mehrheit auf Nicolas Sarkozy: Fast alle großen Ärzteorganisationen haben den klaren Wahlsieg Sarkozys bei den Präsidentschaftswahlen begrüßt.
Nach Umfragen haben drei von vier Ärzten in der Stichwahl Sarkozy gewählt. Seine Herausforderin Ségolène Royal blieb ohne Chance. Der bisherige Gesundheitsminister Xavier Bertrand hat Sarkozys Wahlkampagne geleitet, er genießt bei Ärzten ein hohes Ansehen. Sarkozy hat ein gesundheitspolitisches Konzept vorgelegt, das vielen Ärzten gefällt. Er will ihre so genannte Honorarfreiheit stärken.
Das bedeutet, dass Ärzte einfacher als bisher höhere Honorare als die von den Kassen festgelegten Gebühren abrechnen dürfen. Die Differenz müsste dann eine Patienten-Privatversicherung ausgleichen. Darüber hinaus plant Sarkozy, die Gesundheitskosten erst ab dem 101. Euro im Jahr zu übernehmen.
Quelle: Ärzte-Zeitung 8.05.2007
Streik in Italien – 45.000 Operationen ausgefallen
Ein Streik der Ärzte und Krankenschwestern in Italien hat am Freitag das Gesundheitswesen im ganzen Land lahm gelegt. Wie das italienische Fernsehen berichtete, mussten rund 45.000 Operationen ausfallen. Lediglich medizinisch nicht aufschiebbare Eingriffe wurden vorgenommen, hieß es.
Zudem wurden von Mailand bis Palermo etwa fünf Millionen Arztkonsultationen abgesagt. Nach Angaben der Gewerkschaften nahmen über 70 Prozent des medizinischen Personals an dem Ausstand teil. Die Gewerkschaften, die rund 135.000 Ärzte und Gesundheitsbedienstete vertreten, sprachen von einem Erfolg. Mit den Streiks sollen Arbeitgeber gezwungen werden, über neue Verträge zu verhandeln.
Quelle: Ärzte Zeitung 7.05.2007
Hohe britische Ärztegehälter in der Kritik
In Großbritannien wird kontrovers über die ärztlichen Einkommen diskutiert. Ausgelöst wurde die Debatte durch Zahlen, die zeigen, dass die haus- und fachärztlichen Einkommen in den vergangenen drei Jahren um durchschnittlich 63 Prozent gestiegen sind.
Das ist ein Rekord in der 59jährigen Geschichte des staatlichen britischen Gesundheitsdienstes (National Health Service, NHS). Wie aus Zahlen des Londoner Gesundheitsministeriums hervor geht, verdiente ein NHS-Hausarzt im vergangenen Jahr durchschnittlich etwa 118.000 Pfund (umgerechnet mehr als 180.000 Euro) brutto. Einige Ärzte kommen nach Angaben des Londoner Gesundheitsministeriums auf Jahreseinkommen von umgerechnet mehr als 250.000 Euro.
Ärztliche Berufsorganisationen verteidigten die kräftigen Einkommensverbesserungen mit dem Hinweis, Haus- und Fachärzte in Großbritannien seien "jahrelang unterbezahlt" gewesen. Von daher bestehe ein "historischer Aufholbedarf".
Quelle: Ärzte Zeitung 7.05.2007
Großbritannien: Neue Versicherung gegen Rationierung
Private Krankenversicherungen in Großbritannien haben einen neuen Markt für sich entdeckt. Als erste Assekuranz kündigte jetzt die Western Provident Association eine Police an, mit der sich Patienten vor den Rationierungen von innovativen und teuren verschreibungspflichtigen Arzneimitteln durch den staatlichen Gesundheitsdienst absichern können.
In Großbritannien werden immer mehr verschreibungspflichtige Arzneimittel aus Kostengründen rationiert.
Quelle: Ärzte Zeitung 7.05.2007
Prof. Dr. Jost Brökelmann, Redakteur BAO-MAO-Aktuell
Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V. – BAO
Präsident Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg
Vereinsregister VR 6346
Managementgesellschaft Ambulantes Operieren – MAO
Sterntorbrücke 1, D-53111 Bonn
Tel.: 0228-692423, Fax: 0228-631715
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