Ambulantes Operieren: Neue Vereinbarung in Nordrhein
Eine Vereinbarung zum ambulanten Operieren hat die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) mit der AOK Rheinland/Hamburg und den jeweiligen nordrheinwestfälischen Landesverbänden der Betriebskrankenkassen (BKK) und des Verbandes der Angestellten-Krankenkassen (VdAK) abgeschlossen.
Diese Vereinbarung nach § 115 b SGB V bringt nach Ansicht der KVNO eine deutliche Honorarverbesserung für die operierenden Ärzte. Für folgenden Leistungskatalog wurden neue Punktwerte vereinbart:
• präoperative Leistungen nach den Nrn. 31010 bis 31013 EBM
• operative und stationsersetzende Eingriffe entsprechend des Katalogs zu § 115 b SGB V
• postoperative Überwachungskomplexe nach Kap. 31 EBM
• postoperative Behandlungskomplexe nach Kap. 31 EBM
• Narkosen, soweit OPS-Code des Katalogs zu § 115 b genannt werden.
Ab dem 1. Juli 2007 werden die beteiligten gesetzlichen Krankenkassen (GKV) die zuvor genannten Leistungen rückwirkend einheitlich mit einem festen Punktwert in Höhe von 4,0 Cent vergüten. Hinzu kommt ein Kassenarten spezifischer Strukturzuschlag für operative Leistungen sowie Narkosen. Die Vergütung für diese ambulanten Operationen erfolgt extrabudgetär.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst, 1.11.2007, Nr. 84/2007, 8-9
EBM: Zum Leben zu wenig, zum Sterben zu viel
Mit einer neuen Protestwelle der Ärzte im Wahljahr 2009 rechnet der Deutsche Facharztverband (DFV) angesichts der Tatsache, dass der neue Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) zum Leben zu wenig und zum Sterben zu viel sei.
Man könne so viele EBMs konstruieren wie man wolle, so der DFV-Bundesvorsitzende Dr. Thomas Scharmann, wenn die Politik das Gesundheitssystem nicht endlich auf solide finanzielle Beine stelle, "werden wir nur den Honorarmangel verwalten". Nicht nur der EBM sei unbefriedigend, die gesamte Finanzierung des Gesundheitssystems sei "eine offene Baustelle".
Dem EBM sei ein fiktives höheres Arztgehalt zugrunde gelegt und die Steigerung der Mehrwertsteuer eingerechnet worden. Dies entspreche zwar auf dem Papier einer Honorarerhöhung (Punktzahlerhöhung) von 10 %, aus Sicht des DFV schmelzen diese aber auf 4 % zusammen, angesichts der Tatsache, dass die Leistungsbewertung seit Jahren nicht angepasst worden sei.
Zudem habe jeder andere Freiberufler die Mehrwertsteuererhöhunglängst an seine Klienten weitergegeben. Die Ärzte würden diese bislang immer noch aus der eigenen Tasche bezahlen.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst, 5.11.2007, Nr. 85/2007, 11-12
Wirtschaftsweise sehen verpasste Reform-Chancen
Die Wirtschaftsweisen haben in ihrem gestern vorgelegten Gutachtendie Gesundheits- und Pflegereform als überwiegend konzeptionslos und nicht nachhaltig gerügt.
Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung vermag in der jüngsten Gesundheitsreform kaum eine "integrierende Gesamtkonzeption" zu erkennen. Mit dem Gesundheitsfonds sei der Lagerstreit zwischen Union und SPD "nur scheinbar überwunden" worden. "Politischen Charme" habe die Fonds-Lösung nur, "weil sie unbestimmt und interpretationsoffen" sei. "Nach der Reform ist vor der Reform", folgern die Wirtschaftsweisen.
