Das Outing der KBV: Der Kaiser ist nackt
Bericht von der EBM-Veranstaltung am 13.10.07 in Düsseldorf mit dem Vorsitzenden der KBV Dr. Andreas Köhler
Fazit:
1. Es wurde selten so deutlich wie bei dieser denkwürdigen Veranstaltung, wie sehr die KVen unter der Kuratel der Aufsichtsbehörden stehen. Sie sind Bittsteller gegenüber der Politik - ohne jegliches Mittel, Forderungen Nachdruck zu verleihen.
Der Kaiser KBV ist nackt!
2. Damit wurde zugleich deutlich, dass es auch für 2009 keine Verbesserung der Honorarsituation geben wird, die von der KBV durchsetzbar wäre.
3. In der anwesenden Ärztebasis der KVNo gab es eine überwältigende Akklamation zu der Forderung, Hans-Peter Meuser wieder ins Amt des Kreisstellenvorsitzenden einzusetzen.
4. Die Notwendigkeit, dass wir niedergelassenen Ärzte eine wirkliche Interessenvertretung schaffen, ist offenbarer denn je.
Quelle: W. Dietrich, Schriftführer der Freien Ärzteschaft e.V. http://www.freie-aerzteschaft.de/content/articles/1021/1022/index.html?catid=1022&artid=62073&topid=1021&nosum=1
Hartmannbund und DGVP warnen gemeinsam vor dramatischem Ärztemangel
Angesichts des sich abzeichnenden dramatischen Rückgangs der Ärztezahlen in Deutschland haben jetzt Ärzte und Patienten gemeinsam vor den Folgen für die Versorgung gewarnt. "Die von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung vorgelegten Zahlen sind die konkreten Vorboten von Warteschlangenmedizin, Versorgungsnotstand in den Krankenhäusern und dem Ende der flächendeckenden wohnortnahen Versorgung", waren sich der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. Kuno Winn, und der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Versicherte und Patienten, Wolfram-Arnim Candidus, heute in Berlin einig. Nun zeige sich, dass man falsche Gesundheitspolitik zwar mit Mehrheit durchdrücken könne, damit aber eben nicht die Probleme der medizinischen Versorgung der Bevölkerung löst.
Candidus warnte die Bundesgesundheitsministerin und die gesetzlichen Krankenversicherungen zugleich eindringlich vor weiteren Versuchen, einen Keil zwischen Ärzteschaft und Patienten zu treiben. Dies werde schon deshalb misslingen, weil sowohl in der ambulanten wie auch in der stationären Versorgung die Patienten ausreichend Einblick in die Arbeitssituation der Ärzte und anderer Berufsgruppen gewinnen könnten.
Quelle: 15.10.2007 http://www.hartmannbund.de/start.php?action=voll&id=3853
MEDI Berlin startet neue Protestaktion in der U-Bahn
Seit heute macht der Berliner MEDI Verbund die Fahrgäste der Berliner U-Bahn erneut auf die Missstände im Gesundheitswesen aufmerksam. Von 6 bis 10 Uhr und von 16 bis 20 Uhr schaltet die Bahn Protestslogans wie zum Beispiel "Ihre Arztpraxis soll abgeschafft werden...wir kämpfen dagegen!" in den Waggons.
Die Aktion läuft noch den ganzen Oktober. "Wir sehen in der drohenden Entwicklung, die sich bei der Erstellung des nächsten EBM darstellt, einen Kollaps der qualitätsgesicherten ambulanten Medizin, da die zunehmende Pauschalierung und Leistungsabwertung, wie Ministerium und Kassen sie vorhaben, dazu führen müssen", erklärt der Berliner MEDI Vorsitzende Dr. Wolfgang Mitlehner. Die niedergelassenen Ärzte hätten keine weiteren Rationalisierungsreserven, da seit zehn Jahren eine Anpassung an die stetig gestiegenen Anforderungen nicht erfolgt sei und die USt-Erhöhung die Mediziner und die Patienten zusätzlich belaste, so Mitlehner.
