Gleiche Vergütung bei ambulanter Op in Sachsen
In Sachsen erhalten Niedergelassene und Krankenhausärzte für ambulante Operationen von Ersatzkassenversicherten die gleiche Vergütung. Die Ersatzkassenverbände und die KVS einigten sich auf einen einheitlichen Punktwert von 3,75 Cent. Krankenhäuser hatten bisher 3,1787 Cent erhalten. Die Vergütung der niedergelassenen Operateure betrug für Ops innerhalb des Regelleistungsvolumens (RLV) 3,75 Cent und für Ops außerhalb des RLV nur noch 0,01 bis 0,03 Cent, was einen rechnerischen Durchschnittspunktwert von 3,1787 Cent entsprach. Für sie fällt die Mengenbegrenzung jetzt praktisch weg, da alle ambulanten Ops mit 3,75 Cent honoriert werden.
Quelle: Ärzte Zeitung 4.06.2007
Wie mit Zahlen Politik gemacht wird
Kürzlich beim Deutschen Ärztetag in Münster: Professor Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer, fordert mehr Geld für die Gesetzliche Krankenversicherung mit einem Hinweis auf das Defizit von 30 Milliarden Euro bei Krankenhausinvestitionen. Die Bundesgesundheitsministerin dagegen sagt, dass jährlich 240 Milliarden Euro in das deutsche Gesundheitswesen fließen. Und weiter: "Das muss reichen, damit ein Volk von 80 Millionen Menschen ordentlich versorgt wird." Aber sprechen beide wirklich über das Gleiche, über gleiche Zahlen?
Nein, denn die Gesundheitsministerin vergleicht Äpfel mit Birnen. Hoppe meint eindeutig und unmissverständlich die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dies waren 145 Milliarden Euro im Jahre 2005, davon 138 Milliarden Euro Leistungsausgaben. Die 240 Milliarden Euro der Gesundheitsministerin dagegen gehen weit über diese Ausgabendefinition hinaus.
Grundlage dafür sind die vom Statistischen Bundesamt für 2005 veröffentlichten Gesundheitsausgaben nach Ausgabenträgern. Davon entfallen - jeweils abgerundet - auf die GKV 140, auf öffentliche Haushalte 14, die Soziale Pflegeversicherung 19, die Gesetzliche Rentenversicherung und die Gesetzliche Unfallversicherung jeweils vier, die Private Kranken- und Pflegeversicherung 22, Arbeitgeber zehn sowie private Haushalte und private Organisationen 32 - insgesamt also 240 Milliarden Euro.
Voraussetzung für eine sachbezogene Diskussion über Stand und Zukunft unseres Gesundheitswesens sind Wahrheit und Klarheit in allem, was gesagt und geschrieben wird. Bundesgesundheitsministerin Schmidt hat diese notwendige Präzision in ihrer Rede vermissen lassen. Denn die Forderung von Hoppe nach mehr Geld bezieht sich auf die Gesetzliche Krankenversicherung. Die Zahl von 240 Milliarden Euro in der Rede Schmidts dagegen betreffen die Ausgaben im Gesundheitswesen insgesamt. Dies wird so von der Bundesgesundheitsministerin aber nicht gesagt.
Quelle: Fritz Beske. Ärzte Zeitung 31.05.2007
"Wir wollen Wettbewerb mit gleich langen Spießen"
Die Gräben zwischen der ambulanten und der stationären Versorgung scheinen tief zu sein. Doch in Folge des Vertragsarztrechtänderungsgesetzes werden sie verschwinden. "Das Gesetz wird die Schnittstelle zwischen der ambulanten und der stationären Versorgung aufheben", sagte der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Dr. Andreas Köhler bei der 1. Ringvorlesung Gesundheitsökonomie an der Uni Köln.
"Bisher war es ein eiserner Grundsatz, dass ein Vertragarzt nur ambulant tätig sein kann", sagte er. Jetzt ist es aber möglich, dass niedergelassene Mediziner auch im Krankenhaus arbeiten dürfen und auch Klinikärzten ist die Behandlung von Patienten in Praxen erlaubt. "Das ist eine fundamentale Änderung", sagte Köhler. Vor dem Hintergrund des kommenden Ärztemangels habe dies große Bedeutung. Außerdem könnten Vertragsärzte an mehreren Orten und in mehreren Berufsausübungsgemeinschaften tätig sein, etwa in zwei Gemeinschaftspraxen und in einer Klinik. "Das wird an der Schnittstelle ambulant - stationär für Bewegung sorgen", sagte er.