Als lediglich kurzfristige Lösung sieht der Rat auch die Pflege-Reform. Durch mehr Bedürftige und verbesserte Leistungen werde sich die Finanzsituation der Pflegekassen bald wieder verschlechtern. Harsch kritisieren die Gutachter, dass zwischen Union und SPD der eigentlich im Koalitionsvertrag vereinbarte Aufbau einer Demografiereserve gescheitert ist.
Mehr dazu unter: http://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de
Quelle: Ärzte Zeitung 7.11.2007
Ärztekammer: Gesundheitsreform bedroht ärztliche Schweigepflicht
Der Präsident der Ärztekammer Sachsen, Henning Friebel, sieht die ärztliche Schweigepflicht und das verfassungsrechtlich geschützte Patientengeheimnis durch die Gesundheitsreform bedroht. Hintergrund seien Pläne des Bundesgesundheitsministeriums, wonach Ärzte den Krankenkassen Patienten melden sollen, bei denen es durch Piercings, Tätowierungen oder nicht ratsame Schönheits-Operationen zu Folgeerkrankungen gekommen sei.
"Die Vertrauensbasis geht verloren, wenn Ärzte per Gesetz verpflichtet werden, ihre Patienten auszuhorchen, um sie dann bei den Krankenkassen anzuschwärzen", sagte Friebel am Freitag in Magdeburg. Die Regelung sei nicht mit den ethischen Prinzipien ärztlicher Berufsausübung vereinbar und untergrabe das Arzt-Patientenverhältnis.
Laut Friebel ist diese Neuregelung nicht notwendig, da Paragraf 52 des Sozialgesetzbuches V schon jetzt den Krankenkassen erlaube, Patienten bei einer selbst verschuldeten Erkrankung an den Behandlungskosten zu beteiligen. In solchen Fällen müssten die Kassen jedoch selbst aktiv werden und dürften nicht von Ärzten verlangen, ihre Patienten auszuhorchen. "Schließlich sind wir die Anwälte der Patienten und daher nicht für Aushorchaktionen zu missbrauchen", sagte Friebel.
Quelle: ddp/aerzteblatt.de
Ärzte appellieren an Bundestag: Keine Überwachung des Patientengesprächs
Die Kritik am geplanten Telekommunikations-Überwachungsgesetz reißt nicht ab. "Das Patientengeheimnis und die ärztliche Schweigepflicht sind keine Rechte, die nach Maßgabe eines Ermittlungsbeamten von Fall zu Fall ausgesetzt werden können. Arztgespräche - auch telefonische Kontakte und E-Mails zwischen Ärzten und Patienten - brauchen absoluten Schutz, weil Vertrauen nicht zu relativieren ist", sagte der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, am Donnerstag. Mit dem Überwachungsgesetz begründe die Politik "eine tiefe Misstrauenskultur gegenüber den Patienten in Deutschland", so der Ärztepräsident.
Proteste gegen das Gesetz kündigte auch der Hartmannbund (HB) an. "Wir werden unsere Patientinnen und Patienten darüber informieren, inwieweit ihr Recht auf das vertrauliche Arzt-Patienten-Gespräch künftig eingeschränkt ist. Diejenigen, die uns anvertraut sind, müssen das wissen", sagte der HB-Vorsitzende Kuno Winn.
Quelle: hil/aerzteblatt.de 8. November 2007
Bundestag beschließt trotz Bedenken Gesetz zu Vorratsdaten
Ungeachtet der Bedenken von Datenschützern hat der Bundestag die Einführung der Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Mit den Stimmen der großen Koalition stimmte der Bundestag am Freitag für die Neuregelung, die die Speicherung der Verbindungsdaten aus Telefon- und Internetverbindungen für ein halbes Jahr vorsieht. Auch die Telekommunikationsüberwachung wurde neu geregelt.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) verteidigte die Neuregelung, die Opposition warnte hingegen vor einer Totalüberwachung der Bürger. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sagte, seine Bedenken seien keineswegs ausgeräumt.
