Gesundheitsreform: Bitterer Sieg der Parteiraison
Demokratie adé. "Wie unverfroren sich die Große Koalition über massive Kritik aus der Bevölkerung und Sachverständigenkreisen hinweg setzt, hat die Entscheidung des Bundestags für das umstrittene GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz am 2. Februar bewiesen", erklärte die Präsidentin der Landesärztekammer Hessen, Dr. med. Ursula Stüwe, heute in Frankfurt.
Obwohl alle Beteiligten im Gesundheitswesen - Patientenvertreter, Ärzte, Apotheker, Gesundheitsberufe und Krankenkassen - in einer großen Allianz vehement vor der Umsetzung des vor Fehlern nur so strotzenden "Reform"-Werkes gewarnt hätten, sei die Mehrzahl der Bundestagsabgeordneten beratungsresistent geblieben. "Warum? Weil nicht die Vernunft, sondern die Angst vor einem Auseinanderbrechen der Berliner Regierungskoalition die Hände bei der Abstimmung geführt hat", sagte Stüwe. "Das Ergebnis ist ein bitterer Sieg der Parteiraison über den gesunden Menschenverstand. Ausbaden werden ihn die Patienten."
Was diese Gesundheitsreform von ihren vielen Vorgängerinnen unterscheide, sei der mit ihr verbundene Systemwechsel. "Ulla Schmidt hat ihr Ziel erreicht: Der Weg in die Staatsmedizin steht sperrangelweit offen", unterstrich Stüwe. Künftig werde der Patient nicht mehr als Individuum betrachtet, sondern gemäß der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses in Berlin behandelt. Anders als von der Bundesgesundheitsministerin behauptet, könne Kassenpatienten nicht mehr das medizinisch Mögliche, sondern nur noch eine medizinische Grundversorgung geboten werden. Und das bei ständig steigenden Kassenbeiträgen. Da die Krankenhauslandschaft noch stärker als bisher ausgedünnt werde, würden auch die Wege der Patienten immer weiter, verbunden mit wachsenden Wartelisten. Dass dies vor allem zu Lasten älterer Menschen in ländlichen Gebieten gehe, dürfte jedem bewusst sein, fügte die hessische Ärztepräsidentin hinzu.
"Die Qualität unseres Gesundheitswesens geht den Bach herunter. Und dafür mache ich die Politik verantwortlich", erklärte Stüwe.
http://www.arzt.de/Aktuelles/20070205/200702052.html
Gesundheitsfonds - die Pleite für die große Koalition
Thema verfehlt - das würde wohl unter der Gesundheitsreform stehen, wenn die Große Koalition die Schulbank drücken würde. Aufgabe war, eine Antwort auf eine steigende Nachfrage bei wachsenden Möglichkeiten aber schwindenden Mitteln zu finden.
Herausgekommen ist ein Gesetz, das dann selbst im Jargon der Regierenden nicht "Finanzierungsstärkungs-", sondern "Wettbewerbsstärkungsgesetz" (WSG) genannt werden musste. Die Finanzen im Blick, hat sich die Regierung um Strukturen gekümmert. Das war der einzige Ausweg, um dem politischen Scheitern einen halbwegs vernünftigen Anstrich zu geben.
Die Arbeit fängt jetzt erst an
Mit der Gesundheitsreform wird die Selbstverwaltung von Kassen und Ärzten vor schwere Herausforderungen gestellt. Größter Brocken ist die Honorarreform. Bis zum Start des neuen Vergütungssystems müssen sich Kassen, KBV und KVen auf Punktwerte und Budgets einigen. Bereits bis Ende dieses Jahres soll ein neuer EBM stehen.
Quelle: Ärzte Zeitung 7.02.2007
Ärzte-Allianz will "Schuldenabbau"
Die Allianz deutscher Ärzteverbände fordert mit Inkrafttreten der Gesundheitsreform einen jährlichen "Schuldenabbau" an die Ärzte.
