08.01.07: BAO-MAO-Aktuell

BAO-MAO-Aktuell; Nr. 01/07, vom 8. Januar 2007
Nachrichten für Ambulante Operateure und Anästhesisten

Gesetzliche Krankenversicherung

Ende der Bedarfsplanung zum 1.7.2011
- Radikale, wettbewerbsorientierte Neuordnung der ambulant-stationären Versorgungslandschaft -
Die öffentlich diskutierte Frage der Finanzierung verstellt den Blick auf grundlegende Neustrukturierungen des Gesundheitswesens.
Die wichtigsten Aspekte sind: 1. Ende der ärztlichen Bedarfsplanung 1.7.2011.
Die bisher kaum thematisierte Absicht des Gesetzgebers, die bisherige Funktion der KVen zum 1.7.2011 zu beenden, ist ein radikaler Bruch für die tradierte ärztliche, freiberufliche Berufsgestaltung.
Es ist der Übergang vom bisherigen sektoral abgeschotteten, kollektivvertraglich gestalteten Sachleistungsprinzip zum wettbewerbsorientierten, öffentlich ausgeschriebenen Versorgungskonzept auf der Basis individueller Verträge zwischen Krankenkassen und niedergelassenen, freiwillig organisierten Arztgruppierungen, regional, landesweit oder bundesweit.
Dieser öffentliche Ausschreibungsvorgang nach EU-Recht beschreibt Qualität und Anforderungsprofil.
Die Bedarfsplanung ließ es zu, dass in überversorgten Gebieten – die objektiv überflüssigen Zulassungen – dennoch weiter verkauft werden konnten.
Mengenbegrenzung heißt konkret 30 bis 40 % der ärztlichen Tätigkeit im Bereich pastoral mitbetreuter Gesundheitsleistungen für nicht eigenverantwortlich handelnde Bundesbürger werden in Zukunft indirekt nicht mehr bezahlt.
Es entsteht ein radikaler Paradigmenwechsel unter betriebswirtschaftlichen Aspekten.
Quelle: Dr. Schade http://www.arztrecht.de/publikationen/endederbedarfsplanung.pdf

Europa erzwingt Auflösung der Selbstverwaltungsorgane des Gesundheitswesens
Die Bundesregierung lässt das Volk nicht zwischen einem staatlichen und einem frei-marktwirtschaftlichen, "europäischen" Gesundheitssystem entscheiden.
Näheres http://www.arzt-in-europa.de/pages/2006JB_Aufloesung.html

Das Ende der Selbstverwaltung
Während die Versicherten um die Höhe der Beitragssatzsteigerungen im nächsten Jahr bangen, fürchtet die Selbstverwaltung um ihre nackte Existenz. Der Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform legt die Axt an die Organisationsstruktur des Gemeinsamen Bundesausschusses.
Bislang arbeitet der Gemeinsame Bundesausschuss in sechs Hauptausschüssen, streng nach den Sektoren ambulante, stationäre und zahnärztliche Angelegenheiten getrennt. Jedes der 21 GBA-Mitglieder kann zehn Vertreter benennen, die in den Unterausschüssen mitarbeiten. Die Selbstverwaltung ist also mit einem Stab von rund 210 Mitarbeitern vertreten. Künftig soll es nur noch ein zentrales Beschlussgremium geben, das über alle Vorlagen entscheidet.
Sektorübergreifende Entscheidungen in der Qualitätssicherung fordert GBA-Vorsitzender Hess schon seit längerem. Die harte Nuss, die Hess seit Veröffentlichung des Wettbewerbsstärkungsgesetz (WSG) zu knacken versucht, verbirgt sich hinter dem Paragrafen 911 im Sozialgesetzbuch V, Artikel 1 und Artikel 2. Mit der Neuregelung dieser zwei Artikel behält sich das Gesundheitsministerium nämlich vor, per Rechtsverordnung die Einzelheiten der für das Jahr 2008 beabsichtigten Neuorganisation des GBA zu regeln. Dazu zählen auch Stellung, Funktion und Vergütung der sechs hauptamtlichen Mitglieder.
Besonders gegen die Installierung von Hauptamtlichen laufen die Verbände und der GBA seit Wochen Sturm.
Durch eine geschickte Konstruktion sichert sich das BMG darüber hinaus ein Entsendungsrecht in den GBA.
Auf der "health" in Berlin, einem angesagten Branchentreff der Gesundheitspolitik, legte Staatssekretär Schröder nach und sprach unumwunden das mangelnde Vertrauen in die Leistungsfähigkeit dieses gesundheitspolitisch mächtigsten Gremiums aus: "Wir sind der Meinung, dass die Selbstverwaltung mit den Problemen der Zukunft nicht mehr so gut umgehen kann." Und: "Der GBA trifft Entscheidungen über dreistellige Millionenbeträge. Solche Summen können nicht den Partikularinteressen der Bänke überlassen bleiben."
Die Fachleute sind sich einig: Wenn der Gesetzentwurf im Wesentlichen so durch kommt, mutiert der GBA zu einer Behörde unter staatlicher Aufsicht. Die Trennschärfe zwischen Politik und Selbstverwaltung nimmt ab.
Quelle: kma 12/06, 16-18

