11.01.07: BAO-MAO-Aktuell

BAO-MAO-Aktuell; Nr. 02/07, vom 11. Januar 2007
Nachrichten für Ambulante Operateure und Anästhesisten

Gesetzliche Krankenversicherung

Schlechte Noten fürs KV-System
Trotz großer Unzufriedenheit mit ihrer Interessenvertretung wollen zwei Drittel der Vertragsärzte am KV-System festhalten. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage, für die das Institut für angewandte Sozialwissenschaft infas Ende vergangenen Jahres 20.000 Niedergelassene im Auftrag der KBV telefonisch interviewt hat.
Für die ärztliche Selbstverwaltung ist das Urteil ihrer Mitglieder alles andere als schmeichelhaft. Die Ärzte gaben ihr Schulnoten von befriedigend bis ausreichend. Die KVen schnitten dabei etwas besser ab als die KBV.
Hauptkritikpunkt ist die nach Meinung der Ärzte schlechte Interessenvertretung der KVen und der KBV gegenüber Politikern und Kassen. Viele Niedergelassene haben außerdem das Gefühl, dass ihre Fachgruppe benachteiligt werde und dass die KV-Funktionäre wenig Ahnung von den Problemen der Basis hätten. Jüngere Ärzte sehen das KV-System zumeist kritischer als ältere.
Die Umfrage offenbart einen Unmut, wie er zuletzt bei den Massenprotesten der Ärzte im vergangenen Jahr deutlich geworden war. Die Forderungen der ärztlichen Basis sind noch dieselben: 95 Prozent fordern das Ende der Budgets, 70 Prozent wollen ins Kostenerstattungssystem wechseln, fast alle würden gerne nach einer neuen Gebührenordnung mit Euro und Cent abrechnen.
Die Konsequenz ihrer Kritik heißt für die Mehrheit der Ärzte allerdings nicht Systemausstieg. Nur jeder Dritte hat bislang ernsthaft erwogen, die Kassenzulassung zurückzugeben, elf Prozent haben sich dazu rechtlich beraten lassen. Die KBV hatte die Umfrage in Auftrag gegeben, weil sich die Ärzteproteste 2006 immer stärker auch gegen die Selbstverwaltung richteten.
Quelle: Ärzte Zeitung 10.01.2007

Vertragsärzte geben KV-System schlechte Noten
Nein, ein richtiges politisches Druckmittel ist diese Studie nicht. Das analysiert KBV-Chef Dr. Andreas Köhler nüchtern, als er gestern eine aktuelle Umfrage seiner Organisation unter mehr als 20.000 Niedergelassenen zum KV-System vorstellt. Trotz aller Schwierigkeiten dachte danach lediglich ein Drittel der Vertragsärzte "schon einmal" an den Systemausstieg. Damit kann man kaum drohen.

KVen schneiden bei der Bewertung durch Niedergelassene besser ab als die KBV. Hauptkritikpunkt ist die unzureichende Interessenvertretung.
Zwischenzeugnis
 
So zufrieden sind die Ärzte mit ihrer Selbstverwaltung
 
Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage unter 20.032 Vertragsärzten – Bewertung in Schulnoten (Quelle: infas
KBV
3,7
KV
3,1
Qualitätssicherung durch KV
3,0
Beratung
2,8
Interessenvertretung
4,1
Sicherstellung
2,7
Wirtschaftlichkeitsprüfung
3,3
Verträge
3,7
Hilfe bei Niederlassung
2,8
Abrechnung
2,7