Jährlich sollen Raten von zwei Milliarden Euro extra fließen. "Die Außenstände für erbrachte ärztliche Leistungen betragen jährlich bis zu sieben Milliarden Euro. Die Erfüllung dieser Forderung ist die Voraussetzung für eine Neustrukturierung der Honorare in Euro und Cent", fordert der Zusammenschluss verschiedener Ärzte-Organisationen.
Quelle: Ärzte Zeitung 7.02.2007
Medi will sich bei Einzelverträgen mehr engagieren
Mit einer Umfrage unter seinen etwa 6.000 Mitgliedern in Baden-Württemberg will der Medi-Verbund klären, ob er sich stärker im Einzelvertragsgeschäft engagieren soll.
Dazu erwägt der Verbund, sein bisheriges Moratorium bei Disease-Management-Programmen - dabei werden keine neuen Patienten eingeschrieben - aufzugeben.
Zur Begründung führt Medi-Chef Dr. Werner Baumgärtner in einem Rundschreiben an, die Praxen hätten lediglich "einen Scheinschnitt von 30 bis 40 Euro plus Einzelleistung und Prävention". Deshalb werde Medi "anderen Verbänden in das Einzelvertragsgeschäft folgen müssen", erläutert Baumgärtner. Dabei strebt Medi aber "eine bundesweite Lösung mit der Allianz Deutscher Ärzteverbände" an.
Quelle: Ärzte Zeitung 2.02.2007
Viele Urologen am Korbmodell interessiert
Der Berufsverband der Urologen hat seine Mitgliederbefragung über einen möglichen Systemausstieg beendet.
30 Prozent der angeschriebenen Ärzte beteiligten sich an der Umfrage. Von ihnen befürworteten 84 Prozent das Korbmodell, 15 Prozent lehnten den Vorschlag ab, ein Prozent enthielt sich.
Der Berufsverband hat etwa 3.000 Mitglieder aus Klinik und Praxis. Der Verbandsvorsitzende Dr. Martin Bloch, niedergelassener Urologe in Hamburg, begrüßte, dass ein Drittel der Niedergelassenen an der Befragung teilgenommen hat.
Quelle: Ärzte Zeitung 2.02.2007
Umfrage: Die Bevölkerung ist skeptisch
Die große Mehrheit der Bevölkerung blickt skeptisch in die Zukunft des Deutschen Gesundheitswesens.
Diese Feststellung wurde von der Bertelsmann Stiftung nach der Auswertung des aktuellen Gesundheitsmonitors getroffen, der auf einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage im November 2006 beruht. In der "heißen Phase" der politischen Diskussion zur Gesundheitsreform rechneten 62 % der Befragten damit, dass sich der Umfang der Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) bezahlt werden, in den nächsten fünf Jahren verringert.
Im gleichen Zeitraum befürchten 71 % der Befragten eine schlechtere Qualität der medizinischen Leistungen und 89 % erwarten steigende Krankenversicherungsbeiträge.
Die meisten Versicherten (60 %) haben darüber hinaus Bedenken, im Alter ausreichend medizinisch versorgt zu sein, und 84 % vermuten, dass Wartezeiten auf bestimmte Therapien und Operationen entstehen.
Die Mehrheit der Bevölkerung (61 %) ist der Ansicht, dass einschneidende Maßnahmen notwendig sind, um das deutsche Gesundheitswesen zu verbessern. Für 27 % der Befragten funktioniert das Gesundheitswesen im Großen und Ganzen gut und bedarf nur kleinerer Verbesserungen. 12 % halten es jedoch für so schlecht, das es von Grund auf verändert werden muss.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst, 05.02.2007, Nr. 10/2007, 10
"Einstieg in die Sicherung der Nachhaltigkeit der Finanzierung der GKV"?