Der Staat reißt Kompetenzen an sich
Prof. Dr. Norbert Klusen, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse: "Das Gesundheitssystem benötigt dringend mehr Freiheiten. Doch das Kernstück der Reform - der so genannte Gesundheitsfonds - weist genau in die entgegengesetzte Richtung. Was verbirgt sich hinter dem Fonds? Nichts anderes als die staatliche Festlegung von Einheitsbeiträgen. Wie soll Wettbewerb entstehen, wenn künftig alle Krankenkassen den gleichen Beitrag erheben - und dieser sogar noch vom Staat vorgegeben wird?"
Quelle: Norbert Klusen, Forum für Gesundheitspolitik 6/06. Gesundheitsreform im Kreuzfeuer, S. 23

Aufstand der Basis- Aktionstag der Gesundheitsberufe und der Krankenhäuser zum GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz am 4. Dezember übertraf alle Erwartungen -
Hoppe: Die Messe ist noch nicht gelesen
Auch Ärztepräsident Jörg-Dietrich Hoppe setzt auf Änderungen der Reform im parlamentarischen Verfahren:
"In Deutschland ist es üblich, dass das Parlament Gesetze beschließt und nicht die Bundesregierung", sagte er bei der NRW-Abschlussveranstaltung zum Aktionstag am Abend des 4. Dezember in Düsseldorf. Es sei erkennbar, dass zahlreiche Abgeordnete des Deutschen Bundestages nachdenklich geworden seien. Insgesamt zog er eine positive Bilanz des Aktionstages: "Es ist einmalig in der Sozialgeschichte der Bundesrepublik, dass bei einem Protest alle Gesundheitsberufe mit an Bord sind, inklusive der Krankenhäuser als Institutionen", sagte er.
Quelle: Rheinisches Ärzteblatt 1/2007, 9-12

