25.07.07: BAO-MAO-Aktuell

BAO-MAO-Aktuell; Nr. 27/07, vom 25. Juli 2007
Nachrichten für Ambulante Operateure und Anästhesisten

Gesetzliche Krankenversicherung

SPD-Gesundheitsexperte: Fehlende Grundsatzdebatte – Die wichtigsten
Aufgaben stehen noch bevor

Die gesetzlichen Krankenkassen ... werden sicher – auch durch die
entsprechenden Entwicklungen auf europäischer Ebene – über kurz oder lang zu
Unternehmen.
Das GKV-WSG ist wie das Jahrhundertgesetz aus dem Jahre 2002, das
Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG), keine Reform im Sinne der Schaffung
nachhaltiger Strukturen.
Dass es sich bei dem Gesetz letztendlich um keine nachhaltige Reform,
sondern um Reparaturmaßnahmen handelt, liegt aber auch daran, dass bisher
kaum jemand bereit ist, sich der wichtigen Grundsatzdebatte über die Zukunft
unserer Sozialsysteme zu stellen. Hier fehlt eine Diskussion über so
entscheidende Themen wie
- die Grenzen unseres Wachstums und damit unseres Sozialstaates,
- die Definition einer Grundversorgung mit eigenfinanzierten Zusatzpaketen,
- eine verantwortliche und vor allem offene Rationierungs- und
Priorisierungsdebatte,
- und schließlich die Beendigung von "Überschriftendebatten" wie: "Keine
Zweiklassenmedizin", "Zurverfügungstellung von allem medizinische
Notwendigen nach dem Stand der Forschung" und Ähnliches.
Quelle: Eike Hovermann. Gesellschaftspolitische Kommentare Nr. 7/07, Juli
2007, 26-27

Doppelte Facharztschiene? Die Mär wider besseren Wissens
Im letzten Jahr hat sich daraufhin eine Gruppe fachärztlicher Berufsverbände
unter Führung des Deutschen Fachärzteverbandes (DFV) zusammen getan und beim
Institut für Gesundheits- und Sozialforschung (IGeS) und Prof. Bert Rürup
ein Gutachten in Auftrag gegeben. Letztlich lässt sich feststellen, dass es
diese "Doppelte Facharztschiene" in dem propagierten Ausmaß in Deutschland
nicht gibt.
Das deutsche Gesundheitswesen zeichnet sich dadurch aus, dass es eine
relativ hohe Anzahl niedergelassener Fachärzte gibt. Deshalb können
Patienten sehr viel ungehinderter als in anderen Gesundheitssystemen
unmittelbar fachärztliche Behandlung ansteuern.
Dies bedeutet aber nicht, dass es in Deutschland mehr Fachärzte als in
vergleichbaren Ländern gibt. So finden sich in der Schweiz auf tausend
Einwohner 2,5 Fachärzte, in Österreich sind es 2,0. Deutschland liegt
gleichauf mit England bei 1,6.
Die "Doppelte Facharztschiene" ist als Beleg dafür verwendet worden, dass es
im Gesundheitswesen zu einer kostenineffizienten Überversorgung käme.
Gemessen an anderen Ländern gibt Deutschland jedoch gar nicht so viel für
die medizinische Versorgung aus. Bekanntermaßen sind die Gesundheitsausgaben
im Vergleich zum Bruttoinlandsprodukt nicht gestiegen.
Der in Deutschland gegebene direkte Zugang zum Facharzt führt nicht zu
höheren Kosten. Die bessere Versorgung der Patienten finanziert sich aus
sich selber, nämlich aus den Einsparungen gegenüber einem reinen
Hausarztmodell, wie es in anderen Ländern praktiziert wird.
Quelle: Uwe Kraffel. Gesellschaftspolitische Kommentare Nr. 7/07 – Juli
2007, 16-17

