Der Druck unterm Deckel wächst
Seit Jahresbeginn sollten ambulante Operateure und Anästhesisten einem Beschluss des Bundesschiedsamts zufolge bei der Vergütung von ambulanten, eine stationäre Aufnahme ersetzenden Ops und den dazugehörigen Leistungen mit Kliniken gleichgestellt sein. Das weckte zunächst Hoffnungen. Doch bei der Umsetzung in regionalen Verträgen zwischen Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen wird das grundsätzliche Dilemma von Honorarverhandlungen unter gedeckelten Budgets offenbar: Der Topf wird nicht größer, und wenn eine Gruppe einen größeren Zuschlag erhalten soll, bleibt für die anderen weniger.
Beides zeigt, dass der Spruch des Bundesschiedsamts unterm Strich relativ wertlos für die niedergelassenen Ärzte ist, wenn er unter dem Diktat der Budgets und der Beitragssatzstabilität umgesetzt wird. Das haben die KV-Vertreter erkannt. Ihre Ablehnung des Vertrags ist auch ein politisches Signal: Ärzte halten nicht mehr still unter dem Deckel der Budgetierung.
Quelle: Angela Mißlbeck. Ärzte Zeitung 15.01.2007
Frage zum § 115 b
Frage an den BAO: Seit 01.01.07 ist der Vertrag § 115 b als gesetzliche Regelung in Kraft. Die KV Baden-Württemberg hat in einem Rundschreiben ein paar Informationen über die Handhabung, sprich: Abrechnung abgegeben.
Die Bürokratie nimmt weiter zu! Viele Fragen sind dennoch offen.
Da der Vertrag für alle Bundesländer gilt und insbesondere die ambulanten Operateure betrifft, wundere ich mich, dass sich der BAO in seinen Rundschreiben dieses wichtigen Themas noch nicht angenommen hat.
Antwort von Dr. Jörg-A. Rüggeberg: Wir bereiten derzeit eine Neuauflage unseres OPS-Browsers vor, in dem alle regionalen Spezifika im Umgang mit den 115b-Leistungen aufgeführt werden sollen. Leider hat jede KV eigene Verträge (so sieht es die Schiedsamtentscheidung vor), weswegen eine bundeseinheitliche Stellungnahme nicht möglich ist.
Mehrheit in Koalitionsfraktionen akzeptiert Reformkompromiss
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt erwartet keine größeren Widerstände der SPD-Bundestagsfraktion gegen den Kompromiss zur Gesundheitsreform.
Kritisch äußerten sich dagegen die SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach und Wolfgang Wodarg.
Verabschiedet werden soll die Gesundheitsreform am 2. Februar im Bundestag.
Quelle: Ärzte Zeitung 17.01.2007
Gesundheitsreform: Für Friedrich Merz ein Irrweg
Wenn die Große Koalition ihre geplante Gesundheitsreform durchsetze, dann ist für den CDU-Bundestagsabgeordneten Dr. Friedrich Merz, "die staatliche Einheitskasse für alle nicht mehr weit". Und einen Weg zurück werde es nicht mehr geben, denn ein solches bürokratisches Monstrum werde sich "auf Dauer selbst am Leben erhalten".
Diese Entwicklung passe, so Merz in einem Namensartikel für die Wirtschaftswoche (Nr.3/2007), in das Grundschema der deutschen Sozialpolitik der vergangenen 50 Jahre. Die Grundentscheidungen seien seit der Rentenreform des Jahres 1956 allesamt zu Lasten der nachfolgenden Generationen konzipiert worden. Und mit jeder weiteren Reform sei "die Umverteilung innerhalb der Systeme noch einmal systemübergreifend ein Stück weiter ausgebaut worden".
Es führt für Merz kein Weg daran vorbei, "der Bevölkerung reinen Wein einzuschenken und sie darauf vorzubereiten, dass Gesundheit ebenso wie Bildung und Altersvorsorge nicht allein aus öffentlichen Kassen finanziert werden können".
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst, 15.01.2007, Nr. 04/2007, 3
Koalition einig über höhere Honorare für Ärzte
Die große Koalition ist mit ihrer Einigung zur Gesundheitsreform den Vertragsärzten entgegen gekommen. Nach den vorliegenden Änderungsanträgen, die diese Woche von den Fraktionen beraten werden, soll die für 2009 geplante Umstellung der ärztlichen Vergütung von Punkten auf Euro nicht zum Nulltarif erfolgen.
