31.01.07: BAO-MAO-Aktuell

BAO-MAO-Aktuell; Nr. 05/07, vom 31. Januar 2007
Nachrichten für Ambulante Operateure und Anästhesisten

Gesetzliche Krankenversicherung

Abschaffung der PKV - Schmidts Fernziel
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) sieht einer möglichen Verfassungsklage der Privaten Krankenversicherung (PKV) gegen die Gesundheitsreform gelassen entgegen.
Bislang habe das Bundesverfassungsgericht stets der Funktionsfähigkeit der Sozialversicherung Vorrang vor betriebswirtschaftlichen Interessen privater Unternehmen gegeben, sagte Schmidt der "Passauer Neuen Presse".
An ihrem längerfristigen Ziel, die private Krankenversicherung in ihrer jetzigen Form möglicherweise nach 2009 abzuschaffen, halte sie fest. Dafür müssten allerdings auch parlamentarische Mehrheiten gefunden werden.
Quelle: Ärzte Zeitung 30.01.2007

Ärzteallianz für Nein zur Reform
Die Ärzteallianz hat alle Bundestagsabgeordneten aufgerufen, kommende Woche gegen die Gesundheitsreform zu stimmen.
"Das Gesetz atmet den Geist der Staatsmedizin", schreiben die Ärzteverbände in einer Erklärung. Trotz Zugeständnissen der Koalition bei der Honorarreform werde die Budgetierung fortgesetzt.
Quelle: Ärzte Zeitung 26.01.2007

Koalition verpflichtet Kassen zu mehr Leistung
Basistarif, Gesundheitsfonds, Beitragssteigerung - darüber streitet die Öffentlichkeit. Dabei will der Gesetzgeber auch den Leistungskatalog erweitern.
Die Änderungen im Leistungskatalog im Einzelnen:
* Chronikerregel: Chronisch kranke Menschen und diejenigen, die bei Inkrafttreten des Gesetzes 45 Jahre und älter sind, fallen nur unter die reduzierte Zuzahlungsgrenze, wenn ihr Arzt ihnen therapiegerechtes Verhalten attestiert.
* Palliativversorgung: GKV-Versicherte sollen am Lebensende einen Anspruch auf "spezialisierte ambulante Palliativversorgung" erhalten.
* Rehabilitation: Bislang stand es im Ermessen der Krankenkassen, geriatrische Rehabilitation zu bezahlen. Mit der Reform werden sie dazu verpflichtet. Solche Leistungen können stationär und ambulant erbracht werden.
* Schutzimpfungen: Die von der Impfkommission (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen werden zu Pflichtleistungen und sollen extrabudgetär vergütet werden.
* Häusliche Krankenpflege: Auch für Patienten in betreuten Wohnformen und in Ausnahmefällen in Heimen soll häusliche Krankenpflege verordnungsfähig sein. Auch Krankenhausärzte sollen diese Verordnungen ausstellen dürfen.
* Mutter/Väter-Kind-Kuren: Die Kuren werden Pflichtleistung der GKV.
* Schönheits-OP: Die Behandlung von Patienten, die in Folge einer Schönheits-OP erkranken, soll nicht mehr auf Kassenkosten erfolgen.
* Naturheilmittel: Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen können von Krankenkassen als Satzungsleistung bezahlt werden.
Quelle: Ärzte Zeitung 26.01.2007

Terminverschiebung: Jetzt 31.1. bis 2.2.2007!
Aktion: "Deutschland trauert um die Gesundheitsversorgung"
Die Freie Ärzteschaft ruft deshalb alle Verbände, die am Gesundheitswesen beteiligt sind, Patienten und Bürger zunächst vom 31. Januar bis 2. Februar 2007 auf zur Aktion:
"Deutschland trauert um das Gesundheitswesen".
An diesen Tagen soll in der zweiten und dritten Lesung das "Wettbewerbsstärkungsgesetz" behandelt und vom Bundestag verabschiedet werden. Während dieser Beratungstage und dem Tag der Gesetzesverabschiedung tragen Menschen in Deutschland in der Öffentlichkeit ein Zeichen der Trauer. In Arztpraxen und Apotheken sollen Trauerschleifen verteilt werden und Etiketten, auf denen steht:
"Diese Gesundheitsreform schadet allen. Ich bin dagegen."
http://www.freie-aerzteschaft.de/content/articles/1021/1022/index.html?catid=1022&artid
=53758&topid=1021&nosum=1&sID=f7f08becf3e1b8dd410b1dff8fd90bff