Vertragsarztänderungsgesetz - "Arzt-Praxis-Vernichtungsprogramm"
Die Körperschaften verschweigen ihren Mitgliedern, dass der jetzige politische Konflikt alleine darauf beruht, dass es die Körperschaften selbst berufsrechtlich seit 10 Jahren nicht gestattet haben, überörtliche, lokale, marktbeherrschende Ärztegesellschaften zu bilden. Diese hätten sich inzwischen - wie bei Anwaltskanzleien - spezialisiert und den Krankenkassen wäre es nicht möglich gewesen, an ihnen vorbei Versorgung zu planen.
Nur dies haben KBV, KVen und Ärztekammern verhindert, um sich selbst als Interessenverwalter breit aufgestellter Einzelpraxeninteressen zu profilieren. Jetzt rächt sich das Versäumnis, Ärzte nicht früher zu freiberuflichem, gleichberechtigtem, regional unternehmerischem Zusammenwirken hingeführt zu haben. Die Konsequenz wäre nämlich gewesen, die eigene Macht an selbstständige, regionale Arztgruppen abgeben zu müssen. Diesen Schritt konnte man leider aus Eigeninteresse nicht gehen.
In § 73 k Nr. 7 SGB V des Entwurfes des Wettbewerbsstärkungsgesetzes kündigt der Sozialgesetzgeber an, sich ab dem 01.07.2011 jederzeit von der Bedarfsplanung trennen zu können:
Die Gesetzesankündigung bedeutet ab sofort, dass jedwelche Zulassung ihren inneren Wert, ihre Verkaufbarkeit für die Zukunft verliert.
Die Bank will beantwortet haben, ob die Praxen sich regional um Sonderverträge bewerben können und ob sie in der Lage sind, die künftigen Einnahmeverluste im PKV-/umbewerteten GOÄ-Bereich zu verkraften.
Die einzige überzeugende Antwort ist es, sich als niedergelassener Arzt im Jahr 2007 vorzunehmen, sein eigenes Schicksal lokal selbst in die Hand zu nehmen und zu prüfen, ob und mit wem man sich regional gleichberechtigt und unternehmerisch zusammenschließen kann. Ziel muss sein, dass von der Macht- und Organisationsfähigkeit her keine Krankenkassengruppe bei der Vergabe der Sonderverträge die jeweilige Arztgruppe wegen Qualität und Service im Wettbewerb gegen eine konkurrierende Arztgruppe ausstechen kann.
Lokale Marktbeherrschung mit Patientennutzen ist der Maßstab zukünftiger innerärztlicher, lokaler Kooperationslösungen.
Entscheidend hierfür ist es, in der Region nicht mit jedem zu reden, sondern kleine, leistungsfähige Verbände fachgleicher Kollegen zu bilden, die für die anderen Kollegen das Signal senden, sich einer solchen leistungsfähigen Gruppe ohne Wenn und Aber anzuschließen.
Quelle: H.-J. Schade. PROPRAXIS GYNÄKOLOGIE November/Dezember 2006, 48-49

Raffelhüschen: Leistungskürzungen im Gesundheitswesen unumgänglich
Der Gesundheitsexperte Bernd Raffelhüschen hat scharfe Kritik an der vereinbarten Gesundheitsreform geübt. "Das, was wirklich anlag, wurde nicht angepackt", sagte Raffelhüschen der "Passauer Neuen Presse" vom Freitag. Raffelhüschen sieht in der Gesundheitsreform in erster Linie eine Beitragssatzerhöhung. "Die Entscheidung aber, ob wir nun eine Pauschale wollen oder eine Bürgerversicherung, wurde nicht getroffen", betonte er. Das gelte auch für die eigentlich entscheidende Frage, "wie wir eine finanzielle Nachhaltigkeit erreichen wollen". Um das System ohne enorme Beitragssteigerungen weiter finanzierbar zu halten, seien Leistungskürzungen "unumgänglich", betonte der Experte.
Raffelhüschen betonte, entscheidend sei, wer Leistungseinschränkungen vornehme – der Staat oder ein privates wirtschaftliches System. Der Staat rationiere durch Bürokratie und Administration, durch Warteschlangen, in denen man sterbe, durch Punktesysteme, nach denen man eine Hüfte kriege oder nicht. Der Markt hingegen rationiere nach Preisen, die jemand zahlen könne oder nicht. Bequem sei beides nicht, aber beides funktioniere. "Allerdings wäre mir die marktwirtschaftliche Lösung lieber, denn sie ist effizienter", sagte der Gesundheitsexperte.
Quelle: http://www.aerzteblatt-studieren.de/doc.asp?docId=104225

Finanzielle Effekte des vorgesehenen Gesundheitsfonds auf die Bundesländer
Gutachten im Auftrage des Bundesministeriums für Gesundheit
Fazit:
Es gibt viele und gute Gründe den Gesundheitsfonds in seiner beschlossenen Form zu kritisieren, die in diesem Fonds induzierten länderspezifischen Umverteilungswirkungen gehören nicht dazu.
In diesen regionalen Verteilungswirkungen einen Defekt des Gesundheitsfonds zu sehen, dokumentiert ein verfehltes Verständnis einer Sozialversicherung.
Quelle: Bert Rürup, Eberhard Wille. Schütze-Brief Dokumentation 01/2007

