1. Mitteilungen des Präsidenten
ULLA SCHMIDT HAT FERTIG
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die meisten von Ihnen werden wahrscheinlich den Ausgang der Bundestagswahlen freudig begrüßen - zumindest aus dem gesundheitspolitischen Blickwinkel.
Das Ausscheiden von Ulla Schmidt (und ihrer Mannschaft) aus dem BMG lässt uns alle hoffen, dass die Zeiten einer ideologisch geprägten Auseinandersetzung mit den Vertretern der Ärzteschaft nun vorbei ist und wir zu einer sachbezogenen Diskussion zurückkehren können.
Die persönliche Niederlage von Ulla Schmidt in Ihrem Wahlkreis in Aachen, ausgerechnet gegen den Bundesvorsitzenden des Marburger Bundes, dürfte für viele Kollegen eine weitere Genugtuung darstellen. Ich bin persönlich der Überzeugung, dass die guten Ergebnisse der FDP insbesondere in Bayern und SWH auch auf die erstmals intensive Wahlwerbung in den Facharztpraxen zurückzuführen ist – die Aktion "Gelbe Karte" und die hervorragenden Plakate der Chirurgen von BNC und BDC dürften wirksam gewesen sein. Der LAO Bayern war direkt beteiligt.
Viele Stimmen behaupten nun, dass sich so schnell gar nichts ändern wird: Auch die Bundeskanzlerin beharrt beispielsweise auf dem Gesundheitsfond.
Betrifft der Gesundheitsfond indirekt die ambulanten Operateure in Deutschland: Ja!
Die regionalen Verhandlungen mit Krankenkassen über Selektiverträge für das Ambulante Operieren haben gezeigt, dass die Kassen sich immer wieder hinter den Gesundheitsfond zurückziehen, wenn sie auf Ihre staatlich begrenzten Einnahmen verweisen.
Die Fusion der Gmünder Ersatzkasse mit der Barmer Ersatzkasse hat zum Beispiel zur Folge, dass die Vertragssicherheit der von der Gmünder Ersatzkasse seit 2004 bundesweit finanzierten IV-Verträge zu bestimmten ambulanten Operationen unklar bleibt - niemand kann vorhersehen, wie sich die neu entstandene Mega-Ersatzkasse bezüglich Selektivverträgen zukünftig positionieren wird.
Der BAO wird die Situation in den kommenden Monaten sehr sorgfältig beobachten und versuchen, schnell und flexibel auf Neuerungen zu reagieren. Wir werden uns dabei strategisch in der Interessenvertretung für unsere Mitglieder auf die Hauptstadt Berlin konzentrieren - ein potenter Kooperationspartner wurde dort für die Zukunft mit der Kanzlei KWM gefunden.
Wir werden uns ferner intensiv bemühen, in den neuen IT-Informationsdiensten für Abgeordnete mit unseren Forderungen präsent zu sein. Die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Hamburger Pressebüro wird dabei überaus hilfreich sein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden bis zum Ende des Jahres 2009 unsere diesbezüglich erforderlichen Strukturen erneuert und geordnet haben und sind nun mit Ihnen gemeinsam überaus gespannt, wer unser Gegenüber im BMG und im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages sein wird.
Mit besten kollegialen Grüßen
Ihr Dr. Axel Neumann
Präsident des BAO
Kostenfreie Telefon-Hotline für Rechtsfragen
Diverse Anfragen von Mitgliedern haben einen hohen individuellen Informationsbedarf zu juristischen Themen aufgezeigt. Deswegen richten wir exklusiv für unsere Mitglieder eine Telefon-Hotline für alle rechtlichen Fragen in der Praxis ein.
Unsere Justiziare, die renommierte und bundesweit tätige, Medizinrechtskanzlei kwm - kanzlei für wirtschaft und medizin (www.kwm-rechtsanwaelte.de), vertreten unter anderem durch die Fachanwälte Dr. Großbölting und Dr. Schnieder, steht als qualifizierte Berater insoweit zur Verfügung.
Ein kompetenter Fachanwalt für Medizinrecht wird sich bei Ihnen telefonisch oder per Email melden und mit Ihnen den Sachverhalt (und eine denkbare Lösung) erörtern bzw. Tipps und Hinweise geben.
