Pressemitteilung des LAOB: Ambulantes Operieren in Bayern: Krankenkassen zurück an den Verhandlungstisch!
Die ambulanten Operateure und Narkoseärzte in Bayern haben die gesetzlichen Krankenkassen erneut aufgefordert, den Punktwert für ambulante Eingriffe anzuheben, um den drohenden Untergang dieser modernen und patientenfreundlichen Behandlungsform abzuwenden. Die Ärzte bekräftigten ihr Interesse an einer langfristigen Partnerschaft mit den Kassen und erneuerten ihr Gesprächs- und Verhandlungsangebot. Gleichzeitig kündigten sie eine Fortsetzung ihres spürbaren Protests gegen die Honorarmisere an.
Von ambulanten Operationen sollen nicht nur Patienten und Kassen profitieren, sondern auch Operateure und Narkoseärzte. Aus diesem Grund hat der Landesverband Ambulantes Operieren (LAO) Bayern von den gesetzlichen Krankenkassen erneut einen Punktwert von 5,11 Cent für alle ambulanten Eingriffe gefordert, "und zwar als extrabudgetäres Honorar, das nicht gegen die Gesamtvergütung aufgerechnet wird", betonte der LAO-Vorsitzende Dr. Axel Neumann und ergänzte: "Wir sind an raschen Verhandlungen und an einer langfristigen Partnerschaft mit den Kassen interessiert".
Ende des schweigenden Protests – Fachärzte leisten fühlbaren Widerstand
Weil diese 5,11 Cent jedoch bereits in den vergangenen Jahren kontinuierlich ausgehöhlt wurden, haben die ambulanten Operateure und Narkoseärzte bereits 2008 deutlich weniger stationsersetzende Eingriffe durchgeführt: zum Beispiel 23,5 Prozent weniger Nasenpolypen-Operationen (Adenotomien), 19,1 Prozent weniger Vorfußeingriffe, 5,9 Prozent weniger Kreuzbandplastiken und 19,6 Prozent weniger Blasenoperationen durch die Harnröhre (transurethale Resektionen). "Bislang haben wir schweigend protestiert und einfach weniger operiert als früher. Doch mit dieser Ruhe ist es nun vorbei", warnte Neumann: "Wir werden nicht tatenlos zusehen, wie fachärztliche OP-Zentren in Bayern in den Ruin getrieben werden. Bis die Kassen an den Verhandlungstisch zurückkehren, werden wir fühlbar Widerstand leisten".
Mehr Informationen unter http://www.laob.de
Quelle: Landesverband Ambulantes Operieren Bayern e.V. (LAOB), München, 19.01.2009
Honorarstreit: Schmidt erinnert Ärzte an Behandlungspflicht
Im Streit über die Reform der Ärztehonorare hat Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) die Mediziner aufgefordert, ihrer Behandlungspflicht nachzukommen. "Die Ärzte sollten den Unmut über gefühlte Honorareinbußen nicht auf dem Rücken der Patienten austragen", sagte Schmidt der Zeitung "Die Welt" vom Montag. "Alle Kassenärzte sind verpflichtet, Patienten aller gesetzlichen Krankenkassen zu behandeln", fügte sie hinzu. Es dürfe kein Patient zurückgewiesen werden.
- Schmidt zeigte Verständnis für die Sorgen der Ärzte, fügte aber hinzu, die Umsetzung der Honorarreform sei die Aufgabe der Vertreter der Ärzteschaft. Der Gesundheitsfonds stelle den Kassen mehr Geld für die Honorare zur Verfügung als bisher.
Quelle: afp/aerzteblatt.de 19.01.2009
Honorarstreit: Schmidt erinnert Ärzte an Behandlungspflicht
Im Streit über die Reform der Ärztehonorare hat Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) die Mediziner aufgefordert, ihrer Behandlungspflicht nachzukommen. "Die Ärzte sollten den Unmut über gefühlte Honorareinbußen nicht auf dem Rücken der Patienten austragen", sagte Schmidt der Zeitung "Die Welt" vom Montag. "Alle Kassenärzte sind verpflichtet, Patienten aller gesetzlichen Krankenkassen zu behandeln", fügte sie hinzu. Es dürfe kein Patient zurückgewiesen werden.
