Rürup fordert für Ärzte und Kliniken gleiches Geld für gleiche Leistung
Zwingende Gründe sieht der Vorsitzende der Wirtschaftsweisen Professor Bert Rürup, warum es 2010 erneut zu einer weitreichenden Gesundheitsreform kommen wird. Für niedergelassene Ärzte von besonderer Bedeutung: ein faires Honorar. Gleiche Vergütung für ambulante und stationäre Leistungen ist für Rürup entscheidende Voraussetzung dafür, dass zwischen den beiden Sektoren diskriminierungsfreier Wettbewerb stattfindet und die Sektorengrenzen überwunden werden können.
Die sektorale Organisation des Gesundheitswesens mit unterschiedlichen Vergütungssystemen und -höhen nannte Rürup gestern beim 6. Nationalen DRG-Forum in Berlin als eine wesentliche Schwäche des deutschen Gesundheitswesens. Mit dem Wettbewerbsstärkungsgesetz sei gleichwohl der richtige Weg beschritten worden, beispielsweise mit der darin vorgeschriebenen EBM-Reform, die Vertragsärzten ab 2009 ein kalkulierbares Honorar bringen soll.
"In einer alternden und multimorbiden Gesellschaft ist die Segmentierung des Gesundheitswesens dysfunktional", so der Wirtschaftswissenschaftler. Komplexere Medizin erfordere mehr Arbeitsteilung. Da es niemand wisse, wie dies genau organisiert werden kann, könne die Richtung nur durch wettbewerbliche Suchprozesse bestimmt werden. Voraussetzung dafür, so Rürup: "Gleichlange Spieße für ambulante und stationäre Versorgung."
Das größte Problem für die Krankenhäuser ist ihr Rückstand an Neu- und Modernisierungsinvestitionen.
Quelle: Ärzte Zeitung 20.04.2007
Auch Belegärzte in Niedersachsen für 5,11 Cent
Ryszard van Rhee, Vorsitzender des Landesverbandes niedersächsischer Belegärzte, hat Krankenkassen und die KV aufgefordert, der Bundesempfehlung für die bessere Honorierung von belegärztlichen Leistungen zu folgen.
Mitte Februar verabschiedeten die Bundesspitzenverbände der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) die Empfehlung der neuen extrabudgetären Vergütung zum ersten April. Für belegärztliche Leistungen soll danach ein eigenes Kapitel 36 in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen werden. Die Kostenträger würden dafür bundesweit eine Summe von 74 Millionen Euro bereitstellen, die nicht vom Gesamthonorar an die KVen abgezweigt würde.
Die Einigung sei, so van Rhee, "eine klare Empfehlung an die Landesverbände der Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen, belegärztliche Leistungen ohne Honorarverschiebung extrabudgetär zu einem Punktwert zu 5,11 Cent zu vergüten."
Quelle: Ärzte Zeitung 25.04.2007
Wettbewerbsrecht: Noch nicht das letzte Wort
Innerhalb der Bundesregierung ist noch keineswegs entschieden, ob gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gänzlich vom Wettbewerbsrecht ausgenommen werden soll. Die Linie des Bundesministeriums für Wirtschaft (BMWi) bejaht die Wirksamkeit des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB - Kartellgesetz) auch für diesen Bereich, während sich im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) offensichtlich "zwei Schulen" gegenüberstehen. Zunehmend gerät aber die gesetzliche Regelung unter Druck, wonach bei Verstößen im Ausschreibungsverfahren die Sozialgerichte zuständig sein sollen.
Dies ist insofern ein Paradigmenwechsel, weil sich eine Klage vor einem Sozialgericht über Jahre hinziehen kann, wogegen die Kartellbehörde unmittelbar eingreift und gegen deren Entscheidung dann eine Klage möglich ist. Ein Verstoß kann also unmittelbar geahndet werden. Die gerichtliche Prüfung erfolgt anschließend.