Ärzte verteilen Stethoskope
Die Freie Ärzteschaft gibt die Hoffnung nicht auf: Der Verband hat allen Bundestagsabgeordneten ein Stethoskop geschenkt - eine symbolische Geste, um sie dazu zu bewegen, die Verabschiedung des Reformgesetzes im Bundestag zu verhindern.
"Wir fordern die Abgeordneten auf, intensiv in sich hineinzuhorchen, ob dieses Gesetz nicht schon bei der Geburt schwer krank ist", so Verbandschef Martin Grauduszus.
Quelle: Ärzte Zeitung 30.01.2007

Wird die Bedarfsplanung im ambulanten Bereich gelockert?
Die Öffnung der Krankenhäuser für hoch spezialisierte ambulante Leistungen könnte langfristig zu einer Lockerung der Bedarfsplanung im ambulanten Bereich führen. Davon geht Dr. Udo Degener-Hencke aus, Leiter des Referates "Grundsatzfragen der Krankenhausversorgung und Krankenhausfinanzierung" im Bundesministerium für Gesundheit.
In Paragraf 87 Sozialgesetzbuch V (Bundesmantelvertrag, einheitlicher Bewertungsmaßstab, bundeseinheitliche Orientierungswerte) regelt ein neuer Absatz, dass das Bundesgesundheitsministerium dem Bundestag bis zum 30. Juni 2011 berichten soll, ob auf Zulassungsbeschränkungen verzichtet werden kann.
Die neuen Regelungen für hoch spezialisierte ambulante Leistungen der Krankenhäuser sind für Degener-Hencke bereits ein erster Schritt weg von der Bedarfsplanung.
Quelle: Ärzte Zeitung 26.01.2007

Gesundheitsreform: Drei Experten präsentieren ihr Modell
Fünf Punkte stehen nach Ansicht der "Zeit" (25.1.) im Zentrum eines Reformmodells, das die Redaktion mit Fachleuten diskutiert habe. Dazu gehörten die Professoren Bert Rürup, Karl Lauterbach und Jürgen Wasem.
1. Jeder Bürger müsse sich bei der Versicherung seiner Wahl grundversichern. Die Versicherungspflichtgrenze würde entfallen. Private und gesetzliche Versicherer sollten in einem einheitlichen Markt nach europäischem Wettbewerbsrecht konkurrieren.
2. Gleiche medizinische Leistungen werden bei jeder Versicherung gleich bezahlt. Egal ab sie im Krankenhaus oder in der Arztpraxis erbracht werden.
3. Versicherer, Ärzte und Krankenhäuser schließen Verträge direkt ab. Die Interessen der Ärzte können von Organisationen wie den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) wahrgenommen werden.
4. Versicherungsfremde Leistungen werden durch Steuern bezahlt.
5. Für nachgewiesenermaßen wirksame Medikamente wird eine Positivliste eingeführt. Versicherer schreiben Wirkstoffe aus, für die sie alle Kosten erstatten. Den Zuschlag bekommt das Pharmaunternehmen mit dem günstigsten Angebot.
Lauterbach erwartet von einem solchen Modell Einsparungen von bis zu 20 Mrd. Euro innerhalb von 10 Jahren.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst, 25. Januar 2007, Nr. 07/2007, 4