Ärztepräsident droht mit Boykott
Ärztepräsident Jörg-Dietrich Hoppe hat Nachverhandlungen zur Finanzierung der elektronischen Gesundheitskarte gefordert. Andernfalls würden die Ärzte das insgesamt sinnvolle Projekt "wegen unerträglicher Kostenbelastungen boykottieren", sagte Hoppe der "Neuen Osnabrücker Zeitung".
Quelle: kma@news vom 21.12.2006

Ver.di-Chef Bsirske warnt vor Insolvenzwelle im Gesundheitswesen
Ver.di-Chef Frank Bsirske hat im Falle der Umsetzung der Gesundheitsreform vor einer Insolvenzwelle im Gesundheitswesen gewarnt. So sollen Krankenkassen künftig wie Privatbetriebe bilanzieren und Pensionsverpflichtungen als Belastung ausweisen müssen, sagte Bsirske der Frankfurter Rundschau. "Dies würde dazu führen, dass viele hochleistungsfähige Kassen schlagartig überschuldet wären und Insolvenz anmelden müssten".
Quelle: kma@news vom 21.12.2006

Mehr Geld für Ost-Ärzte
Die Ärzte der neuen Bundesländer sollen bald mehr Geld bekommen. Der Bundesrat stimmte einem Antrag aus Sachsen-Anhalt und Thüringen zu. Demnach werden die Gehälter der ostdeutschen Ärzte bis Ende 2008 auf West-Niveau angehoben. Die Angleichung soll in zwei Schritten erfolgen. Bislang verdienen die Mediziner in den neuen Bundesländern noch rund 20 Prozent weniger als ihre Kollegen in den alten Ländern.
Quelle: kma@news vom 21.12.2006

Widerstand gegen die Gesundheitsreform: Helle Kittel, düstere Prognose
Geiz macht krank – unter dieser Überschrift protestierte die KBV sechs Wochen lang. Abschluss: eine Kleideraktion mit Hintersinn
Die Bundesregierung forderte Köhler erneut auf, Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen zu schaffen, "die allen Patienten auch zukünftig eine gute Behandlung und die Teilhabe am medizinischen Fortschritt sichern".
Quelle: Deutsches Ärzteblatt 103, Ausgabe 51-52 vom 25.12.2006, Seite A-3449

Geiselhaft: Tiefe Verletzungen bei der Ärzteschaft
Die Anzeigen aus dem Kreis der Ärzteschaft gegen Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt wegen der Behauptung, Ärzte hätten Patienten in Geiselhaft genommen, wurden bisher von den Staatsanwaltschaften nicht weiter verfolgt.
Dieser Vorwurf hat aber offenbar die Ärzteschaft tief getroffen. Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Prof. Jörg-Dietrich Hoppe, sprach in einem AP-Interview (24.12.2006) von einer ungeheuerlichen Entgleisung der Bundesgesundheitsministerin. Noch nie habe ein führender Politiker "uns Ärzte derart beleidigt".
Die Ärzteschaft fordert von der Bundesregierung eine Entschuldigung für Äußerungen von Ulla Schmidt. In der politischen Auseinandersetzung werde zwar generell mit harten Bandagen gekämpft, und Kritik könne durchaus auch zugespitzt formuliert werden. Schmidt aber stelle die Ärzte auf eine Stufe mit Kriminellen. "Da ist die Grenze des Zumutbaren weit überschritten", so Hoppe.
Nach Ansicht von Hoppe stehen die Patienten auf der Seite der Ärzte. Schon der monatelange Streik der Krankenhausärzte habe auf eindrucksvolle Weise gezeigt, dass die überwältigende Mehrheit der Bevölkerung die Aktionen gutheiße. Auch für die Praxisschließungen hätten die Menschen Verständnis. Sie würden verstehen, dass Ärzte nicht länger durch unbezahlte Mehrarbeit das System subventionieren könnten.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst 28.12.2006 Nr. 104/2006, 17-18