Delegierte votieren gegen die E-Card
Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer (LÄK) Baden-Württemberg hat
am Wochenende die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte in der
bisherigen Form abgelehnt.
Die Delegierten forderten Politiker auf, das Projekt Gesundheitskarte völlig
neu zu konzipieren. Der Kartentest in Heilbronn soll allerdings weiter
laufen.
Quelle: Ärzte Zeitung 23.07.2007

Underdocs sehen E-Card als Gefahr für Einzelverträge
Die Ärzteorganisation Underdocs hat in einem offenen Brief an die Testregion
Flensburg den Ausstieg aus dem Projekt zur Erprobung der elektronischen
Gesundheitskarte gefordert.
Mit der E-Card werden nach Ansicht des Underdocs-Vorsitzenden Dr. Svante
Gehring den gesetzlichen Krankenkassen zu viele Daten zur Verfügung
gestellt, mit denen Patienten-, Behandlungs- und Arztprofile erstellt werden
können.
Quelle: Ärzte Zeitung 23.07.2007

Die elektronische Gesundheitskarte (eCard): 6 Irrtümer ihrer Befürworter
Irrtum Nr. 1:
Auf der "Gesundheitskarte" sind alle wichtigen Daten gespeichert und leicht
verfügbar.
Irrtum Nr. 2
Die Gesundheitskarte verbessert die Versorgung, weil wichtige Notfalldaten
immer sofort verfügbar sind und Leben retten können.
Irrtum Nr. 3
Durch verbesserte Arbeitsabläufe gewinnt der Arzt mehr Zeit für den
Patienten, zum Beispiel mehr Gesprächszeit.
Irrtum Nr. 4
Das elektronische Rezept erhöht die Arzneimitteltherapie-Sicherheit und
vermeidet Doppeluntersuchungen.
Irrtum Nr. 5
Die eCard verschafft den Patienten mehr Selbstbestimmung dadurch, dass sie
"Herren ihrer Daten" sind.
Irrtum Nr. 6
Die "Gesundheitskarte" spart Kosten.
Zusammenfassung aus ärztlicher Sicht:
Es gibt keine medizinische Notwendigkeit für eine bundesweite
Medizindatensammlung mit Hilfe einer "Gesundheitskarte".
Die zentrale Speicherung und Verarbeitung intimer Daten durch Institutionen
wie Kassen und Versicherungen ist abzulehnen. Ein wirklich sicherer
Datenschutz für die Daten von 80 Millionen Menschen auf Zentralservern kann
durch niemanden gewährleistet werden.
Die strafrechtlich geschützte, ärztliche Schweigepflicht darf nicht
ausgehöhlt werden.
Patienten und Ärzte müssen gemeinsam die Hoheit über ihre Daten behalten.
Alternative, moderne Kommunikations- und Kooperationsformen lassen sich auch
ohne "Gesundheitskarte" verwirklichen.
Quelle: Freie Ärzteschaft e.V., Bergstr. 14, 40699 Erkrath –
http://www.freie-aerzteschaft.de ,
http://www.busch-telefon.de/artikel/1185143309t85.pdf
#

Finanztest: Qualitätsprüfung
Die Zeitschrift "FINANZtest" hat den Service, die Kundenberatung und die
Informationen im Internet von 20 gesetzlichen Krankenkassen (GKV) getestet.
Die Ergebnisse im Überblick:

Kasse
Beitragssatz (in v.H.)
Qualitätsurteil (gesamt)
Service (35 %)
Beratung (40 %)
Inform. im Internet (25 %)
AOK Bayern
14,5
gut
gut
befried.
gut
AOK Hessen
14,9
gut
befried.
befried.
gut (1,6)
AOK Sachsen
12,9
gut
gut
gut
befried.
befried.
gut
AOK Westfalen-L.
13,8
gut
befried.
befried.
gut
Techniker-Krk.
13,5
gut
befried.
befried.
gut
AOK Nieder-S.
14,1
befried.
befried.
befried.
gut
GEK
13,9
befried.
befried.
befried.
gut
AOK Rheinl.-Hamb.
14,3
befried.
befried.
befried.
gut
BKK R+V
13,2
befried.
gut
gut
befried.
AOK-Baden-W.
14,5
befried.
befried.
befried.
gut
KKH
13,9
befried.
befried.
befried.
befried.
BEK
14,4
befried.
befried.
befried.
gut
BKK Mobil-Oil
12,9
befried.
befried.
befried.
befried.
Deutsche BKK
14,2
befried.
befried.
befried.
befried.
befried.
DAK
14,5
befried.
befried.
befried.
 