Köhler hält es für wichtig, dass sich die Ärzteschaft dem Wettbewerb um die ambulante Versorgung stellt. "Aber wir wollen Wettbewerb mit gleich langen Spießen." Für dieselbe Leistung müsse dasselbe Geld gezahlt werden, und auch bei der Qualität müssten identische Maßstäbe gelten.
Quelle: Ärzte Zeitung 23.05.2007
GKV-Finanzierung: Gesetzliche Krankenkassen im Minus
Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) haben im ersten Quartal 2007 "rote Zahlen" geschrieben. Die Diskussion über die künftige Finanzierung der Sozialversicherungssysteme geht weiter.
Die Abrechnungsergebnisse der GKV-Kassen lassen zwar im 1. Quartal des Jahres noch keine Voraussage auf die Finanzentwicklung im Gesamtjahr zu; bemerkenswert ist aber immerhin, dass sie mit "roten Zahlen" gestartet sind und dies trotz der deutlichen Anhebung der Beitragssätze zum 1. Januar 2007. Bei den großen GKV-Kassen sollen sich im 1. Quartal Millionendefizite angesammelt haben: 121 Mio. Euro bei der BARMER Ersatzkasse, 97 Mio. Euro bei der Techniker-Krankenkasse (TK) und bei der Deutschen Angestellten-Krankenkasse (DAK) 75 Mio. Euro. Ingesamt sind die Defizite niedriger ausgefallen als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst, 31.05.2007 Nr.40/2007, 8- 9
Für immer Sklave? - Gesundheitspolitik und Ärzte-Proteste
Anhänglichkeit an das GKV-System charakterisiert die ärztlichen Verbände
Auszüge:
Die (nicht allen Ärzten) bekannten Tatsachen
Auch wenn es im Grundgesetz keine ausdrückliche Verankerung findet, wurde in den vergangenen 50 Jahren die Gesundheitspolitik als "Staatszielpolitik" verstanden.
Nach Kriegsende bestand die Notwendigkeit, in der allgemeinen Mangelverwaltung auch der medizinischen Versorgung Raum zu geben. Die Reichsversicherungsordnung (RVO), die 1911 das Krankenversicherungsgesetz von 1883 ablöste, war 1949 die vorgefundene Rechtsordnung für die Bundesrepublik. In dieser Phase der Mangelverwaltung konnte man der RVO mit ihrem Sachleistungsprinzip (fußend auf dem Umlagesystem) durchaus die politische Notwendigkeit zugestehen.
Die systemimmanenten Fehler des Sachleistungssystems und des Umlageverfahrens waren bekannt. 1956 versuchte Theo Blank mit einem Gesetzentwurf die Grundlage für ein Kostenerstattungsverfahren zu schaffen. Leider wurde der Gesetzentwurf aufgrund von diversen Interventionen (insbesondere seitens der ärztlichen Standespolitik) durch Konrad Adenauer angesichts anstehender Wahlen zurückgezogen. Der Siegeszug der Sachleistung war gebahnt.
Weitere Auszüge in http://www.arzt-in-europa.de/pages/2007BS_Sklave.html
"Brustkrebs-Business" oder "Wie Brustkrebs-Patientinnen bestraft werden"!
Es hat lange gedauert, aber irgendwann mussten schließlich auch die Laienmedien das inzwischen eingeführte Mammographie-Screening-Programm als Thema entdecken. Erst einmal inhaltlich damit beschäftigt, konnten sowohl das Printmagazin FOCUS wie auch das Fernsehmagazin Frontal jedoch so gut wie kein gutes Haar daran lassen. Besonders wurde von beiden Magazinen bemängelt, dass bei der anonymen Reihenuntersuchung keinerlei Arztkontakt stattfindet, keine Tastuntersuchung und keine Sonographie, und dass das Screening den Frauen praktisch so gut wie keine Lebensverlängerung bringt.
Für GenoGyn Rheinland kommt diese Kritik keineswegs überraschend, hat sie doch schon seit Oktober 2003 immer und immer wieder auf diese und andere Schwachstellen des Programms hingewiesen und strukturelle Verbesserungen angemahnt - vergebens. Selbst der Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. J.-D. Hoppe konstatierte bereits im Juni 2005 bei seiner zunächst allgemeinen Kritik an den Disease-Management-Programmen (DMP) dann doch sehr konkret: Mit dem DMP Mammakarzinom, so Hoppe, habe sich die Versorgung sogar eindeutig verschlechtert!