Produzenten im Bereich der Arznei-, Heil- oder Hilfsmittel fühlen sich deshalb diskriminiert. Sie sehen kaum eine Möglichkeit, Missbrauch von Marktmacht im Gesundheitsbereich zu verhindern. Bis zur Entscheidung eines Sozialgerichts sei ein Unternehmen möglicherweise längst in der Insolvenz. Es müsse auch in diesem Bereich eine Instanz geben, die bei offensichtlichem Missbrauch unmittelbar eingreifen könne. Experten gehen davon aus, dass die derzeit im Gesetz fixierte Position nicht zu halten sein werde. Im privaten Krankenhausbereich komme es zu Anwendung des GWB durch das Bundeskartellamt. Es sei nicht überzeugend zu begründen, weshalb es nicht auch für marktbeherrschende Positionen zum Beispiel von gesetzlichen Krankenkassen (GKV) gelten sollte, weil diese ganz entscheidend in den Markt eingreifen könnten.
Der Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Dr. Klaus Theo Schröder, will aber genau den umgekehrten Weg gehen und auch noch den privaten Krankenhausbereich aus dem Zuständigkeitsbereich des Kartellamtes herausnehmen.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst, 19.04.2007, Nr.30/2007, 5- 6
DRGs: Deutschland ist Weltmeister
In keinem Land der Welt seien die Fallpauschalen im Krankenhaus in dieser Breite und Tiefe eingeführt worden wie in Deutschland und dazu noch in einem derart kurzen Zeitraum, so der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Rudolf Kösters.
Heute werde der Großteil der 60 Mrd. Euro, die die Kliniken für die stationäre Versorgung umsetzten, über die 1.082 DRGs und 105 Zusatzentgelte abgerechnet. Das sei eine großartige Leistung der deutschen Krankenhäuser, die es mit großen und auch kostenintensiven Anstrengungen geschafft hätten, dass die Einführung des deutschen Fallpauschalen-Systems seit 2003 bisher weitgehend reibungslos verlaufen sei.
Das von DKG und den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) weiterentwickelte G-DRGSystem habe mittlerweile eine sehr hohe Abbildungsqualität erreicht. Dennoch seien permanente Anpassungen des DRG-Systems erforderlich. Das Fallpauschalen-System müsse auch im Sinne des Patienten offen für Innovationen sowie für neue Untersuchungen und Behandlungsmethoden bleiben.
Kösters forderte Planungssicherheit und die Sicherheit, dass die Politik an dem Grundsatz gleicher Preise für gleiche Leistungen festhalte. Dies müsse jetzt Eingang in die anstehende Beratung der Politik zur Ausgestaltung des ordnungspolitischen Rahmens für die Krankenhausversorgung finden. Dazu gehöre insbesondere auch das Bekenntnis zum Verzicht auf jegliche Kostendämpfungseingriffe in das Vergütungssystem.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst 19. April 2007 Nr.30/2007, 10
Basistarif: Auf dem Weg in die Einheitsversicherung?
Wenn erst einmal eine relevante Zahl von Menschen im Basistarif versichert sei, ist nach Ansicht des Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Krankenversicherung (DKV), Günter Dibbern, der Weg für eine weitere Vereinheitlichung von gesetzlicher (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV) nach der Bundestagswahl 2009 endgültig frei.
Die PKV sucht den Schulterschluss mit den niedergelassenen Ärzten. PKV und Ärzte hätten starke gemeinsame Interessen, so Leienbach. Die freiheitlichen Strukturen im Gesundheitswesen seien nur dann zu retten, wenn man möglichst breite strategische Allianzen habe. Die Unternehmen der PKV treibt die Sorge um, dass die niedergelassenen Ärzte ihren Patienten in großem Umfange den Wechsel in den Basistarif empfehlen könnten.