- Schmidt zeigte Verständnis für die Sorgen der Ärzte, fügte aber hinzu, die Umsetzung der Honorarreform sei die Aufgabe der Vertreter der Ärzteschaft. Der Gesundheitsfonds stelle den Kassen mehr Geld für die Honorare zur Verfügung als bisher.
Quelle: afp/aerzteblatt.de 19.01.2009
Ambulante OPs vielerorts nicht mehr wirtschaftlich
Auf drastische Honorareinbußen bei ambulanten Operationen haben die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Hessen und die Gemeinschaft fachärztlicher Berufsverbände in Hessen hingewiesen.
Auch die KV Berlin und der Landesverband Ambulantes Operieren (LAO) befürchten Einschränkungen bei ambulanten Operationen. Grund hierfür ist, dass die gesetzlichen Krankenkassen Ende 2008 Strukturverträge gekündigt haben, mit denen diese Eingriffe bislang gefördert wurden.
"Mit den neuen Honorarkürzungen ist für uns ambulante Operateure und Narkoseärzte endgültig das Ende der Fahnenstange erreicht", sagte der LAO-Vorsitzende Ansgar Pett. Als Beispiel nannte er eine Ausschabung der Gebärmutter: "2008 habe ich für diesen Eingriff noch 234,71 Euro erhalten, 2009 sind es nur noch 214,38 Euro", rechnete er vor.
Der stellvertretende KV-Vorsitzende Uwe Kraffel betonte: "Die Kündigung der Strukturverträge führt das politische Ziel 'ambulant vor stationär' ad absurdum." Kraffel und Pett forderten daher neue Verhandlungen mit den Kassen und den Abschluss entsprechender Förderverträge.
Quelle: hil/aerzteblatt.de Donnerstag, 15. Januar 2009
50 Prozent der Vertragsärzte legen Widerspruch ein
Fast jeder zweite rheinland-pfälzische Arzt hat Widerspruch gegen den Bescheid über sein Regelleistungsvolumen eingelegt. Das sagte der für Honorarfragen zuständige KV-Geschäftsbereichsleiter Leo Mattes auf der Sonder-Vertreterversammlung am vergangenen Samstag.
"Von den 2.900 eingegangenen Widersprüchen sind etwa 2.000 substanziell begründet, 900 sind ohne Begründung eingetroffen", sagte Mattes. Er gehe davon aus, dass häufig das RLV mit dem Umsatz gleichgesetzt werde. Viele Ärzte hätten noch nicht realisiert, dass es unabhängig vom RLV zahlreiche Abrechnungsmöglichkeiten gebe, die gesondert vergütet würden. Allerdings räumte Mattes ein, dass auch in Rheinland-Pfalz unter anderem Belegärzte, Neurologen, Strahlentherapeuten sowie ambulante Operateure von Honorarrückgängen betroffen seien, weil sie nicht viele Leistungen außerhalb des RLV abrechnen könnten.
Ermächtigte Ärzte sind die Gewinner
Neben den Strahlentherapeuten, von denen es in Rheinland-Pfalz allerdings nur sechs gibt, gehören vor allem die ambulanten Operateure zu den Verlierern der Honorarreform.
- Aber auch Belegärzte verzeichnen deutliche Honorarrückgänge von durchschnittlich 16 Prozent.
- Große Gewinner der Reform sind ermächtigte Ärzte, denn für sie gilt bei einem stabilen Wert von 3,5 Cent keine Mengenbegrenzung.
Quelle: Ärzte Zeitung, 19.01.2009
Baden-Württemberg: KV begrenzt Praxisverluste auf fünf Prozent
Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Baden-Württemberg wird Verluste im Rahmen der Honorarreform auf maximal fünf Prozent begrenzen. Das teilte die Organisation am Montag mit. "Durch diese Regelung können unzumutbare Härten für Ärzte und Patienten vermieden werden. Im Gegenzug werden allerdings auch die Gewinne begrenzt werden müssen", hieß es aus der KV. Sie forderte alle Ärzte auf, dieses notwendige solidarische Vorgehen mitzutragen.
Quelle: hil/aerzteblatt.de 19.01.2009
Honorarverteilungs-Probleme setzen den KVen erheblich zu
Die Situation vieler KVen ist alles andere als rosig: Das Krisenmanagement mit dem neuen EBM überlagert das Vertragsgeschäft. Die Unzufriedenheit unter den Ärzten wächst. Jede Strategie, den Beschluss des Bewertungsausschusses umzusetzen, verschafft den KVen nur vorübergehend etwas Luft.