Quelle: http://www.medi-verbund.de/nachrichten_kat_5.php
Krankenkassen vereinheitlichen ihre EDV-Systeme
Mehr als 200 Krankenkassen in Deutschland wollen im Rahmen einer sogenannten IT-Allianz ihre Datenverarbeitungssysteme vereinheitlichen. Die an dem Zusammenschluss beteiligten Betriebs- und Innungskrankenkassen, die Deutsche Angestellten-Krankenkasse und weitere Ersatzkassen erhoffen sich durch das gemeinsame Vorgehen im EDV-Bereich langfristig Einsparungen von rund 32 Millionen Euro jährlich.
Quelle: SR/aerzteblatt.de Montag, 15. Oktober 2007
Die Klarstellung des Monats: Begriff "Behandlungsfall" neu definiert
Die KBV und die Spitzenverbände der Krankenkassen haben im Bundesmantelvertrag den "Behandlungsfall" neu definiert. Seit 1. Juli umfasst er jetzt alle ärztlichen Leistungen, die bei einem Patienten in derselben Arztpraxis, Berufsausübungsgemeinschaft oder MVZ in einem Quartal anfallen und die zu Lasten einer Krankenkasse abgerechnet werden. In diesen Kooperationsformen ist also die Behandlung eines Versicherten auch dann nur ein Fall, wenn mehrere Ärzte, auch verschiedener Fachgebiete, den Patienten in einem Quartal behandeln. Der Fall wird dem jeweiligen Praxisinhaber zugerechnet.
Quelle: Arzt & Wirtschaft 08/2007, 24
Ende 2006 rund acht Prozent mehr Sozialhilfe-Empfänger
In Deutschland haben Ende 2006 gut acht Prozent mehr Menschen vom Staat Sozialhilfe erhalten als noch ein Jahr zuvor. Wie das Statistische Bundesamt am Freitag mitteilte, erhielten rund 682.000 Menschen Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Das seien 52.000 Menschen mehr als im Vorjahr. Damit bezog den Angaben zufolge ein Prozent der Bevölkerung ab 18 Jahren diese Sozialleistung.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung besteht seit Anfang 2003 und soll den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt sicherstellen. Sie kann bei Bedürftigkeit von 18- bis 64-Jährigen in Anspruch genommen werden, wenn diese dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, sowie von Menschen ab 65 Jahren. Die Zahlen umfassen damit nicht die Bezieher von Arbeitslosengeld II.
Quelle: afp/aerzteblatt.de Freitag, 12. Oktober 2007
Folgeleistungen nach IGeL privat liquidieren!
Nach kosmetischen Eingriffen sind die routinemäßigen Nachbehandlungen als individuelle Gesundheitsleistungen einzustufen und privat zu liquidieren. Sucht z. B. eine Patientin nach einer Mammaplastik den Hausarzt zur Entfernung der Fäden auf, ist dafür die Nr. 2007 GOÄ (40 Punkte / 2,3-fach, 5,36 Euro) abzurechnen. Beratungen in diesem Zusammenhang sind nach Nr. 1 der GOÄ (80 Punkte / 2,3-fach, 10,72 Euro) zu berechnen.
Wenn bei größeren Wunden Fäden oder Klammern in zwei oder mehr getrennten Sitzungen entfernt werden, ist die Nr. 2007 der GOÄ jeweils einmal berechnungsfähig.
Der Verbandwechsel ist nach Nr. 200 der GOÄ (45 Punkte / 2,3-fach 6,03 Euro) anzurechnen, die Inspektion als symptombezogene Untersuchung mit Nr. 5 der GOÄ (80 Punkte /2,3-fach, 10,72 Euro).
Bei Berechnung einer Beratung nach Nr. 1 bzw. einer symptombezogenen Untersuchung nach Nr. 5 GOÄ ist zu beachten, dass diese beiden Positionen nur einmal im Behandlungsfall (innerhalb des Zeitraums von einem Monat nach der ersten Inanspruchnahme des Arztes) zusätzlich zu Sonderleistungen aus Kapitel C bis O der GOÄ und damit neben z. B. dem Fädenziehen nach Nr. 2007 berechnet werden können. Auch neben einem Verbandwechsel nach Nr. 200 kann somit die Beratung nach Nr. 1 und auch die symptombezogene Untersuchung nach Nr. 5 einmal zusätzlich berechnet werden, dann aber für den Verlauf eine Monats nicht mehr.