Taunus BKK
befried.
befried.
befried.
befried.
 
BKK Essenelle
befried.
befried.
befried.
befried.
 
BIG Direkt
ausreich.
ausreich.
ausreich.
ausreich.
 
BKK ATU
ausreich.
ausreich.
ausreich.
ausreich.
 
IKK Direkt
mangelh.
mangelh.
mangelh.
mangelh.
 

Quelle: FINANZtest. Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst
19.07.2007, Nr. 54/2007, 14-15

Harte Daten gegen Vorurteile
Die aktuell publizierten Gesundheitsdaten der Organisation für
Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sind gut geeignet, endlich mit lange
gepflegten Vorurteilen über das deutsche Gesundheitswesen aufzuräumen.
Erstes Vorurteil: Die deutsche Gesundheitsversorgung ist teuer. Tatsache
ist: Gemessen an den Pro-Kopf-Ausgaben liegt Deutschland im Mittelfeld aller
OECD-Länder und an zehnter Stelle - nicht wie immer behauptet wird, an
dritter Stelle. Spitzenreiter in Europa sind Luxemburg, Norwegen und die
Schweiz, aber auch Österreich, Belgien und Frankreich geben pro Kopf der
Bevölkerung mehr für Gesundheit aus.
Zweites Vorurteil: Die Kosten laufen davon. Das Gegenteil ist richtig. Seit
Anfang der 90er Jahre bis 2005 ist der Anteil der Gesamtausgaben für
Gesundheit am Sozialprodukt von 9,6 auf 10,7 Prozent gestiegen. Lediglich in
Dänemark und Schweden ist der Anstieg etwas geringer. Dabei hinkt der
Vergleich. Denn in den 90er Jahren hatte Deutschland einen einmaligen
Kraftakt zu bewältigen: im Osten innerhalb von wenigen Jahren ein marodes
Gesundheitssystem auf Weststandard zu bringen.
Was die Controller unter den Ökonomen als Erfolg werten, hat allerdings auch
seinen Preis gehabt: die anhaltende Budgetierung, eine Entwicklung zur
Discount-Medizin, eine Minderschätzung ärztlicher Leistung, die sich auch in
niedrigen Gehältern und Honoraren ausdrückt. Es gibt daher gute Gründe, die
Signale für die Medizin auf Wachstum zu stellen.
Quelle: Helmut Laschet. Ärzte Zeitung 20.07.2007

Privatversicherer

Wirtschaftliche Aufklärungspflicht bei Privatpatienten
Auch bei Privatpatienten muss der Arzt eventuell über zu erwartende
Nicht-Erstattung der Kosten durch den Kostenträger hinweisen.
Bei IGeL-Patienten muss ein schriftlicher Behandlungsvertrag geschlossen
werden, in dem auch darauf hingewiesen wird, dass die Kosten von der
Krankenkasse nicht übernommen werden können. Bei Privatpatienten ist ein
schriftlicher Behandlungsvertrag in der Regel nicht erforderlich. In
Ausnahmefällen kann aber auch bei Privatpatienten ein schriftlicher
Behandlungsvertrag mit einem Hinweis auf evtl. Nicht-Erstattung notwendig
sein.
Die Ausnahme ist dann zu sehen, wenn der Arzt begründete Zweifel hat, ob der
private Kostenträger des Patienten die Behandlung als notwendig erachtet
und/oder zu bestimmten Leistungen die Kosten erstattet. Versäumt der Arzt
dann die sog. "wirtschaftliche Aufklärung", so entfällt sein
Vergütungsanspruch gegenüber dem Patienten.
Quelle: der niedergelassene arzt 7/2007, 22