- Mit der Konvergenzphase, die übrigens so im Gesetz nicht vorgesehen ist, sind die Kassen den Ärzten entgegengekommen. KBV-Chef Dr. Andreas Köhler: "Der Schritt in eine bundeseinheitliche Honorarverteilung ist damit nur aufgeschoben, aber längst nicht aufgehoben." Aufgabe der KVen werde es sein, Verluste und Gewinne in den Fachgruppen auszugleichen.
Bleibt für die KVen nur noch die Rolle des Resteverwalters?
Sollte es demnächst die ersten Verträge zur spezialisierten FacharztVersorgung nach Paragraf 73 c geben, werde sich der Druck auf die KVen weiter erhöhen, spekuliert der KBV-Vorstand. Die KV künftig in der Rolle des Resteverwalters? Für Köhler ist das längst nicht mehr ausgeschlossen. Darüber sollten sich die KVen im Klaren sein.
Quelle: Wolfgang van den Bergh. Ärzte Zeitung, 21.01.2009
Honorarverteilungs-Probleme setzen den KVen erheblich zu
Die Situation vieler KVen ist alles andere als rosig: Das Krisenmanagement mit dem neuen EBM überlagert das Vertragsgeschäft. Die Unzufriedenheit unter den Ärzten wächst. Jede Strategie, den Beschluss des Bewertungsausschusses umzusetzen, verschafft den KVen nur vorübergehend etwas Luft.
- Mit der Konvergenzphase, die übrigens so im Gesetz nicht vorgesehen ist, sind die Kassen den Ärzten entgegengekommen. KBV-Chef Dr. Andreas Köhler: "Der Schritt in eine bundeseinheitliche Honorarverteilung ist damit nur aufgeschoben, aber längst nicht aufgehoben." Aufgabe der KVen werde es sein, Verluste und Gewinne in den Fachgruppen auszugleichen.
Bleibt für die KVen nur noch die Rolle des Resteverwalters?
Sollte es demnächst die ersten Verträge zur spezialisierten FacharztVersorgung nach Paragraf 73 c geben, werde sich der Druck auf die KVen weiter erhöhen, spekuliert der KBV-Vorstand. Die KV künftig in der Rolle des Resteverwalters? Für Köhler ist das längst nicht mehr ausgeschlossen. Darüber sollten sich die KVen im Klaren sein.
Quelle: Wolfgang van den Bergh. Ärzte Zeitung, 21.01.2009
Jetzt ist der Weg frei für stärker individuell angepasste Honorare
KVen erhalten mehr regionalen Handlungsspielraum
Der Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses, den Einfluss der KVen auf die Honorarverteilung wieder zu stärken, ist auf positive Resonanz gestoßen.
Die KVen begrüßen, dass sie dadurch in die Lage versetzt werden, starken Verzerrungen entgegenzuwirken und wieder mehr Honorargerechtigkeit herzustellen. Mit den ursprünglich vorgesehenen Regelleistungsvolumen hätte die ambulante Versorgung nicht aufrecht erhalten werden können, sagte der Vorsitzende der KV Westfalen-Lippe Dr. Ulrich Thamer. - Der Vize-Vorsitzende des GKV-Spitzenverbands Dr. Johannes-Magnus von Stackelberg stellte klar, dass für die Veränderungen in der Honorarverteilung kein zusätzliches Geld von den Kassen fließt.
Quelle: Ärzte Zeitung, 19.01.2009
Fachärzte: Ausweg durch Selektivverträge nach § 73c SGB V
Die zu erwartenden Honorarverluste bei der Honorarreform wollen die Fachärzte jetzt durch Selektivverträge mit den Krankenkassen auf der Grundlage des § 73c SGB V ausgleichen.
Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) ist der Vorreiter für eine Neuorientierung in der Vertragspolitik, die Nachahmer in anderen Bereichen des Bundesgebietes finden dürfte
- "Fehlendes Geld bei den Krankenkassen lassen wir als Argument nicht gelten, da von der AOK Bayern für die 73b-Verträge (hausarztzentrierte Versorgung) offenbar ausreichend Honorar vorhanden ist", so der Bundesvorsitzende des Deutschen Facharztverbandes (DFV), Dr. Thomas Scharmann.