Der BAO wird die Kosten der telefonischen Erstberatung übernehmen, so dass der Service für Sie kostenfrei ist. Die Leistung der Rechtsberatungs-Hotline beschränkt sich auf die so genannte Erstberatung im Sinne des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz).
Um sicherzustellen, dass die Hotline nur von Mitgliedern genutzt wird, wird eine Legitimationsprüfung durchgeführt.
Nachfolgend die Kontaktdaten für die Hotline:
Telefon 030/2061433
Telefax 030/20614340
berlin@kwm-rechtsanwaelte.de
Telefon 0251/535990
Telefax 0251/5359910
muenster@kwm-rechtsanwaelte.de
Änderungen für Ärzte –
Das Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften veröffentlicht
Kurz vor der Bundtagswahl hat das Parlament noch diverse rechtliche Vorschriften im Gesundheitswesen verändert, die auch die tägliche Arbeit der Niedergelassenen berühren. Die wichtigsten Aspekte seien kurz vorgestellt:
- Das Regelleistungsvolumen hat hohe Wellen geschlagen, in manchen KVen herrschen nahezu chaotische Zustände. Schon die Datengrundlagen für die Berechnung der einzelnen Schritte sind häufig offensichtlich unzureichend ermittelt oder nicht transparent. Auch deswegen weiterhin der Rat: Gegen jeden Bescheid muss innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.
Nun wurde der Bewertungsausschuss (§ 87 Abs. 3a SGB V) verpflichtet, die Auswirkungen seiner Beschlüsse zu analysieren und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vierteljährlich Daten und Berichte zur Entwicklung der Vergütungs- und Leistungsstruktur zu übermitteln. Zudem muss ein Jahresbericht vorgelegt werden. Das BMG legt die Berichte wiederum dem Deutschen Bundestag vor. Dabei trifft den Bewertungsausschuss auch eine Beobachtungspflicht, ob sich künftig Honorarzuschläge auf die regionale vertragsärztliche Versorgungslandschaft auswirken. Dies hängt mit der zum 01.01.2010 denkbaren Maßnahme zusammen, im Zusammenhang mit dem Versorgungsgrad regionale Zu- und Abschläge auf das RLV vornehmen zu können.
- Vertragsärztliche Leistungen dürfen nunmehr explizit über Rechenzentren - ähnlich einer privatärztlichen Verrechnungsstelle - mit den Kassenärztlichen Vereinigungen abgerechnet werden. Dies hatte das Bundessozialgericht mit Blick auf die bisherigen rechtlichen Regelungen noch als unzulässig angesehen. Die neue Regelung gilt zunächst bis zum 30.06.2010 und betrifft sowohl Leistungen persönlicher Ermächtigungs- sowie Institutsambulanzen als auch aus Verträgen (z. B. Selektivverträge), die direkt mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Gerade der letzte Aspekt wurde von der KBV politisch lange bekämpft.
- Die verschiedentlich aufgetretene Praxis der Krankenkassen, die niedergelassene Ärzte zu "kassenfreundlichen" Diagnosen anzuhalten, um sich im Rahmen des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs Vorteile zu verschaffen, wurde auch vom Gesetzgeber vernommen; nun wurde die Sicherung der Datengrundlagen und die Kontrolle des Risikostrukturausgleiches konkretisiert und verschärft. Zuständig ist das Bundesversicherungsamt, § 273.
- Die Neufassung des § 128 ergänzt das erst zum 01.04.2009 eingeführte Verbot der Abgabe von Hilfsmitteln aus Depots in vertragsärztlichen Praxen (Ausnahme: Notfall). Die unzulässige Zusammenarbeit zwischen Hilfsmittel-Leistungserbringern (pharmazeutische Unternehmer, Apotheken, Pharma-Großhändler und sonstige Anbieter von Gesundheitsleistungen) und Vertragsärzten wurde umfassend erweitert. Zu den verbotenen wirtschaftlichen Vorteilen zählt neben der Gewährung von direkten Zuwendungen nun auch die (teil-)unentgeltliche Überlassung von Geräten und Materialien, Schulungsmaßnahmen sowie die Gestellung von Räumen oder Personal oder die Beteiligung an den Kosten hierfür.