Stellungnahme der Allianz Deutscher Ärzteverbände: Protesttage
Unabhängig vom weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens sollen die Proteste fortgesetzt werden.
Entscheidend wird das Verhältnis zu den KVen sein, wenn diese staatsuntergeordnet das Gesetz realisieren. Die bisher seitens KBV, Herrn Köhler, geäußerte Fundamentalopposition wird uns an die Seite der KVen bringen, wenn diese Haltung von allen beibehalten wird. Andernfalls wird die Solidarität mit dem KV-System beendet. Der Kern des Handelns der Allianz ist der Erhalt der ärztlichen Freiberuflichkeit.
Zentral geht es jetzt um eine Perspektive nach GKV-WSG ohne und ggf. auch mit Systemausstieg.
Ziel ist mit den beteiligten Verbänden eine Art Auffangorganisation als Interessensvertretung der Ärzteschaft (Fortsetzung der Genossenschaftsidee auf der Bundesebene mit maßgeblicher Beteiligung des BVÄG) für staatsferne Verträge, Umsetzung der Kostenerstattung und, wenn es sein muss, bundesweites Korbmodell – aber auch für eine echte politische Vertretung.
Quelle: Dr. med. Klaus Bittmann. Sprecher - Allianz Deutscher Ärzteverbände
http://www.busch-telefon.de/artikel/1167866234t85.pdf

Aktion: "Deutschland trauert um die Gesundheitsversorgung"
Die Freie Ärzteschaft ruft ... alle Verbände, die am Gesundheitswesen beteiligt sind, Patienten und Bürger zunächst vom 17. – 19. Januar 2007 auf zur Aktion:
"Deutschland trauert um das Gesundheitswesen"
An diesen Tagen soll in der zweiten und dritten Lesung das "Wettbewerbsstärkungsgesetz" behandelt und vom Bundestag verabschiedet werden.
Während dieser Beratungstage und dem Tag der Gesetzesverabschiedung tragen Menschen in Deutschland in der Öffentlichkeit ein Zeichen der Trauer. In Arztpraxen und Apotheken sollen Trauerschleifen verteilt werden und Etiketten, auf denen steht:
"Diese Gesundheitsreform schadet allen. Ich bin dagegen."
Wir haben mit dieser Aktion eine einfache, aber gute Möglichkeit, mit breiter Außenwirkung ein Zeichen gegen die derzeitig undemokratische Gesundheitspolitik in Deutschland zu setzen.
Die Gesundheit geht alle an, das ganze Volk ist betroffen.
Die Volksvertreter müssen sich überlegen, ob sie weiterhin ohne Rückhalt
der Bevölkerung regieren können oder wollen. Die Ärzteschaft betrauert
mit der Bevölkerung die Zerschlagung der flächendeckenden wohnortnahen
medizinischen Versorgung in Deutschland und den Einzug der Staatsmedizin.
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.freie-aerzteschaft.de.
Quelle: Freie Ärzteschaft e.V. Der Vorstand: Martin Grauduszus, Hans-Peter Meuser, Peter Loula, Ewald Proll, Wieland Dietrich

Rechtliches

Ambulantes Operieren: Kassen klagen gegen den Schiedsspruch
Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) haben gegen die Entscheidung des erweiterten Bundesschiedsamts zum Vertrag "Ambulantes Operieren und stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus – AOP-Vertrag" nach § 115 b Abs. 1 SGB V Klage erhoben. Es gibt auf der Landesebene noch keine Verträge über die Höhe der Punktwerte und die Vergütung der ärztlichen Leistungen.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den Schiedsspruch akzeptiert und keinen Einspruch erhoben. Damit ist klar, dass der Schiedsspruch zunächst einmal Rechtswirkung entfaltet und in der Praxis umgesetzt werden muss. Die GKV-Kassen sehen in der Vergütungsregelung des Schiedsspruchs einen Verstoß gegen den Grundsatz der Beitragssatzstabilität.
Nach § 7 Abs. 1 des Vertrages sollen die Leistungen des ambulanten Operierens und der stationsersetzenden Leistungen auf der Grundlage des Bewertungsmaßstabes für die ärztlichen Leistungen nach einem festen Punktwert außerhalb der budgetierten und pauschalierten Gesamtvergütungen bezahlt werden. Den Punktwert sollen die Gesamtvertragspartner festlegen. Bei der Punktwertfestlegung ist neben der Morbiditätsentwicklung die Anzahl der stationären und ambulanten Operationen im jeweiligen Bereich zu berücksichtigen.
Die vom erweiterten Bundesschiedsamt festgelegte Vergütungssystematik stellt einen Vorgriff auf die mit Wirkung ab 1. Januar 2009 geplante Reform des ärztlichen Vergütungssystems dar. Die GKV-Spitzenverbände begründen ihre Klage, die keine aufschiebende Wirkung hat, damit, dass das Bundesschiedsamt aus der Sicht der GKV-Kassen nicht die Kompetenz habe, für den niedergelassenen Bereich Vergütungsregelungen zum ambulanten Operieren außerhalb der budgetierten Gesamtvergütung festzulegen.
Nach der Einschätzung der GKV-Kassen sind in vielen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) Ausgabensteigerungen zu erwarten, die oberhalb des Anstiegs der Grundlohnsumme liegen werden und damit "beitragssatzrelevant" seien.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst 28.12.2006 Nr. 104/2006, 13-14