Treten nach kosmetischen Operationen oder nach anderen IGeL-Behandlungen unerwartete Komplikationen auf, handelt es sich um eine eigenständige Erkrankung, deren Behandlung als GKV-Leistung abzurechnen ist.
Bei Nachbehandlungen nach IGeL sind Verordnungen für Arznei- und Verbandsmittel auf Privatrezept vorzunehmen. Verbandmittel für Behandlungen nach IGeL dürfen nicht dem Sprechstundenbedarf entnommen werden. Schmerzmittel oder andere Arzneimittel, die ausschließlich aufgrund einer zuvor durchgeführten individuellen Gesundheitsleistung verordnet werden müssen, muss der Patient selbst bezahlen und sind somit auf Privatrezept zu verordnen.
Quelle: der niedergelassene arzt 9/2007, 30
"Dauerläufer" Behandlungsfall
Auch nach fast zwölf Jahren "neuer" GOÄ gibt es immer noch Auseinandersetzungen zum "Behandlungsfall" in der GOÄ.
- In der GOÄ ist der Behandlungsfall nicht nur kürzer als im EBM (und UV-GOÄ), sondern auch diagnosebezogen.
- Prüfen Sie Ihre Abrechnung darauf, ob Sie nicht nur den kürzern Zeitraum, sondern auch evtl. Diagnosewechsel berücksichtigt haben.
- Überprüfen Sie auch Ihr Computerprogramm, ob es neu hinzutretende Diagnosen berücksichtigt oder innerhalb der Monatsfirst "stur" die erneute Berechnung der Nrn. 1 und 5 ablehnt.
- In der Rechnung sollte erkennbar sein, wann eine neue Diagnose hinzugetreten ist. Den meisten Einwendungen kann so vorgebeugt werden.
Quelle: der niedergelassene arzt 9/2007, 28
Gefangen im GKV-Korsett
Wer seine Zulassung zurückgibt, verabschiedet sich aus dem GKV-System und hat keinen Anspruch auf Kostenerstattung. Nach diesem BSG-Urteil sieht A&W-Autor Hans Linder kaum noch Chancen, dem GKV-Zwangskorsett zu entgehen.
Mit drei Entscheidungen zur Vergütung kieferorthopädischer Leistungen hat das Bundessozialgericht (BSG) am 27. Juni 2007 in letzter Instanz die rechtliche Aufarbeitung des "Zahnärztestreiks" in Niedersachsen im Jahr 2004 abgeschlossen. Seinerzeit hatten 40 Kieferorthopäden ihre vertragszahnärztliche Kassenzulassung zurückgegeben. Sie behandelten aber weiterhin ihre GKV-Patienten und rechneten die Leistungen dann unmittelbar mit den Krankenkassen ab.
Das BSG hat in seinen Urteilen entschieden, dass die Zahnärzte nach ihrem Systemausstieg keine Vergütungsansprüche gegenüber den Krankenkassen geltend machen können, und zwar auch nicht zu verminderten Konditionen der Privatgebührenordnung. Nach dem kollektiven Zulassungsverzicht gebe es keine Teilnahme mehr an der vertragszahnärztlichen Versorgung und damit, so folgerten die BSG-Richter messerscharf, entstehe auch kein Vergütungsanspruch gegenüber den Krankenkassen. (Az.: 6 KA 37/06 R u.a.)
Quelle: Arzt & Wirtschaft 09/2007, 28
Kein Geld für geplatzten Termin
Um einen Schadenersatz durch kurzfristige Terminabsagen von Patienten verlangen zu können, müssen Ärzte beweisen können, dass sie wegen der geplanten Behandlung einem anderen Patienten einen dringenden Termin absagen mussten. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart hervor.