Gut, jetzt wissen's dank der Medien endlich auch die Menschen - nicht nur die Frauen, die das Screening bereits am eigenen Oberleib erfahren durften. Wären nicht die von der GenoGyn Rheinland initiierten für den KVNo-Bereich geltenden Kompromisse, so wie sie kürzlich auch in Rheinland-Pfalz in ähnlicher Form beschlossen wurden, man könnte angesichts dieses 450- bis 530-Millionen-Euro-Flops sich nur die Haare raufen. Einzig die mit dem Screening betrauten Institutionen jubeln sich gegenseitig fröhlich mit "Erfolgsmeldungen" hoch - verständlich. Geld macht ja nicht traurig.
Quell: GenoGyn aktuell - Juni 2007" http://www.genogyn-rheinland.de/aktuell
Rechtliches
Mantelvertrag klärt Fragen zum neuen Arztrecht
Wie viele Kollegen dürfen Ärzte in der Praxis anstellen? Diese und andere Fragen, die sich durch das neue Vertragsarztrecht ergaben, beantwortet der geänderte Bundesmantelvertrag, der am 1. Juli in Kraft tritt und gestern von der KBV veröffentlicht worden ist.
Um die persönliche Leitung der Praxis sicherzustellen, dürfen in der Regel nicht mehr als drei vollzeitbeschäftigte Kollegen angestellt werden. Außerdem verbietet der Bundesmantelvertrag die Beschäftigung von fachfremden Ärzten, wenn diese wie Pathologen, Labormediziner oder Radiologen nur auf Überweisung in Anspruch genommen werden dürfen. Festgelegt wird auch, dass Vertragsärzte mindestens 20 Stunden pro Woche Patienten zur Verfügung stehen müssen.
http://www.kbv.de/startseite_fachbesucher.html
Quelle: Ärzte Zeitung 1.06.2007
Gewebe sind nun Arzneimittel
Kurz vor Mitternacht und in Gegenwart nur weniger Abgeordneter hat der Bundestag vergangene Woche das umstrittene Gewebegesetz beschlossen. Durch das Gesetz wird der Umgang mit menschlichem Gewebe und Zellen dem Arzneimittelgesetz (AMG) unterstellt. Damit will die Bundesregierung eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2004 umsetzen. Jedoch hat kein anderes EU-Land den Weg über das Arzneimittelrecht gewählt, betont Ärztepräsident Professor Jörg-Dietrich Hoppe. "Wir hätten uns gewünscht, dass die Regierung diesen Fehler vollständig korrigiert", sagte Hoppe nach der Verabschiedung des Gesetzes am vergangenen Freitag.
Die Bundesärztekammer hätte es begrüßt, wenn der Umgang mit Gewebetransplantaten wie Augenhornhäuten, Herzklappen oder Blutgefäßen im Transplantationsgesetz oder einem eigenen Gewebegesetz geregelt worden wäre. Doch nach heftigen Protesten von Ärzten und Verbänden bei einer Anhörung des Gesundheitsausschusses im März wurde der Regierungsentwurf deutlich überarbeitet: Für "klassische" Gewebetransplantate - genannt werden in der Gesetzesbegründung zum Beispiel Augenhornhäute - gilt nun wie für Organe ein Handelsverbot. Auch ist im Gewebegesetz nun ein eindeutiger Vorrang der Organ- vor der Gewebespende verankert.
Als Arzneimittelgelten nun, anders als noch im Regierungsentwurf, nur noch industriell verarbeitete oder hergestellte Gewebearten. Diese Transplantate müssen künftig wie ein Arzneimittel zugelassen werden. Doch bei Politikern und Fachleuten stößt weiter auf Skepsis, dass für Organspenden (unentgeltliche Spende, treuhänderischer Umgang) und für Gewebespenden (unentgeltliche Spende, teilweise Kommerzialisierung) künftig unterschiedliche rechtliche Vorgaben gelten. "Wir wollen keinen Gesetzentwurf mittragen, der einen Handel mit Gewebetransplantaten nicht grundsätzlich ausschließt", sagte der Arzt und Grünen-Abgeordnete Dr. Harald Terpe.