Aus der Sicht der Ärzte lassen sich aus der Behandlung eines PKV-Basistarifversicherten zwar weniger Einnahmen als aus der eines PKV-Vollversicherten erzielen, aber mehr als bei der Behandlung eines GKV-Versicherten.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst, 23.04.2007 Nr.31/2007, 9-10
Gesundheitsausgaben 2005: Anstieg um 2,4 %
Die Ausgaben für Gesundheit betrugen im Jahr 2005 insgesamt 239,4 Mrd. Euro oder 10,7 % des Bruttoinlandsproduktes. Dies war im Vergleich zum Jahr 2004 ein Plus von 5,6 Mrd. Euro oder 2,4 %. Die Ausgaben je Einwohner lagen bei 2.900 Euro (2004: 2.830 Euro). Dies teilte das Statistische Bundesamt mit.
Mit rund 57 % der Ausgaben war die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) der größte Ausgabenträger im Gesundheitswesen. Ihre Ausgaben erreichten 135,9 Mrd. Euro und lagen im Jahr 2005 um 3,3 % über denen des Vorjahres. Die privaten Haushalte und privaten Organisationen ohne Erwerbszweck zahlten 32,4 Mrd. Euro und damit 1,2 % mehr als im Jahr 2004. Ihr Anteil an den Gesamtausgaben betrug knapp 14 %. Gut 9 % oder 22 Mrd. Euro entfielen auf die private Krankenversicherung (PKV), deren Aufwendungen um 4,2 % und damit deutlich überdurchschnittlich gewachsen sind.
Über die Hälfte der Gesundheitsausgaben entfiel auf Waren (das sind Arzneimittel inklusive Verbandsmittel, Hilfsmittel, Zahnersatz und sonstiger medizinischer Bedarf) und ärztliche Leistungen. Für beide Leistungsarten wurden jeweils knapp 27 % der Gesamtausgaben aufgewendet. Während die Ausgaben für ärztliche Leistungen nur um 0,5 % im Vergleich zum Jahr 2004 gestiegen sind, wuchsen die Ausgaben für Waren um 5,4 %. Hauptverantwortlich für diesen überdurchschnittlichen Anstieg waren die Arzneimittel, für die 10,2 % mehr aufgewendet wurden als 2004.
Fast jeder zweite Euro der Gesamtausgaben wurde in Einrichtungen der ambulanten Gesundheitsversorgung ausgegeben (48 %). Die Ausgaben in diesen Einrichtungen stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 2,6 %. Vom Ausgabenvolumen her betrachtet waren Arztpraxen (35,2 Mrd. Euro) und Apotheken (34,8 Mrd. Euro) die bedeutsamsten ambulanten Einrichtungen. Dagegen sanken die Ausgaben in Zahnarztpraxen um 6,7 % auf 15,2 Mrd. Euro.
Im (teil-)stationären Sektor wurden mit 87,4 Mrd. Euro 2,3 % mehr aufgewendet. Dies entsprach einem Anteil von 37 % an den gesamten Ausgaben. Zu den (teil-)stationären Einrichtungen gehören unter anderem Krankenhäuser (62,1 Mrd. Euro) und die Einrichtungen der (teil-)stationären Pflege (18,1 Mrd. Euro).
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst, 23.04.2007, Nr.31/2007, 12
eGK: MEDI-Ärzte weiterhin auf Ablehnungskurs
Die MEDI-Ärzte in der Testregion Heilbronn zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) wollen bei ihrem Boykott bleiben.
Daran hat auch ein Gespräch mit der AOK Heilbronn und der Arbeitsgemeinschaft zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte in Baden-Württemberg (ARGE eGK BW) nichts geändert. Das betreffe auch den Test, an dem im Sommer 10.000 Versicherte, 25 Ärzte und einige Apotheken in der Region Heilbronn teilnehmen sollen.
Ein zentraler Kritikpunkt ist die bundesweite Speicherung sensibler Patientendaten auf zentralen Großrechnern. Hier befürchten die Mediziner, dass die Datensicherheit nicht gewährleistet sei. Zudem seien auch Fragen zur Finanzierung des Mehraufwands in den Arztpraxen und zur Haftung der Ärzte bei falschen oder unvollständigen Daten bis heute nicht geklärt.