Fazit:
- die GKV ist heute nicht nachhaltig finanziert
- das GKV-WSG leistet nur minimalste Beiträge zur Verbesserung
- Offenbar hat die politische Kraft für einen beherzten Einstieg in eine nachhaltigere Finanzierung nicht gereicht
- Nach der nächsten Bundestagswahl ist daher erneut die Finanzierungsreform auf der Agenda
Quelle: Jürgen Wasem http://www.uni-essen.de/medizin-management
/Lehrstuhl/Aktuelles/WasemBKK-TagMuenchenJanuar2007-GKV-WSG.pdf
Der solidarische Zulassungsverzicht der Kassenärzte, oder: Weisen uns die Kassenärzte einen Weg aus dem deutschen Sozialstaats-Irrsinn?
Quelle: Carlos A. Gebauer. facharzt.de, 17. Januar 2007 http://www.arzt-in-europa.de/pages/2007CG_Zulassungsverzicht.html
Junge Abgeordnete, vereinigt Euch!
Fraktionsübergreifende Initiative zur institutionellen Verankerung von Generationengerechtigkeit im Grundgesetz
Quelle: Bundestag/Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen http://www.arzt-in-europa.de/pages/2007BT_GgiGg.html
Arzt muss Patienten über alternative Operationsmethoden aufklären
Ein Arzt muss einen Patienten regelmäßig darüber aufklären, wenn es verschiedene Operationsmethoden gibt. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor. Versäumt er die entsprechende Aufklärung, so ist die Einwilligung des Patienten in die Operation unwirksam und der Arzt selbst ist schadenersatzpflichtig. (Az: 5 U 456/06)
Quelle: kma@news Ausgabe-Nr.: 0082, 01.02.2007
Schadenersatz: Aufklärungspflicht auch über Kostenübernahme
Schlägt der Vertragsarzt seinem Patienten eine stationäre Behandlung vor, deren Kosten dessen private Krankenversicherung nicht übernimmt, muss er den Patienten darauf hinweisen. Er ist zum Schadenersatz verpflichtet, wenn er den Hinweis unterlässt, obwohl er begründete Zweifel an der Kostenübernahme haben muss. (LG Karlsruhe, AZ.: 5 S 124/04)
Quelle: Arzt & Wirtschaft 01/2007, 33
"Sensationelle Erfolgsquote " – Zulässige Werbung
Wer eine auf Wirbelsäulenorthopädie spezialisierte Privatklinik betreibt, darf dafür in Zeitungsartikeln und Anzeigen werben, wenn dies nicht marktschreierisch geschieht. Eine Operationsmethode wird nicht dadurch "reißerisch", dass sie als "die sanfteste Operationsmethode der Welt" mit "sensationeller Erfolgsquote" bezeichnet wird. ( BverfG, Az.: 1 BvR 191/05).
Quelle: Arzt & Wirtschaft 01/2007, 33
Praxisgebühr - auch Beamte müssen zahlen
Auch Beamte kommen nach einem Berliner Gerichtsurteil nicht an der Praxisgebühr beim Arztbesuch vorbei. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies die Klagen mehrerer Beamter zurück.
Diese hatten sich gegen den Einbehalt der zehn Euro pro Quartal von der Beamtenbeihilfe gewandt. Das Gericht hielt es nicht für verfassungswidrig, dass Beamte zur Haushaltskonsolidierung herangezogen werden.
Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, Az.: OVG 4 N 136.06
Quelle: Ärzte Zeitung 6.02.2007
21 Tage zum Nachdenken
Änderungskündigung: Richter setzen Mindestfrist
Praxischefs, die Mitarbeiterinnen eine Änderungskündigung aussprechen, müssen ihnen mindestens drei Wochen Zeit geben, um dazu Stellung zu nehmen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden.
Die Richter bestätigten, dass eine vom Arbeitgeber gesetzte kürzere Frist nicht rechtens sei. Geklagt hatte ein Elektriker, der eine Änderungskündigung erhalten hatte. Der Mann akzeptierte die vom Chef vorgeschlagenen Änderungen erst nach sechs Wochen. Das war zu spät nach Ansicht des Arbeitgebers, der daraufhin das Arbeitsverhältnis auflösen wollte.
