13.02.07: BAO-MAO-Aktuell

BAO-MAO-Aktuell; Nr. 07/07, vom 13. Februar 2007
Nachrichten für Ambulante Operateure und Anästhesisten

Gesetzliche Krankenversicherung

Gesundheitsreform: Ärzteverbände kritisieren Zentralismus und Staatsmedizin
Ärzte- und andere Gesundheitsverbände sind enttäuscht über die Zustimmung des Deutschen Bundestags zur Gesundheitsreform. "Der Machterhalt ist den Politikern der Koalition offensichtlich wichtiger als ihre Verantwortung für eine gute medizinische Versorgung der Bevölkerung", sagte Bundesärztekammer-Präsident Jörg-Dietrich Hoppe. Kritik kam auch von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). "Nach wie vor lehnen wir alle Elemente der Reform ab, die zu Zentralismus, Staatsmedizin und staatlicher Beeinflussung des Patienten-Arzt-Verhältnisses führen. Dazu gehört die Tatsache, dass das Bundesgesundheitsministerium künftig einen einheitlichen Beitragssatz der Krankenkassen festlegen wird", sagte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Köhler.
Nach Auffassung des Hartmannbundes (HB) löst die Reform die Strukturprobleme des deutschen Gesundheitswesens nicht: "Das ist nicht die Reform, die die berechtigten Interessen von Ärzten und Patienten angemessen berücksichtigt. Nein, das ist nicht einmal die Reform, die den einst gesetzten eigenen Ansprüchen der Regierung gerecht wird", sagte der HB-Vorsitzende Dr. Kuno Winn. Auch die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen kritisierten die Reform: "Um den Koalitionsfrieden zu wahren, wurde eine Gesundheitsreform verabschiedet, die die anstehenden Probleme nicht löst, sondern vor allem neue schafft", hieß es.
A&W-Kommentar
Ulla Schmidt fühlt sich bestätigt, Ärzte- und andere Gesundheitsverbände sehen sich als Verlierer der Reform. Was können sie jetzt noch tun? Eine Option hat der Präsident der Landesärztekammer Sachsen, Professor Dr. Jan Schulze, vorgeschlagen. Er kündigte an, die Patienten umfassend über die Folgen der Gesetzgebung aufzuklären. Dies ist nicht das, was sich viele Ärzte vom Gesetzgebungsverfahren gewünscht haben. Aber eine andere Möglichkeit bleibt im Augenblick nicht.
Quelle: Arzt & Wirtschaft 2/ 7. Februar 2007

Weniger Patienten in der Praxis? Ärzte sehen Wahltarife mit Sorge
Die Gesundheitsreform macht für gesetzlich Versicherte den Weg für Wahltarife frei - ein Element, das man bisher nur aus der PKV kennt.
Das Wettbewerbs-Stärkungsgesetz schreibt vor, dass gesetzliche Kassen ihren Versicherten nach Inkrafttreten der Reform - voraussichtlich am 1. April - Wahltarife anbieten müssen. Die Kassen selbst begrüßen die neuen Möglichkeiten. Besonders bei der Techniker Krankenkasse (TK) ist man überzeugt, dass solche Angebote die Attraktivität im Vergleich zu privaten Kassen erhöhen.
Quelle: Ärzte Zeitung 7.02.2007

Die Gesundheitsreform hält nicht, was sie verspricht
Die GKV ist auch in Zukunft nicht nachhaltig finanziert
http://www.arzt-in-europa.de/pages/2007JW_Nachhaltigkeit.html