Rechtliches

Reformgesetzgebung im Gesundheitswesen verfassungsrechtlich bedenklich
Prof. Dr. Helge Sodan informiert die Vertreterversammlung der
Landesärztekammer
Die aktuelle Reformgesetzgebung im Gesundheitswesen ist verfassungsrechtlich
bedenklich. Zu dieser Einschätzung kommt Prof. Dr. Helge Sodan, Direktor des
Deutschen Instituts für Gesundheitsrecht (DIGR). Über die Gründe referierte
er bei der Vertreterversammlung der Landesärztekammer am 21. Juli in
Stuttgart.
Wie Prof. Sodan ausführte, sei schon das Gesetzgebungsverfahren als solches
nicht verfassungskonform gewesen: Der 582 Seiten umfassende Gesetzentwurf
und eine Beschlussempfehlung mit 266 Seiten und 81 Anträgen sei den
Parlamentariern viel zu kurzfristig am Abend des 30. Januar 2007 übermittelt
worden. So sei es für die Abgeordneten praktisch unmöglich gewesen, sich mit
der Materie in einer ihrer Komplexität angemessenen Weise zu beschäftigen,
bevor sie das Gesetz am 1. Februar im Gesundheitsausschuss und am 2. Februar
im Bundestag verabschiedet haben.
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes jedoch muss der
parlamentarische Gesetzgeber die "grundlegenden" "wesentlichen"
Entscheidungen selbst treffen und dürfe diese nicht der Exekutive
überlassen. Der Verfahrensablauf kollidiere mithin mit den Grundsätzen der
verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zu den Voraussetzungen wesentlicher
parlamentarischer Entscheidungen.
Anders als frühere Reformgesetze ändert das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz
(GKV-WSG) in erheblicher Weise auch Grundlagen der privaten
Krankenversicherung (PKV), wie Prof. Sodan weiter vor den Delegierten sagte.
Dies habe zu schwer wiegenden verfassungsrechtlichen Einwänden geführt. Aus
der Fülle der Regelungen griff er zwei Problemkreise heraus: Den Basistarif,
nach dem Willen des Gesetzgebers ohne Leistungsausschlüsse und
Zugangsbeschränkungen anbieten muss, und die Finanzierung der beitragsfreien
Mitversicherung von Kindern in der GKV über Steuern.
Insgesamt - so Sodans Fazit - habe der Gesetzgeber die Chance zur
Liberalisierung vertan, die Tendenz zur Staatsmedizin sei deutlich
verstärkt. Doch die GKV werde nicht dadurch saniert, dass die PKV ruiniert
werde. Zahlungsunfähige gehörten in die Sozialversicherung. Mit großer
Wahrscheinlichkeit werde es zu einer Vielzahl gerichtlicher Verfahren
kommen. So wollten einzelne Privatversicherungen gegen den Basistarif und
die Portabilität von Altersrückstellungen klagen. Höchstrichterliche
Entscheidungen durch das Bundesverfassungsgericht seien allerdings erst in
Jahren zu erwarten. Und er wage keine Prognose, wie die Entscheidung
aussehen könnte. Bisher habe das Bundesverfassungsgericht den Systemerhalt
und die finanzielle Stabilität der GKV über die Grundrechte gestellt.
Stand: 23.07.2007
http://www.aerztekammer-bw.de/05/2007_07/gesundheitsgesetzgebung.html

Einziger Fehler macht gesamte Abrechnung falsch
Wird auch nur eine einzige Leistung falsch abgerechnet, reicht das aus, um
die gesamte vom Arzt abzugebende Abrechnungs-Sammelerklärung zu Makulatur zu
machen. Das hat das Sozialgericht Stuttgart in einem jetzt bekannt
gewordenen Urteil betont.
Die für die Ärzte unerfreuliche Folge: Mehr als eine grob fahrlässig falsche
Abrechnung muss ihnen die KV nicht nachweisen. Das Honorarrisiko, heißt es
in der Urteils-Begründung, liege "auf der Seite des Arztes". Urteil des
Sozialgerichts Stuttgart, Az.: S 11 KA 6901/04
Quelle: Ärzte Zeitung 24.07.2007

