25.05.07: BAO-MAO-Aktuell

BAO-MAO-Aktuell; Nr. 18/07, vom 25. Mai 2007
Nachrichten für Ambulante Operateure und Anästhesisten

Gesetzliche Krankenversicherung

Bundeskartellamt: Krankenkassen sind öffentliche Auftraggeber
Die 1. Vergabekammer des Bundes hat mit Beschluss vom 9. Mai 2007 entschieden, dass die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) öffentliche Auftraggeber sind.
Sie müssten dementsprechend bei der Beschaffung von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen das Kartellvergaberecht und die Verdingungsordnungen für Bauleistungen (VOB/A), Leistungen (VOL/A) und freiberufliche Leistungen (VOF) beachten, wenn der Auftragswert die gesetzlich festgelegten Schwellenwerte überschreitet.
Mit dieser richtungweisenden Entscheidung werden die GKV-Kassen in einem weiteren Bereich dem geltenden Kartellrecht unterworfen. Bei Liefer- und Dienstleistungen liegt der Schwellenwert für die notwendige Ausschreibung bei 211.000 Euro, bei Bauaufträgen bei 5.278.000 Euro.
Aufträge müssen im Regelfall öffentlich ausgeschrieben werden, bevor einem Anbieter der Zuschlag erteilt wird. Dabei muss der Anbieter zum Zuge kommen, der das wirtschaftlichste Angebot gemacht hat.
Für die Einordnung als öffentlicher Auftraggeber durch die Vergabekammer des Bundes war, so teilt das Bundeskartellamt mit, insbesondere maßgeblich, dass die GKV-Kassen aus öffentlichen Mitteln finanziert werden.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst, 21. Mai 2007, Nr.38/2007, 9-10

Alle Krankenkassen unter einem Dach
In der Geschichte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist gestern ein neues Kapitel aufgeschlagen worden. Mit der Wahl eines Verwaltungsrates haben die 241 Krankenkassen den ersten Schritt zur Gründung des Spitzenverbandes Bund getan. Er wird als Körperschaft des öffentlichen Rechts künftig alle Kollektivverträge für die Kassen abschließen. Dem Spitzenverband Bund kommt somit auch eine entscheidende Rolle bei der für die Vertragsärzte wichtigen Honorarreform zu.
Diese Organisationsreform der Krankenkassen ist ein wichtiger Bestandteil des Wettbewerbsstärkungsgesetzes (WSG), das am 1. April in Kraft getreten ist.
Das bedeutet aber, dass die Rolle der kassenartenspezifischen Verbände entwertet wird - mit ein Grund dafür, warum die Selbstverwaltungen der Kassen im Herbst letzten Jahres Sturm gegen die Reform liefen. Der Gesetzgeber kam den Kassen insoweit entgegen, als er es für die Landesebene bei der kassenartenspezifischen Verbändeorganisation beließ.
Für die Bundesebene hat er jedoch die Bildung eines Spitzenverbandes Bund der GKV vorgeschrieben. Die bisherigen Spitzenverbände, mit Ausnahme des VdAK Körperschaften des öffentlichen Rechts, werden im nächsten Jahr Gesellschaften bürgerlichen Rechts, also normale Vereine.
Quelle: Ärzte Zeitung 22.05.2007