Steuermittel: Ein ungedeckter Scheck
Der Nestor der deutschen Gesundheitsökonomen, Prof. Fritz Beske, hat sich in einem Gastbeitrag für die "Ärzte-Zeitung" (9.2.) für eine dauerhafte Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausgesprochen.
Steuern als Finanzquelle sind für Beske ein Wechsel auf die Zukunft, "wenn nicht ein ungedeckter Scheck". Die Erfahrung mit der Erhöhung der Tabaksteuer zur Finanzierung versicherungsfremder Leistungen haben nach seiner Meinung bestätigt, was Kenner der Materie wissen: "Auf den Staat ist kein Verlass, kann wohl auch kein Verlass sein. Der Kampf aller Bereiche um begrenzte Mittel wird in jedem Jahr neu geführt. Zusagen sind dabei leicht Schall und Rauch".
Der Steuerzuschuss zur GKV hat für die Krankenkassen in Zukunft eine steigende Bedeutung. Für die Jahre 2007 und 2008 ist ein Steuerzuschuss in der Größenordnung von 2,5 Mrd. Euro gesetzlich zugesagt. Ab 2009 soll der Steuerzuschuss schrittweise jährlich um 1,5 Mrd. Euro steigen und zwar bis auf 14 Mrd. Euro im Jahre 2016.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst 12.02.2007 Nr. 12/2007, 11

Ersatzkassen zahlen 3,75 Cent für ambulante Ops
Über die Vergütung des ambulanten Operierens haben sich die KV (Sachsen) und die Ersatzkassenverbände in Sachsen geeinigt.
Für Leistungen, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt dem Vertrag nach Paragraf 115b SGB V zugeordnet werden, zahlen die Ersatzkassen in diesem Jahr außerhalb des Budgets einen Punktwert von 3,75 Cent.
Gleichzeitig endet damit der mit den Ersatzkassen geschlossene Strukturvertrag zum ambulanten Operieren zum 31. Dezember 2006. Der Umfang der so genannten Begleitleistungen, etwa die der Pathologen, muss erst noch bestimmt werden. Dazu soll das erste Quartal 2007 analysiert werden. Wenn diese Leistungen bestimmt sind, werden sie im Jahr 2007 ebenfalls mit 3,75 Cent vergütet. KVS-Vorsitzender Dr. Klaus Heckemann beurteilte die Einigung positiv. Der Ersatzkassenverband übernehme damit Verantwortung für die Absicherung des Honorars der ambulanten Operateure.
Quelle: Ärzte Zeitung 9.02.2007

Betriebskassen für ambulante Augen-Ops
Ambulante Augenoperationen wollen die hessischen Betriebskrankenkassen (BKK) verstärkt fördern. Sie haben mit dem Verband der operierenden Augenärzte (BDOC) einen entsprechenden Vertrag vereinbart.
Künftig sollen chirurgische Eingriffe an der Netzhaut, Schiel-Ops und Lidkorrekturen ambulant gemacht werden, teilt die Kasse mit. Vergleichbare Ops seien bislang nur bei Patienten mit Grauem Star möglich gewesen. An dem Integrationsvertrag sind Augenchirurgen beteiligt, die mit Narkose-, Haus- und Fachärzten für Augenheilkunde hessenweit kooperieren.
Verzeichnis der Behandler im Internet unter http://www.bkk-hessen.de
Quelle: Ärzte Zeitung 8.02.2007

IV-Vertrag zur Kataraktchirurgie erfolgreich
Der Integrationsvertrag zur Kataraktchirurgie im Nordosten ist nach Darstellung der Vertragspartner ein Erfolg. AOK und Augenärzte in Mecklenburg-Vorpommern sind nach fast zwei Jahren Laufzeit zufrieden.
Eine Patientenbefragung stützt die Annahmen der Vertragspartner: Von 4.000 befragten operierten Patienten bestätigten 95 Prozent eine höhere Sehfähigkeit nach dem Eingriff. Außerdem berichteten die Patienten von einer leichteren Bewältigung des Alltags und einer größeren Sicherheit im Straßenverkehr nach der Operation.
Der Vertrag war am 1. April 2005 in Kraft getreten. Bis Jahresende 2005 hatten sich 7.000 Patienten für einen Eingriff entschieden, dies entspricht einer Steigerung der OP-Zahlen um zehn Prozent. Auch der Anteil der ambulant vorgenommenen Operationen erhöhte sich auf 90 Prozent.
Am Vertrag beteiligen sich sechs ambulant operierende Augenärzte, vier Krankenhäuser und 110 nachsorgende Ärzte. Die ausschließlich mit der AOK geschlossene Vereinbarung wurde aufgrund der guten Ergebnisse bis Ende 2008 verlängert.
Quelle: Ärzte Zeitung 9.02.2007