Praxismanagement

Diakonie kürzt Gehälter von Ärzten
50 Prozent weniger Gehalt?
Qualifizierte Ärzte werden künftig kaum noch Interesse haben, in einem der
evangelischen Krankenhäuser zu arbeiten, warnt Professor Ingo Flenker,
Vize-Chef des Marburger Bundes Nordrhein-Westfalen/Rheinland-Pfalz (MB).
Grund seien die seit dem 1. Juli 2007 bundesweit geltenden neuen Richtlinien
für Arbeitsverträge in den Krankenhäusern des Diakonischen Werks der
Evangelischen Kirche.
Die Richtlinien sehen bei Neueinstellungen eine Absenkung der Arztgehälter
um 15 Prozent vor. Auch das Weihnachtsgeld ist betroffen: Die Ärzte erhalten
zunächst nur die Hälfte und dann sieben Monate später die zweite Hälfte -
allerdings nur, wenn die Klinik am Jahresende schwarze Zahlen geschrieben
hat.
Die Regelung komme einer 50-prozentigen Kürzung gleich, kritisiert Flenker.
"Sie stellt faktisch zudem eine Risikoverlagerung der Ergebnisse
unternehmerischer Misswirtschaft auf die Mitarbeiter dar. Eine solche
Verknüpfung gab es bisher nie."
Quelle: Ärzte Zeitung 19.07.2007

Der leitende Krankenhausarzt muss gesamtunternehmerisch handeln
These 2: Vor dem Hintergrund der steigenden Bedeutung der Ökonomie im
Bereich der stationären und ambulanten Patientenversorgung muss der Leitende
Krankenhausarzt gesamtunternehmerisch denken und handeln.
Erläuterung
Der medizinische Fortschritt und die Leistungsverdichtung zwingen zu
durchstrukturierten Organisationsformen.
Die rationelle Nutzung von Material und Personal erfordert neben der
unverzichtbaren hohen ärztlichen Qualifikation von den Leitenden Ärzten auch
organisatorische Fähigkeiten und vor allen Dingen wirtschaftliche
Kenntnisse.
Der Leitende Krankenhausarzt muss deshalb neben seinen fachlichen
Kenntnissen auch einen entsprechenden Wissenshintergrund in
Managementfragen, in Personalführung, in Ökonomie und Gesundheitspolitik
aufweisen. Sofern er dieses nicht besitzt, muss er bereit sein, sich dieses
im Rahmen einer regelmäßigen Fortbildung anzueignen und zu aktualisieren.
Der Leitende Krankenhausarzt muss auch Budgetverantwortung tragen.
Quelle: VLK modernisiert das Leitbild für den Chefarzt 2000.
http://www.vlk-online.de/files/articles/2007-05/200705_521e183375.pdf

Ärztebesprechungen – Fass dich Kurz
Ärzte könne täglich bis zu einer Stunde Besprechungszeit sparen.
Ein Tag im Leben eines (Klinik-)Arztes

Zahl (Std.)-
Pause0:07
Suchen0:09
Warten0:14
Wegezeit0:23
Besprechungen1:34
Telefon, Rückfragen1:18
Dokumentation1:48
Untersuchung0:32
Patientengespräch1:39
Gesamt7:44

Quelle: Kirsten Gaede. kma 07/07, 52-55

Europa

Großbritannien: Wütende Assistenzärzte
Tausende britische Assistenzärzte bangen in diesen Tagen: Entweder sie
werden am 1. August ganz ohne feste Beschäftigung sein oder sie bekommen
eine Stelle weit entfernt vom Wohnort zugewiesen. Für viele werden
befristete Verträge für "Non-Training Posts" (nicht zu Weiterbildung
anerkannte Stellen und damit berufliche Sackgassen) den einzigen Ausweg
darstellen. Von der Reform des Weiterbildungssystems sind 30.000 Ärztinnen
und Ärzte betroffen. Rund 12.000 von ihnen werden im August wohl zunächst
arbeitslos werden.
Quelle: Deutsches Ärzteblatt, Jg. 104, Heft 28-29, 16.07.2007, A2079