KBV Quo vadis? Köhler zur Zukunft der KVen
Mit einer ungewöhnlich kämpferischen Rede überraschte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Köhler, die Delegierten und Besucher der Vertreterversammlungam 14. Mai 2007 in Münster. Er wies die Delegierten und Vorsitzenden der Landes-KVen darauf hin, dass sich das KV-System im Wettbewerb befinde und es jetzt entscheiden müsse, in welche Richtung die Reise gehen solle. Hierzu wird derzeit eine heftige und zum Teil auch scharfe Debatte geführt, die Köhler ungewöhnlich deutlich als "Funktionärsdebatte, die mit dem Wohl und dem Interesse unserer Mitglieder vor Ort nur noch sehr wenig zu tun hat" beschrieb. "Es ist eine Diskussion darüber, wie sich das Verhältnis von KBV und KVen untereinander und zu den Berufsverbänden in Zukunft gestaltet. Vor allem das Verhältnis von KBV/KV und Hausärzteverband muss dringend geklärt werden. Denn der Hausärzteverband reklamiert für sich eine Art Alleinvertretungsanspruch der Hausärzte. Den hat er aber nicht! Seine politische Forderung nach einer Hausarzt-KV ist aus guten Gründen abgelehnt worden. Hausärzte sind und bleiben unsere Pflichtmitglieder und haben einen Anspruch darauf, von den KVen und der KBV genauso gut vertreten und behandelt zu werden wie die Fachärzte und die Psychotherapeuten."
Er warnte im Weiteren vor der Gefahrdes Verlustes der freiberuflichen Tätigkeit in der Niederlassung. Sollte es nicht gelingen, die ambulante vertragsärztliche Versorgung aufrecht zu erhalten, drohten Kapitalgesellschaften dieses Feld zu übernehmen. Ökonomische Interessen wären dann den Patienteninteressen vorgeschaltet. "Deswegen müssen und werden wir alles daran setzen, den freiberuflich niedergelassenen Vertragsarzt in der Haus- und der Facharztpraxis zu erhalten und zu stärken. Das ist die Aufgabe der KBV, der KVen, der Berufsverbände und der freien Verbände. Dieser Aufgabe dienen wir nicht, indem wir uns untereinander Konkurrenz machen."
Quelle: Facharztbrief 06/2007 18.05.07

Politische Weichenstellung - Ärzte sind gefragt
Die kommende Bundestagswahl wird nach Meinung von Professor Fritz Beske entscheidende Weichenstellungen für das deutsche Gesundheitswesen bringen. Den ärztlichen Verbänden rät er schon heute zur Entwicklung von Konzepten, mit denen das bestehende Gesundheitswesen fortgeführt werden kann.
Nach Ansicht Beskes bestehen gute Chancen, dass die Ärzte intern abgestimmte Vorschläge abliefern. Denn die Proteste des vergangenen Jahres haben nach Beobachtung des Kieler Gesundheitsökonomen zu einer Annäherung aller ärztlichen Gruppierungen geführt. Auf Interesse könnte ein ärztliches Konzept nach Ansicht Beskes besonders bei Gesundheitspolitikern der CDU und FDP stoßen. Ein weiterhin von SPD-Ministerin Ulla Schmidt geführtes Gesundheitsressort wird sich nach Einschätzung Beskes dagegen auch künftig kaum von ärztlichen Vorschlägen leiten lassen. Nach seiner Beobachtung haben alle gesetzlichen Änderungen in der Schmidt-Ära dem Ziel, ein staatlich kontrolliertes Gesundheitswesen ohne freiberufliche Ärzte zu schaffen, gedient. "Jeder Schritt führte in diese Richtung", sagte Beske.
Quelle: Ärzte Zeitung 22.05.2007

Beschlussprotokoll des 110. Deutschen Ärztetages vom 15. – 18. Mai 2007 in Münster
Auszüge
1.Erste Bewertung nach Einführung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes:

Das Gesetz sieht eine weitere Aushöhlung des Sicherstellungsauftrags der Kassenärztlichen Vereinigungen und die Förderung von besonderen selektiven Verträgen zwischen Krankenkassen und Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern und anderen vor. Der im Patienteninteresse notwendige Schutz zur Wahrung der beruflichen Unabhängigkeit der Angehörigen der Heilberufe geht auf diese Weise verloren. Die langsame Liquidation der Selbstverwaltungskörperschaftenwird eingeleitet.
- Über Wahltarife und selektive Verträge entstehen unterschiedliche Sektoren der Patientenversorgung und eine Mehrklassenmedizin. Der vermeintliche Fortschritt, den dieses "Wettbewerbsmodell" bringen soll, wird nicht eintreten:
Die im Patienteninteresse gebotene Versorgungssicherheit und Gleichmäßigkeit der Versorgung in räumlicher Nähe und entsprechender Qualität wird auf diese Weise nicht bewirkt werden.
- Durch verschiedene Regelungen wird bewirkt, dass die ärztliche Berufsausübung, die auf den Eckpfeilern der Professionalität und Therapiefreiheit beruht, in die Enge staatsbeeinflusster Programm- und Weisungsmedizin gerät, die dazu beiträgt, dass die Gesundheitsversorgung nicht mehr den Patienteninteressen entspricht. Der jetzige Trend zur Staatsmedizin wird das nach unserer Verfassung und sozialen Erfahrung erwartbare Versorgungsniveau sichtbar und nachhaltig unterschreiten.
- Die Einführung des GKV-gleichen Basistarifs in die private Krankenversicherung ist ein weiterer Eingriff in die Entscheidungsfreiheit des Bürgers zur Absicherung im Krankheitsfall.