Altersgrenze - eine Frage der Zeit
Mit 59 Jahren würden die meisten Deutschen am liebsten in Rente gehen. Das ergab vor wenigen Tagen eine repräsentative Umfrage des Versicherungskonzerns Axa. Ruhestand erst mit 67? Über 70 Prozent der Deutschen finden das viel zu spät.
Quelle: Julia Kästner. Ärzte Zeitung 9.02.2007

Datenschützer befürchtet Gewöhnung an "Überwachungsnetz"
Vor der Gewöhnung an "das immer enger werdende Überwachungsnetz" warnt der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Dr. Michael Betzl. Man müsse innehalten und sich fragen, "wie viel Überwachung und Gängelung wir uns gegenseitig antun wollen", erklärte Betzl bei der Vorlage seines Tätigkeitsberichts 2005/2006 in München.
Kritisch äußerte sich Bayerns Datenschutzbeauftragter auch zu den geplanten großen zentralen Datenbeständen, wie sie zum Beispiel mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte geschaffen werden. Bislang interessiere sich die Öffentlichkeit allerdings nur zögerlich für die Thematik. Tatsächlich wäre jedoch gerade bei der E-Card eine gesamtgesellschaftliche Diskussion über Chancen und Risiken erforderlich, so Betzl.
Quelle: Ärzte Zeitung 9.02.2007

NAV ist für E-Card-Boykott
Der NAV-Virchowbund hat Ärzte zum Boykott der elektronischen Gesundheitskarte aufgerufen. NAV-Chef Dr. Klaus Bittmann sagte, "unkalkulierbare Kostenentwicklung" und "fehlende Datensicherheit" machten eine Beteiligung der Kollegen unmöglich. Der NAV sehe durchaus Chancen in der Telematik und will daher alternative Projekte unterstützen.
Quelle: Ärzte Zeitung 11.02.2007 Näheres siehe http://www.nav-virchowbund.de/

Ärzte streiten über einen Boykott der Gesundheitskarte
Der Chef des NAV-Virchowbundes Dr. Klaus Bittmann ist mit seiner Forderung, die geplante elektronische Gesundheitskarte zu boykottieren, innerhalb der Ärzteschaft auf Ablehnung gestoßen.
Sowohl die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) wie auch der Hartmannbund schlossen sich der Forderung nicht an. Die KBV teile zwar die Sorgen, sagte ein Sprecher. Durch Verweigerung aber liefe man Gefahr, vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden. Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums bezeichnete den Boykottaufruf als "unüberlegt und rückwärtsgewandt".
Bittmann hatte alle Niedergelassenen aufgerufen, sich nicht an den zurzeit laufenden Tests der E-Karte zu beteiligen. "Weder die unkalkulierbare Kostenentwicklung noch die fehlende Datensicherheit erlauben es den Ärzten, ruhigen Gewissens an der Einführung dieser Form einer elektronischen Gesundheitskarte teilzunehmen", so Bittmann in einer Erklärung. Die E-Karte sei ein Prestigeobjekt der Industrie, das drohe, mit Geld der Ärzte und Versicherten zum Milliardengrab zu werden.
Quelle: Ärzte Zeitung 9.02.2007

AOK-Rabattverträge: Diskussion um Kartellrecht wird kommen
Die 16 AOKs haben mit elf pharmazeutischen Unternehmen Verträge über Preisnachlässe für insgesamt 43 Wirkstoffe und Wirkstoff-Kombinationen abgeschlossen.
Die ausgehandelten Preise liegen nach Mitteilung des AOK-Bundesverbandes bis zu 37 % unter dem aktuellen Verkaufspreis in der Apotheke. Man rechne bundesweit mit jährlichen Einsparungen im zweistelligen Millionenbereich, so der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Hans Jürgen Ahrens.
Die AOK hält die Rabattverträge für rechtlich einwandfrei.
Das Bundeskartellamt sieht die Rechtslage offenbar anders. Es hatte die Pharmafirmen im November 2006 ermuntert, gegen solche Rabattvereinbarungen zu klagen. Wirtschaftsfachleute halten es für fraglich, dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) auf Dauer vom Kartellrecht ausgenommen wird, wenn eine eindeutig marktbeherrschende Stellung ausgenutzt werde. Sie gehen davon aus, dass hier auch europarechtliche Regelungen greifen würden. Damit bestünde dann die Gefahr, dass die GKV-Kassen als Unternehmen bewertet würden.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst, 8.02.2007, Nr. 11/2007, 4-5

