02.10.07: BAO-MAO-Aktuell

BAO-MAO-Aktuell; Nr. 36/07, vom 2. Oktober 2007
Nachrichten für Ambulante Operateure und Anästhesisten

Gesetzliche Krankenversicherung

Wahltarife in der GKV: "Kollision mit Grundrechten"
Das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) räumt den Krankenkassen erweiterte Möglichkeiten ein, Wahltarife anzubieten. Nach Meinung des Staatsrechtlers Prof. Dr. Josef Isensee kollidiert diese Neuregelung mit den Grundrechten der Privatversicherer. Außerdem stellt sie die rechtliche Legitimation der sozialen Pflichtversicherung in Frage.
Diese Regelung ist denn auch darauf angelegt, den Kassen den Zugang zum Markt der privaten Krankenversicherung zu erschließen und ihre Position gegenüber den privaten Konkurrenten zu verbessern. Damit rührt die Regelung an rechtlich geschützte Positionen der Privatversicherer gegenüber der Konkurrenz durch die öffentliche Hand. Zugleich wird die rechtliche Legitimation der sozialen Pflichtversicherung und der Verwaltungsmonopole der Kassen in Frage gestellt.
Nach heutiger Rechtsauffassung und Praxis ist die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer medizinisch gesehen in der Regel nicht notwendig und aus Sicht der Kasse nicht wirtschaftlich. Vielmehr handelt es sich um einen Zusatzkomfort, den der Kassenpatient, der darauf Wert legt, nicht auf die Solidargemeinschaft abwälzen kann, sondern aus eigener Tasche finanzieren muss – gegebenenfalls durch eine private Zusatzversicherung.
Die Sozialversicherung dringt ein in das Kerngeschäft der Privatversicherung.
Grundsätzlich erhebt sich gegen das Angebot von Wahltarifen das Bedenken, dass es die Solidargemeinschaft als die Legitimationsbasis der Sozialversicherung in zwei Klassen spaltet, die regulär Versicherten und die Quasi-Privatversicherten, und so gegen das im allgemeinen Gleichheitssatz verkörperte Gebot der Systemgerechtigkeit verstößt. Dieses verbietet dem Gesetzgeber, von den Prinzipien, nach denen er angetreten ist, willkürlich abzuweichen. Hier aber durchbricht der Gesetzgeber das System der Sozialversicherung, und das nicht aus sozialstaatlicher Motivation, etwa zur Abhilfe für besondere Notlagen oder zur Herstellung von sozialer Sicherheit, sondern zu dem sozial-indifferenten Zweck, den Kassen organisatorische Beweglichkeit zu verschaffen und ihre Effizienz zu steigern, sowie dem sozialversicherungsfremden Zweck, den Kassen den Markt der privaten Krankenversicherung zu eröffnen.
Die Konkurrenz durch Wahltarife und durch Zusatzversicherung bildet eine Intervention in den Markt und bedarf der Rechtfertigung vor dem Gleichheitssatz.
Zudem sind die strukturellen Voraussetzungen der Finanzierung für die Kassen günstiger als für ihre privaten Konkurrenten, da sie dem Umlageverfahren folgen und ihre Wahlleistungen anbieten können, ohne Rücklagen bilden zu müssen. Damit haben sie die günstigeren Startbedingungen. Einen dauerhaften finanziellen Vorsprung verschafft ihnen die Steuerfreiheit, die sie im Unterschied zu ihren privaten Konkurrenten genießen. Die Ausnutzung dieser Vorzüge lässt sich nicht durch Gründe des Gemeinwohls rechtfertigen. Die Benachteiligung der Privatversicherer bildet eine grundrechtswidrige Diskriminierung. Die Störung der Marktchancen beeinträchtigt die unternehmerischen Freiheitsrechte.
Ein ausführlicher Aufsatz von Prof. Dr. Josef Isensee zur Zulässigkeit von Wahltarifen in der gesetzlichen Krankenversicherung erscheint in der aktuellen Ausgabe der "Neue Zeitschrift für Sozialrecht".
Quelle: PKV Publik 7/2007, 78