In Berlin geht man davon aus, dass auf Dauer eine Nicht-Teilnahme von Ärzten an der eGK nicht möglich sei. Es gebe jetzt zwar noch "Widerstandsnester", aber man rechne damit, dass diese sich mehr und mehr isolieren würden.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst, 23.04.2007, Nr.31/2007, 14
Patienten: E-Card sollte schnell eingeführt werden
Die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP) hat sich für die rasche Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ausgesprochen. Die E-Card müsse aber auch weltweit einsetzbar sein, fordert DGVP-Präsident Wolfram-Arnim Candidus.
Die DGVP machte Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen für die Verzögerungen bei der Einführung der Karte verantwortlich. Ihnen gehe es allein ums Geld, nicht um das Wohl der Patienten. Nach den Worten von Candidus ist die E-Card nicht nur aus ökonomischen Gründen sinnvoll, sie schütze Patienten auch vor Fehlbehandlungen.
Quelle: Ärzte Zeitung 23.04.2007
Kontroverse um die E-Card: Ist Datenschutz garantiert?
Eine heftige Kontroverse um die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (E-Card) haben Niedergelassene und IT-Fachleute in der vergangenen Woche in Berlin auf der "IT-Messe & Dialog im Gesundheitswesen" (ITeG) ausgetragen.
Vor allem das Kostenargument sowie mangelnden Datenschutz führten die E-Card-Gegner ins Feld. Ihre Kontroverse trugen die Niedergelassenen bei einer Diskussion im Anschluss an eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema "Praktischer IT-Nutzen für den niedergelassenen Arzt" aus. Veranstalter war der Verband der Hersteller von IT-Lösungen im Gesundheitswesen (VHitG).
Quelle: Ärzte Zeitung 23.04.2007
Landesbasisfallwerte: Verhandlungsrunde 2007 abgeschlossen
Die Verhandlungen zu den Landesbasisfallwerten für die Finanzierung der Krankenhäuser im Jahre 2007 sind abgeschlossen.
Ganz überwiegend wurden die Verhandlungen im unmittelbaren Dialog der Vertragspartner erfolgreich gestaltet. Nur in zwei Ländern musste die Unterstützung des Landesschiedsamts in Anspruch genommen werden.
Nach wie vor gibt es bei den Landesbasisfallwerten deutliche regionale Unterschiede. An der Spitze steht für das Jahr 2007 das Land Berlin mit einem Landesbasisfallwert von 2.930,00 Euro. Der Landesbasisfallwert für Mecklenburg-Vorpommern wurde nach Verhandlungen vor der Schiedsstelle auf 2.664,00 Euro festgelegt.
Land Basisfallwert 2007 in Euro
Baden-Württemberg
2.805,70
Bayern
2.787,19
Berlin
2.930,00
Brandenburg
2.719,27
Bremen
2.849,57
Hamburg
2.830,00
Hessen
2.775,92
Mecklenburg-Vorpommern
2.664,00
Niedersachsen
2.766,58
Nordrhein-Westfalen
2.687,99
Rheinland-Pfalz
2.956,53
Saarland
2.934,05
Sachsen
2.736,63
Sachsen-Anhalt
2.750,00
Schleswig-Holstein
2.666,00
Thüringen
2.731,00
Quelle: AOK-Bundesverband. Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst, 23. April 2007 Nr.31/2007, 13
Kein zusätzliches Geld für neue Klinikärzte
Die Krankenhäuser erhalten trotz der verschärften Regeln für Arbeitszeiten und Bereitschaftsdienste kein zusätzliches Geld zur Einstellung neuer Ärzte. Mit den Stimmen von Union und SPD wies der Bundestag am Donnerstagabend die Forderung der FDP zurück, die bis 2009 zur Verfügung stehenden Mittel bereits jetzt komplett auszuzahlen. Gesundheitsstaatssekretärin Marion Caspers-Merk (SPD) erklärte, im vergangenen Jahr hätten die Krankenhäuser nur 83 Prozent der Mittel abgerufen, die zur Umsetzung neuer Arbeitszeitmodelle bereitgestellt wurden.