Privatversicherer

"Das Schutzbedürfnis des Einzelnen muss Vorrang haben"
Ulla Schmidt sieht Verfassungsklage gelassen entgegen
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) sieht einer möglichen Verfassungsklage der Privaten Krankenversicherung (PKV) gegen die Gesundheitsreform gelassen entgegen. "Das Schutzbedürfnis des Einzelnen und die Funktionsfähigkeit der Sozialversicherung muss Vorrang haben vor betriebswirtschaftlichen Interessen eines privaten Versicherungsunternehmens", sagte Schmidt der "Passauer Neuen Presse".
In diesem Sinne habe Karlsruhe bisher immer entschieden. An ihrem längerfristigen Ziel, die private Krankenversicherung in ihrer jetzigen Form möglicherweise nach 2009 abzuschaffen, halte sie fest.
Forderungen der Gesundheitsexperten Bert Rürup und Karl Lauterbach (SPD), die Trennung zwischen privaten und gesetzlichen Kassen aufzuheben, stimmte die Ministerin grundsätzlich zu. "Das ist in der systematischen Perspektive die richtige Antwort für die Zukunft", sagte sie. Die Trennung sei "antiquiert". Allerdings müssten sich "Professoren für ihre Pläne keine Mehrheiten beschaffen", während sie selbst "Mehrheiten für Änderungen" erreichen müsse.
http://www.pr-inside.com/de/ulla-schmidt-sieht-verfassungsklage-gelassen-r45223.htm

Rechtliches

Archivierung von Videofilmen
Gemäß § 10 Abs. 3 Berufsordnung sind ärztliche Aufzeichnungen für die Dauer von 10 Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit nicht nach gesetzlichen Vorschriften eine längere Aufbewahrungspflicht besteht.
Für die Aufbewahrung von Videofilmen/-aufnahmen von ambulanten Operationen sind keine speziellen längeren Aufbewahrungspflichten bekannt. Diese Dokumentationen sind daher 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren.
Quelle: Schreiben der Ärztekammer Nordrhein vom 22.01.2007

Urteil gegen Hausarztvertrag der Barmer
Der Barmer Hausarztvertrag ist auch nach Auffassung des Thüringer Landessozialgerichts kein integrierter Versorgungsvertrag auf der Basis des Paragrafen 140 a SGB V. Das Zusammenwirken von Hausärzten und Apothekern stelle keine verschiedene Leistungssektoren übergreifende Versorgung der Versicherten im Sinne des SGB V dar, so die Richter.
Landessozialgericht Thüringen, Aktenzeichen: L4 KA 362/06
Quelle: Ärzte Zeitung 26.01.2007

Termin versäumt: Patientin muss Arzt bezahlen
Patienten, die einen exklusiven Termin in einer Praxis ungenutzt verstreichen lassen, müssen damit rechnen, dass der Arzt von ihnen für die nicht vorgenommene Behandlung Honorar verlangt.
Das ist der Tenor einer Entscheidung des Amtsgerichts Nettetal (Nordrhein-Westfalen), auf das der Anwalt-Suchservice hinweist. Der Richter verurteilte eine Frau dazu, an ihren Zahnarzt 1.300 Euro zu zahlen, weil sie trotz Exklusivtermins nicht in der Praxis erschienen war.
Die Patientin sollte einen Zahnersatz erhalten. Gemäß der von ihr unterschriebenen Behandlungsvereinbarung war der anvisierte Termin ausschließlich für sie reserviert, eine Doppeltvergabe an andere Patienten sollte nicht stattfinden.
Der Vorteil dieses Bestellsystems: Die Patientin hätte nicht im Wartezimmer noch auf die Behandlung warten müssen. In der Vereinbarung war festgelegt, dass bei unentschuldigter Terminversäumnis das Honorar auch ohne Behandlung fällig wird.
Das Amtsgericht hatte gegen den Behandlungsvertrag nichts einzuwenden. Auch wenn die Frau kein Interesse mehr an dem Zahnersatz gehabt habe, befreie sie das nicht von der Zahlungsverpflichtung.
Urteil des Amtsgerichts Nettetal, Az.: 17 C 71/03
Quelle: Ärzte Zeitung 29.01.2007