Europäischer Gerichtshof: Schonfrist für duale Finanzierung
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das System der dualen
Krankenhausfinanzierung - mit staatlichen Investitionszuschüssen für die
öffentlichen Krankenhäuser - zunächst nicht in Frage gestellt. Eine Klage
des Bundesverbandes Deutscher Privat-Kliniken (BDPK) und des
Klinikbetreibers Asklepios wurde abgewiesen.
Der BDPK hat gegenüber dem "Schütze-Brief" ausdrücklich bekräftigt, dass
sich der Verband weiterhin gegen die Defizitfinanzierung der öffentlichen
Krankenhäuser stark machen werde. Die dadurch bedingten Wettbewerbsvorteile
dieser Krankenhäuser seien ungerechtfertigt und würden gegen europäisches
Wettbewerbsrecht verstoßen.
Etwas anderes sei auch nicht dem Urteil des EuGH zu entnehmen, obwohl der
BDPK nach der mündlichen Verhandlung am 8. März 2007 von dem Gericht
deutlichere Worte in der Sache selbst erwartet habe. Der EuGH habe
ausschließlich entschieden, dass die Untätigkeitsklage zu früh erhoben
worden sei und damit unbegründet sei.
Die Frage, ob die Defizitfinanzierung zulässig ist, habe der EuGH nicht
beantwortet, so betont der BDPK
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst, 19.07.2007 Nr.
54/2007, 9

Gesundheitsausgaben: Europaweiter Anstieg
In den meisten OECD Ländern hinkt das Wirtschaftswachstum dem Anstieg der
Gesundheitsausgaben hinterher und zwingt die Regierungen, neue
Finanzierungsmöglichkeiten zu finden oder einen größeren Anteil der Kosten
auf die Patienten abzuwälzen.
Das geht aus einer Untersuchung der Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hervor. In den Jahren 2000 und 2001
seien die Gesundheitsausgaben in den OECD Ländern im Durchschnitt real um 4
% gestiegen, während das Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Jahr lediglich um
2,3 % gewachsen sei.
In den USA, die weit mehr als jedes andere Land für die Gesundheit ausgeben
würden, habe der Anteil der Gesundheitsausgaben am BIP 13,9 % im Jahr 2001,
verglichen zu 11,9 % im Jahr 1990 und 6,9 % im Jahr 1970, erreicht. Den USA
am nächsten seien im Jahr 2001 die Schweiz und Deutschland gekommen, die
10,9 % bzw. 10,7 % ihres BIP für die Gesundheit ausgegeben hätten. Kanada
und Frankreich folgten in der Rangliste mit 9,7 % bzw. 9,5 %.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst, 19.07.2007 Nr.
54/2007, 11-12

Allgemeines

Suchmaschine: Informationen zu Menschenrechten
Unter http://www.hurisearch.org/ steht eine Suchmaschine speziell für
Menschenrechtsinformationen zur Verfügung. Betreiber der Suchmaschine ist
Huridocs (Human Rights Information and Documentation Systems,
International), eine internationale Organisation, die sich im Bereich der
Menschenrechtsinformation und -dokumentation engagiert.
Über das Portal erhält der Nutzer einen direkten Zugang zu den Inhalten von
mehr als 3.000 Websites zu Menschenrechtsthemen. Derzeit sind mehr als
3.200.000 Seiten indexiert.
Quelle: Deutsches Ärzteblatt Jg. 104, Heft 28—29, 16. Juli 2007