Urteil des Bundesarbeitsgerichts, Az.: 2 AZR 44/06
Quelle: Ärzte Zeitung 6.02.2007
Ermittler dürfen PC nicht heimlich durchforsten
Heimliche Online-Durchsuchungen privater PC durch Ermittlungsbehörden sind unzulässig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Montag veröffentlichten Beschluss entschieden.
Mit diesem Fahndungsinstrument werden die im PC eines Verdächtigen gespeicherten Dateien mit einem Spezialprogramm durchsucht, das zuvor ohne Wissen des Betroffenen installiert wurde. Ein solcher Eingriff ist laut BGH unzulässig, weil es an der Ermächtigung fehle.
Der BGH argumentierte, ein solches heimliches Vorgehen von Ermittlern sei nicht durch die Strafprozessordnung gedeckt, weil darin die Durchsuchung als eine "offen durchzuführende Ermittlungsmaßnahme geregelt" sei.
Beschluss des Bundesgerichtshofs, Az.: StB 18/06
Quelle: Ärzte Zeitung 6.02.2007
Klage aussichtslos: Anwalt bekommt kein Honorar
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hat der Mandant gegen den Anwalt einen Schadenersatzanspruch, den er mit dem Anwaltshonorar verrechnen darf.
Die Richter betonten, ein Anwalt sei zu einer umfassenden Belehrung seines Mandanten verpflichtet. Dabei habe er auch die Aufgabe, den Mandanten vor möglichen Schäden zu bewahren. Diese Pflicht verletze er, wenn er zu einem erkennbar aussichtslosen Prozess rate.
Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz, Az.: 12 U 315/05
Quelle: Ärzte Zeitung 7.02.2007
Erfolg der Tagesklinik macht Kollegen wütend
Niedergelassene Anästhesisten kooperieren mit Bundeswehrkrankenhaus / HNO-Ärzte fürchten um ihre Existenz
Mit einem Protestbrief an Bundesverteidigungsminister Dr. Franz Josef Jung haben jetzt drei Belegärzte aus dem Umkreis von Ulm niedergelassene Anästhesisten der Tagesklinik Söflingen und das Bundeswehrkrankenhaus in Ulm kritisiert.
Dr. Hans Treiber ist einer der beiden Praxischefs der Tagesklinik Söflingen, in der jährlich 6.000 Op laufen.
Anlass für das Schreiben ist die Kooperation des Bundeswehrkrankenhauses (BWK) mit den niedergelassenen Ärzten der Tagesklinik Söflingen, die seit Mai 2006 mit Erfolg läuft. Leitende Ärzte des BWK operieren seither einen Teil ihrer Patienten in dem nahe gelegenen Op-Zentrum der beiden Praxischefs Dr. Hans Treiber und Dr. Andreas Schäuffelen. Die beiden Niedergelassenen sind angesichts von sonst üblichen Budgetzwängen über diesen Zusatz-Vertrag erfreut.
Personelle Engpässe zwangen Krankenhaus zu dem Schritt
Etwa 400 Patienten wurden seither von den BWK-Ärzten in dem ambulanten Op-Zentrum operiert, davon mehr als die Hälfte im orthopädischen Bereich, gefolgt von HNO und der Chirurgie. Zu den Op-Terminen werden die Patienten in die Tagesklinik Söflingen gefahren, im Anschluss an die Op ins BWK zurückgebracht.
"Wir sind stolz auf dieses Kooperationsmodell", sagt Dr. Hans Treiber. Die Bezahlung laufe unabhängig vom Budget, ohne die KV und auch unabhängig von privaten Krankenversicherungen. "Wir stellen direkt an das BWK eine Rechnung und erhalten mit einem Monat Verzögerung, also deutlich schneller als bei den gesetzlichen und privaten Krankenkassen, die Bezahlung", erklärt Treiber.