Praxismanagement

Auf die Einnahmen als Kassenarzt ist kein Verlass mehr
Auf dem Verschiebebahnhof großer KVen - zum Beispiel Nordrhein - verschwindet neues Geld seit Langem weitgehend in Sonderverträgen und Krankenkassen-kontrollierten Projekten. Die herkömmliche kurative Regelversorgung nach dem EBM erhält ungefähr gleich bleibende Finanzen und leidet durch Mengen- und Kostenanstieg unter ständigem Erlösverfall. Praxen, die nur diese Medizin anbieten, werden die nächsten zehn Jahre bei unveränderter Politik kaum überstehen.
Als alternative und extra bezahlte Tätigkeitsfelder stehen zur Verfügung: Die Prävention (Check-up, Krebsvorsorge, Impfungen), ambulante Op, Hausarzt-, integrierte, DMP- und andere Sonderverträge.
Was sollen die nicht oder nur marginal Beteiligten tun? Die Antwort richtet sich nach der "Restlaufzeit" der Praxen. Die ältere Generation - mit, sagen wir, bis zu sieben Jahren weiterer Tätigkeit und ohne großen Impetus für neue Projekte - könnte sich mit der gesteuerten Involution befassen.
Da die Verkaufswerte der Sitze zu Restposten der Altersversorgung geschrumpft sind, spielen die Höhe des Praxisumsatzes und das Tätigkeitsspektrum eine untergeordnete Rolle. Die Vertragsärztin und ihr Kollege können mit Vorteil die Leistungsmenge reduzieren. Das Verfahren ist einfach. Man verzichtet auf die durchgeschleppten Verlustbringer. Angesichts der häufig unrentablen Medizintechnik stehen die Stilllegung von Geräten und die entsprechende Freisetzung von Personal auf Platz eins der Agenda 2010ff. Auch eine Praxisverlegung in kleinere Räume - alternativ Mietminderung der bisherigen - ist angesichts der Leerstände auf dem Markt meist problemlos.
Anschließend verlagern die Doktorin und ihr Kollege den Arbeitsschwerpunkt auf die EBM-Betreuungsziffern. Die geringeren Kosten führen regelmäßig zu einem höheren Gewinn. Die Ärzte können sich - wirtschaftlich gesehen - halbwegs unbeschädigt in den Ruhestand verabschieden.
Ärzte sollten nicht auf von KV ausgehandelte Verträge warten
Und die Jüngeren? Sie sollten nicht auf den Tag warten, an dem Präventionsleistungen und Extra-Verträge auch für ihre Patienten von der KV oder einem Verband ausgehandelt sind.
Die Ärzte sollten die Patienten auf die großen Löcher der halbamtlichen Vorsorge und Diagnostik sowie die eigenen Möglichkeiten zur Abhilfe hinweisen. Die investierten Mittel zahlen sich als gewonnene Lebensjahre und -qualität aus.
Für schätzungsweise 30.000 Vertragsärzte, die nur oder weit überwiegend in der EBM-Restversorgung arbeiten, gibt es viel zu tun - allerdings nicht in der kurativen KV-Tätigkeit. Die Kollegen dieses Auslaufmodells dürfen nicht tatenlos warten, bis die Politik ihre seit Jahren Budget-begrenzte und darüber hinaus entgeltlos ausgeplünderte Arbeitskraft auf die finale Belastbarkeit prüft.
Quelle: Dr. Ludger Beyerle. Ärzte Zeitung 25.01.2007

OP-Textilien - Eu-weiter Dresscode
Mehr als Umhang und Haube: Zu den OP-Textilien gehören auch Patientenabdeckung, Wärmedecken, Tupfer und Gazen. Für sie alle gelten strenge Anforderungen an Qualität, Hygiene und Leistungsfähigkeit. Geregelt sind diese in verschiedenen Normen. Diese können als Plädoyer für Mehrwegtextilien gelesen werden.
Forscher der Universität Dresden haben weitere Argumente für Mehrweg: Sie verglichen OP-Kleidung nach hygienischen, ökologischen und ökonomischen Aspekten: "Die Betrachtung ökologischer Gesichtpunkte zeigte, dass alle Mehrwegprodukte über den Lebenszyklus eine günstigere Energiebilanz besitzen als vergleichbare Einwegprodukte", sagt Holger Koppe, der die Arbeit koordinierte. Die Kosten für Beschaffung und Entsorgung von Einwegtextilien überstieg die der Mehrwegprodukte deutlich, wenn diese in der Klinik sterilisiert wurden. Die gesamte Arbeit steht im Internet zu Einsicht zur Verfügung.
Quelle: Nicklas Geisendorf. kma 01/07, 58-59