4. Qualitätssicherung
Von entscheidender Bedeutung ist die Mitwirkung der Bundesärztekammer bei der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung:
Ein im Vergabeverfahren zu findendes "fachlich unabhängiges Institut" soll vom Gemeinsamen Bundesausschuss beauftragt werden mit der - Entwicklung sektorenübergreifender Qualitätsindikatoren,
- Beteiligung an der Durchführung der einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung,
- Dokumentation der einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung,
- Veröffentlichung der Ergebnisse der Qualitätssicherung.
"… (2) Haben sich Versicherte eine Krankheit durch eine medizinisch nicht indizierte Maßnahme, wie zum Beispiel eine ästhetische Operation, eine Tätowierung oder ein Piercing, zugezogen, hat die Krankenkasse die Versicherten in angemessener Höhe an den Kosten zu beteiligen und das Krankengeld für die Dauer dieser Behandlung ganz oder teilweise zu versagen oder zurückzufordern."

5. Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
– Konvergenz der Privaten Krankenversicherung (PKV)
Sämtliche Regelungen führen zu einer Schwächung bzw. zu einer Zerstörung der PKV. Entscheidend ist die Zahl der Versicherten, welche den Basistarif wählen oder in den Basistarif gezwungen werden. Je größer die Zahl, umso stärker die Belastung der Bestandsversicherten, da die Prämien des Basistarifs GKV-Höchstbeiträge nicht überschreiten dürfen, was zu einer mittelbaren Subventionierung führt. Das System ist zudem darauf angelegt, die Vergütungssysteme – Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM) – mit dem Ziel der Nivellierung der Privathonorare anzugleichen.
Erodiert die PKV, bedeutet dies nicht nur einen Verlust für unser Gesundheitswesen durch den Wegfall des einzig nachhaltig finanzierten kapitalgedeckten Versicherungsmodells, einer Referenzgröße für die Qualität der medizinischen Versorgung, sondern auch erhebliche Einnahmeverluste für die Ärzte in Krankenhaus und Praxis aus Privatbehandlung.
Die Ärzteschaft muss sich daher strategisch positionieren und dabei folgende Ziele verfolgen:
.. Die Eigenständigkeit der GOÄ als Referenzgebührenordnung muss erhaltenbleiben.
.. Die Privatliquidation für wahlärztliche Leistungen im Krankenhaus muss gewährleistet bleiben.
.. Die Attraktivität der privaten Krankenversicherung als Vollversicherung ist zu wahren.
Der 110. Deutsche Ärztetag fordert daher die Realisierung der Reform-Eckpunkte des 109. Deutschen Ärztetages zur Weiterentwicklung der GOÄ. Die Realisierung des GOÄ-Konzeptes der Bundesärztekammer auf dieser Basis muss zügig fortgesetzt werden mit dem Ziel, ein eigenständiges Konzept zur Sicherung einer angemessenen Vergütungsgrundlage für ärztliche Leistungen in Krankenhaus und Praxis.
Aus alledem folgt, dass in einigen Jahren das deutsche Gesundheitssystem vorherrschend Züge eines staatlichen Gesundheitsdienstes haben wird. Alle zuvor genannten Einzelelemente stellen ein legislatives Virenprogramm zur Zerstörung des freiheitlichen Betriebssystems unseres Gesundheitswesens dar. Es ist festzustellen, dass das durch die Grundrechte der Patienten angelegte Schutzprogramm zur Sorge im Krankheitsfall durch dieses zukünftige Gesundheitssystem nicht verwirklicht werden kann.