Reform weiter in der Schusslinie der PKV
Die Regelungen des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes, die die private Krankenversicherung (PKV) betreffen, sind mit großer Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig. Davon geht Stephan Hütt aus, Rechtsanwalt in der Kölner Kanzlei Bach, Langheid & Dallmayr, die Versicherungsunternehmen juristisch vertritt.
"Das Gesetz stellt einen Eingriff in die Berufsfreiheit der Versicherer und in die Eigentumsrechte der Versicherten dar", sagte Hütt auf dem PKV-Forum der Continentale Krankenversicherung in Köln. Mit dem Basistarifwerde Versicherern vorgeschrieben, einen Tarif anzubieten, der nicht kostendeckend sei. So etwas von einem Privatunternehmen zu verlangen, sei eine Art "staatlich organisierten Diebstahls". Nicht akzeptabel sei es auch, dass es den Versicherern nach 2009 nahezu unmöglich gemacht werde, einem Versicherten zu kündigen - selbst wenn er die Beiträge nicht zahlt oder sich betrügerisch verhält.
Die Ankündigung von Klagen gegen das Gesetz bringt den Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Dr. Klaus Theo Schröder, nicht aus der Ruhe. "Seit ich im Amt bin, haben wir noch kein Verfahren verloren, weil wir sehr sorgfältig darauf achten, dass Gesetze rechtskonform sind", sagte er.
Der Vorstandsvorsitzende der Techniker Krankenkasse, Professor Norbert Klusen, befürchtet, dass mit der Gesundheitsreform der Weg in Richtung Einheitsversicherung eingeschlagen wird. "Der Staat sollte keine Preise festsetzen, auch nicht in der Krankenversicherung", sagte Klusen.
Quelle: Ärzte Zeitung 28.09.2007

Schmidt nimmt Kassen und KBV in die Pflicht
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hat Kassen und KBV vor einem Scheitern der Verhandlungen um den neuen EBM gewarnt. Bis Ende Oktober muss die Selbstverwaltung eine neue Honorarordnung verabschieden.
"Tut sie es nicht, wäre das ein Armutszeugnis für die Fähigkeit von Ärzten und Krankenkassen, ihre ureigensten Angelegenheiten zu regeln", sagte die Ministerin dem "Handelsblatt". Bereits vor einer Woche hatte sie bekräftigt, notfalls mit einer eigenen Gebührenordnung einzugreifen, sollte es zu keiner Einigung kommen.
Quelle: Ärzte Zeitung 27.09.2007

Beitragssenkungen: Ulla Schmidt sieht keinen Spielraum
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt sieht keinen Spielraum für Beitragssenkungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Höhere Löhne und mehr Beschäftigung würden bei den GKV-Kassen zwar zu mehr Einnahmen führen, gleichzeitig würden aber auch die Kosten steigen.
So würden sich die Honorare für Ärzte und die Pauschalen automatisch erhöhen, wenn die beitragspflichtigen Löhne steigen würden. Die Ministerin lenkt die Aufmerksamkeit auf die anhaltende "Einnahmeschwäche" bei den GKV-Kassen.
  Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst, 27.09.2007, Nr. 74/2007, 8-9

"GBA unterläuft Willen des Gesetzgebers"
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) zur Einführung von Mindestmengen bei ambulanten Operationen nach Paragraf 116b SGB V als willkürlich kritisiert.
Die jetzt beschlossene Regelung lasse die Absicht erkennen, "erneut den Willen des Gesetzgebers zur ambulanten Öffnung der Krankenhäuser zu unterlaufen", so der Hauptgeschäftsführer der DKG Georg Baum.
Der GBA hatte vergangene Woche folgende Regelungen beschlossen: Danach sollen Krankenhäuser nur dann zur Behandlung seltener Erkrankungen berechtigt sein, wenn es mindestens 50 Patienten pro Jahr behandelt.
Quelle: Ärzte Zeitung 1.10.2007