Gemeinsam viel Geld und Mühe gespart
Seit Januar 2004 sind alle Vertragsärzte gesetzlich verpflichtet, in ihrer Praxis ein Qualitätsmanagement-System (QM-System) einzuführen und weiter zu entwickeln. Inzwischen gibt es dazu vom Gemeinsamen Bundesausschuss auch eine Richtlinie. Demnach sollen bis 2009 in allen Praxen QM-Systeme eingeführt sein.
Einen eigenen Weg haben Anfang vergangenen Jahres im Raum Bad Kissingen sechs Einzelpraxen und eine Gemeinschaftspraxis mit zusammen mehr als 30 Mitarbeitern eingeschlagen. Damals fiel dort die Entscheidung, in einem Pilotprojekt ein gemeinsames Qualitätsmanagement-System (QM) einzuführen - mit Erfolg, wie sich jetzt zeigt. Der Name des Projekts: "QM für das Ärzte-Netzwerk Münnerstadt".
Die vom Gesetzgeber verlangte Einführung von QM in den Praxen löste auch bei den Haus- und Fachärzten in Münnerstadt alles andere als Begeisterung aus, erinnert sich Diplom-Wirtschaftsingenieur Martin Kuchler.
In mehreren Workshops, an denen auch die Praxismitarbeiterinnen teilnahmen, wurden unter Kuchlers Anleitung die Grundlagen für ein gemeinsames QM-System erarbeitet. Themen der Praxis-Workshops waren Selbstverständnis und (Qualitäts-)Ziele der einzelnen Praxen, die medizinisch-technischen Abläufe sowie Praxisteam-Patienten-Beziehung und effiziente Organisation.
Das von den sieben Praxen in Münnerstadt entwickelte QM-System ist im Kern für alle beteiligten Praxen gleich. Für praxisindividuelle Besonderheiten bleibe aber immer noch ausreichend Platz, erläutert Kuchler. Die Praxisorganisation werde dort standardisiert, wo es sinnvoll ist. Für jede Praxis bleiben jedoch individuelle Regelungen. Alles wird aber im Kollegenkreis besprochen und so ins QM-System integriert.
Mit diesem Aufbau wird den Angaben zufolge ein einfacher, aber wirksamer Regelkreis etabliert. Der Vorteil: Wer mit den Kollegen viele Regelungen umsetzt, hat mit QM vergleichsweise wenig Arbeit und Stress. Wer viel individuell gestalten will, der hat viel für sein QM zu tun.
Quelle: Ärzte Zeitung 24.01.2007

Extrakonto für die Feierabendtätigkeit
Wer abends noch einer selbstständigen Arbeit zum Beispiel über Internetauktionshäuser nachgeht, sollte für diese Einnahmen ein eigenes Girokonto zusätzlich zum Praxiskonto einrichten.
Darauf weisen Banken hin. Für das Extrakonto sprechen zwei Gründe: Zum einen sollten private und geschäftliche Finanzen getrennt bleiben, damit es mit dem Finanzamt keine Probleme gibt. Zum anderen kann man auf den ersten Blick erkennen, ob die nebenberufliche Tätigkeit Gewinn abwirft.
Quelle: Ärzte Zeitung 24.01.2007

Jede fünfte Klinik auf der Kippe
19 Prozent der Kliniken in Deutschland sind derzeit von Insolvenz bedroht. Das geht aus dem Krankenhaus-Rating-Report 2007 hervor, den das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung in Essen jedes Jahr erstellt.
Datengrundlage sind die Jahresabschlüsse und eine Selbsteinschätzung der Kliniken. Nach dem Report müsste bis 2020 jedes zweite Krankenhaus schließen, wenn es seine Wirtschaftlichkeit nicht verbessert.
Ein solches Szenario sehen die Wirtschaftsforscher aber als unrealistisch an. Als eine der bedeutenden Herausforderungen nennen sie die knapper werdende Zahl von Ärzten und die im Gegenzug steigenden Gehälter.
Quelle: Ärzte Zeitung 25.01.2007