2. Gesundheitspolitische Strategien der Ärzteschaft
Auf Antrag des Vorstands der Bundesärztekammer (Drucksache I-02) beschließt der 110. Deutsche Ärztetag:
Ziel der Weiterentwicklung unseres Gesundheitswesens muss es sein, eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung mit chancengleichem Zugang und Teilhabe aller am medizinischen Fortschritt auch weiterhin unter den schwieriger werdenden Rahmenbedingungen sicherzustellen.
Obwohl die Gesundheitsreformen in immer kürzer werdenden Intervallen aufeinander folgen, ist es dem Gesetzgeber bisher nicht gelungen, überzeugende Lösungsansätze auf die neuen Herausforderungen der demographischen und wirtschaftlichen Entwicklung zu finden.
Vor diesem Hintergrund bittet der Deutsche Ärztetag die Bundesärztekammer, ein aktuelles gesundheitspolitisches Programm zu entwickeln, das dem 111. Deutschen Ärztetag 2008 in Ulm zur Verabschiedung vorgelegt werden soll.
Reformvorschläge:
.. Für eine nachhaltige Finanzierung des Gesundheitswesens
.. Für einen Wettbewerb der Systeme
.. Solidarität statt Risikoselektion
.. Abrechnungsklarheit durch Modernisierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
.. Budgetierung endlich abschaffen
.. Wohnortnahe Krankenhausversorgung sicherstellen
.. In Weiterbildung investieren
.. Sektorübergreifende Qualitätssicherung ärztlicher Leistungen ausbauen
.. Transparenz Individueller Gesundheitsleistungen
.. Qualitätsgesicherte Prävention fördern
.. Vertraulichkeit und Datensicherheit wahren
.. Patientensicherheit durch Fehlerprävention verbessern
.. Den Patient-Arzt-Dialog stärken
.. Freiberuflichkeit und Therapiefreiheit verteidigen
.. Für eine sektorübergreifende Zusammenarbeit
.. Entwicklung von Prioritäten durch Einrichtung eines Gesundheitsrates

2. Elektronische Gesundheitskarte (eGK)
Auf Antrag von Prof. Dr. Kahlke, Frau Dr. Lutz, Frau Dr. Ende, Dr. Scheffzek und Dr. Brunngraber (Drucksache V-35) fasst der 110. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:
Viele Ärztliche Berufsverbände, Kassenärztliche Vereinigungen und Landesärztekammern haben sich mit der geplanten Einführung der Elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und den Auswirkungen auf die Grundlagen der ärztlichen Berufsausübung und auf das Selbstbestimmungsrecht der Patientinnen und Patienten befasst.
Die zahlreichen Gründe für eine zunehmende Ablehnung der eGK aus der Ärzteschaft kann von den Initiatoren dieses Vorhabens in Politik und Wirtschaft nicht einfach ignoriert werden.
Den Ärztinnen und Ärzten geht es bei ihrem Widerstand gegen die Einführung der eGK nicht um materielle Interessen, sondern um die Sicherung ihres ärztlichen Entscheidens und Handelns in einem von Vertrauen geprägten Verhältnis zu ihren Patientinnen und Patienten.
  Vor diesem Hintergrund fasst der 110. Deutsche Ärztetag den folgenden Beschluss:
Mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte sollen die Weichen für eine grundlegende Modernisierung der Kommunikation im Gesundheitswesen gestellt werden. Diese politisch gewollte Maßnahme ist in vielen ihrer Konsequenzen bis heute unklar und hätte gravierende Auswirkungen, weil
.. das Arzt-Patienten-Verhältnis durch die Speicherung sensibler Patientendaten in zentralen Rechnern schwer beschädigt oder sogar zerstört wird;
.. die Patienten mit Hilfe des elektronischen Rezeptes in Risikoklassen eingeteilt werden können, die ihnen womöglich ein ganzes Leben lang anhaften und sie bei der Erlangung von Versicherungsverhältnissen benachteiligen;
.. der Zugriff auf die Daten und deren Missbrauch durch Dritte nicht sicher zu verhindern sind;
.. es keinen belegbaren medizinischen Nutzengibt;
.. die Handhabung unserer Praxisabläufe erheblich behindert wird;
.. die Kostendieser milliardenschweren Entwicklung auf Patienten und Ärzte abgewälzt werden.
Im Interesse eines verantwortungsbewussten ärztlichen Entscheidens und Handelns für die Patientinnen und Patienten und zum Schutz ihrer Daten lehnt der 110. Deutsche Ärztetag die Einführung einer Elektronischen Gesundheitskarte in der bisher vorgestellten Form ab und fordert die Einrichtung eines Tagesordnungspunktes auf dem 111. Deutschen Ärztetag, um die Einflüsse der Telematik auf unsere ärztliche Berufstätigkeit zu behandeln.