Der Neuregelung zufolge müssen die Telekommunikationsunternehmen ab 2008 für jeweils ein halbes Jahr speichern, wer mit wem am Telefon gesprochen hat, oder wer wann das Internet benutzt und an wen E-Mails verschickt hat. Beim Telefonieren mit dem Handy wird auch der jeweilige Standort registriert. Zypries verwies darauf, dass eine Telefonüberwachung künftig nur noch bei dem Verdacht auf eine schwere Straftat angeordnet werden dürfe. Und die Daten kämen mit der Neuregelung "nur dann in staatliche Hände, wenn ein unabhängiges Gericht darüber entschieden hat", fügte sie im Deutschlandfunk hinzu.
Die CDU-Rechtsexperten Jürgen Gehb und Siegfried Kauder erklärten, mit dem neuen Gesetz werde der gesamte Bereich der verdeckten Ermittlungsmaßnahmen in der Strafprozessordnung verfassungskonform neu geordnet. "Die teilweise populistisch geschürte Angst vor einem Überwachungsstaat ist daher unbegründet."
Auch Schaar erklärte, das Gesetz orientiere sich zwar an der in der EU-Richtlinie vorgegebenen Mindestspeicherungsfrist. In verschiedener Hinsicht gehe die Neuregelung allerdings über die Richtlinie hinaus, insbesondere bei der Verwendung der Daten für weniger schwere Straftaten und ihre Übermittlung an die Nachrichtendienste.
Quelle: afp/aerzteblatt.de Freitag, 9. November 2007
Korbmodell: MEDI Mitglieder für Systemausstieg
Einstimmig haben rund 2.000 MEDI Mitglieder bei einer Veranstaltung in Stuttgart für den Systemausstieg votiert. Zugleich haben sie beschlossen, dass die MEDIVERBUND Dienstleistungs-GmbH ab dem ersten Quartal 2008 Veranstaltungen zu Korbmodellen durchführen soll.
Bei dem "Korbmodell" legen alle diejenigen, die eine Zulassungsrückgabe nicht ausschließen, ihre Stimme in einen Korb. Es herrscht absolute Vertraulichkeit. Niemand weiß, wer oder auch wie viele sich in den Korb eingeschrieben haben. Ein Rechtsanwalt wacht über den "Korb".
Erst wenn eine bestimmte Quote (etwa 75 %) erreicht ist, werden die Betroffenen zu einer Versammlung eingeladen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. So soll garantiert sein, dass erst dann über den konkreten Ausstieg entschieden wird, wenn die Zahl der Aussteiger ausreichend groß ist, um eine Wirkung zu erzielen.
MEDI Vorsitzender Dr. Werner Baumgärtner warf bei der Veranstaltung der Politik vor, jeden Respekt vor dem Arztberuf und Leistungen der Ärzte verloren zu haben. Für Ärzte gelte offensichtlich das Grundgesetz nicht: Es gebe für sie kein Streikrecht, sie könnten ihren Beruf nicht frei ausüben und Teile des SGB V seien verfassungswidrig.
Der politische Druck müsse durch regionale "Körbe" erhöht werden, um so die Bereitschaft zum kollektiven Ausstieg zu signalisieren. MEDI wolle gemeinsam mit der Freien Ärzteschaft und dem Bundesverband der Ärztegenossenschaften (BVÄG) für diesen Weg eintreten.
Mehr Mut von seinen Kollegen forderte der Vorsitzende des Bayerischen Hausärzteverbandes (BHÄV), Dr. Wolfgang Hoppenthaller. Sie hätten bei einem kollektiven Systemausstieg ein geringeres Risiko als bei einer Praxisgründung. In dem jetzigen System hätten die Ärzte ohnehin keine Perspektive mehr.