Im Freistaat spitzt sich die Situation inzwischen insofern zu, als sich verschiedene Facharztgruppen entschlossen zeigen, zum finanziellen Ausgleich der Verluste in der Honorarreform Patienten in bestimmten Fällen nur noch gegen eine Kostenübernahmeerklärung der Krankenkassen oder im Kostenerstattungsverfahren zu behandeln.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst 19.01.2009 Nr. 5/2009, 11
Statt Honorarverlusten: Frauenärzte sollen Privatrechnungen schreiben
Auf die Möglichkeit der Privatbehandlung auch von Kassenpatienten hat der Berufsverband der Frauenärzte in Bayern hingewiesen. Durch die neuen Honorarregeln könnten die Gynäkologen bei einem Großteil der Behandlungen nicht einmal die eigenen Kosten decken, begründete der bayerische Landesvorsitzende Peter Hausser die Initiative.
- "Die bayerischen Frauenärzte wollen für alle Untersuchungen und Eingriffe Privatrechnung stellen, bei denen nach Berechnungen des Frauenärzteverbandes das Honorar nicht ausreiche", sagte Hausser.
- Der Sprecher des bayerischen Landesverbandes der Ersatzkassen, Sergej Saizew, kündigte an, die Kassen würden dieses Vorgehen nicht akzeptieren. Die Reform der Honorarregeln bringe zwar für eine Reihe von Fachärzten Schwierigkeiten mit sich, insgesamt erhielten Bayerns Kassenärzte aber 2009 mehr Geld, sagte Saizew. Er sehe das Problem in der ungleichen Verteilung der Gelder innerhalb der Ärzteschaft.
Quelle: hil/aerzteblatt.de Freitag, 16. Januar 2009
Beske: Warum der Unmut der Ärzte wächst
Die alles überlagernde Ursache für die Unzufriedenheit bei niedergelassenen Ärzten ist der Mangel an Geld.
Es geht dabei um das Missverhältnis zwischen Leistungsanspruch des Versicherten und dem zur Deckung dieses Leistungsanspruchs zur Verfügung stehenden Finanzvolumen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dieser Zusammenhang wird oft übersehen oder bewusst verschwiegen.
Deutschland hat weltweit den umfangreichsten Leistungskatalog in der Gesundheitsversorgung, was bedeutet, dass es mehr Geld für die Gesundheitsversorgung zur Verfügung stellen müsste, um den Anspruch der Versicherten zu erfüllen. Und eben dies ist nicht der Fall. Denn Deutschland nimmt je nach Berechnungsart Platz 3 in den Gesundheitsausgaben ein, bezogen auf das Brutto-Inlandsprodukt, oder nur Platz 10, bezogen auf Pro-Kopf-Ausgaben der Bevölkerung (in US-Dollar; OECD 2006).
Ansprüche nahmen zu, die Konflikte auch
Innerärztliche Konflikte hat es immer gegeben. Diese Konflikte eskalierten aber erst, als die Politik begann, das Gleichgewicht zwischen dem wachsenden Leistungsanspruch und immer weniger Möglichkeiten der leistungsgerechten Finanzierung dieses Leistungsanspruchs durch Budgets und pauschale Mittelzuweisungen nachhaltig zu stören. Kassenärztliche Vereinigungen wurden gezwungen, den Anspruch des einzelnen Kassenarztes mit begrenzten Mitteln zu befriedigen. Dies konnte nicht gelingen.
Diesen Mangel bei immer weiter steigenden Ansprüchen - allein das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz sieht sechs neue Leistungen vor, darunter Palliativmedizin und geriatrische Rehabilitation - konfliktfrei zu verteilen, ist schlicht unmöglich. Was ist zu tun?