Durch die Kooperation habe die Tagesklinik die Zahl der Op um zehn Prozent steigern können
Quelle: Marion Lisson, Ärzte Zeitung 2.02.2007
Müssen sich Großpraxen bald selbst um ihren Müll kümmern?
Krankenhäusern, großen Praxen und Kooperationen droht eine neue Belastung: Im Arbeitsentwurf des Bundesumweltministeriums zur Novelle der Verpackungsverordnung sind sie nicht mehr den privaten Endverbrauchern gleichgestellt. Das bedeutet: Sie müssten sich selbst um die Abfallentsorgung kümmern.
Kliniken werden im Arbeitsentwurf generell als "gewerbliche Abfallerzeuger" eingestuft, bei Arztpraxen kommt es auf den Umfang des Verpackungsmülls an, der bei ihnen anfällt.
Passen die Mengen an Papier, Pappe, Kartonagen und Leichtverpackungen in die haushaltsüblichen Abfalltonnen (1.100-Liter-Behälter je Stoffgruppe), soll für Ärzte alles wie bisher bleiben: Sie können Verpackungsmüll weiterhin per Gelbe Tonne oder Gelben Sack entsorgen. Bei größerem Anfall an Verpackungsmüll werden aber auch Arztpraxen nach dem jetzigen Entwurf zu "gewerblichen Abfallerzeugern". Das würde für sie bedeuten: Sie müssten sich selbst um die Entsorgung des Mülls kümmern, indem sie zum Beispiel Mitglied des Dualen Systems werden.
Quelle: Ärzte Zeitung 2.02.2006
MVZ werden für die Kliniken langsam, aber sicher zu Dukateneseln
Denn ein MVZ, das einem Krankenhaus angegliedert ist, eignet sich ideal für eine prä- und poststationäre Betreuung, deren Leistungen aus dem Budget des ambulanten Sektors bezahlt werden und nicht das Haus belasten. Darüber hinaus aber haben die MVZ noch einen weiteren und viel größeren Vorteil für die Kliniken. Sie sorgen dafür, dass ihre Betten nicht leer bleiben, was defizitär wäre, sondern stets belegt und ausgelastet sind. Aus der "eigenen" MVZ-Klientel lassen sich bedarfsgerecht eventuell Lücken füllen. Aufgrund der Fallpauschalen verdient eine Klinik an einem Patienten am besten, wenn der möglichst schnell wieder entlassen wird. Mit einem angegliederten MVZ kann das Krankenhaus (auch bei so genannten blutigen Entlassungen) ihn dann ohne Gewissensbisse erst einmal zur weiteren Behandlung ans MVZ überweisen.
Am 1. Januar 2007 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, das uns Ärzten gestattet, halb stationär und halb ambulant tätig zu sein. Auch hier haben clevere Klinikmanager rasch eine weitere Chance gewittert und für sich genutzt. Sie haben einem Teil ihrer angestellten Mediziner Arbeitsverträge angeboten, die zur einen Hälfte vom Krankenhaus und zur anderen von dem ihm angegliederten MVZ bezahlt werden. Jetzt hat sogar der neue Gehaltstarif für Ärzte im Krankenhaus seinen Schrecken verloren.
Ihr Ironius
Quelle: Ärzte Zeitung 2./3.02.2007
eBefund
Frage: Mich erreichte ein Befundbericht ohne Unterschrift mit dem Vermerk "elektronisch erstellt und daher ohne Unterschrift gültig". Ist das überhaupt korrekt und gültig?
Antwort von Dr. Roderich Nehls Berlin: Mir sind da keine Grundsatzentscheidungen bekannt. Sofern der Autor des Berichtes deutlich ist, und Sie gegebenenfalls nachfragen können, hätte ich - zumindest im Routinefall – keine Bedenken. Wenn ein Befundbericht jedoch zu Beweiszwecken vor Gericht verwendet werden soll, dürfte wohl die persönliche Unterschrift erforderlich sein.