MEDI hatte auch die Patientenvertreterin Renate Hartwig zu der Informationsveranstaltung zum Systemausstieg eingeladen. Sie forderte die Teilnehmer auf, für den Erhalt des freien Arztberufes zu kämpfen. Die Patienten würden sich in schwierigen Situationen freie Ärzte als Partner wünschen.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst Sonderausgabe 9.11.2007 Nr. 87/2007, 2-3
Drei Verbände schaffen Vertragsdach
Medi, Ärztegenossenschaften und NAV wollen sich als Verhandlungspartner auf der Bundesebene positionieren
Medi, Ärztegenossenschaften und der NAV Virchowbund wollen auf Bundesebene ein neues Dach bilden, unter dem sie mit Krankenkassen über bundesweite Versorgungsverträge verhandeln. Diese Absicht bekräftigten die Vorstände der drei Organisationen bei einem Treffen.
Die Kooperation hat sich aus der Allianz der Ärzteverbände herausgebildet, in der bereits über eine gemeinsame Vertragswerkstatt diskutiert wurde. Andere an der Allianz beteiligten Verbände machen aus unterschiedlichen Gründen vorerst nicht mit.
Quelle: Ärzte Zeitung 1.11.2007
Gesundheitspolitik: Standortbestimmung bei der CDU/CSU
In einem Interview mit dem "Deutschen Ärzteblatt" hat der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Zöller, seine Positionen zu verschiedenen aktuellen Streitpunkten in der Regierungskoalition dargestellt.
Bemerkenswert sind auch die Äußerungen des stellv. Fraktionsvorsitzenden zur Vergütungsreform im ärztlichen Bereich. Klar sei, so formuliert er, dass die Honorare der Ärzte deutlich aufgestockt werden müssen. "Da müssen mindestens zwei bis drei Milliarden Euro mehr drin sein", so Zöller. Von der Politik sei dies ausdrücklich gewünscht.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst, 5.11.2007, Nr. 85/2007, 9
Mehr als 80.000 neue GKV-Mitglieder
Gesundheitsministerium legt Zahlen vor / Folge der Versicherungspflicht seit 1. April
Seit dem Start der Gesundheitsreform am 1. April sind mehr als 80.000 Menschen in Deutschland neu bei den gesetzlichen Krankenkassen versichert.
Die Zahl der gesetzlichen Krankenkassen ist nach Angaben Vaters von 242 zum Jahresbeginn auf 236 zurückgegangen.
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hält grundsätzlich zwischen 30 und 50 Krankenkassen in Deutschland für ausreichend. Das hatte sie während der Reform-Verhandlungen im vergangenen Jahr deutlich gemacht.
Quelle: Ärzte Zeitung 2.11.2007
eGK: Mehrheit will sie nutzen
Die Mehrheit der Deutschen will die elektronische Gesundheitskarte (eGK) nutzen.
Das hat eine repräsentative Umfrage von Forsa ergeben. 93 % der Bundesbürger wollen ihre medizinischen Daten auf der neuen Karte speichern lassen.
Nur 5 % der Deutschen würden die neuen Möglichkeiten der eGK ablehnen, 2 % seien unsicher. Die Zustimmung zur Gesundheitskarte sei deutschlandweit gleichermaßen hoch. Einig seien sich die Befragten auch bei der Art der hinterlegten Informationen. Groß sei das Interesse besonders an Notfalldaten wie der Blutgruppe. Insgesamt 90 % der Deutschen wollen sie speichern. Bei Impfungen seien es 84 %, bei Medikamenten 78 %, bei Rezepten 66 % und bei Erkrankungen 62 %.
Forsa hatte im Auftrag des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) 1.001 Bürger ab 18 Jahren befragt.
