Internisten kritisieren neuen Spitzenverband der Fachärzte
Kritik an den Strukturen des neuen Spitzenverbandes der Fachärzte hat der Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (BDI) geübt. "Als größter Facharztverband Europas ist der BDI mit rund 25.000 Mitgliedern nicht unter den 15 Gründerverbänden des neuen Facharztspitzenverbands, da dessen Konstruktion gravierende Mängel aufweist", sagte der BDI-Präsident Wolfgang Wesiack Mitte November.
Er halte es für unabdingbar, dass ein interdisziplinärer Facharztverband niedergelassene und Krankenhausärzte vereine und sich nicht auf niedergelassene Ärzte beschränke. Auch angestellte Ärzte in Praxen und Krankenhäusern nähmen vermehrt an der ambulanten Versorgung teil. Sie müssten ihre Interessen daher in einem Facharztverband gemeinsam bündeln und nach außen vertreten.
Der BDI befürchtet laut Wesiack, dass in Zukunft drei Facharzt-Verbände in Konkurrenz zueinander auftreten, nämlich der neue Spitzenverband, die Gemeinschaft fachärztlicher Berufsverbände und der Deutsche Facharztverband. Dies würde eine einheitliche Vertretung konterkarieren.
Quelle: hil/aerzteblatt.de Mittwoch, 14. November 2007
Anmerkungen zur Gründungsphase eines neuen fachärztlich bundesweit agierenden Dachverbandes
Auszüge:
Wenn sich eine Anzahl von Facharztrichtungen - warum nicht alle? - zu einem handlungsfähigen Dachverband zusammenschließen wollen, verbergen sich hinter diesem zunächst noch mehr organisatorischen Ziel (...) zahlreiche verborgene, ungern ausgesprochene Hindernisse und Untiefen.
Untergegangen ist dabei offenbar die simple Erkenntnis, dass alle handelnden (Vorstandsmitglieder) und agierenden Kräfte (Ärzte an der "Front") eigentlich einen gemeinsamen Beruf haben.
Es wird in diesem oft mehr emotional als rational bewerteten "Interessengegeneinander" einfach nicht realisiert, dass sich die bisherigen Macht- und Entscheidungsstrukturen entscheidend geändert haben und auch noch rasant ändern werden. Dies liegt vor allem an folgenden Punkten:
1. Die Kassen bündeln ihre Nachfragepotentiale zunehmend durch interne und kassenartenübergreifende Fusionen, das heißt sie zentralisieren - befördert durch staatsmedizinische Vorgaben und Gesetze.
2. Die Politik schwächt u. a. dadurch die bisherigen Selbstverwaltungsstrukturen.
3. Die Krankenhäuser werden mit der Öffnung zu mehr ambulanten Leistungen (§ 116 ff) am Krankenhaus in MVZen oder/und integrierten Versorgungspfaden nach § 140 oder auf der Basis von Strukturverträgen oder Modellversuchen Zug um Zug die Türen zu mehr ambulanten Leistungen öffnen.
Der sich immer weiter verschärfende Verteilungs- oder auch Machtkampf innerhalb der niedergelassenen Facharztgruppen ist schon vor dem Hintergrund der bisher genannten Aspekte völlig kontraproduktiv und zudem auch perspektivlos. Denn die wesentliche Auseinandersetzung wird in Zukunft nicht zwischen den einzelnen Facharztverbänden oder gar zwischen Haus- und Fachärzten stattfinden, sondern zwischen den ambulanten und stationären Versorgungsstrukturen.
4. Es kommt nicht mehr Geld "ins System" - u. a. auf Grund der Entwicklung der Grundlohnsumme im Verhältnis zu steigenden Ausgabevolumina, der steigenden Fallzahlen durch demografischen Wandel und des Kosten- bzw. Erwartungsdrucks durch den medizinisch-technischen Fortschritt.
5. Die Medizinsoziologin Adelheit Kuhlmey hat für den Sachverständigenrat einen Rollenwechsel des Arztes angesichts eines - insbesondere durch das Internet - besser informierten Patienten untersucht. Ihrer Ansicht nach sehen die heute vielfach gut informierten Patienten im Arzt nicht mehr nur den "Heiler", sondern vor allem einen Dienstleister, der sie gut und umfassend beraten soll.
