Ärzteverbände üben weiter Kritik an der Honorarregelung
Auch die vom Erweiterten Bewertungsausschuss überarbeitete Honorarregelung für Vertragsärzte stößt auf Widerstand. Unzufrieden sind nach wie vor vor allem die Fachärzte.
Am Montag hatten sich Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) auf eine Nachjustierung verständigt. Vereinbart wurde, bestimmte Leistungen - etwa von Psychiatern - besser zu bezahlen. Die Änderungen sollen zum 1. Juli greifen.
- Der Berufsverband Deutscher Internisten (BDI) nannte die Neuordnung der vertragsärztlichen Vergütung am Dienstag trotz der Änderungen "komplett gescheitert".
- Der Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands (NAV-Virchow-Bund) sprach von einer "Missgeburt" und einer "verkorksten Honorarreform".
- Auch der Vizepräsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, verwarf die überarbeitete Honorarregelung und forderte mehr Geld.
- Das Bundesgesundheitsministerium lehnte die Forderung nach mehr Geld ab und verwies auf die deutlich aufgestockten Mittel für Ärztehonorare.
Quelle: Ärzte Zeitung online, 21.04.2009
Bayerische Orthopäden und KVB kritisieren Honorarreform
Der Berufsverband der Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) und die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) sehen aufgrund der neuen Honorarordnung die orthopädische Versorgung in Bayern gefährdet.
- Gerade die Orthopäden hätten mit hohen Umsatzeinbußen aus der Behandlung gesetzlich Krankenversicherter zu kämpfen. Angesichts des vorbildlichen Qualitätsbewusstseins der Fachärzte erschiene dies wie blanker Hohn. Schon vor zehn Jahren habe der BVOU ein Qualitätsmusterhandbuch für die orthopädische Praxis entwickelt.
- Auch Axel Munte befürchtet deutliche Umsatzeinbußen besonders für konservativ tätige Orthopäden in Bayern. "Diese 'Versorgerfachärzte' trifft die neue Honorarordnung besonders hart, da sie neben dem Regelleistungsvolumen und dem Teilradiologiezuschlag kaum freie Leistungen abrechnen können", so der KVB-Vorstandsvorsitzende.
- Die unzumutbare Diskrepanz zwischen dem eigentlichen Wert ärztlicher Leistungen und dem Regelleistungsvolumen könnte laut Munte dazu führen, dass die Klinikambulanzen sich mit einer wahren Patientenschwemme konfrontiert sähen. Diese Entwicklung führe zu einer Kostenexplosion im Gesundheitswesen. Munte: "Damit hat die Politik mit der neuen Honorarordnung sowohl den Ärzten als auch den Patienten und auch noch den Kostenträgern einen Bärendienst erwiesen!"
Quelle: hil/aerzteblatt.de Mittwoch, 15. April 2009
Kritik an Kampagne des Gesundheitsministeriums zu Arzthonoraren
Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein und die KV Baden-Württemberg haben eine Kampagne des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zur Honorarreform kritisiert. In mehreren Tageszeitungen hatte das Ministerium Anzeigen geschaltet, in denen von großen Verdienstzuwächsen bei Ärzten die Rede war. Mit teuren Anzeigen versuche das Ministerium die gescheiterte Honorarreform schönzureden und die Verantwortung dafür den Kassenärztlichen Vereinigungen anzulasten, hieß es in einer Erklärung der KV.
"Doch das BMG irrt, wenn es meint, damit erfolgreich sein zu können", kommentierte Leonhard Hansen, Vorsitzender der KV Nordrhein, diesen "kostspieligen Rechtfertigungsversuch". Die Fakten sprächen eine andere Sprache. Von den rund 14.000 niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten in Nordrhein verlören rund 55 Prozent Honorar, fast jeder siebte sogar 15 Prozent und mehr. Das zeigten Hochrechnungen der KV Nordrhein, die die Umsätze des ersten Quartals 2009 mit dem Vorjahreszeitraum verglichen.
Auch der Vorstandsvorsitzende der KV Baden-Württemberg Achim Hoffmann-Goldmayer, kritisierte, dass BMG brüskiere mit der steuerfinanzierten Anzeigenkampagne die Vertragsärzte in Baden-Württemberg. Denn es gebe dramatische Verluste in allen Fachgruppen, teilweise in zweistelliger Höhe. "Dies ist die Folge der politisch und gesetzlich vorgegebenen Zentralisierung beim Honorar", sagte Hoffmann-Goldmayer.