Seit Anfang des Jahres darf ein Klinikarzt im Schnitt nicht länger als 48 Stunden pro Woche arbeiten. Zudem müssen nach europäischem Recht auch Bereitschaftsdienste komplett auf die Arbeitszeit angerechnet werden. Die FDP hatte argumentiert, zur Umsetzung dieser Vorschriften seien viele Kliniken gezwungen, zusätzliche Ärzte zu engagieren.
Quelle: kma@news - Ausgabe 0087
Mikrodaten von Krankenversicherten jetzt für die Wissenschaft zugänglich
Ab sofort stellt das Statistische Bundesamt der Wissenschaft Mikrodaten von mehr als 2 Millionen Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für das Jahr 2002 zur Verfügung. Die formal anonymisierten Daten können über den Weg der kontrollierten Datenfernverarbeitung genutzt werden.
Bei dem umfangreichen Datenmaterial handelt es sich um eine Drei-Prozent-Zufallsstichprobe von Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung mit Informationen über ambulante und stationäre Diagnosen, verordnete Arzneimittel, Krankengeldbezug sowie Arbeitsunfähigkeit aus dem Jahr 2002.
Antragsformulare sowie weitere Informationen finden Sie im Internet unter http://www.forschungsdatenzentrumde.
Quelle: kma@news - Ausgabe 0087
Das Wissenschaftliche Institut der PKV (WIP) hat die Auswirkungen der steigenden Lebenserwartung auf die Gesundheitsausgaben analysiert. Hierzu wurden Daten von über einer Million Privatversicherten untersucht
Fazit: Eine Analyse der Ausgabenentwicklung von 1,2 Millionen PKV-Versicherten und den GKV-Versicherten hat ergeben, dass die Gesundheitsausgaben bei steigender Lebenserwartung unvermindert gewachsen sind. Die erhoffte Reduktion der Ausgaben durch gesündere Versicherte und ein Verschiebung der Krankheit ins höhere Alter oder sogar durch eine Kompression der Krankheit vor dem Tod zeigt sich nicht.
Auch wenn über den Gesundheitszustand der Versicherten hier keine Aussagen gemacht werden können, zeigen die Daten doch eine wachsende Nachfrage nach medizinischen Leistungen in allen Altersklassen. Verbunden mit der Zunahme an Menschen im fortgeschrittenen Alter kommt es so zu einem doppelten Nachfrageeffekt. Einerseits nimmt die Anzahl der Nachfrager zu, andererseits steigt die Inanspruchnahme je Person.
Bei einer steigenden Zahl von alten und sehr alten Menschen kommt auf das Gesundheitssystem und auf die Gesellschaft damit eine große Belastung zu, die es zu meistern gilt.
Die Studie ist im Internet unter http://www.wip-pkv.de/projekte abrufbar.
Quelle: PKV Publik 3/2007, 29-37
Die PKV nach der Gesundheitsreform
Eingriff in die Freiheitsrechte von Unternehmen und Versicherten
Schlechte Kompromisse
In der Gesamtbetrachtung ist keiner der im Gesundheitswesen Beteiligten als Gewinner aus dieser Gesundheitsreform hervorgegangen.
Zurück bleibt der schale Geschmack einer Einigung, die zum Erhalt der Koalition – nicht aber zur Erreichung der selbst formulierten Ziele – getroffen wurde. Für keines der großen strukturellen Probleme des Gesundheitssystems hält dieses Gesetz eine Lösung bereit. Weder wurde das Ausgabenproblem der GKV gelöst, noch dessen Finanzierung von den Lohnzusatzkosten abgekoppelt. Und auch dem Problem des demografischen Wandels wurde nicht einmal in Ansatz begegnet.
Dafür nimmt die staatliche Einflussnahme auf die PKV deutlich zu und schwächt die Position der Privatversicherten.
Entwicklung geht an den Bedürfnissen vorbei
Es sollte jedem bewusst sein, dass die Rolle der PKV in einem Gesundheitssystem, das zunehmend in Richtung Einheitsversorgung steuert, nicht in der Abbildung eben dieser staatlichen Einheitsversorgung liegen kann. Die Bedürfnisse der Menschen gehen in eine andere Richtung.