Das Bett als Kapazität
Solange die Mitternachtsbelegung von Krankenhausbetten entscheidend dafür war, wie viel Umsatz ein Krankenhaus erlösen konnte, war die Zahl der Betten ein maßgebliches Kriterium für die Kapazität einer Klinik. Heute gilt dies nur noch sehr eingeschränkt - beispielsweise für die Intensivmedizin.
Seit Jahren sinkt die Verweildauer, die der Krankenhausfälle steigt jedoch. Die Zahl der Betten sinkt - was aber nicht bedeutet, dass die Leistung von Krankenhäusern rückläufig ist. Wichtiger als die leicht zu ermittelnde Bettenkapazität wird das Leistungspotential von Ärzten und Pflegekräften sein. Das wiederum ist nicht allein abhängig von der Zahl der beschäftigten Köpfe, sondern von der Arbeitsproduktivität. Untersuchungen der Unternehmensberatung McKinsey haben gezeigt, dass diese Produktivität von Klinik zu Klinik (auch des gleichen Typs) erheblich schwankt.
Quelle: Helmut Laschet. Ärzte Zeitung 25.01.2007

Mit verschiedenem Maß gemessen
Sie haben es also wieder geschafft, die Bundesländer. Ihr Druck sorgte dafür, dass die Koalition ihre Sparziele für Kliniken mehr als halbierte. Die Budgets der Krankenhäuser sollen jetzt nur um 250 statt um 500 Millionen Euro gekürzt werden. Und die 100 Millionen Euro, die die Rettungsdienste einsparen sollten, werden voraussichtlich ganz gestrichen.
Inhaltlich begründen lässt sich dieses Angebot der Koalition an die Länder nur schwer.
Quelle: Hanno Kautz. Ärzte Zeitung 26.01.2007

Patienten können Schönheits-Op ersteigern
Schönheits-Ops im Internet ersteigern - das ist seit Kurzem über das Auktions-Portal http://www.SchoenheitsGebot.de möglich. Dort können Patienten kostenlos und anonym angeben, ob sie eine Fettabsaugung, Lidstraffung oder Segelohren-Korrektur wünschen. Ärzte haben daraufhin die Möglichkeit, ein Kostenangebot zu machen.
Betrieben wird das neue Internetportal von der Münchner MediKompass GmbH, die im Mai 2006 bereits das Portal http://www.arzt-preisvergleich.de startete, auf dem außer Zahnarztleistungen etwa auch IvF-Behandlungen ersteigert werden können. Die Rechtmäßigkeit von Endpreis-Angeboten ist allerdings fraglich. Das Portal "Arzt-Preisvergleich.de" hatte die Landesärztekammer Bayern im vergangenen Jahr als rechtswidrig eingestuft, da sich der Preis für eine ärztliche Leistung erst nach der Behandlung exakt nennen lasse. Außerdem ist die Abrechnung nach GOÄ immer verpflichtend.
Quelle: Ärzte Zeitung 25.01.2007

Aufklärung über Spritzenabszesse ist wichtig
Bei Spritzen, die intramuskulär gesetzt werden, müssen Kollegen ihre Patienten besonders über die Möglichkeit von Spritzenabszessen aufklären.
Die Zahl der Prozesse, die von Patienten wegen einer bakteriellen Infektion nach einer i.m.-Spritze geführt werden, ist nach Auskunft von Arztrechtler Maximilian Broglie aus Wiesbaden "nicht gering". Deshalb sollten Niedergelassene nicht vorschnell zur Spritze greifen, sondern auch an eine orale oder rektale Verabreichung von Arzneimitteln denken - dies vor allem dann, wenn der Wirkspiegel wie etwa bei Diclofenac im Vergleich zur i.m.-Spritze nur wenig später erreicht werde.
Wegen der Gefahr von Abszessen müssten die Patienten unbedingt über das Für und Wider einer intramuskulären Applikation aufgeklärt werden. "Wichtig ist, dass diese Aufklärung auch ordentlich dokumentiert wird, da den Arzt die Beweislast trifft", betont Broglie.
Quelle: Ärzte Zeitung 25.01.2007