Residenzpflicht: 30 min. zur Praxis genügt
Jeder Vertragsarzt muss nach § 24 Ärzte-ZV seine Wohnung so wählen, dass er für die Versorgung der Versicherten an seinem Praxissitz zur Verfügung steht. Diese Formulierung ist sehr vage und es gibt keine Vorschrift, die präzise regelt, in welcher Zeit ein Arzt seine Praxis erreichen muss.
In der Entscheidungspraxis der Zulassungsgremien hat es sich eingebürgert, je nach Fachgebiet eine Erreichbarkeit von 15 bis 20 min. von der Wohnung zu fordern. Dieser Zeitrahmen wurde aber von vielen Ärzten als zu gering angesehen. Eine höchstrichterliche Rechtsprechung hierzu war bisher nicht ergangen. Nun hat sich erstmals das Bundessozialgericht mit dieser Frage befasst und entschieden, dass ein psychotherapeutischer Arzt seine Residenzpflicht erfüllt, wenn er von der Wohnung aus seine Praxis innerhalb von 30 min. erreichen kann. Das Bundessozialgericht hatte es dabei ausdrücklich offen gelassen, ob im Einzelfall in anderen Fächern auch längere Fahrtzeiten zulässig sein können.
http://www.medizinrecht-kanzlei.de/seiten/aktuelles2004.html#32http://www.rechtsanwaelte-speckhardt-schuetz.com/17566.html?*session*id*key*=*session*id*val*

VÄndG: Abschaffung des Vergütungsabschlages
Nach Artikel 7 des Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) entfällt ab 1. Januar 2007 in den neuen Bundesländern der Vergütungsabschlag für privatärztliche Leistungen.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat eine Synopse der bisher geltenden Fassung des Gesetzes und der Rechtsänderungen des VÄndG erstellt (http://www.kbv.de).
Mit der Aufhebung der Sechsten Gebührenanpassungsverordnung (Artikel 7 des VÄndG) wird der in den neuen Bundesländern sowie in Ostberlin geltende Vergütungsabschlag von 10 % abgeschafft. Betroffen sind die:
* privatärztlichen Leistungen nach der GOÄ, ...
Damit gilt in diesen Bereichen erstmalig seit der Wiedervereinigung ein im gesamten Bundesgebiet einheitliches Vergütungsniveau.
Quelle: Schütze-Brief. Gesundheitspolitischer Info-Dienst 04.01.2007 Nr. 01/2007, 12-13