Privatversicherer

Ein Drittel weniger Privathonorar?
Das ist die Konsequenz aus der gerade verabschiedeten Gesundheitsreform. Danach sollen im neuen Basistarif der PKV ärztliche Leistungen höchstens mit dem 1,8 fachen GOÄ-Satz bezahlt werden. Wie stark die Honorareinbußen der Vertragsärzte tatsächlich sein werden, hängt aber maßgeblich davon ab, wie viele Versicherte in den Basistarif wechseln.
Quelle: Ärzte Zeitung 12.02.2007

PKV bringt viel Geld ins System
Niedergelassene Ärzte hätten im Jahr 2005 insgesamt 4,2 Milliarden Euro weniger an Honorar bekommen, wenn sie bei den privat versicherten Patienten nach den Preisen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bezahlt worden wären.
Das hat das Wissenschaftliche Institut der privaten Krankenversicherung (PKV) berechnet. Nach der jüngsten Erhebung haben die PKV-Versicherten 2005 etwa 7,1 Milliarden Euro Honorar an die Ärzte gezahlt. Das waren 5,3 Prozent mehr als 2004. Wären die Patienten in der GKV versichert gewesen, wären nur 2,9 Milliarden Euro an die Ärzte geflossen, so das Institut.
Insgesamt kommt er für 2005 auf einen Mehrumsatz von 9,6 Milliarden Euro. Davon entfallen 2,6 Milliarden Euro auf Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, 2,1 Milliarden Euro auf Zahnmedizin und 620 Millionen Euro auf den stationären Bereich. Die PKV-Versicherten hätten fast 1,8-mal mehr ins Gesundheitssystem bezahlt, als es die GKV für sie getan hätte.
Quelle: Ärzte Zeitung 9.02.2007

Auslagenersatz für Lokalanästhetika
Frage: Die Kosten für Lokalanästhetika stelle ich immer in Rechnung. Nun meint eine Beihilfestelle, dies sei nicht möglich, da nach § 10 der GOÄ Mittel für Oberflächenanästhesien nicht berechnet werden dürften. Ist das richtig?
Antwort: Die GOÄ selber unterscheidet bei den Anästhesieleistungen (Abschnitt D der GOÄ) u. a. nach "Lokalanästhesien" (z. B. Nr. 48) und "Infiltrationsanästhesien" (z.B. Nr. 490). "Oberflächenanästhesien" werden dort überhaupt nicht genannt. Als solche zu verstehen sind nur die "Lokalanästhesien", bei denen das Anästhetikum oberflächlich auf Haut oder Schleimhaut aufgebracht wird (z. B. durch Spray). Weisen Sie den plumpen Versuch der Beihilfe zurück, indem Sie auf diesen Unterschied hinweisen und dass Sie keine "Oberflächenanästhesie", sondern ein "Infiltrationsanästhesie" durchgeführt haben.
Quelle: der niedergelassene arzt 1/2007, 22

Kosten für Fibrinkleber
Frage: Eine Beihilfe lehnt die Berechnung der Kosten für Fibrinkleber ab. Deren Begründung: Gewebekleber seien im § 10 der GOÄ ausdrücklich von der Berechnung ausgeschlossen. Ist das richtig?
Antwort: Richtig ist daran nur der Hinweis auf den § 10. Fibrinkleber sind aber keine der dort genannten "Gewebekleber auf Histoacrylbasis", also als Auslagenersatz berechenbar.
Quelle: der niedergelassene arzt 1/2007, 22