Ein Mann hatte einen Zahnarzttermin aufgrund eines Gerichtsverfahrens vier Stunden vor der geplanten Behandlung abgesagt. Im Anamnesebogen war der Patient zuvor darum gebeten worden, Terminabsagen mindestens 24 Stunden vorher mitzuteilen.
Der Zahnarzt hielt das Verhalten des Mannes deshalb für vertragswidrig und forderte 5.900 Euro Schadenersatz von seinem Patienten, da er in diesen zwei Stunden einen wirtschaftlichen Verlust hinnehmen musste.
Dem Zahnarzt stehe kein Schadenersatz zu, so das OLG. Zwar habe der Patient gegen eine vertragliche Nebenpflicht verstoßen. Doch ein Schadenersatzanspruch komme nicht in Frage, da der Zahnarzt es nicht geschafft habe, einen konkreten Gewinnausfall nachzuweisen.
Die Kalkulation des Verlusts anhand durchschnittlicher Umsatzzahlen reiche dafür ebenso wenig aus wie die pauschale Behauptung, wegen der Absage an der Behandlung anderer Patienten gehindert gewesen zu sein.
Vielmehr hätte der Zahnarzt belegen müssen, dass er nicht in der Lage war, den frei gewordenen Behandlungszeitraum mit einem anderen Patienten zu füllen, dem er aber vorher wegen der geplanten Behandlung hatte absagen müssen. Die Richter waren der Ansicht, dass es dafür keine Anhaltspunkte gegeben habe. Somit konnte der Zahnarzt keinen konkreten Gewinnausfall nachweisen.
Das Gericht vertritt mit dem Urteil eine Auffassung, die dem Ausgang ähnlicher Schadenersatz-Prozesse aus der Vergangenheit widerspricht. Nicht nur Patienten, sondern auch Ärzte müssen unter Umständen Schadenersatz leisten, wenn sie einen Termin versäumen, lautete zum Beispiel eine Entscheidung des Landgerichts Oldenburg. Für beide Seiten gelten bei der Termineinhaltung Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten.
OLG Stuttgart, Az.: 1 U 154/06 und LG Oldenburg, Az.: 8 S 515/06
Quelle: Ärzte Zeitung 10.10.2007
Bestechlichkeit – Strafrisiko für Vertragsärzte
Einzelne Juristen vertreten die Auffassung, dass sich niedergelassene Ärzte der Bestechlichkeit schuldig machen können. Dies verkenne die Stellung der Ärzte als selbständige Freiberufler, meinen die anderen.
Vertragsärzte sind weder Angestellte der Krankenkassen noch der Kassenärztlichen Vereinigungen. Zwar fallen sowohl die ärztliche Behandlung als auch die Verordnung von Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln gemäß § 2 Abs. 1 Bundesmantelvertrag-Ärzte unter den Begriff der vertragsärztlichen Versorgung. Die zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Verbänden der Krankenkassen geschlossenen Mantelverträge sehen jedoch kein Weisungsrecht der Krankenkassen gegenüber dem einzelnen Vertragsarzt vor. Ebenso wenig sieht die Zulassung des Arztes nach den §§ 95 ff. SGB V in Verbindung mit § 19 der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte ein Weisungsrecht der Kassenärztlichen Vereinigungen gegenüber dem einzelnen Arzt vor. Zutreffend bezeichnet der Bundesfinanzhof Ärzte daher als Freiberufler und führt aus, dass Ärzte trotz ihrer vertragsärztlichen Zulassung keine arbeitnehmerähnliche Stellung innehaben.
Ebenso einig war man sich bislang darüber, dass Vertragsärzte auch keine Beauftragten eines geschäftlichen Betriebs sind. Dieser Annahme wird nunmehr in der Literatur zum Teil widersprochen, weil man der Auffassung ist, niedergelassene Vertragsärzte seien Beauftragte der Krankenkassen und damit taugliche Täter der Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr.
