14.05.2009: BAO-MAO-Aktuell

BAO-MAO-Aktuell; Nr. 22/09, vom 14. Mai 2009
Presse-Nachrichten für Ambulante Operateure und Anästhesisten

Gesetzliche Krankenversicherung

KBV fordert höheren Punktwert
KBV-Chef Dr. Andreas Köhler hat von den Kassen einen gemeinsamen Fahrplan zur Angleichung des Orientierungspunktwerts an den kalkulatorischen Punktwert des EBM gefordert.
Der derzeitige Orientierungspunktwert von 3,5 Cent führe für Leistungen, deren Bewertungen im EBM 2009 nicht angehoben worden seien, zu einer Unterdeckung der Praxiskosten von derzeit 31,5 Prozent, sagte Köhler am Montag in Berlin. Grund sei die Differenz zum kalkulatorischen EBM-Punktwert von 5,11 Cent, mit dem auch die Praxiskosten bewertet würden.
Den Effekt der unterschiedlichen Punktwerte bezifferte Köhler auf rund zehn Milliarden Euro.
Quelle: Ärzte Zeitung, 05.05.2009

Niedergelassene Anästhesisten wollen mehr Geld
Der Landesverband Bayern des Berufsverbands Deutscher Anästhesisten und die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) kritisieren die Vergütung von ambulanten Anästhesieleistungen. "Für niedergelassene Anästhesisten ist neben der permanenten Konkurrenzsituation zu Krankenhäusern das niedrige Vergütungsniveau besonders problematisch", sagte Frank Vescia, stellvertretender Vorsitzender des Anästhesisten-Landesverbandes.
Gerade die qualifizierte Kinderanästhesiologie sei unter den Bedingungen der neuen Honorarordnung nicht mehr kostendeckend zu erbringen. Denn Narkosen beim Kind bedürften einer zeit- und personalintensiven Zusammenarbeit vieler Beteiligter. Knapp 40 Euro Honorar seien dafür "definitiv nicht ausreichend".
- In der Vergangenheit sei in Bayern beispielsweise die Narkose eines Kindes beim Zahnarzt mit etwa 250 bis 280 Euro vergütet worden.
- Nach Meinung der KVB bevorzugt der Gesetzgeber Krankenhausleistungen. Denn die gleiche Leistung werde höher vergütet, wenn sie stationär erfolge.
Quelle: aerzteblatt.de, 6.05.2009

Narkoseärzte wollen über Kosten und Nutzen reden
Narkoseärzte in Deutschland fordern eine offene Diskussion über die ökonomischen Grenzen der Intensivmedizin. Medizinisch sei vieles möglich. In Zeiten knapper Kassen müsse aber gefragt werden, welche Behandlungen tatsächlich gemacht werden, sagte Professor Joachim Boldt, der Präsident des Deutschen Anästhesie-Congresses, der noch bis zum Dienstag in Leipzig tagt.
Quelle: Ärzte Zeitung online, 11.05.2009

Eigener Leistungskatalog für Praxiskliniken
Veranstaltung am 26. Juni 2009 in Berlin
Ein Blick in das jüngste Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG) lässt ahnen, dass man dort, getreu dem Motto "Mehr Wettbewerb", Großes mit den Praxiskliniken vorhat. Einen eigenen Leistungskatalog für Praxiskliniken sollen der GKV-Spitzenverband und die Vertreter der Praxiskliniken erarbeiten, dazu auch gleich noch Maßnahmen zur Qualitätssicherung. In dieser Veranstaltung positionieren sich Vertreter der Praxiskliniken, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und Krankenkassen. Es kommen aber auch die zu Wort, die als Kostenträger oder Leistungserbringer bereits Erfahrungen im Rahmen von Integrationsverträgen sammeln konnten.
Programm und Anmeldung unter: http://www.zeno24.de
Quelle: kma-newsletter vom 07.05.2009 - Ausgabe: 0139