Rechtliches

Vereinbarte Op verweigert - Arzt muss zahlen
Das Landgericht Oldenburg hat einen Augenarzt in zweiter Instanz verurteilt, Schadenersatz an eine Patientin zu zahlen, weil er einen Behandlungsvertrag nicht erfüllt hat.
Nach der Vereinbarung eines Op-Termins schickte der Augenarzt der Patientin Briefe, in denen er deutlich machte, dass er sie nur dann operieren werde, wenn sie die Honorare, die ihre Kasse gegebenenfalls nicht erstatten würde, selbst bezahle. Als die Patientin das ablehnte, verweigerte der Arzt die Operation.
Die Patientin klagte zunächst vor dem Amtsgericht unter anderem auf Schadenersatz und Verdienstausfall, unterlag aber. In der zweiten Instanz gab ihr das Landgericht Oldenburg jedoch Recht. Der Arzt hätte die OP nur verweigern dürfen, wenn es ihm unmöglich gewesen wäre, den Termin zu halten. Weil er aber nach der Terminvereinbarung seine Zahlungsforderungen erhob und schließlich nicht operierte, "kann die Klägerin vom Beklagten als Schadenersatz die Kosten ersetzt verlangen, die ihr durch die Nichteinhaltung des Termins entstanden sind", so das Gericht in seinem Urteil.
Urteil des Landgerichts Oldenburg, Az.: 8 S 515/06
Quelle: Ärzte Zeitung 13.02.2007

Altersgrenze für Ärzte - der Gesetzgeber widerlegt sich selbst
Über 55-jährige Ärzte gehören mit dem Inkrafttreten des neuen Vertragsarztrechts nicht mehr zum alten Eisen. Auch sie können nun noch eine Vertragsarztzulassung erhalten. Aufgelockert wurde auch die Zwangsruhestandsregelung für Kassenärzte - allerdings nur in unterversorgten Gebieten.
Beide Änderungen machen deutlich, dass die gesetzgeberische Begründung für die 68-Jahre-Grenze jeglicher Logik entbehrt.
Die Aufhebung der Altersgrenze wird nicht näher begründet
Die Streichung der Altersgrenze ist Ausdruck des Ärztemangels in Deutschland.
Unverändert wird allerdings an der 68-Jahre-Altersgrenze festgehalten. Begründet wird sie mit zwei Argumenten. Die Altergrenze solle dafür sorgen, dass regelmäßig eine gewisse Anzahl an Zulassungen zur Nachbesetzung durch jüngere Ärzte zur Verfügung steht, es soll der Generationenwechsel gefördert werden. Darüber hinaus hat das Bundesverfassungsgericht die Rechtmäßigkeit der 68-er-Grenze damit gebilligt, dass Zweifel an der fachlichen Leistungsfähigkeit älterer Ärzte bestünden. Diese Überlegung wurde oft kritisiert, da sie sich schwer mit dem Recht vereinbaren lässt, auch nach Vollendung des 68. Lebensjahres privatärztlich tätig zu sein.
Quelle: Ingo Pflugmacher. Ärzte Zeitung 9.02.2007

Praxismanagement

Kalkulatorischer Unternehmerlohn eines ambulanten Operateurs 2007
Neuberechnung nach dem Tariflohn des Marburger Bundes ergibt 122,00 EUR pro produktive Arbeitsstunde. Siehe
http://www.mao-bao.de/artikel/2007MAO_Unternehmerlohn.htm

Qualitätsbericht gibt Ärzten in Nordrhein gute Noten
Der vierte Qualitätsbericht der KV Nordrhein (KVNo) belege die hohe Qualität der ambulanten Versorgung, sagte der stellvertretende KVNo-Vorsitzende Dr. Klaus Enderer. Während die KVNo im vergangenen Jahr 9.593 neue Genehmigungen erteilte, musste sie nur 156 Anträge ablehnen und 62 bestehende Genehmigungen widerrufen. "Im Vorfeld der Genehmigungsverfahren müssen die Ärzte oft hart arbeiten, um die Anforderungen zu erfüllen", sagte Enderer und verwies auf das Beispiel des ambulanten Operierens. In der Regel seien die Ärzte gut vorbereitet, wenn sie einen Antrag stellen.
Quelle: Ärzte Zeitung 9.11.2007

Immer mehr qualitätsgesicherte Leistungen
Die KV Schleswig-Holstein bescheinigt den Ärzten im Norden im jetzt vorgelegten Qualitätsbericht "Arbeit auf höchstem Niveau". Fast jeder niedergelassene Arzt bietet qualitätsgesicherte Leistungen an.
95 Prozent der etwa 4.700 Vertragsärzte und -psychotherapeuten bieten den Patienten nach KV-Angaben mindestens eine qualitätsgesicherte Leistung. Etwa Zweidrittel aller im Jahr 2005 von Ärzten erbrachten GKV-Leistungen unterlagen einer Qualitätssicherung.
Quelle: Ärzte Zeitung 8.02.2007