Bei den Hausärzten gibt es Hansen zufolge mehr Praxen, die beim Umsatz zulegen. Doch mit 48,5 Prozent sei der Anteil der Verlierer nur unwesentlich geringer. Bei den Fachärzten hätten fast 62 Prozent finanzielle Einbußen. Besonders schlecht schnitten Neurologen, HNO-Ärzte, konservativ tätige Augenärzte und Orthopäden ab.
Verantwortlich für diese Situation ist aus Sicht der KV der Gesetzgeber. In § 87 des Sozialgesetzbuchs V sei vorgeschrieben, wie das Geld an die Vertragsärzte zu verteilen sei. "Das genau ist die Wurzel des Übels. Die KV Nordrhein kann nicht länger zusammen mit den rheinischen Krankenkassen entsprechend den regionalen Erfordernissen agieren, sondern bekommt vom grünen Tisch aus Berlin die Regeln der Honorarverteilung diktiert", monierte Hansen. Im Zuge des Bundestagswahlkampfs versuche das Gesundheitsministerium von seiner Verantwortung für das Honorardesaster abzulenken.
Quelle: EB/aerzteblatt.de Freitag, 17. April 2009
Honorarreform bringt mehr Verlierer als Gewinner
Die KV Nordrhein wirft dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) vor, die Honorarreform schön zu reden und die Verantwortung dafür den KVen anzulasten.
- Von den rund 14.000 niedergelassenen Ärzten in Nordrhein verlieren laut KV Nordrhein rund 55 Prozent Honorar, fast jeder siebte sogar 15 Prozent oder mehr. Dies zeigen Hochrechnungen der KV, die die Umsätze des ersten Quartals 2009 mit den Vorjahrserlösen vergleichen.
- Bei den nordrheinischen Hausärzten profitiert demnach mit 51,5 Prozent zwar etwas mehr als die Hälfte von der Honorarreform, die Fachärzte verlieren jedoch zu fast 62 Prozent. Besonders schlecht schneiden Neurologen, HNO-Ärzte, konservativ tätige Augenärzte und Orthopäden ab.
- Verantwortlich für diese Situation ist laut KV Nordrhein der Gesetzgeber. Auf fast 40 Seiten schreibe der Paragraph 87 des fünften Sozialgesetzbuchs haarklein vor, wie das Geld an die Vertragsärzte zu verteilen sei. "Das genau ist die Wurzel des Übels. Die KV Nordrhein kann nicht länger entsprechend den regionalen Erfordernissen agieren, sondern bekommt vom grünen Tisch aus Berlin die Regeln der Honorarverteilung diktiert", so Hansen.
Quelle: A&W-Newsletter 17.04.2009
Die Wirtschaftskrise erreicht die GKV
Wegen der Weltwirtschaftskrise fordern die Kassen mehr Geld für den Gesundheitsfonds. Ökonomen halten dies für berechtigt. Die Politik wiegelt ab.
- Auf die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) kommen nach Ansicht von Ökonomen durch die Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise schwere Zeiten zu: Auf der Einnahmeseite werde es "auf jeden Fall" zu Ausfällen kommen, sagte der Leiter des Münchner Instituts für Gesundheitsökonomik, Professor Günter Neubauer, der "Ärzte Zeitung".
Quelle: Thomas Hommel und Bülent Erdogan. Ärzte Zeitung, 15.04.2009
Versicherte halten nichts von Vorkasse
Geht es um ihre Gesundheitsversorgung, mögen die Bundesbürger keine Experimente: Eine klare Mehrheit lehnt die Direktabrechnung von Leistungen mit dem Arzt ab.
Nur eine Minderheit könnte sich mit einem GKV-Basisschutz anfreunden.
- Das geht aus einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa hervor.
Quelle: Bülent Erdogan. Ärzte Zeitung, 15.04.2009
Näheres:
http://aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/aerztliche_verguetung/?sid=543131
"Versorgung ist kein Geschäftsgegenstand"
Die politische Gruppe der Ärzte-Versteher hat Zuwachs bekommen: Neben Markus Söder, Gesundheitsminister in Bayern, stellt sich auch sein hessischer Amtskollege Jürgen Banzer (CDU) an die Seite der Ärzte.