Prä- und postoperative Leistungen werden unbudgetiert vergütet
Die präoperativen Leistungskomplexe (EBM-Nrn. 31010 bis 31013) und die postoperative Nachsorgeleistung (EBM-Nr. 31600) werden unabhängig vom operativen Eingriff nach Abschnitt 31.2 EBM außerhalb der Regelleistungsvolumen unbudgetiert vergütet.
- Dies geht aus dem durch den Bewertungsausschuss Ärzte gefassten Beschluss zu Regelleistungsvolumina hervor.
- Der postoperative Nachsorgekomplex enthält obligat Befundkontrollen und Befundbesprechungen. Die präoperativen Leistungskomplexe umfassen eine Reihe obligater Leistungen, wie Ganzkörperstatus und Arztbrief nach EBM-Nr. 01601 sowie Laboruntersuchungen, die der Arzt altersabhängig bei Patienten bis zum vollendeten 60. Lebensjahr oder fakultativ bei Patienten bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres erbringt.
- Der Arzt kann die präoperativen Leistungskomplexe zum Beispiel auch im Zusammenhang mit zahnärztlichen Leistungen oder kleinchirurgischen Eingriffen bei Kindern abrechnen. Voraussetzung ist, dass er den geforderten Leistungsinhalt der EBM-Nummern 31010 bis 31013 auch im Einzelfall vollständig erbringt und dieser indiziert ist.
Quelle: aerzteblatt.de, Freitag, 8. Mai 2009

Hoppe: Rangliste für Gesundheitsleistungen international erprobt
Der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, hat seine umstrittenen Vorschläge zur Reform des Gesundheitssystems verteidigt. Eine Rangliste für medizinische Leistungen sei international erprobt, sagte Hoppe der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ) vom Montag. "Sie funktioniert in Großbritannien und skandinavischen Ländern, in Neuseeland, Australien und teilweise in den USA", sagte er.
- Hoppe hatte in einem Gespräch mit der "Frankfurter Rundschau" vom Montag sich für eine neue Prioritätensetzung bei Gesundheitsleistungen ausgesprochen.
- Das Bundesgesundheitsministerium wies den Vorstoß Hoppes scharf zurück. Ministeriumssprecher Klaus Vater sprach in Berlin von "realitätsfernen, apokalyptischen Vorstellungen". Deutschland habe ein gutes Gesundheitssystem, welches die notwendigen Leistungen für die Patienten auf einem hohen Niveau organisiere. "Es ist Teil des Erfolgsmodells Sozialstaat. Das wird auch so bleiben", stellte Vater klar.
Quelle: aerzteblatt.de Montag, 11. Mai 2009

Kassenverband: Den Ärzten geht es nur ums Geld
Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat sich gegen die Forderung der Ärzteschaft ausgesprochen, eine Rangliste für Kassenleistungen zu erstellen und über die Liste einen "Gesundheitsrat" entscheiden zu lassen.
- Wenn die Ärztekammer Leistungskürzungen fordere und zugleich beklage, nur zugeteiltes Geld zu bekommen, dann sei klar, dass es den Ärzten nicht um Patienteninteressen, sondern um mehr Geld für sich selbst gehe, sagte der Sprecher des GKV-Spitzenverbandes, Florian Lanz, am Montag in Berlin.
Quelle: aerzteblatt.de Montag, 11. Mai 2009

Windhorst fordert Debatte über Priorisierung
"Eine echte Diskussion über die Priorisierung von Gesundheitsleistungen hat in Deutschland bisher nicht stattgefunden", kritisierte der Präsident der Kammer, Theodor Windhorst, anlässlich des zweiten Ethik-Forums der Kammer am Mittwoch in Münster.
- Bislang suggeriere die Politik, dass mithilfe von Rationalisierungsreserven das bisherige medizinische Versorgungsniveau beibehalten werden könne. "Dem ist aber nicht so, es gibt bereits eine versteckte Rationierung von Leistungen", sagte Windhorst. Er fordert deshalb einen "Bundesgesundheitsrat", der mit Vertretern von Ärzten, Patienten, Politik und Kostenträgern alle Beteiligten an einen Tisch bringt, um einen breiten Konsens über die gerechte Verteilung von Gesundheitsleistungen zu finden.
Quelle: aerzteblatt.de, 6. Mai 2009