All diese - und viele andere unausgesprochene oder verdrängte - Problemfelder werden meines Erachtens bei internen Diskussionen innerhalb der verschiedenen Fachrichtungen und auf einer darauf aufbauenden Dachverbandskonferenz leider noch nicht in der notwendigen Offenheit diskutiert.
Diese Themen müssen von außen, von nicht interessengeleiteten, vertrauenswürdig erscheinenden Personen moderiert werden.
Für all dies und noch viel mehr ist nicht mehr viel Zeit zum Diskutieren, zumal die Einwirkungen der EU über Richtlinien und EuGH-Urteile weiter die nationalen Entscheidungsmechanismen beeinflussen werden.
Anbei einige mögliche unabweisbare Inhaltsfelder für den gesamten ambulanten Bereich:
• Auswirkungen der schleichenden Angleichung von PKV- und GKV-Strukturen, was passiert, worauf muss man sich einstellen, wie sollte man sich gemeinsam positionieren?
• Auswirkungen des wachsenden Nachfragepotentials der GKV-Kassen (...)
• Etablierung einer Versorgungsforschung
• Start in eine ehrliche Priorisierungs- und Rationalisierungsdebatte statt weiterer emotionaler Beschwörungen gegen "Zweiklassenmedizin" u. ä. mehr (...)
• Genaueste Beobachtung und Analyse der Entwicklung der Politik der Europäischen Union, und deren Auswirkung auf das deutsche Gesundheitssystem.
Quelle: Eike Hovermann (MdB) Facharztbrief 17/2007 vom 18.11.07
NAV-Virchowbund erwartet "Renaissance der freien Verbände"
Eine "Renaissance der freien Ärzteverbände" erwartet der NAV-Virchowbund in den kommenden Jahren. "Die Ärzteschaft braucht neue Perspektiven, die ihr die Selbstverwaltung - allen voran das KV-System - nicht bieten kann", sagte der Bundesvorsitzende des Verbandes, Klaus Bittmann, auf der Bundeshauptversammlung des Verbandes Mitte November in Berlin.
Statt die Interessen der Ärzte zu vertreten, fungiere die Selbstverwaltung als Ordnungsbehörde, die staatlich gewünschte Einschränkungen in der Berufsfreiheit an die Ärzte weitergebe. "Dadurch wird der eigentlich schöne Arztberuf immer unattraktiver", sagte Bittmann.
Quelle: hil/aerzteblatt.de 19. November 2007
Meldepflicht: Ärzte müssen petzen
Pest oder Cholera – Patienten denunzieren ist genauso schäbig wie die rücksichtlose Ausbeutung von Leistungen der Solidargemeinschaft. Die Bundesregierung hat sich jetzt entschieden.
Die Proteste haben nichts genützt: Vertragsärzte und Krankenhäuser müssen voraussichtlich vom kommenden Sommer an Patienten mit Folgeerkrankungen, die aus Schönheits-Operationen, Tattoos oder Piercings resultieren, an die Kassen melden. Der Gesetzgeber will damit die Eigenverantwortung der Beitragszahler stärken – und sparen. Trotz scharfer Kritik der Mediziner hat das Bundeskabinett am 17. Oktober eine Ergänzung des Paragrafen 294a des Sozialgesetzbuch V gebilligt. Er soll den Krankenkassen ermöglichen, Krankheitskosten von den Versicherten zurückzufordern, wenn jene die Krankheit selbst verschuldet oder zumindest mitzuverantworten haben. Schon nach geltendem Recht sind die Kassen befugt, Krankheitsverursacher in Regress zu nehmen. Neu ist, dass die Ärzte nun explizit dazu verpflichtet werden, Folgebehandlungen dieser drei Ursachen zu melden. Allerdings müssen sie die Patienten darüber informieren.
Genaue Zahlen über mögliche Einsparungen der Kassen gibt es nicht. Das liegt unter anderem daran, dass etwa die behandelten Piercing-Komplikationen vom Arzt in der Abrechnung als Wundversorgung auftauchen. Doch bei fast jedem fünften Gepiercten kommt es nach einer Bremer Studie zu teilweise schweren Entzündungen oder Allergien. Das sind in Deutschland bei geschätzten zwei bis drei Millionen Körperschmuckträgern immerhin bis zu 600.000 Menschen. Auch ist eine erhöhte Ansteckungsgefahr mit Hepatitis B- oder C-Virus oder mit Aids beim Piercen gegeben. Was die Schönheits-Ops angeht, schätzte das Gesundheitsministerium schon vor einigen Jahren die Folgekosten aufgrund von Komplikationen vorsichtig auf 50 Millionen Euro bei etwa 700.000 Schönheitsoperationen im Jahr.