In seiner Begrüßung zur Eröffnung des Internistenkongresses am Sonntagabend im Wiesbadener Kurhaus äußerte er Verständnis für die wachsende Unzufriedenheit unter den Ärzten. Die Ärzte müssten wieder frei atmen können, sagte er.
Um dies zu erreichen, sollten staatlicher Dirigismus und Reglementierung zurückgefahren werden.
Quelle: Wolfgang van den Bergh. Ärzte Zeitung, 21.04.2009
Vivantes sieht seine MVZ in Berlin nur als Ergänzung
Der neue Geschäftsführer der Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) des kommunalen Klinikkonzerns Vivantes in Berlin, Dusan Tesic, setzt auf ambulante Strukturen, die das Angebot der niedergelassenen Ärzte in Berlin ergänzen. "Die ambulanten Angebote unserer MVZ stehen bewusst nicht in Konkurrenz zu niedergelassenen Ärzten", so Tesic
- Tesic hat die Geschäftsführung der Vivantes MVZ GmbH zum April übernommen. Er war zuvor Hauptgeschäftsführer der KV Berlin. Seine KV-Position wird nicht nachbesetzt.
Quelle: Ärzte Zeitung, 16.04.2009
SPD-Programm: Neun Zeilen für den Gesundheitsfonds
Die SPD hat angekündigt, sich in Zukunft für eine einheitliche Gebührenordnung für die ambulante medizinische Versorgung einzusetzen. Zudem sollen Krankenhäuser weiter für die ambulante Versorgung geöffnet werden. Das geht aus dem sozialdemokratischen Wahlprogramm hervor, das am 19. April in Berlin vorgestellt wurde.
- Im Wahlprogramm wird generell eine weitere Flexibilisierung des Vertragsgeschehens befürwortete: Kollektiv- und Einzelverträge gewährleisteten zusammen eine ausreichende flächendeckende Versorgung, heißt es. Dem Themenkomplex soziale Sicherung sind allerdings nur wenige des rund 60 Seiten umfassenden Programm SPD gerade neun Zeilen.
- Darüber hinaus ist zu Finanzierungsfragen zu lesen, dass der Steueranteil für die gesetzliche Krankenversicherung erhöht und die private Krankenversicherung in den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich einbezogen werden soll. Ebenso soll es einen Risikoausgleich zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung geben.
- Neu ist unter anderem, dass die SPD künftig auch das Risiko der Erwerbsunfähigkeit im Rahmen der Alterssicherung "obligatorisch und zu gleichen Konditionen abgesichert" haben möchte. Darüber hinaus sollen Bürger freiwillig mehr Geld in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen können, um Abschläge bei früherem Rentenbezug auszugleichen oder den Schutz im Alter zu erhöhen.
- Was das Gesundheitswesen anbelangt, will die SPD "Ärzte von bürokratischen Aufgaben durch spezialisierte Assistenzkräfte" entlasten und die integrierte Versorgung ausbauen.
Quelle: Rie/aerzteblatt.de Montag, 20. April 2009
FDP: Gesundheitspolitik der Regierung führt in die Mangelverwaltung
Noch vor Beginn des Wahlkampfs zur Europa- und Bundestagwahl wendet sich die FDP direkt an die Ärzte. Daniel Bahr, gesundheitspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion, äußert in einem Brief an niedergelassene Ärzte Verständnis für den Unmut der Vertragsärzte über die Honorarreform. Er kündigt an, die FDP werde alle Anstrengungen darauf richten, die Fehler der schwarz-roten Reform wieder rückgängig zu machen.
- Im Gegensatz zu Aussagen von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) sei auch nach der Gesundheitsreform der großen Koalition die gesetzliche Krankenversicherung nach wie vor unterfinanziert, schreibt Bahr.
- Auch die Aussage Schmidts, dass die Bundesregierung mit der Reform der Vergütung der niedergelassenen Ärzte die geltenden Budgets am 1. Januar 2009 aufgehoben habe, sei falsch. "Die Budgetierung lebe lediglich in anderer Form wieder auf. Das Vergütungssystem ist viel zu kompliziert und intransparent. Keiner blickt mehr durch, mit welchen Einnahmen er planen kann. Wer als Arzt mehr arbeitet, bekommt das nicht leistungsgerecht honoriert", schreibt Bahr.