Jeder Zweite holt Gesundheitsinfos aus dem Internet
Fast die Hälfte der Deutschen - 47 Prozent - verschaffen sich nach einer Umfrage unter 2.000 Personen regelmäßig oder ab und an Gesundheitsinformationen über das Internet. Damit zeigen sie sich in einem internationalen Vergleich bei der Nutzung des Mediums am aufgeschlossensten. Im Durchschnitt fünf europäischer Länder nutzen 41 Prozent dafür das Web.
Das Assistance-Unternehmen Europ Assistance, das zur italienischen Generali Versicherungsgruppe gehört, hatte Ende vergangenen Jahres in Deutschland, Frankreich, Italien, Großbritannien und Schweden mehr als 2.000 Personen über 18 Jahren zu gesundheitsbezogenen Themen befragt.
Quelle: Ärzte Zeitung 2.02.2007

Europa

Milliardär steigt groß ins Arztgeschäft ein
Der britische Milliardär Richard Branson will in Großbritannien eine Kette mit Hausarzt-Praxen eröffnen. Deren Standard soll über dem des staatlichen Gesundheitsdienstes liegen.
Branson, der bislang eher für seine unter dem Namen "Virgin" laufenden Fluggesellschaften und Musikgeschäfte bekannt ist, sorgt mit seinem Vorhaben, auf der Insel eine Kette von Hausarztpraxen zu eröffnen, für Wirbel innerhalb der Ärzteschaft.
Die Idee: Mehrere Primärärzte bieten Patienten diagnostische und therapeutische Dienstleistungen an, wobei Wert auf die Feststellung gelegt wird, dass die Virgin-Praxen mit modernen medizintechnischen Geräten ausgestattet sind. Damit würden sich die Praxen deutlich von den regulären Hausarztpraxen des staatlichen Gesundheitsdienstes (National Health Service, NHS) unterscheiden, die oft sehr schlecht ausgestattet sind. Marktbeobachter schätzen, dass das Unternehmen zweistellige Millionenbeträge in den Start der Hausarztpraxen investieren wird.
Ärztliche Berufsverbände fürchten, dass die neuen privaten Hausarztpraxen den NHS-Praxen Patienten abwerben könnten.

Wechsel-Euphorie der Versicherten ebbt nach der Reform der Krankenkassen in den Niederlanden ab
Vierzehn Monate, nachdem in den Niederlanden die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) grundlegend reformiert worden ist, läuft zwar noch nicht alles rund. Dennoch sehen die meisten Niederländer dies relativ gelassen.
Das Reformabenteuer begann am 1. Januar vergangenen Jahres. Zu diesem Zeitpunkt wandelten sich alle gesetzlichen Krankenkassen in den Niederlanden zu Privatunternehmen mit Gewinnorientierung, und das gesamte Versicherungssystem wurde in einen staatlich regulierten Wettbewerb überführt.
Zu den Rahmenbedingungen gehört ein einheitlicher Leistungskatalog, der im Wesentlichen dem früheren GKV-Paket entspricht. Er umfasst die ambulante haus- und fachärztliche sowie die Krankenhausversorgung. Nicht inbegriffen sind Zahnbehandlungen für Erwachsene, Zahnersatz, physiotherapeutische und logopädische Maßnahmen. Hierfür bieten die Unternehmen Zusatzversicherungen an. Von diesem Angebot machen fast alle Versicherten Gebrauch.
Für alle Bürger besteht Versicherungspflicht. Allerdings steht es ihnen frei zu entscheiden, bei welchem Unternehmen sie Mitglied werden möchten. Die Unternehmen dürfen keine Risikoselektion betreiben. Darüber hinaus haben die Versicherten die Wahl zwischen Sachleistungs- und Kostenerstattungsprinzip oder einer Kombination von beiden sowie zwischen Zuzahlungen in unterschiedlicher Höhe. Der Selbstbehalt schwankt je nach Angebot zwischen 100 Euro und 500 Euro.
Der bislang auffälligste Effekt der Reform ist jedoch der massive Preiswettbewerb zwischen den Versicherungen, der zugleich zu einer Fusionswelle geführt hat: Sechs große Konzerne beherrschen inzwischen 90 Prozent des Marktes. Ihnen gehören 19 der ursprünglich 30 eigenständigen Versicherungen an.
Die Verlierer der Reform sind bislang junge Versicherte ohne Kinder mit einem höheren Einkommen, die vor der Reform zu wesentlich günstigeren Tarifen privat versichert waren.
Quelle: Petra Spielberg. Ärzte Zeitung 12.02.2007