Dabei wird – wohl zu Recht – davon ausgegangen, dass es sich bei den Krankenkassenum geschäftliche Betriebe im Sinne des § 299 StGB handele. Denn geschäftlicher Betrieb ist jede Einrichtung, die ihre wesensgemäßen Aufgaben dadurch erfüllt, dass sie dauerhaft und regelmäßig durch Austausch von Leistung und Gegenleistung am Wirtschaftsleben teilnimmt. Dabei erfordert der Begriff des Geschäftsbetriebs keine Gewinnerzielungsabsicht. Sodass auch gemeinnützige, kulturelle und soziale Einrichtungen sowie öffentliche Unternehmungen ein geschäftlicher Betrieb sein können. Die Krankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, die ihre wesensgemäßen Aufgaben ebenfalls auf Dauer und außerhalb des Privaten erfüllen. Auch nehmen die Krankenkassen durch Austausch von Leistungen am Wirtschaftsleben teil.
Letztendlich – so die Argumentation – schließt der Arzt in Stellvertretung für die Krankenkassen Kaufverträge über Medikamente mit den Apotheken ab. Somit sind niedergelassene Vertragsärzte in den Betrieb der Krankenkassen eingebunden und bekleiden dort eine Stellung, die ihnen die Entscheidung darüber erlaubt, welche Medikamente die Krankenkassen zur Versorgung ihrer Mitglieder kaufen.
Diese Rechtsansicht wirkt nicht nur überaus konstruiert, sie redet auch einer Entmündigung der Kassenpatienten das Wort und verkennt die Stellung der Ärzte als selbständige Freiberufler.
Quelle: RA Dr. jur.Oliver Sahan, München. Deutsches Ärzteblatt, Jg. 104, Heft 36, 7. September 2007, A 2393
Bundesgerichtshof erlaubt Werbung im weißen Kittel
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat seine Rechtsprechung zur Arztwerbung gelockert und weiter den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs angepasst.
Nach einem Urteil ist Werbung in Berufskleidung nun nur noch verboten, wenn sie durch unsachliche Beeinflussung der Patienten "zumindest eine mittelbare Gesundheitsgefährdung" bewirken kann.
Quelle: Ärzte Zeitung 11.10.2007
Mundpropaganda ist die beste Werbung
Erstaunlich, wie viele Webportal-Betreiber meinen, dass sie mit Arztbewertungen Geld verdienen können. Die Idee ist, dass hohe Nutzerzahlen die Werbekundschaft anlocken. Es dürfte allerdings noch dauern, bis diese Rechnung aufgeht - wenn überhaupt. Je mehr Portale im Netz stehen, desto mehr verliert sich die spärliche Gesamtzahl der Einträge in den Weiten des Internets.
Deshalb sollten sich niedergelassene Ärzte, die auf einer Website schlecht benotet sind, nicht grämen. Die Bewertung lesen die wenigsten ihrer Patienten oder potenziellen Patienten. Und es ist sehr leicht, eine Bewertung durch weitere Einträge zu konterkarieren. Keine dieser Websites ist gegen Manipulation gefeit. Dass dies ihre Schwachstelle ist, dürfte auch allen halbwegs intelligenten Nutzern aufgehen. Da lässt man sich lieber von Verwandten oder Freunden einen Arzt empfehlen.
Quelle: Monika Peichl. Ärzte Zeitung 27.09.2007
EU-Richtlinienvorschlag: Brüssel will in der Gesundheitspolitik stärker mitmischen
EU-Gesundheitskommissar Markos Kyprianou will den Anspruch von Versicherten, sich im europäischen Ausland behandeln zu lassen, auf eine breite gesetzliche Grundlage stellen. Alle Patienten, die sich innerhalb der Europäischen Union behandeln lassen wollen, sollen künftig einen Rechtsanspruch auf qualitativ hochwertige Leistungen, umfassende Informationen sowie auf Erstattung der Behandlungskosten erhalten, die bis an die im jeweiligen Heimatland geltende Höchstgrenze reichen kann. Die weitreichenden Pläne des Kommissars sehen zugleich einen stärkeren Einfluss der EU-Ebene auf die Organisation und Finanzierung der Gesundheitssysteme vor.