- Anders als Schmidt behaupte, hätten nicht Ärzte und Kassen, sondern Union und SPD die hoch komplizierten Regelungen zu verantworten, "denn sie stehen im Gesetz". Bahr wirft der Ministerin vor, sie sei dabei, die private Krankenversicherung systematisch abzuschaffen.
- Anders als in FDP-Äußerungen aus den vergangenen Wochen fehlt in Bahrs Brief die Forderung, die Kassenärztlichen Vereinigungen abzuschaffen.
Quelle: Stü/aerzteblatt.de Montag, 20. April 2009
Dritter Europäischer Patienten-Recht-Tag am 18.04.2009
An den Inhalten der Europäischen Charta der Patientenrechte war die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP) e.V. gemeinsam mit vielen Organisationen aus Europa beteiligt.
Die in der Charta festgeschriebenen Rechte werden nach Ansicht des Präsidenten der DGVP, Wolfram-Arnim Candidus, zwischenzeitlich in Deutschland immer mehr abgebaut.
- Dazu gehört das Recht auf vorbeugende Maßnahmen, also auf Prävention.
- Das Recht auf Zugang zum Gesundheitswesen wird durch die Budgetierung und die damit in Verbindung stehenden Wartezeiten für die Versicherten und Patienten eingeengt.
- Das Recht auf freie Wahl wird durch die Rabattverträge der gesetzlichen Krankenkassen, die Selektivverträge zwischen Kassen und Behandlern und die Verträge zur integrierten Versorgung und zum Desease Management reduziert, wenn nicht sogar unmöglich gemacht.
- Das Recht auf Sicherheit und Vermeidung unnötiger Leiden und Schmerzen für die Versicherten und Patienten wird erheblich eingeschränkt, da der Leistungs- und Kostendruck auf die Berufsgruppen und Institutionen der medizinischen und pflegerischen Versorgung so zugenommen hat, dass Risiken für die Patienten bei der Behandlung im ambulanten und stationären Bereich entstehen und zwangsläufig auch für die Behandler und Institutionen.
- Das Recht auf Innovation in der Behandlung wird durch einen falschen Kostendruck eingegrenzt, was wegen überholter Methoden zu höheren Kosten und schlechterer Behandlungsqualität führt.
- Das Recht auf Beschwerde und Entschädigung besteht zwar, eine Durchsetzung der Interessen der Versicherten und Patienten im Einzelfall obliegt aber sehr häufig der Beweislast durch den Patienten.
Es wird noch viele Jahre und intensiver Aufklärung bedürfen, bis die Rechte der Versicherten und Patienten so verankert sind, dass wir von "Patientenrechten" sprechen können. Zurzeit wird der Versicherte und Patienten als "Zahlvieh" für die gesetzlichen Krankenkassen genutzt und von der Politik unmündig gehalten, damit die Bevölkerung nicht aufmuckt und dies alles in einer so genannten "Sozialen Marktwirtschaft."
Quelle: Pressemitteilung Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten e.V. (DGVP)
Privatpatienten zahlen deutlich mehr für Laboruntersuchungen
Die privaten Krankenversicherungen haben in den Jahren 2004 und 2005 viermal mehr Geld für die Laboruntersuchungen eines Versicherten ausgeben müssen als die gesetzlichen Krankenkassen. Wie das Handelsblatt vom Freitag unter Berufung auf eine Studie des Verbands der privaten Krankenversicherung berichtete, lagen die Ausgaben der Privaten zwischen 100 und 109 Euro je Patient. Für die gesetzlich Versicherten flossen dagegen nur je 24 Euro für Labormedizin.
- Die Bundesärztekammer wies die Ergebnisse der Studie gegenüber dem Handelsblatt zurück. "In dieser interessengeleiteten Auftragsarbeit werden Äpfel mit Birnen verglichen", sagte ein Sprecher dem Blatt. So seien die Vergütungsregeln und die Patientenstrukturen bei gesetzlichen und privaten Versicherungen völlig unterschiedlich.
Quelle: afp/aerzteblatt.de Freitag, 17. April 2009
Bei Privatpatienten punkten Ärzte im Gespräch
Bei der Behandlung von Privatpatienten durch Niedergelassene hat die sprechende Medizin einen hohen Stellenwert.