Medi setzt auf neue Verträge und den GKV-Ausstieg
Am 7. November will der Medi-Verbund, der im Südwesten etwa 6.500 Mitglieder (bundesweit 13.000) hat, bei einer Auftaktveranstaltung in Stuttgart sein Korbmodell starten. "Gefüllte Körbe werden eine eigene innerärztliche Dynamik entwickeln", sagt der Medi-Vorsitzende Dr. Werner Baumgärtner im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung". Der Systemausstieg sei ein "absolut ernstes Thema" und "keine Sponti-Aktion".
Quelle: Ärzte Zeitung 28.09.2007

Gesundheit wird teurer
Überlegungen zum Thema "Kosten-Nutzen-Bewertung"
Richtig ist, dass wir in allen Versorgungsbereichen nicht nur in der Arzneimittelversorgung Finanzierungsengpässe haben, die weder durch die Bürgerversicherung, noch durch Steuerfinanzierung, wie etwa im Gesundheitsprämienmodell der Union vorgesehen, behoben werden können.
Als einzig "machbare" Alternative zu weiteren Ausgliederungen von Leistungen je nach Kassenlage, Erhöhung von Zuzahlungen, Sonderopfern und/oder erneuter heimlicher Verschuldung oder eines neuen Jahrhundertgesetzes, bleiben (...) nur
• das langsame Umsteuern in Richtung einer Grundversorgung mit zusätzlichen eigenfinanzierten Zusatzpaketen und
• wirklich echter Wettbewerb zwischen Kassen und Leistungserbringern anstelle eines langsam "zuregulierten" Gesundheitswesens mit staatlichen Einheitsbeiträgen.
Dazu gehört auch der überfällige Start in eine anspruchsvolle Diskussion über Rationierungund Priorisierung. Denn wir müssen uns verabschieden von dem über Jahrzehnte tradierten Versprechen, dass immer mehr Leistung mit sinkendem Beitrag möglich sei.
Das heißt: Wir müssen offener noch als bisher sagen, dass Gesundheit teurer wird, jeder mehr dafür zurücklegen muss und nicht alles auf die Solidargemeinschaft verlagern kann, nach dem Motto: "Der Staat wird‘s schon irgendwie richten, zu Lasten kommender Generationen."
Quelle: Eike Hovermann MdB (SPD) Mitglied im Ausschuss Gesundheit. gpk Gesellschaftspolitische Kommentare Nr. 8/07 — August 2007 — Seite 40

Rechtliches

Aufwendungen für Fachkongress im Ausland als Werbungskosten
Der Kläger ist als Oberarzt in der Abteilung für Anästhesiologie und Intensivmedizin einer Klinik tätig. Er nahm in den Jahren 1998 und 1999 an einem einwöchigen "Internationalen Symposium für Anästhesie, Notfall-, Schmerz- und Intensivbehandlungsprobleme" im österreichischen St. Anton teil.
Im Rahmen einer Gesamtwürdigung ist zu bestimmen, ob bei einem Fortbildungslehrgang, der – wie im Streitfall – nicht am Wohnort des Steuerpflichtigen stattfindet, neben den reinen Kursgebühren auch die Aufwendungen für die mit dem Lehrgang verbundene Reise als Werbungskosten abziehbar sind. Das ist dann der Fall, wenn der Reise ein unmittelbarer beruflicher Anlass zugrunde liegt und die Verfolgung privater Reiseinteressen nicht den Schwerpunkt der Reise bildet. BFH vom 11.01.2007 (VLR 8/05)
Quelle: Rechtsdepesche für das Gesundheitswesen. 05/2007