Nach Angaben des BITKOM ist die flächendeckende Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte für das zweite Quartal 2008 vorgesehen. Im ersten Schritt bleibe alles wie bisher, die einzige sichtbare Änderung sei ein Lichtbild im Zusammenhang mit der Chipkarte. Erst beim weiteren Ausbau des Systems solle es möglich sein, medizinische Daten zu speichern. Jeder Einzelne könne dann individuell entscheiden, welche Informationen auf der neuen Karte hinterlegt sind und welcher Arzt sie nutzen darf.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst, 1.11.2007, Nr. 84/2007, 9
BGH: Ärztliche Privatrechnungen bleiben in gewohnter Höhe
Die Arztrechnungen für die 8,5 Millionen Privatversicherten in Deutschland bleiben in bisheriger Höhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies am Donnerstag einen Versuch zurück, die Honorare der bundesweit 127.000 niedergelassenen Ärzte um gut 20 Prozent zu drücken. Alle Beteiligten hätten über Jahre gewusst, wie die Ärzte abrechnen, erklärte der BGH zur Begründung. Und einen bestimmten Wert schreibe die Gebührenordnung nicht vor. (AZ: III ZR 54/07)
Privatrechnungen machen gut 20 Prozent der Honorare der niedergelassenen Ärzte aus. Grundlage ist dabei die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die bestimmte Basiswerte für die verschiedenen medizinischen Leistungen enthält. Abgerechnet werden aber höhere Werte: Als "Regelhöchstsatz" für ärztliche Leistungen gilt der 2,3-fache Basiswert. Nur in besonders zu begründenden Fällen darf bis zum "Höchstsatz" des 3,5-fachen Basiswerts abgerechnet werden.
Tatsächlich werden nach Angaben des PKV-Verbandes 86,5 Prozent aller Leistungen zum 2,3-fachen Basiswert abgerechnet und 8,1 Prozent sogar darüber. So war im konkreten Fall auch ein Augenarzt bei einer Operation des Grauen Stars verfahren. Dem Patienten kam die Rechnung über knapp 2.000 Euro zu hoch vor und er zog vor Gericht. Vor dem Landgericht Hamburg bekam er noch Recht: Durchschnittlich schwierige Leistungen dürften nicht mit dem "Regelhöchstsatz", sondern nur mit einem Wert zwischen dem 1,0 und dem 2,3-fachen abgerechnet werden, höchstens mit dem 1,8-fachen Basiswert.
Dem widersprach nun der BGH: Die Abrechnung nach einem Mittelwert sei in der GOÄ nicht vorgesehen. Zudem sei die Abrechnungspraxis der Ärzte der Bundesregierung als Verordnungsgeber "seit vielen Jahren bekannt". Dennoch habe sie die GOÄ nicht verändert. Ärzten sei bislang für Liquidationen bis zum Höchstsatz keine Begründung abverlangt worden. Deshalb sei es "offenbar nicht gewollt" und auch "nicht praktikabel", dass der für eine durchschnittliche Leistung angemessene Faktor ermittelt werde, befand der BGH.
Allerdings dürften Ärzte ihre Leistungen "nicht schematisch mit dem Höchstsatz der Regelspanne berechnen", betonten die Bundesrichter. Die Mediziner müssten sich "bei einfachen ärztlichen Verrichtungen im unteren Bereich der Regelspanne bewegen".
Quelle: ddp/afp/aerzteblatt.de 8. November 2007
PKV: Umsetzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes für alle Verträge
Die Umsetzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) führt in der privaten Krankenversicherung (PKV) dazu, dass die Beiträge der Frauen sinken und die der Männer steigen.
Die Kosten für Schwangerschaft und Entbindung müssen gleichmäßig auf die männlichen und weiblichen Versicherten eines Tarifs verteilt werden. Dies gilt zwingend für alle Versicherungsverträge ab dem 22. Dezember 2007. Bestehende Verträge können bis zum 1. Januar 2008 umgestellt werden.
Alle PKV-Unternehmen wollen auch die bestehenden Verträge sofort umstellen, um so eine verwaltungsaufwändige und kostenintensive Trennung in Alt- und Neubestände zu vermeiden.