Das zeigt eine Analyse von Privatliquidationen durch das Wissenschaftliche Institut der privaten Krankenversicherung (WIP). Ziffern aus den Kapiteln Grundleistungen und Allgemeine Leistungen der GOÄ werden danach am häufigsten von den Medizinern abgerechnet und bringen ihnen den meisten Umsatz. "Die sprechende Medizin, die von den Ärzten immer gefordert wird, wird im privaten Bereich offensichtlich geleistet", sagt Dr. Torsten Keßler, Autor des Untersuchung "Leistungsausgaben und Häufigkeitsverteilung von Honorarziffern in der ambulanten ärztlichen Versorgung 2005/2006". Dafür hatte das WIP rund 40.000 Rechnungen von Niedergelassenen aus den beiden Jahren analysiert.
- Die mit 9,51 Prozent mit Abstand am häufigsten liquidierte Honorarziffer war die Nr. 1 für die Beratung. Insgesamt bezogen sich die 25 am häufigsten abgerechneten Ziffern auf Beratungsleistungen, (Eingangs-) Untersuchungen oder allgemeine Laboruntersuchungen.
- Auch gemessen am Umsatz lag die Ziffer 1 GOÄ im Jahr 2006 mit einem Anteil von 5,99 Prozent vorn. Hier bezogen sich die Top 25 nur auf Beratungs- und Untersuchungsleistungen.
Quelle: Ärzte Zeitung, 21.04.2009
BSG bestätigt wenig "arztfreundliche" Rechtsprechung
Die Kürzung seines Honorars durch eine sachlich-rechnerische Korrektur seiner KV-Abrechnung müsse sich für den Vertragsarzt spürbar auswirken.
Diese Auffassung vertritt das Bundessozialgericht (BSG) und bestätigt damit seine wenig "arztfreundliche" Rechtsprechung (Az.: B 6 KA 62/07 R).
- Das BSG folgte dieser Auffassung nicht und bestätigte, dass eine Kürzung des Honorars auch unter das Niveau des Praxisbudgets zulässig sei. Das Gericht begründete dies damit, dass laut Sozialgesetzbuch (SGB) Honorarkürzungen "unabhängig von honorarwirksamen Begrenzungsregelungen" zu berechnen seien. Nach Auffassung des BSG gilt dieser Grundsatz nicht nur für Kürzungen aufgrund von Wirtschaftlichkeitsprüfungen, sondern auch aufgrund sachlich-rechnerischer Richtigstellungen.
Quelle: A&W-Newsletter - 15. April 2009
Vorsicht beim Gründen von Gemeinschaftspraxen!
Die Gründung einer so genannten Berufsausübungsgemeinschaft (BAG), wie einer Gemeinschaftspraxis, ist sittenwidrig, wenn sie nur veranlasst wurde, um einen nicht ausreichend qualifizierten Partner an den Umsätzen zu beteiligen. Das entschied das Landgericht Arnsberg (Az.: 2 O 380/07).
- Im vorliegenden Fall hatten sich zwei Ärzte zusammengeschlossen, um zytologische Leistungen zu erbringen. Nur einer der Partner verfügte jedoch über die nach dem Vertragsarztrecht erforderliche Qualifikation. Da die Kooperation nur für den Bereich der Zytologie vorgesehen war, war die Kooperation eine so genannte Teilausübungsgemeinschaft. Beide Mediziner waren darüber hinaus an einer Gemeinschaftspraxis mit anderen Ärzten beteiligt.
- Das Landgericht Arnsberg entschied im vorliegenden Fall jedoch, dass die durch den ausreichend qualifizierten Arzt erbrachten Honorare in unzulässiger Art und Weise zwischen den Parteien verteilt wurden. Der Mantel des Gesellschaftsrechts sei verwendet worden, um finanzielle Transaktionen zwischen den Beteiligten zu verschleiern. Die Gesellschaft diente nach Meinung des Gerichts nur dazu, um einen der Gesellschafter an Honoraren zu beteiligen, die er allein nicht hätte verwirklichen können. Solche Zahlungen sind im ärztlichen Leistungsgeschehen streng verboten und dürfen auch nicht mit Mitteln des Gesellschaftsrechts umgangen werden.