Sorgen bereiten Köhler dagegen die Details des ärztlichen Misstrauensvotums gegen die Körperschaften.
* Erstens werden genau die KVen in der Bewertung der Basis abgestraft, die sich eigentlich mit ihrer innovativen Vertragspolitik und ihrem Engagement für Qualitätssicherung in der Vergangenheit profiliert haben.
* Zweitens wird den KVen nur noch eingeschränkt zugetraut, ärztliche Forderungen wie die Abschaffung der Budgets und die Einführung des Kostenerstattungsprinzips durchzusetzen.
* Und drittens scheinen viele KV-Funktionäre zu viel Distanz zur Basis zu haben. 66 Prozent der Befragten gaben an, dass die eigenen Funktionsträger die wirklichen Probleme ihrer Vertragsärzte nicht erkennen.
Die Umfrageergebnisse gefallen KBV-Chef Köhler gar nicht. Das gibt er offen zu. Seine Boykottstrategie in der Reformdebatte will er allerdings nicht ändern. Wir bleiben solange in der Fundamentalopposition, bis die Reform geändert wird, sagt er.
Quelle: Hanno Kautz. Ärzte Zeitung 10.01.2007

Winn: Ärztliche Interessen können nur durch stärkeres Gewicht der Verbände durchgesetzt werden
Das Ergebnis des Referendums der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat nach Einschätzung des Vorsitzenden des Hartmannbundes, Dr. Kuno Winn, im Wesentlichen die langjährigen Forderungen seines Verbandes bestätigt. "Vor allem die große Zustimmung zum Thema Kostenerstattung belegt, dass das Sachleistungssystem ausgedient hat", sagte Winn. Dass KBV und Kassenärztliche Vereinigungen bei dieser zentralen Forderung der deutschen Ärzteschaft gleichzeitig als nicht umsetzungsfähig erachtet werden, zeigt nach Auffassung des Hartmannbund-Vorsitzenden die entscheidenden Herausforderungen der nächsten Jahre auf: "Diese bestehen darin, dass sich die ärztlichen Verbände gemeinsam mit der KBV der Umsetzung der Kostenerstattung verstärkt annehmen müssen". Dazu gehöre bei der KBV allerdings das erforderliche Umdenken.
Die Tatsache, dass das KV-System einerseits als alternativlos gesehen wird, andererseits aber bei den Ärzten als politisch wenig durchschlagkräftig gilt, spricht nach Auffassung Winns ebenfalls für eine höheres Gewicht der Verbände im Gesundheitssystem. "Die Zukunft liegt in einer stärkeren politischen Rolle der Verbände in Kombination mit dem 'know-how' und den Strukturen des KV-Systems", sagte Winn. Hierfür sei der Hartmannbund bestens gerüstet.
Quelle: HB-Pressestelle, Presseinformation, 02/2007, 09.01.2007