RA Dr. R. Großbölting, Fachanwalt für Medizinrecht, kwm-kanzlei für wirtschaft und medizin; Berlin, Hamburg, Münster; http://www.kwm-rechtsanwaelte.de; grossboelting@kwm-rechtsanwaelte.de
Ohne Verträge soll kein Geld an Zuweiser fließen
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Krankenhausgesellschaft (DKG) haben sich bezüglich der Zuweiserprämien von Kliniken an Ärzte geeinigt, dass eine Bezahlung nur stattfinden kann, wenn im Rahmen eines Konsiliarvertrages solche Vergütungen vereinbart wurden.
Grundsätzlich sei die prä- und postoperative Behandlung durch einen Vertragsarzt über die KV aus der Gesamtvergütung im Rahmen der Sicherstellung abzurechnen. KBV und DKG vereinbarten außerdem die Einrichtung von Clearingstellen, um diese Vereinbarungen überprüfen zu lassen. J.B.
Kommentar: Was waren das doch früher für klare und einfache Verhältnisse: Es gab eine international einmalige, klare Aufgabenteilung: Vertragsärzten, waren für die ambulante Betreuung der Patientinnen zuständig, Krankenhäuser für die stationäre Behandlung. Beide waren voneinander unabhängig und wenn Gelder flossen war alles klar: Zuweisung gegen Entgelt, also verboten.
Dann kamen die politischen Vorgaben: Qualitätsverbesserung und Effizienzsteigerung (Wirtschaftlichkeit) durch Vernetzung - und das Dilemma begann. Jetzt gilt (grob): Gibt es Verträge, die Gelder zwischen den Bereichen verteilen und fließen lassen, ist es legal. Gibt es keine, ist es nicht legal. Nur die Frage, ob dies den Patienten im Einzelfall nützt oder schadet, die stellt sich offenbar bei Kassen und Politik niemand. Die Bundesärztekammer musste ihre Ethikregeln anpassen, d. h. aufweichen.
Der BAO vertritt die Auffassung, dass die Integration der Vertragsärzte in Krankenhausketten (MVZ im Besitz der Krankenhäuser) die unabhängige Entscheidung der Ärzte gefährdet und abzulehnen ist. Der Arzt ist definitionsgemäß ein freier Beruf, Angestelltenverhältnisse gefährden diesen Status. Dieser ist daher nur dann zu vertreten, wenn diese potentiellen Interessenskonflikte für die Patienten offensichtlich sind. Auch andere Vertragsformen, wie integrierte Versorgung etc. bergen diesbezüglich Gefahren.
Das Präsidium des BAO fordert seine Mitglieder dennoch auf, sich um Sonderverträge für integrierte Versorgung etc. zu bemühen und wird auch selber dafür kämpfen, diese für seine Mitglieder abzuschließen. Wir sind uns allerdings auch der Problematik bewusst, die damit einhergeht. Hier gilt es insbesondere darauf zu achten, dass die freie Entscheidung der Vertragsärzte und Patientinnen gewahrt bleibt. Außerdem ist innerhalb dieser Strukturen darauf zu achten, dass die Qualität der ärztlichen Arbeit und die Entscheidungswege für die beteiligten Ärzte und Patientinnen transparent gemacht werden. Hierzu gehört insbesondere ein guter Informationsaustausch zwischen den beteiligten Ärzten sowie das Bestreben, die Qualität zu optimieren und darzustellen (Qualitätsmanagement, Beteiligung an einer Qualitätssicherung wie AQSI (medicaltex). Abhängigkeitsverhältnisse (Zuweiser, die in Angestelltenverhältnissen zu anderen Beteiligten stehen oder deren Praxen im gemeinsamen Besitz eines Investors stehen, sind zu vermeiden. Mindestens aber ist den Patienten dieses Verhältnis darzulegen und über potentielle Interessenskonflikte in jedem Einzelfall aufzuklären. J.H.
Neuer Vertrag für Chirurgen in Hessen (Ärzte Zeitung, 28.09.2009)
Die Techniker Krankenkasse (TK) hat in Hessen mit dem Landesverband von operativ und anästhesiologisch tätigen Ärzten (LAOH) einen neuen Versorgungsvertrag für ambulante Operationen geschlossen. Es sind ambulante Operationen, die zuvor meist stationär durchgeführt wurden. J.B.