Zur Lösung des Konflikts zwischen Leistungsanspruch und Leistungsfinanzierung ist es erforderlich, die drei Voraussetzungen für eine bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung anzuerkennen und in Einklang zu bringen:
* Bedarfsgerechter Leistungskatalog
* Bedarfsgerechte Finanzierung des Leistungskatalogs
* Leistungsgerechte Honorierung der Leistungserbringer
Diese drei Faktoren bilden eine Einheit. In jedem Leistungsbereich und damit auch in der Gesundheitsversorgung gibt es die Möglichkeit, durch eine effizientere Versorgung und durch Strukturveränderungen Einsparungen zu erzielen. Mit keiner dieser Maßnahmen ist jedoch das Missverhältnis zwischen Leistungsanspruch und Leistungsfinanzierung in der GKV zu beheben. Alleinige Lösung ist die Reduzierung des Leistungskataloges und damit des Leistungsanspruches des Versicherten. Dies stößt auf Widerspruch, ist jedoch der einzig mögliche Weg, um auch künftig eine gesicherte Gesundheitsversorgung zu gewährleisten.
Finnland hat Subventionen für die Versorgung gekürzt
Was hier für Deutschland gefordert wird, ist längst Wirklichkeit in vielen anderen Ländern. Zwei Beispiele dafür: Um die staatlichen Ausgaben im Gesundheitsbereich zu reduzieren, hat die finnische Regierung ihren Kommunen im Frühjahr die Subvention für die Gesundheitsversorgung gekürzt und ihnen zugleich gesetzlich ermöglicht, die Verluste durch erhöhte Patientenzuzahlungen auszugleichen. In der Folge stiegen die Zuzahlungen um durchschnittlich 17 Prozent. Finnische Patienten müssen nun bis zu 12,80 Euro für den Besuch beim Hausarzt bezahlen, 25 Euro für eine weitere ambulante Behandlung und 30 Euro pro Tag für eine stationäre Behandlung. Erst ab einer jährlichen Zuzahlung von 590 Euro sind weitere Leistungen zuzahlungsfrei. In Zukunft sollen Patientenzuzahlungen alle zwei Jahre automatisch erhöht werden, um die Kostensteigerungen auszugleichen.
In Japan ist eine besondere Versicherung für die alten Alten, die Gruppe der über 75-Jährigen, eingeführt worden, mit einer Eigenbeteiligung von zehn Prozent. Dieser Prozentsatz soll bald auf zwölf Prozent steigen.
In beiden Ländern existiert ein Realitätsbezug, von dem wir in Deutschland noch weit entfernt sind.
Quelle: Professor Dr. med. Fritz Beske, MPH Fritz Beske Institut für Gesundheits-System-Forschung Kiel. Ärzte Zeitung, 16.01.2009
Ärzte dürfen Patientendaten nicht an private Dienstleister weitergeben
Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 10. Dezember 2008 entschieden, dass Krankenhäuser und Vertragsärzte keine Patientendaten an private Dienstleistungsunternehmen zum Erstellen einer Leistungsabrechnung weitergeben dürfen (Az.: B 6 KA 37/07 R).
Quelle: Arzt & Wirtschaft vom 16.01.2009
Fax zählt nur mit Unterschrift
Wer beim Finanzamt Klage einreicht, sollte penibel auf Formfehler achten. Ein Urteil des Finanzgerichts München (Az.: 1 K 2342/07) zeigt: Besonders wichtig ist die Unterschrift.
Fehlt einem per Telefax oder Post an das Finanzamt geschickten Klageschreiben ein "persönlicher Schriftzug" (beim Fax "als Abbild"), ist die Klage nicht in der vorgeschriebenen Form erhoben worden. Wird später ein Brief oder Fax mit der Unterschrift nachgeschickt, dies aber außerhalb der einmonatigen Klagefrist, wird das Verfahren ohne Gerichtsverhandlung abgeschlossen.
Quelle: Ärzte Zeitung, 20.01.2009
Werbung in Berufskleidung
Zwar ist es Ärzten grundsätzlich nicht gestattet, sich in der Werbung in Berufskleidung darzustellen, aber der Bundesgerichtshof (BGH) hatte dieses Verbot schrittweise gelockert. Nach seiner Auffassung kommt es auf den Einzelfall an. Laut BGH (Az. I ZR 51/05) gilt die Einschränkung nur für den Fall, dass Ärzte Patienten unsachlich beeinflussen und dabei ihre Gesundheit gefährden.
Dies sah das Landgericht Köln in einem Fall als gegeben an, bei dem sich Zahnmediziner und das Hilfspersonal in einer Patientenbroschüre in Berufskleidung präsentierten. Stein des Anstoßes war ein Foto, auf dem sich das Praxisteam in Schutzkleidung bei einer Wurzelbehandlung zeigte. Das Gericht sieht hierin eine über das zulässige Maß hinausgehende Außendarstellung der Ärzte.