Quelle: Polly Schmincke. kma 11/07.12
Elektronische Gesundheitskarte: Killer-Rückmeldung aus den Testregionen
Der Ruf der sprichwörtlich deutschen Pünktlichkeit wird angesichts des Projekts"Einführung der elektronischen Gesundheitskarte" auf einen harten Prüfstand gestellt.
Immerhin gehe das Projekt wenigstens stetig voran. Was nicht heißt, dass sich die erdachten Spezifikationen auch im Alltag bewähren. Aber auch Negativergebnisse sind schließlich Ergebnisse auf dem Weg zu einer funktionierenden Gesamtlösung. Gerade jetzt in den ersten Wochen der Release I-Phase hat sich das sicherheitsrelevante Initialisierungsritual für die freiwillige Anwendung auf der eGK im Alltag ad absurdum geführt.
Das PIN-Verfahren sieht vor, dass der Versicherte mit seiner eGK zum Arzt kommt und seinen Transport-PIN eingibt. Dann muss er innerhalb zweimal von zehn Sekunden seinen persönlich erdachten sechsstelligen Pin wiederholen, bevor er wiederum durch die Eingabe seines PINs, seine Einverständniserklärung für das Hinterlegen seiner Notfalldaten auf der eGK bestätigt. Zum fünften und letzten Mal wird sein PIN dann für das tatsächliche Beschreiben der eGK mit seinem Notfalldatensatz benötigt, bevor er völlig erschöpft die Arztpraxis wieder verlässt. Über 75 Prozent der Versicherten sind bisher an diesem Initialisierungsritual gescheitert.
Diese Erfahrungen bestätigen sich über die Landesgrenzen hinaus, da in Sachsen die gleichen Erfahrungen gemacht wurden.
Quelle: Claudia Heuer. kma 11/07, 8
Barmer bietet Versicherten digitale Gesundheitsakte an
Eine Gesundheitsakte bietet die Barmer Ersatzkassen ab Mitte Dezember ihren sieben Millionen Versicherten im Rahmen einer Studie an.
"Bisherige Studien beziehen sich auf arztgeführte Patientenakten. Wir wollen erstmals erforschen, welchen Nutzen Versicherte von einer persönlich geführten Akte im Internet haben – und wie dies ihr Gesundheitsverhalten ändert.
Geführt werde die Gesundheitsakte allein durch die Versicherten. Daten von Leistungserbringern wie Arztberichte oder Laborbefunde könnten einfach per Fax oder E-Mail in die Akte übertragen oder direkt hochgeladen werden.
Die Gesundheitsakte wird mit der elektronischen Gesundheitskarte kompatibel sein. Barmer Mitglieder zahlen für die Akte 23,80 Euro pro Jahr, Familienversicherte 11,90 Euro.
Quelle: hil/aerzteblatt.de Mittwoch, 14. November 2007
Telekom soll Netz für die elektronische Gesundheitskarte aufbauen
Die Telekom-Tochter T-Systems soll künftig das Netz für die elektronische Gesundheitskarte betreiben. Das gab der Konzern zu Beginn der Medizinmesse Medica am 14. Oktober in Düsseldorf bekannt. Das Netz soll bundesweit alle Teilnehmer im Gesundheitswesen ausfallsicher und mit hohen Bandbreiten verbinden. Der Vertrag hat eine Laufzeit von fünf Jahren.
Im Rahmen einer zweiten Ausschreibung hat T-Systems außerdem die Verantwortung für einen der Zugangsdienste zum künftigen Gesundheitsnetz übernommen. Zugangsdienste sind nötig, damit Ärzte in Zukunft beispielsweise über das Netz auf Anwendungen wie das elektronische Rezept in Rechenzentren zugreifen können.
Quelle: hil/aerzteblatt.de Mittwoch, 14. November 2007
Sorge um Freiberuflichkeit
Hoppe warnt vor falschen Anreizen für Ärzte
Bundesärztekammer-Präsident Professor Jörg-Dietrich Hoppe hat vor verderblichen Anreizen für angestellte Ärzte gewarnt.