Quelle: Arzt & Wirtschaft 01/2007, 28
Ziemlich kleinlich
Niedergelassene müssen die private Telefonnutzung in der Praxis versteuern. Ein Freiberufler hatte dagegen bis zum Bundesfinanzhof geklagt. Schließlich sei für Angestellte die private Telefonnutzung auch steuerfrei. Der BFH entschied aus sachlichen Gründen für eine unterschiedliche steuerliche Behandlung: Der Bundestag hatte einst die unentgeltliche private Telefonnutzung für Arbeitnehmer erlaubt, da die Kontrollen Arbeitgeber sonst überfordern würden. Außerdem entscheiden nur Arbeitgeber, ob Mitarbeiter betriebliche Geräte nutzen dürfen. Sie haben nach erteilter Erlaubnis folglich auch ein finanzielles Interesse, dass die private Mitbenutzung sich in Grenzen hält. Für einen Freiberufler bestehe keine vergleichbare Kontrolle (Az.: XI R 50/05).
Quelle: Arzt & Wirtschaft 01/2007, 41
So klappt's ohne externe Berater!
Die Software "Quadro" hilft Ärzten bei der Einführung eines Qualitätsmanagement-Systems in der Praxis
Quadro ist eine Anleitung, um ein individuelles QM-System zu erstellen. Das Programm enthält vorgefertigte QM-Dokumente, welche die Praxis ausfüllen und zu einem eigenen QM-Handbuch zusammenfügen kann. Außerdem enthält Quadro Fragen für eine Selbstbewertung der Praxis und Anregungen zur Verbesserung der Praxisorganisation und zur Umsetzung von QM.
Quelle: Arzt & Wirtschaft 01/2007, 26
Bei Anstellung von Kollegen droht Gewerbesteuerpflicht
Praxischefs, die fachfremde Kollegen einstellen oder angestellte Ärzte in Zweigpraxen selbstständig arbeiten lassen, müssen damit rechnen, Gewerbesteuer auf ihre Einnahmen zahlen zu müssen.
Niedergelassene sind als Freiberufler zwar von der Gewerbesteuerpflicht befreit. Das setzt beim Einsatz von Angestellten, wie ihn das neue Vertragsarztrecht erlaubt, aber voraus, dass der Praxischef weiter "leitend und eigenverantwortlich" tätig ist (Paragraph 18 Einkommensteuergesetz). Überwachung und Kontrolle der Mitarbeiter müssen gewährleistet sein.
Quelle: Ärzte Zeitung 1.02.2007
Die Teilgemeinschaftspraxis
Möglichkeiten und Grenzen - Folge 38 der Reihe "Arzt und Recht"
Quelle: Dirk Schulenburg. Rheinisches Ärzteblatt 2/2007, 13
http://www.aekno.de/htmljava/i/themenmeldung.asp?id=732
Verfassungsrichter kippen die Erbschaftsteuer
Wert von Arztpraxen wird künftig höher als bisher angesetzt / Niedergelassene sollten Risikoplanung überdenken
Die Erbschaftsteuer muss nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts überarbeitet werden. Denn der Wert von Betriebsvermögen wie Arztpraxen oder Immobilien wird derzeit viel niedriger angesetzt als der von Bargeld oder Wertpapierdepots. Für Niedergelassene bedeutet der Beschluss, dass sie ihre Risikoplanung überdenken sollten.
Der Gesetzgeber hat bis Ende 2008 Zeit, für eine einheitliche Bewertung der Vermögensarten zu sorgen. Bis dahin sind nach Angaben von Rechtsanwalt Dr. Joachim Bloehs die jetzigen Regelungen weiter anwendbar. Grundlage der Neuordnung muss der einheitlich ermittelte Verkehrswert sein, der den eigentlichen Wert angibt.