Quelle: A&W-Newsletter 16.04.2009
Bedienungsanleitung muss Arzt vor Op nicht übergeben
Ärzte müssen Patienten vor der Implantation eines medizinischen Geräts keine Bedienungsanleitung aushändigen. Das entschied das Oberlandesgericht München (OLG) in einem nicht rechtskräftigen Urteil.
Az.: 1 U 2046/08
Quelle: Ärzte Zeitung, 16.04.2009
Merkblätter rund ums Praxismanagement
Der NAV-Virchow-Bund hat eine Reihe von Merkblättern zu Themen rund um das Praxis- und Personalmanagement aufgelegt. Mitglieder erhalten die PDF-Dateien im Internet unter http://www.nav-virchow-bund.de kostenlos oder zahlen 1,00 Euro pro Merkblatt in Papierform. Für Nichtmitglieder kostet der Service 2,50 Euro pro Merkblatt.
Quelle: Ärzte Zeitung, 17.04.2009
NAV bietet Informationspaket für Praxen an
Der NAV-Virchow-Bund stellt für niedergelassene Ärzte ein Informationspaket zur Verfügung. Damit will der Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands Ärzte in Zeiten von Honorarreform, Finanzkrise und Gesundheitsfonds dabei unterstützen, ihre Praxis ökonomisch erfolgreich zu führen und gleichzeitig die Belange der Mitarbeiter zu berücksichtigen.
Quelle: hil/aerzteblatt.de Donnerstag, 16. April 2009
Controlling für das MVZ
Das Unternehmen DOCexpert präsentiert am Stand der medatiXX seine MVZ-Edition der Praxis-EDV DOCconcept und hier speziell ein neues Controlling-Tool, das sich DOCreport nennt. Das Werkzeug gibt dem MVZ einen Überblick über sämtliche medizinischen Leistungen, Kosten und Erlöse.
- Am selben Stand gibt es vom Partnerunternehmen MCS mit dem vianova Cockpit ein ähnliches Werkzeug für dessen EDV Isynet.
Quelle: Ärzte Zeitung, 20.04.2009
Chirurgen bemängeln Defizite bei Anatomie-Kenntnissen
Das Fach Anatomie kommt in der medizinischen Ausbildung zu kurz. Das hat die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) im Vorfeld des 126. Chirurgenkongresses vom 28. April bis 1. Mai in München kritisiert. Deshalb befürchtet die DGU, die Versorgung von Patienten könne künftig gefährdet sein.
- In Deutschland erleiden laut DGU jährlich etwa 33.000 bis 38.000 Menschen ein sogenanntes Polytrauma aufgrund eines Unfalles. Der Arzt in der Notaufnahme müsse innerhalb kürzester Zeit entscheiden, welche Maßnahmen das Leben des Patienten retten könnten. "Dabei spielen genaueste Kenntnisse der Physiologie und Anatomie eine zentrale Rolle", erklärt DGU-Generalsekretär Hartmut Siebert.
- Nur mit diesem Wissen sei es möglich, die Verletzungen richtig zu bewerten und eine Behandlungsreihenfolge festzulegen. Wenn im Medizinstudium und in der ärztlichen Weiterbildung jedoch keine fundierten anatomischen Kenntnisse vermittelt würden, könnten die zukünftigen Ärzte solche Entscheidungen kaum treffen.
- Trotzdem gebe es in Deutschland immer weniger Lehrstühle für Anatomie. Auch entsprechende Angebote in der studentischen und ärztlichen Aus- und Weiterbildung seien auf dem Rückmarsch.
Quelle: hil/aerzteblatt.de Montag, 20. April 2009
Teambildung und -entwicklung sind Basis des Praxiserfolgs
Die Bildung einer sozialen Einheit, eines Teams, geht nicht von allein. Verhaltensweisen, die die Teambildung und -entwicklung fördern, sind etwa:
* Verständigung über die Praxisziele
* Information über Kompetenzen
* Übermittlung von Informationen (Sach- und Hintergrundinformation)
* Pflege der menschlichen Kontakte in der Arbeitsgruppe
* Stärkung des Wir-Gefühls
* Motivation durch sachliche Kritik, Lob und (finanzielle) Anerkennung
* Beteiligung der Arzthelferinnen an Entscheidungsprozessen
Auf Dauer verlieren selbst die engagiertesten Arzthelferinnen ihre Freude am Beruf, wenn die Strategie nicht besprochen wird und Anerkennung und Wertschätzung ausbleiben.