Im alten Gesetzentwurf der Bundesregierung vom Oktober 2006 war noch geplant, die Honorarreform kostenneutral zu starten. Gesamtvergütung und Leistungsmenge aus dem Jahr 2008 sollten dabei als Berechnungsbasis für die neue Gebührenordnung dienen. Damit wäre der von Ärzten beklagte Punktwerteverfall fortgeschrieben worden.
Diese Gefahr scheint jetzt gebannt. Die bisherige Formel, Beitragserhöhungen der Kassen als Folge höherer Honorare auszuschließen, wurde gestrichen. Und die neuen Preise für ärztliche Leistungen sollen auf Basis eines fairen Punktwertes kalkuliert werden.
Positiv für Ärzte ist auch, dass die Honorarzuschläge, die Krankenkassen in unterversorgten Gebieten zahlen sollen, nicht durch Abschläge in überversorgten Regionen eingespart werden müssen. Außerdem soll die Vergütung der Vertragsärzte jährlich der Morbidität und der "Entwicklung der für Arztpraxen relevanten Kosten" angepasst werden.
Auf eine Abschaffung der Budgets haben sich die Unterhändler der Koalition allerdings nicht geeinigt. Nur innerhalb fester Mengengerüste (Regelleistungsvolumen) sollen feste Preise für ärztliche Leistungen gelten. Und die Obergrenze der Gesamtvergütung darf nur im Ausnahmefall (zum Beispiel Grippewelle) überschritten werden.
Quelle: Ärzte Zeitung 15.01.2007
"Finanzreform steht bald wieder auf der Agenda"
Der großen Koalition fehlt offenbar die politische Kraft für einen "beherzten" Einstieg in eine nachhaltige Finanzierung der GKV, so der Gesundheitsökonom Professor Jürgen Wasem.
Seine Prognose: Nach der nächsten Bundestagswahl wird die Finanzreform erneut auf der Tagesordnung stehen. Die Frage müsse dann nicht zwingend "Bürgerversicherung oder Gesundheitsprämie" lauten, sagte der Wirtschaftswissenschaftler beim bayerischen BKK-Tag in München. Wichtig sei aber, dass dann ein echter Einstieg in eine Abkoppelung der Einnahmen vom Arbeitsentgelt stattfindet und die Kapitaldeckung gestärkt wird.
Quelle: Ärzte Zeitung 16.01.2007
Hartmannbund politisiert das Wartezimmer
Der Ärzteprotest soll ins Wartezimmer getragen werden. Hartmannbund-Chef Dr. Kuno Winn kündigte gestern eine Plakataktion an, mit der sein Verband auf die Folgen der Gesundheitsreform aufmerksam machen will. Das Motto "Die Reform gefährdet Ihre Gesundheit" soll Patienten und Ärzte zum politischen Gespräch animieren.
Quelle: Ärzte Zeitung 12.01.2007
KBV erwägt eine Kursänderung
Die mit der Gesundheitsreform geplanten Änderungen bei den Honorar- und Vergütungsregelungen werden vermutlich dazu führen, dass die KBV von ihrer Fundamentalopposition abrückt. Ausschlaggebend dafür ist, dass mehr Geld ins System fließen soll und dass das Morbiditätsrisiko auf die Krankenkassen übergehen wird.
Im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung" begrüßte KBV-Vorstand Dr. Andreas Köhler die Änderungen, die unter anderem nicht mehr von einer kostenneutralen Einführung der neuen Gebührenordnung ausgehen. Auch wenn die zentrale Forderung nach Aufhebung der Unterfinanzierung nicht erfüllt werden konnte, habe sich die Koalition in Richtung Ärzte bewegt, so Köhler. Dies habe nur aufgrund der Proteste der Ärzte erreicht werden können.
Jetzt sei es an der Zeit, mögliche Chancen auch zu nutzen, um so eine Gebührenordnung in Euro und Cent mit Beginn des Jahres 2009 zu realisieren.
Quelle: Ärzte Zeitung 18.01.2007
Juristischer Streit um Reform spitzt sich zu
Der Streit um die Verfassungsmäßigkeit der Gesundheitsreform spitzt sich zu. Zwar ist die Kritik der Rechtsexperten der Union nach der Anhörung gestern im Rechtsausschuss etwas leiser geworden. Dafür meldete sich die Opposition lautstark zu Wort.