Auch sehe das Gesetz, im Gegensatz zum Transplantationsgesetz, "keine gerechte und an den Interessen der Patienten orientierte Verteilung von Gewebetransplantaten vor", so Terpe. Er fürchtet, dass nicht medizinische, "sondern finanzielle Kriterien darüber entscheiden, wer ein Transplantat bekommt".
Quelle: Ärzte Zeitung 1.06.2007
Beschlussprotokoll des 110. Deutschen Ärztetages vom 15. – 18. Mai 2007 in Münster
3. Kein Lauschangriff auf Ärzte
Auf Antrag von Dr. Montgomery, Herrn R. Henke, Dr. Wolter, Frau Dr. Gitter, Dr. Emminger, Dr. Ungemach und Frau Dr. C. Groß M.A. (Drucksache V-27) fasst der 110. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:
Die Delegierten des 110. Deutschen Ärztetages lehnen den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzesentwurf zur Verschärfung staatlicher Überwachungsmaßnahmen ("Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG") ab. Er stellt einen unverantwortlichen Angriff auf die Bürgerrechte, die ärztliche Schweigepflicht und das schützenswerte Patienten-Arzt-Verhältnis dar. So sollen beispielsweise Telefon- und Internetverbindungsdaten unabhängig von einem Verdacht sechs Monate gespeichert werden können.
Besonders schwer wiegt, dass der Gesetzgeber plant, die Freiberufler in eine schützenswerte und weniger schützenswerte Gruppe einzuteilen. Während die erste Gruppe (§ 53b Abs. 1), der Seelsorger, Strafverteidiger und Abgeordnete angehören, besonders vor staatlichen Überwachungsmaßnahmen geschützt bleiben soll, unterliegt die zweite Gruppe (§ 53b Abs. 2), der u. a. auch Ärzte zugeordnet wurden, den verschärften staatlichen Kontrollmaßnahmen. Damit würde ein nicht zu rechtfertigendes Zwei-Klassensystem bei Berufsgeheimnisträgern geschaffen, das insbesondere im Falle der Ärzte zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des Vertrauensverhältnisses zwischen Patienten und Medizinern führt.
Die Begründung des Gesetzgebers, staatliche Überwachung zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität auszuweiten, ist kein Argument für die geplante Ungleichbehandlung von Berufsgeheimnisträgern einerseits und insbesondere für die Aufweichung von Bürgerrechten und des schützenswerten Arztgeheimnisses andererseits. Mit diesem Gesetzentwurf läuft der Gesetzgeber jeglichen Angemessenheits- und Zweckmäßigkeitsüberlegungen zuwider, die für Grundrechteeingriffe nachprüfbar als Rechtfertigung vorgehalten werden müssen. Es gibt zudem keine schlüssige Begründung dafür, dass das Verhältnis zwischen Abgeordneten und Wählern schützenswerter ist als das zwischen Ärzten und Patienten. Der Marburger Bund fordert die Bundesregierung deshalb auf, den Gesetzentwurf zurückzuziehen.
4. Lauschangriff
Auf Antrag von Frau A. Nießing (Drucksache V-29) fasst der 110. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:
Die Bundesregierung und alle an der Gesetzgebung beteiligten Politiker werden aufgefordert, bei der Novellierung des Lauschangriff-Gesetzes die Speicherung und Erhebung von Telefon- und Computerdaten nicht nur bei Abgeordneten, Priestern und Strafverteidigern zu verbieten, sondern auch Ärzte bei der Speicherung auszunehmen.
Begründung:
Die Speicherung greift stark in das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient ein und verhindert einen Vertrauensschutz zwischen Arzt und Patient. Historisch ist dieses besondere Verhältnis extra gesetzlich geschützt worden und darf nicht ausgehöhlt werden.
Praxismanagement
Auslegepflichtige Gesetzestexte
Niedergelassene müssen neben anderen Gesetzen nun auch
- das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
in ihren Praxen auslegen.
Darüber hinaus müssen Praxisinhaber weitere Gesetze und Verordnungen in ihrem Unternehmen auslegen. Das sind zunächst
- die Verordnung über Arbeitsstätten
-das Arbeitszeitgesetz
-das Beschäftigungsschutzgesetz
-das Jugendarbeitsschutzgesetz (JarbSchG)
-das Mutterschutzgesetz (MuSchG)
-die Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz
-die Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
-die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) mit Anhang
und folgende Auszüge aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch:
-§ 611a (Geschlechtsbezogene Benachteiligung)
-§ 611b (Arbeitsplatzausschreibung)
-§ 612 (Vergütung) und
-§612a (Maßregelungsverbot).