Wartezeiten: WIdO sieht GKV-Versicherte benachteiligt
Nach Angaben des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) müssen gesetzlich Krankenversicherte deutlich länger auf ihre Behandlung warten als Privatversicherte. Eine aktuelle Analyse (7.1.) habe ergeben, dass privat Krankenversicherte im Vergleich zu gesetzlich Versicherten beim Zugang zu niedergelassenen Ärzten klar privilegiert seien. Trotz akuter Beschwerden habe jeder vierte gesetzlich Versicherte (25,3 %) beim letzten Arztbesuch mindestens zwei Wochen auf einen Behandlungstermin warten müssen. Bei privat Versicherten mit Beschwerden sei dies nur bei 7,8 % der Fall gewesen.
Aus der Analyse, die auf der Grundlage einer repräsentativen Versichertenbefragung unter insgesamt rund 3.000 gesetzlich und privat Krankenversicherten durchgeführt wurde, zeige zudem, dass längere Wartezeiten auch im subjektiven Empfinden der Patienten ein Problem darstellen würden. 33,5 % der GKV-Versicherten mit akuten Beschwerden hätten die Wartezeit auf ihren letzten Arzttermin als zu lang empfunden – bei Privatversicherten habe dies nur auf 14,7 % zugetroffen.
Die Ungleichbehandlung von GKV- und PKV-Patienten werde am Beispiel der Arztgruppe der Orthopäden besonders deutlich. 17,3 % der GKV-Patienten mit akuten Beschwerden hätten länger als 4 Wochen auf einen Termin beim Orthopäden warten müssen, aber nur 2,4 % der Privatversicherten mit Beschwerden. 43,3 % der PKV-Patienten mit Beschwerden seien sofort oder am nächsten Tag behandelt worden, aber nur 26,2 % der GKV-Patienten.
Nach der Analyse nehmen die Wartezeiten generell mit wachsender Ortsgröße ab, was nach Ansicht des WIdO auf die höhere Arztdichte in Ballungsgebieten zurückzuführen sein dürfte. Offensichtlich würden hiervon aber in erster Linie die PKV-Versicherten profitieren. So müssten auch in Städten mit mehr als 500.000 Einwohnern 20,8 % der GKV-Patienten mit akuten Beschwerden länger als zwei Wochen auf einen Behandlungstermin warten, aber nur noch 2,5 % der PKV-Patienten mit Beschwerden.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte im November vorigen Jahres erklärt, dass aus ihrer Sicht solche Aussagen der wissenschaftlichen Betrachtung nicht standhalten würden.
Mit solchen Diskussionen werde vom eigentlichen Problem der ambulanten Versorgung abgelenkt, nämlich der chronischen Unterfinanzierung im Gesundheitswesen. Man dürfe nicht vergessen, dass die Einnahmen, die ein niedergelassener Arzt durch die Behandlung von Privatpatienten habe, letztlich der gesamten Versichertengemeinschaft zugute kommen würden. Mit den zu geringen Einnahmen aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) alleine könne ein Arzt keine notwendigen Investitionen in seiner Praxis finanzieren.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst, 08.01.2007, Nr. 02/2007, 8- 9

Woran krankt die Gesundheitspolitik in Deutschland?
Die geplante Gesundheitsreform der schwarz-roten Koalition hat große Chancen, sich zum Desaster zu entwickeln. Noch nie ist eine Reform auf eine so entschiedene Ablehnung in der Bevölkerung und bei allen im Gesundheitswesen Beteiligten gestoßen. Nur die Regierungskoalition sieht in der Reform noch etwas Gutes: ihren Machterhalt. Auch alle neutralen Sachverständigen und sogar das Bundeskartellamt haben sich negativ geäußert. Zentrale Kritikpunkte: kein bestehendes Problem, wie etwa die Finanzierungsgrundlage der GKV, wird gelöst, dafür werden neue Probleme wie der geplante Gesundheitsfonds - ein bürokratisches Monster ohnegleichen - geschaffen.
An das zu Grunde liegende Einnahmeproblem bei rasantem medizinischem Fortschritt und einer dramatischen Altersentwicklung hat sich bisher keine Regierung herangetraut.
Der Fehler liegt nicht bei den Menschen, sondern im System. Im System der GKV dürfen die Leistungen nur ausreichend, notwendig und wirtschaftlich sein. Kranke Menschen wollen aber nicht nur ausreichende Leistungen, sondern eine optimale Versorgung mit medizinischen Gütern.
Politiker sollten sich auf das Wesentliche beschränken. Das Subsidiaritätsprinzip muss auch im Gesundheitssystem wieder zur Geltung kommen.
Gesundheit muss bezahlbar bleiben. Darüber sind sich alle einig. Nur wird in Zukunft nicht jeder Patient mehr alles bekommen können. Er bekommt es jetzt schon nicht mehr. Doch diese Illusion wird von dieser Regierung und der sie tragenden Parteien weiter auf recht erhalten. Für eine festgelegte Summe Geld, für ein Budget, kann es jedoch nicht unbegrenzt medizinische Leistungen geben.
Der Leistungskatalog der GKV muss eine Grundversorgung garantieren. Neue Leistungen müssen zusätzlich finanziert werden. Der mündige Bürger muss auch in der GKV zusätzliche Wahloptionen bekommen, für die er dann eine Zusatzversicherung abschließen kann.
Quelle: Wolfgang Wesiack. Arzte Zeitung 9.01.2007