Quelle: Arzt & Wirtschaft, A&W-Newsletter - 19. Januar 2009
Keine Gleitsichtbrille für Hartz-IV-Empfängerin
Gericht: Dient nicht der Eingliederung ins Arbeitsleben
Hartz-IV-Empfänger haben keinen Anspruch auf die Übernahme der Kosten für eine Gleitsichtbrille. Nach einem am Montag veröffentlichten Urteil des Landessozialgerichts in Mainz handelt es sich bei einer solchen Brille um einen Alltagsgegenstand.
Das Landessozialgericht musste über den Fall einer geringfügig beschäftigten Hartz-IV-Empfängerin entscheiden. Sie hatte die Übernahme der Kosten für eine Gleitsichtbrille beantragt, weil der während der Arbeit erforderliche ständige Wechsel von einer Kurz- zu einer Weitsichtbrille ihre Kopfschmerzen verursache.
Az.: L 5 B 422/08 AS
Quelle: Ärzte Zeitung, 20.01.2009
Depotgebühren noch im Januar begleichen!
Seit Januar können Werbungskosten, die in Zusammenhang mit Kapitalerträgen entstehen, nur noch über den Sparerpauschbetrag ausgeglichen werden. Damit gehen Depotgebühren einfach unter. Allerdings können Altlasten aus 2008 noch bis Ende Januar geltend gemacht werden.
Mit Einführung der Abgeltungssteuer sind seit Jahresbeginn auch die Werbungskosten für Kapitalerträge deutlich begrenzt worden. Sie werden prinzipiell nur noch pauschal in Höhe des Sparerpauschbetrages - also in Höhe von 801 Euro bei Alleinstehenden und 1.602 Euro bei Ehegatten - steuerlich berücksichtigt.
Für Depotgebühren bedeutet das, sie können nicht mehr extra bei der Einkommensteuererklärung ausgewiesen werden.
Eine Sonderregelung gibt es jedoch für Depotgebühren, die noch für das Jahr 2008 geleistet werden. Werden sie vom Depotinhaber bzw. Steuerpflichtigen vor dem 31. Januar 2009 bezahlt, können sie als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen des Jahres 2008 berücksichtigt werden. Das hat das Bundesfinanzministerium in einem Schreiben festgelegt. Depotgebühren für 2008, die erst nach dem 31. Januar gezahlt werden, finden keine Berücksichtigung.
Schreiben des Bundesfinanzministeriums, Az.: IV C 1 - S 2000/07/0009
Quelle: Ärzte Zeitung, 16.01.2009
Neues Infoblatt zu Praxisgemeinschaften
Ein neues Merkblatt "Praxisgemeinschaft" hat der NAV-Virchowbund erstellt. Es soll Ärzten in Einzelpraxen eine Orientierung zu der Kooperationsform geben. In Praxisgemeinschaften finden sich zwei oder mehr Niedergelassene zur gemeinsamen Nutzung von Personal, Räumen und Apparaten bei sonst selbstständiger Praxisführung zusammen.
Ziel ist es, die Praxiskosten zu senken. Die gemeinsame Übernahme von Kosten soll zu einer Verbesserung der Umsatzrendite und damit der Liquidität führen. Letztere stellt heute für zahlreiche Praxen ein Problem dar, deren Gewinn oftmals nicht ausreicht, um davon die laufenden privaten und geschäftlichen Kosten zu begleichen.
Das Merkblatt erläutert unter anderem, wie eine Praxisgemeinschaft aus betriebswirtschaftlicher Sicht funktioniert. Außerdem erklären die Autoren die Unterschiede zu einer ärztlichen Berufsausübungsgemeinschaft (früher Gemeinschaftspraxis).
Das Merkblatt "Praxisgemeinschaft" einschließlich des Mustervertrags "Gründung einer Praxisgemeinschaft" ist für Mitglieder des NAV kostenfrei; Nichtmitglieder erhalten das Merkblatt für zwei Euro unter der E-Mail info@nav-virchowbund.de.