Schwarzarbeiter sind auch unfallversichert
Schwarzarbeiter haben bei einem Arbeitsunfall Anspruch auf die Leistungen der Unfallversicherung. Das entschied das Hessische Landessozialgericht in einem Beschluss.
Nach Auffassung der Richter ist für die Unfallversicherung nicht entscheidend, ob der Arbeitgeber den Beschäftigten bei der Sozialversicherung angemeldet hat. Wichtig sei allein, dass der Verunglückte zum Unfallzeitpunkt nicht selbstständig tätig war, sondern einer eigentlich sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachging.
Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts, Az.: L 3 U 160/07 ER

Praxismanagement

Für eine eigene Praxis sprechen viele Gründe
In den Augen junger Ärzte sprechen vor allem zwei Perspektiven dafür, sich mit einer eigenen Praxis niederzulassen: die selbstständige Arbeit bei freier Zeiteinteilung und die Möglichkeit der Mitarbeit in einer Gemeinschaftspraxis. Das zeigt die Studie "Berufseinstieg und Berufserfolg junger Ärztinnen und Ärzte" des Nürnberger Instituts für Freie Berufe.
Arbeit in der Gemeinschaftspraxis - das wünschen sich viele junge Ärzte.
Das Institut hat Fragebögen von 1.308 Medizinern aus sechs Kammerbezirken ausgewertet. Die Ärzte waren seit höchstens sieben Jahren approbiert und arbeiteten in verschiedenen Bereichen. Die freie Zeiteinteilung nannten 74,7 Prozent der Befragten als Vorzug der Niederlassung, die Arbeit in der Gemeinschaftspraxis 73,4 Prozent.
Weitere Argumente für die Praxis sind für die Jungmediziner der verbesserte Kontakt zu den Patienten (66,9 Prozent), die Erweiterung des Handlungsspielraums (58,8 Prozent) und die Realisierung familienfreundlicher Arbeitszeiten (49,7 Prozent). "An eine leistungsgerechtere Entlohnung glauben dagegen nur 26,4 Prozent", heißt es im Bericht zu der Studie.
Unter den Befragten waren nur 48 Niedergelassene - zu gleichen Teilen Frauen und Männer. Von ihnen führten 47 Prozent eine Einzelpraxis, 53 Prozent arbeiteten mit Kollegen zusammen. Gefragt nach Schwierigkeiten bei der Niederlassung nannten 62 Prozent von ihnen mangelnde betriebswirtschaftliche Kenntnisse, 45 Prozent das geringe Startkapital oder die Finanzierung. "Mangelnde berufspraktische Kenntnisse dagegen wurden lediglich von 14 Prozent als größte Schwierigkeit empfunden", heißt es in der Studie. Nur wenige (acht Prozent) fühlten sich unzureichend auf den Arztberuf vorbereitet, zwei Prozent hatten Schwierigkeiten im Umgang mit Patienten.
Die 48 in die Untersuchung einbezogenen Niedergelassenen wollen ihre Praxis weiterführen. Von den Ärzten, die im Krankenhaus arbeiten, möchten 46,7 Prozent dort bleiben, 40,2 Prozent haben die eigene Praxis als Ziel.
Quelle: Ärzte Zeitung 27.09.2007