Es sei ein Risiko für die persönliche Beziehung zum Patienten als wesentlicher Ausdruck der Freiberuflichkeit von Ärzten, wenn diese außer einem Gehalt wie normale Angestellte auch erfolgsabhängige Prämien bekämen, die der Arbeitgeber nach wirtschaftlichen Kriterien festsetze, sagte Hoppe vor der Hauptversammlung des NAV-Virchowbundes in Berlin.
Damit werde der Arzt zum Erfüllungsgehilfen seines Arbeitgebers, etwa eines MVZ in der Hand einer Klinik. Dies zerstöre eine der wichtigsten Tugenden des Arztes, wonach bei der Patientenbetreuung für den Arzt keine eigennützigen Motive gelten dürfen.
Quelle: Ärzte Zeitung 19.11.2007
AOK verhilft zu schnellerem Facharzttermin
Das Angebot der AOK Rheinland/Hamburg, Versicherten beim niedergelassenen Facharzt zügig einen Behandlungstermin zu verschaffen, stößt auf große Resonanz. Seit Anfang dieses Jahres haben etwa 6.000 Interessierte diesen Service in Anspruch genommen.
Versicherte, die lange auf einen Termin warten müssen, können sich an AOK Clarimedis, das Service-Center der AOK Rheinland/Hamburg, wenden. Nach Abklärung des Sachverhalts nehmen AOK-Mitarbeiter mit dem Wunscharzt des Patienten Kontakt auf oder versuchen gegebenenfalls, bei einem Kollegen kurzfristig einen Termin zu bekommen.
Etwa 4.900 Versicherte bekamen dadurch schneller Zugang zum Facharzt, bei den anderen hatte sich die Nachfrage erledigt oder es kam aus anderen Gründen nicht zur Terminvergabe. Das Interesse war nach dem Start Anfang des Jahres besonders groß, inzwischen hat sich die Zahl der Nachfragen bei 200 bis 300 pro Monat eingependelt.
"Bei den vermittelten Terminen kam es im Durchschnitt zu einer Verkürzung der Wartezeit um 34 Tage", sagte die Sprecherin der AOK Rheinland/Hamburg Dr. Ellen von Itter der "Ärzte Zeitung". Der extremste Fall war die Reduzierung der Wartezeit um 321 Tage bei einem Kardiologen.
Die größten Probleme mit der Terminvergabe haben Patienten nach der AOK-Erhebung bei Radiologen, Orthopäden, Augenärzten, Neurologen und Kardiologen. Waren die Patienten nicht auf die Untersuchung bei einem bestimmten Arzt festgelegt, hatte die AOK in der Regel kein Problem, einen Termin bei einem Kollegen zu erhalten, berichtete von Itter.
Quelle: Ärzte Zeitung 14.11.2007
KV Nordrhein: Neues Infoportal für Ärzte
Ein neues Informations- und Serviceportal im Internet hat die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein entwickelt. Es bietet aktuelle Abrechnungsinformationen, Qualitätszirkel-Protokolle und die Verwaltung von Praxisdaten. Außerdem können Ärzte über das Portal Vordrucke bestellen.
Mit dem Abrechnungsunterlagen-Informationssystem (AIS) können Ärzte bereits auf die Abrechnungsdaten ihrer Praxis zugreifen, bevor die KV diese postalisch versendet. Zur Verfügung stehen zum Beispiel der Abrechnungsbescheid, die Frequenztabelleoder die Arzneimittel-Quartalsbilanz. Auch die Unterlagen der vergangenen vier Quartale sind online einsehbar.
Quelle: hil/aerzteblatt.de 19. November 2007
Urteil bietet kein Schlupfloch für GKV-Ausstieg
Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat sein Grundsatzurteil zum kollektiven Zulassungsverzicht von Ärzten jetzt schriftlich veröffentlicht. Die Hoffnung von manchen Ärzteverbänden, die Entscheidung könne Schlupflöcher für einen GKV-Ausstieg lassen, hat sich nicht erfüllt.
Das BSG hatte Ende Juni 2007 geurteilt, dass Kassenpatienten die "Verzichtler" nicht mehr in Anspruch nehmen dürfen. Umgekehrt ist es beteiligten Ärzte nach der Rückgabe der Vertragsarztzulassung definitiv nicht erlaubt, GKV-Patienten zu behandeln, solange nicht die Krankenkassen erklärt haben, dass sie die Versorgung nicht mehr sicherstellen können.