Selektivverträge: Zerstörung des Systems
Mit den Selektivverträgen nach §§ 73b und c SGB V finde eine Verlagerung der Vertragsgestaltung auf Verträge zwischen den gesetzlichen Krankenkassen mit einzelnen Ärzten, Ärztegruppen oder Ärzteverbänden statt, im Wesentlichen als "freie Verbände" bezeichnet, kritisiert Prof. Dr. Fritz Beske, Direktor des Fritz Beske Instituts für Gesundheits-System-Forschung in Kiel.
Freie Verbände seien, wie es der Name sage, freiwillige Zusammenschlüsse von niedergelassenen Ärzten, schreibt Beske in einem Beitrag für das KV-Magazin der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) "standpunkt Extra". Für diese Verbände gebe es keine Bestandsgarantie, sie könnten sich verändern oder auflösen. Sie seien damit unzuverlässige Vertragspartner mit allen damit verbundenen Auswirkungen auf ihre Mitglieder.
Für Gesellschaft, Politik und Staat, so Beske, gebe es bei Selektivverträgen keinen Ansprechpartner mehr, der verantwortlich bundesweit handlungsfähig sei. Mit sich weiter ausweitenden Selektivverträgen gehe aber auch die Möglichkeit einer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) immer weiter zurück, die ihr gesetzlich übertragenen Aufgaben zu erfüllen: - "Eine Rest-KV ist nicht in der Lage, der ihr übertragenen Verantwortung gerecht zu werden." Es komme der Zeitpunkt, wo von einer KV die Regelversorgung nicht mehr finanziert werden könne.
Bei seinem kritischen Szenario einer künftigen Gesundheitsversorgung stellt Beske auch eine negative Entwicklung für die Patienten fest. Mit dem zunehmenden Abschluss von Selektivverträgen gehe ein überschaubares System zu Ende.
- "Mit einer Vielzahl von Selektivverträgen geht das Recht auf freie Arztwahl verloren", so Beske.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst 11. Mai 2009 Nr. 36/2009, 5

BMG: Vergütung stärker an Qualität koppeln!
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat sich für eine stärkere qualitätsbezogene Vergütung in Kliniken und Praxen ausgesprochen.
"Wir müssen uns in Deutschland der Frage stellen, ob neben der Weiterentwicklung der Qualitätssicherung nicht zusätzliche finanzielle Anreize für eine bessere Leistungsqualität sinnvoll und notwendig sind", erklärte Gesundheits-Staatssekretär Dr. Klaus Theo Schröder (SPD) auf einem Symposium am Dienstag in Berlin. Für ein Mehr an Vergütung müsse von den Leistungserbringern aber auch ein Mehr an Qualität belegt werden.
Quelle: Ärzte Zeitung, 06.05.2009

Wieder Verzögerung beim Start der elektronischen Gesundheitskarte
Weitere "großangelegte Tests" der elektronischen Gesundheitskarte hat der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, im Vorfeld des Deutschen Ärztetages in Mainz gefordert. Die Tests seien für die Ärzte eine Bedingung für die Einführung der neuen Technik in den Praxen, sagte Hoppe.
Quelle: aerzteblatt.de Freitag, 8. Mai 2009

Privatversicherer

Seehofer sieht die GOÄ als Modell auch für die GKV
Die private Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sollte nach Ansicht von Bayerns Ministerpräsident und CSU-Parteivorsitzendem Horst Seehofer auf die GKV übertragen werden.
Bei einem gesundheitspolitischen Fachkongress seiner Partei in Nürnberg erklärte Seehofer, das sei beim Zahnersatz so gelaufen und habe die jahrelangen Streitereien mit den Zahnärzten beendet. Die Ärzte müssten so betrachtet werden, wie jeder andere freie Beruf auch.
- "Wir brauchen einen Neustart", sagte Seehofer. Dabei dürfe man sich nicht in Details verzetteln, sondern müsse die große Linie sehen.
Eines der Prinzipien sei für die CSU dabei die Stärkung der Freiberuflichkeit, ohne die es die hohe Qualität der medizinischen Versorgung nicht gäbe. Aus diesem Grund müsse auch die Budgetierung der Honorierung endlich beendet werden, forderte er.
Näheres: http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/default.aspx?sid=545971
Quelle: Ärzte Zeitung, 05.05.2009

Rechtliches

BSG: Ministerium kann nicht über Kassen-Leistungen entscheiden
Das Bundesgesundheitsministerium kann nicht über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden. Dies bleibt alleinige Aufgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), wie am Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied. Mit dem Grundsatzurteil stärkte es die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und gab einer Klage des G-BA gegen Weisungen des Ministeriums zur Protonentherapie bei Brustkrebs statt. (Az: B 6 A 1/08 R)
Quelle: aerzteblatt.de 6. Mai 2009

Verantwortung und Macht der Ärzte
Die Entscheidung des Bundessozialgerichts zur Protonentherapie stärkt die Rechtsposition des Gemeinsamen Bundesausschusses und ist unstrittig ein Sieg des Vorsitzenden Dr. Rainer Hess. Das Urteil hat aber auch eine bedeutende politische Dimension: Es weist die Befugnisse der politischen Administration - des Bundesgesundheitsministeriums - in die Schranken und stärkt die Position der Ärzte und der Krankenkassen.
Quelle: Helmut Laschet. Ärzte Zeitung, 08.05.2009