Kein Baby-Boom in Sicht
Das neue Elterngeld hat im ersten Quartal keinen Baby-Boom ausgelöst.
In den ersten drei Monaten des Jahres 2007 seien 149.300 Kinder geboren
worden, teilte das Statistische Bundesamt mit. Die Zahl lag nur um 0,4
Prozent höher als im ersten Quartal 2006, dem Jahr mit den wenigsten
Geburten in der Geschichte der Bundesrepublik. Mit 76.700 wurden deutlich
mehr Jungen als Mädchen (72.600) geboren.
Das Elterngeld, das berufstätige Väter und Mütter stärker unterstützt, war
im Mai 2006 beschlossen worden.
Quelle: Ärzte Zeitung 23.07.2007

Frauen und Kinderzahl
Statistiken belegen: Französinnen bekommen in Europa die meisten Kinder.
Europäische Frauen (EU27) bekommen durchschnittlich 1,51 Kinder. Das geht
aus einer Veröffentlichung von Eurostat (Statistisches Amt der Europäischen
Gemeinschaften) hervor, die anlässlich des Internationalen Tags der Frau am
8. März dieses Jahres geschlechtsspezifische Daten aus 2005 zusammenfasst.
Die höchsten Werte verzeichneten Frankreich und Irland; Schlusslicht war
Polen (s. Tab.). Deutschland liegt mit gut 1,3 Kindern im Mittelfeld.


Tab.: Kinderzahl in Europa

Land
Kinderzahl
Frankreich
1,92
Irland
1,88
Dänemark
1,80
Finnland
1,80
Ver. Königreich
1,80
Schweden
1,77
Niederlande
1,73
Belgien
1,72
Luxemburg
1,70
Estland
1,50
Zypern
1,42
Österreich
1,41
Portugal
1,40
Malta
1,37
Deutschland
1,34
Spanien
1,34
Italien
1,34
Ungarn
1,32
Rumänien
1,32
Bulgarien
1,31
Lettland
1,31
Tschech. Republik
1,28
Griechenland
1,28
Litauen
1,27
Slowenien
1,26
Slowakei
1,25
Polen
1,24
EU27
1,51

Quelle: Eurostat
In Mittel- und Nordeuropa werden mehr Kinder geboren als in Süd- und
Osteuropa.
Quelle: FRAUENARZT 48 (2007) Nr.7,630

Prof. Dr. Jost Brökelmann, Redakteur BAO-MAO-Aktuell
Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V. – BAO
Präsident Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg
Vereinsregister VR 6346
Managementgesellschaft Ambulantes Operieren – MAO
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Tel.: 0228-692423, Fax: 0228-631715
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Chirurgen Magazin + BAO Depesche

Heft 111 | Ausgabe 1 – Februar 2024
Sektorenverbindende Versorgung: Können Hybrid-DRG wirklich die verschleppte Ambulantisierung retten?
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OP-Netzwerk

2021 OP-Netzwerk | Ein Service des BAO e. V. Auf OP-Netzwerk finden interessierte Ärztinnen und Ärzte umfangreiche Informationen, hilfreiche Tipps und wichtige Anlaufstellen rund um das Thema "Ambulantes Operieren". !
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Berufsverband der Phlebologen e.V.

Der Berufsverband der Phlebologen und Lymphologen e.V.
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Persönlicher Kontakt, Vertrauen und Stabilität stehen bei uns an erster Stelle, wenn es um die Betreuung unserer Kunden geht...
+ Kompetenz aus jahrzehntelanger Erfahrung + Spezialisierung auf Ihre Bedürfnisse + Mehrwerte über exklusive Rahmenverträge
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Partner PKG

Die Deutsche Praxisklinikgesellschaft (PKG) e.V. ist ein Zusammenschluss von Operationszentren, Tages- und Praxiskliniken und medizinischen Versorgungszentren, in denen ambulante und praxisklinische Operationen durchgeführt werden.
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Partner AND

Das AND e.V. als Zusammenschluss regionaler Anästhesie-Netze und –Genossenschaften vertritt auf Bundesebene Interessen der freiberuflich tätigen und niedergelassenen Anästhesisten.
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Partner DGH

Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie
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BVASK

Der Berufsverband für Arthroskopie e. V.
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