Die durchschnittliche Prämienerhöhung für Männer werde voraussichtlich 3 % betragen, wobei es in einzelnen Tarifen aufgrund der genannten Faktoren zu Abweichungen nach oben und unten kommen könne.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst, 5.11.2007, Nr. 85/2007, 5 – 6
Bundessozialgericht: Keine Leistungspflicht bei Krankentransport aus religiösen Gründen
Die durch das Grundgesetz gewährleistete Freiheit des Glaubens führt nicht dazu, dass die religiös motivierte Ablehnung von Bluttransfusionen einer medizinisch notwendigen Verlegung des Versicherten von einem Krankenhaus ins andere gleichzustellen ist.
Mit dieser Entscheidung hat das Bundessozialgericht (BSG) die Revision eines GKV-Versicherten zurückgewiesen. Der Kläger gehört der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovasan. Er wurde wegen einer Herzerkrankung in Augsburg in ein Krankenhaus aufgenommen. Dort wurde eine Notfalloperation für erforderlich, jedoch nicht für durchführbar gehalten, weil der Patient einer Gabe von (Fremd-)Blutprodukten nicht zustimmte.
Das Krankenhaus-Verbindungskomitee der Zeugen Jehovas veranlasste, dass der Versicherte mit einem Hubschrauber nach Fulda gebracht wurde, wo er erfolgreich operiert wurde. Der Rechtsstreit bezog sich auf die Kostenerstattung einer selbst beschafften Kassenleistung (§ 13 Abs. 3 SGB V).
Das BSG stellt in der Begründung seiner Entscheidung fest, dass der Versicherte in Augsburg nach den Regeln der ärztlichen Kunst hätte behandelt werden können. Einer Verlegung nach Fulda bedurfte es aus medizinischen Gründen nicht. Die durch das Grundgesetz gewährleistete Freiheit des Glaubens führe nicht dazu, dass die von Zeugen Jehova religiös motivierte Ablehnung von Bluttransfusionen einer medizinisch notwendigen Verlegung gleichzustellen ist (Az.: B 1 KR 11/07 R).
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst, 5.11.2007, Nr. 85/2007, 12-13
Qualitätsmanagement als Chef-Projekt
Fachspezifisches System für internistische Praxen steht jetzt zur Verfügung / Weiterentwicklung von QEP
Gut zwei Jahre haben die niedergelassenen Ärzte noch Zeit: Dann muss jede Praxis ein Qualitätsmanagement eingeführt haben. Experten halten es für denkbar, dass Praxen künftig mehr Honorar bekommen, wenn sie bestimmte Qualitätsstandards erfüllen.
Niedergelassene Ärzte brauchen aber nicht nur ein Qualitätsmanagement für die Praxis. Sie sollten auch über die Qualität von Kliniken informiert sein, damit sie ihre Patienten beraten können. "Der niedergelassene Arzt wird als Berater des Patienten bei der Wahl einer Klinik in Zukunft noch wichtiger", sagte Professor Hans-Konrad Selbmann, Präsidiumsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinischer Wissenschaftlicher Fachgesellschaften (AWMF). Krankenhäuser unterschätzten diese Rolle der niedergelassenen Ärzte noch, so Selbmann.
Quelle: Ärzte Zeitung 2.11.2007
Ohne Dokumentation droht Honorarverlust
Gegen den erbitterten Widerstand vieler Ärzte ist vor einigen Jahren die Diagnosenverschlüsselung nach ICD-10 eingeführt worden. Die Verschlüsselung bedeutete damals für die Kollegen Mehrarbeit, und das hat sich bis heute trotz aller Unterstützung durch die Software nicht geändert. Zusätzliches Honorar hat es für die zusätzliche Arbeit nicht gegeben.
Manche Ärzte haben deshalb versucht, den Aufwand bei der Verschlüsselung so gering wie möglich zu halten, und gehen daher nicht allzu sehr in die Tiefe.