Der in der Zukunft enger werdende Finanzierungsrahmen der GKV wird sich weiter einschränkend auf das Leistungsangebot auswirken. Bei gleichzeitig hohem Pflichtbeitrag wird eine GKV mit sinkendem Leistungsspektrum und ohne nennenswerte Möglichkeiten, individuell zu differenzieren, auf zunehmende Akzeptanzprobleme bei ihren Versicherten stoßen.
Die Entwicklung der GKV wird also in Richtung Basisversorgung gehen. Gleichzeitig wird die Zahl der Menschen, die eine höherwertige Versorgung nachfragen, zunehmen. Auf diese Nachfrage wird die PKV mit qualitativ hochwertigen Produkten antworten.
Quelle: Volker Leienbach. Gesellschaftspolitische Kommentare Nr. 3/07, 3-4
Diagnosefehler führt nicht immer zu Schadenersatz
Patienten haben bei Diagnosefehlern von Ärzten nicht zwangsläufig einen Anspruch auf Schadenersatz. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.
Im konkreten Fall hatte der Arzt auf einer Computertomografie einen Tumor in der Nase des Klägers nicht erkannt. Der Patient vertrat die Ansicht, der Mediziner müsse für die darauf beruhende Fehldiagnose einstehen. Das Gericht sah dies anders und erklärte, in einem Diagnose- stets einen Behandlungsfehler zu sehen.
Oft seien die Symptome einer Erkrankung nicht eindeutig und könnten auf verschiedene Ursachen hinweisen. Dies gelte auch für medizinische Aufnahmen wie Computertomografien. Zudem ist die vorliegende Krankheit nach Angaben eines Sachverständigen sehr selten.
Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz, Az.: 5 U 209/06
Quelle: Ärzte Zeitung 24.04.2007
72 % der Beschäftigten im Gesundheitswesen sind Frauen
Wie das Statistische Bundesamt zum Weltgesundheitstag am 7. April mitteilt, waren Ende 2005 3,1 Millionen der 4,3 Millionen Beschäftigten im deutschen Gesundheitswesen Frauen. Der Anteil weiblicher Beschäftigter im Gesundheitswesen lag damit überdurchschnittlich hoch bei 72,3 %; in der Gesamtwirtschaft betrug er 44,9 %. Einzelne Berufe im Gesundheitswesen haben einen Frauenanteil von über 90 %: Arzthelferin und zahnmedizinische Fachangestellte (99,1 %), pharmazeutisch-technische Assistentin (98,1 %), pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (98,0 %) sowie Diätassistentin und medizinisch-technische Assistentin mit jeweils 92,5 %. Frauen stellen bei der Mehrzahl der Berufe im Gesundheitswesen die Mehrheit der Beschäftigten.
Ausnahmen waren Ende 2005 hingegen Berufe wie Arzt (39,2 %) und Zahnarzt (38,3 %), aber auch Berufe wie Pharmakant (49,4 %), Orthopädiemechaniker (28,5 %), sonstige Gesundheitshandwerker wie zum Beispiel Hörgeräteakustiker (24,6 %) und Gesundheitstechniker (6,5 %). Auch in vielen Einrichtungen des Gesundheitswesens sind Frauen in der Mehrzahl. Sowohl in den ambulanten als auch in den stationären und teilstationären Einrichtungen waren Ende 2005 drei von vier Beschäftigten weiblich. Die Einrichtungen der ambulanten Pflege stellten innerhalb der ambulanten Gesundheitsversorgung mit 87,7 % den höchsten Anteil weiblicher Beschäftigter. Es folgten die Apotheken mit 81,8 % und die Zahnarztpraxen mit 81,2 %.
Quelle: kma@news - Ausgabe 0087
Die E-Card soll keine Insellösung werden
Die Europäische Union will dafür sorgen, dass künftige elektronische Gesundheitsdienste in Europa kompatibel werden. Ein Schwerpunkt liegt auf medizinischen Basisdaten, die für Ärzte überall in der EU lesbar sein sollen.