3. Das Projekt "Elektronische Gesundheitskarte" (eGK) braucht einen kompletten Neustart
Auf Antrag von Frau A. Haus und Herrn F. Stagge (Drucksache V-65) fasst der 110. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:
Der Deutsche Ärztetag lehnt die Einführung der Gesundheitskarte in der derzeit geplanten Form ab. Er fordert die Politik auf, das Projekt unter Beachtung der Bedingungen der Ärzteschaft völlig neu zu konzipieren.
Begründung:
Eine Elektronische Gesundheitskarte (eGK) kann für die deutsche Ärzteschaft nur unter folgenden Bedingungen akzeptabel sein:
.. Sie muss von Anfang an wirklichen medizinischen Nutzen haben und darf die Handlungsabläufe in Klinik und Praxis nicht verkomplizieren. Weder Ärzte noch Patienten haben etwas von einer E-Card, die im Gegensatz zu den vollmundigen Ankündigungen vorerst keine Speicherfunktion für Untersuchungsergebnisse und Krankengeschichte hat. Ebenso wenig helfen Sicherungsprozesse, deren Anwendungen alle Einsparungen an Bürokratie wieder wettmachen.
.. Die Datenhoheitdes Patienten muss unter allen Umständen unantastbar bleiben, nicht nur rechtlich, sondern auch physisch.
Ein zentralserverbasiertes System, wie das geplante, weckt viele Begehrlichkeiten.
Selbst wenn es möglich wäre, es vor dem Zugriff Unbefugter effektiv zu schützen, was zumindest zur Zeit noch ein völlig ungelöstes Problem darstellt, ist auch die Möglichkeit nachträglich legalisierter Zugriffe für die Ärzteschaft inakzeptabel. Wir haben keine Garantie, dass nicht z. B. zukünftig Kassen zum gezielten "Management" ihrer Mitglieder Zugang zu deren intimen Daten erhalten.
Es ist dem Arzt-Patienten-Verhältnis nicht zuzumuten, bereits heute Daten zu sammeln, die später so missbraucht werden können.
.. Die Einführung muss für Praxen und Krankenhäuser kostenneutral erfolgen.
Die Höhe der durch die Gesundheitskarte zu erzielenden Kostenersparnis ist derzeit kaum berechenbar. Die gematik geht von einer positiven Bilanz erst in einer Zehn-Jahres-Betrachtung aus. Selbst dann werden die Einsparungen voraussichtlich zum allergrößten Teil den Krankenkassen zugute kommen, während ein Großteil der Gestehungs- und Betriebskosten des Systems den Ärzten überlassen bleiben soll. Diese haben auch nach zehn Jahren nach derselben Prognose keine Chancen auf eine positive Kostenbilanz, sondern einen Verlust im Milliardenbereich. Es gibt keinen Grund für diese Umverteilung zu Lasten der Ärzte. Sie werden sich nicht zwingen lassen, Geld für etwas auszugeben, das anderen Profit bringt.
Solange nicht alle diese Kriterien ohne wenn und aber erfüllt sind – und derzeit liegt die Nichterfüllung bereits im gesamten Konzept begründet – kann die Elektronische Gesundheitskarte keine Zustimmung der Ärzteschaft finden.

6. Elektronische Gesundheitskarte – Datensicherheit
Auf Antrag von Dr. Dreyer, Dr. Berson und Dr. Schäfer (Drucksache V-112) fasst der 110. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:
Zur Wahrung der Unabhängigkeit ist zu fordern, dass die Elektronische Gesundheitskarte plattformunabhängig auf allen gängigen Betriebssystemen zu verwenden sein muss.
Im Rahmen der geplanten Vorratsdatenspeicherung sowie geheimen Datenzugriffsversuchen, z. B. durch den Bundestrojaner, ist auf den Ausschluss ärztlicher EDV-Systeme zu achten.