Urteil des Bundessozialgerichts, Az.: B 6 KA 39/06 R. Abrufbar unter http://www.bundessozialgericht.de
Quelle: Ärzte Zeitung 15.11.2007
MEDI Deutschland: Kritik am Urteil des Bundessozialgerichtes
Der Vorsitzende von MEDI Deutschland, Dr. Werner Baumgärtner, hat die schriftliche Begründung des Bundessozialgerichtes (BSG) zu seinem Urteil vom 27. Juni 2007 zu den Vergütungsansprüchen der Ärzte/Zahnärzte bei einer kollektiven Zulassungsrückgabe als "Gefährdung der Patientenversorgung" bezeichnet.
Das Gericht wolle erst ein nachweisbares Systemversagen vorliegen haben, bevor die Menschen in Deutschland von ausgestiegenen Ärzten weiter medizinisch behandelt werden dürften, so die Kritik des MEDI-Chefs.
Mit diesem Urteil hebe das Bundessozialgericht die freie Arztwahl auf, erklärt Baumgärtner. Über die Frage, ob für Ärzte das Grundrecht der Berufsfreiheit gelte, werde dann wohl das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entscheiden müssen. "MEDI Deutschland und uns bekannte Staatsrechtler halten die Regelungen des SGB V zum Systemausstieg jedenfalls für rechtswidrig", so Baumgärtner.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst, 15.11.2007, Nr. 89/2007, 13-14
Schönheitsoperationen: Beschlussantrag gegen Missbräuche
Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben einen gemeinsamen Beschlussantrag im Deutschen Bundestag eingebracht. Der Antrag sieht ein ganzes Maßnahmenbündel vor, um auf verschiedenen Ebenen gezielte Maßnahmen gegen den Missbrauch von Schönheitsoperationen einzuleiten (BT-Drucksache 16/6779).
In dem Beschlussantrag wird u. a. die Selbstverwaltungaufgefordert, über das Thema Schönheitsoperationen sachgerecht aufzuklären, einen Kriterienkatalog für die Patienten zu erarbeiten, der den Nachfrager von Schönheitsoperationen dabei unterstützen kann, eine Qualitätsauswahl unter den Anbietern von Gesundheitsleistungen zu treffen. Dieser Wegweiser soll dazu beitragen, zumindest unerwünschte Folgekomplikationen der Operationen zu minimieren.
Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Prof. Jörg-Dietrich Hoppe, hat den Vorstoß der Regierungskoalition "außerordentlich" begrüßt. Er betonte, die Ärztekammer habe bereits die Grundlagen dafür geschaffen, dass nur ausreichend qualifizierte Ärzte solche operativen Eingriffe vornehmen dürfen.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst, 15.11.2007, Nr. 89/2007, 17-18
Behandlungsunterlagen I: Einsicht, nicht Herausgabe
Der Patient hat zwar einen Anspruch auf Einsicht in seine Behandlungsunterlagen, aber keinen Anspruch auf deren Herausgabe. In Betracht kommt lediglich die Herausgabe von Kopien. Ein Anspruch auf beglaubigte Kopien besteht jedoch nicht, denn der Arzt haftet in jedem Fall für die Richtigkeit der Untersuchungsergebnisse und deren korrekte Dokumentation. Für die Herausgabe fehlen sowohl eine Rechtgrundlage wie auch ein Bedürfnis. (OLG Düsseldorf, Az.: 3 0 106/06)
Quelle: Arzt & Wirtschaft 10/2007, 41
Behandlungsunterlagen II: Dem Patienten gegenüber nicht rechenschaftspflichtig
Der Arzt ist nicht verpflichtet, dem Patienten eidesstattlich zu versichern, dass die ihm in Kopie überlassenen Behandlungsunterlagen vollständig sind. Denn er ist dem Patienten weder rechenschaftspflichtig im Sinne des Paragraf 259 BGB noch sind die Behandlungsunterlagen ein "Inbegriff von Sachen" im Sinne des Paragrafen 260 BGB, der herauszugeben ist. Denn geschuldet wird lediglich die Einsicht in die Unterlagen. (OLG München, Az.: 1 W 2713/06)
Quelle: Arzt & Wirtschaft 10/2007, 41
Online-Trainer: betriebswirtschaftliches Know-how für die gynäkologische Praxis
Kaum ein Arzt, der heute eine Praxis übernimmt oder an einen Nachfolger übergibt, hat in seiner Ausbildung das Fach Betriebswirtschaft auf dem Lehrplan gehabt und gelernt, sich so effizient zu organisieren, wie es ein moderner Praxisalltag erfordert. Da jedoch ökonomisches Denken in allen Bereichen des Gesundheitswesens immer mehr an Bedeutung gewinnt, ist es für niedergelassene Ärzte unabdingbar, sich möglichst früh mit den Grundlagen des Praxismanagements vertraut zu machen.