Mehr ambulante Operationen in saarländischen Kliniken (Ärzteblatt vom 3. September 2009)
Das Statistische Amt des Saalrandes berichtet, dass im Jahr 2008 5,8 % mehr ambulante Operationen als im Vorjahr stattfanden. Gleichzeitig sei die Zahl der vollstationär behandelten Patienten um 0,3 % gesunken. J.B.
Alter bei ambulanten Operationen irrelevant (Ärzteblatt vom 9. September 2009)
Der Chirurg Göran Wild vom Berufsverband Niedergelassener Chirurgen (BNC) wies darauf hin, dass ältere Menschen, die verlässlich betreut werden, eher ambulant operiert werden könnten als jüngere Patienten mit fehlenden sozialen Kontakten. Wenn Chirurg und Anästhesist nach Beurteilung von Allgemeinzustand, Vorerkrankungen, Ernährungszustand und Umfeld des Patienten zu der Ansicht kommen, dass der Patient auch nach dem Eingriff gut betreut wird, stehe einer Operation bei älteren Patienten nichts im Wege. J.B
KBV will zurück zur Einzelleistungsvergütung (Arzt & Wirtschaft vom 2.09.2009)
Auf dem Deutschen Kassenärztetag in Berlin hat die KBV gefordert, dass Einzelleistungsvergütungen wieder eingeführt werden, weil Pauschalen den tatsächlichen Leistungsbedarf nicht abbilden.
Als weitere Ziele nannte KBV-Chef Dr. Andreas Köhler den Erhalt der Freiberuflichkeit und den Vorrang medizinischer Aspekte bei der Behandlung. J.B.
Scherf nennt Gesundheitssystem verfassungswidrig (Ärzteblatt vom 9. September 2009)
Der frühere Bürgermeister von Bremen Henning Scherf (SPD) beschreibt das deutsche Gesundheitssystem als "barbarisch" und "verfassungswidrig", weil es zu einem Zwei-Klassen-System geführt hat. Verfassungswidrig sei es deshalb, weil es die Menschenwürde betrifft, wenn Krankheiten nicht hinreichend behandelt werden, falls die betreffende Person kein Geld habe. J.B.
Deutsches Gesundheitssystem bietet gutes Preis-Leistungsverhältnis (Ärzteblatt.de, 28.09.2009)
Beim europäischen Gesundheitskonsumentenindex des Analyse- und Beratungsunternehmens Health Consumer Powerhouse (HCP) belegt Deutschland in diesem Jahr Platz sechs wie im Vorjahr.
Verglichen wurden 33 Gesundheitssysteme.
Spitzenreiter sind die Niederlande, Dänemark, Island, Österreich und Schweiz.
Näheres siehe
http://www.healthpowerhouse.com/files/Report-EHCI-2009-090925-final-with-cover.pdf
J.B.
GKV-Finanzierung: Erhebliche Probleme zu erwarten (Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst 28. September 2009 Nr. 74/2009 / Seite 8-9)
Nach Ansicht von Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen, Freiburg, wird die demographische Entwicklung sowie der medizinisch-technische Fortschritt zu erheblichen Finanzierungsproblemen des deutschen Gesundheitssystems führen.
Im Jahre 2030 würde der Beitragssatz zur GKV irgendwo über 20 % mit Tendenz nach oben liegen.
Als Antwort auf diese Probleme empfiehlt Raffelhüschen, Gesundheitsleistungen zu rationieren. Dabei muss die Gesellschaft entscheiden, ob wir die Rationierung dem Staat oder dem Markt überlassen. Raffelhüschen selbst hält den Markt für besser und auch gerechter. J.B.
Ärztemangel bedroht Kliniken (Ärzte Zeitung, 28.09.2009)
Der Leiter der Helios-Akademie Dr. P. Fotuhi weist darauf hin, dass nicht die Einkünfte über Fallpauschalen, sondern die Besetzung offener Stellen in Zukunft die Kernfrage für das Überleben von Kliniken sein wird.
In der Helios-Klinikgruppe sind zurzeit 8 % der Planstellen nicht besetzt. J.B.