Quelle: hil/aerzteblatt.de Donnerstag, 15. Januar 2009
Neues Infoblatt zu Praxisgemeinschaften
Ein neues Merkblatt "Praxisgemeinschaft" hat der NAV-Virchowbund erstellt. Es soll Ärzten in Einzelpraxen eine Orientierung zu der Kooperationsform geben. In Praxisgemeinschaften finden sich zwei oder mehr Niedergelassene zur gemeinsamen Nutzung von Personal, Räumen und Apparaten bei sonst selbstständiger Praxisführung zusammen.
Ziel ist es, die Praxiskosten zu senken. Die gemeinsame Übernahme von Kosten soll zu einer Verbesserung der Umsatzrendite und damit der Liquidität führen. Letztere stellt heute für zahlreiche Praxen ein Problem dar, deren Gewinn oftmals nicht ausreicht, um davon die laufenden privaten und geschäftlichen Kosten zu begleichen.
Das Merkblatt erläutert unter anderem, wie eine Praxisgemeinschaft aus betriebswirtschaftlicher Sicht funktioniert. Außerdem erklären die Autoren die Unterschiede zu einer ärztlichen Berufsausübungsgemeinschaft (früher Gemeinschaftspraxis).
Das Merkblatt "Praxisgemeinschaft" einschließlich des Mustervertrags "Gründung einer Praxisgemeinschaft" ist für Mitglieder des NAV kostenfrei; Nichtmitglieder erhalten das Merkblatt für zwei Euro unter der E-Mail info@nav-virchowbund.de.
Quelle: hil/aerzteblatt.de Donnerstag, 15. Januar 2009
Checkliste gegen Op-Probleme
Eine einfache Checkliste kann bei schweren Operationen nach Auskunft WHO Millionen von Leben retten. Schwerwiegende Komplikationen gingen beim Einsatz der Liste um etwa ein Drittel zurück, Todesfälle sogar um 40 Prozent. Erfolge habe es sowohl in Entwicklungs- als auch in Industrieländern gegeben. Die WHO hatte Daten von 7.700 operierten Patienten in acht Staaten erfasst. Die Hälfte war ohne, die andere Hälfte mit Einsatz der Checkliste operiert worden. Der Test dauere nur wenige Minuten.
Die Checkliste wurde sowohl in Krankenhäusern in armen wie in reichen Ländern, etwa in Tansania und Indien oder in Kanada und Großbritannien, erprobt. Dabei gingen die schweren Komplikationen nach einem chirurgischen Eingriff von elf auf sieben Prozent zurück, was etwa einem Drittel entspricht. Todesfälle nahmen sogar um 40 Prozent, von 1,5 auf 0,8 Prozent ab. Jährlich gibt es weltweit 234 Millionen größere Operationen, was etwa einem chirurgischen Eingriff auf 25 Menschen entspricht.
http://www.who.int/safesurgery
Quelle: Ärzte Zeitung, 15.01.2009
Auch im Winter müssen es in den Praxisräumen über 20 Grad sein
Gesetzgeber: Raumtemperatur soll "gesundheitlich zuträglich" sein
Den Grundsatz liefert die "Arbeitsstättenverordnung", die festlegt, dass in Arbeits- und sonstigen betrieblichen Räumen eine "gesundheitlich zuträgliche" Raumtemperatur bestehen muss. Die Einzelheiten regelt die Arbeitsstätten-Richtlinie "Raumtemperatur":
Danach liegt ein "zuträgliches Klima" vor, wenn die "Wärmebilanz" (= "Wärme-Erzeugung zu Wärme-Abgabe") des menschlichen Körpers ausgeglichen ist. Die Wärmeerzeugung ist abhängig von der Schwere der Arbeit, die Wärmeabgabe hängt unter anderem von der Lufttemperatur und der Luftfeuchtigkeit ab - und es kommt auch auf die Kleidung an.
In der Regel reicht die Lufttemperatur zur Beurteilung, so die Richtlinie weiter, ob die Raumtemperatur "zuträglich" ist. Und dann wird es konkret:
* Wird überwiegend im Sitzen gearbeitet muss die Temperatur: 20 Grad Celsius bei leichter und 19 Grad bei mittelschwerer Arbeit betragen.
* Wird überwiegend im Stehen und/oder Gehen gearbeitet muss sie 19 Grad bei leichter, 17 Grad bei mittelschwerer und 12 Grad bei schwerer Arbeit betragen.