Faxe direkt aus der Leitung in den Computer
Der Kommunikationsrechner der Gemeinschaft unabhängiger Softwarehäuser (GUS), die GUS-Box, ist jetzt auch für Ärzte nutzbar, die nicht mit Software von GUS-Unternehmen arbeiten. Mit der Box lassen sich unter anderem einlaufende Faxe direkt auf den Praxisrechner leiten. Auch der Befundaustausch mit Kollegen ist damit möglich.
Quelle: Ärzte Zeitung 25.01.2007

Europa

CDU-Politiker für Versorgung ohne Grenzen
Der CDU-Europaabgeordnete Karl-Heinz Florenz zeigt sich überzeugt, dass europäische Vorgaben zu grenzüberschreitenden Behandlungen den Ländern Impulse geben, die nationalen Gesundheitssysteme weiterzuentwickeln.
Gemeinsame Vorgaben könnten dazu beitragen, die Ressourcen besser auszuschöpfen und den Zugang zu medizinischen Leistungen zu beschleunigen, so Florenz. Auch über die Kostenerstattung von im Ausland erbrachten Leistungen müsse künftig Rechtssicherheit herrschen. Zudem fordert Florenz europäische Leitlinien für die Gesundheitsversorgung in den EU-Ländern.
Quelle: Ärzte Zeitung 26.01.2007

Allgemeines

Mit 87 Jahren Examen gemacht
Ein 87 Jahre alter Japaner hat sich einen Traum erfüllt und ein Universitäts-Diplom in Wirtschaftswissenschaften erlangt.
Er war nach jahrzehntelanger Beschäftigung im Bauwesen mit 76 Jahren in Rente gegangen und verbrachte seine Zeit seither am Schreibtisch mit dem Studium von Lehrbüchern und dem Auswendiglernen wichtiger Formeln. Seine Abschlussarbeit schrieb er über das Distributionswesen.
Quelle: Ärzte Zeitung 25.01.2007

Termine

7th International Congress on Ambulatory Surgery
April 15th – 18th, 2007 Amsterdam
Abstract deadline February 1st, 2007
http://www.iaascongress2007.org

BAO-Kongress 2007
19. – 20.05.2007 in Berlin


Prof. Dr. Jost Brökelmann, Redakteur BAO-MAO-Aktuell
Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V. – BAO
Präsident Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg
Vereinsregister VR 6346
Managementgesellschaft Ambulantes Operieren – MAO
Sterntorbrücke 1, D-53111 Bonn
Tel.: 0228-692423, Fax: 0228-631715
E-Mail: baobonn@t-online.de oder maobonn@t-online.de
Internet: http://www.operieren.de oder http://www.mao-bao.de

Chirurgen Magazin + BAO Depesche

Heft 111 | Ausgabe 1 – Februar 2024
Sektorenverbindende Versorgung: Können Hybrid-DRG wirklich die verschleppte Ambulantisierung retten?
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OP-Netzwerk

2021 OP-Netzwerk | Ein Service des BAO e. V. Auf OP-Netzwerk finden interessierte Ärztinnen und Ärzte umfangreiche Informationen, hilfreiche Tipps und wichtige Anlaufstellen rund um das Thema "Ambulantes Operieren". !
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Berufsverband der Phlebologen e.V.

Der Berufsverband der Phlebologen und Lymphologen e.V.
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Helmsauer Gruppe

Persönlicher Kontakt, Vertrauen und Stabilität stehen bei uns an erster Stelle, wenn es um die Betreuung unserer Kunden geht...
+ Kompetenz aus jahrzehntelanger Erfahrung + Spezialisierung auf Ihre Bedürfnisse + Mehrwerte über exklusive Rahmenverträge
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Partner PKG

Die Deutsche Praxisklinikgesellschaft (PKG) e.V. ist ein Zusammenschluss von Operationszentren, Tages- und Praxiskliniken und medizinischen Versorgungszentren, in denen ambulante und praxisklinische Operationen durchgeführt werden.
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Partner AND

Das AND e.V. als Zusammenschluss regionaler Anästhesie-Netze und –Genossenschaften vertritt auf Bundesebene Interessen der freiberuflich tätigen und niedergelassenen Anästhesisten.
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Partner DGH

Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie
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BVASK

Der Berufsverband für Arthroskopie e. V.
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