FDP-Chef Guido Westerwelle kündigte an, die Gesundheitsreform verfassungsrechtlich prüfen zu lassen. Auszuschließen sei nicht, dass FDP-Politiker Verfassungsbeschwerde einlegen.
Zuvor hatte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries im Rechtsausschuss das Gesetzesvorhaben gegen zum Teil heftige Kritik verteidigt. Auch nach den jüngsten Änderungen zum geplanten Basistarif in der privaten Krankenversicherung sei die Reform verfassungskonform, so die Ministerin.
Justiz- und Innenministerium hatten bereits vergangene Woche rechtliche Bedenken am Basistarif und an der Steuersubvention der Familienmitversicherung zurückgewiesen. Zentrale Begründung: Etwaige Eingriffe ins Verfassungsrecht seien bei Abwägung von positiven und negativen Reformfolgen vertretbar.
Dass dieser Vergleich überhaupt angestellt werden kann, bezweifelt die FDP. Deren pflegepolitischer Sprecher Heinz Lanfermann kritisierte gestern im Bundestag, weder die Verfassungsressorts noch das Fachressort hätten bislang belastbare Zahlen vorgelegt. Es fehle die Basis, um die Verhältnismäßigkeit der Reform zu begründen.
Quelle: Ärzte Zeitung 18.01.2007
Zu wessen Lasten geht das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz?
Diese Reform wird für den Staat geschaffen, nicht für die Leistungserbringer und Versicherten
http://www.arzt-in-europa.de/pages/2006JB_GKV-WBS.html
Rationierung muss ein Job für Politiker sein
Offene Diskussion über notwendige Leistungsausschlüsse gefordert
http://www.arzt-in-europa.de/pages/2006AEZ_Rationierung.html
Wir brauchen eine Debatte über Prioritäten in der Medizin
Beske plädiert für eine Neubestimmung des Leistungskatalogs der GKV
http://www.arzt-in-europa.de/pages/2006FB_Prioritaeten.html
Wo bleibt der Patient und mündige Bürger?
Für eine x-Klassen-Medizin
http://www.arzt-in-europa.de/pages/2006GK_Mehrklassen.html
PKV: Basistarif bleibt Fehlkonstruktion
Auch die Nachbesserungen beim Basistarif haben an der ablehnenden Haltung der privaten Krankenversicherer (PKV) nichts geändert. Sie lehnen diesen nach wie vor ab.
Die Gesundheitsreform führt nach Ansicht des PKV-Vorsitzenden Reinhold Schulte nach wie vor zu "einer erheblichen Verschlechterung der Rahmenbedingungen für die PKV und ihre Versicherten". Der Basistarif und die Portabilität von Alterungsrückstellungen würden zu teils deutlichen Beitragssteigerungen in der PKV führen, ohne ein einziges Problem des Gesundheitswesens zu lösen. Unabhängig davon, wie der Basistarif ausgestaltet werde.
"Dem Anschein nach will die Koalition den Zugang zum geplanten Basistarif in der PKV zumindest zeitlich begrenzen. Diese Veränderung gegenüber dem Kabinettsentwurf geht offenkundig auf die Union zurück, die erkannt hat, dass die ursprünglich vorgesehenen Regelungen das sukzessive Aus für die PKV bedeutet hätten", so Schulte.
Die Union müsse jetzt auch die Umsetzung überwachen und "neuerliche, einseitige Auslegungen" durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) verhindern.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst, 15.01.2007, Nr. 04/2007, 6
Infos im Web zum VÄndG
Informationen zum Einstieg: Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe hat ein Glossar ins Internet gestellt. Das Glossar mit Begriffen von A wie Abrechnung bis Z wie Zulassungsverordnung soll es niedergelassenen Ärzten erleichtern, sich einen Überblick über das neue Vertragsarztrecht zu verschaffen. Es gibt jeweils kurze Erläuterungen zu zentralen Begriffen des Gesetzes. Damit soll es Ärzten ermöglicht werden, Chancen und Risiken des VÄndG für die eigene Praxis fundiert einzuschätzen. http://www.kvwl.de/politik/bp/gesundheitsreform/index.htm
Gesetzestext im Überblick: Es ist immer wieder sehr schwer, Gesetzesänderungen aus einem Gesetzentwurf oder dem veröffentlichten Gesetzestext wirklich in ihrer Relevanz zu erkennen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat auf ihrer Website jetzt in einer Synopse den alten Gesetzestext direkt neben den neuen gestellt. Die Änderungen sind fett markiert. So können Anwender relevante Stellen schnell finden und sie auch in den Kontext einordnen. Das Dokument ist als PDF-Datei hinterlegt und kann heruntergeladen werden. http://www.kbv.de/themen/10001.html
Quelle: Ärzte Zeitung 16.01.2007
Vorsicht bei der Wahl des Internet-Namens!