Sofern für die jeweilige Praxis relevant, zählen
- die Röntgenverordnung (RÖV) und
-die Strahlenschutzverordnung
auch dazu.
Näheres http://www.mao-bao.de/artikel/2007FA_AuslegepflichtigeGesetzestexte.htm
Haben Sie Ihre Personalkosten im Griff?
Indikatoren: Personalkostenquote und Personalstunden pro Fall
Näheres http://www.mao-bao.de/artikel/2007OF_Personalkosten.htm
Tumorambulanz in Düsseldorf bündelt Betreuung
Mit einer neuen Tumorambulanz will die Universitätsklinik Düsseldorf die Betreuung von Patienten mit einer Krebserkrankung oder einem Tumorverdacht bündeln.
Die Einrichtung fungiert nach eigenen Angaben als Eingangsportal für Patienten und einweisende Ärzte, etwa bei der Kontaktaufnahme und der Terminvergabe. Die Ambulanz bietet zudem Informationen über Behandlungsmöglichkeiten in klinischen Studien sowie die Möglichkeit zum Einholen einer Zweitmeinung.
In der Ambulanz wird jede Krebserkrankung in interdisziplinären Tumorkonferenzen besprochen, an denen auch niedergelassene Ärzte und Kollegen aus anderen Kliniken teilnehmen können.
Die Tumorambulanz verbessere die fächerübergreifende Zusammenarbeit, sagte der Ärztliche Direktor des Uniklinikums Professor Wolfgang Raab. "Damit betonen wir gleich am Anfang der Betreuung unserer Patienten einen Ansatz, der sich schon seit über zwei Jahren in unserem Interdisziplinären Ambulanten Chemotherapiezentrum mit großem Erfolg bewährt hat."
Quelle: Ärzte Zeitung 31.05.2007
HB fordert Bezahlung für PJ-Studenten
Medizinstudenten sollten für ihre Arbeit bezahlt werden. Dies hat der Landesverband des Hartmannbundes Baden-Württemberg gefordert.
Eine Bezahlung sei bei Referendaren in Lehramt und Justiz schon lange üblich. Die PJ-Studenten seien in den Universitätskrankenhäusern in den Klinikalltag eingebunden und würden dadurch einen wichtigen Beitrag für die stationäre Versorgung leisten.
Zudem motiviere es den Nachwuchs, wenn seine Arbeit auch finanziell anerkannt werde. Klinikunternehmen wie Helios hätten dies erkannt und honorierten den Kollegen ihre Leistungen.
Quelle: Ärzte Zeitung 1.06.2007
Belohnen Sie Ihr Team mit steuerfreien Extras!
Denken Sie an Tankgutschein, Kindergartengeld und Weihnachtsfeier
Näheres http://www.mao-bao.de/artikel/2007WT_steuerfrei.htm
Europa
Kassen zahlen im Ausland Standard
Patienten haben bei medizinischen Behandlungen außerhalb der EU keinen Anspruch auf die Erstattung aller Behandlungskostenwie im Inland. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (Az.: B 1 KR 18/06 R) gilt das auch für Staaten, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat.
Dazu zählen die Türkei, Tunesien, Kroatien, Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina. Die Krankenkassen müssten in diesen Ländern nur Behandlungen bezahlen, die in einem vergleichbaren Notfall einem Bürger dieses Landes von der dortigen Kasse zugestanden hätte. Diese Regelung gilt sowohl für Touristen als auch für Patienten, die aus diesen Ländern kommen, aber in Deutschland versichert sind.
Quelle: Ärzte Zeitung 1.06.2007
Britischer Ärztechef ist zurückgetreten
Der Chef des britischen Ärztebundes (British Medical Association, BMA) ist zurückgetreten. Grund für den Rücktritt von Jim Johnson ist das Fiasko rund um die Rekrutierung von Assistenzärztenim staatlichen britischen Gesundheitsdienst (National Health Service, NHS).