Ärzte: Arbeitszeit von Vertragsärzten seit 10 Jahren konstant
Die Arbeitszeit von Vertragsärzten liegt nach einer Untersuchung der Brendan-Schmittmann-Stiftung trotz verringerter Praxisöffnungszeiten seit 10 Jahren deutlich über 10 Stunden täglich.
Nachdem bei der täglichen Arbeitszeit zwischen 1996 bis 2004 ein leichter Rückgang der täglichen Arbeitszeit festzustellen gewesen sei, belege die aktuelle Auswertung wieder eine Ausweitung. Damit werde die Aussage gestützt, dass sich die werktägliche Arbeitszeit der Vertragsärzte über den Zeitraum von 1996 bis 2007 nicht relevant verändert habe.
Von den befragten Vertragsärzten hätten 35,13 % "in den letzten drei Jahren ihre Praxisöffnungszeiten eingeschränkt". Im Durchschnitt habe die Einschränkung der Praxisöffnungszeiten 15,17 % betragen. Für viele der Vertragsärzte stelle der umfängliche Arbeitstag eine physische Belastung dar. 60,76 % der Befragten würden sich "am Ende eines Arbeitstages völlig erledigt" fühlen. Eine Einschätzung, die im Vergleich zu den anderen drei Untersuchungsintervallen tendenziell eher zugenommen habe (2007: 60,76 %; 2004: 53,24 %; 2002: 58,00 %; 1996: 56,76 %).
Die Studie kommt zu folgenden Ergebnissen:
• Vertragsärztinnen (tägliche Arbeitszeit: 10,55 Stunden) arbeiten täglich 28,8 Minuten weniger als ihre männlichen Kollegen (11,03 Stunden). Vergleichbares gelte für die Vertragsärzte aus den alten Bundesländern (22,2 Minuten weniger, tägliche Arbeitszeit: 10,56 Stunden; neue Bundesländer: 10,93 Stunden) und für die Fachärzte (36 Minuten weniger, tägliche Arbeitszeit: 10,5 Stunden; Hausärzte: 11,1 Stunden).
• Vertragsärzte mit einem kürzeren Arbeitstag (unter 10 Stunden) seien häufiger mit ihrer Praxisorganisation und ihrer Zeiteinteilung zufrieden, sie hätten häufiger genügend Zeit zur Wahrnehmung persönlicher Interessen bzw. nähmen sich dafür genügend Zeit. Sie seien aber auch seltener berufspolitisch tätig.
• Im Durchschnitt seien von den Vertragsärzten täglich 55,93 Patienten behandelt worden. Dieser Indikator belege, dass es für die vergangenen mehr als 10 Jahre keine wesentliche Änderung der Situation gegeben habe (2007: 55,93 Patienten; 2004: 49,36 Patienten; 2002: 51,97 Patienten; 1996: 53,13 Patienten). Für die Jahre 1996 bis 2004 sei wiederum ein leichter Rückgang der Zahl der behandelten Patienten feststellbar, der durch die Ergebnisse von 2007 aber deutlich revidiert werde.
• Vertragsärzte (57,47 Patienten), niedergelassene Ärzte aus den neuen Bundesländern (57,21 Patienten) und Hausärzte (59,40 Patienten) behandelten eine etwas größere Anzahl Patienten als die Ärzte der jeweiligen Vergleichsgruppe (Vertragsärztinnen: 54,47 Patienten; Ärzte aus den alten Bundesländern: 54,88 Patienten; Fachärzte: 52,41 Patienten). Hausärzte behandelten offensichtlich täglich die höchste Patientenanzahl.
• Rein rechnerisch könne sich ein Vertragsarzt 2007 im Durchschnitt jedem Patienten 11,59 Minuten widmen. Der Vergleich der Ergebnisse der 4 vorliegenden Untersuchungen belege eine deutliche Stabilität der Situation (2007: 11,59 Minuten; 2004: 12,78 Minuten; 2002: 12,21 Minuten; 1996: 12,54 Minuten).
• Die Befragten schätzten ein, dass sie 64 % ihrer Arbeitszeit für die Arbeit am Patienten aufwenden würden, für Arztbriefe und Gutachten werden 12 %, für die Fort- und Weiterbildung 9 %, für die Abrechnung 8 % und für die Anleitung des Praxisteams 7 % benötigten. Jeder Vertragsarzt kann sich deshalb jedem seiner Patienten real nur durchschnittlich 7,44 Minuten widmen.
• Von den befragten Vertragsärzten würden 97,03 %, die mit der ärztlichen Tätigkeit verbundene Bürokratie als Belastung empfunden und 62,36 % würden sich davor fürchten, Kunstfehler zu begehen.
• Offensichtlich sei den befragten Vertragsärzten bewusst, dass ihr Zeitbudget für den einzelnen Patienten unzureichend ist. Die Anzahl derjenigen, die darunter leiden würden, zu wenig Zeit für die Patienten zu haben, sei von 1996 bis 2007 deutlich gestiegen. Während 1996 dieser Anteil noch 54,05 % betragen habe, sei er 2007 auf 70,48 % gestiegen (2007: 70,48 %; 2004: 59,34 %; 2002: 59,61 %; 1996: 54,05 %).
Die vorgestellten Untersuchungsergebnisse beziehen sich auf schriftliche Befragungen von Vertragsärzten aus den Jahren 1996, 2002, 2004 und 2007 und sind in der Studie "Der Umfang der vertragsärztlichen Arbeitszeit unter Beachtung des Arzt-Patient-Verhältnisses" veröffentlicht. Die Studie ist eine erste Teilauswertung der Weiterführung des Burnout-Projektes der Stiftung im Jahr 2007.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst, 13.09.2007 Nr. 70/2007, 7-8