5. Aushöhlung der Gesetzlichen Krankenversicherung führt zur Zwei-Klassen-Medizin
Auf Antrag von Dr. Jonitz, Dr. Wyrwich, Frau Prof. Dr. Braun und Dr. Fitzner (Drucksache V-84neu) fasst der 110. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:
Der 110. Deutsche Ärztetag verurteilt die Kampagne des Bundesgesundheitsministeriums, wonach die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte für eine Ungleichbehandlung von gesetzlich und privat versicherten Patienten verantwortlich sein sollen.
Statt mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) dafür Sorge getragen zu haben, die Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten endlich wieder auf eine solide finanzielle Basis zu stellen, droht Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt den Ärzten mit Sanktionen. Nachdem die Ministerin für ihre so genannte Gesundheitsreform von allen Seiten schärfste Kritik erhalten hat, versucht sie nun zum wiederholten Male, den Ärzten den Schwarzen Peter zuzuschieben, um von den fatalen Unzulänglichkeiten dieser Politik abzulenken. Diese Taktik ist inzwischen hinlänglich bekannt.
Der wesentliche Unterschied zwischen privater und gesetzlicher Krankenkasse ist der, dass die private Krankenkasse durch individuelle Prämien finanziert wird, die einen persönlichen Leistungsanspruch gewährleisten, die gesetzliche hingegen durch Pflichtbeiträge, die erheblichen politischen Einflussnahmen ausgesetzt sind.
Gesetzlich Krankenversicherte sind durch jahrelangen politischen Missbrauch ihrer Beiträge immer schlechter gestellt worden. Die Wiedervereinigung ist praktisch von den Sozialkassen bezahlt worden. So wurden 30 Milliarden Euro von 1995 bis 2003 zugunsten Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen, drei Milliarden Euro fließen pro Jahr als Quersubvention an die Arbeitslosenversicherung. Allein die Erhöhung der Mehrwertsteuer ab 2007 belastet die gesetzlichen Krankenversicherungen mit 600 Millionen Euro pro Jahr! "Kostentreiber im Gesundheitswesen Nummer eins ist der Staat" (Zitat Horst Seehofer, Gesundheitsminister a. D.).
Wie es um die finanzielle Ausgestaltung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bestellt ist, wird anhand der Kopfpauschalen deutlich, die die Krankenkassen pro Versichertem an die Kassenärztlichen Vereinigungen zahlen. Diese schwanken z. B. in Berlin zwischen rund 50 und 130 Euro pro Versichertem (und Mitversichertem) und Quartal. Für völlig unterschiedliche Pauschalen sollen Kassenärzte eine absolut gleiche Behandlung gewährleisten. Dies ist nicht möglich.
Die ambulante medizinische Versorgung in Deutschland gehört – immer noch – zu den besten weltweit. So landete das deutsche Gesundheitswesen bei einem Sechs-Länder-Vergleich des US-amerikanischen Commonwealth Fund, bei dem tatsächlich Kranke befragt wurden, kürzlich klar auf Platz 1 – vor Neuseeland und Großbritannien (http://www.cmwf.org/usr_doc/Davis_mirrormirror_915.pdf).
Der Blick auf die staatlich organisierten Gesundheitssysteme in Skandinavien und Großbritannien zeigt, was wirklich lange Wartezeiten und Zwei-Klassen-Medizin sind. Genau in Richtung dieser Art von Staatsmedizin bewegen wir uns mit der aktuellen Gesundheitsreform. Es wäre an der Zeit, mit der billigen Polemik in der Gesundheitspolitik aufzuhören. Stattdessen muss die Finanzierungsgrundlage des Gesundheitswesens verbessert, die Zusammenarbeit gestärkt und das Gesundheitswesen qualitätsorientiert weiterentwickelt werden.

Praxismanagement

Entschädigung Angehöriger Freier Berufe für ehrenamtliche Tätigkeit in Berufs- und Standesorganisationen
Entschädigungen, die Angehörige Freier Berufe für eine ehrenamtliche Tätigkeit in den Berufs- und Standesorganisationen erhalten, stellen in der Regel Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen i. S. des § 24 Nr. 1a EStG dar und sind deshalb insoweit als Betriebseinnahmen zu erfassen. Die durch die ehrenamtliche Tätigkeit verursachten Aufwendungen sind entsprechend als Betriebsausgaben zu behandeln.
Quelle: Facharztbrief 06/2007 18.05.07