Gemeinschaftspraxis darf sich als "Hausarztzentrum" bezeichnen
Ärzte dürfen ihre gemeinsame Praxis auch als "Zentrum" betiteln. Das hat das Landesberufungsgericht für Heilberufe beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen entschieden.
- Im konkreten Fall wollten zwei Allgemeinmediziner ihre Gemeinschaftspraxis als Hausarztzentrum bezeichnen. Laut Einschätzung des Gerichts sei der Begriff des "Hausarztzentrums" nicht zu beanstanden. Spätestens seit Einführung so genannter Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) könnten Ärzte ihn unbesorgt verwenden, da durch ihn keine verbotene Irreführung der Patienten zu erwarten sei.
Quelle: A&W vom 07.05.2009

Kunstfehler: Wie die Schweden damit umgehen
Kunstfehlerprozesse arten oft zu juristischen Schlammschlachten aus. Dass das auch wesentlich unaufgeregter gehen kann, zeigt das Beispiel Schweden: Das schwedische Gesundheitssystem garantiert nicht nur die medizinische Versorgung, sondern auch Schadenersatz für Patienten nach Behandlungsfehlern.
- Das nationale schwedische System führt nicht zu persönlichen Schuldzuweisungen oder juristischen Konsequenzen, sondern zielt allein auf die Entschädigung der Patienten.
Autor: Prof. H. Holzgreve, München
http://www.medizin-online.de/cda/DisplayContent.do?cid=282550&fid=252834&identkey=DShl/CAZ7RlptXzK6tnc5A==
Originalquelle: K. Pukk-Härenstam et al. Analysis of 23 364 patient-generated, physician-reviewed malpractice claims from a non-tort, blame-free, national patient insurance system: lessons learned from Sweden. Postgrad. Med. J. 85 (2009) 69-73
Quelle: MMW Fortschr Med 2009;17(151):22

Praxismanagement

Kooperationen mit Kliniken bleiben heikel
Dürfen Kliniken Vertragsärzte als Subunternehmer einsetzen? Ein Grundsatzurteil zu einer solchen Kooperation wird nun doch nicht fallen.
Am vergangenen Dienstag wollte sich das Bundessozialgericht (BSG) mit einer Form der Zusammenarbeit befassen, die ein Krankenhaus in Sachsen mit niedergelassenen Vertragsärzten bei ambulanten Operationen praktizierte. Kurz vor der mündlichen Verhandlung zog jedoch die Klinik die Klage zurück. Eine letztinstanzliche Entscheidung wird das BSG damit nicht mehr treffen können.
- Das Besondere an dem Fall: Die Operationen waren nicht von Klinikärzten, sondern von einem niedergelassenen Vertragsarzt erbracht worden. Das Krankenhaus berief sich darauf, dass es berechtigt sei, sich bei der Erfüllung seiner Aufgaben Dritter zu bedienen. Entsprechend habe man mit Vertragsärzten Kooperationsvereinbarungen getroffen.
Das LSG urteilte jedoch, dass die Kasse nicht zur Zahlung an die Klinik verpflichtet sei. Nach dem AOP-Vertrag könnten Kliniken nur für Leistungen eine Vergütung verlangen, die vom Krankenhauspersonal erbracht worden seien. Dazu zählten aber nicht niedergelassene Vertragsärzte, die in die Arbeitsorganisation der Klinik gar nicht eingegliedert seien.
- Entgegen der Meinung der Kläger stehe es Krankenhäusern nicht frei, durch wen sie ambulante Operationen erbringen lassen. Nehme ein Vertragsarzt die Op vor, sehe das Gesetz zudem vor, dass er - und nicht die Klinik - über die KV abrechne.
- Eine rechtssichere Kooperation zwischen den Sektoren sei momentan nur auf Basis von Anstellungsverträgen möglich.
Näheres:
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/praxisfuehrung/default.aspx?sid=546495
Quelle: Julia Frisch. Ärzte Zeitung online, 06.05.2009

Fünf Prozent mehr Gehalt für Praxismitarbeiter
Für Medizinische Fachangestellte gibt es einen neuen Tarifvertrag: Ab 1. Juli erhalten Praxismitarbeiter fünf Prozent mehr Gehalt. Damit beträgt das Einstiegsgehalt der Medizinischen Fachangestellten zwischen 1.423 und 1.494 Euro. Auszubildende verdienen ab Juli monatlich 50 Euro mehr. Auf dieses Ergebnis einigten sich am 6. Mai in Berlin der Verband medizinischer Fachberufe und die ärztliche Tarifpartei Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA).
- Für vollzeitbeschäftigte Medizinische Fachangestellte gibt es zusätzlich für den Zeitraum Januar bis Juni 2009 eine Einmalzahlung in Höhe von 330 Euro, Teilzeitbeschäftigte erhalten die Leistung in anteiliger Höhe. Der neue Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2010.
Quelle: aerzteblatt.de Freitag, 8. Mai 2009