Qualitätsberichte: Wettbewerb auf leisen Sohlen
Ziemlich beiläufig: Im deutschen Gesundheitswesen vollzieht sich derzeit eine Revolution. Mit dem zweiten Quartalsbericht müssen Krankenhäuser in einigen ausgewählten Indikatoren preisgeben, wie gut oder schlecht sie die Leistung erbracht haben. Die Ergebnisqualität eines Hauses war lange Zeit eines der am besten gehüteten Geheimnisse in der Branche.
Am 30. November dieses Jahres ist es so weit: Für eine Auswahl von zehn häufigen Krankenhausbehandlungen legen die Kliniken dann Daten offen, die eine direkte Einschätzung des medizinischen Erfolges ermöglichen sollen. Dazu gehören unter anderem der Einsatz von Herzschrittmachern, die Entfernung der Gallenblase, Hüft- und Kniegelenksprothesen oder Halsschlagaderoperationen.
Quelle: kma, 09/07, 24 - 25

Rhön-Klinikum führt elektronische Patientenakte ein
Erstmals in Deutschland will ein Krankenhausbetreiber Patientendaten per Internet zwischen seinen Kliniken austauschen.
Nach Abschluss eines Pilotprojekts will der nordbayerische Klinikkonzern Rhön-Klinikum aus Bad Neustadt/Saale nun seine 46 Häuser mit Hilfe einer Internet-basierten elektronischen Patientenaktevernetzen.
Quelle: dpa kma heute http://www.kma-online.de/index.php?m=1000_23&t=1900&c=14281&sid=baac45fe5fab7b0de7ff89420bf5b560

Transparenz: UKE gibt als erste deutsche Klinik einen Kompetenzreport für Patienten heraus
Das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) geht einen weiteren Schritt, um seine Leistungen und Therapieerfolge für Patienten noch transparenter zu machen. Als erste Klinik bundesweit präsentiert das UKE einen eigenen Kompetenzreport, der einen Überblick über das Angebot und die Behandlungsergebnisse im Klinikum gibt und diese mit ausgewählten Qualitätsdaten kombiniert.
Quelle: kma@news 27.09.2007 Ausgabe 0099

Codier-Assistenz zur Entlastung der Ärzte
Wegen des anwachsenden Dokumentationsaufwands bilden inzwischen eine Reihe von Krankenhäuser Codier-Assistenten aus. Obwohl die Dokumentation eine reine ärztliche Aufgabe ist, übertragen eine Reihe von Krankenhäuser diese Tätigkeit zunehmend auf eigens dafür auf examinierte Pflegekräfte, die zu sogenannten Codier-Fachkräften ausgebildet werden. Diese Lösung ist zweifelsohne preiswerter als der Einsatz von teueren Ärzten.
Quelle: kma@news 27.09.2007 Ausgabe 0099