Ziel des vorliegenden Richtlinienentwurfs ist es, nicht nur verbindliche Regeln für den grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr im Gesundheitswesen zu schaffen, sondern auch das Versorgungsniveau in den einzelnen EU-Ländern zu verbessern und langfristig anzugleichen.
Quelle: Petra Spielberg/aerzteblatt.de Dienstag, 9. Oktober 2007
Europa: Freie Fahrt für die Heilberufe
Deutschland erkennt jetzt auch die Berufsqualifikationen der Heilberufe aus anderen Staaten der Europäischen Union an. Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Apotheker und Tierärzte können künftig leichter in anderen Ländern der EU praktizieren.
Der Bundesrat hat am 12. Oktober dem vom Bundestag am 20. September beschlossenen Gesetz "Zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe" zugestimmt.
Maßgeblich ist in Zukunft das Berufs- und Aufsichtsrecht des Landes, in dem der Beruf ausgeübt wird. Qualifikationen werden grundsätzlich von den Mitgliedstaaten gegenseitig anerkannt.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst, 15.10.2007 Nr. 79/2007, 12-13
Sarkozy will Recht auf Niederlassung begrenzen - Proteste in Frankreich
Frankreichs Präsident Nicolas Sarkozy will die Niederlassungsfreiheit junger Ärzte begrenzen, um eine landesweit flächendeckende Versorgung zu gewährleisten.
Seit einigen Jahren gelten immer mehr vor allem ländliche Regionen in Frankreich als unterversorgt. Zugleich zeigt sich, dass viele Ärzte lieber in Großstädten arbeiten. Die Ankündigung Sarkozys, dass die Kassenzulassung künftig davon abhängen soll, ob die vom Arzt ausgewählte Region unter- oder überversorgt ist, stößt auf heftige Kritik - vor allem bei Assistenzärzten, die nach ihrer Klinikzeit eine Praxis übernehmen oder gründen wollen.
In den meisten Universitätskrankenhäusern haben die Assistenzärzte ihren Nacht- und Bereitschaftsdienste aus Protesteingestellt, Chefärzte müssen sie jetzt ersetzen. Am Donnerstag haben rund 9.000 der betroffenen Ärzte in Paris demonstriert.
Ihre Interessenverbändeargumentieren, Niederlassungsbegrenzungen mit dem Ziel, mehr Ärzte in unterversorgten Gebieten anzusiedeln, seien wirkungslos. Das hätten Erfahrungen in vielen Ländern gezeigt. Die Niederlassungsfreiheit müsse als Grundprinzip der Freiberuflichkeit unbedingt erhalten bleiben.
Quelle: Ärzte Zeitung 15.10.2007
Irland: Kontroverse Diskussion über Wartelisten
In Irland streiten Ärzte und Gesundheitspolitiker über das Thema Wartelisten. Anlass für die Kontroverse sind Äußerungen des irischen Regierungschefs Bertie Ahern, wonach die Wartelisten in den staatlichen irischen Krankenhäusern "Teil des Lebens" seien. Damit ist klar, dass die irische Regierung entgegen ihren Versprechen nicht damit rechnet, dass im staatlichen Gesundheitswesen in den kommenden Jahren die Wartelisten verschwinden werden.
Quelle: KT/aerzteblatt.de Dienstag, 9. Oktober 2007
Regierung in Österreich geht auf Ärzte zu
Die Protestankündigungen der Ärzte in Österreich hatten Erfolg: Die Regierung will ihre Reformen überdenken und Ärzte in die Verhandlungen mit einbeziehen.
Die Ärzte hatten Proteste, Demos und Praxisschließungen gegen die Pläne der Regierung angekündigt, Versorgungszentren nach dem Vorbild der früheren Polikliniken im Ostblock einzurichten.
Quelle: Ärzte Zeitung 11.10.2007
EU-Gipfel: Österreich will Hochschulzugang für Medizinstudierende zum Thema machen
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) droht auf dem EU-Gipfel kommende Woche Streit mit Österreich. Der österreichische Bundeskanzler Alfred Gusenbauer kündigte am Donnerstag in Luxemburg an, den lange schwelenden Konflikt um den Hochschulzugang deutscher Medizinstudenten beim Treffen der Staats- und Regierungschefs ab kommenden Donnerstag in Lissabon ansprechen zu wollen.