Gerichtspräsident hält Reform für verfassungswidrig
Der Präsident des Berliner Verfassungsgerichtshofes Helge Sodan hält Teile des Gesetzentwurfes zur Gesundheitsreform für verfassungswidrig.
Zu den grundgesetzwidrigen Passagen zählt der Gesundheitsrechtler einen Basistarif ohne Risikoprüfung, den die Privaten Krankenversicherungen künftig allen Interessenten anbieten sollen. "Sozial schutzbedürftige Personen gehören bereits nach dem Wesen einer Sozialversicherung in die Gesetzliche und nicht in die Private Krankenversicherung".
Auch die Mitnahme von Alterungsrückstellungen zwischen zwei Privatversicherungen hält Sodan für nicht zulässig. Dies würde seiner Ansicht nach die Beiträge der verbleibenden Altversicherten in die Höhe treiben.
Schließlich sei auch die Begrenzung der steuerfinanzierten Kinderversicherung auf die Kinder in der GKV ein Verfassungsbruch: "Diese Regelung würde gegen den besonderen Schutz der Familie und den Gleichheitssatz im Grundgesetz verstoßen", sagte Sodan.
Quelle: Ärzte Zeitung 10.01.2007

Verfassungsressorts geben grünes Licht
Bundesjustizministerium und Bundesinnenministerium halten die Gesundheitsreform für verfassungskonform. Das geht aus einer aktuellen Stellungnahme der Verfassungsressorts hervor. Darin heißt es zum:
* Basistarif: Private Versicherungen können zum Abschluss von Policen in dem geplanten Basistarif gezwungen werden, selbst wenn dadurch die übrigen PKV-Tarife steigen. Auch Ärzte könne man zu einer Behandlung von Versicherten im Basistarif verpflichten. Rechtfertigen ließen sich Eingriffe in Grundrechte mit dem "legitimen Gemeinwohlziel", dass ein Versicherungsschutz für alle geschaffen werde. Ein Kontrahierungszwang sei den PKV-Unternehmen zumutbar. "Ihnen verbleiben voraussichtlich noch angemessene Verdienstmöglichkeiten", heißt es in der Stellungnahme. Selbst wenn die Basistarife mit Beitragserhöhungen subventioniert werden müssten, sei das vertretbar, weil alle PKV-Versicherten den Basistarif abschließen können. Zudem sei dieses Problem schon beim bisherigen Standardtarif in der PKV bekannt. Außerdem habe das Bundesverfassungsgericht eine Begrenzung von Prämien zumindest in der Pflegeversicherung für nicht problematisch erachtet.
* Alterungsrückstellungen: Dass PKV-Versicherte bei einem Kassenwechsel ihre Alterungsrückstellungen mitnehmen, halten die Ministerien für zumutbar, weil dadurch die Wechselmöglichkeiten privat Versicherter und damit der Wettbewerb im PKV-System erhöht werden. "Dies ist ein gemeinwohlorientiertes und gewichtiges Ziel, das Grundrechtseingriffe an sich zu rechtfertigen vermag", heißt es in der Stellungnahme.
* Bundeszuschuss: Auch die Klage der PKV, dass mit Steuergeldern lediglich die kostenfreie Mitversicherung von Kindern GKV-Versicherter subventioniert werde, sei nicht berechtigt, so die Ministerien. Der Bundeszuschuss diene auch dazu, gesamtgesellschaftliche Aufgaben der GKV zu bezahlen.
Quelle: Ärzte Zeitung 11.01.2007

AOK-Bundesverband: Sofortprogramm
Der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Hans Jürgen Ahrens, hat sich dafür ausgesprochen, bei der Gesundheitsreform die "Notbremse" zu ziehen. Mit einem Sofortprogramm sollten die Beitragssteigerungen gestoppt werden.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst, 8.01.2007, Nr. 02/2007, 10