Kassenpatienten können gegen lange Wartezeiten mobil machen (Ärzteblatt vom 2. September 2009)
Das Bundssozialgericht (BSG Az: B 6 KA 21/08 R) hat entschieden, dass zu lange Wartezeiten die Zulassung weiterer Ärzte erlaubt. Die Krankenkassen müssten jedoch "substanziiert vortragen", in welchem Umfang Wartezeiten auftreten.
Dieses Urteil wird die Krankenkassen dazu zwingen, ein Beschwerdemanagement einzurichten.
Im vorliegenden Fall einer Kardiologin aus Neuss waren Wartezeiten von über zwei Monaten angegeben worden. J.B.
Freier Zugang zum Arzt - in Deutschland funktioniert‘s (Ärzte Zeitung, 28.09.2009)
Laut Studie des Instituts für Gesundheitsökonomie und Klinische Epidemiologie an der Kölner Universitätsklinik (IGKE) spielt die Schichtzugehörigkeit in Deutschland keine Rolle, wenn es um den Zugang zu Leistungen der niedergelassenen Ärzte geht. Es fiel jedoch auf, dass die höheren Schichten eher zum Facharzt gehen und die unteren eher zum Hausarzt.
Titel der Untersuchung "Ausmaß und Gründe für Ungleichheiten der gesundheitlichen Versorgung in Deutschland". Näheres siehe http://www.igke.de/SGMG. J.B.
GKV zahlt für religiöse Beschneidung nicht (Ärzte Zeitung vom 8.09.2009)
Die Kassenärztliche Vereinigung Bremen (KVHB) macht darauf aufmerksam, dass die Gesetzliche Krankenversicherung religiös motivierte Beschneidungen nicht finanziert. Die Indikation für diese Operation müsse medizinisch begründet sein, z. B. wiederkehrende Entzündungen der Harnwege oder Vorhautverengung. Für religiös motivierte Beschneidungen könne die Solidargemeinschaft der Krankenversicherten nicht aufkommen. J.B.
Patienten fühlen sich bei Niedergelassenen gut behandelt (Ärzteblatt vom 8. September 2009)
Die Brendan-Schmittmann-Stiftung des NAV-Virchow-Bundes hat mehr als 2.300 Patienten niedergelassener Haus-, Fach- und Zahnärzte befragt. Der Aussage "Mein Arzt hat viel Verständnis für mich" stimmten mehr als 90 % der Hausarztpatienten, 89 % der Zahnarztpatienten und 83 % der Fachärztepatienten zu. Dabei scheint jedoch das Interesse der Ärzte mehr der Erkrankung als der Person zu gehören. J.B.
Gesundheitswesen: Urteil vorwiegend negativ (Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst 24. September 2009 Nr. 73/2009 / Seite 11-12)
Laut "Continentale-Studie 2009" befürworten nur 43 % der Bevölkerung ein vom Staat geregeltes Gesundheitswesen. Auch eine stärkere Subventionierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird mehrheitlich abgelehnt.
Alle Continentale Studien s. http://www.continentale.de Pressebereich. J.B.
Die Abwanderung von Ärzten kostet den deutschen Staat Milliarden (Ärzte Zeitung, 28.09.2009)
Laut einer Studie des Instituts für Wirtschaftsforschung (Ifo) in München entgehen dem Staat ca. 1 Million Euro, wenn eine 30 Jahre alte Ärztin während ihrer Facharztausbildung ins Ausland geht. 2008 sind 3.065 Mediziner ausgewandert (Statistik der Bundesärztekammer).
Bei der noch bestehenden kostenlosen Ausbildung hätte ein Facharbeiter bis zum Ende seiner Ausbildung 160.000 Euro und eine Ärztin 436.000 Euro der Allgemeinheit gekostet.
Von dieser Auswanderung profitieren Einwanderungsländer wie Schweiz, USA usw.
Das Ifo-Institut weist darauf hin, dass die Absolventen in technischen Fächern und in der Medizin nicht ausreichten, um den zukünftigen Bedarf zu decken. J.B.
Schnee von Gestern
- "SPD will Termingarantie für GKV-Patienten" (Ärzteblatt 15.09.2009)
- "Schmidt will schnelle Terminvergabe und Honorar-Anpassung erzwingen" (Ärztezeitung vom 15.09.2009) J.B.