Praxismanagement

Ärzte: Weitgehend zufrieden mit ihrem Beruf
Die Mehrheit der Ärzte, die in der eigenen Praxis arbeiten, schätzt ihre persönliche
Arbeitssituation als "zufrieden stellend" oder besser ein. Das geht aus einer repräsentativen Studie "Ärzte im Zukunftsmarkt Gesundheit 2006" hervor, die die Stiftung Gesundheit in Auftrag gegeben hat.
Danach geben 33 % der niedergelassenen Ärzte ihrer derzeitigen Arbeitszufriedenheit die Note 3 und 26,5 % sogar die Noten 2 bzw. 1. Eine höhere Arbeitszufriedenheit wiesen diejenigen Ärzte auf, die einen geringeren Honoraranteil durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und einen höheren Anteil durch Privatpatienten und Selbstzahler erwirtschaften, die erst seit maximal 5 Jahren in eigener Praxis tätig sind und die keine übermäßig hohe Wochenarbeitszeit haben.
Mehr als die Hälfte (50,2 %) erwartet, dass die Arbeitszufriedenheit in den nächsten
12 Monaten unverändert bleibt. Knapp ein Drittel glaubt, dass es schlechter wird; 16,9 % rechnen mit einer Verbesserung.
Nur noch 65 % der Umsätze würden mit der GKV abgerechnet. 35 % müssten die Ärzte anderweitig erwirtschaften. Diese anderen Ertragsquellen würden anderen Regeln folgen. Da finde Markt und Wettbewerb statt. Die Zahl der Ärzte, die für ihre Praxis ein definiertes Marketingbudget definiert hätten, habe sich gegenüber dem Vorjahr fast verdoppelt.
Einige immer wieder gemachte Behauptungen, wie die hohe Arbeitsbelastung durch Bürokratie, würden sich durch die Ergebnisse nicht bestätigen lassen, während jedoch gut nachvollziehbar sei, wie einzelne Ärzte sich erfolgreich in Nischen platziert hätten und dabei mit ihrer Arbeit sehr zufrieden seien.
Das gewichtete durchschnittliche Bruttojahreseinkommen der befragten niedergelassenen Ärzte in Deutschland gibt die Studie mit 117.375 Euro an; wobei Ärztinnen mit durchschnittlich 78.200 Euro deutlich weniger verdienen würden als ihre männlichen Kollegen mit 128.700 Euro. Das Gros der niedergelassenen Ärzte verdiene zwischen 50.000 bis 125.000 Euro. Lediglich bei 10 % sei das persönliche Einkommen im Vergleich zum Vorjahr angestiegen.
Durchgeführt wurde die repräsentative Erhebung von der Gesellschaft für Gesundheitsmarktanalyse (http://www.ggma.de) im Auftrag der Stiftung Gesundheit.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst 21.12.2006 Nr. 103/2006, 16-17

Medizinische Versorgungszentren in Deutschland
Stand: Dezember 2006 http://www.die-gesundheitsreform.de/zukunft_entwickeln/medizinische_versorgungszentren
/pdf/uebersicht_mvz_deutschland.pdf


Prof. Dr. Jost Brökelmann, Redakteur BAO-MAO-Aktuell
Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V. – BAO
Präsident Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg
Vereinsregister VR 6346
Managementgesellschaft Ambulantes Operieren – MAO
Sterntorbrücke 1, D-53111 Bonn
Tel.: 0228-692423, Fax: 0228-631715
E-Mail: baobonn@t-online.de oder maobonn@t-online.de
Internet: http://www.operieren.de oder http://www.mao-bao.de

Chirurgen Magazin + BAO Depesche

Heft 111 | Ausgabe 1 – Februar 2024
Sektorenverbindende Versorgung: Können Hybrid-DRG wirklich die verschleppte Ambulantisierung retten?
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OP-Netzwerk

2021 OP-Netzwerk | Ein Service des BAO e. V. Auf OP-Netzwerk finden interessierte Ärztinnen und Ärzte umfangreiche Informationen, hilfreiche Tipps und wichtige Anlaufstellen rund um das Thema "Ambulantes Operieren". !
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Berufsverband der Phlebologen e.V.

Der Berufsverband der Phlebologen und Lymphologen e.V.
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Helmsauer Gruppe

Persönlicher Kontakt, Vertrauen und Stabilität stehen bei uns an erster Stelle, wenn es um die Betreuung unserer Kunden geht...
+ Kompetenz aus jahrzehntelanger Erfahrung + Spezialisierung auf Ihre Bedürfnisse + Mehrwerte über exklusive Rahmenverträge
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Partner PKG

Die Deutsche Praxisklinikgesellschaft (PKG) e.V. ist ein Zusammenschluss von Operationszentren, Tages- und Praxiskliniken und medizinischen Versorgungszentren, in denen ambulante und praxisklinische Operationen durchgeführt werden.
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Partner AND

Das AND e.V. als Zusammenschluss regionaler Anästhesie-Netze und –Genossenschaften vertritt auf Bundesebene Interessen der freiberuflich tätigen und niedergelassenen Anästhesisten.
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Partner DGH

Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie
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BVASK

Der Berufsverband für Arthroskopie e. V.
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