Die Frauenärztliche Bundesakademie erkannte nach einer bundesweiten Befragung von Frauenärzten zu Kenntnissen und Wissenschaftsbedürfnissen im Umfeld der wirtschaftlichen Praxisführung einen erheblichen Nachholbedarf bei den Ärzten – und großes Interesse am Thema. Die Befragten wünschten sich besonders im Bereich Kostenmanagement, Bilanzenund in steuerrechtlichen Fragen Unterstützung. Die FBA konzipiert daraufhin in Kooperation mit dem Fachexperten für Gesundheitsökonomie Prof. Dr. Jens Jessen (Europa Fachhochschule Fresenius), der Fachautorin Dorothy Mehnert und eines führenden Spezialisten für e-Learning (digital spirit GmbH/Berlin) ein praxisorientiertes Fortbildungsprogramm: "ErWin: Erfolgreiches Wirtschaften – Betriebswirtschaftliches Know-how für die gynäkologische Praxis". Dieses ist speziell auf die Bedürfnisse von Ärztinnen und Ärzten im Bereich Gynäkologie zugeschnitten, ganz gleich ob niedergelassen, in Vorbereitung der Niederlassung oder übergabewillig.
Für alle Teilnehmer, die sich bis zum 30.11.2007 registrieren, bietet die FBA einen Sonderpreis von 120 Euro (Jahresgebühr) an. Eine Testversion des Trainers sowie detaillierte Informationen zur Anmeldung sind ab sofort und ausschließlich im Internet auf http://www.fba.de/erwin abrufbar. Ein Klick, der sich auszahlt.
Quelle: Rüdiger Marquardt. Frauenarzt 48 (2007), Nr. 10, 952
Beihilfen: MEDI hat Erfolg in Brüssel
Aufgrund einer Beschwerde von MEDI hat die EU-Kommission entschieden, dass die bisherige Praxis von Kliniken in Deutschland, Steuergelder für Defizitausgleiche und Investitionszuschüsse zu nutzen, unzulässig ist.
MEDI zieht aus der Entscheidung der EU-Kommission folgende Schlüsse: Nach Ansicht der EU-Kommission dürfen auch Medizinische Versorgungszentren (MVZ), die von Krankenhäusern betrieben werden, keine quersubventionierten Beihilfen erhalten.
• Das Beihilfeverbot gilt auch im Bereich des Krankenhauswesens.
• Länder und Kommunen sind als Träger von Krankenhäusern daran gebunden.
• Unzulässige Beihilfen sind durch die Kommunen und Länder als öffentliche Träger der Krankenhäuser insbesondere in der Form des Defizitausgleichs und von Investitionszuschüssen unzulässig.
• Die Tätigkeit von Krankenhäusern im Bereich der ambulanten Behandlung, insbesondere im Rahmen von MVZ, darf nicht unzulässig quersubventioniert werden.
Die Bundesregierung habe inzwischen die zuständigen Entscheidungsträger in Ländern, Kommunen und Krankenhäusern auf die europarechtliche Unzulässigkeit von Beihilfen hingewiesen und somit die von MEDI gerügte Praxis versucht zu unterbinden.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst, 19.11.2007, Nr. 90/2007, 13-14
Finnische Krankenhäuser verlegen Patienten ins Ausland
Wegen eines drohenden Massenstreiks im Gesundheitswesen haben Krankenhäuser in Finnland begonnen, einige ihrer Patienten ins Ausland zu verlegen. Wie Erja Halmesmaeki, Leiterin der Entbindungsstation im Toeoeloe-Krankenhaus in Helsinki, mitteilte, wurden am Mittwoch zwei Frauen mit komplizierten Schwangerschaften ins schwedische Uppsala ausgeflogen.