Eine gemeinsame Erklärung von EU-Kommission und den Gesundheitsministerien der EU-Länder wurde gestern zum Abschluss der europäischen E-Health-Konferenz vorgestellt. In der Erklärung verpflichten sich die Teilnehmer, gemeinsame Standards zu erarbeiten - etwa bei der Datensicherheit oder beim Zugriff auf medizinische Daten. Praktisch umgesetzt wird das alles in den grenzüberschreitenden E-HealthPilotprojekten, die von 2008 bis 2010 laufen sollen.
Die EU-Kommission hatte bereits 2004 einen E-Health-Aktionsplan vorgelegt, um die Digitalisierung der Gesundheitssysteme in Europa voran zu bringen. Zudem werkeln die EU-Staaten an eigenen Telematikprojekten wie der elektronischen Gesundheitskarte (E-Card).
Durch die europäischen Pilotprojekte soll beides jetzt zusammengeführt werden. Brüssel hat deutlich gemacht, dass es nicht darum gehe, überall in Europa Gesundheitskarten einzuführen, sondern lediglich darum, dass die Daten austauschbar sind.
Quelle: Ärzte Zeitung 20.04.2007
Gesundheit im Fokus der EU
An einem Zusammenwachsen des europäischen Gesundheitsmarktes geht kein Weg vorbei. Dessen ist sich Dr. Bernd Schulte vom Max-Planck-Institut für Internationales und Sozialrecht in München sicher. Klärungsbedarf bestehe allerdings noch bei der Abgrenzung zwischen ambulanten und stationären Leistungen, so der Jurist auf einem Workshop der Heidelberger ZENO Veranstaltungen GmbH in Brüssel.
"Die Definition der Behandlungsformen unterscheidet sich in den einzelnen Ländern erheblich und auch die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs liefert keine brauchbaren Antworten", sagte er. Sinnvoll sei es, die Frage im Zuge der anstehenden Regulierung des Gesundheitsmarktes zu regeln.
Quelle: Ärzte Zeitung 16.04.2007
Seehofer will Masterplan gegen Übergewicht
Zu viele Dicke, zu wenig Bewegung: Die Bundesregierung sagt dem Übergewicht in Deutschland den Kampf an und fordert die Bundesbürger zu gesünderer Ernährung und mehr Bewegung auf.
"Jeder zweite Todesfall ist auf Herz-Kreislauferkrankungen zurückzuführen", sagte Bundesverbraucherminister Horst Seehofer (CSU) am Freitag in Weiskirchen / Saarland und warnte vor den Folgen falscher Ernährung. Er wolle aber keine "Olympiade der Verbote".
Nötig sei mehr Aufklärung schon in Kindergärten und Schulen. Wichtig seien eine ausgewogene Ernährung und ausreichend Bewegung. Seehofer legt dem Bundeskabinett dpa-Informationen zufolge am 9. Mai einen Aktionsplan vor und will am 10. Mai im Bundestag eine Regierungserklärung abgeben.
Die Deutschen sind laut einer internationalen Studie wegen Bier, Fett und zu wenig Bewegung die dicksten Bürger in der EU, hatte die "Süddeutsche Zeitung" berichtet. Beim Gewicht lägen sie gleichauf mit den USA.
Drei Viertel der Männer und 59 Prozent der Frauen seien zu dick, habe die Studie der International Association for the Study of Obesity (IASO) ergeben. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) rief die Bundesbürger wie Seehofer zu gesunder Ernährung und mehr Bewegung auf.
Quelle: Ärzte Zeitung 23.04.2007
Prof. Dr. Jost Brökelmann, Redakteur BAO-MAO-Aktuell
Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V. – BAO
Präsident Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg
Vereinsregister VR 6346
Managementgesellschaft Ambulantes Operieren – MAO
Sterntorbrücke 1, D-53111 Bonn
Tel.: 0228-692423, Fax: 0228-631715
E-Mail: baobonn@t-online.de oder maobonn@t-online.de
Internet: http://www.operieren.de oder http://www.mao-bao.de