Petition an den Bundestag:
Unbedingtes Nein zur Gesundheitsreform

Petition bis 8. Februar zeichnen
Die beabsichtigten Veränderungen im Gesundheitswesen gehen uns alle an. 80 % der Bevölkerung sehen die handwerklichen Mängel dieses Gesetzesvorhabens, jeder für seinen Bereich und individuelle Betroffenheit. Ein Gesetz, das die Bürger nicht mitnimmt und das nicht zu vermitteln ist, ist höchst undemokratisch.
Sie können noch alle bis zum 8. Februar 2007 die Petition von Dr. Martin Schardt mitzeichnen. Der Petent bittet um die Neuausarbeitung der Gesundheitsgesetzgebung unter Mitwirkung tatsächlich kompetenter Berater wie am Patienten tätige Mediziner, Präventionswissenschaftler, Finanzfachleute für Versicherungswesen und Rechtsanwälte mit Erfahrungen im Sozial- und Strafgesetzbuch. Link:
http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=354
Dr. med. Arno W. de Pay http://www.depay.de

Privatversicherer

Streit um PKV verhindert den Koalitionskonsens
Im Streit über die Gesundheitsreform sind sich Union und SPD in einigen teils zentralen Punkten weiter uneins. Die Sozialverbände dagegen fordern einen Neustart der Reform.
Bei rund neunstündigen Gesprächen konnten sich die Gesundheitsexperten beider Fraktionen und Ministerin Ulla Schmidt (SPD) in der Nacht zum Dienstag noch nicht endgültig über die neuen Regeln für die privaten Krankenversicherungen (PKV) einigen. Das sagte die stellvertretende SPD-Fraktionschefin Elke Ferner. Auch bei den geplanten Kürzungen bei Krankenhäusern und Rettungsdiensten sei "alles noch offen".
Unterdessen haben gestern die Sozialverbände ihre Forderung nach einem Neuanfang bei der Gesundheitsreform und einen Verzicht auf den geplanten Gesundheitsfonds wiederholt. "Durch den Gesundheitsfonds wird bewusst eine Unterfinanzierung der Gesundheitsversorgung erzeugt", kritisierte Adolf Bauer, der Präsident des Sozialverbandes Deutschland (SoVD) in Berlin. Die Kassen würden in ein "zu enges Finanzkorsett gezwängt", wodurch sie letztendlich ihre Leistungen einschränken müssten. Der ehemalige Vorsitzende des Bundestags-Gesundheitsausschusses, Klaus Kirschner (SPD), geht von einer Unterfinanzierung durch den Fonds in Höhe von rund sieben Milliarden Euro aus.
Quelle: Ärzte Zeitung 10.01.2007

Auslagenersatz bei ambulanter Operation
Frage: "Bei einer ambulanten Entbindung habe ich neben der Nr. 1044 GOÄ den Zuschlag nach Nr. 442 berechnet. Die Berechnung der Auslagen (Lokalanästhesie, Fäden) wird von einer PKV mit dem Argument abgelehnt, dies sei mit der Berechnung des Zuschlags abgegolten. Ist das richtig?"
Antwort: "Nein. In der Allgemeinen Bestimmung zu Abschnitt C VIII der GOÄ heißt es 'Bei ambulanter Durchführung von Operations- und Anästhesieleistungen ... können für die erforderliche Bereitstellung von Operationseinrichtungen ... Zuschläge berechnet werden.' Und in der amtlichen Begründung zur GOÄ steht unter II im Punkt 3 '… berücksichtigt die GOÄ ... den typischen Kostenaufwand für die Bereitstellung der Operationseinrichtung …' Dies drückt klar aus, dass die Zuschläge nur die besonderen Vorhaltekosten des ambulanten Operierens berücksichtigen, nicht jedoch die mit dem Eingriff selber verbundenen Auslagen. Der § 10 GOÄ gilt deshalb unabhängig von den Zuschlägen für das ambulante Operieren."
Quelle: Wirtschaftsmagazin für den Frauenarzt 12/2006, 16