Weitere Transportflüge könnten folgen, sollten die 16.000 in der Gewerkschaft Tehy organisierten Krankenschwestern, Hebammen, Physiotherapeuten und Laboranten nach einem Scheitern der Gehaltsverhandlungen wie angekündigt am 19. November gemeinsam ihre Arbeit niederlegen, sagte sie.
Quelle: afp/aerzteblatt.de 15.November 2007
Polinnen reisen zu Interruptio nach Deutschland
Wegen der rigiden Regelungen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Polen lassen viele Frauen von dort Abtreibungen jenseits der Grenze in Deutschland vornehmen.
Wie der Geschäftsführer des Uckermark-Klinikums Schwedt, Michael Jürgensen, der "Märkischen Oderzeitung" sagte, habe das Haus jährlich etwa 170 polnische Patientinnen, die für ihre Behandlung selbst zahlten. "Ein großer Anteil davon sind Schwangerschaftsabbrüche", sagte Jürgensen. Für die Eingriffe müssen die Frauen zwischen 400 und 500 Euro bezahlen.
Die in Deutschland vorgeschriebene Pflichtberatung vor der Abtreibung finde zumeist in der Schwedter Beratungsstelle der Organisation Pro Familia statt. Die polnischen Frauen, die sich dorthin wenden, stammten nicht nur aus grenznahen Städten wie Szczecin (Stettin), sondern auch aus weiter entfernten Orten, sagte die Landesgeschäftsführerin von Pro Familia, Christine Wolf. In Polen sind Abbrüche nur erlaubt, wenn die Schwangerschaft Folge einer Vergewaltigung ist, Gefahr für die Gesundheit der Mutter besteht oder Missbildungen des Fötus zu erwarten sind.
Quelle: Ärzte Zeitung 14.11.2007
Mangelhafte Hygiene in britischen Kliniken
Britische Krankenhäuser des staatlichen Gesundheitsdienstes (National Health Service, NHS) schaffen es nicht, die Stationen und OPs sauber zu halten.
Jedes vierte NHS-Krankenhaus unternimmt einem Report zufolge nicht genug, um die Ausbreitung von nosokomialen Infektionen zu unterbinden, so die Gutachter der "Healthcare Commission" (HC). Gesundheitsminister Alan Johnson hatte den Kampf gegen nosokomiale Infektionen bereits mehrfach zur Priorität erklärt. Und auch die Regierung hat mehrere Initiativen gestartet, um NHS-Klinikvertreter zu motivieren, für mehr Sauberkeit zu sorgen.
Freilich: Jede vierte Staatsklinik ist dem Bericht des HC zufolge nach wie vor nicht in der Lage, die vom Gesundheitsministerium vorgegebenen Hygieneziele einzuhalten.
Die HC-Gutachter hatten 99 Kliniken ins Visier genommen. Jede vierte Klinik litt unter einem Mangel an Reinigungspersonal, zudem fehlte es in dutzenden Kliniken an Handwaschstationen für Ärzte und Pfleger.
Quelle: Ärzte Zeitung 15.11.2007
Kein Baby-Boom: Geburtenzahl ist weiter gesunken
Der Baby-Boom nach der Fußball-Weltmeisterschaft ist ausgeblieben. Die Zahl der Geburten in Deutschland ist auch im ersten Halbjahr 2007 leicht gesunken. Das Statistische Bundesamt teilte aufgrund vorläufiger Zahlen mit, dass im ersten Halbjahr dieses Jahres 313.100 Kinder geboren wurden. Im Vorjahreszeitraum waren es 313.900 gewesen - 0,3 Prozent mehr.
Quelle: Ärzte Zeitung 14.11.2007
Prof. Dr. Jost Brökelmann, Redakteur BAO-MAO-Aktuell
Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V. – BAO
Präsident Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg
Vereinsregister VR 6346
Managementgesellschaft Ambulantes Operieren – MAO
Sterntorbrücke 1, D-53111 Bonn
Tel.: 0228-692423, Fax: 0228-631715
E-Mail: baobonn@t-online.de oder maobonn@t-online.de
Internet: http://www.operieren.de oder http://www.mao-bao.de