Quelle: Theresia Wölker. Ärzte Zeitung, 21.04.2009
EU-Richter legen Werbeverbot für Arzneien eng aus
Die Einschränkungen für Arzneimittelwerbung gelten nicht nur für die Hersteller selbst. Auch Dritte können unzulässige Werbung betreiben, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH).
- Die nächste Instanz legte den Streit dem EuGH vor. Dieser betonte, das Werbeverbot diene dem Schutz der öffentlichen Gesundheit. Schaden könne auch entstehen, wenn nicht der Hersteller, sondern ein Dritter für ein Arzneimittel werbe.
Urteil des Europäischen Gerichtshofs, Az: C-421/07
Quelle: Ärzte Zeitung, 16.04.2009
Englische Krankenhäuser werden "grün"
Das Londoner Gesundheitsministerium hat ein umfangreiches Investitionsprogramm für den stationären Sektor des staatlichen Gesundheitswesens angekündigt. Alle in den kommenden Monaten und Jahren neu gebauten oder renovierten Kliniken sollen "so umweltfreundlich wie möglich" werden, so der Gesundheitsminister Alan Johnson. Die "grünen Krankenhäuser" sollen begrünte Klinik-Dächer und ein neuartiges Heizungs- und Kühlsystem bekommen.
Quelle: Ärzte Zeitung, 15.04.2009
EU-Vorschlag: Babypause soll 20 Wochen dauern
In der EU soll es eine 20-wöchige Babypause und erstmals auch einen Vaterschaftsurlaub geben. Der Frauenausschuss des Europa-Parlaments billigte eine Neufassung der Mutterschutzrichtlinie in erster Lesung mit deutlicher Mehrheit.
- Ferner sprachen sich die Parlamentarier dafür aus, dass Väter mindestens in den ersten beiden Wochen nach der Entbindung zu Hause bleiben.
- Zustimmen muss auch noch die Mehrheit der 27 EU-Staaten. Viele Länder haben bereits Bedenken angemeldet, darunter auch Deutschland. Hier sieht das Gesetz derzeit 14 Wochen Babypause vor. Der familienpolitische Sprecher der CDU Johannes Singhammer bezeichnete den Beschluss als "nicht notwendig".
Quelle: Ärzte Zeitung, 20.04.2009
Leipziger Chirurgen entfernten Baby Lungenlappen erstmals minimalinvasiv
Erstmals haben Chirurgen des Universitätsklinikums Leipzig einem sechs Monate altem Baby den rechten Lungenunterlappen minimalinvasiv entfernt. Die Operation war notwendig, weil das Kind mit einer lebensbedrohlichen Fehlbildung der Lunge geboren wurde.
- Das Kind litt an einer so genannten cystisch-adenomatoiden Malformation, bei der ein ganzer Lungenlappen zerstört ist.
- Bislang musste bei der Operation dieser Erkrankung der Brustkorb immer geöffnet werden. Die entstehenden Nebenwirkungen belasteten den Organismus der kleinen Patienten enorm. Anders bei der minimalinvasiven Operation: In einem dreistündigen Eingriff entfernten die Chirurgen mittels vier fünf Millimeter kleiner sogenannter Trokare einen ganzen Lungenlappen des Babys. Bereits neun Tage nach der Operation war der kleine Patient wieder wohlauf und durfte das Krankenhaus nach Hause verlassen.
Quelle: hil/aerzteblatt.de Dienstag, 14. April 2009
Buddhistische Nonnen: Keine Osteoporose trotz Veganer-Kost
Calciummangel gilt als wichtiger Risikofaktor für die Osteoporose. Doch bei buddhistischen Nonnen, die sich rein vegan ernähren, kommt es einer Querschnittsstudie in Osteoporosis International (2009; 10.1007/s00198-009-0916-z) zufolge nach der Menopause keineswegs zu einem beschleunigten Rückgang der Knochendichte.
Quelle: rme/aerzteblatt.de Freitag, 17. April 2009
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Prof. Dr. Jost Brökelmann, Redakteur BAO-MAO-Aktuell
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