Zeitaufwand für Kopien
Frage: "Auf Wunsch der Patientin habe ich Kopien von Befunden gemacht und ihr ausgehändigt. Was kann ich dafür berechnen?"
Antwort: "Leider nur die Kopierkosten. Für die 'Nebenleistung aus dem Behandlungsvertrag' dürfen Sie Ihren Zeitaufwand nicht berechnen. Die Höhe der Kopierkosten können Sie an der Nr. 96 GOÄ ausrichten (17 Cent pro Kopie), akzeptiert werden aber auch 50 Cent pro Kopie."
Quelle: Wirtschaftsmagazin für den Frauenarzt 12/2006, 16

Ärger mit PKV? Richter stützen die Kollegen
Wenn Privatversicherer Kostenvoranschläge mit dem Argument ablehnen, die Behandlung sei medizinisch nicht notwendig, sollten Sie sich davon nicht abschrecken lassen. Solange die Behandlung medizinisch vertretbar ist, sind Ärzte in der Regel im Recht.
Quelle: Emil Brodski. Die Abrechnung – GOÄ-Aktuell, Dezember 2006, 26

Katheterwechsel A 1833
Frage: Ich habe einen Privatpatienten, bei dem ich regelmäßig den suprapubischen Dauerkatheter wechsele. Welche Ziffer kann ich dafür ansetzten?
Antwort von Dr. Gerhard Zimmermann: Die Abrechnungsposition für das von Ihnen geschilderte Problem lautet A 1833. Sie müssen in diesem Zusammenhang eine analoge Ziffer bilden, da es für den suprapubischen Katheter keine eigene Position gibt. Dazu können Sie auf die Position 1833 ("Wechsel eines Nierenfistelkatheters einschließlich Spülung und Verband") zurückgreifen.
Diese Leistung ist mit 237 Punkten bewertet und bringt Ihnen über den 2,3fachen Satz 31,76 Euro.
Quelle: Die Abrechnung. GOÄ-Hotline, Dezember 2006, 28

Rechtliches

Neues Vertragsarztrecht auf den Punkt gebracht
Zum Jahresbeginn ist das neue Vertragsarztrecht in Kraft getreten. Welche Möglichkeiten sich für Niedergelassene ergeben, legt die KV Westfalen-Lippe (KVWL) nun in einer Broschüre dar. Die KBV stellt eine Synopse der alten und neuen Regelungen bereit.
Das Glossar steht im Internet unter http://www.kvwl.de/politik/bp/gesundheitsreform/index.htm zum Download bereit.
Die KBV-Synopse lässt sich über den Link http://www.kbv.de/themen/100001.html aufrufen.
Quelle: Ärzte Zeitung 9.01.2007

Ärztliches Attest ohne Diagnose ist wertlos
Hat ein Mann krankheitshalber eine Reise abgesagt, braucht seine Reiserücktrittskostenversicherung für die Stornogebühren nicht aufzukommen, wenn der Versicherte nur eine ärztliche Bescheinigung ohne Diagnose vorlegt. Das Unternehmen hat Anspruch darauf, dass der Kunde seinen Arzt von der Schweigepflicht entbindet.
LG München I, Az.: 20 S 11306/05
Quelle: Ärzte Zeitung 10.01.2007