Spätestens jetzt ist die Zeit gekommen, sich von dieser Taktik zu verabschieden. Denn die Morbidität der Versicherten - auf Deutsch, die bei den Patienten diagnostizierten Krankheiten - wird in Zukunft der entscheidende Faktor für die Honorarhöhe sein. Nur über die Diagnoseschlüssel in den KV-Abrechnungen lässt sich die Morbidität nachweisen - und nur über die dokumentierten Diagnosen können die Vertragsärzte Mehrbedarf anmelden und so zu einem höheren Honorar kommen. Wichtig ist: Auf die Dokumentation kommt es schon 2008 an, auch wenn erst 2009 mehr Honorar fließen soll. Denn 2008 wird die Maßgröße für die Folgejahre.
Quelle: Hauke Gerlof. Ärzte Zeitung 8.11.2007
Hintergrund: Deutsche Ärzte im Fokus der Schweizer Reformdebatte
"Deutsche schnappen Schweizern die Arztpraxen weg" und "Deutsche Ärzte stehen Schlange" - solche Schlagzeilen sind derzeit in Zeitungen des Nachbarlandes zu lesen. Hintergrund: Der Zulassungsstopp für Ärzte aus der EU läuft im Juli 2008 aus. "Die Berufstätigkeit von Deutschen in der Schweiz ist für die Presse ein lockendes Thema", sagt Dr. Peter Studer vom Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärzte (VSAO) in Bern. Zu Klagen gebe es aber keinen Anlass. Die Zusammenarbeit von Deutschen und Schweizern klappe problemlos.
Nach Berichten in der "Neuen Luzerner Zeitung" haben allein im Kanton Luzern mehr als zehn Prozent der 844 Ärzte mit Praxisbewilligung oder leitender Funktion in Spitälern einen deutschen Pass. Die Zahlen werden allerdings nicht nach Praxen und Kliniken aufgeschlüsselt.
Fakt ist: Die meisten Ärzte aus dem Ausland arbeiten in Kliniken. Seit über fünf Jahren gibt es einen Zulassungsstopp, das heißt, neue Praxen können nur noch in Ausnahmefällen eröffnet werden, etwa wenn aus Altersgründen ein Praxisnachfolger gesucht wird. Damit sollten ursprünglich vor allem Ärzte aus der EU daran gehindert werden, sich in der Schweiz niederzulassen. Doch auch für junge Schweizer Ärzte ist es aufgrund der Regelung schwierig, eine eigene Praxis zu eröffnen. Ärzteverbände warnen deshalb vor einem drohenden Ärztemangel.
Stichwort: Deutsche Ärzte in der Schweiz
Wer sich im Nachbarland mit einer Praxis niederlassen will, hat nur dann eine Chance, wenn aus Altersgründen ein Nachfolger gesucht wird. Die deutsche Agentur "Med-Börse" (http://www.kwp-consult.de) hat solche Praxen - oft in ländlichen Regionen - immer mal wieder im Angebot. Ärzte aus Deutschland sind in der Schweiz vor allem in Kliniken willkommen. Weiterbildungsstellen werden im Nachbarland nur mehrere Jahre im Voraus vergeben. Deutsche Ärzte haben meist dann eine Chance, wenn sie kurzfristig einspringen können, wenn ein anderer Kollege ausfällt. Für deutsche Ärzte verlockend sind die geregelte 50-Stunden-Woche und die Vergütungssituation an Kliniken. Beispielsweise können Überstunden als Urlaub abgegolten werden.
Quelle: Sabine Schiner. Ärzte Zeitung 5.11.2007
Prof. Dr. Jost Brökelmann, Redakteur BAO-MAO-Aktuell
Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V. – BAO
Präsident Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg
Vereinsregister VR 6346
Managementgesellschaft Ambulantes Operieren – MAO
Sterntorbrücke 1, D-53111 Bonn
Tel.: 0228-692423, Fax: 0228-631715
E-Mail: baobonn@t-online.de oder maobonn@t-online.de
Internet: http://www.operieren.de oder http://www.mao-bao.de