Fiskus darf nicht alle Praxisdateien unter die Lupe nehmen (Ärzte Zeitung, 25.09.2009)
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs in München besteht ein Zugriffsrecht nur auf steuerlich relevante Daten (Az.: VIII R 80/06). J.B.
In drei Monaten muss das QM-System stehen - Checklisten können helfen (Ärzte Zeitung, 29.09.2009)
Theresia Wölker weist in diesem Beitrag darauf hin, dass nicht unbedingt ein neues QM-Paket gekauft werden muss, um die gesetzlichen Vorgaben zum Ende 2009 zu erfüllen. Sie gibt praktische Hinweise für Checklisten und einen QM-Ordner. Näheres siehe http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/personalfuehurng/default.aspx?sid=567745&ticket=ST-144-eqFNIzUfh2wgcLdAOUVGbxQmpDekldV00Vq-20. J.B.
EuGH-Gutachter billigt berufliche Altersgrenzen (Ärzteblatt vom 3. September 2009)
Der Rechtsgutachter bei Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg Yves Bot rechtfertigte die Altersgrenze für Feuerwehrleute (Az: C-229/08) und Ärzte sowie Zahnärzte (Az: C-341). Eine solche Altersgrenze diene dem gesundheitlichen Schutz der Bevölkerung und wirke außerdem einer Überforderung entgegen. Das Urteil des EuGH wird im Winter erwartet. J.B.
Etwa die Hälfte der EU-Bevölkerung hat Übergewicht (Ärzte Zeitung, 29.09.2009)
Laut Eurostat-Jahrbuch 2009 verursacht Rauchen die meisten vermeidbaren Todesfälle in der EU (mehr als ein halbe Million Todesfälle). Als weiteres schwerwiegendes Problem der öffentlichen Gesundheit rangiert die Fettleibigkeit: Etwa die Hälfte der EU-Bevölkerung war 2007 übergewichtig oder fettleibig. J.B.
Sport verlängert das Leben auch noch im hohen Alter (Ärzte Zeitung 17.09.2009)
Eine israelischen Langzeitstudie an über 1.800 über 70-Jährigen ergab, dass Sport und Bewegung in jedem Alter das Leben verlängert (Arch Int Med 169, 2009, 1476).
Auch Menschen, die mit 78 Jahren noch träge waren und dann aktiv wurden, haben eine ähnlich hohe Lebenserwartung wie solche, die über Jahre hinweg aktiv waren. J.B.
Studie: Lebensstil kostet bis zu 15 Lebensjahre (Ärzte Zeitung vom 18. September 2009)
In der Whitehall-Study wurden zwischen 1967 und 1970 insgesamt 18.863 britische Staatsangestellte im Alter von 40 bis 49 Jahren medizinisch untersucht.
Rauchen, arterielle Hypertonie und zu hohe Cholesterinwerte senken die Lebenserwartung eines 50-Jährigen im Schnitt um 9 Jahre. Kamen weitere Risikofaktoren wie Diabetes mellitus, schlecht bezahlter Job oder Gewichtsprobleme hinzu, war die Lebenserwartung bis zu 15 Jahre verkürzt (Britisches Ärzteblatt BMJ 2009; 339: b3513). J.B.
Deutsche Praxisklinikgesellschaft (PKG) e. V.
Die PKG ist ein junger Verband, dem es durch politische Überzeugungsarbeit in kurzer Zeit gelang, der Praxisklinik im SGB V eine Plattform für eigenständige Vertretung zu schaffen. Ein erstes Zwischenziel ist erreicht, der neue Paragraph 122 und Punkt 7 in (1) §140b stärken fürs Erste die Position. Damit kam politische Bewegung in die Landschaft.
Diese Bewegung muss in Gang gehalten werden, mit heftigem Widerstand darf auch in der nächsten Legislaturperiode gerechnet werden. Die DKG blies mit Ihrem Positionspapier bereits zum Angriff.
Dem kann dauerhaft nur standgehalten werden, wenn über die bisher 34 Mitglieder hinaus weitere Praxiskliniken die Verhandlungsposition der PKG stärken. Zur Erleichterung des Beitritts gelten für BAO-Mitglieder für einen begrenzten Zeitraum Sonderkonditionen.