Praxismanagement

Integrierte Versorgung: Viel Lärm um nichts
Die Zahl der Integrationsverträge steigt weiter an.
Die Gemeinsame Registrierungsstelle hat zum Stichtag 30. September 2006 gemeldet, dass in Deutschland 3.045 Integrationsverträge abgeschlossen worden sind mit einem Vergütungsvolumen von rund 577 Mio. Euro.
Die Vertragspartner-Kombinationen:
* Rehabilitation/Krankenhaus 17,8 %
* Niedergelassene Ärzte 15,8 %
* Rehabilitation/Niedergelassener Arzt/Krankenhaus 3,7 %
* Rehabilitation/Niedergelassener Arzt 5,6 %
* Niedergelassener Arzt/Krankenhaus 18,0 %
* Krankenhaus 20,8 %
* Sonstige 18,4 %
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst, 8.01.2007, Nr. 02/2007, 10-11

Ambulante und belegärztliche Operationen 31101 ff.
Frage: Gilt die maximal berechenbare Op-Zeit von 3,5 Stunden weiterhin, oder ist die Zeitbeschränkung mittlerweile aufgehoben worden?
Antwort von Dr. Gerhard Zimmermann: Diese Grenze wurde in der 111. Sitzung des Bewertungsausschusses am 1. Januar 2006 aufgehoben. Demnach können Sie bei den im Anhang 2 EBM Punkt 4 genannten Leistungen auch die über die Schnitt-Naht-Zeit von drei Stunden und 30 Minuten hinausgehende Schnitt-Naht-Zeit durch die entsprechenden Zuschläge abrechnen.
Quelle: Die Abrechnung. EBMHotline, Dezember 2006, 18

Neu als Chef – Auf schmalem Grat
Befehlen, Kontrollieren, Durchgreifen – vorbei die Zeiten, als das Chef sein so eindeutig definiert war. Heute ist die ideale Führungskraft kooperativ und zugleich fähig, Kritik zu üben. Sie schafft Vertrauen, aber achtet auf Distanz.
Vermitteln, kooperieren, die Mitarbeiter mitnehmen – diese Art der Führung predigt heute jedes Lehrbuch und jedes Seminar. Chefs, die poltern und den Kollegen Direktiven nach Gutsherrenart vor den Latz knallen, sind nicht mehr in Mode. Gleichzeitig aber, auch das ist eine Standardweisheit, werden Führungskräfte dafür bezahlt, dass sie führen.
"Das Problem ist, dass wir in der ärztlichen Ausbildung keine Mitarbeiterführung lernen", beklagt Frank Melz.
Quelle: kma 12/06, 66

Ärger über Medizinisches Versorgungszentrum - Niedergelassene streiten sich mit städtischer Klinik
Haus- und Fachärzte in Braunschweig ärgern sich über das städtische Klinikum, weil dieses zu Anfang des Jahres ein Medizinisches Versorgungszentrum gegründet hat. Ab Februar sollen dort Chemotherapien vorgenommen werden. Die Niedergelassenen sehen dadurch nicht nur das ambulante Budget belastet, sie fürchten auch, Patienten an das MVZ zu verlieren. Aus diesem Grunde rufen Haus- und Facharztverbände sowie der Gesundheitsverbund dazu auf, keine Patienten mehr in das Krankenhaus einzuweisen. Die Klinik droht mit Klage.
Quelle: Christian Beneker. Ärzte Zeitung 11.01.2007

Europa

Sozial schwache Patienten fühlen sich in Frankreich benachteiligt
Französische Ärzte, die sich aus finanziellen Gründen weigern, sozial schwache Patienten zu behandeln, sollen mit Geldbußen oder sogar mit einer vorläufigen Kassensperre bestraft werden.
Die meisten Patienten, die sehr lange auf einen Behandlungstermin warten sollten, gehören zu den 4,8 Millionen sozial schwachen Franzosen, die seit 2002 einen so genannten "allgemeinen Versicherungsschutz" haben. Dieser garantiert ihnen einen kostenlosen Zugang zu ärztlicher und zahnärztlicher Behandlung.
Ärzte dürfen für diese Patienten nur eine Grundgebühr ohne jeden Zuschlag abrechnen und werden nach dem Sachleistungsprinzip bezahlt. Das heißt, sie erhalten kein Geld von den Patienten, sondern rechnen direkt mit der Kasse ab. Oft sind aber die Verwaltungsverfahren so kompliziert, dass die Ärzte lange auf ihr Geld warten müssen. Grundsätzlich sind Ärzte aber verpflichtet, alle Patienten anzunehmen.
Quelle: Ärzte Zeitung 9.01.2007