Präventive Darmspiegelung: Auch finanziell lohnenswert
Darmspiegelungen zur Vorsorge gegen Malignome rechnen sich auch finanziell: Die Kosten der Darmkrebsbehandlung übersteigen die Ausgaben für präventive Darmspiegelungen. Eine Kostengegenüberstellung ergab eine Einsparung von durchschnittlich 216 Euro pro Screening-Teilnehmer. Das berichtet das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) in Heidelberg.
Deutschland war 2002 weltweit das erste Land, das Darmspiegelungen als Früherkennungsprogramm für Darmkrebs eingeführt hat. Vom 55. Lebensjahr an werden für alle Versicherten die Kosten für eine Darmspiegelung übernommen. Ist der Befund negativ, hat der Versicherte nach zehn Jahren Anspruch auf eine weitere Untersuchung.
Quelle: hil/aerzteblatt.de Donnerstag, 27. September 2007

E-Mails: Vorsicht auch bei pdf-Anhängen!
Wer E-Mails in der Praxis oder privat empfängt, sollte sein Anti-Viren-Programm regelmäßig aktualisieren. Ganz sicher ist der Empfang aber auch dann nicht. E-Mails unbekannter Herkunft sollten Nutzer daher sofort löschen und Anhänge auf keinen Fall anklicken.
Aktuell warnt die Verbraucherzentrale NRW vor einer Spam-Mail mit brisantem Anhang. Darin bedankt sich die Firma Euro Imperial Casino für die Teilnahme an einem Spiel. In der Mitteilung versichert die Firma "Ihrem Spielkonto wurden 497,50 Euro gutgeschrieben" und fordert dazu auf, den zugehörigen Kontoauszug herunterzuladen.
Das Hinterhältige dabei: Dieser Kontoauszug kommt mit der eher unverdächtigen Endung "pdf" daher. Tatsächlich aber öffnet sich eine "exe"-Datei, durch die sich auf dem PC ein Virus (Trojaner) einnistet.
Quelle: Ärzte Zeitung 28.09.2007

Europa

Gesundheitssystemvergleich: Deutschland auf Platz fünf
Die Gesundheitsversorgung in Deutschland nimmt im europaweiten Vergleich weiterhin eine Spitzenstellung ein. Um die Zufriedenheit der Patienten mit dem Gesundheitssystem zu verbessern, bedarf es jedoch noch einiger Anstrengungen. Dies betrifft insbesondere den Schutz der Patientenrechte und das Informationsangebot über medizinische Leistungen und deren Qualität. Deshalb landete das deutsche Gesundheitssystem beim Europäischen Gesundheitskonsumentenindex (EHCI) dieses Jahr nur auf Platz fünf.
Im vergangenen Jahr nahm Deutschland noch den dritten Platz ein. Die Spitzenplätze hinsichtlich Leistungsfähigkeit und Patientenfreundlichkeit belegten beim diesjährigen EHCI die Gesundheitssysteme von Österreich, den Niederlanden, Frankreich und der Schweiz.
Als großes Plus des deutschen Systems wertete HCP den problemlosen Zugang zur fachärztlichen Versorgung und den Umfang des Leistungsspektrums. Positiv zu Buche schlägt auch, dass sich Patienten in Deutschland jederzeit eine Zweitmeinung einholen können. Vergleichsweise gut schneidet Deutschland auch bei der Qualität der medizinischen Leistungen ab. Messwerte hierfür waren beispielsweise die Kindersterblichkeit, die Fünf-Jahres-Überlebensrate bei Krebs oder die Mortalitätsrate nach Herzinfarkt.
Quelle: ps/aerzteblatt.de Montag, 1.Oktober 2007