Die EU-Kommission will Wien zwingen, Hürden für Medizinstudenten aus Deutschland abzubauen. Österreich hat ein Quotensystem, nach dem drei Viertel der Studienplätze für heimische Anwärter reserviert sind. Brüssel sieht darin einen Verstoß gegen den freien Hochschulzugang.
Der Europäische Gerichtshof hatte die österreichischen Regeln bereits im Juli 2005 für unvereinbar mit EU-Recht erklärt. Die Hürden wurden von Österreich unter anderem deshalb eingerichtet, weil tausende Medizinstudenten aus Deutschland in der Alpenrepublik studieren, um die Studiengebühren in Deutschland zu sparen oder weil sie keinen Studienplatz erhalten haben.
Quelle: afp/aerzteblatt.de Donnerstag, 11. Oktober 2007
Generationengerechtigkeit soll Staatsziel sein
Der Schutz künftiger Generationen und die Gerechtigkeit zwischen den Generationen sollen nach dem Willen von etwa 100 Bundestagsabgeordneten ein Staatsziel im Grundgesetz werden.
Das sieht ein fraktionsübergreifender Gesetzentwurf vor, den zumeist jüngere Parlamentarier von Union, SPD, FDP und Grünen formuliert haben und der heute erstmals im Bundestag beraten wird. Danach soll zum einen Artikel 20 Grundgesetz um den Satz ergänzt werden: "Der Staat hat in seinem Handeln das Prinzip der Nachhaltigkeit zu beachten und die Interessen künftiger Generationen schützen." Mit einer ähnlichen Formulierung sollen in Artikel 109 Bund und Länder verpflichtet werden, auch bei der Haushalts- und Finanzpolitik "dem Prinzip der Nachhaltigkeit" Rechnung zu tragen.
Quelle: Ärzte Zeitung 11.10.2007
Medizin aus dem Supermarkt
Die Retail Health Clinics, ambulanzähnliche Einrichtungen in Einkaufszentren, Warenhäusern und Großdrogerien, sind inzwischen in fast allen Bundesstaaten anzutreffen und lösen ein geteiltes Echo aus: überwiegende Zustimmung bei den Kunden und eine ambivalente Haltung bei der amerikanischen Ärzteschaft.
Es gibt in diesem Neuland der paramedizinischen Versorgung keine ärztliche Kompetenz, keine ärztliche Verantwortung, keine ärztliche Haftung. Betreut wird man von einer "registered nurse", einer Krankenschwester, oder einem "physician assistant", einem Arzthelfer. Die Behandlung geht schnell vonstatten und kostet beispielsweise bei Heiserkeit und Halsschmerzen um die 40 Dollar.
Quelle: Ronald D. Gerste Deutsches Ärzteblatt 104, Ausgabe 40 vom 05.10.2007, Seite A-2711
Weltweit jährlich über 40 Millionen Abtreibungen
Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche ist weltweit in den letzten zehn Jahren leicht zurückgegangen. Nach einer Studie im Lancet (2007; 370: 1338-1345) kommen aber noch immer auf 100 Lebendgeburten 31 Abtreibungen. Jede zweite wird unter unsicheren Bedingungen durchgeführt.
Am häufigsten wird danach in Osteuropa abgetrieben.
Quelle: rme/aerzteblatt.de Freitag, 12. Oktober 2007
Prof. Dr. Jost Brökelmann, Redakteur BAO-MAO-Aktuell
Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V. – BAO
Präsident Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg
Vereinsregister VR 6346
Managementgesellschaft Ambulantes Operieren – MAO
Sterntorbrücke 1, D-53111 Bonn
Tel.: 0228-692423, Fax: 0228-631715
E-Mail: baobonn@t-online.de oder maobonn@t-online.de
Internet: http://www.operieren.de oder http://www.mao-bao.de