Domain-Namen für die Praxishomepage sollen möglichst knapp und einprägsam sein. Bisweilen können sie niedergelassenen Ärzten aber auch Ärger mit Kollegen einbringen.
Vor allem exklusive Domain-Namen für die Praxis-Website sind mit Vorsicht zu genießen. Darauf weist Raimund Dehmlow von der Ärztekammer Niedersachsen hin. "Wenn in dem Namen die Facharztrichtung mit dem Ortsnamen kombiniert wird, kann das nach jetzt geltender Rechtsauffassung sittenwidrig sein", meint er.
Quelle: Ärzte Zeitung, 10.01.2007
Praxis darf nicht einfach als Klinik bezeichnet werden
Ärzte dürfen ihre Praxis nicht einfach als Klinik bezeichnen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf hervor, auf das die Deutsche Anwaltshotline hinweist.
Bei einer Klinik dürften Patienten nach Ansicht der Richter eine stationäre Unterbringung - also auch über Nacht - erwarten. Auch der gesetzlich nicht definierte Begriff einer Tagesklinik könne nicht verwendet werden. Denn für eine Klinik sei eine "gewisse personelle und apparative Mindestausstattung für die stationäre Betreuung" erforderlich.
Zudem müssten Kliniken über eine entsprechende Konzession nach der Gewebeordnung verfügen, heißt es in dem Urteil. Alle diese Punkte sahen die Richter im Fall einer Praxis, in der Schönheits-Op auf der Königsallee in Düsseldorf angeboten werden, nicht als gegeben an.
Urteil des Landgerichts Düsseldorf, Az.: 12 O 366/04
Quelle: Ärzte Zeitung 17.01.2007
Ärzte: Umsatzeinbußen bei mehr als der Hälfte
Nur noch 65 % des Umsatzes der niedergelassenen Ärzte in Deutschland stammt von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Das geht aus einer Studie "Ärzte im Zukunftsmarkt Gesundheit 2006" der Stiftung Gesundheit hervor.
Die Privatpatienten würden im Mittel 20 % zum Ertrag in der Praxis beitragen, obwohl die Privatversicherten nur rund 10 % der Patienten ausmachen würden. 5 % würden aus Selbstzahlerleistungen Individueller Gesundheitsleistungen (IGeL) kommen, 3 % aus gutachterlichen Tätigkeiten und 7 % aus sonstigen Tätigkeiten.
Im Vergleich zum Vorjahr ist der Umsatz bei 15 % der niedergelassenen Ärzte gestiegen, bei 33,7 % gleich geblieben und bei 51,3 % gesunken. Die Ergebnisse der Studie:
1. Arbeitszeit
- Im Schnitt haben Ärzte eine Arbeitswoche von 56 Stunden.
- 58 % der Arbeitszeit leisten Niedergelassene am Patienten.
- 18 % verwenden sie für administrative Arbeitsabläufe.
- 15 % der wöchentlichen Arbeitszeit investieren Ärzte für medizinische oder nicht-medizinische Weiterbildungen und Instruktion der Mitarbeiter.
2. Umsatz der Praxen
- 65 % des Praxis-Umsatzes entstammt im Mittel der GKV; 20 % von der PKV, während rund 90 % der Patienten in der GKV versichert sind.
- Allgemeinmediziner und Ärzte der operativen Fächer erzielen mit 80 % den größten Umsatzanteil durch Leistungen der GKV.
- Ein Drittel der Praxen haben einen Umsatz zwischen 100.000 und 250.000 Euro im Jahr.
- Im Vergleich zum Vorjahr ist der Umsatz bei 15 % der Niedergelassenen gestiegen; bei 33,6 % gleich geblieben und bei 51,3 % gesunken.
- Hausarzt-Praxen sind in den mittleren Umsatzgrößen stärker vertreten; Facharzt-Praxen in den höheren Umsatzgrößen.