Allgemeines

Junge Abgeordnete, vereinigt Euch!
Fraktionsübergreifende Initiative zur institutionellen Verankerung von Generationengerechtigkeit im Grundgesetz
http://www.arzt-in-europa.de/pages/2007BT_GgiGg.html

Umfrage: Familie wird für Bundesbürger immer wichtiger
Auch Verhältnis zwischen den Generationen ist besser
Die Bedeutung der Familie ist für die Deutschen laut einer Umfrage enorm gestiegen. Die Wichtigkeit einer starken Familienbindung betonen 78 Prozent der Befragten, fast zehn Prozent mehr als vor zehn Jahren, heißt es in der Wochenzeitung "Zeit", der eine repräsentative Studie des Meinungsforschungsinstituts Allensbach vorliegt. Bei den Jugendlichen seien es sogar 15 Prozent mehr als damals.
Für die Studie "Generationenbarometer 2006" befragte das Institut für Demoskopie Allensbach mehr als 2.600 Personen.
Quelle: Ärzte-Zeitung 29.1.2007

In eigener Sache

Prof. Brökelmann ist bis zum 24.3.2007 in Urlaub (Neuseeland). Dr. Wolfgang Rulf vertritt ihn. Der BAO-MAO-Aktuell Newsletter wird in dieser Zeit etwa alle 14 Tage herauskommen.

Prof. Dr. Jost Brökelmann, Redakteur BAO-MAO-Aktuell
Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V. – BAO
Präsident Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg
Vereinsregister VR 6346
Managementgesellschaft Ambulantes Operieren – MAO
Sterntorbrücke 1, D-53111 Bonn
Tel.: 0228-692423, Fax: 0228-631715
E-Mail: baobonn@t-online.de oder maobonn@t-online.de
Internet: http://www.operieren.de oder http://www.mao-bao.de

Chirurgen Magazin + BAO Depesche

Heft 111 | Ausgabe 1 – Februar 2024
Sektorenverbindende Versorgung: Können Hybrid-DRG wirklich die verschleppte Ambulantisierung retten?
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OP-Netzwerk

2021 OP-Netzwerk | Ein Service des BAO e. V. Auf OP-Netzwerk finden interessierte Ärztinnen und Ärzte umfangreiche Informationen, hilfreiche Tipps und wichtige Anlaufstellen rund um das Thema "Ambulantes Operieren". !
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Berufsverband der Phlebologen e.V.

Der Berufsverband der Phlebologen und Lymphologen e.V.
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Helmsauer Gruppe

Persönlicher Kontakt, Vertrauen und Stabilität stehen bei uns an erster Stelle, wenn es um die Betreuung unserer Kunden geht...
+ Kompetenz aus jahrzehntelanger Erfahrung + Spezialisierung auf Ihre Bedürfnisse + Mehrwerte über exklusive Rahmenverträge
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Partner PKG

Die Deutsche Praxisklinikgesellschaft (PKG) e.V. ist ein Zusammenschluss von Operationszentren, Tages- und Praxiskliniken und medizinischen Versorgungszentren, in denen ambulante und praxisklinische Operationen durchgeführt werden.
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Partner AND

Das AND e.V. als Zusammenschluss regionaler Anästhesie-Netze und –Genossenschaften vertritt auf Bundesebene Interessen der freiberuflich tätigen und niedergelassenen Anästhesisten.
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Partner DGH

Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie
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BVASK

Der Berufsverband für Arthroskopie e. V.
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