Europa

181 Millionen Versicherte mit europäischer KVK
Die Europäische Krankenversichertenkarte (EKVK) hat sich in den vergangenen fünf Jahren gut etabliert. 35,7 Prozent der Bevölkerung der 31 teilnehmenden Länder (fast 181 Millionen Versicherte) seien mit einer EKVK ausgestattet, schreibt die Europäische Kommission.
In der Schweiz liegt der Verbreitungsgrad bei fast 100 Prozent, in Deutschland bei etwas über 50 Prozent. Die EKVK soll gewährleisten, dass Inhaber zu Diensten der öffentlichen Gesundheitsversorgung in Europa Zugang haben.
Quelle: Ärzte Zeitung, 07.05.2009

Zustimmung für EU-weite Gesundheitsversorgung
Patienten aus Europa sollen sich nach dem Willen des Europaparlaments in jedem EU-Staat auf Kosten ihrer heimischen Krankenkasse behandeln lassen können. Die Volksvertretung stimmte in Straßburg in erster Lesung einer entsprechenden EU-Richtlinie zu. Damit sollen alle europäischen Krankenkassen künftig medizinische Dienstleistungen vom Hörgerät bis hin zu Operationen erstatten.
- Die deutschen Krankenkassen zahlen bereits größtenteils für Behandlungen im EU-Ausland. Experten betonen, dass Deutschland mit seiner guten Versorgung profitieren und Kranke aus dem Ausland anlocken könnte.
Quelle: kma-newsletter vom 07.05.2009 - Ausgabe: 0139

EU-Parlament gegen Laborversuche mit Menschenaffen
Menschenaffen sollen nach dem Willen des EU- Parlaments in Zukunft nicht mehr als Versuchstiere in Laboren eingesetzt werden. Die Volksvertretung stimmte am Dienstag in Straßburg für eine entsprechende Gesetzesvorlage der EU-Kommission.
Quelle: Ärzte Zeitung online, 06.05.2009

Archiv: Alle früheren Ausgaben des BAO-MAO-Aktuell können Sie unter
http://www.mao-bao.de/archiv.html - mit Suchfunktion - einsehen.

Prof. Dr. Jost Brökelmann, Redakteur BAO-MAO-Aktuell
Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V. – BAO
Präsident Dr. med. Axel Neumann
Vereinsregister VR 6346
Managementgesellschaft Ambulantes Operieren – MAO
Sterntorbrücke 1, D-53111 Bonn
Tel.: 0228-692423, Fax: 0228-631715
E-Mail: baobonn@t-online.de oder maobonn@t-online.de
Internet: http://www.operieren.de oder http://www.mao-bao.de

Chirurgen Magazin + BAO Depesche

Heft 111 | Ausgabe 1 – Februar 2024
Sektorenverbindende Versorgung: Können Hybrid-DRG wirklich die verschleppte Ambulantisierung retten?
weiter

OP-Netzwerk

2021 OP-Netzwerk | Ein Service des BAO e. V. Auf OP-Netzwerk finden interessierte Ärztinnen und Ärzte umfangreiche Informationen, hilfreiche Tipps und wichtige Anlaufstellen rund um das Thema "Ambulantes Operieren". !
weiter

Berufsverband der Phlebologen e.V.

Der Berufsverband der Phlebologen und Lymphologen e.V.
weiter

Helmsauer Gruppe

Persönlicher Kontakt, Vertrauen und Stabilität stehen bei uns an erster Stelle, wenn es um die Betreuung unserer Kunden geht...
+ Kompetenz aus jahrzehntelanger Erfahrung + Spezialisierung auf Ihre Bedürfnisse + Mehrwerte über exklusive Rahmenverträge
weiter

Partner PKG

Die Deutsche Praxisklinikgesellschaft (PKG) e.V. ist ein Zusammenschluss von Operationszentren, Tages- und Praxiskliniken und medizinischen Versorgungszentren, in denen ambulante und praxisklinische Operationen durchgeführt werden.
weiter

Partner AND

Das AND e.V. als Zusammenschluss regionaler Anästhesie-Netze und –Genossenschaften vertritt auf Bundesebene Interessen der freiberuflich tätigen und niedergelassenen Anästhesisten.
weiter

Partner DGH

Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie
weiter

BVASK

Der Berufsverband für Arthroskopie e. V.
weiter