3. Bruttojahreseinkommen
- Das gewichtete durchschnittliche Bruttojahreseinkommen der befragten niedergelassenen Ärzte in Deutschland liegt bei 117.375 Euro; wobei Ärztinnen mit durchschnittlich 78.200 Euro deutlich weniger verdienen als ihre männlichen Kollegen (128.700 Euro).
- Das Gros der niedergelassenen Ärzte verdient zwischen 50.000 bis 125.000 Euro.
- Lediglich bei 10 % ist das persönliche Einkommen im Vergleich zum Vorjahr angestiegen.
4. Wettbewerb im ärztlichen Alltag
- Mehr als ein Drittel der Ärzte sehen sich stark bzw. sehr stark im Wettbewerb mit anderen Kollegen.
- Wettbewerb findet vor allem im Verhalten gegenüber den Patienten, Öffnungszeiten (Service), Selbstzahlerangebot und Werbung statt.
- Ärzte erwarten auch negative Folgen durch den Wettbewerb: So erwarten zwei Drittel, dass die "gute ärztliche Arbeit" schlechter bezahlt werden wird und ein Drittel, dass die Qualität der ärztlichen Versorgung sinken wird.
- Wer allerdings die Qualität der ärztlichen Versorgung positiv eingeschätzt hat, findet auch, dass den Patientenwünschen besser entsprochen wird.
- 80 % der Ärzte haben sich bereits den Wünschen ihrer Patienten angepasst. 75 % meinen, dass dies vermehrt durch Wettbewerb notwendig ist.
5. Praxis-Marketing
- Über zwei Drittel der befragten Ärzte schätzen Werbemaßnahmen als wichtiges Element der Praxisführung.
- Bereits mehr als 15 % der Praxen haben ein eigenes Marketingbudget definiert. Im Vorjahr gaben nur acht % an, ein Budget festgelegt zu haben.
- Fast die Hälfte der Ärzte mit Marketingbudget hat ein Volumen zwischen 500 bis 2.500 Euro kalkuliert. 41,8 % planen mit mehr als 2.500 Euro. Nur 10,2 % haben unter 500 Euro im Jahr angesetzt.
- Es besteht eine Korrelation zwischen Praxisumsatz und Höhe des Marketingbudgets: Praxen mit höherem Werbebudget erzielen höhere Erträge.
Arbeitszufriedenheit der Ärzte
- Die allgemeine Arbeitszufriedenheit schätzen niedergelassene Ärzte zufrieden stellend ein.
- Die Hälfte der Ärzte geht davon aus, dass ihre momentane Arbeitszufriedenheit in den nächsten zwölf Monaten unverändert bleiben wird. Ein Drittel glaubt, dass es sogar schlechter bzw. noch schlechter wird.
- Niedergelassene, die erst seit maximal fünf Jahren selbständig sind, haben im Mittel eine deutlich höhere Arbeitszufriedenheit als Ärzte, die bereits länger praktizieren.
- Ein weiterer Zusammenhang ist erkennbar: Mit sinkendem Einkommen fällt auch die Arbeitszufriedenheit.
- Hohe Wochenarbeitszeit und viel Umsatz durch die GKV schlagen sich eher negativ auf die Arbeitszeit der Ärzte nieder.
Durchgeführt wurde die Erhebung von der Gesellschaft für Gesundheitsmarktanalyse (http://www.ggma.de) im Auftrag der Stiftung Gesundheit.
Unter http://www.stiftung-gesundheit.de/presse/start_presse.htm > Studien kann die gesamte Studie herunter geladen werden.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst, 11.01.2007, Nr. 03/2007, 10
Management-GmbH soll KV Bayerns ergänzen
Um ihre Mitglieder in Zukunft auch bei Versorgungskonzepten und bei Einzelverträgen unterstützen zu können, hat die KV Bayerns (KVB) vor kurzem eine eigene Managementgesellschaft gegründet.
An der Gediselect GmbH, so der Name des Tochterunternehmens, der für "Gesundheits-Dienstleistungen für Selektivverträge" steht, können sich auch außer niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten auch weitere Partner aus dem Gesundheitswesen beteiligen, teilte die KVB in München mit. Die Mehrheit der Anteile solle jedoch bei den niedergelassenen Kollegen liegen, erklärte KVB-Vorsitzender Dr. Axel Munte.
Quelle: Ärzte Zeitung 15.01.2007
Wie europäisch wird die Gesundheitsversorgung?