Wird Niederlassungsfreiheit in Frankreich begrenzt?
Alle Jahre wieder: Mit einem neuen Sparplan will die französische Regierung die steigenden Defizite der Krankenversicherung begrenzen.
Ursprünglich sollte die Krankenversicherung - sie ist eines von mehreren Standbeinen der maroden Sécurité Sociale - bis Ende 2007 saniert sein. Daraus wird aber nichts. Aktuell liegt das Defizit bei 6,2 Milliarden Euro.
Quelle: Ärzte Zeitung 26.09.2007

Allgemeines

Yap-Protein möglicher Schlüssel der Kanzerogenese
Dem sogenannten Yap-Protein kommt eine zentrale Bedeutung in der Kanzerogenese bei Tieren, vom Insekt bis hin zum Menschen, zu. Dies entdeckten Wissenschaftler der John Hopkins University (Cell 2007; 130, 1120-1133).
Die Arbeitsgruppe um Duojia Pan von der Abteilung für Molekularbiologie und Genetik an der John Hopkins University, hatte bereits in der Vergangenheit in Untersuchungen an Fruchtfliegen festgestellt, dass zuviel Yap-Protein ein zu starkes Wachstum von Organen verursacht.
"Eine Kettenreaktion, die wir Hippo-Pathway getauft haben, führt zur Ergänzung einer einzelnen chemischen Gruppe an ein Protein, das den Spitznamen Yap trägt", erläutert Pan. "Die gute Nachricht ist, dass vielleicht das gesamte Organwachstum auf dieses Ereignis am Yap-Protein reduziert werden kann. Die bessere Nachricht ist, dass wir ein neues potentielles Ziel für eine Krebstherapie haben."
Eine Untersuchung an menschlichen Krebszellen zeigte, dass 20 bis 30 Prozent erhöhte Yap-Level zeigten.
Quelle: hil/aerzteblatt.de Freitag, 28. September 2007

Stellenmarkt

Chirurginnen und Chirurgen gesucht!
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Prof. Dr. Jost Brökelmann, Redakteur BAO-MAO-Aktuell
Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V. – BAO
Präsident Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg
Vereinsregister VR 6346
Managementgesellschaft Ambulantes Operieren – MAO
Sterntorbrücke 1, D-53111 Bonn
Tel.: 0228-692423, Fax: 0228-631715
E-Mail: baobonn@t-online.de oder maobonn@t-online.de
Internet: http://www.operieren.de oder http://www.mao-bao.de

Chirurgen Magazin + BAO Depesche

Heft 111 | Ausgabe 1 – Februar 2024
Sektorenverbindende Versorgung: Können Hybrid-DRG wirklich die verschleppte Ambulantisierung retten?
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OP-Netzwerk

2021 OP-Netzwerk | Ein Service des BAO e. V. Auf OP-Netzwerk finden interessierte Ärztinnen und Ärzte umfangreiche Informationen, hilfreiche Tipps und wichtige Anlaufstellen rund um das Thema "Ambulantes Operieren". !
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Berufsverband der Phlebologen e.V.

Der Berufsverband der Phlebologen und Lymphologen e.V.
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Helmsauer Gruppe

Persönlicher Kontakt, Vertrauen und Stabilität stehen bei uns an erster Stelle, wenn es um die Betreuung unserer Kunden geht...
+ Kompetenz aus jahrzehntelanger Erfahrung + Spezialisierung auf Ihre Bedürfnisse + Mehrwerte über exklusive Rahmenverträge
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Partner PKG

Die Deutsche Praxisklinikgesellschaft (PKG) e.V. ist ein Zusammenschluss von Operationszentren, Tages- und Praxiskliniken und medizinischen Versorgungszentren, in denen ambulante und praxisklinische Operationen durchgeführt werden.
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Partner AND

Das AND e.V. als Zusammenschluss regionaler Anästhesie-Netze und –Genossenschaften vertritt auf Bundesebene Interessen der freiberuflich tätigen und niedergelassenen Anästhesisten.
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Partner DGH

Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie
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BVASK

Der Berufsverband für Arthroskopie e. V.
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