Das neue Online-Rekrutierungssystem hat zu einem Chaos in Kliniken und Gesundheitszentren geführt. Über 34.000 Ärzte versuchen derzeit, sich auf die 18.500 freien Assistenzarztstellen zu bewerben. Doch das neue System ist selten einsatzbereit, eine Panne jagt die nächste.
Quelle: Ärzte Zeitung 30. Mai 2007
Brüssel plant europäischen Organspendeausweis
In der Europäischen Union (EU) sterben täglich zehn Menschen, weil für sie kein passendes Spenderorgan vorhanden war. Darauf hat die EU-Kommission im Vorfeld des heutigen Tages der Organspende hingewiesen. 40.000 Menschen stehen derzeit EU-weit auf einer Warteliste für Organspenden.
Die Europäische Kommission plant daher einen europäischen Organspendeausweis einzuführen, damit sich bereitwillige Spender schneller identifizieren lassen. Bisher schwankt die Spendebereitschaft in den EU-Ländern stark, und zwar von 0,8 bis 35,1 Spendern je eine Million Einwohner.
Alternativ könnte die Bereitschaft zur Spende auch als Information auf der Europäischen Krankenversichertenkarte gespeichert werden, sagte Gesundheitskommissar Markos Kyprianou. Einheitliche EU-Normen sollen außerdem ein Mindestmaß an Qualität und Sicherheit bei Organspenden und Transplantationen in den Mitgliedsländern garantieren. Im kommenden Jahr will Kyprianou hierfür einen Richtlinienvorschlag vorlegen. Bisher hat die Gemeinschaft bereits Richtlinien zum Umgang mit Blut sowie für Gewebe und Zellen erlassen.
Einer aktuellen Umfrage der Europäischen Kommission zufolge ist mehr als die Hälfte der Europäer bereit (56 Prozent), ein Organ zu spenden. Befragt wurden EU-weit 28.500 Menschen über 15 Jahre, 1.551 davon in Deutschland. Danach besitzen nur zwölf Prozent einen Organspendeausweis. Die meisten Ausweise gibt es in den Niederlanden (44 Prozent), Schweden (30 Prozent) und Irland (29 Prozent). In Deutschland sind es nur neun Prozent.
Quelle: Ärzte Zeitung 1.06.2007
EU-Projekt Netc@rds: Gesundheitsleistungen barrierefrei nutzen
Ein Projekt zur grenzüberschreitenden Inanspruchnahme medizinischer Leistungen
Artikel siehe http://www.arzt-in-europa.de/pages/2007RT_Netcards.html
Skandinavische Gesundheitssysteme: Priorisierung statt verdeckter Rationierung
Grundprinzipien der Priorisierung: Menschenwürde, Bedarfsprinzip, Kosteneffektivität
Artikel siehe http://www.arzt-in-europa.de/pages/2007UP_Priorisierung.html
Allgemeines
Klänge von Mozart entspannen und senken den Blutdruck
Gegen Bluthochdruck helfen nicht nur Medikamente. Auch Musik von Mozart kann blutdrucksenkend wirken. Diese Erfahrung machten Teilnehmer einer ungewöhnlichen Veranstaltung im Deutschen Theater in Göttingen.
Bei Vorträgen und einem Konzert des Göttinger Symphonie Orchesters ließen sich mehrere Testpersonen, darunter auch Patienten mit Hypertonie, regelmäßig den Blutdruck messen. Die Werte wurden mittels Funk an einen Computer übertragen. Ergebnis der Langzeitmessungen: Bei allen Testpersonen sank während des Konzertes der Blutdruck, am niedrigsten und stabilsten waren die Ergebnisse bei Mozartklängen.
Zu der Veranstaltung "Mozart gegen Bluthochdruck" hatten anlässlich des Welt-Hypertonie-Tages das Nephrologische Zentrum Göttingen, der Deutsche Hausärzteverband und das Symphonieorchester eingeladen.
Quelle:Ärzte-Zeitung 30. Mai 2007
Prof. Dr. Jost Brökelmann, Redakteur BAO-MAO-Aktuell
Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V. – BAO
Präsident Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg
Vereinsregister VR 6346
Managementgesellschaft Ambulantes Operieren – MAO
Sterntorbrücke 1, D-53111 Bonn
Tel.: 0228-692423, Fax: 0228-631715
E-Mail: baobonn@t-online.de oder maobonn@t-online.de
Internet: http://www.operieren.de oder http://www.mao-bao.de