Europa

Polens Ärzte streiken für höhere Löhne
Die polnischen Ärzte haben gestern in 200 staatlichen Kliniken mit einem unbegrenzten Streik begonnen, um Lohnerhöhungen durchzusetzen.
Wie die polnische Interessenvertretung der staatlichen Mediziner, OZZL, bekannt gab, wurden nur Patienten mit akuten Beschwerden behandelt. Die Ärzte legten landesweit die Arbeit nieder.
"Wir gehen davon aus, dass sich den Arbeitsniederlegungen bis Ende der Woche noch weitere 50 Zentren anschließen werden", sagte der Vorstandsvorsitzende der OZZL, Krzysztof Bukiel. Nach seiner Meinung sollten polnische Ärzte mit einer speziellen Fachausrichtung pro Monat mindestens 1.800 Euro, Allgemeinmediziner 1.280 Euro und Berufseinsteiger 1.100 Euro brutto verdienen.
Quelle: Ärzte Zeitung 22.05.2007

Viele Niederländer unversichert trotz Bürgerkasse
In den Niederlanden sind etwa 241.000 Bürger, 1,5 Prozent der Gesamtbevölkerung, trotz einer Pflicht zur Krankenversicherung unversichert. Das hat die amtliche Statistikbehörde des Nachbarlandes mitgeteilt.
Betroffen davon seien vor allem Ausländer oder Niederländer, die aus den früheren Kolonien stammen. Dies gelte etwa für Menschen, die aus Surinam oder den Niederländischen Antillen eingewandert sind, aber auch für Türken oder Marokkaner. Vier Prozent der Bürger aus dieser Gruppe haben keinen Krankenversicherungsschutz. Etwa die Hälfte der betroffenen Bürger ist zwischen 20 und 40 Jahre alt.
Quelle: Ärzte Zeitung 22.05.2007

Allgemeines

Hoher Krankenstand in der Hauptstadt
Die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst der Hauptstadt sind mit Abstand am häufigsten und am längsten krank. Zu diesem Ergebnis kommt die DAK in ihrem aktuellen Gesundheitsreport.
Mit fünf Prozent lag der Krankenstand der Berliner Verwaltungsangestellten im vergangenen Jahr auf demselben Niveau wie 2005. In allen anderen Branchen ging er zurück.
Quelle: Ärzte Zeitung 24.05.2007

Prof. Dr. Jost Brökelmann, Redakteur BAO-MAO-Aktuell
Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V. – BAO
Präsident Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg
Vereinsregister VR 6346
Managementgesellschaft Ambulantes Operieren – MAO
Sterntorbrücke 1, D-53111 Bonn
Tel.: 0228-692423, Fax: 0228-631715
E-Mail: baobonn@t-online.de oder maobonn@t-online.de
Internet: http://www.operieren.de oder http://www.mao-bao.de

Chirurgen Magazin + BAO Depesche

Heft 111 | Ausgabe 1 – Februar 2024
Sektorenverbindende Versorgung: Können Hybrid-DRG wirklich die verschleppte Ambulantisierung retten?
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OP-Netzwerk

2021 OP-Netzwerk | Ein Service des BAO e. V. Auf OP-Netzwerk finden interessierte Ärztinnen und Ärzte umfangreiche Informationen, hilfreiche Tipps und wichtige Anlaufstellen rund um das Thema "Ambulantes Operieren". !
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Berufsverband der Phlebologen e.V.

Der Berufsverband der Phlebologen und Lymphologen e.V.
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Helmsauer Gruppe

Persönlicher Kontakt, Vertrauen und Stabilität stehen bei uns an erster Stelle, wenn es um die Betreuung unserer Kunden geht...
+ Kompetenz aus jahrzehntelanger Erfahrung + Spezialisierung auf Ihre Bedürfnisse + Mehrwerte über exklusive Rahmenverträge
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Partner PKG

Die Deutsche Praxisklinikgesellschaft (PKG) e.V. ist ein Zusammenschluss von Operationszentren, Tages- und Praxiskliniken und medizinischen Versorgungszentren, in denen ambulante und praxisklinische Operationen durchgeführt werden.
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Partner AND

Das AND e.V. als Zusammenschluss regionaler Anästhesie-Netze und –Genossenschaften vertritt auf Bundesebene Interessen der freiberuflich tätigen und niedergelassenen Anästhesisten.
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Partner DGH

Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie
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BVASK

Der Berufsverband für Arthroskopie e. V.
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