Quelle: Ärzte Zeitung 1.02.2007
Ärzte werden Internet-Profi
Die Studie "Monitoring E-Health Deutschland 2007" hat ergeben, dass niedergelassene Ärzte berufliche Vielnutzer des Internets geworden sind. Die Studie hat zudem ergeben, dass jeder zweite Arzt eine eigene Praxiswebseite hat. Jeder zweite Arzt stellt nicht nur Informationen zur Praxis, sondern auch Gesundheitsthemen ins Netz. Zehn Prozent der Befragten gaben an, das Internet wöchentlich für die Web-basierte CME-Weiterbildung zu nutzen.
Quelle: kma@news Ausgabe-Nr.: 0082, 01.02.2007
Euronotruf: Noch nicht perfekt
Die von der Europäischen Union beschlossene einheitliche Notrufnummer ist noch nicht in allen Mitgliedsstaaten zuverlässig umgesetzt.
Bei Unfall, Brand oder anderen Notlagen während eines Aufenthalts in einem Land der Europäischen Union (EU) soll sie dazu beitragen, Leben zu retten: die einheitliche europäische Notrufnummer 112. Durch Wählen der gebührenfreien Nummer kann jeder innerhalb der EU vom Festnetz- oder Mobiltelefon aus im Notfall schnelle Hilfe holen. Der Anruf geht an eine Alarmzentrale und wird dort entweder direkt bearbeitet oder an Polizei, Feuerwehr oder Notfalldienst weitergeleitet. Bei Handys funktioniert der Euronotruf auch ohne eingelegte SIM-Karte oder PIN-Eingabe und auch bei aktivierter Tastensperre.
Quelle: Heike E. Krüger-Brand. Deutsches Ärzteblatt 104, Ausgabe 5 02.02.2007, A-236
Österreich will Bürokratie im Gesundheitswesen abbauen
Mehr Prävention, Stärkung der Hausärzte, weniger Bürokratie: So lauten einige der Punkte, die die neue Regierung unter dem sozialdemokratischen Bundeskanzler Alfred Gusenbauer in Österreich künftig umsetzen will. Ärzte reagieren verhalten.
Geht es nach dem Willen der Regierung, sollen alle ärztlichen Versorgungsbereiche künftig effektiver zusammenarbeiten. Die Finanzierung soll nach dem Prinzip "Geld folgt Leistung" erfolgen - in Deutschland fordern dies Ärzte schon seit Jahren von Politikern im Zusammenhang mit der Abschaffung der Honorarbudgets.
Doch auch in Österreich basiert die Finanzierung ärztlicher Leistungen auf der Basis von gedeckelten und pauschalierten Finanztöpfen.
Quelle: Ärzte Zeitung 2.02.2007
Kein Beweis für Krebs durch Handys +++
In einer Studie ist kein Beweis dafür gefunden worden, dass Hirntumoren durch die Nutzung von Mobiltelefonen entstehen.
Das berichten Wissenschaftler um Dr. Anna Lahkola und Professor Anssi Auvinen von der finnischen Strahlenschutzbehörde (International Journal of Cancer, online vorab).
In der Studie wurde die Handynutzung von 1.522 Hirntumorpatienten und 3.301 Gesunden verglichen. Dabei konnte kein erhöhtes Krebsrisiko durch das Mobiltelefonieren festgestellt werden.
Quelle: Ärzte Zeitung 1.02.2007
Prof. Dr. Jost Brökelmann, Redakteur BAO-MAO-Aktuell
Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V. – BAO
Präsident Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg
Vereinsregister VR 6346
Managementgesellschaft Ambulantes Operieren – MAO
Sterntorbrücke 1, D-53111 Bonn
Tel.: 0228-692423, Fax: 0228-631715
E-Mail: baobonn@t-online.de oder maobonn@t-online.de
Internet: http://www.operieren.de oder http://www.mao-bao.de