Die geplante Gesundheitsdienstleistungsrichtlinie der Europäischen Union ist für Gesundheitsministerin Ulla Schmidt das wichtigste Projekt der europäischen Gesundheitspolitik. Das sagte sie zum Auftakt der Konferenz "Die soziale Dimension im Binnenmarkt" in Potsdam.
Die Binnenmarktgesetzgebung dürfe nicht die Verantwortung der einzelnen Mitgliedsstaaten für ihr Gesundheitswesen ins Leere laufen lassen, heißt es unter anderem in der "Potsdamer Erklärung der Gesetzlichen Krankenversicherung".
"Unter keinen Umständen darf die Funktionsfähigkeit und Finanzierbarkeit des deutschen Gesundheitssystems gefährdet werden", sagte der Sprecher der Spitzenverbände Rolf Stuppardt.
Quelle: Ärzte Zeitung 17.01.2007
Europa erzwingt Auflösung der Selbstverwaltungsorgane des Gesundheitswesens
Die Bundesregierung lässt das Volk nicht zwischen einem staatlichen und einem frei-marktwirtschaftlichen, "europäischen" Gesundheitssystem entscheiden
http://www.arzt-in-europa.de/pages/2006JB_Aufloesung.html
Abnehmende Autonomie
EU-Wettbewerbsrecht birgt Risiken für das deutsche Gesundheitssystem
http://www.arzt-in-europa.de/pages/2006RR_EU-Wettbewerb.html
Gemeinwohl
Bezeichnet (im Gegensatz zum Privatinteresse) das, was im Interesse aller, z.B. aller Angehörigen eines Staates liegt. Staatliche Tätigkeit ist zur Förderung des Gemeinwohls verpflichtet.
Was das Gemeinwohl ist, wird in der Philosophie seit Aristoteles diskutiert. Die Schwierigkeit einer eindeutigen Bestimmung liegt darin, dass sich sehr unterschiedliche und historisch wandelnde Anschauungen damit verbinden können, häufig auch spezielle Gruppeninteressen als Gemeinwohl ausgegeben werden. In modernen Demokratien werden oftmals der Kompromiss zwischen Gruppeninteressen oder die Entscheidung der Mehrheit mit dem Gemeinwohl gleichgesetzt, was nicht unproblematisch ist.
Bundeszentrale für politische Bildung, Bundestagswahl 2005 http://www.bpb.de/methodik/1KNMPW,1,0,Glossar.html
Sozialstaat
In einem Sozialstaat findet ein sozialer Ausgleich zur Verringerung sozialer Unterschiede zwischen den Staatsbürgern statt. Soziale Gerechtigkeit wird angestrebt, Schwache werden geschützt. Das Gemeinwohl hat Vorrang vor Individual- und Verbandsegoismus. Auch die Herstellung erträglicher Lebensbedingungen ist ein Ziel des Sozialstaates.
Die sozialen Sicherungssysteme wie Arbeitslosen- oder Rentenversicherung sind ein Ausdruck des Sozialstaatsprinzips.
Im Grundgesetz selbst gibt es nur wenige verbindliche Festlegungen des Sozialstaatsprinzips, zum Beispiel Art. 14 II, Art. 15, Art. 1 GG i.V.m. SGB XII (Sozialhilfe).
http://www.staatsrecht4u.de/de/verfassungsgrundsaetze.htm
Fast jeder Zweite hat Übergewicht
Fast die Hälfte der Menschen in Deutschland ist inzwischen übergewichtig (BMI über 25), jeder Fünfte gilt als adipös (BMI 30 bis 35). Das wurde beim 31. Interdisziplinären Forum der Bundesärztekammer (BÄK) in Berlin berichtet. "International liegt Deutschland dabei durchaus in der Spitzengruppe", sagte der Präsident der Sächsischen Landesärztekammer, Professor Jan Schulze. Die durch Adipositas hervorgerufenen Kosten betrügen 15 bis 20 Milliarden Euro pro Jahr.
Quelle: Ärzte Zeitung 15.01.2007
Prof. Dr. Jost Brökelmann, Redakteur BAO-MAO-Aktuell
Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V. – BAO
Präsident Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg
Vereinsregister VR 6346
Managementgesellschaft Ambulantes Operieren – MAO
Sterntorbrücke 1, D-53111 Bonn
Tel.: 0228-692423, Fax: 0228-631715
E-Mail: baobonn@t-online.de oder maobonn@t-online.de
Internet: http://www.operieren.de oder http://www.mao-bao.de