Allgemeines

Schwarztee ist gut für Gefäße - aber nur ohne Milch
Teetrinker sollten einer Studie zufolge die Milch lieber weglassen - zumindest, wenn sie ihrem Herz-Kreislauf-System etwas Gutes tun wollen. Denn die gefäßschützenden Eigenschaften von Schwarztee gehen durch die in der Milch enthaltenen Kaseine offenbar vollständig verloren, berichten Kardiologen von der Charité in Berlin. Die Ergebnisse ihrer Studie wurden jetzt im "European Heart Journal" online veröffentlicht.
Für die Studie hatten die Ärzte um Professor Verena Stangl per Ultraschall die Unterarm-Arterien von 16 gesunden Frauen untersucht, die zu drei Gelegenheiten jeweils einen halben Liter Tee, Tee mit zehn Prozent fettarmer Milch oder, zur Kontrolle, gekochtes Wasser tranken.
Die gefäßentspannende Wirkung beobachteten die Forscher nur bei Tee ohne Milch. Sie vermuten, dass Kaseine in der Milch gefäßschützende Catechine im Tee binden.
Quelle: Ärzte Zeitung 9.01.2007


Prof. Dr. Jost Brökelmann, Redakteur BAO-MAO-Aktuell
Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V. – BAO
Präsident Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg
Vereinsregister VR 6346
Managementgesellschaft Ambulantes Operieren – MAO
Sterntorbrücke 1, D-53111 Bonn
Tel.: 0228-692423, Fax: 0228-631715
E-Mail: baobonn@t-online.de oder maobonn@t-online.de
Internet: http://www.operieren.de oder http://www.mao-bao.de

Bundeskongress Chirurgie 2025

Einladung zum Bundeskongress Chirurgie 2025 am 21. und 22. Februar im NürnbergConvention Center. Anmeldung, Programm, Seminare/Kurse
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Chirurgen Magazin + BAO Depesche

Heft 112 | Ausgabe 2 – Mai 2024
Phlebologie: Alles im Fluss? Aktuelle Standards und neue Konzepte zur Therapie von Venenerkrankungen
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OP-Netzwerk

2021 OP-Netzwerk | Ein Service des BAO e. V. Auf OP-Netzwerk finden interessierte Ärztinnen und Ärzte umfangreiche Informationen, hilfreiche Tipps und wichtige Anlaufstellen rund um das Thema "Ambulantes Operieren". !
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Berufsverband der Phlebologen e.V.

Der Berufsverband der Phlebologen und Lymphologen e.V.
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Helmsauer Gruppe

Persönlicher Kontakt, Vertrauen und Stabilität stehen bei uns an erster Stelle, wenn es um die Betreuung unserer Kunden geht...
+ Kompetenz aus jahrzehntelanger Erfahrung + Spezialisierung auf Ihre Bedürfnisse + Mehrwerte über exklusive Rahmenverträge
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Partner PKG

Die Deutsche Praxisklinikgesellschaft (PKG) e.V. ist ein Zusammenschluss von Operationszentren, Tages- und Praxiskliniken und medizinischen Versorgungszentren, in denen ambulante und praxisklinische Operationen durchgeführt werden.
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Partner AND

Das AND e.V. als Zusammenschluss regionaler Anästhesie-Netze und –Genossenschaften vertritt auf Bundesebene Interessen der freiberuflich tätigen und niedergelassenen Anästhesisten.
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Partner DGH

Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie
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BVASK

Der Berufsverband für Arthroskopie e. V.
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