Diese Mindesttemperaturen sollen "während der gesamten Arbeitszeit gewährleistet" sein. Andererseits soll die Lufttemperatur in Arbeitsräumen 26 Grad Celsius nicht überschreiten (es sei denn, die Außentemperatur sei höher, was derzeit ja nicht zu vermelden ist).
In Pausen-, Bereitschafts-, Liege-, Sanitär- und Sanitätsräumen "muss" während der Nutzungsdauer eine Lufttemperatur von mindestens 21 Grad Celsius herrschen. In Waschräumen, in denen Duschen oder Badewannen installiert sind, "soll" die Lufttemperatur während der Nutzungsdauer 24 Grad Celsius betragen.
Sinken die Temperaturen, etwa weil die Heizung ausfällt, so hat der Arbeitgeber für Abhilfe zu sorgen. Mobile Heizstrahler können ihm dabei ebenso behilflich sein wie die Ausgabe spezieller Arbeitskleidung oder indem er mehr Pausen in geheizten Räumen ermöglicht. Er kann natürlich auch vorübergehend andere Arbeiten zuweisen, soweit ihm das möglich ist. "Kältefrei" ist die letzte Möglichkeit.
Quelle: Ärzte Zeitung, 16.01.2009
Britische Ärzte: 100.000 Euro nur für Überstunden
Immer mehr britische Haus- und Fachärzte verdienen große Summen an Bonus-Zahlungen, indem sie Überstunden für den staatlichen Gesundheitsdienst (National Health Service, NHS) leisten. Einige Mediziner verdienen auf diese Weise jährlich umgerechnet mehr als 100.000 Euro zusätzlich.
Wie aus aktuellen Zahlen des Londoner Gesundheitsministeriums hervorgeht, die zu Jahresbeginn in der britischen Presse veröffentlicht wurden, haben im vergangenen Jahr insgesamt 307 Ärztinnen und Ärzte im Königreich 250.000 Pfund (rund 270.000 Euro) oder mehr verdient. Immerhin 1.122 Mediziner verdienten laut Gesundheitsministerium mehr als 200.000 Pfund brutto im vergangenen Jahr.
Die Mehrzahl der Großverdiener sind Fachärzte an den NHS-Kliniken. Großbritannien hat ein Primärarztsystem. Fachärzte praktizieren in den staatlichen Krankenhäusern und nicht in eigenen Praxen.
Bislang war es so, dass staatlich praktizierende Haus- und Fachärzte in Großbritannien oftmals zusätzliches Geld mit der Behandlung von privat versicherten Patienten verdienten. Denn rund jeder zehnte Patient im Königreich verfügt über privaten Krankenversicherungsschutz.
Quelle: Ärzte Zeitung, 19.01.2009
Immer mehr Jugendliche schwerhörig
Immer mehr Jugendliche in Deutschland sind schwerhörig. Die sogenannte Altersschwerhörigkeit beginne zum Teil heute schon mit 20 Jahren, erklärte der Deutsche Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte (HNO) am Dienstag in Mannheim.
- Eine entscheidende Rolle spiele, dass sich viele Jugendliche über MP3-Player regelrecht mit Lärm bedröhnten. In der Altersgruppe von 16 bis 20 Jahren weise bereits etwa jeder Fünfte Auffälligkeiten im Innenohr auf.
- Der maximale Schalldruckpegel bei tragbaren Audiogeräten ist derzeit nach EU-Norm auf 100 Dezibel beschränkt. Laut HNO-Verband sind jedoch bereits 85 Dezibel kritisch. Bei der Arbeit müsse bei dieser Lautstärke bereits ein Gehörschutz getragen werden. Der Ärzteverband forderte die Musikbranche zu einer Zusammenarbeit für einen besseren Gesundheitsschutz auf.
Quelle: afp/aerzteblatt.de Dienstag, 20. Januar 2009
Prof. Dr. Jost Brökelmann, Redakteur BAO-MAO-Aktuell
Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V. – BAO
Präsident Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg
Vereinsregister VR 6346
Managementgesellschaft Ambulantes Operieren – MAO
Sterntorbrücke 1, D-53111 Bonn
Tel.: 0228-692423, Fax: 0228-631715
E-Mail: baobonn@t-online.de oder maobonn@t-online.de
Internet: http://www.operieren.de oder http://www.mao-bao.de