Informationen unter http://www.pkgev.de
Oder: Edgar J. Schmitt, GF der PKG e. V., Tel.: 030-88 91 08 40
Nächste Jahrestagung des BAO
Die nächste Jahrestagung des BAO findet zusammen mit der Jahrestagung des Berufsverbandes der niedergelassenen Chirurgen BNC in Nürnberg statt. Sie sehen, die Zusammenarbeit mit Berufsverbänden der narkotisierenden und operierenden Kollegen nimmt Form an.
Bitte schon vormerken:
BAO-JAHRESTAGUNG
FREITAG, 5. MÄRZ BIS SONNTAG, 7. MÄRZ
2010 IN NÜRNBERG
Seminare des BDC
Seminar Wirtschaftliche Praxisführung |
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Termin: |
24.10.2009 |
Ort: |
Berlin |
Kosten: |
160,00 € für Mitglieder 320,00 € Nichtmitglieder |
Das Umfeld einer chirurgischen Praxis ist heute sehr komplex. Es genügt bei weitem nicht, nur gute Medizin zu betreiben, daneben bestehen vielfältige Aufgaben aufgrund der Tatsache, dass eine Praxis immer auch ein mittelständiges Wirtschaftsunternehmen darstellt, welches entsprechende unternehmerische Kompetenzen erfordert. Planungs- und Kontrollaufgaben sind häufig ungeliebt und werden als lästige Nebenpflichten verstanden, zumal die entsprechenden Kenntnisse während des Studiums und in der Facharztweiterbildung nicht erworben wurden. Ein sicherer und stabiler Praxisbetrieb ist jedoch Grundvoraussetzung für die erfolgreiche medizinische Tätigkeit. In diesem Seminar werden einige einfache und effektive Methoden aufgezeigt, um den Überblick über Finanzen und Praxiserfolg zu wahren und den wirtschaftlichen Erfolg abzusichern bzw. zu verbessern. Das Seminar richtet sich an diejenigen, die bereits eine Praxis führen und über entsprechende Erfahrungen verfügen. Die Darstellung der Wirtschaftsfaktoren und Controllingsysteme sowie der Methoden einer Praxiswertberechnung ist auch geeignet für diejenigen, die beabsichtigen, Ihre Praxis abzugeben und dies mit größtmöglicher Rentabilität.
Niederlassung in der Praxis |
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Termin |
06.-07.11.2009 |
Ort: |
Berlin |
Kosten: |
220,00 € für Mitglieder 440,00 € Nichtmitglieder |
Vor der Niederlassung des Chirurgen in eigener Praxis stellen sich tausend Fragen. Es genügt bei weitem nicht, nur gute Medizin zu betreiben, daneben muss immer auch ein mittelständiges Wirtschaftsunternehmen geführt werden, welches entsprechende unternehmerische Kompetenzen erfordert. Zudem sind zahlreiche Auflagen, Vorschriften und Gesetze zu beachten, die schon vor der eigenen Praxistätigkeit Anträge und Genehmigungen erfordern. Entsprechende Kenntnisse werden während des Studiums und in der Facharztweiterbildung nicht erworben, sind aber unverzichtbar, damit die Praxisgründung sich nicht als kapitaler Fehlschlag erweist. Das BDC-Einsteigerseminar gibt einen Überblick über die Strukturen im ambulanten Gesundheitswesen, beschreibt die Abläufe bei Neuniederlassung oder Praxisübernahme und zeigt die wichtigsten Tätigkeitsfelder unmittelbar nach der Niederlassung auf.
Für weitere Beratung und Fragen steht Ihnen das Team der BDC|Akademie gern zur Verfügung: Telefon: 030 / 28004-120
Email: akademie@bdc.de
Dr. Jörg Hennefründ, Prof. Dr. Jost Brökelmann, Redakteure BAO-Newsletter
Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V. – BAO
Präsident Dr. med. Axel Neumann
Vereinsregister: Amtsgericht Bonn VR 6346
Sterntorbrücke 1, D-53111 Bonn
Tel.: 0228-692423, Fax: 0228-631715
E-Mail: baobonn@t-online.de
Internet: http://www.operieren.de